14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Arbeitnehmerrechte und die Beteiligung der Mitarbeiter an der Entwicklung des Unternehmens sind WESSLING ein besonderes Anliegen. Da die WESSLING GmbH (Geltungsbereich dieser Erklärung) ausschließlich Niederlassungen in Deutschland betreibt, sind die nationalen Regelungen verbindlich. WESSLING betreibt weitere Standorte im Ausland, die ihrerseits für die Einhaltung der hier geltenden gesetzlichen Regelungen und der WESSLING Vorgaben verantwortlich sind. 
Die Pflicht zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sind u.a. im Leitbild verankert und ist damit von der obersten Leitung angewiesen. 

Strategie und Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte

Vereinbarungen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte (exemplarisch)
Strategie und Maßnahmen zur Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement

Nachfolgende strategische Aspekte und Maßnahmen verfolgen die Ziele, möglichst viele Mitarbeiter für den Themenkomplex Nachhaltigkeit zu sensibilisieren, von den Mitarbeitern zu lernen und deren Kompetenzen zu nutzen, die Anliegen der Mitarbeiter zu erkennen und nach Möglichkeit zu bedienen sowie einen fortlaufenden Verbesserungsprozess zu etablieren.

Chancen und Risiken

Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte und die Einbindung von Mitarbeitern in das Nachhaltigkeitsmanagement werden als Chance verstanden, die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu sichern und gegenüber Kunden und anderen Partnern als zuverlässiger, rechtskonformer  Partner wahrgenommen zu werden. 
Insofern bergen Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte die Risiken, unattraktiv für derzeitige und künftige Mitarbeiter zu sein und das Image zu beschädigen. Dies würde auch einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.
Mit den oben genannten Maßnahmen wurden inzwischen Ergebnisse erzielt, die unter Beteilung der Mitarbeiter weiter ausgebaut werden.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Werte und Vorgaben der obersten Leitung
Chancengleichheit ist in der Unternehmenspolitik "Sozialleitlinien" verankert. WESSLING verpflichtet sich damit, dass für ALLE - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Rasse, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung, Alter, Krankheit oder Behinderung - die gleichen Chancen gelten. Mit der Sozialleitlinie verpflichtet die Geschäftsführung alle Mitarbeiter
  1. sich gegen jegliche Art der Diskriminierung, aus welchem Grund auch immer zu wenden,
  2. Mobbing nicht zu dulden.
Ziele der Werte und Vorgaben
WESSLING ist ein Unternehmen, dass mit einem beiten Leitsungsspektrum um Kunden und andere interessierte Parteien (z. B: Mitarbeiter) wirbt. Diese Diversität an Leistung benötigt Spezialisten, die sich durch besondere Fähigkeiten, Erfahrungen und Leidenschaften auszeichnen. Chancengerechtigkeit sichert WESSLING die Fähigkeiten, den hohen Anforderungen von Kunden, Mitarbeitern, Behörden und anderen interessierten Parteien gerecht zu werden.

Risiken bei Chancenungerechtigkeiten
Vielfalt nicht zuzulassen oder nicht zu födern würde für WESSLING bedeuten, Fähigkeiten nicht zu nutzen. Daraus würde resultieren, dass Stellen nicht angemessen besetzt werden und damit die Aufgaben und Aufträge nicht in der bisherigen Qualität ausgeführt werden können. WESSLING versteht sich als Lösungsfinder für Kunden und selbst als lernendes Unternehmen. Dazu gehört die Vielfältigkeit der Mitarbeiter und das Zusammenbringen von Ideen. Chancenungerechtigkeit würde das Unternehmen unglaubwürdig machen und die Lieferfähigkeit in Frage stellen.

Umsetzungsgrad der Chancengerechtigkeit
Vielfalt und Einzigartigkeit der Mitarbeiter haben seit Unternehmengründung einen hohen Stellenwert. Chancengerechtigkeit wird gelebt. Sollten Abweichungen erkannt werden, würden diese umgehend durch die Geschäftsführung sanktioniert, da abweichendes Verhalten als Verstoß gegen die Anweisung der obersten Leitung  gewertet werden würde.  

