14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die WESSLING GmbH  betreibt ausschließlich Niederlassungen in Deutschland. Produkte und Dienstleistungen werden vornehmlich aus Deutschland bzw. aus dem europäischen Ausland bezogen und damit aus Regionen, die hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte als reguliertes Umfeld zu werten sind. Die WESSLING GmbH richtet ihre Maßnahmen und Prozesse aus mit der Orientierung an die internationalen Menschenrechtsstandards. Hierzu gehören unter anderem die „Allgemeine Erklärung für Menschenrechte“, die „UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)“ sowie die „Arbeits- und Sozialstandards der ILO“ in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Beschaffungsprozess ist geregelt, soziale Aspekte sind obligatorischer Bestandteil der Bewertung von Lieferanten. Auch wenn die WESSLING GmbH nicht unmittelbar vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen ist, wurde bis Ende 2022 ein Risikomanagementsystem etabliert, dass den gesetzlichen Anforderungen an die Organisation (Grundsatzerklärung, Zuständigkeiten) und dem Risikomanagement (Risikoanalyse, Präventivmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren etc.) vollumfänglich Rechnung trägt. Dieses System ist als integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems geplant, womit auch den Anforderungen von Kunden und anderen interessierten Parteien entsprochen werden wird. Die Pflicht zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sind u.a. im Leitbild, im Code of Conduct  und in Unternehmenspolitiken verankert und ist damit von der obersten Leitung angewiesen. WESSLING verfolgt mit der konsequenten Wahrung der Arbeitnehmerrechte und der Mitarbeiterbeteiligung die Ziele, die Arbeitgebermarke WESSLING weiter aufzuwerten, Transparenz in den Arbeitnehmerrechten und -pflichten zu schaffen, die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken sowie die vielen guten Ideen und Anregungen der Mitarbeiter für die Entwicklung des Unternehmens zu nutzen.  

Inside-out-Bewertung
Die Dienstleistungen der WESSLING GmbH zielen auf den Schutz der Umwelt, die Lebens- und Produktsicherheit oder beispielsweise die Unterstützung von Unternehmen bei der Optimierung ihrer Arbeitssicherheit und ihrer Nachhaltigkeitsperformance ab. Insofern werden keine negativen Wirkungen auf Menschen und insbesondere besonders schutzwürdige Gruppen abgeleitet, die von den Dienstleistungen ausgehen können.

Strategie und Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte
  • Konstruktiver Austausch der Geschäftsführung mit der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat),
  • Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation der geltenden Vorgaben im Rechtskataster,
  • Durchführung regelmäßiger Betriebsversammlungen durch den Betriebsrat mit Beteiligung der Geschäftsführung zur Information der Mitarbeiter über aktuelle Themen sowie Diskussion über mögliche Lösungen,
  • Informationen unter der Rubrik NEWS im waveboard (Intranet),
  • Verbindliche Regelungen (Betriebsvereinbarungen) zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte, auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus,
  • Implementierung eines Beschwerdemechanismus gemäß dem LkSG.
Vereinbarungen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte (exemplarisch)
  • Betriebsvereinbarung zur Bildung von Betriebsräten (Mitarbeitervertretung),
  • Betriebsvereinbarung zur Regelung von Arbeitszeiten,
  • Betriebsvereinbarung zur Vergütungsstruktur,
  • Betriebsvereinbarung zur Regelung von Mitarbeiter-Jahresgesprächen,
  • Betriebsvereinbarung Drogen und Alkohol,
  • Betriebsvereinbarung zur Regelung von Urlaub,
  • Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten,
  • Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit,
  • etc..
Strategie und Maßnahmen zur Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement
Nachfolgende strategische Aspekte und Maßnahmen verfolgen die Ziele, möglichst viele Mitarbeiter für den Themenkomplex Nachhaltigkeit zu sensibilisieren, von den Mitarbeitern zu lernen und deren Kompetenzen zu nutzen, die Anliegen der Mitarbeiter zu erkennen und nach Möglichkeit zu bedienen sowie einen fortlaufenden Verbesserungsprozess zu etablieren. 
  • Implementierung eines Kernteams "Nachhaltigkeit",
  • Einbeziehung von Mitarbeitern bei der Bearbeitung einzelner Themen (z. B. im Bereich Energie),
  • Kommunikation von Nachhaltigkeitsthemen über das Intranet und die Mitarbeiterzeitung,
  • Etablierung von Nachhaltigkeitsthemen unter der Rubrik "WESSLING SUSTAINABILITY TIP" in der Mitarbeiterzeitung,
  • Motivation der Mitarbeiter zum Schreiben von Nachhaltigkeitstipps,
  • Regelmäßiges Erstellen eines Managementbewertungsberichtes für die Geschäftsführung zur Kommunikation der Nachhaltigkeitsperformance und der Anliegen der Mitarbeiter,
  • Aufrechterhaltung eines Innovationsmanagementsystems,
  • Innovation-Award als Anreizwerkzeug,
  • Aufrechterhaltung eines BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement),
  • Durchführung von Umfragen bzw. Kommunikation mit Mitarbeitern.

