14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Ziele unserer Stiftung sind nur mit Hilfe des Einsatzes jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder einzelnen Mitarbeiterin erreichbar. Deshalb sind eine werteorientierte Führungskultur und ein soziales Miteinander für uns von zentraler Bedeutung. Die Einhaltung von Gesetzen stellt für uns eine Selbstverständlichkeit dar. Zudem sind die Grundsätze für unser Miteinander und für ein gemeinsames Handeln im Leitbild der Stiftung verankert und beziehen sich insbesondere auf:
Die Mitarbeiter sind aktiv in die Gestaltung der ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen bzw. Aktivitäten eingebunden:

So hat die Stiftung seit 2009 einen Betriebsrat, der die Arbeitnehmerbelange vertritt und sich einmal monatlich mit dem Vorstand berät. Darüber hinaus gestalten die Mitarbeiter die Umweltschutzaktivitäten der Stiftung und damit die Kerntätigkeit der Stiftung aktiv mit.

Die Projekte der Heinz Sielmann Stiftung sind in Deutschland verortet. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung internationale Naturschutzprojekte finanziell und beratend, hat aber keine Mitarbeiter direkt vor Ort.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Eine angemessene Vergütung unserer Mitarbeiter und die betrieblich vereinbarte Arbeitszeitenregelung sind für die Stiftung selbstverständlich. Wir ergänzen diese Leistungen mit einem breiten Angebot an freiwilligen sozialen und finanziellen Leistungen, um damit den Einsatz unserer Mitarbeiter entsprechend zu honorieren. Dies beinhaltet flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitvereinbarungen, die Möglichkeit von Arbeit in Teilzeit während der Elternzeit und von  Kinderbetreuungskostenzuschüssen sowie die Beteiligung an Fahrtkosten. Zudem sind individuelle Vereinbarungen zur Arbeit im Homeoffice und zu Sabbaticals möglich.

Spezielle Programme zur Förderung der Vielfalt existieren bei der Heinz Sielmann Stiftung nicht. Der Anteil unserer weiblichen Mitarbeiter liegt bei rund 56 Prozent.  Durch die Angebote unserer Stiftung erleichtern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Chancengleichheit, auf die wir großen Wert legen.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiter werden von der Führungsebene zu eigenverantwortlichem und selbständigem Handeln motiviert und ihre Kompetenzen durch regelmäßig angebotene, individuelle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Allen Mitarbeitern wird eine aufgabenbezogene Weiterbildung angeboten. In jährlichen Mitarbeitergesprächen werden die persönlichen Entwicklungspläne besprochen und auf die Erfordernisse des Arbeitsbereichs abgestimmt.

Um unsere Stiftung gerade für junge Mitarbeiter attraktiver zu gestalten, haben wir den Bereich Kommunikation, Fundraising und Marketing im November 2016 von Duderstadt nach Elstal bei Berlin verlegt. Der neue Standort bietet durch die Nähe zur Bundeshauptstadt sowie zur Landeshauptstadt Potsdam eine interessantere Perspektive für junge Menschen und soll unserer Stiftung die Nachwuchsgewinnung erleichtern.

Um die psychische Gesundheit unserer Mitarbeiter zu stärken, wurde im Jahr 2017 eine Mediation durchgeführt.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Jahr 2016 gab es fünf an die Berufsgenossenschaft gemeldete Arbeitsunfälle, die keine Arbeitsausfälle zur Folge hatten. 2017 wurden vier Arbeitsunfälle gemeldet, von denen zwei Arbeitsunfähigkeiten zur Folge hatten. Die Unfälle sind im Arbeitsschutzausschuss ausgewertet worden, die externe Begehung der Betriebsstätten bundesweit arbeitsschutzrechtlich wurde vertraglich vereinbart und durchgeführt.

Die krankheitsbedingten Ausfalltage haben sich im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr (24,7) deutlich auf 15,8 Tage reduziert. Der Krankenstand im Jahr 2017 ist primär auf Langzeiterkrankungen zweier Mitarbeiter zurückzuführen.

