14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Leitlinie Personal bildet den strategischen Rahmen für die Personalarbeit der Kreissparkasse. Sie leitet sich aus der Unternehmensstrategie ab und konkretisiert die mittelfristigen Handlungsfelder und Maßnahmen durch qualitative Ziele ohne Zeitbezug. Konkrete Personalmaßnahmen werden rollierend jährlich neu geplant und leiten sich im Rahmen der Werte und Kultur aus der Leitlinie, der darin beschriebenen Ausgangslage, den Handlungsfeldern und der strategischen Positionierung ab.  

Die Leitlinie wird regelmäßig aktualisiert. Dabei wird die Umsetzung im Rahmen eines regelmäßigen Soll-/Ist-Abgleichs geprüft und an den zuständigen Fachvorstand berichtet. Die Personalpolitik der Kreissparkasse ist damit entsprechend zukunftsorientiert ausgerichtet.  

Aus der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur (s. Kriterium 11) ist derzeit kein wesentliches Risiko bekannt, das sich aus Arbeitnehmerbelangen ergibt.  

Herausforderungen für die Personalarbeit der Kreissparkasse bestehen vor allem in der hohen Veränderungsdynamik am Markt für Finanzdienstleister, die zum einem aus strukturellen Veränderungen (z. B. Anforderungen an die Mitarbeiter) aber auch aus der fortschreitenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen resultiert. Ein weiteres Handlungsfeld ist der Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Nachwuchskräfte sowie Auszubildende aufgrund der hohen Attraktivität der Region München als Unternehmensstandort.  

Die Kreissparkasse ist tarifgebunden. Es findet der TVöD-S Anwendung, in dem Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubstage sowie allgemeine Arbeitsbedingungen geregelt sind. Darüber hinaus werden die Normen der ILO eingehalten. Die gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte werden durch den Personalrat sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wahrgenommen.  

Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, über das Innovationsmanagement Vorschläge und Optimierungsmöglichkeiten einzubringen und sich so aktiv an der Gestaltung der Kreissparkasse zu beteiligen. Einreichungen können zu den Themenfeldern Produkte, Produktivität, Kosten, Ertrag und Servicequalität gemacht werden. Hierbei können auch Ideen zu Nachhaltigkeitsaspekten eingebracht werden, die Bewertung der Innovation erfolgt jedoch innerhalb der fünf Hauptthemenfelder. Für umgesetzte Innovationen erhält der Einreicher eine Geldprämie.  

Die von Vorstand und Führungskräften erarbeiteten „Grundsätze der Führung“ bilden die Grundlage für das Führungsverhalten in der Kreissparkasse und helfen, die Zusammenarbeit weiter zu entwickeln.  

Ein Feedback zum Führungsverhalten ist Bestandteil der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergespräche. Die Information der Mitarbeiter über die wesentlichen Zielrichtungen der Geschäftspolitik fördert die Identifikation mit den strategischen Zielen.  

Die Kreissparkasse gilt als verlässlicher und verantwortungsvoller Arbeitgeber. Beschäftigungsverhältnisse werden grundsätzlich unbefristet angeboten. In Folge dessen bildet die Kreissparkasse konsequent Mitarbeiter aus und weiter. Die Ausbildungsquote im Jahr 2021 lag bei 5,8 Prozent. Mit den Auszubildenden werden bereits vor Ende der Berufsausbildung Karrieregespräche geführt und Entwicklungs- und Qualifikationsziele vereinbart. Potenzialträger werden identifiziert und erhalten die Möglichkeit, sich über Förderprogramme für verschiedene Karrierewege weiter zu qualifizieren. Führungskräfte akquirieren wir vorrangig aus den eigenen Reihen.  

Vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem sowie gute Sozialleistungen führen zu einer langjährigen Verbundenheit der Mitarbeiter gegenüber der Kreissparkasse. Im Jahr 2021 haben 20 Mitarbeiter ihr 25-jähriges und 15 Mitarbeiter ihr 40-jähriges Dienstjubiläum bei der Kreissparkasse gefeiert. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer lag per Stichtag 31.12.2021bei 19,3 Jahren.  

Die Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse ist im Wesentlichen auf die Landkreise München, Starnberg und Ebersberg beschränkt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Leitlinie Personal bildet die strategische Ausrichtung mit qualitativen Zielen ohne Zeitbezug auch im Bereich Chancengerechtigkeit ab (siehe Ausführungen in Kriterium 14).  

