Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Laut unserer Spendenrichtlinie sind grunsätzlich Spenden an Politiker, politische Parteien bzw. parteinahe
Organisationen ausgeschlossen. KPMG nimmt nicht direkt an parteipolitischen Aktivitäten teil. Das Recht der Mitarbeiter hinsichtlich persönlicher politischer Aktivitäten bleibt davon unberührt, solange sichergestellt ist, dass sie nicht den Eindruck erwecken, diese würden im Zusammenhang mit KPMG stehen.