14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

COM Software ist ausschließlich in Deutschland tätig und setzt selbstverständ-lich die nationalen Vorschriften zum Thema „Arbeitnehmerrechte“ engagiert in der Praxis um. Und nicht nur das: Sogar den internationalen Arbeitsrecht-Konventionen der International Labour Organization (ILO) verpflichtete sich das IT-Unternehmen schon vor Jahren. An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass COM-Software den „Code of Conduct“ des „Zentral-verbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.“ (ZVEI) bereits 2016 unterzeichnete – und damit diesen auch als allgemeingültige Handlungs-Grundlage anerkennt. Daher sind keine Risiken in Bezug auf Arbeitnehmer-rechte zu erwarten.

Auch das Nachhaltigkeits-Management wird aktiv umgesetzt: 2015 wurde erst-mals ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der Belegschaft in Firmenversammlun-gen präsentiert und sie dadurch für das zentrale Thema sensibilisiert. Der hohe Stellenwert, den das breite Feld „Nachhaltigkeit“ bei COM Software einnimmt, ist allen bei COM Software seitdem bewusst und gilt als Handlungsmaxime. Auch der begonnene Stakeholder-Dialog wird rege fortgeführt und ermutigt Alle, weiterhin ihr ganz persönliches Potenzial und ihre Ideen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit aktiv einzubringen, z.B. durch Beantragung eines Jobtickets. Darüber hinaus finden regelmäßig Betriebsversammlungen statt, um die gesamte Belegschaft mit aktuellen Informationen zu versorgen und sie in die Strategieprozesse einzubinden. Coronabedingt fanden die vier Betriebsversammlungen in 2020 ausschließlich online statt.

Für 2020 wurde der Belegschaft in Aussicht gestellt, dass bei Überschreiten einer gewissen Ertragshöhe 10% des Gewinns an die Belegschaft ausgeschüttet wird. Dieses Ziel wurde 2020 nicht erreicht.

Für die eigenen und freien Fachleute ist die ergonomische und technisch hochwertige Büroausstattung von großer Wichtigkeit. Ausgaben für Hardware waren 2020 coronabedingt vor allem für Web-Kameras, Kameraabdeckungen und Headsets erforderlich. Wie in den Vorjahren auch, achtet die Geschäftsführung bei der Beschaffung auf Nachhaltigkeit und hat beispielsweise ausschließlich gebrauchte Monitore erworben. Auch Telefone und Rechner wurden – soweit möglich und sinnvoll – zum Teil gebraucht gekauft.

Für das Jahr 2021 ist geplant einen (externen) Sicherheitsbeauftragten sowie einen Betriebsarzt zu beauftragen.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Diese Tatsache spricht für sich: Kontinuierlich stieg die Zahl des eigenen Personals in den letzten Jahren und jetzt hat sie sich bei knapp 40 Personen eingependelt. Hierbei veränderte sich zwischen 2006 und 2019 das Verhältnis der internen zu den externen Kräften folgendermaßen: Früher betrug es rund 50 : 50, dann stellten die internen Angestellten ein paar Jahre nur knapp 30 Prozent des Personals; derzeit sind es knapp 44 Prozent eigene Fachkräfte. 

Chancengerechtigkeit wird bei COM Software großgeschrieben und gelebt: interne und externe Kommunikation ist genderneutral formuliert, Gehälter werden funktionsbezogen und nicht geschlechtsabhängig bezahlt, Führung in Teilzeit ist möglich und Arbeit im Homeoffice ebenso.

Von derzeit insgesamt 82 (eigenen und externen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Stand: Ende 2019) sind fast ein Viertel weiblich (23 Prozent) und etwas mehr als drei Viertel männlich. Der Anteil der eigenen Mitarbeiterinnen wächst stetig und liegt inzwischen bei über 36 Prozent. Eine Kollegin arbeitet als Teilzeit-Führungskraft und beweist damit die moderne Einstellung der COM Software-Geschäftsführung. Der Geschäftsführer ist männlich; vier Teamleiter und zwei weibliche Kolleginnen verstärken die Leitung. Das bedeutet, dass die Frauenquote im gesamten Führungsteam bei knapp 30 Prozent liegt. Alle Führungskräfte der Firma sind deutsche Staatsbürger.

COM Software beschäftigt inzwischen zwei schwerbehinderte Personen, die Schwerbehindertenquote beträgt damit knapp sechs Prozent.