Die Vergütung der Mitarbeiter der Kreissparkasse richtet sich nach dem TVöD-S. Darin sind die Gehaltsstruktur, Urlaub und Arbeitszeiten grundsätzlich geregelt. Zusätzlich zum monatlichen Tabellenentgelt entsprechend der Eingruppierung erhalten die Mitarbeiter eine jährliche tarifliche Sparkassensonderzahlung (SSZ). Neben der tariflichen Grundvergütung haben grundsätzlich alle Vertriebsmitarbeiter die Möglichkeit, eine übertarifliche, erfolgsorientierte Zusatzvergütung zu erhalten. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung. Die erfolgsorientierte Zusatzvergütung ist als zusätzliche Leistung für Vertriebserfolge zu verstehen. Führungskräfte der Betriebsbereiche können auf Basis des Geschäftserfolgs der Sparkasse eine freiwillige übertarifliche Einmalzahlung erhalten. Mit einer betrieblichen Altersversorgung bietet die Kreissparkasse ihren Mitarbeitern darüber hinaus eine Absicherung für die Zukunft.  

Die Anforderungen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden umfassend erfüllt. Auf Basis der tariflichen Bestimmungen erhalten Frauen und Männer für die gleiche Tätigkeit die gleiche Vergütung. Das Gleichstellungskonzept gemäß des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes wird regelmäßig erstellt und Maßnahmen daraus abgeleitet.  

Als öffentlich-rechtliches Unternehmen ist der Kreissparkasse die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ein wichtiges Anliegen. Die Quote schwerbehinderter Beschäftigter beträgt 5,2 Prozent. Mit einer stufenweisen Wiedereingliederung werden Mitarbeiter nach Langzeiterkrankungen langsam wieder in den Arbeitsalltag integriert.

Zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatem bietet die Kreissparkasse ihren Mitarbeitern vielfältige Möglichkeiten. Dazu zählen neben der variablen Arbeitszeit unterschiedliche Teilzeitmodelle, Angebote zur befristeten Arbeitszeitreduzierung und Angebote zu unbezahltem Urlaub (Mobilurlaub) sowie die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Weitere Mitarbeiterunterstützungsangebote gibt es bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten (für die dauerhafte, aber auch notfallbedingte Kinderbetreuung) und bei der Pflege von Angehörigen. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, in belastenden Situationen oder bei Gesundheitsfragen professionelle Beratungsleistungen zu nutzen.  

Im Jahr 2021 arbeiteten 375 (32,3 Prozent) der aktiven Mitarbeiter in Teilzeit, 143 nahmen Angebote zur befristeten oder dauerhaften Arbeitszeitänderung, 95 zu unbezahltem Urlaub wahr. 78 Mitarbeiter befanden sich in Elternzeit. Um die Rückkehr aus der Elternzeit zu erleichtern, beginnt der Planungsprozess bereits mit Mitteilung der Schwangerschaft (dokumentiertes Elternzeitgespräch).  

Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen werden durch besonders ausgestattete Arbeitsplätze unterstützt. Alle Mitarbeiter können an Seminaren zur Gesundheitsprävention teilnehmen.  

Regelmäßige Schulungen zur Überfallprävention, schon in der Ausbildung, sowie ein etabliertes Konzept zur Erstbetreuung nach einem Überfall unterstützen die Mitarbeiter.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Mit 75 Auszubildenden gehört die Kreissparkasse zu den größten Ausbildungsbetrieben im Geschäftsgebiet. Neben der klassischen Ausbildung zum Bankkaufmann werden ein duales Studium zum Bachelor of Arts und ein ausbildungsintegriertes Studium (Kombination von Ausbildung und Studium an der Hochschule der S-Finanzgruppe) angeboten. Die Ausbildungsquote im Jahr 2021 lag bei 5,8 Prozent. Um die zukünftigen Bankkaufleute von Beginn an noch besser für ihre zukünftigen Aufgaben zu qualifizieren, werden bereits während der Ausbildung grundlegende und breitgefächerte Beratungs- und Verhaltenskompetenzen vermittelt. Ergänzend zum Berufsschulunterricht erwerben die Auszubildenden sparkassenspezifische Kenntnisse in internen Seminaren. Nachwuchskräfte gewinnt die Kreissparkasse vorrangig aus der eigenen Ausbildung.

