Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Metzler und seine Mitarbeiter haben Spenden zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Einen klaren Handlungs- und Orientierungsrahmen bieten hierfür unser Verhaltenskodex und unsere Conflict-of-Interest-Policy.
Metzler hat auch im Berichtsjahr 2018 keine veröffentlichungspflichtigen Spenden an politische Parteien oder ihnen nahestehenden Organisationen getätigt.