Zielsetzungen 
Die Arbeitnehmerrechte sind bei WESSLING über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geregelt. Daher werden die bereits existierenden Maßnahmen fortgeführt. Das Beschwerdemechanismus gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde 2022 eingerichtet und wird 2024 in den Prozess "LkSG" implementiert. 

Chancen und Risiken
Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte und die Einbindung von Mitarbeitern in das Nachhaltigkeitsmanagement werden als Chance verstanden, die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu sichern und gegenüber Kunden und anderen Partnern als zuverlässiger, rechtskonformer  Partner wahrgenommen zu werden. 
Insofern bergen Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte die Risiken, unattraktiv für derzeitige und künftige Mitarbeiter zu sein und das Image von WESSLING zu beschädigen. Dies würde auch einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.
Risiken für Menschen und insbesondere besonders schutzwürdige Gruppen, die sich aus den WESSLING Dienstleistungen ergeben könnten, sind nicht abzuleiten. 

Ergebnisse
Die Mitarbeiterbeteiligung und die Wahrung der Arbeitnehmerrechte sichert den Betriebsfrieden, eine fortlaufende Verbesserung der Prozesse und damit eine hohe Qualität. Ergebnisse aus der Mitarbeiterumfrage 2022 und Informationen aus den Mitarbeitergesprächen 2022 zeigen, dass Mitarbeiter insgesamt mit ihrem Arbeitsplatz und ihrem Umfeld zufrieden sind. Die regelmäßige Bewertung von Lieferanten zeigte keine Auffälligkeiten, auch wurden keine Verstöße von Partnern gegen Arbeitnehmer- und Menschenrechte in der WESSLING Lieferkette bekannt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Werte und Vorgaben der obersten Leitung
Chancengleichheit ist in der Unternehmenspolitiken "Sozialleitlinien" und "Menschenrechte" verankert. WESSLING verpflichtet sich damit, dass für ALLE - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Rasse, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung, Alter, Krankheit oder Behinderung - die gleichen Chancen gelten. Mit der Sozialleitlinie verpflichtet die Geschäftsführung alle Mitarbeiter
  1. sich gegen jegliche Art der Diskriminierung, aus welchem Grund auch immer zu wenden,
  2. Mobbing nicht zu dulden.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in Abstimmung mit dem Betriebsrat vereinbart ist, dass zur besseren Lesbarkeit von Dokumenten, zum Beispiel von Betriebsvereinbarungen, der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet wird. Insofern sind mit "Mitarbeiter" sämtliche Arbeitnehmer gemeint, unabhängig vom Geschlecht. In der Präambel von Betriebsvereinbarungen wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. 

Obwohl grundsätzlich für ALLE die gleichen Chancen gelten, sind derzeit unter anderem Führungsaufgaben und technische Funktionen überproportional mit Männern besetzt. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung ist das Ziel formuliert, durch eine zielgenauere Ansprache von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sämtliche Geschlechter für die Ausübung von Führungsaufgaben und technischen Funktionen zu motivieren. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich sämtliche Geschlechter auch auf entsprechende Stellen bewerben. Zielquoten sind bewusst nicht formuliert, da die Eignung für die Besetzung einer Stelle ausschlaggebend sein soll und nicht das Geschlecht oder andere Eigenschaften.

Ziele der Werte und Vorgaben
Die Diversität an Dienstleistungen benötigt Spezialisten, die sich durch besondere Fähigkeiten, Erfahrungen und Leidenschaften auszeichnen. Chancengerechtigkeit sichert WESSLING die Fähigkeiten, den hohen Anforderungen von Kunden, Mitarbeitern, Behörden und anderen interessierten Parteien gerecht zu werden.

Risiken bei Chancenungerechtigkeiten
Vielfalt nicht zuzulassen oder nicht zu fördern würde für WESSLING bedeuten, Fähigkeiten nicht zu nutzen. Daraus würde resultieren, dass Stellen nicht angemessen besetzt werden und damit die Aufgaben und Aufträge nicht in der bisherigen Qualität ausgeführt werden können. WESSLING versteht sich als Lösungsfinder für Kunden und selbst als lernendes Unternehmen. Dazu gehört die Vielfältigkeit der Mitarbeiter und das Zusammenbringen von Ideen. Chancenungerechtigkeit würde das Unternehmen unglaubwürdig machen und die Lieferfähigkeit in Frage stellen.

Umsetzungsgrad der Chancengerechtigkeit
Vielfalt und Einzigartigkeit der Mitarbeiter haben seit Unternehmensgründung einen hohen Stellenwert. Chancengerechtigkeit wird gelebt. Sollten Abweichungen erkannt werden, würden diese umgehend durch die Geschäftsführung sanktioniert, da abweichendes Verhalten als Verstoß gegen die Anweisung der obersten Leitung  gewertet werden würde.  

