Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Das GKS tätigt keine Spenden, da laut Parteiengesetz, § 25, Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen dürfen, die zu mehr als 25 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind beziehungsweise von der öffentlichen Hand betrieben oder verwaltet werden.