14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten findet das Konzept des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-S) Anwendung. Die tariflichen Arbeitsbedingungen setzen wir uneingeschränkt um, ebenso alle einschlägigen arbeitsrechtlichen Regelungen. Die gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte der Mitarbeitenden werden durch das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und den Personalrat gesichert. Der Vorstand berichtet dem Personalrat und tauscht sich mit diesem einmal im Quartal über Entwicklungen im Unternehmen aus. Im Personalrat werden u. a. regelmäßig auch Themen zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit behandelt. Zudem haben wir einen Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der neben weiteren Personen Mitglied im Arbeitsschutzausschuss ist (bzw. den Arbeitsschutzausschuss regelmäßig einberuft und leitet). Einmal im Jahr unterweist die jeweilige Führungskraft ihre Mitarbeitenden zu den Themen Unfallverhütung und Arbeitsschutz.

2021 wurde die Plattform S-Innovation implementiert, über die Mitarbeitende sich aktiv an der Ausgestaltung zukunftsgerichteter Projekte beteiligen können. Gerade wenn es um zukünftige Konzepte geht, spielen Nachhaltigkeitsaspekte immer eine Rolle und werden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das lässt sich in der Praxis sehr gut umsetzen, da Nachhaltigkeit in der Kreissparkasse Waiblingen zu einer breiten Haltung mit großer Unterstützung aus allen Fachbereichen geworden ist. Darüber hinaus führen wir in regelmäßigen Intervallen eine Mitarbeitendenbefragung in unterschiedlichem Umfang durch – zuletzt im Jahr 2021. Hier erhalten wir ein umfassendes Bild zur Gesamtzufriedenheit unserer Mitarbeitenden und können daraus mögliche Handlungsoptionen ableiten. Denn eine offene Kommunikation und ein gutes Betriebsklima sind uns sehr wichtig.

Gemäß dem Regionalprinzip beschränkt sich die Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Waiblingen überwiegend auf das Geschäftsgebiet (Rems-Murr-Kreis). Im Ausland betreibt die Kreissparkasse Waiblingen keine Niederlassungen. Die aufgezeigten Maßnahmen und Beispiele in den Kriterien 14-16 unterstützen die Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit der Kreissparkasse Waiblingen als Arbeitgeberin und damit auch den Erfolg der Mitarbeitenden. Erfolgreiche Mitarbeitende sind ein wichtiger Erfolgsfaktor, damit die Kreissparkasse Waiblingen ihre strategischen Gesamthausziele erreichen kann. Einen Teilbereich unserer vom Vorstand verabschiedeten Geschäfts- und Risikostrategie bildet das Personalmanagement. Aufbauend auf umfangreichen Analysen werden Chancen, Risiken und Ziele abgeleitet und die weitere Ausrichtung definiert. Dies stellt einen kontinuierlichen Prozess dar. Die Personalentwicklung und die Einarbeitungsprogramme passen wir den künftigen Anforderungen an. Außerdem wollen wir das hohe Niveau bei der Ausbildung halten und unserer Talente bedarfsgerecht und zukunftsorientiert weiterentwickeln. Ein wesentliches Risiko für die Kreissparkasse Waiblingen resultiert aus der demografischen Entwicklung, der Entwicklung des Arbeitsmarktes und dem damit einhergehenden Fachkräftemangel. Um hier gegenzusteuern wurde 2019 das mobile Arbeiten eingeführt (siehe Kriterium 15). In 2020 haben wir uns weiter mit den Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Arbeitgeberattraktivität beschäftigt und die Zertifizierung des audits berufundfamilie durchgeführt.

Wesentliche Risiken für die Mitarbeitenden aus der Geschäftstätigkeit heraus bestehen vor allem in der meist überwiegend sitzenden Computertätigkeit in Form von gesundheitlichen Risiken. Maßnahmen und Angebote zur Unterstützung und Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden werden im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements erarbeitet (siehe Kriterium 15).

Darüber hinaus erfolgt keine systematische Risikoanalyse. Durch die Beachtung der geltenden Arbeitsschutzgesetze, die Anwendung des TVöD, den Personalrat sowie weiteren themenbezogenen Beauftragten sehen wir keine Risiken, welche die Arbeitnehmerrechte einschränken. Unsere Zielsetzung ist, alle genannten Aspekte, wie bereits bisher, auch zukünftig einzuhalten und umzusetzen. Wir sehen dadurch den Schutz und die Beteiligung der Mitarbeitenden gewährleistet. Weitere konkrete Ziele gibt es aktuell nicht.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für uns als Sparkasse ist die Gleichbehandlung und Förderung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität selbstverständlich. Die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes erfüllen wir umfassend. Auf Basis der tariflichen Bestimmungen (TVöD-S) werden bei uns Frauen und Männer für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. 98 Prozent aller Mitarbeitenden haben Arbeitsverträge nach dem für uns gültigen Tarifrecht. Im Jahr 2021 wurden bei unserer Gleichstellungsbeauftragten keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet.