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind wichtiger Bestandteil des integrierten Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens. Für den Bereich Arbeitssicherheit ist ein Beauftragtenwesen etabliert. Die internen Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen allen Mitarbeitern für Fragen zur Verfügung. Das Unternehmen wurde mit dem BG-Siegel "Sicher mit System" ausgezeichnet. Ideen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit werden prämiert. Das in 2020 begonnene Projekt "Betriebsgesundheitsmanagement (BGM)" wurde etabliert. Monatlich bekommen Mitarbeiter die Newsletter zum Thema Gesundheit. Das BGM-Team organisiert unterschiedliche Veranstaltungen sowie Impulsvorträge zum Thema Gesundheit. 

Mitbestimmung
Die Mitarbeiter werden über den Betriebsrat vertreten. Relevante Themen (Vergütung, Urlaub, Arbeitszeiten etc.) werden zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung abgestimmt und mit den Betriebsvereinbarungen dokumentiert. Grundlage der Vereinbarungen ist mindestens die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. 

Familie und Beruf
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erreicht, indem Teilzeitarbeit mit sehr variablen Möglichkeiten – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch während der Elternzeit – angeboten wird. Je nach Lebenssituation wird mit dem Mitarbeiter nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten ist in Kraft. Mobiles Arbeiten wird als Option angeboten, soweit es die betrieblichen Erfordernisse zulassen. Die Personalabteilung und der Betriebsrat stehen den Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite, damit WESSLING attraktiver Arbeitgeber für den/die betroffene/n Mitarbeiter/in bleibt.

Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
WESSLING ist ein Ausbildungsbetrieb und steht mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten im regen Austausch. Es werden Schnuppertage für Schüler, Plätze für Praktikanten, Bachelor- und Masterarbeiten in verschiedenen Unternehmensbereichen angeboten. Ausschließlich Fähigkeiten und Interessen entscheiden über die Besetzung der Stellen. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung
Der Anteil an schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrug in 2022 ca. 3,88%, womit WESSLING Ausgleichsabgaben entrichtet. Ursache für die Unterschreitung des Ziels von 5 % ist ausschließlich, dass die geforderten Fähigkeiten nicht vorlagen bzw. der Eingang von Bewerbungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung gering ist.

Weiterbildung und Qualifizierung
Die Weiterbildung und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN ISO 9001/DIN EN ISO 14001/DIN EN ISO/IEC 17025 sowie der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und Selbstverpflichtungen. Aus diesem Grund haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Recht und die Pflicht zur Weiterbildung. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bespricht Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung mindestens im Rahmen der verpflichtend (mindestens jährlich) durchzuführenden Mitarbeitergespräche oder anlassbezogen mit dem Vorgesetzten. Die Notwendigkeit von Weiterbildungen ergibt sich insbesondere aus Änderungen in den Rahmenbedingungen, zum Beispiel rechtlichen oder normativen Anforderungen oder aus Änderungen der Erfordernisse von Kunden. Das Maß an Weiterbildungen ist keine Steuerungsgröße und wird daher nicht erhoben. Steuerungsgröße sind vorgeschriebene Qualifikationen, die für eine Tätigkeit notwendig sind. Diese Fähigkeiten werden regelmäßig überprüft und in der Regel zu 100 % erreicht. Sollten Defizite erkannt werden, wird umgehend eine Schulung veranlasst.  
 
Vergütung
WESSLING hat ein transparentes Vergütungssystem implementiert. Kern des Systems ist die eindeutige Bewertung der Anforderungen an eine Stelle durch eine Bewerterkommission. Der Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft ist Teil der Kommission, die Stellen einer Gehaltsstufe zuordnet. Ein weiterer Aspekt der Vergütung ist die Bewertung der Leistungen. Die Vergütung jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters ergibt sich somit aus der Stelle und der Leistung.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Ziele
Die Weiterbildung und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Voraussetzung für die Lieferfähigkeit und verbindliche Vorgabe der implementierten Managementsysteme nach der DIN EN ISO 9001 (Qualität), der  DIN EN ISO 14001 (Umwelt), der DIN EN ISO/IEC 17025 (Qualität) sowie des Arbeitsschutzmanagementsystems nach BG-Vorgaben.

Da WESSLING ganz wesentlich im gesetzlich geregelten Bereich agiert, wird die Häufigkeit von Schulungsmaßnahmen auch durch gesetzliche Änderungen bestimmt. Diese sind nur bedingt planbar.  Eine quantitative Erfassung erfolgt nicht, da kein steuerndes Kriterium. 

Die Schulungen zur Sicherstellung der Lieferqualität wurden zu 100 % erreicht. Darüber hinaus wurden Schulungen angeboten, die im Kontext des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) stehen und ganz besonders auf die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter abzielen. Hierzu wurden Impulsvorträge gehalten, die die Thematik Stress und Möglichkeiten der Stressbewältigung zum Inhalt hatten. Diese Maßnahmen werden vom BGM-Team in Zusammenarbeit mit einem externen Partner (Krankenkasse) erarbeitet und umgesetzt. Die Ziele wurden zu 100 % erreicht. Für die Jahren 2023 - 2024 sind weitere Schulungen im Bereich Gesundheitsschutz geplant, hier zu den Themenbereichen "Bewegung", "Entspannung" und "Motivation".   