Ein wichtiges Ziel der Kreissparkasse ist es, die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Die Investition in die Weiterbildung der Mitarbeiter erfolgt laufend und vorausschauend. Es werden vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung angeboten. Neben dem internen Seminarangebot wird maßgeblich das Angebot der Sparkassenakademie Bayern und der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Mitarbeiter werden gezielt auf den Einsatz in Fach- und Führungsfunktionen hin entwickelt. Mit den Auszubildenden werden bereits vor Ende der Berufsausbildung Karrieregespräche geführt und Entwicklungs- und Qualifikationsziele vereinbart. Potenzialträger werden zum Teil bereits im Rahmen der Berufsausbildung identifiziert und erhalten die Möglichkeit, sich über Förderprogramme für verschiedene Karrierewege weiter zu qualifizieren. Im regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergespräch können die Mitarbeiter selbst aktiv Maßnahmen zur eigenen Weiterbildung vorschlagen.

Das 2018 als ganzheitliches digitales Qualifizierungskonzept entwickelte Programm „Digitale Fitness“ stellte sicher, dass die Mitarbeiter über diejenigen digitalen Kompetenzen verfügen, die sie für die Bewältigung ihrer individuellen Anforderungen am Arbeitsplatz benötigen. Darauf aufbauend wird im Rahmen von Online-Angeboten zur Digitalisierung durch „digital.now“ das Wissen vermittelt, um eine positive Grundhaltung gegenüber dem digitalen Wandel zu entwickeln, kompetent mit digitalen Tools umzugehen und im Kundenkontakt digital sprechfähig zu sein. „digital.now“ stellt in 13 Online-Modulen das Grundwissen bereit, um den Einfluss digitaler Technologien inner- und außerhalb der Sparkasse zu verstehen: Das Ziel für den Einsatz von „digital.now“ ist die Erhöhung der digitalen Fitness für alle neu eingestellten Mitarbeiter und Auszubildende.  

Die Betriebsärzte der Kreissparkasse stehen den Mitarbeitenden regelmäßig für medizinische Untersuchungen und Beratungen zur Verfügung. Zusätzlich werden Augenuntersuchungen angeboten und Zuschüsse für erforderliche Sehhilfen gezahlt. Im Jahr 2021 wurden betriebliche Möglichkeiten für Corona-Schutzimpfungen angeboten. Im Rahmen des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements werden Mitarbeiter nach einer Langzeiterkrankung schrittweise wieder in den Arbeitsalltag integriert. Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen werden durch besonders ausgestattete Arbeitsplätze unterstützt. Eine Suchthilfebeauftragte hilft Mitarbeitern und Führungskräften bei Bedarf im Umgang mit Suchterkrankungen. Daneben haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, an verschiedenen Seminaren zur Gesundheitsprävention teilzunehmen. Eine Vielzahl von Betriebssportgruppen bietet die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen. Alle Maßnahmen und Informationen werden im Gesundheitsportal, unserem digitalen Nachschlagewerk für alle Fragen rund um das Thema Gesundheit, gebündelt und ständig aktualisiert.  

Aus der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur (s. Kriterium 11) ist derzeit kein wesentliches Risiko bekannt, das sich negativ auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirkt.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen:

a) Angestellte:  

Anzahl 2021 2020
Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen 1 0
Verletzungen mit schweren Folgen 0 0
Dokumentierbare arbeitsbedingte Verletzungen 8 21
   

Rate (auf Grundlage von 1.000.000 gearbeiteten Stunden) 2021 2020
Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen 0,57 0
Verletzungen mit schweren Folgen 0 0
Dokumentierbare arbeitsbedingte Verletzungen 4,53 11,57

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine weiteren Analysen durchgeführt.  

Anzahl der gearbeiteten Stunden: 1.765.008,96 (2020: 1.815.330,66)

b) Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:  

Hierunter fallen die Mitarbeiter der Dienstleister für den Kantinenbetrieb und die Reinigung. Da es sich im Vergleich zur Gesamtbelegschaft um einen geringen prozentualen Anteil handelt, ist diese Angabe für die Kreissparkasse nicht relevant.

SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen  

a) Angestellte:  

Aus datenschutzrechtlichen Gründen und weil die Mitarbeiter nicht verpflichtet sind, dem Arbeitgeber die Art der Erkrankung zu melden, werden keine Analysen durchgeführt.  

b) Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:  

Hierunter fallen die Mitarbeiter der Dienstleister für den Kantinenbetrieb und die Reinigung. Da es sich im Vergleich zur Gesamtbelegschaft um einen geringen prozentualen Anteil handelt, ist diese Angabe für die Kreissparkasse nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

In der Kreissparkasse werden regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift durchgeführt. Es sind eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Betriebsärzte bestellt. Bei der Bestellung bzw. Abberufung dieser Beauftragten ist der Personalrat als Mitarbeitervertretung gemäß BayPVG mitbestimmungspflichtig.  

Im Arbeitssicherheitsausschuss, der vierteljährlich zusammentritt, werden Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten. Der Ausschuss setzt sich aus Arbeitgebervertretern, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsreferenten, den Betriebsärzten, der Schwerbehindertenvertretung und Vertretern des Personalrats zusammen.  

Alle Maßnahmen zur Verhütung von Dienst-, Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsbeschädigungen sind gemäß BayPVG durch den Personalrat mitbestimmungspflichtig. Den Mitarbeitern stehen im Intranet bzw. im elektronischen Anweisungswesen alle relevanten Informationen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung.  

Die Kreissparkasse unterstützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter mit verschiedenen Maßnahmen: Sprechstunden der Betriebsärzte, Augenuntersuchungen, betriebliches Wiedereingliederungsmanagement, Unterstützung durch eine Suchthilfebeauftragte, Angebot von Seminaren zur Gesundheitsprävention, eine Vielzahl von Betriebssportgruppen sowie ein Gesundheitsportal.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Den Mitarbeitern steht jährlich ein umfassendes internes Bildungsangebot zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Bildungsangebot der Sparkassenakademie Bayern aktiv genutzt und der Besuch von Seminaren und Lehrgängen externer Anbieter im Rahmen individueller Gegebenheiten ermöglicht.


Weiterbildungstage 2021 2020
Gesamt pro Mitarbeiter 5,1 4,8
nach Geschlecht    
Frauen 4,5 4,2
Männer 6,8 5,7
nach Funktion    
Vertrieb 8,3 8,1
Marktfolge 0,7 1,1
Betrieb 2,0 1,2
nach Hierarchie    
Führungskräfte 7,9 7,5
Mitarbeiter 4,8 4,5

Weiterbildungstage für Auszubildende gesamt: 80 Tage

Weiterbildungen (Abschlüsse) Männlich Weiblich
Bank-/S-Kaufmann 20 21
Bank-/S-Fachwirt/Bankfachwirt-S 11 11
Bank-/S-Betriebswirt 1 3
Bachelor of Arts/Finance (S-Hochschule und Duale Hochschule) 0 0
Lehrinstitut (Dipl. S-Betriebswirt) 1 0

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a) Verwaltungsrat:  

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse bestand zum 31.12.2021 aus 16 Mitgliedern. Davon waren 12 (75 Prozent) männlich und 4 (25 Prozent) weiblich.

Altersstruktur Männlich Weiblich
Unter 30 Jahre 0 0
30-50 Jahre 3 0
Über 50 Jahre 9 4

b) Angestellte:  

Am 31.12.2021 hat die Kreissparkasse 1.215 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigt, davon 722 weibliche (59,4 Prozent) und 493 männliche (40,6 Prozent).

Alterstruktur Männlich Weiblich
Unter 30 Jahre 72 83
30-50 Jahre 181 330
Über 50 Jahre 240 309

Die Schwerbehindertenquote betrug 5,2 Prozent.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums: 0  

Bei Diskriminierungsvorfällen können sich betroffene Mitarbeiter an ihren Vorgesetzten, die Personalvertretung oder den Personalbereich wenden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Kreissparkasse bezieht vorrangig Dienstleistungen von Unternehmen aus der S-Finanzgruppe mit Sitz in Deutschland. Für diese Dienstleister liegen Entsprechenserklärungen zum Thema Mindestlohn vor. Zusätzlich wurden Dienstleistungen von Unternehmen aus dem europäischen Ausland und Nordamerika bezogen.  

Die IT-Ausstattung wird über den IT-Dienstleister Finanz Informatik angemietet. Dieser verpflichtet seine Lieferanten dazu, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen im Rahmen der ILO Kernarbeitsnormen sowie der Verzicht auf Kinder- und Zwangsarbeit.  

