14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Ziel ist die Einhaltung aller gesetzlichen, tariflichen und einzelvertraglich vereinbarten Regelungen. Hierzu findet ein dreistufiges Konzept Anwendung:
1. Kontinuierliche Kontrolle durch das Vier-Augen-Prinzip durch den Bereich Personal und Unternehmensentwicklung.
2. Jährliche Überwachungshandlungen durch den Bereich Compliance.
3. Risikoorientierte Prüfung durch den Bereich Revision in Drei-Jahres-Abständen und mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Darüber hinaus wird die Kreissparkasse Heilbronn durch die Sozialversicherungsträger alle fünf Jahre auf Einhaltung der oben genannten Regelungen und Vereinbarungen geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfungs- und Überwachungshandlungen werden der Unternehmensleitung zur Kenntnis gebracht. Sofern Feststellungen getroffen werden, werden die festgestellten Themen bearbeitet und die Prozesse verbessert. Somit ist ein kontinuierliches „Lernen aus Fehlern“ ebenso gewährleistet, wie die Umsetzung neuer Standards bei Arbeitnehmerrechten. Ein gesondertes Managementkonzept zur Beachtung der Arbeitnehmerrechte existiert bei der Kreissparkasse Heilbronn aus folgenden Gründen nicht:
- Arbeitnehmerrechte werden entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Regelungen bereits beachtet.
- Alle Beschäftigten werden bereits angemessen, das heißt entsprechend den tariflichen Bestimmungen, bezahlt. Darüber hinaus existieren Zusatzverdienstmöglichkeiten in untergeordnetem Umfang. Die Vergütungssysteme enthalten qualitative Komponenten (zum Beispiel Kundenzufriedenheit), die eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung unserer Kunden sicherstellen.
- Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist eine laufende Aufgabe ohne Leistungsindikatoren.
Als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber unterliegt die Kreissparkasse Heilbronn dem TVöD-S, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die Tarifverträge werden zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ausgehandelt. Auf betrieblicher Ebene besteht bei der Kreissparkasse Heilbronn ein Personalrat, bestehend aus 15 Mitgliedern, von denen vier Mitglieder für die Ausübung ihres Ehrenamts als Personalrat von der Arbeitsverpflichtung freigestellt sind. Der Personalrat als Beschäftigtenvertretung ist entsprechend den Regelungen des LPVG BW in alle wichtigen personenbezogenen und organisatorischen Maßnahmen eingebunden. Das Stimmungsbild der Belegschaft wird aktiv abgefragt.
Es wurde beispielsweise bereits eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt, im Rahmen derer die Beschäftigten Rückmeldungen zu ihrer Zufriedenheit (Arbeitsbedingungen, Führung, Team, Arbeitsbelastung etc.) geben konnten. Daraufhin erarbeiteten verschiedene Teams Verbesserungsmaßnahmen. Die erarbeiteten Maßnahmen wurden umgesetzt. Die Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen erfolgt jährlich im Rahmen eines Bereichschecks, bei dem sich Vertreter des Bereichs Personal und Unternehmensentwicklung sowie Führungskräfte der einzelnen Bereiche und Regionaldirektionen über den Qualifizierungsstand der Beschäftigten unterhalten und bei Bedarf Maßnahmen zur Qualifizierung initiieren. Hierbei werden auch die Auswirkungen (zum Beispiel Zeitsalden, vermehrtes Auftreten von Mehrarbeit bei einzelnen Beschäftigten oder bei Gruppen von Beschäftigten) diskutiert und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (zum Beispiel Schaffung weiterer Mitarbeiterkapazitäten) initiiert. Durch die jährliche Durchführung ist ein Kontrollzyklus implementiert. Die gesundheitliche Situation wird im Ausschuss für Arbeitssicherheit regelmäßig thematisiert. Grundlage der Evaluierung bilden die Gesundheitsberichte der Krankenkassen unserer Beschäftigten sowie die Aussagen unseres betriebsärztlichen Dienstes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiterer Beteiligter. Die Unternehmensführung verantwortet die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte einschließlich der Vergütung. Die Umsetzung wurde an den Bereich Personal und Unternehmensentwicklung delegiert (entsprechend den internen Regeln). Die Prüfung der Einhaltung der tariflichen, gesetzlichen und betrieblichen Regelungen erfolgt durch die interne Revision sowie bei den Vergütungssystemen zusätzlich durch den Bereich Compliance.
Eine Risikoanalyse in Bezug auf die Nichteinhaltung einzelner Vorschriften bezüglich der Belange der Arbeitnehmer wurde nicht durchgeführt.