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind wichtiger Bestandteil des integrierten Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens. Für den Bereich Arbeitssicherheit ist ein Beauftragtenwesen etabliert und in alle relevanten Prozesse eingebunden. Die internen Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen allen Mitarbeitern für Fragen zur Verfügung. Das Unternehmen wurde mit dem BG-Siegel "Sicher mit System" ausgezeichnet. Ideen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit werden prämiert.

Mitbestimmung
Die Mitarbeiter werden über den Betriebsrat vertreten. Relevante Themen (Vergütung, Urlaub, Arbeitzszeiten etc.) werden zwischen Betriebsrat und Geschäftführung abgestimmt und mit den Betriebsvereinbarungen dokumentiert. Grundlage der Vereinbarungen ist mindestens die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. 

Familie und Beruf
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erreicht, indem Teilzeitarbeit mit sehr variablen Möglichkeiten – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch während der Elternzeit – angeboten wird. Je nach Lebenssituation wird mit dem Mitarbeiter nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Personalabteilung und Betriebsrat stehen den Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite, damit WESSLING attraktiver Arbeitgeber für den betroffenen Mitarbeiter bleibt.

Ausbildung von Mitarbeitern
WESSLING ist ein Ausbildungsbetrieb. In 2018 waren in der WESSLING GmbH 37 Auszubildende beschäftigt. WESSLING bildet nicht nur selber aus, sondern steht auch mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten im regen Austausch und bietet Schnuppertage für Schüler, Plätze für Praktikanten, Bachelor- und Masterarbeiten in verschiedenen Unternehmensbereichen an. Ausschließlich Fähigkeiten und Interessen entscheiden über die Besetzung der Stellen. 

Mitarbeiter mit Behinderung
WESSLING beschäftigt Mitarbeiter mit Behinderung. In 2018 wurden insgesamt 32 Mitarbeiter beschäftigt, die gemäß § 163 Abs. 2 SGB IX anrechnungsfähig sind. Die Vorgabe von 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen wird verfehlt. Der Anteil betrug in 2018 ca. 3,7 %, womit WESSLING Ausgleichsabgaben entrichtet. Ursache für die Unterschreitung des Ziels von 5 % ist ausschließlich, dass die geforderten Fähigkeiten nicht vorlagen.

Weiterbildung und Qualifizierung
Die Weiterbildung und Qualifikation von Mitarbeitern ist ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN ISO 9001/DIN EN ISO 14001/DIN EN ISO/IEC 17025 sowie der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und Selbstverpflichtungen. Aus diesem Grund haben alle Mitarbeiter das Recht und die Pflicht zur Weiterbildung. Jeder Mitarbeiter bespricht Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung mindestens im Rahmen der verpflichtend durchzuführenden Mitarbeitergespräche oder anlassbezogen mit dem Vorgesetzten. Die Notwendigkeit von Weiterbildungen ergibt sich insbesondere aus Änderungen in den Rahmenbedingungen, zum Beipiel rechtlichen oder normativen Anforderungen oder aus Änderungen der Erfordernisse von Kunden. Das Maß an Weiterbildungen ist keine Steuerungsgröße und wird daher nicht erhoben. Steuerungsgröße sind vorgeschriebene Qualifikationen, die für eine Tätigkeit notwendig sind. Diese Fähigkeiten werden regelmäßig überprüft und in der Regel zu 100 % erreicht. Sollten Defizite erkannt werden, wird umgehend eine Schulung veranlasst.  
 