Wie sieht es mit dem Thema „Teilzeit“ aus? Teilzeitkräfte haben derzeit in der eigenen Belegschaft einen Anteil von genau einem Drittel. Interessanterweise liegt das Geschlechterverhältnis bei den eigenen Teilzeitkräften genau bei einem Drittel Frauen und zwei Dritteln Männer, was ebenfalls für die moderne Unternehmenskultur spricht!

Gerade in der IT-Branche ist es wichtig, gute Fachkräfte nicht nur an ein Unternehmen zu binden, sondern zu halten. Das schließt natürlich eine angemessene Bezahlung ein. Dazu gibt es eine einsehbare Skill- und Gehaltsmatrix, die geschlechterunabhängig ist. Die Angestellten der COM Software werden individuell entlohnt und unterliegen keiner Kollektiv-vereinbarung. Alle internen Kolleginnen und Kollegen haben unbefristete Arbeitsverträge für den Standort Eschborn und sind bis auf die zwei Gesellschafter weisungsgebunden.

Persönliche Förderung ist im Unternehmen ein hoher Wert: Alle erhalten eine regelmäßige Leistungsbeurteilung und eine maßgeschneiderte Entwicklungsplanung, denn gerade in der IT-Branche ist es wichtig, agile Fachkräfte mit einem aktuellen Wissensstand zu haben. Personen mit Berufserfahrung werden dabei ebenso eingestellt wie Nachwuchskräfte: Seit 2009 stellt COM Software im Zweijahres-Rhythmus jeweils zwei bis vier Arbeitsplätze für ein Duales Studium zur Verfügung. Damit wird langfristig sichergestellt, dass genügend Fachkräfte vorhanden sind. Zum Jahresende 2019 waren sieben Duale Studierende „an Bord“. Nach wie vor ist COM Software für junge Menschen interessant, denn das Durchschnittsalter des eigenen Personals liegt weiterhin bei nur 38 Jahren. Das entspricht dem Wert vom Vorjahr, denn diejenigen, die hier arbeiten, arbeiten gerne auch weiterhin für das Unternehmen. Die Geschäftsführung hat sich das Ziel gesetzt, dass die Fluktuation bis Ende 2020 generell unter zehn Prozent liegen soll und dass im gleichen Zeitraum mindestens fünf Fachleute durch Empfehlung interner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen werden sollen. Wenn dadurch das Personal noch vielfältiger wird, umso besser. Diversität sollte jedoch nicht um jeden Preis erzwungen werden. Daher gibt es dazu keine Ziele.

Mit Unterzeichnung des „Code of Conduct“ des „Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.“ (ZVEI) verpflichtet sich das Unternehmen freiwillig, eine Zusammenarbeit ohne Diskriminierung zu gewährleisten. Auch die hohen Standards internationaler Konventionen (International Labour Organization / ILO) setzt das IT-Unternehmen um und dokumentiert dies transparent für die Öffentlichkeit: Text des Code of Conduct 
 


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Als verantwortungsvollem Arbeitgeber ist es COM Software äußerst wichtig, notwendige Voraussetzungen zu schaffen, um die Beschäftigungsfähigkeit seiner Fachleute bestmöglich zu fördern. Denn um optimal an der Arbeitswelt teilhaben zu können und die Beschäftigungsfähigkeit auch langfristig zu erhalten, bedarf es geistiger und körperlicher Fitness.

Für beides sorgt COM Software auf aktive Weise: Um für die körperliche Seite tatkräftige Unterstützung zu bieten, stehen Allen ergonomische und auch höhenverstellbare Büroausstattungen zur Verfügung. So lässt sich der Arbeitsplatz individuell gestalten und trägt Tag für Tag zum Erhalt der Gesundheit bei.

Zudem bietet das IT-Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fortbildungen an – sowohl im fachlichen Bereich als auch im Bereich der Gesundheitsförderung.