Eine wichtige Verzahnung ist für uns ebenso die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine familienfreundliche Personalpolitik ist uns wichtig. Die Rahmenbedingungen dafür schaffen wir durch flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit und Jobsharing sowie durch finanzielle Unterstützung zum Beispiel bei der Kinderbetreuung. Im Jahr 2021 waren 404 Mitarbeitende in Teilzeit beschäftigt (davon 33 Männer und 371 Frauen), 112 Mitarbeitende in Elternzeit (davon 13 Männer und 99 Frauen) und wir haben rund 48.000 Euro an Zuschüsse für die Kinderbetreuung ausbezahlt. Die Kinderbetreuung ist gerade während der Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung. Hierbei möchten wir unsere Beschäftigten bestmöglich unterstützen. Während der Zeit von geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Schulen erhalten betroffene Mitarbeitende das Angebot von bis zu 10 bezahlten Freistellungstagen zur Kinderbetreuung.  

Für die Kreissparkasse Waiblingen ist die Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden eine wichtige und nachhaltige Investition. Im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements tragen wir aktiv dazu bei – beispielsweise durch ergonomische Arbeitsplätze, betriebsärztliche Untersuchungen oder Betriebssportmöglichkeiten. Die Anzahl der Arbeitsplätze mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch haben sich seit 2016 mehr als verdoppelt (Stand 31.12.2016: 249 Stück, Stand 31.12.2021: 672 Stück). Generell statten wir jeden neuen Arbeitsplatz mit höhenverstellbaren Schreibtischen aus.   Die Kreissparkasse Waiblingen fördert sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit – sei es durch Betriebssportgruppen (zum Teil aufgrund von Corona in 2021 stillgelegt) oder Aktionen wie das Stadtradeln, durch vielfältige Seminare und Vorträge über aktuelle Themen der Gesundheitsvorsorge wie z.B. Mental Load, Wege zum gesunden Schlaf, gesund führen, Impulsabend Pflege sowie den Campus Gesundheit, einen digitalen Bereich im Intranet mit Informationen und vielen Übungen zum Mitmachen. Mit über 350 Teilnehmenden stoßen die Angebote auf großes Interesse. Darüber hinaus möchten wir unsere Beschäftigten animieren, sich mehr zu bewegen und das Rad auch für den Weg zur Arbeit zu nutzen. Daher erhalten Mitarbeitende seit 01.09.2021 einen Zuschuss zum Fahrradkauf. Diese Zusatzleistung wurde bisher 17 Mal in Anspruch genommen und mit 3.600 Euro gefördert. Auch kostenfreies Trinkwasser wird den Mitarbeitenden seit Herbst 2019 zur Verfügung gestellt.  

Der Arbeitskreis Betriebliches Gesundheitsmanagement prüft und entwickelt Aktivitäten zur Förderung der Gesundheitsvorsorge und des Betriebssports. Außerdem übernimmt er die Koordinierungsfunktion für alle am Gesundheitsmanagement Beteiligten (Betriebsarzt, Sozialberatung, Arbeitsschutz etc.). Ziel ist es, die Beschäftigten zu motivieren und nachhaltig fit zu halten. Für die Kreissparkasse Waiblingen ist die Förderung und Gesundheit pflegender Angehöriger eine wichtige und nachhaltige Investition. Dazu bieten wir eine feste Ansprechpartnerin in der Abteilung Unternehmensentwicklung an, veranstalten einen Impulsabend Pflege und gewähren großzügig Freistellungstage oder befristete Arbeitszeitreduzierungen für akute Not- und Pflegesituationen. Bei beruflichen oder privaten Belastungssituationen bieten wir in Kooperation mit der Caritas zudem eine fachgerechte und vertrauliche Beratung an.  

