14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Grundlage für alle Belange der Personalarbeit sind das vom Vorstand, auf Grundlage der Geschäftsstrategie beschlossene Personalkonzept sowie alle gesetzlichen relevanten Bestimmungen. Dazu zählen insbesondere alle nationalen Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, der Tarifvertrag öffentlicher Dienst Sparkassen (Arbeitsverträge, Entgelt etc.), das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (Mitbestimmung) und das Landesgleichstellungsgesetz NRW.
Die qualitative und quantitative Personalausstattung der Sparkasse ist wesentlich, um die Unternehmensziele zu erreichen. Insbesondere stellen die Anforderungen des Marktes wie auch gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften hohe Anforderungen an die ständige Weiterentwicklung und Fortbildung der Mitarbeiter. Das Personalkonzept dient der systematischen, angemessenen und qualitätssichernden Personalarbeit und hat das Ziel, den ermittelten Personalbedarf aus eigenem Mitarbeiterpotential zu decken. Hierzu werden die Konzeptionen zu Ausbildung, Fortbildung und Nachwuchsförderung angewandt. Veränderungen der Lebensphasen, wie beispielsweise durch Elternzeiten und Eintritte in den Ruhestand, neue Abläufe sowie Technologie bringen laufenden Anpassungsbedarf in der Steuerung der Qualifikation und Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich. Interne Bedarfsanalysen dienen als Orientierung. Ausgewählte Ziele und Kennzahlen im Rahmen des Personalkonzepts sind die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Erhöhung des Anteils der Frauen in Führungspositionen, hausinterne Nachwuchs- und Förderprogramme sowie die Stärkung der Kundenberatungs- und -betreuungskompetenz.
Neben qualitativen Zielen wie beispielsweise der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dies wurde über das Zertifikat „audit berufund familie“ bereits zum vierten Mal bestätigt, setzt die Sparkasse sich das Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Der Gleichstellungsplan 2021-2024 sieht 30 Prozent als Ziel vor.
Eine angemessene Bezahlung wird durch Stellenbeschreibungen und tarifliche Entgeltordnung gewährleistet. Die Einbeziehung unserer Mitarbeiter erfolgt unter anderem durch Teamrunden, Workshops mit Bereichsdirektoren, Führungskräftetreffen und die jährliche Personalversammlung. Im Jahr 2020 ist sie bedingt durch die Corona-Pandemie nicht durchgeführt worden. Sowohl der Vorstand als auch der Personalrat haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter digital informiert und einen Dialog angeboten.
Das Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, wurde auch im Jahr 2020 erfolgreich verfolgt (siehe Punkt 15). Insgesamt vier Mal hat die Sparkasse Westmünsterland das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erhalten. Individuelle Teilzeitangebote, Gesundheitsmanagement, Telearbeit, Vertrauensarbeitszeit und Vereinbarkeitszeit plus sowie schnelle Unterstützung bei familiären Sonderfällen sind wichtige Aspekte, zu denen individuell und konkret Absprachen getroffen werden. Damit existierten bereits wesentliche Voraussetzungen, um in der Corona-Pandemie flexibel auf die kurzfristig entstandenen Herausforderungen einzugehen. Insbesondere für die Betreuung von Kindern während der Lockdowns konnten Mitarbeiter/-innen ihre Arbeitszeiten sehr flexibel gestalten wie auch Minusstunden aufbauen sowie bezahlten und unbezahlten Urlaub nehmen.
Zudem kann jeder Beschäftigte über das betriebliche Ideenmanagement Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. Das Vorschlagswesen ist für alle Themenbereiche inklusive Nachhaltigkeit offen.
Zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung hat der Vorstand einen Arbeitsschutzausschuss bestimmt, der mindestens vierteljährlich zusammentritt. Ihm gehören der Arbeitsschutzbeauftrage, zwei Personalratsmitglieder, der Betriebsarzt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Abteilungsleiter Personalbetreuung, mindestens zwei Sicherheits- sowie der Brandschutzbeauftragte sowie der Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator an. Regelmäßige Tagesordnungspunkte sind die Berichte des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Rückschau auf und die Behebung offener Gefährdungsfeststellungen. Der Arbeitsschutzbeauftragte ist Mitglied des Krisenstabs.