Vergütung
WESSLING hat ein transparentes Vergütungssystem implementiert. Kern des Systems ist die eindeutige Bewertung der Anforderungen an eine Stelle durch eine Bewerterkommission. Der Betriebsrat als Vertreter der Mitarbeiterschaft ist Teil der Kommission, die Stellen einer Gehaltsstufe zuordnet. Ein weiterer Aspekt der Vergütung ist die Bewertung des Mitarbeiters. Die Vergütung jedes Mitarbeiters ergibt sich somit aus der Stelle und der Leistung.
 
 


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Ziele
Die Weiterbildung und Qualifikation von Mitarbeitern ist Vorraussetzung für eine hundertprozentige Lieferfähigkeit und verbindliche Vorgabe der implementierten Managementsysteme nach der DIN EN ISO 9001 (Qualität), der  DIN EN ISO 14001 (Umwelt), der DIN EN ISO/IEC 17025 (Qualität) sowie des Arbeitsschutzmanagementsystems nach BG-Vorgaben.
Ziele von Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen sind somit die Herstellung der Rechts- und Normkonformität sowie die kundenorientierte Dienstleistungserbringung.
Weitere Ziele sind die Mitarbeiterbindung und die Entwicklung von Mitarbeitern.
Da WESSLING ganz wesentlich im gesetzlich geregelten Bereich agiert, wird die Häufigkeit von Schulungsmaßnahmen auch durch gesetzliche Änderungen bestimmt. Diese sind nur bedingt planbar. Eine quantitative Erfassung erfolgt nicht, da kein steuerndes Kriterium.

Strategie und Vorgehensweise
Qualifizierungsmaßnahmen werden jährlich entsprechend der Unternehmenziele und den in Mitarbeitergesprächen abgestimmten persönlichen Zielen geplant. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Mitarbeitern bewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Die Maßnahmen werden qualitativ erfasst, um der Wirksamkeitskontrolle Rechnung zu tragen. Qualifizierungsmaßnahmen stehen jedem Mitarbeiter zu und werden zwingend in den jährlichen Mitarbeitergesprächen besprochen, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Mitarbeiters und den Unternehmenszielen ausrichten. 

Demographischer Wandel
Gerade ältere und bei WESSLING langjährig beschäftigte Mitarbeiter sind das Fundament der WESSLING Fähigkeiten. Um diese Mitarbeiter möglichst lange beschäftigen zu können, werden Modelle zur Altersteilzeit angeboten.  Darüber hinaus ist es Aufgabe der Führungskräfte, die Mitarbeiter entsprechend ihrer individuellen Leistungsvorraussetzungen einzusetzen.
Betriebsfeiern an den Standorten bzw. standortübergreifend sowie die gemeinsame Teilnahme an und/oder Ausrichtung von Hobbysportveranstaltungen fördern neben der Gesundheit das soziale Klima und das Miteinander. Gesundheitsschutz wird aktiv mit Aktionen unterstützt, z. B. werden Mitarbeiter über das JobRad beim Kauf eines Fahrrades finanziell unterstützt. Je nach Standort werden Massagen, Yogakurse oder andere Gesundheitskurse für die Mitarbeiter angeboten, um die Beschäftigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Risiken
Die WESSLING Dienstleistungen erforden besondere Fähigkeiten, die stetig weiterzuentwickeln sind. Ohne angemessene Wetterbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen und die Berücksichtigung der individuellen Leistungsvorraussetzungen der Mitarbeiter, wäre WESSLING nicht lieferfähig.      




Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Anerkannte Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Todesfälle wurden im Berichtszeitraum 2018 in der WESSLING GmbH nicht verzeichnet.