Damit wir das Thema Mitarbeitergesundheit künftig aktiver gestalten können, arbeiten wir aktuell am Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Arbeitssicherheit 2017 2016
Anzahl Arbeits- und Wegeunfälle Mitarbeiter Anzahl 4 5
Ausfall durch Krankheit in Tagen Anzahl 601 816
Mitarbeiter ohne geringfügig Beschäftigte Anzahl 38 33
Durchschnittliche Ausfalltage Anzahl 15,8 24,7
Arbeitstage/Jahr Anzahl 251 254
Fehlzeitquote % 6,6 10,3

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Derzeit gibt es keine Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die wir in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandeln.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Weiterbildungsstunden werden von der Heinz Sielmann Stiftung aktuell nicht erfasst. Zudem wurde das Thema im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als nicht relevant bewertet.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Im Stiftungsrat sind neben unserer Stifterin Inge Sielmann seit Ende 2017 mit Frau Tanja Traupe und Frau Prof. Andrea Möller zwei weitere weibliche Mitglieder vertreten.

Stiftungsrat nach Altersgruppe 2017 2016 2015
Stiftungsrat gesamt Anzahl 11 8 9
davon über 50 Jahre Anzahl 8 7 8
  % 72,7 87,5 88,9
davon 30-50 Jahre Anzahl 3 1 1
  % 27,3 12,5 11,1
davon unter 30 Jahre Anzahl 0 0 0
  % 0,0 0,0 0,0

Mitarbeiter nach Geschlecht 2017 2016 2015
Gesamtzahl Mitarbeiter Anzahl 44 38 46
davon weiblich Anzahl 22 22 25
  % 50,0 57,9 54,3
davon männlich Anzahl 22 16 21
  % 50,0 42,1 45,7

Mitarbeiter nach Altersgruppe 2017 2016 2015
Mitarbeiter über 50 Jahre Anzahl 24 22 23
  % 54,5 57,9 50,0
Mitarbeiter 30-50 Jahre Anzahl 15 13 20
  % 34,1 34,2 43,5
Mitarbeiter unter 30 Jahre Anzahl 5 3 3
  % 11,4 7,9 6,5

Weitere Kennzahlen zur Struktur unserer Mitarbeiter finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2018.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Diskriminierungsvorfälle gab es 2017 nicht.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als Stiftung mit einem kleinen Einkaufsvolumen hat unser Handeln im Bereich der Beschaffung generell keine wesentlichen Auswirkungen auf die Einhaltung von Menschenrechten weltweit. Grundsätzlich achten wir beim Einkauf darauf, Waren und Dienstleistungen regional und lokal an den jeweiligen Betriebsstätten zu beschaffen. Incentives für das Fundraising werden ausschließlich im europäischen Wirtschaftsraum eingekauft.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Dieser Indikator ist für die Heinz Sielmann Stiftung nicht wesentlich. Wie unter Leistungsindikator FS11 beschrieben, investieren wir selbst ausschließlich in nachhaltige Finanzanlagen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Ein Risiko für Verstöße gegen die Menschenrechte besteht an keinem unserer Standorte.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Aufgrund des geringen Einkaufvolumens überprüfen wir unsere Lieferanten nicht systematisch auf Einhaltung unserer Standards; wenn es aber zu einem Vorfall kommt, werden umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet, bis hin zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Im Jahr 2017 sind uns keine Vorfälle in der Lieferkette bekannt geworden.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Das gesamte Engagement der Stiftung ist darauf ausgelegt, auch den kommenden Generationen eine lebenswerte Natur zu hinterlassen. Durch den Erwerb  großer Flächen erhalten wir wertvolle Lebensräume. Sielmanns Naturlandschaften umfassen mittlerweile rund 13.500 Hektar. Ein Schwerpunkt der Stiftung liegt beispielsweise auf der Renaturierung von Bergbaufolgelandschaften oder von ehemaligen Militärgebieten. In unseren Biotopverbundprojekten sorgen wir dafür, dass Lebensräume wieder verbunden und so der Austausch und das Überleben von Arten ermöglicht werden.

Im Bereich der Umweltbildung möchte die Heinz Sielmann Stiftung vor allem Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene für ihre Umwelt sensibilisieren und sie dadurch zu einem verantwortungs- und respektvollen Umgang mit der Natur ermutigen. Die Verbindung von Naturschutz und Umweltbildung bietet der Stiftung die Möglichkeit, Naturschutz greifbar und praktisch erlebbar zu machen. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Erträge 2017 [in T€]: 9.071
Aufwendungen 2017 [in T€]: 14.882

Weiterführende Informationen zu unseren Erträgen und Aufwendungen finden Sie in unserem Jahresbericht 2017, S. 48ff.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Zusammenarbeit mit Politik und Behörden ist essenziell für die Umsetzung unserer Naturschutzstrategie. Die Heinz Sielmann Stiftung arbeitet u.a. mit der Bundesregierung und Landesregierungen zusammen, um so die Biodiversitätsstrategie des Bundes und der Länder gemeinsam umzusetzen. Einige unserer Projekte wurden auch vom Bundesamt für Naturschutz gefördert, wie die „Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen“ und „Entwicklung und Anwendung innovativer Methoden der Fernerkundung und ferngesteuerter Mähtechnik für die Erhaltung von FFH-Lebensräumen und die Erhöhung der Struktur- und Artenvielfalt am Beispiel der Kyritz-Ruppiner-Heide (NaTec-KRH).