Im Jahr 2019 haben wir das Mobile Arbeiten eingeführt. Die Mitarbeitenden empfinden durch die Möglichkeit zum Mobilen Arbeiten mehr Flexibilität und eine verbesserte Work-Life-Balance. Sowohl in 2020 als auch in 2021 konnten unsere Mitarbeitenden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sehr vom Mobilen Arbeiten von zuhause aus profitieren. Insgesamt nutzen mittlerweile über 750 Mitarbeitende die Möglichkeit mobil zu arbeiten.

Um jungen Menschen einen Einblick in unsere Tätigkeitsfelder zu geben bieten wir verschiedene Praktika an, welche sowohl in Filialen als auch in internen Stellen absolviert werden können.  

Im Jahr 2020 haben wir die Zertifizierung des audits berufundfamilie durchgeführt. Die Kreissparkasse Waiblingen hat sich mit der Auditierung das Ziel gesetzt, die bereits gelebte familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik fortzuführen und nachhaltig weiterzuentwickeln. Übergeordnetes Ziel ist die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten. Mit der Formulierung neuer Maßnahmen sollen zudem weitere Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden. „Familienbewusstsein“ soll im Unternehmen weiterhin gelebte Kultur sein und zu einer Balance zwischen Unternehmenszielen und den Interessen der Beschäftigten beitragen. Die Zielvereinbarung wurde durch den Vorstand unterzeichnet und ist für alle Beschäftigten in unserem Intranet hinterlegt, wodurch wir Transparenz schaffen. Die Zertifizierung stellt einen verbindlichen Prozess mit Prozessbegleitung dar. Durch dieses Vorgehen erreichen wir eine objektive Beurteilung unserer familien- und lebens-phasenbewussten Personalpolitik. Für die kommenden 3 Jahre haben wir uns vor allem folgende Ziele gesetzt: Bedarfsgerechte Weiterentwicklung „Mobiles Arbeiten‘‘, Ausbau der internen Kommunikation zur Vereinbarkeitsförderung, Einführung eines Führungskräfte-Feedbackprozesses mit Vereinbarkeitsthematik und die Erarbeitung einer lebensphasenorientierten Talent- und Führungskräfteentwicklungskonzeption. Mittels Vereinbarkeitsförderung möchten wir auch Beschäftigte mit Familienaufgaben ermutigen, sich für Führungsaufgaben zu interessieren.

Seit Dezember 2020 unterstützen wir die Initiative des Vereins Charta der Vielfalt e.V. Der Verein fördert Vielfalt in Unternehmen und Institutionen und hat in 2011 unter der Schirmherrschaft der Angela Merkel. seine Geschäfte auf. Mit unserer Unterzeichnung haben wir eine Selbstverpflichtung abgegeben, die Leitlinien und Prinzipien der Charta der Vielfalt umzusetzen und zu wahren. Die Umsetzung der Charta der Vielfalt in der Kreissparkasse Waiblingen hat zum Ziel, ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt zu setzen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen bzw. zu erhalten, in dem alle Mitarbeitenden Wertschätzung erfahren - unabhängig von deren Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Identität. In 2021 wurde das Frauennetzwerk „women@work“ ins Leben gerufen, um weiblichen Fach- und Führungskräften eine Austauschplattform zur Förderung und Vernetzung zu geben. Nach einem ersten Auftaktworkshop wird es dieses Jahr weitere Veranstaltungen und Netzwerktreffen geben.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Verlässliche und auf Dauer angelegte Beschäftigungsverhältnisse sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und kompetente Betreuung unserer Kunden ruht. Wir legen großen Wert auf eine gute Ausbildung und fördern lebenslanges Lernen. Dies schlägt sich in einer hohen Betriebstreue wieder – zum Jahresende lag die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei 18 Jahren.

Die Ausbildung von jungen Menschen ist eine Investition in unsere Zukunftsfähigkeit. Im vergangenen Jahr starteten 38 junge Menschen mit einer Ausbildung bei uns. Zum Jahresende 2021 waren insgesamt 92 Auszubildende bei der Kreissparkasse Waiblingen beschäftigt. Auszubildenden, die sich engagiert und motiviert einbringen, bieten wir über die Ausbildung hinaus eine langfristige Perspektive bei uns. Im Berichtsjahr haben 39 Auszubildende ihre Ausbildung abgeschlossen, davon haben wir 32 Auszubildende übernommen (entspricht einer Übernahmequote von 82 Prozent).

