Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Kreissparkasse Ravensburg ist nach dem Regionalprinzip der Sparkassen ausschließlich in ihrem Geschäftsgebiet, dem Landkreis Ravensburg, tätig und beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter im Inland. Als regionales Kreditinstitut haben wir keine Risiken in Bezug auf internationale anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten (ILO-Kernarbeitsnormen).
Der Bereich Personal ist direkt dem Vorstand unterstellt. Der Vorstand der Kreissparkasse Ravensburg ist damit in alle wichtigen Entscheidungen und personalstrategischen Überlegungen einbezogen, insbesondere in die in den Kriterien 14-16 dargestellten Initiativen und Maßnahmen.
Der Personalrat stellt in seiner stellvertretenden Funktion für die Mitarbeiter deren Einbindung in Entscheidungen durch das gesetzliche Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrecht in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sicher.
Wir halten alle gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen über Arbeitnehmerrechte ein. In diesem Sinne leitet uns folgendes Konzept:
Mit unseren Mitarbeitern sind wir in ständigem Austausch. Neben einer Vielzahl von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen führen wir regelmäßige Informationsveranstaltungen durch (z. B. SparkassenForum, Strategie- und Führungsrunden, Klausurtagungen, Teamsitzungen und jährliche Mitarbeitergespräche zur Standortbestimmung und individuellen Weiterentwicklung). In diesem Rahmen können unsere Mitarbeiter jederzeit Vorschläge zum Thema Nachhaltigkeit einbringen. Dieser Prozess ist zusätzlich im innerbetrieblichen Ideenmanagement seit Jahren etabliert.
Die Kreissparkasse handhabt die einschlägigen Regelungen zur Freistellung bei ehrenamtlicher Tätigkeit sehr großzügig.
Unser Personalkonzept basiert auf folgendem Leitsatz: „Wir wollen ein attraktiver Arbeitgeber sein und bieten unseren Mitarbeitern umfangreiche Angebote im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf („die Sparkasse als familienfreundlicher Arbeitgeber“). Wir bieten flexible Arbeitszeitmodelle an, z. B. auch Homeoffice. Darüber hinaus investieren wir in die betriebliche Gesundheitsförderung sowie umfangreich in Aus- und Weiterbildung unserer Beschäftigten. Diese Angebote werden von unseren Mitarbeitern rege genutzt. So absolvierten unsere Beschäftigten in 2017 insgesamt 2.004 Weiterbildungstage. Weitere Kennzahlen werden wir in 2018 berichten.
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
In unserem Nachhaltigkeitsleitsatz zu „Personal“ spielt die Schaffung eines attraktiven und familienfreundlichen Arbeitsumfelds eine zentrale Rolle (zum Leitsatz siehe Kriterium 1). Dies spiegelt sich auch in unserem umfassenden Konzept zur Chancengerechtigkeit wieder. Im Hinblick auf die Bezahlung ist durch Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst die Gleichbehandlung der Mitarbeiter sichergestellt.
Charta der Vielfalt
Wir sind Unterzeichnerin der „Charta der Vielfalt – Für Diversity in der Arbeitswelt“. Damit setzen wir uns für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld und eine Organisationskultur, die für alle Menschen offen ist, ein. Konkret bedeutet dies: Alle Mitarbeiter erfahren gleichermaßen Wertschätzung – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Anerkennung und Förderung dieser vielfältigen Potenziale schafft wirtschaftliche Vorteile für unsere Kreissparkasse.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ebenso wichtig ist uns die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unter der Bezeichnung „Die Sparkasse als familienfreundlicher Arbeitgeber“ bieten wir folgende Möglichkeiten an: unbefristete Arbeitszeitreduzierung mit anteiligem Gehaltsausgleich, befristete Arbeitszeitreduzierung, unbezahlter Urlaub, Sabbatical und die Umwandlung von Tariferhöhungen in Freizeit.