Die aufsichtsrechtlich relevanten Aspekte des Themenbereichs Arbeitsschutz sind Teil der Geschäfts- und Risikogesamtstrategie, sie werden jährlich geprüft und ggfs. angepasst, da die qualitative wie quantitative Personalausstattung wesentlich für die Sparkasse ist, um ihre Unternehmensziele zu erreichen. In der Geschäftsstrategie werden u.a. die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen beschrieben. Ein Risiko bestünde darin, diese nicht zu erfüllen. Da keine weiteren Risiken zu erkennen sind, werden diese Aspekte der Geschäfts- und Risikogesamtstrategie im abgeleiteten Personalkonzept behandelt. Es stellt die Erfüllung der in der Geschäftsstrategie beschrieben gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicher. Ziel der Sparkasse es ist, das bestehende hohe Qualifikationsniveau in allen Unternehmensbereichen zu sichern und weiter auszubauen. Dieses Konzept wird ebenfalls regelmäßig geprüft und ggfs. angepasst.
Der gesundheitliche Schutz von Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat in der Corona-Pandemie höchste Priorität für die Sparkasse. Der Auftrag der Sparkasse ist es, auch in einer Krisensituation die finanzwirtschaftliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Das gilt insbesondere für die Bargeldversorgung, den Zahlungsverkehr und das Kreditgeschäft. Mit den Maßnahmen des Lagegremiums, die einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten sollen, werden der Gesundheitsschutz und die Aufrechterhaltung der der finanzwirtschaftlichen Infrastruktur sichergestellt.
Da die Mitarbeiter der Sparkasse in Deutschland tätig sind, sind nationale Gesetze zur Achtung von Arbeitnehmerrechten zu beachten (Ziel im Sinne des CSR-RUG). Eine Ausweitung auf internationale Standards ist daher nicht geplant. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wird regelmäßig durch die Bereiche Personal und Revision geprüft, bei Bedarf werden Maßnahmen vereinbart.
Branchenspezifischer Indikator:
Um das gute gesundheitliche Arbeiten in der Sparkasse zu fördern, sowie berufliche, lebensphasen- und lebenssituationsorientierte Belange besser in Einklang bringen zu können, bietet die Sparkasse Westmünsterland nach einer erfolgreichen dreijährigen Pilotphase nun dauerhaft das Instrument „Vereinbarkeitszeit plus“an, mit dem ein Mehr an Freizeit ermöglicht wird. Durch diese freiwillige Leistung wird den Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen neben den bestehenden tarifrechtlichen Instrumenten zum Erholungsurlaub und zur Teilzeitarbeit eine weitere Möglichkeit geboten, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dies ist möglich durch die Erweiterung des tariflichen Urlaubsanspruchs um zusätzliche freie Tage.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Für viele Menschen ist es eine Herausforderung, die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen mit dem Beruf zu vereinbaren. Die Sparkasse hat sich hierauf eingestellt und bereits 2008 ihre bestehenden Angebote von „audit berufundfamilie“ zertifizieren lassen. Diese werden seitdem weiterentwickelt. Für ihre familienbewusste Personalarbeit hat die Sparkasse Westmünsterland insgesamt vier Mal das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erhalten.
Vertrauensarbeitszeit, individuelle Teilzeitangebote entsprechend der Lebensphasen der Beschäftigten, Gesundheitsmanagement, Telearbeit, Vereinbarkeitszeit plus und schnelle Unterstützung bei familiären Sonderfällen sind wichtige Aspekte, die die Sparkasse berücksichtigt und für die sie konkrete Angebote macht. Dazu gehören auch Informationsveranstaltungen und die regelmäßige Kommunikation mit den Mitarbeitern in Elternzeit.
Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch eine Voraussetzung dafür, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Zum Stichtag 31.12.2020 beträgt der Frauenanteil an Führungspositionen 20,4 Prozent. Zum 01.01.2021 hat der Vorstand einen aktualisierten Gleichstellungsplan mit einer vierjährigen Laufzeit verabschiedet. Dieser fokussiert unter anderem weiter eine positive Entwicklung des Frauenanteils über alle Führungsebenen und sieht eine Erhöhung auf 30 Prozent vor. Die Zielerreichung wird durch den Bereich Personalwesen geprüft.
Für Fragen zur Chancengleichheit steht der Bereich Personalwesen sowie die Gleichstellungsbeauftrage beziehungsweise ihre Stellvertreterin zur Verfügung. Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde eine offizielle Beschwerdestelle sowie eine Erstberatungsstelle für die Beschäftigten eingerichtet.
Die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes wird durch den Personalrat der Sparkasse sichergestellt.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Bereich Sparkassen“, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind.
51 Arbeitsplätze waren im Jahresdurchschnitt 2020 mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt (4,5 Prozent). Bei der Gestaltung und Besetzung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Personen findet in enger Abstimmung zwischen der Sparkasse und dem Interessenvertreter der Schwerbehinderten statt.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Um auch in den kommenden Jahren gut qualifizierte Nachwuchskräfte beschäftigen zu können, hat die Sparkasse mit 12,8 Prozent weiterhin eine hohe Ausbildungsquote. Sie nimmt damit ihre Verantwortung als wichtiger Ausbildungsbetrieb in der Region in besonderem Maße wahr. Im Jahr 2020 haben 37Auszubildende ihre Ausbildung bei der Sparkasse Westmünsterland erfolgreich abgeschlossen. Die Übernahmequote lag bei 97,4 Prozent.
Auch im Jahr 2020 war es Ziel der Sparkasse, das bestehende hohe Qualifikationsniveau in allen Unternehmensbereichen zu sichern und weiter auszubauen, um das Risiko einer qualitativ nicht passenden Belegschaft zu verhindern und geschäftspolitische, gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Weitere Risiken sind nicht bekannt.
So wurden im Berichtsjahr 442.000 Euro in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen investiert. Schwerpunkte bildeten neben hausinternen Nachwuchs- und Förderprogrammen zahlreiche Schulungen und Trainings zur weiteren Stärkung der Beratungs- und Betreuungskompetenz sowie einer ziel- und leistungsorientierten Führungsarbeit. Fortbildungen erfolgen gemäß Personalkonzept zielgerichtet und bedarfsgerecht. Die Sparkasse Westmünsterland fördert und unterstützt fortwährend durch individuelle Maßnahmen die persönliche und berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da dies ein lebenslanger und auf die jeweilige Person bezogener Prozess ist, wurden bislang keine quantitativen Ziele festgelegt.
Das Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, wurde auch im Jahr 2020 erfolgreich verfolgt (siehe Punkt 15). Insgesamt vier Mal hat die Sparkasse Westmünsterland das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erhalten. Individuelle Teilzeitangebote, Gesundheitsmanagement, Telearbeit, Vertrauensarbeitszeit und Vereinbarkeitszeit plus sowie schnelle Unterstützung bei familiären Sonderfällen sind wichtige Aspekte, zu denen individuell und konkret Absprachen getroffen werden. Im Jahr 2020 wurden die Beschäftigten durch die Covid-19-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Durch flexiblere Freistellungsmöglichkeiten wurden sie bei der Bewältigung individuell und schnell unterstützt.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen; 0
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen); 0
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen; Im Meldejahr wurden 10 Arbeitsunfälle und 16 Wegeunfälle verzeichnet.