Der Lieferant von Büromaterial verpflichtet seine Lieferanten bei der Herstellung ihrer Produkte zur Konformität mit den Normen bzw. Regelungen des UN Global Compact, der UN-Kinderrechtskonvention und den ILO Kernarbeitsnormen. Zusätzlich sind die Lieferanten dazu verpflichtet, diese Regelungen auch bei Vorlieferanten nachzuhalten.

Die beiden größten Werbemittellieferanten mit außereuropäischen Bezugsquellen ergreifen Maßnahmen, um Kinderarbeit bei den angebotenen Produkten auszuschließen.  

Bisher gibt es aus Wesentlichkeitsgründen kein Konzept zur Achtung von Menschenrechten, da die Geschäftspartner der Kreissparkasse überwiegend in Deutschland und dem europäischen Ausland ansässig sind. Die Geschäfte mit Unternehmen aus Nordamerika betragen weniger als 1 Prozent des Geschäftsvolumens mit ausländischen Dienstleistern.  

Die Erarbeitung eines Konzepts zur Achtung der Menschenrechte ist nicht geplant. Die Einführung einer Lieferantenrichtlinie ist derzeit nicht geplant. Im Rahmen der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, welches für die Kreissparkasse voraussichtlich ab 2024 relevant wird, wird die Umsetzung erneut geprüft.  

Aus der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur (s. Kriterium 11) ist derzeit kein wesentliches Risiko bekannt, das sich aus Menschenrechtsverletzungen ergibt.  

Konkrete Ziele und Zeitpunkte wurden nicht formuliert, da ein zu formulierender Sollzustand aus vorgenannten Gründen bereits als erreicht angesehen werden kann.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut investieren wir in Unternehmen aus dem Geschäftsgebiet. Eine gesonderte Prüfung unter Menschenrechtsaspekten wird nicht vorgenommen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Es findet keine Erhebung statt, da an den Standorten der Kreissparkasse keine Menschenrechtsverletzungen zu erwarten sind. Die Standorte befinden sich ausschließlich in Deutschland in den Landkreisen München, Starnberg und Ebersberg bzw. der Landeshauptstadt München.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Aus Wesentlichkeitsgründen findet keine Erhebung statt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Aus Wesentlichkeitsgründen findet keine Erhebung statt. Bisher wurden keine Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette bekannt. Aufträge werden überwiegend an Unternehmen aus Deutschland vergeben. Unser Hauptwerbemittellieferant SEG verpflichtet seine Lieferanten zur Einhaltung des SEG-Kodexes der u. a. Vorgaben zur Einhaltung der internationalen Menschenrechte und Ablehnung von Kinder- oder Zwangsarbeit beinhaltet. Der Lieferant von Büromaterial verpflichtet seine Lieferanten zur Einhaltung der Regeln des UN Global Compact, der UN Kinderrechtskonvention und der ILO Kernarbeitsnormen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Das Engagement für die Gesellschaft ist ein grundlegendes Merkmal der Sparkassen. Grundlage hierfür ist der in der Sparkassenordnung festgeschriebene öffentliche Auftrag, wodurch die Sparkassen die Aufgabenerfüllung der Kommunen unter anderem in den sozialen und kulturellen Bereichen unterstützen.  
Durch die enge Bindung an die Region entsteht ein gemeinsames Interesse mit den Menschen und Unternehmen vor Ort. Sport, Kultur, Wissenschaft oder ein funktionierendes soziales Umfeld tragen zur Steigerung der Lebensqualität bei und sind wichtige Standortfaktoren. Deshalb macht es sich die Kreissparkasse seit jeher zum Ziel, karitative Zwecke, Sport, Kunst und Kultur in der Region zu fördern. Vom gesellschaftlichen Engagement der Kreissparkasse profitieren vor allem die Bürger in den Landkreisen München, Starnberg und Ebersberg. Zusätzlich leistet sie als Arbeitgeber und Steuerzahler einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwesen in der Region.  