Um ein hohes Qualifikationsniveau unserer Mitarbeitenden auf Dauer sicherzustellen, bieten wir vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten – sowohl fachliche Qualifikation als auch Persönlichkeitsentwicklung. Die Maßnahmen werden individuell je nach Aufgabenbereich und persönlichem Entwicklungsstand der einzelnen Mitarbeitenden ausgewählt. Welche Seminare und Tagungen für den Einzelnen sinnvoll und zielführend sind, wird zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzen unter Einbezug der Abteilung Unternehmensentwicklung vereinbart. Handelt es sich z. B. um einen umfangreichen Lehrgang zum Bankfach- oder Bankbetriebswirt/in oder ein Bachelor-Studium, findet die Durchführung in Absprache mit dem Personalmanagement statt. Im vergangenen Jahr nahmen 951 Mitarbeitende an (mehreren) internen oder externen Fortbildungen teil. Über die Sparkassen-Finanzgruppe besteht ein breites Spektrum an externen Weiterbildungsangeboten. Insgesamt haben wir 2021 einen Betrag über 830.000 Euro in Weiterbildungen investiert.

Um für unsere Mitarbeitenden am Arbeitsplatz gute Voraussetzungen zu schaffen, achten wir auf ergonomisch hochwertige Büroausstattungen: Wir haben hochwertige Bürostühle und beschaffen bei der Neueinrichtung von Arbeitsplätzen durchgängig höhenverstellbare Schreibtische. Wir haben regelmäßige Betriebsbegehungen mit Beratung der Mitarbeitenden über die ergonomische Nutzung ihrer Arbeitsplätze. Weitere Maßnahmen im Rahmen unseres Gesundheitsmanagements wurden in Kriterium 15 beschrieben.

Die Altersteilzeitquote der Kreissparkasse Waiblingen lag 2021 über der tariflichen Quote, bis zu der Altersteilzeit angeboten werden muss. Auch über die Quote hinaus bieten wir älteren Mitarbeitenden auf deren Wunsch Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ an, sofern die betrieblichen bzw. persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Ergänzend werden zur Erhaltung der persönlichen Arbeitskraft auch individuelle Übergänge in Rente angeboten, wie z.B. durch eine Reduzierung des Beschäftigungsumfangs.

Darüber hinaus sind uns regelmäßige Mitarbeitendengespräche mit allen Mitarbeitenden wichtig. Auch bei älteren Beschäftigten wird im Jahres-Mitarbeitendengespräch regelmäßig die Frage gestellt, wie sie begleitet, gecoacht und qualifiziert werden können, um ihre Fähigkeiten zu erhalten und bis zum Eintritt in den Ruhestand bedarfsgerecht weiter zu entwickeln (siehe hierzu auch Kriterium 14 - demographischer Wandel).   Im Jahr 2020 wurde mit PPR – Personal-, Potenzial- und Risikomanagement – ein Talent- und Risikomanagement in der Kreissparkasse Waiblingen erarbeitet, welches im Jahr 2021 - mit Start der Jahresmitarbeitendengespräche - ausgerollt wurde. Inhalte sind u.a. die Definition von Schlüssel- und Engpassfunktionen, anhand definierter Risikokriterien, die Identifikation von (Key-) Potentials, mithilfe festgelegter Potentialkriterien, das Aufzeigen von geschäftsbereichsübergreifenden Entwicklungswegen sowie ein aktives Risikomanagement zur Identifikation des zukünftigen Personalbedarfs. Die Bindung von Potentialen und Leistungsträgern sowie die Förderung einer ausgewogenen Leistungskultur gehen damit einher. Somit beinhaltet PPR für alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich aktiv mit der eigenen Entwicklung auseinanderzusetzen und die persönlichen Vorstellungen mit einzubringen. Gleichzeitig bietet PPR der Kreissparkasse Waiblingen die Möglichkeit, das Risiko von planbarer aber auch nicht planbarer Fluktuation im Bereich der Schlüssel- und Engpassfunktionen im Unternehmen zu reduzieren. Dadurch wird z.B. auch dem Risiko der Verletzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben begegnet.

Im Jahr 2019 haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Kompetenz unserer Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Medien gelegt. Neue Technologien und wachsende Anforderungen prägen zunehmend den Arbeitsalltag. Deshalb haben wir im Jahr 2019 im Rahmen unserer hausinternen Digitalisierungsoffensive in jeder Abteilung und in jedem Beratungscenter Digi-Guides ausgebildet. Digi-Guides sind Botschafter für digitale Themen und nehmen Kollegen vor Ort mit in neue technische Möglichkeiten im Internet, am Arbeitsplatz und in der Sparkassenwelt. Seit 2020 haben wir zusätzlich die Digitale Lernwelt implementiert.