2022 haben zwei Mitarbeiter an der DNK-Schulungspartner-Schulung teilgenommen. Eine Mitarbeiterin hat als eine angehende Schulungspartnerin an beiden Blöcken (Block I: Einführung in den DNK sowie Block II: Aktuelle Entwicklungen) der DNK-Schulungspartner-Schulung teilgenommen. 


Strategie und Vorgehensweise
Qualifizierungsmaßnahmen werden jährlich entsprechend der Unternehmensziele und den in Mitarbeitergesprächen abgestimmten persönlichen Zielen geplant. Soweit unterjährig Schulungsbedarf entsteht, werden Schulungen so zeitnah wie möglich durchgeführt. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar nach Ende der Qualifizierungsmaßnahme bewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Die Maßnahmen werden qualitativ erfasst, um der Wirksamkeitskontrolle Rechnung zu tragen. Qualifizierungsmaßnahmen stehen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter zu und werden zwingend in den jährlichen Mitarbeitergesprächen besprochen, die sich an den individuellen Bedürfnissen und den Unternehmenszielen ausrichten. Neben dem Recht auf Qualifizierung besteht die Pflicht zur Qualifizierung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen so motiviert werden, eigenständig Maßnahmen zur fachlichen Qualifizierung und zum Persönlichkeitsaufbau zu eruieren.

Demographischer Wandel
Gerade ältere und bei WESSLING langjährig beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament der WESSLING Fähigkeiten. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über das eigentliche Renteneintrittsalter beschäftigen zu können, werden Modelle zur Altersteilzeit und mobiles Arbeiten angeboten. Die Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitszeiten stehen grundsätzlich jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter unabhängig vom Alter zu, soweit dies mit den betrieblichen Belangen vereinbar ist. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Führungskräfte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer individuellen Leistungsvoraussetzungen einzusetzen.

Risiken
Die WESSLING Dienstleistungen erfordern besondere Fähigkeiten, die stetig weiterzuentwickeln sind. Ohne angemessene Weiterbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen und die Berücksichtigung der individuellen Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wäre WESSLING nicht lieferfähig.
 
Qualifizierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage der Erfordernisse von Kunden und anderen Partnern oder zum Beispiel von bedeutenden gesetzlichen Änderungen mindestens im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche geplant. Insofern ist der Aufwand für Qualifizierungsmaßnahmen der jeweiligen Führungskraft bekannt und damit auch die mit den Qualifizierungsmaßnahmen gebundenen Kapazitäten. Diese fließen in die jährliche Planung der Führungskräfte ein, um das Risiko einer Überlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch fehlende Kapazitäten zu vermeiden und überzogene Umsatz- und Ergebnisziele zu verhindern.  


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Anerkannte Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Todesfälle wurden im Berichtszeitraum 2022 in der WESSLING GmbH nicht verzeichnet.

Nachfolgend Kennzahlen zur Arbeitssicherheit:
Anzahl Mitarbeiter (FTE) 1.007 (853)
Anzahl Arbeitsstunden ca. 1.354.734
Anzahl meldepflichtiger Unfälle 10
Anzahl dokumentierbarer Unfälle 18
Anzahl Unfälle (BG) pro  geleistete Arbeitsstunden x1.000.000 7,38
1.000 Mannquote 11,72
Gemeldete Beinahunfälle 8

Überwiegend sind die meldepflichtigen Unfälle der Kategorie SRS (Stolpern, Rutschen, Stürzen) zuzuordnen. Darüber hinaus wurden Betriebswegeunfälle, Verätzungen, Quetschungen und Schnittverletzungen verzeichnet. 
Neben den 10 meldepflichtigen Arbeitsunfällen wurden 5 Wegeunfälle festgestellt.  

WESSLING setzt grundsätzlich keine Leiharbeitskräfte oder sonstigen Arbeitskräfte ein, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz von WESSLING kontrolliert  werden, die aber nicht bei WESSLING angestellt sind. Soweit im Einzelfall von der Regelung abgewichen worden ist, wurden keine Berufskrankheiten, Verletzungen oder Todesfälle verzeichnet.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Seit 2012 ist eine WESSLING Organisationseinheit von der Geschäftsführung beauftragt, die Aufgaben zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wahrzunehmen. Oberstes Ziel dieser Organisation ist es, einen einheitlichen hohen sicherheitstechnischen Standard in der WESSLING GmbH zu sichern und diesen fortlaufend zu verbessern. ASA-Sitzungen werden mindestens vierteljährlich oder anlassbezogen durchgeführt. 

Teilnehmer der ASA-Sitzungen sind die Geschäftsführung, Vertreter der beauftragten WESSLING Organisationseinheit, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt, Leitungsfunktionen sowie der Betriebsrat als Vertreter der Mitarbeiterschaft. 

Der Betreuungsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug in 2022 für die Sicherheitsfachkräfte 1.200 Stunden. Darüber hinaus wurden ca. 600 Stunden  durch weitere Mitarbeiter der Abteilung AGS geleistet.