Gesundheitsmanagement
Im Gesundheitsmanagement fördern wir unsere Mitarbeiter mit zahlreichen Maßnahmen, beispielsweise der Teilkostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille oder für ein digitales Hörgerät und weiteren Angeboten, die ganzjährig rege genutzt werden. Dies korrespondiert sehr gut mit der Unterstützung sportlicher Aktivitäten. Bereits im Jahr 1993 entstand unsere Betriebssportgemeinschaft, unter deren Dach alle sportlichen Aktivitäten unserer Sparkasse zusammengefasst sind. Eine weitere Leistung ist der Abschluss einer Unfallversicherung bei Unfällen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Mit dieser Versicherung sichern wir unsere Mitarbeiter zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung ab.
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Wir investieren sehr viel in die Qualifizierung unserer Mitarbeiter. Unser Konzept basiert auf vier Standbeinen, die wir nachfolgend beschreiben.
Weiterbildung und Umwelt
Nachhaltigkeit heißt für uns, äußere Ansprüche auch intern zu leben. Externe Weiterbildungen finden überwiegend an der Sparkassenakademie Baden-Württemberg in Stuttgart statt. Hier trifft Qualifizierung auf Umweltbewusstsein, und das in zweifacher Hinsicht. Zum einen befindet sich die Akademie im Zentrum von Stuttgart in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs mit optimaler Erreichbarkeit über öffentliche Verkehrsmittel. Zum anderen spiegelt sich genau dies in unseren Richtlinien wider. Darin geben wir vor, dass bei Veranstaltungen in der Sparkassenakademie Baden-Württemberg grundsätzlich die Bahn zu nutzen ist. Erfolgt die Fahrt ausnahmsweise aus zwingenden Gründen mit dem PKW, ersetzt die Sparkasse lediglich die Kosten einer Rückfahrkarte der Bahn mit der 2. Klasse. Parkentgelte werden nicht ersetzt.
Aus- und Weiterbildungskonzept
Wir leisten einen erheblichen Beitrag, um jungen Menschen mit einer fundierten Ausbildung einen guten Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Gleichzeitig sichern wir dadurch unsere Zukunft als leistungsstarke Kreissparkasse. Per 31.12.2017 beschäftigten wir 48 Auszubildende. Neben dem Ausbildungsberuf zum/zur Bankkaufmann/-frau bzw. mit der Zusatzqualifikation Finanzassistent/-in bieten wir den Dualen Studiengang „Bank“ an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Ravensburg an.
Sehr viel Wert legen wir auf die interne und externe Weiterbildung unserer Mitarbeiter. In unserem Weiterbildungskonzept verpflichten wir zum einen Referenten unserer Verbundpartner Deka, LBBW, SV und LBS für interne Seminare. Zum anderen stellen wir umfangreiche Mittel für die externe Weiterbildung, für fachbezogene Seminare, für Fach- und Führungskräftetagungen und für Aufstiegsfortbildungen bereit. Hierunter fallen auch die Studiengänge Bankfachwirt/-in und Bankbetriebswirt/-in sowie die Möglichkeit für ein berufsbegleitendes Bachelor-oder Masterstudium an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Darüber hinaus setzen wir eigene Mitarbeiter als Dozenten ein, um die externen Fortbildungsveranstaltungen möglichst gering zu halten.
Demografische Entwicklung: Demografieausschuss
Die demografische Entwicklung im Personalbereich ist für uns von hoher Bedeutung. Ein eigens hierfür gegründeter Demografieausschuss beschäftigt sich in der Regel jährlich zwei Mal mit den demografischen Analysen und deren Auswirkungen auf die Kapazitäts- und Kostenplanung in den kommenden fünf Jahren. Hieraus werden Maßnahmen abgeleitet, wie Veränderung der Ausbildungsquote und der Ausbildungsstruktur (Bankkaufmann, Finanzassistent, DH-Student), externe Einstellungsnotwendigkeiten, Umgang mit Altersteilzeitangeboten, Prozessoptimierungen und vieles mehr. Der Demografieausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Leitung: stellvertretender Leiter Personalmanagement und Recht. Mitglieder: Vorstandsvorsitzender, Personalratsvorsitzende, Leiterin Personalmanagement und Recht, Leiter Organisation, Leiter Controlling, Leiter Firmenkunden, ein Mitarbeiter unserer Technik (wegen Umsetzung in die vorhandenen EDV-Planungssysteme).