Voraussetzung für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags ist der wirtschaftliche Erfolg der Kreissparkasse. Sofern dieser gefährdet ist, hätte das auch Auswirkungen auf den Umfang des Engagements für die Gesellschaft.   Das übergeordnete und auf Dauer einzuhaltende Ziel im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements ist die Erfüllung des öffentlichen Auftrags. Die Kreissparkasse nutzt verschiedene Förderformen, um der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags nachzukommen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Einbindung der Unternehmensführung und der Prozesse bei der Entscheidung über eine Förderung.  

Die Zielsetzung und Grundsätze der Förderformen sind in einer Arbeitsanweisung geregelt. Die Überprüfung des Inhalts sowie der Zielerreichung erfolgt regelmäßig sowie anlassbezogen. Die Einhaltung der Förderkriterien bei Vergabe wird im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips geprüft. Alle Förderungen erfolgen unter Berücksichtigung des Orientierungsrahmens für bayerische Sparkassen des Sparkassenverbands Bayern. Die interne Revision prüft in regelmäßigem, in der Regel dreijährigem Turnus die Einhaltung der Vorgaben. Nachfolgend werden die unterschiedlichen Förderformen vorgestellt:

Förderung über die Stiftungen der Kreissparkasse  

Die vier Stiftungen der Kreissparkasse sind mit einem Dotationskapital von insgesamt 14,5 Mio. Euro ausgestattet. Dieses Kapital steht dauerhaft zur Verfügung, um regelmäßig geeignete Projekte im Geschäftsgebiet zu fördern. Die Stiftungen fördern überwiegend Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung und Soziales.  

Die Stiftungen der Kreissparkasse sind gemeinnützig und unterliegen als eigenständige juristische Personen ihren jeweiligen, satzungsmäßig definierten Handlungsprinzipien. In diesem Rahmen entscheidet der jeweilige Stiftungsvorstand, dem auch jeweils ein Vertreter der Kreissparkasse angehört, in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über eingehende Anträge und die Vergabe von Zuwendungen.  

Im Jahr 2021 wurde unter anderem die Umstellung auf Mehrweggeschirr bei „Essen auf Rädern“ in Haar sowie die Anschaffung von Elektrolastenrädern für zwei gemeinnützige Vereine gefördert.

Spenden und Sponsoring  

Zur gesellschaftlichen Verantwortung für die Region gehört auch das umfangreiche direkte Engagement für soziale, sportliche und kulturelle Zwecke. In diesem Rahmen fördern wir unter anderem die deutsche Umwelt-Aktion und eine regionale Umweltschule, die Projekte an Grundschulen im Geschäftsgebiet durchführen. Mit dem Planspiel Börse tragen wir zur Förderung der finanziellen und wirtschaftlichen Bildung von Schülerinnen und Schülern bei.  

Die Grundsätze, Zuständigkeiten und der Prozess bei der Gewährung von Spenden und Sponsoringmaßnahmen sind in einer Arbeitsanweisung geregelt. Die Entscheidung über die Bewilligung und damit die Einbindung der Geschäftsleitung erfolgt kompetenzabhängig.  

Im Jahr 2021 wurden über 346 Einrichtungen, Initiativen und Vereine mit einem Gesamtvolumen von rund 1,0 Mio. Euro an Spenden und Sponsoring unterstützt.  

Ein Beispiel für das gesellschaftliche Engagement ist die Aktion „Spenden statt Weihnachtskarten“, die seit dem Jahr 2012 durchgeführt wird. Das für Weihnachtspost eingesparte Geld wird großzügig aufgestockt und kommt sozialen Einrichtungen im Geschäftsgebiet zugute. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 100.000 Euro an die Tafeln und Tische in der Region gespendet. Im Jahr 2020 konnten die Mitarbeiter Projekte oder gemeinnützige Initiativen in der Region vorschlagen, die gefördert wurden. In den Vorjahren waren die Begünstigten: Einrichtungen für geistig und körperlich benachteiligte Menschen, Einrichtungen für kranke und benachteiligte Kinder, Nachbarschaftshilfen für die Seniorenbetreuung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Freiwillige Feuerwehren, Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung und gemeinnützige stationäre Pflegeeinrichtungen in der Region.  

Zur Sport- und Nachwuchsförderung veranstaltet die Kreissparkasse zudem seit langen Jahren den Kreissparkassenpokal der Schützen, den Kreissparkassen Fußballcup für B-Junioren, den Sparkassen Fußballpokal für Junioren der Klassen D-G sowie den Kreissparkassencup und den Nachwuchscup im Skisport, an denen Sportler aus Vereinen des gesamten Geschäftsgebiets teilnehmen.  