Risiken sehen wir in der Befähigung aller Mitarbeitenden durch die Digitalisierung, den Fachkräftemangel durch den demographischen Wandel und die Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten im Allgemeinen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden durch die oben dargestellten Maßnahmen langfristig zu erhalten und so den genannten Risiken entgegenzuwirken.  

Quantitative Zielsetzungen gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Die Bedeutung dieses Themenfeldes wird durch die qualitative Verankerung auf unserer Balanced Scorecard deutlich.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Per 31.12.2021:
Arbeitsbedingte Erkrankungen sind uns nicht bekannt geworden. Entsprechende jährliche Auswertungen der AOK – dem Haupt-Krankenversicherer unsere Mitarbeiter – zeigen ein unauffälliges Bild der Krankheitsverteilung.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Unser Arbeitsschutzausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: dem Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin, zwei Vertretern des Personalrats, den Sicherheitsbeauftragten, einem Vertreter der Abteilung Unternehmensentwicklung/ Personal, dem Abteilungsleiter Operative Organisation, dem Schwerbehindertenvertreter sowie dem Fachvorstand und einem Revisionsmitglied. Der Arbeitsschutzausschuss tagt, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, viermal im Jahr. Zu jeder Sitzung wird ein Sitzungsprotokoll erstellt. Gemäß §11 ASiG hat der Arbeitsschutzausschuss eine beratende Funktion. Bei Bedarf kann sich jeder Mitarbeitende an die entsprechenden Funktionsträger oder auch an den Arbeitsschutz-ausschuss direkt wenden.

Darüber hinaus gibt es einen Arbeitskreis für betriebliches Gesundheitsmanagement. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern: Sachbearbeiterin für Gesundheitsmanagement, einem Vertreter der Abteilung Unternehmensentwicklung/Personal, einem Vertreter des Personalrats, dem Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, der Nachhaltigkeitsmanagerin sowie zwei externen Mitgliedern. Der Arbeitskreis tagt üblicherweise zweimal im Jahr.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Eine durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeitendenkategorie erheben wir in dieser Form derzeit nicht. Wir erheben derzeit die folgenden Angaben:

per 31.12.2021              davon < 30 Jahre: 220
           davon 30 – 50 Jahre: 416
           davon > 50 Jahre: 315

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

per 31.12.2021:
 
Mitarbeitende inkl. Auszubildende: 1.243 (Männer: 457 / Frauen: 786); 
(< 30 Jahre: 305 / 30-50 Jahre: 510 / > 50 Jahre: 428)
 
Vorstand: 3 (Männer: 2 / Frauen: 1);
(< 30 Jahre: 0 / 30-50 Jahre: 0 / > 50 Jahre: 3)
 
2. Führungsebene: 27 (Männer: 25/ Frauen: 2);
(< 30 Jahre: 0 / 30-50 Jahre: 15 / > 50 Jahre: 12)

Führungspositionen insgesamt: 96 (Männer: 73 / Frauen: 23)

Verwaltungsrat: 18 (Männer: 14 / Frauen: 4);
(< 30 Jahre: 1 / 30-50 Jahre: 7 / > 50 Jahre: 10)

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Fälle bekannt.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung ist es unser ständiges Ziel, Menschenrechte in jeglicher Form zu achten. Wie wir dies bezogen auf unsere Mitarbeitenden umsetzen, ist in Kriterium 14-16 aufgeführt. Um die Einhaltung der Zielsetzung in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Zulieferern sicherzustellen, haben wir in 2018 den Einsatz einer Lieferantenvereinbarung eingeführt. Das Konzept für die Auswahl von Lieferanten sieht vor, dass wir sowohl die Umweltverträglichkeit, als auch die Sozialverträglichkeit prüfen und wenn möglich regionale Herkunft favorisieren. Um die Einhaltung dieser Kriterien zu gewährleisten, verpflichten wir unsere Lieferanten mit unserer Lieferantenvereinbarung zur Erfüllung dieser Anforderungen. Diese Vereinbarung ist in unserer Internetfiliale in der Rubrik Nachhaltigkeit veröffentlicht. Die Achtung der Menschenrechte sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sind Bestandteile dieser Lieferantenvereinbarung. Alle unterschriebenen Lieferantenvereinbarungen werden in einer internen Datenbank gesammelt.

Darüber hinaus existiert kein umfassenderes Konzept, da wir durch den überwiegend regionalen Bezug von Produkten und Lieferanten die Relevanz hierfür im Vergleich zu anderen Themen eher gering sehen. 