Nachfolgend Kennzahlen zur Arbeitssicherheit:
Anzahl Mitarbeiter (FTE) 1102 (951)
Anzahl Arbeitsstunden ca. 1,65 Mio.
Anzahl meldepflichtiger Unfälle 11
Anzahl Wegeunfälle 6
1000-Mann-Quote 9,98

Anteilig am meisten aufgetreten sind als Art der Verletzungen Schnittverletzungen im Bereich der Laboratorien sowie Prellungen, die insbesondere aus Stürzen bei winterlicher Witterung resultieren.   
WESSLING setzt grundsätzlich keine Leiharbeitskräfte oder sonstigen Arbeitskräfte ein, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz von WESSLING kontrolliert  werden, die aber nicht bei WESSLING angestellt sind. Soweit im Einzelfall von der Regelung abgewichen worden ist, wurden keine Berufskrankheiten, Verletzungen oder Todesfälle verzeichnet.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Seit 2012 ist eine WESSLING Organisationseinheit von der Geschäftsführung beauftragt, die Aufgaben gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 für alle Standorte der WESSLING GmbH wahrzunehmen. Oberstes Ziel dieser Organisation ist es, einen einheitlichen hohen sicherheitstechnischen Standard in der WESSLING GmbH zu sichern und diesen fortlaufend zu verbessern. ASA-Sitzungen werden mindestens vierteljährlich oder anlassbezogen durchgeführt. 
Teilnehmer der ASA-Sitzungen sind die Geschäftsführung, Vertreter der beauftragten WESSLING Organisationseinheit, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt, Leitungsfunktionen sowie der Betriebsrat als Vertreter der Mitarbeiterschaft. 
Der Betreuungsaufwand für die Mitarbeiter betrug für die Sicherheitsfachkräfte und das Back-Office insgesamt 1335 Stunden. Die Mitarbeiter der beauftragten Organisationseinheit nehmen regelmäßig an Schulungen teil, darüber hinaus fand in 2018 eine Schulung für die Sicherheitsbeauftragten statt.
Für die Laborleiter wurde das Firmenseminar "Gefahrstoffe erfolgreich praxisbezogen managen" durchgeführt.
Zur Sensibilisierung und Schulung von Führungskräften wurde das Inhouse-Seminar "Mit VISION ZERO der Führungsverantwortung gerecht werden" der BG RCI umgesetzt.
Mit dem Arbeitssicherheitsmanagementsystem "Sicher mit System" und der Organisation aus Sicherheitsfachkräften, den Standortbeauftragten, Ersthelfern etc. ist sichergestellt, dass Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in die Mitarbeiterschaft getragen werden und ein Informationsrückfluss an Entscheidungsfunktionen erfolgt.
Jährlich wird ein Managementbewertungsbericht für die Geschäftsführung erstellt, dem neben Angaben zur Arbeitssicherheitsperformance Ziele und Möglichkeiten der fortlaufenden Verbesserung zu entnehmen sind. 

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Dienstleistungen der WESSLING GmbH erfolgen ganz wesentlich im gesetzlich geregelten Bereich. Je nach Art und Maß an rechtlichen und normenbezogenen Änderungen unterscheidet sich die Notwendigkeit von Schulungen und Fortbildungen. Diese werden nach Möglichkeit jährlich gemeinsam in Absprache zwischen Führungskraft und Mitarbeiter geplant oder im Bedarfsfall auch ungeplant umgesetzt.
Die Schulungshäufigkeit von Mitarbeitern steht nicht in Zusammenhang mit der Angestelltenkategorie oder dem Geschlecht der Mitarbeiter. Sie ergibt sich insbesondere aus der Notwendigkeit der Sicherstellung hochqualifizierter Mitarbeiter. Eine Kennzahl zu Aus- und Weiterbildungen wird wegen fehlender Aussagekraft nicht geführt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgane:
Die Kontrollorgane der WESSLING GmbH sind insbesondere der Beirat, die Geschäftsführung sowie das Geschäftsleitungsmeeting.