Mit dem Arbeitssicherheitsmanagementsystem "Sicher mit System" und der Organisation aus Sicherheitsfachkräften, den Standortbeauftragten, Ersthelfern etc. ist sichergestellt, dass Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in die Mitarbeiterschaft getragen werden und ein Informationsrückfluss an Entscheidungsfunktionen erfolgt. In 2022 wurde die Implementierung bzw. Aufrechterhaltung des  Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) fortgeführt.

Jährlich wird ein Managementbewertungsbericht für die Geschäftsführung erstellt, dem - neben Angaben zur Arbeitssicherheitsperformance - Ziele und Möglichkeiten der fortlaufenden Verbesserung zu entnehmen sind. 

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Dienstleistungen der WESSLING GmbH erfolgen ganz wesentlich im gesetzlich geregelten Bereich. Je nach Art und Maß an rechtlichen und normenbezogenen Änderungen unterscheidet sich die Notwendigkeit von Schulungen und Fortbildungen. Diese werden nach Möglichkeit jährlich gemeinsam in Absprache zwischen Führungskraft und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geplant oder im Bedarfsfall auch ungeplant umgesetzt.
Die Schulungshäufigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht nicht in Zusammenhang mit der Angestelltenkategorie oder dem Geschlecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ergibt sich insbesondere aus der Notwendigkeit der Sicherstellung einer hochqualifizierten Dienstleistung. Eine Kennzahl zu Aus- und Weiterbildungen wird wegen fehlender Aussagekraft nicht geführt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgane
Die Kontrollorgane der WESSLING GmbH sind insbesondere der Beirat, die Geschäftsführung sowie das Geschäftsleitungsmeeting.

Die Kontrollorgane setzen sich 2022 wie folgt zusammen:

Kontrollorgan Anzahl Personen Anteil männlich Anteil weiblich Alter < 30 Jahre Alter von 30 bis 50 Jahre Alter > 50 Jahre
Beirat 4 75 % 25 % 0 % 0 % 100 %
Geschäftsführung 3 67 % 33 % 0 % 100 % 0 %
Geschäftsleitungsmeeting 7 86 % 14 % 0 % 43 %  57 %



Angestellte
Die Angestellten lassen sich in rein operativ/administrativ tätig, in operativ/strategisch tätig und in vorwiegend strategisch tätig gliedern. Operativ/administrativ beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter agieren gemäß den betrieblichen Vorgaben und den Vorgaben der entsprechenden Führungskräfte. Operativ/strategisch tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können je nach Stelle bereits Führungsaufgaben wahrnehmen und bewältigen komplexe Aufgaben in hohem Maße eigenverantwortlich. Die vorwiegend strategisch ausgerichteten Stellen sind im Regelfall mit Führungsaufgaben betraut und tragen signifikante Verantwortung für den Erfolg des Unternehmens. Die zugewiesene und in den Stellenbeschreibungen dokumentierte Verantwortung spiegelt sich in dem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparenten Gehaltssystem wider, das im Intranet erläutert wird. Die rein operativ/administrativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind den Gehaltsstufen G1 - G3, die operativ/strategisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Gehaltsstufen G4 - G5 und die vorwiegend strategisch agierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Gehaltsstufen G6 - G7 zugeordnet.

Die Angestellten setzen sich wie folgt zusammen:
Angestelltenkategorie Anzahl  Anteil männlich Anteil weiblich Alter
< 30 Jahre
Alter von 30 bis 50 Jahre Alter
> 50 Jahre
operativ/administrativ 509 209 (41%) 300 (59%) 84 (16%) 270 (53%) 155 (30%)
operativ/strategisch 308 153 (50%)  155 (50%) 29 (9%) 201 (65%) 78 (25%)
vorwiegend strategisch 53 41 (77%) 12 (23%) 0 (0 %) 25 (47%) 28 (53%)

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Fälle von Diskriminierung gemeldet. Soweit vorliegend, werden Diskriminierungsfälle der Geschäftsführung mitgeteilt, in deren Verantwortung disziplinarische Maßnahmen erfolgen.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Ziele
Die Einhaltung der Menschenrechte ist Unternehmensziel. Der WESSLING Code of Conduct, die Politiken  und das WESSLING Leitbild dokumentieren den WESSLING Anspruch. Die Politiken und das WESSLING Leitbild sind interne Dokumente, die sich ausschließlich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens richten. Diese werden nicht veröffentlicht, der Code of Conduct ist u. a. auf der Internetseite nachzulesen.
Im Code of Conduct ist u. a. folgendes gefordert, wobei sich die Forderungen sowohl an WESSLING als auch an die Partner richten. 

- Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen als Grundlage aller Aktivitäten
- Anti-Bestechung und-Korruption
- Fairen Wettbewerb leben
- Datenschutz und Geheimhaltung sicherstellen
- Ressourcen einsparen und Abfälle vermeiden
- Mit Energie effizient umgehen und das Klima schützen
- Wasser sparen und den Boden schützen
- Sicher arbeiten und die Gesundheit schützen
- Bewusstsein schaffen
- Arbeitnehmerrechte und -pflichten unterstützen
- Gerecht sein
- Qualifizieren
- Zwangs- und Kinderarbeit unterbinden

Für das Jahr 2023 ist die Überprüfung und Aktualisierung des WESSLING Verhaltenskodex geplant. Es gibt im Berichtszeitraum 2022 keine festgestellten Menschenrechtsverletzungen oder Hinweise auf die Verletzung von Menschenrechten, weshalb keine konkreten Ziele formuliert sind. Menschenrechtsaspekte werden mindestens im Rahmen des jährlichen Managementreviews durch die Geschäftsführung behandelt. Sollten Abweichungen vorliegen, werden entsprechende Ziele  und Maßnahmen vereinbart. 
   
Lieferkette
Die WESSLING GmbH (Geltungsbereich der DNK-Erklärung) betreibt ausschließlich Standorte in Deutschland und agiert auch in seiner Lieferkette maßgeblich in diesen Grenzen. Der eingeführte  Lieferantenfragebogen wurde in die Beschaffungsprozesse implementiert. Somit erfolgt die Beurteilung von Lieferanten unter sozialen und ökologischen Aspekten. Der Code of Conduct ist auf der Internetseite veröffentlicht und wird mit Mails an Dritte automatisch übersendet.  
In 2022 wurde das WESSLING Hinweisgeber-Portal eingerichtet. Das Online-Portal gewährleistet eine strikte Vertraulichkeit für den Hinweisgeber und stellt sicher, dass konkrete Vorfälle im Unternehmen formal erfasst und diesen nachgegangen wird. Das Hinweisgebersystem ist unabhängig von der IT unseres Unternehmens. Es ist daher unmöglich zurückzuverfolgen, wer der oder die Hinweisgebende ist. 

Anforderungen von Kunden
Die Kunden von WESSLING stammen aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. Letztere stellt als Anforderung an ihre Lieferanten die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO und TVgG. Zur Einhaltung dieser Standards hat sich WESSLING - unabhängig vom Kunden - verpflichtet. Intern wird über den vorgegebenen partizipativen Führungsstil sichergestellt, dass die Mitarbeiter aktiv in die Gestaltung des Unternehmens eingebunden sind und die Zusammenarbeit durch gegenseitige Wertschätzung geprägt ist. Über die Personalabteilung ist sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt werden. 

Risiken
Eine Verletzung der Menschenrechte birgt die besondere Gefahr an Glaubwürdigkeit zu verlieren und die Arbeitgebermarke WESSLING zu beschädigen. Daher würde die Nichtbeachtung der Menschenrechte ein hohes Risiko bedeuten. Die Einhaltung von Menschenrechten ist gleichermaßen Kundenwunsch und eigener Unternehmens- und Mitarbeiteranspruch, weshalb die Einhaltung von Menschenrechten nicht verhandelbar ist.  Aus diesem Grund wird  auch das Thema Menschenrechte im jährlichen Managementreview durch die Geschäftsführung hinterfragt. Aus der Geschäftstätigkeit (Laboratorien und Beratung) selber werden keine Risiken für die Einhaltung von Menschenrechten abgeleitet, weil der Wirkungskreis der WESSLING GmbH sich auf Deutschland konzentriert.  Andere Länder werden durch andere WESSLING Einheiten bedient. Im Bereich Einkauf könnten sich Risiken ergeben, die wir durch die Durchführung einer Lieferantenbewertung mittels dem von uns entwickelten Fragebogen minimieren.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Im Berichtsjahr wurden keine Investitionsvereinbarungen getätigt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die WESSLING GmbH betreibt Standorte ausschließlich in Deutschland, die über ein zentrales Qualitätsmanagement gelenkt und durch ein zentrales Beschaffungswesen sowie weitere bereichsübergreifende Abteilungen unterstützt werden. Aus diesem Grund wurden keine Betriebsstätten speziell auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Eine Gliederung in alte und neue Lieferanten wird nicht durchgeführt. In der Anweisung "Nachhaltige Beschaffung" ist festgelegt, dass alle bei WESSLING aktiven Lieferanten, bei denen Geräte, Ersatzteile, Reparaturen, Wartungs- und Serviceverträge für deren Geräte sowie Verbrauchsmaterialien für die Analytik bezogen werden, jährlich bewertet werden. Grundlage der Bewertung ist ein Bewertungsbogen, der Fragestellungen der Nachhaltigkeit einschließt. Betrachtet werden Ökonomie, Ökologie und Soziales - die drei Säulen der Nachhaltigkeit.  In der Unternehmenspolitik "Beschaffung" ist festgelegt, dass soziale Aspekte zu berücksichtigen sind.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Hierzu siehe Leistungsindikator GRI-SRS-414-1.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

WESSLING ist mit dem Hauptsitz in Altenberge im Kreis Steinfurt ansässig und ist dort einer der größten Arbeitgeber im ländlichen Raum. Mit dem Kreis Steinfurt gibt es auf dem Gebiet der Energiewirtschaft (Energieland 2050) und Nachhaltigkeit vielfältige gemeinsame Projekte. Ziel ist u. a. die Energieautarkie bis zum Jahre 2050. Die Teilnahme an den Projekten sind Ergebnis einer aktiven Entscheidung der Gesellschafter, die Regionen zu stärken, in denen WESSLING wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

WESSLING unterstützt Veranstaltungen wie den "Girlsday" oder die „Sommersause“, steht mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten im regen Austausch und bietet Schnuppertage für Schüler, Plätze für Praktikanten, Bachelor- und Masterarbeiten in verschiedenen Unternehmensbereichen an.     