Aufgrund unserer regionalen Tätigkeit erfolgte keine systematische Risikoanalyse. Das Risiko besteht darin, dass Lieferanten und Dienstleister die Anforderungen der unterschriebenen Lieferantenvereinbarung nicht einhalten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Bisher erfolgte die Auswahl von Lieferanten ohne entsprechende Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien. Wie unter Kriterium 17 beschrieben setzen wir nun eine entsprechende Lieferantenvereinbarung ein. Aktuell haben wir 35 Lieferantenvereinbarungen im Bestand.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Keine Messung. Die Kreissparkasse Waiblingen hat ausschließlich Standorte im Rems-Murr-Kreis.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Der Bezug von Leistungen erfolgt überwiegend aus der Region oder innerhalb von Deutschland. Bisher erfolgte die Auswahl von Lieferanten ohne entsprechende Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien. Wie unter Kriterium 17 beschrieben setzen wir nun eine entsprechende Lieferantenvereinbarung ein. Aktuell haben wir 35 Lieferantenvereinbarungen im Bestand. Eine Prozentangabe kann Stand heute nicht ausgewiesen werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wie unter Kriterium 17 beschrieben setzen wir nun eine entsprechende Lieferantenvereinbarung ein. Aktuell haben wir 35 Lieferantenvereinbarungen im Bestand. Lieferantenaudits werden Stand heute nicht durchgeführt und sind aktuell auch nicht geplant. Unser Fokus liegt zunächst darauf, den Einsatz der Lieferantenvereinbarung als Standard zu etablieren. Damit wollen wir im ersten Schritt mit unseren Lieferanten zu den Inhalten der Vereinbarung in einen Dialog treten. Das Risiko besteht, dass unsere Lieferanten die Inhalte der Vereinbarung nicht einhalten.  


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Mit unserem Handeln nachhaltig der Region zu nutzen – das entspricht unserem öffentlichen Auftrag und danach richten wir unsere Geschäftsstrategie aus. Kundeneinlagen verbleiben größtenteils im Geschäftsgebiet. Wachstum finanzieren wir solide aus eigener Geschäftstätigkeit. Die von uns erwirtschafteten Erträge kommen den Menschen in unserem Landkreis zugute: Als Arbeitgeberin, Steuerzahlerin und durch unser gesellschaftliches Engagement haben wir im Jahr 2021 eine Wertschöpfung von über 74 Millionen Euro in unserem Landkreis erbracht. Über unser gesellschaftliches Engagement – als Teil unseres öffentlichen Auftrags - engagieren wir uns für eine Vielzahl sozialer Initiativen, kultureller Angebote und sportlicher Projekte im Landkreis. Insgesamt haben wir im vergangenen Jahr knapp drei Millionen Euro für Bildung, Soziales, Sport, Umwelt oder Forschung, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung gestellt.    

Die Corona-Pandemie stellt eine besondere Herausforderung für uns alle dar. Vor allem auch in dieser Zeit ist es uns wichtig, unseren Beitrag zum Gemeinwesen zu leisten. Um den Rems-Murr-Kreis zu unterstützen, haben daher einige unserer Mitarbeitenden von Ende November 2020 bis Ende März 2021 im Landratsamt bei der Kontaktnachverfolgung infizierter Personen ausgeholfen.    

Im Jahr 2018 hat der Vorstand eine Neuausrichtung unseres gesellschaftlichen Engagements beschlossen. Es wurden Richtlinien und Bewertungskriterien festgelegt, um die Transparenz zu erhöhen und einen erkennbaren Mehrwert für den Rems-Murr-Kreis zu erzielen. Dadurch schließen wir Risiken wie uneinheitliche Vergabegrundsätze, unzureichende vertragliche Vereinbarungen oder Reputationsschäden aus. Auch unsere Produkte und Dienstleistungen stehen im Einklang mit sozialen Zielen wie z. B. das Bürgerkonto oder die Vermittlung von öffentlichen Förderkrediten. Daher sehen wir aus dem gesellschaftlichen Engagement heraus keine Risiken bezüglich etwaiger Sozialbelange. Durch die interne Revision ist eine Überwachungsfunktion gegeben.

Als Spender und Sponsor fördern wir durch den Einsatz finanzieller, materieller und personeller Ressourcen diverse Projekte und Initiativen. Schwerpunktthemen lehnen wir an die Ziele der Sustainable Development Goals an. Zudem setzen wir uns verstärkt für die Finanzbildung ein. Die Unterstützung wird an die Bedarfe der jeweils aktuellen Situation angepasst. Konkrete Ziele sind in 2021 nicht festgehalten.