Die Kreissparkasse Heilbronn befähigt ihre Beschäftigten in fachlicher und persönlicher Hinsicht, und fördert eine Kultur des gesellschaftlichen Miteinanders, zum Beispiel durch die Gewährung eines bezahlten Tages für ehrenamtliches Engagement. Auch die Regelung zur Gewährung von Bildungszeit geht hinsichtlich der zugelassenen Bildungsträger über das gesetzlich geforderte Maß hinaus. Die Attraktivität als Arbeitgeber gewinnt aufgrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Dafür werden die persönlichen Motivatoren des Einzelnen (beispielsweise Arbeitszeitflexibilität) genutzt.
Einzelne Mitarbeiter werden im Rahmen der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts eingebunden. Ein institutionalisiertes beziehungsweise standardisiertes Nachhaltigkeitsmanagement existiert nicht. Im Rahmen der intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit wurden im Jahr 2020 auch die Mitarbeiter miteinbezogen. Bei einer Nachhaltigkeits-Challenge hatten diese die Möglichkeit Verbesserungsvorschläge und Ideen rund um das Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz einzureichen. Die Einschätzungen der Fachabteilungen zu den 62 eingereichten Ideen sowie deren Umsetzungsstand wurden über unser hauseigenes Intranet kommuniziert. Darüber hinaus wurde ein Nachhaltigkeits-Blog ins Leben gerufen, um die Mitarbeiter kontinuierlich über die Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren.
Die Kreissparkasse Heilbronn ist nur regional in der Stadt und im Landkreis Heilbronn tätig. Die Risiken sind beschränkt auf die korrekte Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorgaben und insofern überschaubar.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die Vergütung der Beschäftigten entspricht den Vorgaben des TVöD-S. Die Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der sexuellen Orientierung widerspricht unserem Selbstverständnis. Die Vorgaben aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden konsequent umgesetzt. Um das Thema Diversity proaktiv im Unternehmen voranzubringen, wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt, welches insbesondere auch Frauen mit Führungsaffinität stärker fördert und damit das Thema Diversity insgesamt mehr in den Fokus rückt. Das Programm ist aktuell in der Start- und Evaluierungsphase, eine konkrete Zielquote kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Neben Schulungs- und Mentorenprogrammen, hat dieses Programm auch zum Ziel, dass unter den Teilnehmerinnen ein beständiger Erfahrungsaustausch möglich ist.
Des Weiteren erleichtern vielfältige Angebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern unseren Auftritt als familienfreundliches Unternehmen. 2017 haben wir das Zertifikat des Audits „berufundfamilie" erhalten und 2019 wurde die Rezertifizierung beschlossen. Der Vorstand hat in diesem Themenfeld Maßnahmen für die nächsten Jahre zur Prüfung oder Umsetzung beschlossen. Es erfolgt ein jährliches Reporting zum Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen. Unser flexibles Arbeitszeitsystem bietet eine gute Möglichkeit, Privatleben und Beruf in Balance zu halten. Als weiteres Instrument der Flexibilisierung von Arbeitszeit ist es den Mitarbeitern möglich, Urlaub hinzuzukaufen. Außerdem kann seit 2019 weitgehend mobil gearbeitet werden. Während der Corona-Pandemie hat sich das Konzept der mobilen Arbeit bei der Kreissparkasse Heilbronn erfolgreich bewährt. Die technische Ausstattung wird den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Es besteht ein generell umfangreiches Maßnahmenpaket aus dem Audit „berufundfamilie“. Hier wird jährlich über beschlossene und umgesetzte Maßnahmen berichtet (zum Beispiel Einführung eines Pflegelotsen, einer Wissensstafette bei Jobübergabe, Erarbeitung und Umsetzung mehrerer Piloten zur alternierenden Telearbeit, Einrichtung eines Eltern-Kind-Büros, Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Begleitung von Müttern in der Familienphase). Aufgrund dieser Vielfalt an arbeitnehmerorientierten Maßnahmen war die Rezertifizierung des Arbeitgebersiegels „berufundfamilie“ erneut erfolgreich. (Evaluierungszeitpunkt war hierbei Mitte 2020). Unsere Stellenbesetzungsverfahren laufen geschlechtsneutral (m/w/d) ab. Grundsätzlich werden Stellen (außer in begründeten Ausnahmefällen) auch in Teilzeit angeboten (zum Beispiel im Jobsharing). Bei schwerbehinderten Beschäftigten wird die Schwerbehindertenvertretung eingebunden und nimmt auch an den Auswahlgesprächen teil. In allen Bewerbungsgesprächen um Stellen ist der Personalrat als Beschäftigtenvertretung anwesend. Die Übertragung einer Tätigkeit wird dem Personalrat zur Zustimmung vorgelegt. Hier erfolgt eine Prüfung der Ermessensentscheidung im Auswahlprozess. Ebenfalls wird die tarifliche Vergütung der Beschäftigten im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens von der Beschäftigtenvertretung geprüft. Die tarifliche Bewertung der Stellen erfolgt durch ein paritätisch besetztes Gremium aus Mitgliedern des Personalrats sowie Mitarbeitern des Bereichs Personal und Unternehmensentwicklung. Dieses Gremium legt seine Empfehlung dann der Unternehmensleitung vor. Die Anforderungen an Chancengleichheit, angemessene Vergütung und Beachtung der Arbeitnehmerrechte werden erfüllt. Die Prüfungen durch die entsprechenden Kontrolleinheiten (einschließlich der Mitarbeitervertretung) liefern keinen Hinweis auf eine Verletzung der oben genannten Ziele.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Unsere Personalarbeit ist darauf ausgerichtet, angesichts des demografischen Wandels und veränderter Berufs- und Lebensbiografien, die Zukunftsfähigkeit unserer Kreissparkasse mit sicherzustellen. Dafür werden die Potenziale und Kompetenzen der Beschäftigten erkannt, eingebracht und genutzt.