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Mit unserem „Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)“ unterstützen wir Mitarbeiter mit einem Handicap oder nach gesundheitlichen Problemen bei der stufenweisen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.
Krankheitbedingte Ausfalltage im Jahr 2017: 8.448 Tage. Dies entspricht einer Quote von 5,23%. Arbeitsbedingte Todesfälle lagen nicht vor.
Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.
Im Berichtsjahr wurden keine Themen behandelt.
Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.
In 2017 wurden insgesamt 2.004 Weiterbildungstage absolviert. Dies entspricht 15.431 Stunden insgesamt oder 21,7 Stunden je Beschäftigtem. Eine Auswertung nach Geschlecht nehmen wir nicht vor.
Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht,
Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.
Der Verwaltungsrat besteht aus 19 männlichen und 2 weiblichen Mitgliedern.
Per 31. Dezember 2017 beschäftigten wir 691 aktive, bankspezifische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Davon waren 61,4 Prozente weiblichen Geschlechts und 38,6 Prozent männlichen Geschlechts. Zusätzlich beschäftigten wir 48 Auszubildende.
Nach Altersklassen teilen sich die 691 Beschäftigten wie folgt auf:
Bis 20 Jahre: 8 Beschäftigte (5 weiblich, 3 männlich)
21-25 Jahre: 63 Beschäftigte (51 weiblich, 12 männlich)
26-30 Jahre: 52 Beschäftigte (40 weiblich, 12 männlich)
31-35 Jahre: 49 Beschäftigte (35 weiblich, 14 männlich)
36-40 Jahre: 48 Beschäftigte (27 weiblich, 21 männlich)
41-45 Jahre: 87 Beschäftigte (57 weiblich, 30 männlich)
46-50 Jahre: 94 Beschäftigte (54 weiblich, 40 männlich)
51-55 Jahre: 125 Beschäftigte (70 weiblich, 55 männlich)
56-60 Jahre: 109 Beschäftigte (57 weiblich, 52 männlich)
61-67 Jahre: 56 Beschäftigte (29 weiblich, 27 männlich)
Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.
Im Jahr 2017 waren uns keine Diskriminierungsfälle bekannt
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Kreissparkasse Ravensburg unterhält ausschließlich Geschäftsstandorte in ihrem Geschäftsgebiet. Insofern ist die Einhaltung der Menschenrechte in unserer eigenen Geschäftstätigkeit gewährleistet bzw. das Risiko durch die Einhaltung der gesetzlichen Standards in Deutschland minimal.
Aus unserem Selbstverständnis heraus ist Regionalität ein wesentliches Beschaffungskriterium, das einerseits zur Wirtschaftsförderung in unserem Land beiträgt und andererseits einen entscheidenden Beitrag zur Reduktion von Emissionen durch kurze Transportwege leistet. Darüber hinaus achten wir bei unseren Beschaffungen auf Nachhaltigkeitssiegel und bevorzugen – im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen – nachhaltige Produkte.
Aufgrund dieser geringen Risikolage sehen wir keine Notwendigkeit, ein strategisches Konzept zum Thema Menschenrechte zu entwickeln. Um jedoch Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Wertschöpfungskette weiter zu minimieren und einen positiven Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung zu nehmen, verpflichten wir unsere Lieferanten und Dienstleister zukünftig, uns zu bestätigen, dass sie sich an die wesentlichen nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsstandards halten. Dies beinhaltet eine Selbstverpflichtung zu folgenden Themen: Menschen- und Arbeitsrechte (ILO-Kernarbeitsnormen), Einhaltung von Gesetzen, Vermeidung von Bestechung und Korruption, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Arbeitsschutz und faire Entlohnung.
Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Bisher erfolgt die Auswahl von Lieferanten ohne Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien.