Insgesamt ist das Angebot, dass COM Software zur Weiterbildung bietet – betrachtet man es durchschnittlich über mehrere Jahre – definitiv größer als in vergleichbaren Unternehmen. Um dies zu unterstreichen wurde das Thema Weiterbildung vor zwei Jahren explizit in die Unternehmensziele aufgenommen (siehe Kriterium 3) und als Zielvorgabe sollen bis Ende 2021 die bisher geplanten zwei Tage Schulung pro Kopf und Jahr auf vier Tage erhöht werden! Seit 2015 gab es im Mittel 2,7 Tage Fortbildung je Kopf und Jahr. In 2020 wurden im Durchschnitt sogar 3,6 Tage Weiterbildung gewährt, wobei in diesem Jahr die Führungskräfte umfangreicher geschult wurden als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wo sieht das Unternehmen Risiken? COM Software ist für seine Projekte stets auf IT-Spezialisten angewiesen, die zunehmend schwerer zu finden sind. So kommt es in der Praxis vor, dass Stellen, die durch natürliche Fluktuation frei werden, nicht direkt wiederbesetzt werden können. Ein anderes Risiko liegt in der Vollauslastung: Kunden erwarten den vollen Einsatz der Beraterinnen und Berater, das kollidiert mit Tagen für Weiterbildung. Ein weiteres Risiko liegt in Schulungen, bei denen Knowhow speziell für ein Kundenprojekt aufgebaut wurde. Falls das Projekt wegbricht, ist das Wissen relativ wertlos.   
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Erfreulicherweise gab es bei COM Software 2020 beim eigenen Personal – wie auch schon in den Vorjahren – keine arbeitsbedingten Erkrankungen, Verletzungen oder Berufskrankheiten: weder während der Arbeit noch auf dem Weg zum Arbeitsplatz – und das bei 55.564 gearbeiteten Stunden. Dies liegt in der Natur von Dienstleistungsunternehmen, da bei deren Wertschöpfung viel weniger körperliche Risiken entstehen.

Auch bei den externen Fachkräften waren keine Todesfälle zu beklagen; von arbeitsbedingten Verletzungen oder Erkrankungen ist uns nichts bekannt.

Ausfälle aufgrund von anderen Krankheiten gab es an 207,5 Tagen. Im Vergleich zum Vorjahr (262 Krankheitstage) liegt der Wert wieder deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 7,4 Krankheitstagen je Kopf und Jahr. Für alle Tage wurde eine Lohnfortzahlung geleistet.

Im Jahr 2020 war niemand in Elternzeit bzw. Mutterschutz.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Bei der Größe von COM Software erscheint ein offizielles Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz überdimensioniert. Vor allem, wenn wie oben berichtet, seit Jahren keine arbeitsbedingten Verletzungen oder Erkrankungen festzustellen waren.

Zur Gesundheit der Belegschaft trägt vor allem das sehr gute Betriebsklimabei (jahrelange KUNUNU-Auszeichnungen belegen dies). Darüber hinaus sorgen flexible Arbeitszeiten und – auch schon vor Corona – die Möglichkeit zur Homeoffice-Nutzung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Aufgrund der Firmengröße gibt es ebenfalls keine formellen Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Trotzdem legt die Geschäftsführung großen Wert auf die Gesundheit ihrer Belegschaft und hat daher schon vor Jahren ergonomische Büromöbel beschafft.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Der Umfang des Fortbildungs-Angebots ist in den einzelnen Jahren durchaus unterschiedlich und passt sich den konkreten Erfordernissen an. Seit 2015 gab es im Durchschnitt 2,7 Tage Fortbildung je Kopf und Jahr.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte erhielten im Jahr 2020 pro Kopf im Schnitt beachtliche 3,6 Tage Weiterbildung (mehr als 28 Stunden).

Alle Fortbildungen wurden funktionsbezogen und damit unabhängig vom Geschlecht gewährt.

Hier können Sie die genauen Weiterbildungszahlen in Stunden nachlesen:
  Angestellte Führungskräfte
männlich 648 164
weiblich 200 96

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

COM Software war in Bezug auf Diversität auf einem guten Weg. In 2020 sank die Zahl der Mitarbeiterinnen allerdings um fünf Personen. Bei der kleinen Belegschaft reduzierte sich somit der Anteil der Mitarbeiterinnen von über 36 Prozent auf knapp 21 Prozent. Es ist aber ein erklärtes Ziel der Geschäftsführung vermehrt Frauen einzustellen.

a)
i-iii) Beide Gesellschafter sind männlich, über 50 Jahre alt. Einer von ihnen gehört einer schutzbedürftigen Gruppe an.

b)
i) die Angestellten sind zu 21 Prozent weiblich und zu 79 Prozent männlich.
ii) in die Altersgruppe der unter 30-Jährigen fallen 12 Personen, 13 Personen sind zwischen 30 und 50 Jahren und 14 Personen über 50 Jahren.
iii) drei Personen sind schwerbehindert.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Wie in den Vorjahren wurden 2020 bei COM Software keine Diskriminierungsfälle bekannt.
 