Auf Initiative der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützt WESSLING überregionale und regionale soziale Projekte, z. B. die Aktion „Kleiner Prinz“ oder eine DKMS-Registrierung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich neben ihrer Arbeit sozial und ehrenamtlich engagieren, erhalten im Rahmen der Möglichkeiten eine Freistellung für die Projekte.

Als Familienunternehmen stehen die Gesellschafter und geschäftsführenden Gesellschafter in engem Kontakt mit anderen Familienunternehmen aus der Region und darüber hinaus, um gemeinsam die Zukunftsfähigkeit von Familienunternehmen auch im ländlichen Raum zu sichern.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Angaben (Aktiva, Passiva, Gewinn- und Verlustrechnungen) sind der Bilanz im Bundesanzeiger (WESSLING GmbH
Altenberge) zu entnehmen. Als GmbH ist WESSLING zur Veröffentlichung verpflichtet.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Zuwendungen, Lobbylisten, Zahlungen
Zuwendungen an Parteien, sonstige politische Organisationen oder Politiker werden nicht getätigt, in Lobbylisten ist WESSLING nicht gelistet. Der Umgang mit Spenden und anderen Zuwendungen ist in der Managementdokumentation verankert, um u. a. Mitarbeiter vor Korruption, Bestechung und sonstigem unbilligen Verhalten Dritter zu schützen sowie entsprechendes Verhalten bei WESSLING selber zu unterbinden.

Politische Einflussnahme
Direkte Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren wurden nicht getätigt. WESSLING wird regelmäßig von Gremien und Verbänden angefragt oder aufgefordert, sich fachlich zu Änderungen von Vorgaben etc. aus fachlicher Sicht zu äußern. Dieser Aufforderung kommen die fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach eigenem Ermessen nach. Eine differenzierte Auflistung zu Vorgaben, die in den verschiedenen Gremien besprochen und diskutiert werden und durch das jeweilige Gremium potenziell in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden ist nicht möglich, da von WESSLING nicht gesteuert. 

Relevante Gesetzgebungsverfahren
Von Bedeutung sind Gesetzgebungsverfahren, die sich den Themenfeldern
  • Ingenieurdienstleistungen und Beratung,
  • Umwelt- und Agraranalytik,
  • Lebensmittel,
  • Verbraucherprodukte,
  • Kosmetik,
  • Pharma,
  • Mikroanalytik und Nanoanalytik
im Sinne des WESSLING Dienstleistungsportfolios zuordnen lassen. Darüber hinaus sind Gesetzgebungsverfahren von Interesse, die den Betrieb der Standorte beeinflussen oder gesellschaftlich von Belang sind  bzw. im Kontext der SDGs (z. B. Lieferkettengesetz) stehen.
Gemäß unserer Vision als lernendes Unternehmen hat die Mitarbeit in relevanten Gremien ausschließlich fachliche Gründe zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit.

Mitgliedschaften
Mitgliedschaften von WESSLING bzw. WESSLING Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen in folgenden Organisationen:

- Deutsches Institut für Normung (DIN),
- Europäisches Komitee für Normung (CEN),
- International Organization for Standardization (ISO),
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI),
- Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP),
- Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI),
- Ethanol Reach Assoziation,
- Wirtschaftsvereinigungen (z. B. WVS Steinfurt),
- Energieland 2050 e. V.,
- Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh),
- Verband Deutscher Untersuchungslaboratorien e.V. (VDU),  
- etc..

Mitgliedschaften in Gremien und Verbänden werden regelmäßig hinterfragt und unterliegen damit regelmäßig Änderungen. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es wurden keine Parteispenden getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Anspruch an gesetzeskonformes Verhalten
In der QHSE-Unternehmenspolitik, im WESSLING Leitbild und im Code of Conduct ist der Anspruch an die Rechts- und Normenkonformität dokumentiert. Es gilt in diesem Bereich eine Null Fehler Strategie als Methode der fortlaufenden Verbesserung, weshalb Maßnahmen zur Sicherstellung der Rechts- und Normenkonformität ergriffen sind (siehe auch Sicherstellung der Rechtskonformität). Unternehmenskulturelle Grundlage der Null Fehler Strategie ist die Frage nach dem "warum", da die Frage nach dem "wer" Vertuschungsversuche provozieren könnte. 
Gemäß der Unternehmenspolitik von WESSLING zur "Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit" identifizieren und minimieren wir kontinuierlich auf allen Ebenen die Risiken für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Handlungen zu vermeiden, die das Vertrauen in die Kompetenz, Integrität, Unparteilichkeit oder das Urteilsvermögen anzweifeln lassen. In der Unternehmenspolitik ist eindeutig die Erwartung formuliert, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgaben unabhängig und frei von internen und externen finanziellen, physischen, psychischen  oder sonstige Zwängen ausführen. Rechtliche und weitere normative Anforderungen sind Gegenstand der Mitarbeitergespräche und Meetings.