Wir verpflichten unsere Lieferanten und Dienstleister zukünftig, uns zu bestätigen, dass sie sich an die wesentlichen nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsstandards, u. a. Menschenrechtsaspekte halten.
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
Die Kreissparkasse Ravensburg unterhält ausschließlich Geschäftsstandorte im Landkreis Ravensburg. Eine Prüfung ist daher nicht vorgesehen.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
Bisher erfolgt die Auswahl von Lieferanten ohne Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien. Wir verpflichten unsere Lieferanten und Dienstleister zukünftig uns zu bestätigen, dass sie sich an die wesentlichen nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsstandards, u. a. Menschenrechtsaspekte halten.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Bisher wurden keine negativen Auswirkungen ermittelt. Die potenziellen Risiken werden durch die zukünftige Verpflichtung unserer Lieferanten und Dienstleister, uns zu bestätigen, dass sie sich an die wesentlichen nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsstandards, u. a. Menschenrechtsaspekte halten, minimiert.
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Ein wesentlicher Eckpfeiler unseres öffentlichen Auftrags ist es, Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung im Landkreis Ravensburg zu übernehmen. Hierbei verfolgen wir das Konzept einer möglichst großen Breitenwirkung in den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung, Umwelt und Sport. Es findet seinen Ausdruck in den nachfolgenden Initiativen.
Bildungspartnerschaft mit Schulen
Wir kooperieren im Rahmen mehrerer Bildungspartnerschaften mit Schulen im Landkreis Ravensburg, um auf diesem Wege den Dialog zwischen Schule und Wirtschaft zu fördern. Wir sehen uns in der Verantwortung, junge Menschen bei ihrem Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen.
Wir führen in den Schulen Bewerbertrainings und Berufsorientierungen durch und kommen in den Unterricht, wenn es um die Themen „Umgang mit Geld“ und „Sparen und Kredit“ geht. Außerdem bieten wir den Schülerinnen und Schülern Praktikumsplätze in der Kreissparkasse Ravensburg an. In 2017 hatten wir mit 15 Schulen aus unserem Geschäftsgebiet eine Bildungspartnerschaft geschlossen.
Spendenplattform „Herzensideen“
„Herzensideen – Mit der KSK Ravensburg direkt helfen“ bietet die Möglichkeit, lokale Projekte und interessierte Spender mit wenigen Klicks zusammenzubringen. Bis Ende 2017 wurden 52.702 € für 29 Projekte in den Bereichen Vereine, Umwelt, Schulen und Soziales gespendet.
Bildungsstiftung der Kreissparkasse Ravensburg
Mit der Unterstützung innovativer Projekte fördern wir das Bildungsinteresse der jungen Generation. Unsere Bildungsstiftung hat ein klares Ziel: Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten in die Lage zu versetzen, Wissen nicht nur kurzfristig zu speichern, sondern auch selbständig zu bewerten, abzuwägen und weiter zu entwickeln. Die Lehrkräfte werden dabei finanziell unterstützt, die Lust der Schüler und Jugendlichen am Lernen, Forschen und Nachfragen aufzudecken. Dabei steht die Schaffung von Grundlagen wie Lesen und Schreiben gleichberechtigt neben Schwerpunktbildungen beispielsweise in naturwissenschaftlichen, wirtschaftlichen oder künstlerischen Bereichen. Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die Bildung sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz gegenüber anderen Meinungen. Dies beinhaltet ebenso die pädagogische Forschung und Lehre. Mit einer weiteren Stiftung stärken wir darüber hinaus das allgemeine gesellschaftliche Engagement in unserem Geschäftsgebiet.
Natur- und Umweltfonds
Unter dem Motto „Für eine lebenswerte Zukunft“ fördern wir das ökologische Verständnis und die Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen. Neben dem theoretischen Wissen wird in Projekten auch praktischer Naturschutz betrieben.
Spenden und Sponsoring
Gemeinnützigen Vereinen, Initiativen und Einrichtungen ermöglichen wir vielfältige Aktivitäten im Bereich des Breitensports, der Kultur, der Bildung, der Kunst, der Umwelt und des sozialen Engagements.