Die Kontrollorgane setzen sich wie folgt zusammen:

Kontrollorgan Anzahl Personen Anteil männlich Anteil weiblich Alter < 30 Jahre Alter von 30 bis 50 Jahre Alter > 50 Jahre
Beirat 4 50 % 50 % 0 % 0 % 100 %
Geschäftsführung 3 66 % 33 % 0 % 100 % 0 %
Geschäftsleitungsmeeting 7 86 % 14 % 0 % 43 %  57 %



Angestellte:
Die Angestellten lassen sich in rein operativ/administrativ tätig, in operativ/strategisch tätig und in vorwiegend strategisch tätig gliedern. Operativ/administrativ agierene Mitarbeiter agiereren gemäß den betrieblichen Vorgaben und den Vorgaben der entsprechenden Führungskräfte. Operativ/strategisch tätige Mitarbeiter können je nach Stelle bereits Führungsaufgaben wahrnehmen und bewältigen komplexe Aufgaben in hohem Maße eigenverantwortlich. Die vorwiegend strategisch ausgerichteten Stellen sind im Regefall mit Führungsaufgaben betraut und tragen signifikante Verantwortung für den Erfolg des Unternehmens. Die zugewiesene und in den Stellenbeschreibungen dokumentierte Verantwortung spiegelt sich in dem für alle Mitarbeiter transparenten Gehaltssystem wider, das im Intranet erläutert wird. Die rein operativ/administrativ tätigen Mitarbeiter sind den Gehaltsstufen G1 - G3, die operativ/strategisch tätigen Mitarbeiter den Gehaltsstufen G3 - G4 und die vorwiegend strategisch agierenden Mitarbeiter den Gehaltsstufen G6 - G7 zugeordnet.

Die Angestellten setzen sich wie folgt zusammen:

Angestelltenkategorie Anzahl der Mitarbeiter Anteil männlich Anteil weiblich Alter < 30 Jahre Alter von 30 bis 50 Jahre Alter > 50 Jahre
operativ/administrativ 557 39 % 61 % 21 % 53 % 26 %
operativ/strategisch 332 52 % 48 % 11 % 68 % 21 %
vorwiegend strategisch 57 74 % 26 % 0 % 46 % 54 %

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum 2018 wurden keine Fälle von Diskriminierung gemeldet. Soweit vorliegend werden Diskriminierungsfälle der Geschäftsführung mitgeteilt, in deren Verantwortung disziplinarische Maßnahmen erfolgen.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Ziele
Die Einhaltung der Menschenrechte ist Unternehmensziel. Der WESSLING Code of Conduct  und das WESSLING Leitbild dokumentieren den WESSLING Anspruch. Ziel für 2019 ist es, den Beschaffungsprozess, einschließlich der Lieferantenbewertung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte, neu aufzusetzen (siehe hierzu Punkt Lieferkette). 

Einhaltung der Menschenrechte
Unter Berücksichtigung des Wirkbereiches der WESSLING GmbH (siehe Lieferkette) sind keine Fälle bekannt, die einen begründeten Verdacht rechtfertigen würden, dass Kinder- oder Zwangsarbeit oder andere Formen der Ausbeutung stattfinden. 

Lieferkette
Die WESSLING GmbH (Geltungsbereich der DNK-Erklärung) betreibt ausschließlich Standorte in Deutschland und agiert auch in seiner Lieferkette maßgeblich in diesen Grenzen. Zur Optimierung des Beschaffungsprozesses wird in 2019 der Prozess neu aufgesetzt, die Anweisung zur Beurteilung von Lieferanten, auch unter sozialen und ökologischen Aspekten, wird in 2019 umgesetzt. Dokumentiertes Ziel ist, bis 2020 sämtliche Lieferanten bewertet zu haben und ab diesem Zeitpunkt die regelmäßige Bewertung durchzuführen. 

Anforderungen von Kunden
Die Kunden von WESSLING stammen aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. Letztere stellt als Anforderung an ihre Lieferanten die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO und TVgG. Zur Einhaltung dieser Standards hat sich WESSLING - unabhängig vom Kunden - verpflichtet. Intern wird über den vorgegebenen partizipativen Führungsstil sichergestellt, dass die Mitarbeiter aktiv in die Gestaltung des Unternehmens eingebunden sind und die Zusammenarbeit durch gegenseitige Wertschätzung geprägt ist. Über die Personalabteilung ist sichergestellt, dass Mitarbeiter ausschließlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt werden.

