Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Aus den Compliance-Richtlinien des BGV geht hervor, dass Spenden insbesondere nicht als Gegenleistung im Rahmen der Dienstausübung eines Amtsträgers oder für eine Entscheidung eines Unternehmensvertreters angeboten oder gewährt werden dürfen. Politische Spenden und Beiträge an politische Parteien sind aus Gründen der Neutralität untersagt.
Demnach gibt es seitens des Unternehmens keine politischen Spenden.