14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Michael Koch GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter in Deutschland. Zwischen der Geschäftsführung und den Mitarbeitern herrscht ein enger Kontakt. Im Unternehmen gelten Kündigungsschutz, sowie gesetzliche Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Mutterschutz. Mindestens einmal im Jahr werden Mitarbeitergespräche geführt, in welchen den Mitarbeitern ein ehrliches Feedback zur Leistung im letzten Jahr gegeben wird und zusammen Verbesserungen erarbeitet werden. Sämtliche Vorgaben und Gesetze zum Arbeitsrecht, zur Arbeitssicherheit und zum Umgang miteinander werden von der Michael Koch GmbH eingehalten.
Die Michael Koch GmbH hat verschiedene Maßnahmen integriert, um die Beteiligung der Mitarbeiter über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus und vor allem am Nachhaltigkeitsmanagement zu gewährleisten:
- Infoboard in der Küche mit verschiedenen Aktionen (Lauftreff etc.)
- Einführung eines KVP (kontinuierliche Verbesserungsprozess) System; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit einer Vorlage aktiv Probleme benennen, Verbesserungsvorschläge einbringen und sich so an der positiven Entwicklung des Unternehmens beteiligen 
- Regelmäßige Schulungen in verschiedenen Bereichen
- Wöchentliche Mitarbeiterversammlung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die Michael Koch GmbH hat verschiedene Maßnahmen implementiert und Programme gestartet, um die Integration und Vielfalt sowie die Vereinbarkeit von Privat-, und Arbeitsleben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Diese sind in der internen Betriebsverordnung ausführlich beschrieben und jedem Mitarbeiter zugänglich.
Es gilt der Grundsatz gleiche Arbeit gleiche Bezahlung. Angemessenheit wird bei uns als nicht im Arbeitgeberverband organisiertem Betrieb durch die Orientierung am Tarifvertrag unserer Branche sowie durch individuelle Verhandlung gewährleistet. Darüber hinaus erfolgen Sonderzahlungen, sofern es das Geschäftsergebnis des Unternehmens
zulässt.
Der Verhaltenskodex der Michael Koch GmbH enthält ausführliche Informationen und Verhaltensregeln im Bezug auf Diskriminierung und Chancengleichheit. Auszug aus dem Verhaltenskodex: „
Es ist der Michael Koch GmbH ein besonderes Anliegen, insbesondere ihre Organe (Geschäftsführung), alle Beschäftigten, Kunden, Lieferanten, Besucher sowie sonstige Dritte vor diskriminierenden und benachteiligenden Verhaltensweisen zu schützen. […]. Entsprechende Verhaltensweisen können Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sein und erheblich finanzielle Schäden nach sich ziehen. […] Die Michael Koch GmbH hat eine betriebliche Beschwerdestelle eingerichtet, die Beschwerden wegen Benachteiligungen, Belästigungen oder sexuellen Belästigungen entgegennimmt. Die jeweils zuständigen Mitglieder der Beschwerdestelle werden durch Aushang am schwarzen Brett jeweils gesondert bekannt gegeben. Der Text des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des § 61b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) kann während der üblichen Bürozeiten in der Verwaltung unseres Hauses eingesehen werden." Neben flexiblen Arbeitszeiten, gibt es in der Michael Koch GmbH verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten und auch Gelegenheit für Praktika. Dabei setzt die Michael Koch GmbH bei der Einstellung besonders auf die im Fabrikle ausgebildeten Menschen. Mit einer Ausbildungsquote von 15% nach Mitarbeitern und mehr noch in Anteilen an vollen Stellen ist die Michael Koch GmbH ein deutlich besserer und motivierter Ausbilder als der Bundesdurchschnitt. Mit der
Azubihomepage kommuniziert die Michael Koch GmbH.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die Michael Koch GmbH verfolgt verschiedene Maßnahmen, um die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.