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; Die wichtigste Art arbeitsbedingter Verletzungen war im Berichtsjahr der Kategorie „Erschütterungen“ zuzuordnen.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden. Vertrauensarbeitszeit
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: Für die Sparkasse nicht relevant.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung hat der Vorstand einen Arbeitsschutzausschuss bestimmt, der mindestens vierteljährlich zusammentritt. Ihm gehören der Arbeitsschutzbeauftrage, zwei Personalratsmitglieder, der Betriebsarzt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Abteilungsleiter Personalbetreuung, mindestens zwei Sicherheits- sowie der Brandschutzbeauftragte sowie der Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator an. Regelmäßige Tagesordnungspunkte sind die Berichte des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Rückschau auf und die Behebung offener Gefährdungsfeststellungen.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Berichtszeitraum wurden in der gesamten Organisation 2.489 Fortbildung- und 921 Ausbildungstage von den Angestellten der Organisation absolviert. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Angestelltenkategorie ist bislang nicht erfasst worden.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen
i. Geschlecht
|
Prozentsatz |
Führungskräfte weiblich |
20,4 |
Führungskräfte männlich |
79,6 |
Führungskräfte divers |
0 |
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
|
Prozentsatz |
Vorstand < 30 Jahre alt |
0 |
Vorstand 30 – 50 Jahre alt |
0 |
Vorstand > 50 Jahre alt |
100 |
|
Prozentsatz |
Verwaltungsrat < 30 Jahre alt |
2 |
Verwaltungsrat 30 – 50 Jahre alt |
40 |
Verwaltungsrat > 50 Jahre alt |
58 |
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
|
Prozentsatz |
Beschäftigte (inkl. Auszubildende) |
100 |
Beschäftigte (inkl. Auszubildende) weiblich |
59 |
Beschäftigte (inkl. Auszubildende) männlich |
41 |
Beschäftigte (inkl. Auszubildende) divers |
0 |
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
|
Prozentsatz |
Beschäftigte (inkl. Auszubildende) < 30 Jahre |
25 |
Beschäftigte (inkl. Auszubildende) 30 – 50 Jahre |
43 |
Beschäftigte (inkl. Auszubildende) > 50 Jahre |
32 |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums. 0
„Vereinbarkeitszeit plus“
Um das gute gesundheitliche Arbeiten in der Sparkasse zu fördern, sowie berufliche, lebensphasen- und lebenssituationsorientierte Belange besser in Einklang bringen zu können, bietet die Sparkasse Westmünsterland nach einer dreijährigen Pilotphase dauerhaft das Instrument „Vereinbarkeitszeit plus“ an. Durch diese freiwillige Leistung wird den Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen neben den bestehenden tarifrechtlichen Instrumenten zum Erholungsurlaub und zur Teilzeitarbeit eine weitere Möglichkeit geboten, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dies ist möglich durch die Erweiterung des tariflichen Urlaubsanspruchs um zusätzliche freie Tage.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet. Als Sparkasse beteiligen wir uns nicht an internationalen Projektfinanzierungen in Entwicklungsländern.
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt deutschem und europäischem Recht. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht.
Im Kreditgeschäft werden verschiedene Risikoarten geprüft. Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen – Menschenrechtsverletzungen gehören nicht dazu.
Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Fälle, die hiervon abweichen sind nicht bekannt.
Darüber hinaus engagiert die Sparkasse sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und langfristige Entwicklungsperspektiven der Beschäftigten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen und Feedback-Mechanismen in die Weiterentwicklung der Sparkasse einbringen.
Kundenzufriedenheit ist ein wichtiges Ziel der Sparkasse. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen.
Wir haben daher auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut (siehe Kriterium 10 Produkte und Innovationen).
Wir arbeiten mit der auch international tätigen Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) zusammen. Diese hat sich in ihrem Verhaltenskodex zur Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet. Auch die Deka-Gruppe als Verbundpartner hat sich zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact bekannt, darunter zählt auch die Einhaltung von Menschrechten.
Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte für Risiken in der Einhaltung der Menschenrechte in der Geschäftstätigkeit, in den Produkten und Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen der Sparkasse Westmünsterland vor. Aus diesen Gründen und unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten haben wir für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse keine gesonderte Risikoanalyse zur Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt und ebenso keine konkreten Zielsetzungen benannt.
