Leistungsindikator EFFAS G01-01
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link
Der AZV Südholstein tätigt keine Spenden an politische Parteien, da laut Parteiengesetz, § 25, Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen dürfen, die zu mehr als 25 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind beziehungsweise von der öffentlichen Hand betrieben oder verwaltet werden.