a)Gesundheitsmanagement: Lauftreffen, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Betriebsarzt mit kostenlosen Untersuchungen (Augen-, Gehör, Blutwerte); Reduzierung von Verpackungseinheiten auf Grund der Gewichte
b) Arbeitssicherheit & Altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung: Höhenverstellbare Schreibtische und Arbeitstische in der Produktion und an den Bildschirmarbeitsplätzen; optimale Lichtverhältnisse in der Produktion (individuelle Beleuchtung der Arbeitsplätze); Bildschirmarbeitsplatzanalyse; Aufforderung der Mitarbeiter zur Ersthelferausbildung; Brandschutzhelfer
c) Regelmäßige Weiterbildungen: in Zusammenarbeit mit der IHK (Mitarbeiterführung, Fehlzeitenmanagement, ADA Schein, Betriebswirt, Fachwirt) ; externe vertriebsunterstützende Schulungen; interne Weiterbildungen und Schulungen (Produkt und Prozessschulungen, Sicherheitsunterweisungen); Stände auf den Azubimessen in der Region
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Art der Verletzung / Anzahl
Schnittwunden: 20
Todesfälle
0
Ausfalltage und Abwesenheiten werden intern erhoben, werden aber nicht für die externe Kommunikation und Berichterstattung genutzt.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Die Michael Koch GmbH hat keinerlei formelle Vereinbarungen mit lokalen bzw. globalen Gewerkschaften.
Die Themen Gesundheit und Sicherheit sind Bestandteil von EMAS und auch in der Betriebsordnung "Zur Organisation" festgelegt.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Dieser Indikator wird von der Michael Koch GmbH bisher nicht erfasst, da die Weiterbildungen sehr individuell geplant werden bzw. durch den Ausbildungsplan vorgegeben sind und daher der Leistungsindikator keine Rolle für die interne Planung spielt. Der Ausbildungsplan beinhaltet rund 2500 Stunden im Betrieb.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Gesamtzahl Mitarbeiter: 50
Davon männlich: 31
Davon weiblich: 19
Geschäftsführung: 2
Davon männlich: 1
Davon weiblich: 1
Teamleiter: 4
Davon männlich: 4
Davon weiblich: 1
Altersgruppe:
Unter 20 Jahren: 9
20-30 Jahre: 15
30-40 Jahre: 6
40-50 Jahre: 9
50-60 Jahre: 8
Über 60 Jahre: 3
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Gesamtzahl Diskriminierungsvorfälle: 0
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Im Geschäftsjahr 2017 beschränkten sich die direkten Zulieferer der Michael Koch GmbH auf den europäischen Raum. Die Qualitätssicherungsvereinbarung stellt sicher, dass Arbeitsschutz und Mindestlohn eingehalten werden:
„Die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften ist selbstverständlich. Der Lieferant verbessert permanent Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter und minimiert Beeinträchtigungen. Arbeitssicherheit hat für ihn im Zweifelsfall immer Vorrang. Gleiches ist für seine Vorlieferanten zu gewährleisten.
Der Lieferant sichert der Michael Koch GmbH zu, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in seinem Unternehmen einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Lieferant auch für Unternehmen ab, die er mit der Erbringung von Leistungen beauftragt."
Zusätzlich müssen sich die Lieferanten verpflichten, gegenüber der Michael Koch GmbH offen zu legen, ob Konfliktmineralien (‚conflict minerals‘) für die Funktionsfähigkeit oder die Produktion eines seiner Produkte notwendig sind, und falls ja, ob diese aus der Demokratischen Republik Kongo bzw. angrenzenden Ländern stammen oder nicht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
0
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Da die Michael Koch GmbH ihren einzigen Standort in Ubstadt – Weiher, Deutschland hat, und dort die Einhaltung der Menschrechte durch deutsches Recht gewährleistet ist, wird kein Geschäftsstandort im Hinblick auf Menschenrechte geprüft.
--> 0
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Durch die Qualitätssicherungsvereinbarung werden Lieferanten anhand von Menschenrechtskriterien überprüft.
--> 100%
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Da 2017 alle direkten Lieferanten aus Europa kamen, sind vor allem Mindestlohnthematiken zu beachten, die durch die Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten adressiert werden (siehe Kriterium 17). Im Geschäftsjahr 2017 sind keine menschenrechtlichen Auswirkungen vorhanden.