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Menschenrechte stellen für COM Software einen zentralen Stellenwert dar: diesen betonte das Unternehmen schon 2016 explizit mit seiner Unterzeich-nung des "Code of Conduct" des "Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V." (ZVEI).

Selbstverständlich legt das IT-Unternehmen auch auf seine Lieferkette großen Wert und beschäftigt ausschließlich deutsche Lieferanten (siehe Leistungs-indikatoren zu Kriterium 17). Bei keinem Lieferanten wurden 2020 Verstöße gegen Menschenrechte bekannt und aufgrund der Art der Geschäftsbeziehun-gen sind auch keine Risiken in Bezug auf Menschenrechte zu erwarten.

Auch bei seinen Kunden schaut COM Software genau hin und arbeitet hauptsächlich für Unternehmen, die den UN Global Compact gezeichnet haben.

Falls es Beschwerden in Bezug auf Einhaltung der Menschenrechte geben sollte, könnten diese bei der Geschäftsleitung adressiert werden; im Jahr 2020 gab es jedoch keine Beschwerden, die Menschenrechts-Verletzungen betroffen hätten. Das soll so bleiben, daher wurde die Einhaltung der Menschenrechte bei COM Software bereits im Vorjahr als offizielles Ziel aufgenommen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

COM Software führte 2020 keine Investitionen durch, die unter Menschenrechtsaspekten hätten geprüft werden müssen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Das Unternehmen COM Software ist ausschließlich am Standort Eschborn in Deutschland tätig und hält dort selbstverständlich die Menschenrechte ein, also trifft dies auf 100 Prozent der Standorte zu.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die eigentlichen Lieferanten von COM Software bestehen aus einer überschau-baren, geringen Anzahl: Überwiegend sind dies örtliche Büroartikel-Händler, Lebensmittel-Anbieter und Hardware-Lieferanten. Zusätzlich sind auch die freien Experten unter dem Aspekt eines Lieferanten bzw. Auftragnehmers zu betrachten.

Alle Zulieferer des IT-Anbieters sind in Deutschland beheimatet und müssen sich infolgedessen an die strengen deutschen beziehungsweise europäischen Vorgaben zu Menschenrechten halten. COM Software ist daher nicht verpflichtet, die Zulieferer selbst zu prüfen. Bei Hardwareanschaffungen wird hauptsächlich die Marke Lenovo gewählt, die seit 2017 den EcoVadis Gold Standard erreicht hat und auch im Bereich der Menschenrechte entsprechend bewertet wurde.

In 2020 sind keine neuen Lieferanten hinzugekommen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wie bereits oben dargelegt, sind COM Software keinerlei negative Auswirkun-gen in ihrer Lieferkette in Bezug auf Menschenrechts-Verletzungen bekannt, die durch Aktivitäten eines Lieferanten verursacht worden sein könnten.
 


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Trotz Corona verlief auch das Jahr 2020 für COM Software erfolgreich. Um auch die daran teilhaben zu lassen, für die das Jahr nicht so glücklich war, wurden auch in diesem Jahr wieder Hilfsorganisationen und Menschen in Not mit einer Spende unterstützt.

Traditionell erhielt "Ärzte ohne Grenzen e.V." den größten Teil der Spende. Die "Aktion Weihnachtsspende" ist mittlerweile lieb gewordenes Ritual, da mit den passenden Aufklebern auch gleich noch ein wenig Werbung für "Ärzte ohne Grenzen e.V." gemacht werden kann.

Darüber hinaus wird auch immer ein lokales Hilfsprojekt unterstützt. In 2020 war es ein Kicker für das Kolping Jugendwohnheim in Frankfurt am Allerheiligentor.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Zum Ende des Jahres 2020 erzielte COM Software in Deutschland einen Umsatz von 6,8 Millionen Euro. Die Verteilung des erzielten Gewinns wird durch die Gesellschafter bestimmt und unterliegt der Vertraulichkeit; es wurden in 2020 rund 6,5 Prozent des Gewinns gespendet.

Zusätzlich zu den o.g. Institutionen unterstützt der IT-Anbieter regelmäßig auch einen lokalen Sportverein in seiner Kinder- und Jugendarbeit.
 