Mit der Einrichtung einer Sparkassenstiftung im Jahr 1988 hat die Kreissparkasse Waiblingen ihr gesellschaftliches Engagement deutlich erweitert. Das Anliegen der Stiftung der Kreissparkasse Waiblingen war und ist es, die Region in besonderem Maße attraktiv und lebenswert zu gestalten. Die Erträge aus zehn Millionen Euro Stiftungskapital ermöglichen es auch, eigene Projekte mit einem oder mehreren Partnern auf den Weg zu bringen. Die Vorsitzende des Vorstandes der Kreissparkasse Waiblingen ist Mitglied des Stiftungsvorstands. Ergänzend haben wir in 2019 eine weitere Stiftung ins Leben gerufen: Die Stiftung der Kreissparkasse Waiblingen für Gesundheit und Bildung im Rems-Murr-Kreis. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung bereits einige tolle Projekte im Gesundheits- und Bildungssektor gefördert. Unter anderem wurde die Anschaffung eines Magnetresonanztomographen möglich gemacht und die Errichtung einer Lernwerkstatt für die Zukunftstechnologien Wasserstoff und Brennstoffzelle unterstützt.

Im vergangenen Jahr hat die Sparkassenstiftung bereits ein „Fisch“-Projekt des Anglervereins Backnang und Umgebung e.V. mit 4.000 Euro gefördert. Hierbei handelt es sich um die Wiedereingliederung verschollener bzw. abgewanderter Arten in der Murr. Nun werden im Rahmen eines „Kiesaufbereitungs-Projekts“ erforderliche Laichstellen wieder angelegt. Dies unterstützt die Stiftung der Kreissparkasse Waiblingen mit 1.200 Euro.

Auch die Flora wird nicht vergessen. Der Obst- und Gartenbauverein (OGV) Oeffingen hat das Projekt. Baumtagebuch“ ins Leben gerufen, das die Stiftung der Kreissparkasse Waiblingen mit rund 7.000 Euro fördert. Das Projekt richtet sich speziell auch an junge Familien, die einen eigenen Baum auf einer Streuobstwiese selber pflanzen und bis zum Vollertragsstadium betreuen möchten.

Als Kreissparkasse Waiblingen initiieren wir auch selbst Projekte. Beispielsweise schreiben wir jedes Jahr den Bürgerpreis Rems-Murr aus, mit dem die Kreissparkasse Waiblingen die ehrenamtliche Tätigkeit der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Geschäftsgebiet würdigt.

Eine Maßnahme der Neuausrichtung unseres gesellschaftlichen Engagements im Jahr 2018 ist die regionale Spendenplattform gut-fuer-den-rems-murr-kreis.de. Im Jahr 2021 haben wir uns der Plattform WirWunder der Sparkassen-Finanzgruppe für das Gemeinwohl in Deutschland in Kooperation mit betterplace angeschlossen. Damit möchten wir mehr gesellschaftliches und soziales Engagement im Rems-Murr-Kreis ermöglichen. Neben der Verknüpfung unseres gesellschaftlichen Engagements mit der digitalen Welt, ist für uns die Transparenz unserer eigenen Spendenvergaben über diese Plattform ein wesentlicher Aspekt. Mehr Transparenz war ein Anliegen unserer Kunden beim Kundendialog Nachhaltigkeit im Jahr 2017 (siehe Kriterium 9). Mit einer Sonder-Spendenaktion unter dem Motto „Energetisch sanieren – Energie sparen“ für Vereine haben wir letztes Jahr 5 Projekte mit jeweils 1.000 Euro für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen der Vereinsräumlichkeiten unterstützt. Durch energetisches Sanieren, zum Beispiel von Heizung, Fassade oder Fenstern, reduzieren sich nicht nur die Verbrauchswerte – auch wird ein wesentlicher Beitrag für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit geleistet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Per 31.12.2021:   Beitrag zum Gemeinwesen per 31.12.2021:              davon für Soziales          84.000 Euro
             davon für Bildung            750.000 Euro
             davon für Kultur              70.000 Euro
             davon für Umwelt            12.000 Euro
             davon für Sport              314.000 Euro
             davon für Forschung, Wirtschaft
             und Wissenschaft           1.618.000 Euro
             davon für Sonstiges        31.000 Euro


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Kreissparkasse Waiblingen hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GWG, etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ergeben.