Als gemeinnützige Stiftung tätigt die Heinz Sielmann Stiftung keine politische Spenden.

Mitgliedschaften:
Das Engagement der Heinz Sielmann Stiftung richtet sich immer nach dem Stiftungszweck, der wie folgt in unserer Satzung festgehalten ist: "Zweck der Stiftung ist die Initiierung und Unterstützung aller in Betracht kommenden Maßnahmen zum Schutz der natur und Umwelt im In- und Ausland, insbesondere zur Erhaltung der Vielfalt von Fauna und Flora." (siehe Satzung der Heinz Sielmann Stiftung).

In Vorbereitung auf die Veränderungen der EU-DSGVO hat die Heinz Sielmann Stiftung frühzeitig mit der Evaluierung der notwendigen Anpassungen begonnen. Dabei wurde in Arbeitskreisen ab Sommer 2017 und als begleitender Prozess dauerhaft das Bewusstsein für die neuen Regeln der EU-DSGVO geschärft und die Gesamtheit unserer Mitarbeiter geschult, vor allem im Umgang mit den sensiblen Daten der Spender und deren Bedürfnissen nach Datensicherheit und Vertrauen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Als gemeinnützige Stiftung tätigt die Heinz Sielmann Stiftung keine politischen Spenden.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Als Compliance-Beauftragter der Stiftung fungiert der Vorstand. Er ist dafür verantwortlich, dass die Richtlinien eingehalten werden und ist entsprechend speziell für diesen Zweck geschult und durch den TÜV Rheinland zertifiziert. Meldungen über Verstöße gegen die Satzung oder gegen eine der Richtlinien können über einen externen Notar (Hans-Peter Menge, Duderstadt) als Ombudsmann, ein Online-Kontaktformular, das Kundentelefon oder den Betriebsrat eingereicht werden. Der Vorstand sensibilisiert die Bereichsleiter und die Mitarbeiter für die Themen Anti-Korruption und Compliance.

Leitlinien für uns sind unsere Transparenzrichtlinie und Spendencharta sowie die Compliance-Richtlinie. Die Transparenzrichtlinie und Spendencharta basieren auf den Empfehlungen der Deutschen Corporate Governance Kommission, des Deutschen Fundraising-Verbandes und des Bundeverbandes Deutscher Stiftungen.

Auf dieser Grundlage ist unser ethisches und verantwortliches Handeln ausgerichtet, insbesondere der faire und transparente Umgang mit Spendern und Spenden sowie die Anerkennung der gesetzlich geregelten Rechte. Sie regelt auch die Transparenz der Rechnungslegung, d.h., dass alle Spender Anspruch auf Einsicht in die Satzung und in den aktuellen Tätigkeits- und Finanzbericht der Stiftung haben.

Die Charta wie auch die Compliance-Richtlinie sind Bestandteil des Vertrages mit unserem Dienstleister, der Fundraising-Agentur SAZ in Garbsen. Mit dieser Agentur haben wir außerdem vereinbart, dass keine Geschenke an einzelne Mitarbeiter angenommen werden. Eine darüber hinaus gehende Richtlinie bezüglich der Annahme von Geschenken bzw. Incentives existiert noch nicht, soll jedoch in 2019 erarbeitet werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Korruptionsrisiko besteht aus unserer Sicht lediglich bei der Vergabe von Aufträgen im regionalen Umfeld. Um das Risiko zu minimieren, sind jeweils mindestens drei Angebote einzuholen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Interessenskonflikte bestehen aktuell nicht. Um Interessenskonflikte zu vermeiden gibt es ein ausgeprägtes Berichtswesen, regelmäßige Stichproben sowie das Vier-Augen-Prinzip in der Buchhaltung und bei der Auftragsvergabe. Eine Beschaffungsrichtlinie und eine Zeichnungsrichtlinie setzen die Maßstäbe.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

In den Jahren 2016/17 hat es bei der Stiftung keine Fälle von Korruption gegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

In den Jahren 2016/17 wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Strafen gegen die Heinz Sielmann Stiftung verhängt.