Spenden aus dem sozialen Zweckertrag

Im Rahmen von Spenden aus dem Sozialen Zweckertrag (aus dem PS-Sparen) werden zusätzlich zur regulären Spendentätigkeit der Kreissparkasse weitere Maßnahmen gefördert. Dabei ist ein besonderer Kriterienkatalog zu beachten, den der Sparkassenverband Bayern in Abstimmung mit der bayerischen Aufsichtsbehörde für Glücksspielwesen definiert hat. Maßnahmen, die eine Kommune üblicherweise im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat, sind davon ausgeschlossen.

Abhängig von der Förderhöhe der einzelnen Maßnahmen ist die Geschäftsleitung bei der Entscheidung über die Durchführung eingebunden (Kompetenzsystem).

Im Jahr 2021 wurden rund 100.000 Euro für Spenden aus dem Sozialen Zweckertrag aufgewendet.

Aus der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur (s. Kriterium 11) ist derzeit kein wesentliches Risiko bekannt, das sich aus dem gesellschaftlichen Engagement der Kreissparkasse ergibt.


 




Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Erlöse: 239,5 Mio. Euro
Sachaufwand: 48,6 Mio. Euro
Personalaufwand: 90,6 Mio. Euro
Gewinnabhängige Steuern: 26,3 Mio. Euro
Jahresergebnis: 18,3 Mio. Euro


Spenden und Sponsoring gesamt: 1,0 Mio. Euro
davon
Soziales und Bildung    0,2 Mio. Euro
Sport                            0,4 Mio. Euro
Kultur                           0,2 Mio. Euro
Sonstiges                     0,2 Mio. Euro

Ausschüttungen der Sparkassenstiftungen: 0,2 Mio. Euro  

Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung können dem Jahresabschluss entnommen werden, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Entsprechend gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben gibt es umfangreiche Arbeitsanweisungen zum Thema Compliance, die von allen Mitarbeitern beachtet werden müssen. In Verbindung mit dem Kompetenzsystem und den Kontrollprozessen, insbesondere dem durchgängigen „Vier Augen-Prinzip“, benötigt die Kreissparkasse kein gesondertes Konzept. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch bestellte Beauftragte überwacht (siehe auch Kriterium 20), die dem Vorstand direkt unterstellt sind. Sie erstatten regelmäßig und anlassbezogen Bericht an den Vorstand.  

In der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur werden Compliancebelange den operationellen Risiken zugeordnet. Deren Einstufung als wesentliche Risiken wird durch die MaRisk zwingend vorgegeben.  

Die Kreissparkasse unterliegt allen für Kreditinstitute relevanten Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus unterliegt sie dem bayerischen Sparkassengesetz und der bayerischen Sparkassenordnung.  

Die Kreissparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern (SVB), der die gemeinsamen Interessen der bayerischen Sparkassen und ihrer Träger in der Öffentlichkeit vertritt. Der SVB ist, neben den anderen regionalen Sparkassenverbänden und den Landesbanken, Träger des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV). Der DSGV organisiert die Willensbildung in der S-Finanzgruppe und legt deren strategische Ausrichtung fest. Er vertritt die Interessen der S-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber Institutionen des Bundes und der EU.  

Zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist beispielsweise der Aktionsplan Sustainable Finance der EU-Kommission zu zählen. Diesem misst der DSGV hohe Bedeutung bei. Seiner Empfehlung, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit fortan noch stärker zu befassen, folgt die Kreissparkasse beispielsweise durch die Einführung des Umweltmanagements nach ÖKOPROFIT.  

Neben der obligatorischen Dachverbands-Mitgliedschaft ist die Kreissparkasse in verschiedenen regionalen Institutionen Mitglied. Diese sind insbesondere in der Wirtschaftsförderung aber auch im Bereich Kultur tätig.  