Im Dezember 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ vorgelegt und ihre Erwartungen an Kreditinstitute darin präzisiert. Darin werden auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards sowie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte thematisiert. Die Sparkasse Westmünsterland wird die Entwicklungen verfolgen und die Anforderungen entsprechend umsetzen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
In der Geschäftstätigkeit der Sparkasse, die auf dem öffentlichen Auftrag und dem Regionalprinzip basiert, gibt es keine Indizien für die Verletzung von Menschenrechten. Dieser Indikator wird daher nicht erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
In der Geschäftstätigkeit der Sparkasse, die auf dem öffentlichen Auftrag und dem Regionalprinzip basiert, gibt es keine Indizien für die Verletzung von Menschenrechten. Dieser Indikator wird daher nicht erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
In der Geschäftstätigkeit der Sparkasse, die auf dem öffentlichen Auftrag und dem Regionalprinzip basiert, gibt es keine Indizien für die Verletzung von Menschenrechten. Dieser Indikator wird daher nicht erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
In der Geschäftstätigkeit der Sparkasse, die auf dem öffentlichen Auftrag und dem Regionalprinzip basiert, gibt es keine Indizien für die Verletzung von Menschenrechten. Dieser Indikator wird daher nicht erhoben.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Wir verfolgen eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung über unsere originäre Geschäftstätigkeit hinaus. Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger im Westmünsterland durch projektbezogenes finanzielles Engagement insbesondere für gemeinnützige Projekte in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur, Soziales und Jugend sowie Heimat-, Umwelt- und Brauchtumspflege in Form von Spenden, durch die sechs Sparkassen-Stiftungen und durch Sponsoringmaßnahmen zu unterstützen. Die Grundlagen sind für die Stiftungen in den jeweiligen Satzungen und Förderrichtlinien sowie in den Spenden- und Sponsoringkonzepten dargelegt.
Alle Menschen im Westmünsterland profitieren damit von der Sparkasse: Ein großer Teil ihrer Erträge fließt zurück in die Region. Die finanziellen Mittel sind Teil des Ertrags, den wir im direkten Wettbewerb mit anderen Banken und Finanzdienstleistern erwirtschaften. Während diese ausschließlich ihren Eigentümern und Mitgliedern verpflichtet sind, kommt der Sparkassen-Ertrag allen Menschen zu Gute.
An erster Stelle steht die Gewerbesteuer als wichtigste Finanzierungsquelle der Kommunen. Die Sparkasse Westmünsterland gehört zu den großen Gewerbesteuerzahlern in der Region. Ausschüttungen aus dem Jahresüberschuss fließen direkt an die kommunalen Träger, die die Mittel gemeinwohlorientiert verwenden. Mit Spenden und den Zweckerträgen unterstützen wir gemeinnützige Zwecke, außerdem finanzieren wir die Schuldnerberatung mit. Sponsoring betreibt die Sparkasse vor allem für Breitensport, Kunst und Kultur sowie die Wirtschafts- und Strukturförderung.
Gemeinnützige Projekte können unterstützt werden über die sechs Sparkassenstiftungen, direkte Förderung durch Spenden und Zweckerträge sowie über die Spendenplattform. Sport, Kultur und Soziales sind die wichtigsten unterstützten Bereiche. Die Kuratoriumssitzungen der Stiftungen finden mindestens einmal pro Jahr statt. Ein Spendenbudget der Sparkasse wird ebenfalls jährlich durch den Vorstand beschlossen. Zum Gesamtbudget zählen Einzelbudgets für die Geschäftsstellen, die in eigener Verantwortung hierüber entscheiden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Kenntnis der örtlichen Begebenheiten in die Entscheidungen einfließen. Durch weitere Etats auf Marktbereichs- und Unternehmensebene können Projekte realisiert werden, die über einzelne Kommunen hinausreichen beziehungsweise für das gesamte Westmünsterland relevant sind. Ein Teil des Spendenbudgets wird für Verdoppelungsaktionen auf der Spendenplattform bereitgestellt. Die Gründung von Bürgerstiftungen im Geschäftsgebiet hat die Sparkasse mit jeweils maximal 10.000 Euro unterstützt. Seit 2006 bietet die Sparkasse den Städten und Gemeinden im Geschäftsgebiet an, kommunale Ehrenamtsauszeichnungen mit 1.500 Euro pro Kommune und Jahr zu unterstützen. In 2020 und 2021 ist das Preisgeld wegen der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes in der Corona-Pandemie auf 3.000 Euro verdoppelt worden. Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat. Ohne die Unterstützung durch die Sparkasse beziehungsweise die Sparkassenstiftungen wären viele gemeinnützige und ehrenamtlich umgesetzte Projekte nicht durchführbar.