Wirtschaftsmuseum Ravensburg
Träger des Wirtschaftsmuseums ist die Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg. Es bietet die Möglichkeit, sich über regionale Wirtschaftsgeschichte zu informieren. Für Schulklassen bietet das Wirtschaftsmuseum ein auf den Bildungsplan abgestimmtes pädagogisches Programm an, egal ob eine klassische Führung, eine Schüler-Experten-Führung oder spezielle Themenführungen gewünscht werden. Als besonderes Angebot bietet das Wirtschaftsmuseum interessierten Schulklassen einen Pädagogikraum zur Vor- und Nachbereitung ihres Besuchs an, und zwar kostenfrei. Die Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg übernimmt darüber hinaus auch die Eintrittskosten für Schüler. Schulklassen tragen lediglich die Kosten von 40 € pro Stunde für die pädagogische Betreuung.
In unseren Leitsätzen zur Nachhaltigkeit bündeln wir strategische Aussagen zu unserer aktuellen Nachhaltigkeitspositionierung. Für unser gesellschaftliches Engagement gilt dabei folgender Leitsatz: „Durch unsere enge regionale Verbundenheit und unsere Kundennähe stärken wir das Gemeinwesen in der Region. Dies zeigen wir im Landkreis Ravensburg als stabiler Arbeitgeber mit sicheren Arbeitsplätzen, Ausbilder, Auftraggeber sowie durch Spenden und Sponsoring und unsere Stiftungen.“ Die Leitsätze zur Nachhaltigkeit wurden vom Vorstand der Kreissparkasse Ravensburg verabschiedet. Der Nachhaltigkeitsausschuss tagt mindestens einmal pro Jahr und berichtet den aktuellen Umsetzungsstand des Themas Nachhaltigkeit direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Unsere Leitsätze werden wir in 2018 weiter operationalisieren.
Mit dieser umfangreichen Konzeption sehen wir keine Risiken für die Kreissparkasse Ravensburg in diesem Bereich.
Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.
Einnahmen |
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= direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert |
123.125.752,42 € |
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Betriebskosten |
32.746.689,17 € |
+ Löhne und sonstige betriebliche Leistungen |
46.521.220,05 € |
+ Zahlungen an Kapitalgeber |
6.518.167,18 € |
+ Zahlungen an die Regierung |
10.877.102,61 € |
+ Investitionen in die Gemeinschaft |
2.346.898,54 € |
verteilter wirtschaftlicher Wert |
99.010.077,55 € |
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|
direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert |
123.125.752,42 € |
- verteilter wirtschaftlicher Wert |
99.010.077,55 € |
= zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert |
24.115.674,87 € |
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Wir verfolgen das Konzept, selbst keine aktive politische Einflussnahme zu praktizieren. Dies entspringt zum einen unserer Haltung der politischen Neutralität als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Zum anderen wäre es vermessen zu glauben, dass wir als regional tätige Sparkasse Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren in finanzpolitischen Fragestellungen hätten. Für die Wahrnehmung unserer Interessen sehen wir daher ausschließlich unsere Verbände in der Pflicht. Dies sind zum einen der Sparkassenverband Baden-Württemberg und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Dieser nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Relevante Themenfelder sind dabei insbesondere aufsichtsrechtliche Anforderungen, die Erhaltung der Strukturen der Sparkassen sowie wirtschafts-, steuer- und geldpolitische Rahmenbedingungen. Wir halten uns an Recht und Gesetz. Für die satzungsgemäßen Aufgaben haben wir ein umfassendes Compliance-System etabliert. Grundsätzlich zuständig für die verschiedenen Compliance-Themen ist der Gesamtvorstand. Nähere Einzelheiten zu unserem Compliance-System sind in Kriterium 20 beschrieben. Dadurch bestehen für uns derzeit keine Risiken in diesem Bereich. In 2017 lagen keine Korruptionsfälle vor.
Die Kreissparkasse Ravensburg hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen und Richtlinien einzuhalten. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (unter anderem KWG, WpHG, GWG, MIFID II, PSD II, EU-Datenschutzgrundverordnung, Entgelttransparenzgesetz), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ergeben.