--> 0
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Engagement in der Region Die Michael Koch GmbH nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung als Unternehmen ernst und engagiert sich in vielerlei Hinsicht: Spenden, Kooperationen mit ortsansässigen Schulen, Vereinen, Institutionen der Lokalpolitik, der IHK und der Regionalen Wirtschaftsförderung Bruchsal:
Alfred Delp Realschule Ubstadt-Weiher Da der Michael Koch GmbH Engagement in der Region wichtig ist, wurde die Kooperationsvereinbarung mit der Alfred Delp Realschule mit dem Ziel getroffen, Schülern eine systematische und individuelle Berufsorientierung zu bieten (
www.schulverbund-uw.de).
Gemeinde Ubstadt-Weiher Die Michael Koch GmbH arbeitet mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher in vielerlei Hinsicht zusammen und unterstützt diese nach Möglichkeit wo es geht. Die Michael Koch GmbH möchte nicht nur eine ansässige Firma sein, sondern auch etwas hier bewegen (
www.ubstadt-weiher.de)
Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal Auch mit der Regionalen Wirtschaftsförderung Bruchsal arbeitet die Michael Koch GmbH eng zusammen. Ein ständiger Austausch über wissenswerte Informationen gehört ebenso dazu wie die Unterstützung der regional ansässigen Firmen (
www.wfg-bruchsal.de)
IHK - Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Die Zusammenarbeit mit der ortsansässigen IHK ist ein wichtiger Punkt für die Michael Koch GmbH. Zum einen natürlich wegen der Zusammenarbeit in Bezug auf die Ausbildungsplätze, welche die Michael Koch GmbH anbietet, wie auch wegen der Weiterbildung der Mitarbeiter, die der Michael Koch GmbH enorm wichtig ist. Zum andern, weil die IHK die Selbstverwaltungsorganisation ist, die durch gewählte Vertreter der Vollversammlung, dem so genannten Parlament der Wirtschaft gesteuert wird. Für diese Selbstverwaltung setzt sich die Michael Koch GmbH persönlich ein. Der Geschäftsführer Michael Koch Mitglied ist Mitglied der Vollversammlung und vertritt die Michael Koch GmbH auch im Industrieausschuss. Teamleiter Technik & Logistik Tobias Stengel ist Mitglied im Arbeitskreis Industrie 4.0. (
www.karlsruhe.ihk.de)
DHBW Mannheim (Duale Hochschule Baden-Württemberg) Seit 2012 bietet die Michael Koch GmbH ein Duales Bachelor-Studium für den Studiengang BWL-Industrie an. Hier steht die DHBW Mannheim nicht nur als Anlauf- und Ausbildungsstätte mit Rat und Tat zur Seite, auch das Vertrauen welches in die Ausbildung gelegt wird ist der Michael Koch GmbH wichtig.
Sponsoring Seit 2008 unterstützt die Michael Koch GmbH den Fußballverein Victoria Ubstadt als Hauptsponsor der Jugendabteilung. Seit 2011 ist die Michael Koch GmbH als Hauptsponsor der Mädchen- und Damenabteilung des SV Zeutern aktiv. Beide Vereine unterstützt die Michael Koch GmbH mit materiellen und finanziellen Mitteln, um die Jugendarbeit der lokalen Vereine zu fördern und aufrecht zu erhalten.