Im Rahmen einer Fachanweisung ist geregelt, dass die Kreissparkasse grundsätzlich keine Spenden an Regierungen, Parteien, Politiker oder ihnen nahestehende Organisationen tätigt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Kreissparkasse tätigt keine Spenden an Regierungen, Parteien, Politiker oder ihnen nahestehende Organisationen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Kreissparkasse beachtet alle gesetzlich und aufsichtsrechtlich vorgegebenen Regelungen. Zusätzlich zu den für alle Kreditinstitute geltenden Gesetzen (Gesetz über das Kreditwesen, Wertpapierhandelsgesetz, Geldwäschegesetz) gibt es für Sparkassen besondere rechtliche Bestimmungen wie das Sparkassengesetz und die Sparkassenordnung. Die Kreissparkasse unterliegt der Aufsicht der BaFin und Bundesbank sowie der Regierung von Oberbayern.  

Entsprechend gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Vorgaben gibt es Arbeitsanweisungen zu den Themen Wertpapier-Compliance, Geldwäsche, sonstige strafbare Handlungen und Datenschutz, die von allen Mitarbeitern beachtet werden müssen. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der internen Verhaltensregeln führen zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung. Ziel im Bereich Compliance ist es, jederzeit alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dieses Ziel wurde im vergangenen Jahr erreicht (siehe Leistungsindikatoren GRI SRS-205-3 und GRI SRS-419-1).  

In der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur werden Compliancebelange den operationellen Risiken zugeordnet. Deren Einstufung als wesentliche Risiken wird durch die MaRisk zwingend vorgegeben. Konkrete Anhaltspunkte für bestehende Risiken bestanden im Berichtsjahr nicht.  

Für die Mitarbeiter finden in regelmäßigen Intervallen Unterweisungen zur Geldwäschebekämpfung, zur Vermeidung sonstiger strafbarer Handlungen und zum Datenschutz statt. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch bestellte Beauftragte überwacht. Dies sind:  

- Beauftragter für Compliance/Geldwäsche (Zentrale Stelle)
- Beauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit  

Die Beauftragten sind in einer direkt dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen Vorstandsmitglied unterstellten Abteilung tätig und weisungsunabhängig. Sie haben umfassende Befugnisse sowie ein vollständiges und uneingeschränktes Auskunfts-, Einsichts-, Zugangs- und Informationsrecht. Sie erstatten regelmäßig und anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Diese Berichte werden soweit gesetzlich oder aufsichtsrechtlich vorgeschrieben an den Verwaltungsrat weitergeleitet.  

Die jeweiligen Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen. Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln im jeweiligen Zuständigkeitsbereich geprüft.  

Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden, ist ein Hinweisgebersystem eingeführt, das Mitarbeiter nicht nur verpflichtet, sondern es ihnen auch ermöglicht, diese vertraulich an den Geldwäschebeauftragten zu berichten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Verstöße gegen alle das Bankwesen betreffenden Vorschriften vertraulich zu melden.  

Im Rahmen der allgemeinen Dienstanweisung sind die Annahme von Belohnungen, Geschenken, Provisionen sowie sonstiger Vergünstigungen einschließlich einer Wertgrenze geregelt.  

Eine Antikorruptionsrichtlinie ist nicht vorhanden, da die übrigen Arbeitsanweisungen mit dem darin enthaltenen Kompetenzsystem sowie den Kontrollprozessen – insbesondere auch im Hinblick auf das durchgängige „Vier Augen-Prinzip“ als ausreichend erachtet werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Der Geldwäschebeauftragte erstellt eine Risikoanalyse, u. a. in Bezug auf die Gefährdung des Instituts durch strafbare Handlungen. Diese wird laufend, mindestens aber jährlich überprüft und ggf. angepasst. Im Rahmen dessen wird u. a. die Gefährdung durch mögliche Korruption bewertet und – soweit erforderlich – die betreffenden Prozesse risikoorientierten Kontrollen unterzogen. Erhöhte Korruptionsrisiken wurden bislang nicht erkannt. Nötige Stichproben werden auch durch die interne und externe Revision im Rahmen ihrer Prüfungshandlungen vorgenommen.  

Im Hinblick auf Korruptionsrisiken findet keine örtliche Prüfung in den einzelnen Betriebsstätten statt; die Überprüfung erfolgt zum einen durch die Analyse von Zahlungsströmen und zum anderen durch ergänzende Maßnahmen, insbesondere einem durchgängigen vier-Augen-Prinzip sowie risikoorientiert abgestuften Befugnissen.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es wurden 2021 keine Korruptionsfälle bekannt.  

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Jahr 2021 wurden keine Bußgelder verhängt. Es hat keine nicht-monetären Strafen wegen der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften gegeben.