Risiken
Eine Verletzung der Menschenrechte birgt die besondere Gefahr, an Glaubwürdigkeit zu verlieren, weshalb die Nichtbeachtung der Menschenrechte ein hohes Risiko bedeuten würde. 



Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Der Beschaffungsprozess befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird in 2019 in Kraft treten. Im ersten Schritt werden 20 % der Lieferanten bewertet und damit die getroffenen Vereinbarungen hinterfragt. Für 2020 ist das Ziel 100 % vorgegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die WESSLING GmbH unterhält Standorte ausschließlich in Deutschland, für die sämtlich die Werte und Ziele des WESSLING Leitbildes gelten. Die Einhaltung wird von den Gesellschaftern und der Geschäftsführung strikt eingefordert.  Im Kontext der für 2019 von der Geschäftsführung vorgegebenen Novellierung des Beschaffungsprozesses zur angemessenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird überprüft, ob von Standorten Geschäftsbeziehungen unterhalten werden, die eine genauere Überprüfung auf Einhaltung der Menschenrechte erfordern.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Der Beschaffungsprozess befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird in 2019 in Kraft treten. Im ersten Schritt werden 20 % der Lieferanten bewertet und damit die getroffenen Vereinbarungen hinterfragt. Für 2020 ist das Ziel 100 % vorgegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Angaben sind erst möglich, wenn der  novellierte Beschaffungsprozess in 2019 in Kraft getreten ist.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

WESSLING ist mit dem Hauptsitz in Altenberge im Kreis Steinfurt ansässig und ist dort einer der größten Arbeitgeber im ländlichen Raum. Mit dem Kreis Steinfurt gibt es auf dem Gebiet der Energiewirtschaft (Energieland 2050) und Nachhaltigkeit vielfältige gemeinsame Projekte. Ziel ist u. a. die Etablierung einer Arbeitgebermarke für die Region, die Energieautarkie bis zum Jahre 2050, die Generierung von Fachkräften sowie die Unterstützung von Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbemühungen. Die Teilnahme an den Projekten sind Ergebnis einer aktiven Entscheidung der Gesellschafter, die Regionen zu stärken, in denen WESSLING wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

WESSLING unterstützt Veranstaltungen wie den "Girlsday" oder die „Sommersause“, steht mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten im regen Austausch und bietet Schnuppertage für Schüler, Plätze für Praktikanten, Bachelor- und Masterarbeiten in verschiedenen Unternehmensbereichen an.

Gemeinsam mit Mitarbeitern unterstützt WESSLING überregionale und regionale soziale Projekte, z. B. die Aktion „Kleiner Prinz“ oder eine DKMS-Registrierung.

Mitarbeiter, die sich neben ihrer Arbeit sozial und ehrenamtlich engagieren, erhalten im Rahmen der Möglichkeiten eine Freistellung für die Projekte.

Als Familienunternehmen stehen die Gesellschafter und geschäftsführenden Gesellschafter in engem Kontakt mit anderen Familienunternehmen aus der Region und darüber hinaus, um gemeinsam die Zukunftsfähigkeit von Familienunternehmen auch im ländlichen Raum zu sichern. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Angaben (Aktiva, Passiva, Gewinn- und Verlustrechnungen) sind der Bilanz im Bundesanzeiger zu entnehmen. Als GmbH ist WESSLING zur Veröffentlichung verpflichtet.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Zuwendungen, Lobbylisten, Zahlungen
Zuwendungen an Parteien, sonstige politische Organisationen oder Politiker werden nicht getätigt, in Lobbylisten ist WESSLING nicht gelistet. 