- FV Viktoria Ubstadt - Die Junioren sind Sponsoring Partner der Michael Koch GmbH (www.fv-ubstadt.de)
- SV Zeutern - Die Michael Koch GmbH ist neuer Hauptsponsor der Mädchen- und Damenfußballabteilung (www.sv-zeutern.de)
- TSV Ubstadt - Die Michael Koch GmbH ist Trikotsponsor der Volleyball-Mannschaft (www.vsg-ufo.de)
- Rhein-Neckar-Löwen - Die Michael Koch GmbH ist Business-Partner des erfolgreichen Handball-Bundesligisten (www.rhein-neckar-loewen.de)
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
2017/2017: 8,4 Millionen Euro
2016/2017: 7,4 Millionen Euro
2015/2016: 6,7 Millionen Euro
Aus Vertraulichkeitsgründen werden hier keine weiteren detaillierteren wirtschaftlichen Angaben gemacht.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Michael Koch GmbH ist bekommt monatlich eine E-Mail mit allen Neuerungen im Rechtskataster, welches alle relevante Gesetzte für das Unternehmen umfasst. Hier sind zum Beispiel die Ökoaudit- EMAS Verordnung, die Gefahrstoffverordnung oder auch das Landesabfallgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz zu nennen.
Die Michael Koch GmbH betätigt keinerlei politische Einflussnahme und verteile keine politischen Spenden.
Das Unternehmen ist Mitglied bei der IHK Karlsruhe sowie korporatives Mitglied bei Transparency International Deutschland e.V.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
0
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Michael Koch GmbH stellt durch die Einhaltung der intern und extern geltenden Regularien sicher, auch weiterhin von Geschäftspartnern und der Gesellschaft als vertrauenswürdiges Unternehmen wahrgenommen zu werden und gleichzeitig den nachhaltigen Unternehmenserfolg sicherzustellen.
Dies gilt auch für die Anwendung ethischer Prinzipien auf den Bereich des wirtschaftlichen Handelns sowie der freie Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen, der nach der Meinung der Michael Koch GmbH ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft ist. Die Michael Koch GmbH ist Mitglied bei Transparency International Deutschland e.V., einem Verein dessen Ziel es ist, das öffentliche Bewusstsein über die schädlichen Folgen der Korruption zu schärfen und nationale und internationale Integritätssysteme zu stärken.
In der interne Betriebsordnung gibt es einen Abschnitt über den „Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden". Alle Entscheidungen bei Vergabefahren erfolgen nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Die Michael Koch GmbH toleriert keine Art von Korruption. Dies gilt für alle Mitarbeiter, Geschäftsführer, Eigentümer sowie die Geschäftspartner der Michael Koch GmbH. Hierzu gehören alle Versuche, sich durch aktive oder passive Korruption, durch Manipulation, durch den Missbrauch von Informationen oder andere unlautere Handlungsweisen Vorteile zu verschaffen.
Bestechungsversuche jeder Art sind sofort an die Geschäftsführer zu melden. Die Meldungen können auch anonym vorgenommen werden. Aufgedeckte Korruptionsfälle werden mit aller Konsequenz verfolgt, arbeitsrechtlich ist mit fristloser Kündigung zu rechnen. Mit der Mitgliedschaft in der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International Deutschland e.V. will die Michael Koch GmbH ein Zeichen setzen und alle gleichzeitig für diese Thematik sensibilisieren. Wird ein Korruptionsfall im Unternehmen öffentlich bekannt, wird Transparency International Deutschland e.V. darüber informiert, soweit die Rücksichtnahme auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren dies zulässt.
Der Abschluss von Geschäften auf Gegenseitigkeit ist für alle Mitarbeiter untersagt.
Mit den Wettbewerbern der Michael Koch GmbH finden keinerlei Absprachen bezüglich wettbewerbsbeeinflussender Maßnahmen statt. Die Michael Koch GmbH nimmt keinen unangemessenen bzw. unsachlichen Einfluss auf Amtsträger und Vertreter öffentlicher Körperschaften. Die Beeinflussung geschäftlicher Beziehungen durch die Gewährung von Spenden und sonstigen Zuwendungen ist nicht erlaubt.
Die Verantwortlichkeit für Compliancethematiken liegt bei der Geschäftsführung. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich gesetzes- und richtlinienkonform zu verhalten. Die interne Betriebsordnung wird jährliche aktualisiert und an die Mitarbeiter verteilt. Jeder Mitarbeiter muss die Kenntnisnahme durch eine Unterschrift betätigen und wird hierdurch für die Thematiken sensibilisiert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
0
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
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Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
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