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

COM Software verzichtet generell auf Lobbyarbeit. Diese Entscheidung wurde durch beide Gesellschafter getroffen, wobei der Gesellschafter Thorsten Kania für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.

Am „gesellschaftlichen Leben“ nimmt die Firma natürlich selbstverständlich teil: So ist die COM Software-Geschäftsführung bei Aktivitäten der Stadt Eschborn dabei, der örtlichen IHK und der Wirtschaftsverbände. Veranstaltungen, die in diesem Rahmen stattfinden, werden ebenfalls besucht.

Darüber hinaus ist COM Software Mitglied in der „Guide Share Europe (GSE)“, einer europäischen IBM-Anwendervereinigung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die COM Software zahlte 2020 – wie in den Vorjahren – keinerlei Spenden an politische Parteien in Deutschland oder in einem anderen Land.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Aufgrund der Unternehmensgröße gibt es bei COM Software keine eigen-ständige Revisionsabteilung – das Korruptions-Potential ist äußerst gering, und eine eigene Revisionsabteilung wäre aus diesem Grund überdimensioniert.

COM Software erstellt, wie dargelegt, keine eigenen Produkte, sondern erbringt Projekt- und Dienstleistungen. Bei dieser Form der Geschäftstätigkeit stellt der Datenschutz der Kunden und Mitarbeiter die oberste Priorität dar. Die Kunden haben selbstverständlich die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen, falls es Verletzungen im Bereich des Datenschutzes geben sollte. Dieses Beschwerde-management existiert bei COM Software. Es wurde jedoch nicht in Anspruch genommen, wie auch in den letzten Jahren nicht.

Noch ein positiver Faktor: Risiken, die in anderen Branchen eine Gefahr dar-stellen (wie etwa Insiderhandel, Bestechung oder private „Geschäfte“ der Angestellten) schließen sich aufgrund der Geschäftstätigkeit, die ausschließlich aus Software-Projekten besteht, aus. Auch bei Agentur- oder Third-Party-Geschäften geht es um Dienstleistungen, die auf Wunsch des Kunden durch-geführt werden. So ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich, sich auf irgendeine Art und Weise zu bereichern.

Ebenfalls eine Selbstverständlichkeit bei COM Software: Kundenaufträge werden ausschließlich durch die Geschäftsführung und den Vertriebsleiter abgeschlossen. Sie beachten in vollem Umfang die zentralen Compliance-Richtlinien, die für Geschäfte mit Kunden gelten, und lehnen selbstverständlich jede Form von Bestechung konsequent ab.

Durch den neuen Geschäftsführer, Herrn Dominik Dietrich, ist das 4-Augen-Prinzip hier deutlich verbessert worden.

Um dies öffentlich und transparent zu dokumentieren, unterzeichnete der Geschäftsführer Helmut Röse als Compliance-Verantwortlicher im Jahr 2016 den „Code of Conduct“ des „Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.“. Hiermit bestätigte er offiziell die Handlungs-Grundlagen, die diesem speziellen Verhaltenskodex zugrundliegen, als verbindlich für das IT-Unternehmen.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten ist aus Sicht der COM Software Geschäftsführung eine Selbstverständlichkeit, die bisher nicht extra betont wurde. Dies zeigt sich nicht nur im sorgfältigen Umgang mit sensiblen Daten, sondern auch darin, dass bisher keinerlei Gesetzes- oder Richtlinienverstöße festgestellt wurden. Erwähnt werden soll auch, dass gesetzeskonformes Verhalten in 2018 erstmals im Zielekatalog des Unternehmens aufgenommen wurde (siehe Kriterium 3). Nicht, weil es notwendig war, sondern um zu zeigen, dass die Geschäftsführung dieses wichtige Thema im Fokus hat.

Deshalb hat sich der Geschäftsführer von COM Software auch Mitte 2020 in einer Schulung mit der EU-Richtlinie zum Hinweisgebersystem auseinandergesetzt, die für COM Software wahrscheinlich Ende 2023 verpflichtend sein wird.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Erhebliche Korruptionsrisiken wurden im Jahr 2020 nicht ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Zu allen hier abgefragten Punkten gab es in 2020 – wie in den Vorjahren auch – keine Vorfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Auch in 2020 hat die COM Software – wie bereits in den Vorjahren ebenfalls – gegen keinerlei Gesetzesvorschriften verstoßen, die sich auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen beziehen. Daher musste auch kein Bußgeld gezahlt werden.