Im Berichtsjahr wurden 854 Spenden getätigt und 77 Stiftungsunterstützungen ausgezahlt. Die Zahl der Spenden war in 2020 rückläufig, da einige geplante Veranstaltungen bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten.
Ein gesondertes Konzept ist aufgrund der grundsätzlich gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Sparkasse nicht festgeschrieben worden, es ist auch zukünftig nicht geplant. Die Grundlagen der sechs Sparkassen-Stiftungen sind in den jeweiligen Satzungen und Förderrichtlinien festgelegt.
Die Abteilung Kommunikation und Medien wertet die lokalen Medien und die sozialen Netzwerke beständig aus, um einen Überblick über die Darstellung der Sparkasse sowie der von ihr geförderten Projekte in der Region zu haben. Auf mögliche Reputationsrisiken wird sie somit frühzeitig aufmerksam.
Weitere Risiken für die Sparkasse, die eine gesonderte Analyse erforderlich machten, sind nicht erkennbar. Das Engagement dient der Förderung des Gemeinwohls in der Region. Somit sind keine negativen Auswirkungen auf das Gemeinwesen zu erwarten. Das einzige Risiko für das Gemeinwesen bestünde darin, dass es nicht im bisherigen Umfang fortgeführt werden könnte.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Zinsüberschuss |
135,4 Mio. Euro |
Provisionsüberschuss |
59,8 Mio. Euro |
Sonstige betriebliche Erträge |
3,9 Mio. Euro |
|
|
Personalaufwand |
79,3 Mio. Euro |
Sachaufwand/Investitionen |
36,9 Mio. Euro |
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
16,3 Mio. Euro |
hiervon: Gewerbesteuern |
8,3 Mio. Euro |
Jahresüberschuss |
14,7 Mio. Euro |
|
|
Sparkassen-Ertrag für das Gemeinwohl |
6,3 Mio. Euro |
hiervon: Spenden, Zweckerträge aus Sparlotterie, Zustiftungen, Sponsoring und Wirtschaftsförderung, Stiftungsausschüttungen, Co-Finanzierung der Schuldnerberatung |
1,9 Mio. Euro |
hiervon: Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss |
4,4 Mio. Euro |
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Sparkasse Westmünsterland ist Mitglied im Sparkassenverband Westfalen-Lippe und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe, organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe und vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen.
Wir spenden nicht an Parteien und Politiker, daher ist für diesen Belang kein eigenständiges Konzept erforderlich.
Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GWG etc.), gelten für die Sparkasse Westmünsterland mit dem Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus bestehen keine Mitgliedschaften im Themenbereich politische Einflussnahme.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
0 Euro
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung haben in der Sparkasse Westmünsterland höchsten Stellenwert (Compliance-Kultur) und sind somit auch oberstes Ziel der Compliance. Analog der Anforderungen des KWG ist in der Sparkasse ein internes Kontrollverfahren mit einem entsprechenden internen Kontrollsystem etabliert. Aus diesem Grund hat die Sparkasse diverse Regelwerke (z.B. Organisationsanweisungen, Strategien, Kompetenzen) definiert, die für alle Mitarbeiter sowie auch den Vorstand der Sparkasse verbindlich sind. Im Rahmen des internen Kontrollsystems der Sparkasse wird die Einhaltung der Regelwerke regelmäßig geprüft und somit auch etwaiges rechtswidriges Verhalten vermieden bzw. aufgedeckt und gegebenenfalls direkt verfolgt.