Der EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ vom 8. März 2018 bildet für uns die Basis, anhand derer wir unser Verständnis von Nachhaltigkeit ausrichten und weiterentwickeln wollen. Die Umsetzung der aus dem Aktionsplan abgeleiteten Richtlinien und Verordnungen sehen wir als Chance, unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Ausrichtung des Finanzsektors zu leisten. Im Rahmen unserer differenzierten Nachhaltigkeitsstrategie, die wir 2019 verabschiedet haben, bekennen wir uns dazu.

Die Kreissparkasse Waiblingen ist Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg (SVBW). Der SVBW gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Darüber hinaus existiert kein eigenständiges Konzept zur politischen Einflussnahme seitens der Kreissparkasse Waiblingen. Die Kreissparkasse Waiblingen hat diesbezüglich keine wesentlichen Risiken identifiziert. Die Vertretung der Interessen über den SVBW und DSGV wird als angemessen erachtet. 

Die Kreissparkasse Waiblingen tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien und Politiker. Die Kreissparkasse Waiblingen ist kein Mitglied in politischen Organisationen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es wurden keine politischen Spenden getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Zur Sicherstellung von gesetzes- und richtlinienkonformem Verhalten erfüllt die Kreissparkasse Waiblingen das Konzept in Form der Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, wie sie im Sparkassenrecht niedergelegt sind. Damit unterstützen wir zugleich unsere strategische Zielsetzung „Wir verhalten uns verantwortungsvoll, handeln nachhaltig und setzen Maßstäbe“.

Im Jahr 2018 haben wir unsere Richtlinien für integres Handeln durch einen umfangreichen Verhaltenskodex ersetzt. Der Verhaltenskodex stellt einen Orientierungsrahmen für verantwortungsbewusstes Handeln jedes einzelnen Beschäftigten der KSK WN dar. Unseren Verhaltenskodex haben wir auf  unserer Internetseite https://www.kskwn.de/de/home/ihre-sparkasse/wir-ueber-uns.html?n=true&stref=hnav veröffentlicht.

Bei Fragen oder Hinweisen haben wir auf unserer Homepage die Kontaktdaten der Beauftragten für integres Handeln der Kreissparkasse Waiblingen veröffentlicht. Verstöße gegen Regelungen, Auffälligkeiten, suspekte Vorgänge, Bestechungsversuchen o. ä. können an diese Beauftragte gemeldet werden. Die Vertraulichkeit wird sichergestellt. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist der MaRisk-Compliance-Beauftragte bzw. die Abteilung Recht und Compliance verantwortlich. Sie sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Zudem überwacht der Geldwäsche-Beauftragte, dass die Gesetze und Richtlinien hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, strafbarer Handlungen eingehalten werden. Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse zur Überprüfung der Risikosituation werden alle Betrugs- und Korruptionsrisiken geprüft und erfasst. Die Interne Revision unterstützt als prozessunabhängige Stelle in ihrer Überwachungsfunktion den Vorstand und die anderen Führungsebenen der Kreissparkasse Waiblingen. Grundlage hierfür ist ein risikoorientierter Prüfungsplan. Im Jahr 2021 gab es keine Feststellungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mithin ist unser Ziel, auf die Einhaltung solcher rechtlichen Regelungen und Vorgaben hinzuwirken, deren Nichteinhaltung zu einer Vermögensgefährdung des Instituts vor allem infolge von (Geld-)Strafen, Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen, Nichtigkeit von Verträgen führen kann, erreicht.

Bei der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien zum Datenschutz berät unser Beauftragter für Datenschutz den Vorstand der Kreissparkasse Waiblingen.

Themenbezogen werden alle Mitarbeitenden regelmäßig über unser internes Informationsportal sensibilisiert oder es erfolgen konkrete Schulungen (z.B. Geldwäsche). Außerdem werden diese Prinzipien in unseren Führungs- und Steuerungskreisen wiederkehrend erörtert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse zur Überprüfung der Risikosituation werden alle Betrugs- und Korruptionsrisiken geprüft und erfasst. Es wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es waren im Jahr 2021 keine Korruptionsfälle bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse zur Überprüfung der Risikosituation werden alle Betrugs- und Korruptionsrisiken im kompletten Betrieb geprüft und erfasst. Es wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken ermittelt. In 2021 wurden keine Bußgelder wegen Complianceverstößen gegen die Kreissparkasse Waiblingen verhängt.