Daneben schaffen Regelungen für die Wiedereingliederung von Langzeitkranken (Betriebliches Eingliederungsmanagement), die betriebliche Umsetzung von Wiedereingliederungsplänen sowie Arbeitsplatzbegehungen, jährliche Grippeschutzimpfungen oder Augenuntersuchungen, Rahmenbedingungen für ein gesundes Arbeiten. Die vorstehenden Maßnahmen werden durch den betriebsärztlichen Dienst sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt und/oder unterstützt.
Angesichts der unterschiedlichen Lebensbiografien erfordert die Festlegung von Zielsetzungen stets eine individuelle Planung. Drei Abteilungen des Bereichs Personal und Unternehmensentwicklung sind hierbei beteiligt. Der Bedarf der Stellen wird über die Unternehmensentwicklung ermittelt. Die Personalbetreuung sucht darauf basierend, gezielt nach passenden Profilen für die Anforderungen und die Personalentwicklung unterstützt mit entsprechend individualisierten Qualifizierungsmaßnahmen. Eine konkrete, insbesondere quantitative Planung ist hier nicht vorgesehen. In weiten Teilen wäre eine solche Zielbildsetzung auch durchaus kritisch. Würde man beispielsweise den genannten Aspekt der demografischen Entwicklung mit einem Zielbild quantifizieren wollen, wäre das Ergebnis eine Altersdiskriminierung. Dieses Beispiel zeigt, dass es sich um weiche Kriterien handelt, die einer individuellen Betrachtung bedürfen. Es spricht nichts gegen das Ziel dem demografischen Wandel innerhalb der Einheiten Rechnung zu tragen. Der Weg dorthin ist jedoch nicht schematisch abbildbar.
Eingebettet in ein potenzialorientiertes Personalentwicklungssystem, stehen zielgruppengerechte Instrumente und Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten zur Verfügung. Wir führen zusätzlich verschiedenste Maßnahmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung durch, die dem Erhalt der Gesundheit unserer Beschäftigten dienen. Beispielsweise wurden die Grippe-, FSME-Zeckenschutzimpfung, Gesundheitskurse und Massagen für die Mitarbeiter angeboten.
Eine Qualifizierung der Arbeitnehmer ist unabdingbar, da das Risiko im zunehmenden Fachkräftemangel besteht. Risiken durch unsere Geschäftstätigkeit auf die Qualifikation der Mitarbeiter sehen wir nicht.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Es kam zu keinen arbeitsbedingten Todesfällen. Spezielle Berufskrankheiten liegen nicht vor; Arbeitsunfälle sind im Schwerpunkt Wegeunfälle vom Wohnort zur Arbeitsstätte.
Die Anzahl der Arbeitsunfälle im Jahr 2020 betrug 34. Zu den entstandenen Ausfalltagen kann keine Aussage getroffen werden, da die Abwesenheiten der Mitarbeiter nicht anhand von Arbeitsunfällen differenziert werden.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Über einen externen Dienstleister steht uns eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Förmliche Vereinbarungen oder Verhandlungen mit Gewerkschaften wurden nicht getroffen beziehungsweise nicht geführt.