Politische Einflussnahme
Direkte Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren wurden nicht getätigt. WESSLING wird regelmäßig von Gremien und Verbänden angefragt oder aufgefordert, sich fachlich zu Änderungen von Vorgaben etc. aus fachlicher Sicht zu äußern. Dieser Aufforderung kommen die fachkundigen Mitarbeiter nach eigenem Ermessen nach. Eine differenzierte Auflistung zu Vorgaben, die in den verschiedenen Gremien besprochen und diskutiert werden und durch das jeweilige Gremium potenziell in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden ist nicht möglich, da von WESSLING nicht gesteuert. 

Relevante Gesetzgebungsverfahren
Von Bedeutung sind Gesetzgebungsverfahren, die sich den Themenfeldern
  • Ingenieurdienstleistungen und Beratung,
  • Umwelt- und Agraranalytik,
  • Lebensmittel,
  • Verbraucherprodukte,
  • Kosmetik,
  • Pharma,
  • Mikroanalytik und Nanoanalytik
im Sinne des WESSLING Dienstleistungsportfolios zuordnen lassen. Darüber hinaus sind Gesetzgebungsverfahren von Interesse, die den Betrieb der Standorte beeinflussen.
Gemäß unserer Vision als lernendes Unternehmen hat die Mitarbeit in relevanten Gremien ausschließlich fachliche Gründe zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit.

Mitgliedschaften
Mitgliedschaften von WESSLING bzw. WESSLING Mitarbeitern bestehen in folgenden Organisationen:

- Deutsches Institut für Normung (DIN)
- Europäisches Komitee für Normung (CEN)
- International Organization for Standardization (ISO)
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
- Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)
- Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
- Ethanol Reach Assoz
- Wirtschaftsvereinigungen (z. B. WVS Steinfurt)
- Energieland 2050 e. V.
- Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh)
- Verband Deutscher Untersuchungslaboratorien e.V. (VDU)  
- etc.

Mitgliedschaften in Gremien und Verbänden werden regelmäßig hinterfragt und unterliegen damit regelmäßig Änderungen. Obige Aufzählung ist beispielhaft.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es wurden keine Parteispenden getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Anspruch an gesetzeskonformes Verhalten
In der QHSE-Unternehmenspolitik und im WESSLING Leitbild ist der Anspruch an die Rechts- und Normenkonformität dokumentiert.
Gemäß der Unternehmenspolitik von WESSLING zur "Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit" identifizieren und minimieren wir kontinuierlich auf allen Ebenen die Risiken für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Handlungen zu vermeiden, die das Vertrauen in seine Kompetenz, Integrität, Unparteilichkeit oder sein Urteilsvermögen anzweifeln lassen. In der Unternehmenspolitik ist eindeutig die Erwartung formuliert, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgaben unabhängig und frei von internen und externen finanziellen, physischen, psychischen  oder sonstige Zwängen ausführen. Rechtliche und weitere normative Anforderungen sind Gegenstand der Mitarbeitergespräche und Meetings.