Der Verwaltungsrat und der Vorstand haben im Corporate-Governance-Kodex die Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung vereinbart. Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für den Bestand und die weitere Entwicklung der Sparkasse sowie eine nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags zu sorgen.
Seine Grundsätze sind geleitet von den Zielen der Verantwortung der Organe der Sparkasse für die Sparkasse und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle. Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Vorstand und Verwaltungsrat berichten der Vertretung des Sparkassenträgers jährlich gemeinsam über die Einhaltung. Die mindestens einmal jährlich stattfindende Kontrolle der Einhaltung des Corporate-Governance-Kodex erfolgt durch den Verwaltungsrat und wird der Trägerversammlung vorgelegt.
Zudem existiert ein Hinweisgebersystem, über das Mitarbeiter vertraulich Hinweise auf mögliche Verstöße gegen alle das Bankwesen betreffende Vorschriften geben können (§ 25 a Absatz 1 Satz 6 Nr. 3 KWG). Zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiter im Umgang mit Risiken hat die Sparkasse einen Verhaltenskodex zu risikoangemessenem Verhalten formuliert.
Zur Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen wurde in der Sparkasse eigens die Abteilung Compliance als gesonderte Organisationseinheit eingerichtet. Die Abteilung Compliance erfüllt die Compliance-Funktion „im weiten Sinne“, da sie die relevanten Compliance-Tätigkeiten MaRisk-Compliance, WpHG-Compliance sowie Geldwäsche/Zentrale Stelle einschließt. Es sind zudem der Informationssicherheits-, der Notfall- und der Datenschutzbeauftragte organisatorisch an die Abteilung Compliance angebunden.
Die Ziele der Abteilung Compliance bestehen darin darauf zu achten, dass die betroffenen Fachbereiche ihrer Verantwortung nachkommen und, dass keine Rechtsbereiche in der Organisation existieren, in denen zwar ein Handlungsbedarf vorliegt, dieser jedoch mangels eindeutiger Zuständigkeiten ruht.
Zur Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen werden in allen Teilbereichen der Compliance-Funktion Risikoanalysen erstellt, um etwaige Risiken zu identifizieren, zu kategorisieren, zu beurteilen und zu steuern. Aus den Ergebnissen der Risikoanalysen ergibt sich jeweils ein jährlicher Überwachungsplan. Er beinhaltet zusammenfassend die durchzuführenden risikoorientierten Überwachungsmaßnahmen. Diese leiten sich aus den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z. B. KWG, GwG, WpHG, DSGVO, etc.) ab.
Im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen würden Korruptionsrisiken ebenfalls betrachtet. Im Berichtszeitraum wurden keine Korruptionsrisiken identifiziert. Weiterhin gab es keine (bestätigten) Korruptionsvorfälle zu Angestellten oder Geschäftspartnern. Auch öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption waren nicht zu verzeichnen.
Die Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften kann zur Anordnung von Bußgeldern oder nicht-monetären Sanktionen führen. Im Berichtszeitraum kam es weder zu nicht-monetären Sanktionen noch zu der Anordnung von Bußgeldern. Die Ziele wurden umgesetzt.
Die Compliance-Funktion übernimmt neben Überwachungsmaßnahmen zudem die regelmäßige Information und Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern, um eine stetige Sensibilisierung zu den diversen Themenfeldern zu gewährleisten. Die Abteilung Compliance ist direkt dem Vorstand unterstellt. Eine Berichterstattung an den Vorstand findet regelmäßig statt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
a. Das Gesamthaus wird beständig auf Korruptionsrisiken überprüft.
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Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
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Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Berichtszeitraum kam es weder zu nicht-monetären Sanktionen noch zu der Anordnung von Bußgeldern.