Der DSGV und der SVBW informieren uns über die aktuelle Gesetzgebung in Form von Rundschreiben. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Anwendungshilfen und Schulungsangebote. So ist gewährleistet, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben eingehalten werden können.
Mit dieser Konzeption sehen wir in diesem Bereich keine Risiken für uns.
Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
Wir tätigen keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Zu den grundlegenden Prinzipien der Kreissparkasse Ravensburg zählen die strenge Einhaltung aller gesetzlichen, rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken aller Art. Wir fördern und bestärken eine unternehmensweite Compliance-Kultur, durch die die Rahmenbedingungen für eine angemessene Wahrnehmung von Compliance-Angelegenheiten geschaffen werden. Verankert sowie ausführlich und für alle Mitarbeiter verbindlich geregelt sind diese Prinzipien in Arbeitsanweisungen, der Ethikrichtlinie, der Dienstanweisung für Mitarbeiter und in den Mitarbeiterleitsätzen.
Überwachungs-, Kontroll- und Weisungsbefugnis
Wir legen großen Wert darauf, dass sich die Kreissparkasse Ravensburg und alle Beschäftigten rechtskonform verhalten. Es wird keine Form von Korruption und Bestechung toleriert.
Es ist Aufgabe des Compliance-Beauftragten (Chief Compliance Officer) sicher zu stellen, dass wir im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handeln. Hierzu überwacht dieser die hausinternen Vorgaben und führt auch eigene Kontroll- und Überwachungshandlungen durch. Darüber hinaus ist der Compliance-Beauftragte auch in alle Anpassungs- und Neue-Produkte-Prozesse eingebunden. Eine weitere Aufgabe des Compliance-Beauftragten liegt in der Beratung und Unterstützung des Vorstands bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Hierzu wird unter anderem dem Vorstand mindestens jährlich, bei Bedarf auch anlassbezogen, ein schriftlicher Bericht vorgelegt. Darüber hinaus ist der Compliance-Beauftragte berechtigt, unternehmensintern Weisungen zu erteilen.
Hinweisgebersystem, Geldwäscheschulungen sowie Richtlinien und Anweisungen
Zur Vermeidung von Compliance-Verstößen sind alle Beschäftigten dazu angehalten, erkannte Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomente zu melden. Hierzu wurde ein Hinweisgebersystem eingerichtet, bei dem sich die Mitarbeiter unter Wahrung der Vertraulichkeit an den Compliance-Beauftragten wenden können. Zuständig ist die Abteilung Zentrales Beauftragtenwesen mit dem Chief Compliance Officer als Leiter. In dieser Abteilung sind die Themenfelder Geldwäsche, WpHG-Compliance, Compliance nach MaRisk und die Zentrale Stelle gebündelt. Wir haben ausführliche interne Richtlinien und Anweisungen zu diesem Themengebiet festgelegt. Darüber hinaus gibt es jährlich eine Geldwäscheschulung für einen definierten Mitarbeiterkreis, die eLearning-Programme des Deutschen Sparkassenverlags werden eingesetzt und die Mitarbeiter werden vom Compliance-Beauftragten in Mitarbeiterbesprechungen sowie über das interne Kommunikationssystem informiert.
Maßgebliche Richtlinien
Maßgebliche Richtlinien sind die Ethikrichtlinie, die Vertriebsleitlinien, die Dienstanweisung für Mitarbeiter und die Mitarbeiterleitsätze. Desweiteren sind die Inhalte in folgenden internen Arbeitsanweisungen (nachfolgend mit Nummern bezeichnet) verankert:
Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.
Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen werden alle Betrugs- und Korruptionsrisiken auf Gesamthausebene erfasst und bewertet und die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen dargestellt.
Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.
Es wurden im Jahr 2017 keine Korruptionsfälle bekannt.
Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Im Jahr 2017 wurden keine Bußgelder verhängt. Monetäre Strafen wegen der Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften und rechtlichen Regelungen gab es ebenfalls keine.