Sicherstellung der Rechtskonformität
In 2018 wurden alle Mitarbeiter im WESSLING Leitbild mündlich unterwiesen und haben die Unterweisung quittiert.  
Führungskräfte werden standortübergreifend in persönlichen Mitarbeitergespächen und Meetings für die Thematik der Korruption und anderem Fehlverhalten und den damit verbundenen Risiken für das Unternehmen sensibilisiert. Die Führungskräfte tragen dafür Sorge, dass die Mitarbeiter sich über die Konsquenzen von unmoralischem Verhalten für die eigene Person und das Unternehmen bewusst sind.
Korruption wird nicht toleriert und würde zu disziplinarischen Maßnahmen durch die Geschäftsführung führen, die in Verdachtsfällen unmittelbar eingebunden werden würde.
Mitarbeiter haben das Recht und sind verpflichtet Schulungen durchzuführen, die für ihre Tätigkeit von Bedeutung sind. Für die Tätigkeit bedeutende Schulungsnachweise werden in der Personalakte geführt. Im Rahmen der Aufrechterhaltung des Qualitätsmangementsystems wird vom Zentralen Qualitätsmanagement (ZQM) regelmäßig überprüft, ob die notwendigen Maßnahmen durchgeführt wurden und die Kompetenznachweise vorliegen. Soweit aus gesetzlichen oder normativen Vorgaben heraus notwendig oder wegen der Komplexität von Aufgaben, wird die Arbeit von Mitarbeitern zunächst von einem nachweislich kompetenen Mitarbeiter überprüft und der Mitarbeiter an seine Aufgabe herangeführt. Erst wenn die vorgegebene Fehlerfreiheit nachgewiesen ist, erfolgt ein selbständiges Arbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Vorgaben. 
Es ist festgelegt, welche Dokumente von welchen Funktionen rechts oder links unterzeichnet werden dürfen. Für bedeutende Dokumente (z.B. Berichte, Gutachten) gilt ein Vier-Augen-Prinzip, womit z. B. "Gefälligkeitsgutachten" ausgeschlossen werden. Die notwendige Kompetenz zum Leisten von Unterschriften unterliegt Normen und Regeln, die z. B. das Benennen von "Verantwortlichen Personen" erfordern. Diese werden intern und extern regelmäßig überprüft.
Liegen Kompetenzen nicht vor, sind Aussagen in  Berichten etc. nicht nachvollziehbar, wird dies als nicht konformes Arbeiten bewertet. Dies löst einen definierten Prozess aus, der eine Ursachenanalyse und Maßnahmenableitung beinhaltet. Regelmäßige exteren Überprüfungen durch Aufsichtsstellen geben weitere Sicherheit, dass Schulungen und anderen Maßnahmen der Kompetenzbildung wirksam sind und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegeben ist.

Organisation der Rechtssicherheit
Alle Mitarbeiter verpflichten sich schriftlich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Kunden sowie der WESSLING GmbH Stillschweigen zu bewahren. Auch ist der Aspekt Verschwiegenheit Gegenstand der Arbeitsverträge.
Über ein festgelegtes und dokumentiertes Verfahren und die Führung eines Rechtskatasters werden Änderungen von Vorgaben überwacht und kommuniziert, womit ein unmittelbares Reagieren auf diese Änderungen möglich ist. Abweichungen werden systematisch ermittelt und abgestellt. Rechtliche und normative Aspekte sind Gegenstand regelmäßig stattfindender Audits sowie der Managementreviews durch die oberste Leitung. Über eine Kommunikationsmatrix ist sichergestellt, dass die betroffenen Mitarbeiter über Änderungen informiert werden.
Darüber hinaus unterhält WESSLING eine Rechtsabteilung, die gemeinsam mit dem Zentralen Qualitätsmanagement, zur Normkonformität beiträgt und Risiken vermeidet.

Fälle von Korruption und rechtswidrigem Verhalten und Risiken
Im Berichtszeitraum wurden keine Fälle von Korruption und rechtswidrigem Verhalten festgestellt. Sollten Korruption oder ein sonstiges rechtswidriges Verhalten festgestellt werden, erfolgen Maßnahmen durch die Geschäftsführung. Das Risiko besteht insbesondere in dem Verlust der Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Behörden und anderen interessierten Parteien. Diese Glaubwürdigkeit ist Basis der Geschäftstätigkeit. 
 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Eine Kennzahl zu geprüften Betriebsstätten auf Korruptionsrisiken wird nicht geführt. Hintergrund ist, dass alle Mitarbeiter der WESSLING GmbH, die ausschließlich Standorte in Deutschland betreibt, den im Leitbild und der Unternehmenspolitik verankerten Zielen und Werten unterliegen. (siehe auch Kriterium 20)
 

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es wurden in 2018 keine Korruptionsfälle bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es wurden keine Bußgelder und nicht-monetären Sanktionen im Sinne des Leistungsindikators GRI SRS-419-1 ausgesprochen.