Sicherstellung der Rechtskonformität
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im WESSLING Leitbild mündlich unterwiesen und quittieren die Unterweisung. 
Führungskräfte werden standortübergreifend in persönlichen Mitarbeitergesprächen und Meetings für die Thematik der Korruption und anderem Fehlverhalten und den damit verbundenen Risiken für das Unternehmen sensibilisiert. Die Führungskräfte tragen dafür Sorge, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich über die Konsequenzen von unmoralischem Verhalten für die eigene Person und das Unternehmen bewusst sind. 
Korruption wird nicht toleriert und würde zu disziplinarischen Maßnahmen durch die Geschäftsführung führen, die in Verdachtsfällen unmittelbar eingebunden werden würde.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht und sind verpflichtet Schulungen durchzuführen, die für ihre Tätigkeit von Bedeutung sind. Für die Tätigkeit bedeutende Schulungsnachweise werden in der Personalakte geführt. Im Rahmen der Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagementsystems wird vom zentralen Qualitätsmanagement (ZQM) regelmäßig überprüft, ob die notwendigen Maßnahmen durchgeführt wurden und die Kompetenznachweise vorliegen. Soweit aus gesetzlichen oder normativen Vorgaben heraus notwendig, wird die Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst von einem nachweislich kompetenten Person überprüft und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter an ihre/seine Aufgabe herangeführt. Erst wenn die vorgegebene Fehlerfreiheit nachgewiesen ist, erfolgt ein selbständiges Arbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Vorgaben.

Risiken
Ergebnisse von Gutachten, Berichten und Laborberichten können potenziell nicht den Wünschen der Auftraggeber entsprechen. Hieraus kann sich für den Sachverständigen, Gutachter etc. ein Konflikt ergeben, der zumindest möglicherweise zu einem nicht objektiven Ergebnis führt.
Daher ist festgelegt, welche Dokumente von welchen Funktionen rechts oder links unterzeichnet werden dürfen. Für bedeutende Dokumente (z. B. Berichte, Gutachten) gilt ein Vier-Augen-Prinzip, womit z. B. "Gefälligkeitsgutachten" ausgeschlossen werden. Die notwendige Kompetenz zum Leisten von Unterschriften unterliegt Normen und Regeln. Diese werden intern und extern regelmäßig überprüft.
Liegen Kompetenzen nicht vor oder sind Aussagen in  Berichten etc. nicht nachvollziehbar, wird dies als nicht konformes Arbeiten bewertet. Dies löst einen definierten Prozess aus, der eine Ursachenanalyse und Maßnahmenableitung beinhaltet. Regelmäßige externe Überprüfungen durch Aufsichtsstellen geben weitere Sicherheit, dass Schulungen und anderen Maßnahmen der Kompetenzbildung wirksam sind und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegeben ist.

Organisation der Rechtssicherheit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich schriftlich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Kunden sowie der WESSLING GmbH Stillschweigen zu bewahren. Auch ist der Aspekt Verschwiegenheit Gegenstand der Arbeitsverträge.
Über ein festgelegtes und dokumentiertes Verfahren und die Führung eines Rechtskatasters werden Änderungen von Vorgaben überwacht und kommuniziert, womit ein unmittelbares Reagieren auf diese Änderungen möglich ist. Abweichungen werden systematisch ermittelt und abgestellt. Rechtliche und normative Aspekte sind Gegenstand regelmäßig stattfindender Audits sowie der Managementreviews durch die oberste Leitung. 
Darüber hinaus unterhält WESSLING eine Rechtsabteilung, die gemeinsam mit dem zentralen Qualitätsmanagement zur Normkonformität beiträgt und Risiken vermeidet.

Fälle von Korruption und rechtswidrigem Verhalten und Risiken
Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Fälle von Korruption und rechtswidrigem Verhalten festgestellt. Sollten Korruption oder ein sonstiges rechtswidriges Verhalten festgestellt werden, erfolgen Maßnahmen durch die Geschäftsführung. Das Risiko besteht insbesondere in dem Verlust der Glaubwürdigkeit gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Kunden, Behörden und anderen interessierten Parteien. Diese Glaubwürdigkeit ist Basis der Geschäftstätigkeit. 

Für das Jahr 2022 wurden keine konkreten Ziele im Compliancebereich definiert. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Eine Kennzahl zu geprüften Betriebsstätten auf Korruptionsrisiken wird nicht geführt. Hintergrund ist, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WESSLING GmbH, die ausschließlich Standorte in Deutschland betreibt, den dokumentierten Zielen und Werten verpflichtet sind. (siehe auch Kriterium 20)

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es wurden in 2022 keine Korruptionsfälle bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es wurden keine Bußgelder und nicht-monetären Sanktionen im Sinne des Leistungsindikators GRI SRS-419-1 in 2022 ausgesprochen.