Im Arbeitsschutzausschuss der Kreissparkasse Heilbronn gehören neben weiteren Beteiligten Funktionen / Organen zwei vom Personalrat bestimmte Mitarbeiter an. Demnach ist über die Arbeitnehmervertreter die Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegeben. Relevante Informationen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz inkl. Inhalte der Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über das Intranet der Kreissparkasse Heilbronn zugänglich.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Jahr 2020 belief sich die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht auf:
- männlich: 26,9 Stunden
- weiblich: 13,4 Stunden
Die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung bei unseren Auszubildenden beträgt 15,4 Stunden. Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Im Jahresdurchschnitt 2020 wurden beschäftigt:
Altersgruppen |
Anzahl |
Prozentsatz |
0 bis unter 21 |
11,3 |
0,9 |
21 bis unter 31 |
220,3 |
16,7 |
31 bis unter 41 |
255,0 |
19,3 |
41 bis unter 51 |
385,5 |
29,1 |
51 bis unter 61 |
376,0 |
28,4 |
61 bis unter 68 |
75,0 |
5,7 |
Gesamtergebnis |
1.323,0* |
100,0* |
Im Jahresdurchschnitt war der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- 62 Prozent weiblich*
- 38 Prozent männlich*
Im Jahresdurchschnitt 2020 war der Anteil der Führungskräfte:
Altersgruppen |
Anzahl |
Prozentsatz |
0 bis unter 21 |
0,0 |
0,0 |
21 bis unter 31 |
9,0 |
7,4 |
31 bis unter 41 |
28,5 |
23,3 |
41 bis unter 51 |
40,8 |
33,3 |
51 bis unter 61 |
38,5 |
31,4 |
61 bis unter 68 |
5,7 |
4,7 |
Gesamtergebnis |
122,5* |
100,0* |
Im Jahresdurchschnitt war der Anteil der Führungskräfte:
- 21 Prozent weiblich*
- 79 Prozent männlich*
*ausgeschlossen sind ruhende Arbeitsverhältnisse, Auszubildende und Vorstände.
Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Heilbronn nach Altersgruppe und Geschlecht:
Altersgruppen |
Anzahl |
Prozentsatz |
unter 30 |
0,0 |
0,0 |
30 bis 40 |
2,0 |
11,1 |
41 bis 50 |
0,0 |
0,0 |
51 bis 60 |
13,0 |
72,2 |
61 bis 70 |
3,0 |
16,7 |
über 70 |
0,0 |
0,0 |
Gesamtergebnis |
18,0 |
100,0 |
Die 18 Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich aus 2 Frauen und 16 Männern zusammen. Die Struktur des Verwaltungsrats liegt somit bei 11,11 Prozent weiblich und 88,89 Prozent männlich.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Jahr 2020 wurde kein Diskriminierungsvorfall gemeldet.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Kreissparkasse Heilbronn ist ein regional tätiges Kreditinstitut ohne ausländische Tochtergesellschaften. Gemäß CSR-Richtlinie ist das Thema Menschenrechte grundsätzlich nicht von wesentlicher Relevanz für unseren Geschäftsbetrieb, da die Kreissparkasse Heilbronn kein produzierendes Unternehmen ist. Zuliefernde Betriebe und Dienstleister stammen zudem zu allererst aus der Region beziehungsweise aus Deutschland; unsere mit deutschen Partnern abgeschlossenen Verträge enthalten aus diesem Grund bislang keine separaten Klauseln zur Einhaltung der Menschenrechte; die Einhaltung deutscher Rechte und Verordnungen ist dagegen ein Teil unserer Verträge. Dies gilt sowohl für normale als auch für erhebliche Investitionsvereinbarungen. Die Kreissparkasse Heilbronn leitet daraus die Einhaltung von Menschenrechten der zuliefernden Betriebe und Dienstleistern ab. Diese Vorgehensweise zu ändern ist aktuell nicht vorgesehen.
Beispiel: Beim Einkauf von Werbegeschenken bezieht die Kreissparkasse vorrangig zertifizierte und in Deutschland produzierte Produkte. Sie tätigt überwiegend regionale, maximal nationale Einkäufe. Aus den oben genannten Gründen hat sich die Notwendigkeit einer Risikoanalyse bislang nicht ergeben. Deshalb ist auch nicht vorgesehen, die aktuelle Vorgehensweise in einem eigenständigen Managementkonzept schriftlich zu fixieren.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Als öffentliches Kreditinstitut legen wir Wert auf regionales Investment. Alle Investitionen werden zuerst mit regionalen und deutschen Firmen abgewickelt. Eine gesonderte Prüfung unter Menschenrechtsaspekten wird nicht vorgenommen. Aktuell bestehen keine gesonderten Klauseln in Verträgen zur Einhaltung der Menschenrechte.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Alle Geschäftsstandorte befinden sich in Deutschland im Landkreis Heilbronn. Eine Prüfung in Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen wird nicht vorgenommen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Branchenbezogen ist der Nachhaltigkeitseinfluss durch Lieferantenmanagement im Sinne einer klassischen Wertschöpfungskette bei Finanzinstituten sehr gering. Menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette sind nicht bekannt geworden. Deshalb ergab sich auch nicht die Notwendigkeit Lieferanten zu überprüfen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Branchenbezogen ist der Nachhaltigkeitseinfluss durch Lieferantenmanagement im Sinne einer klassischen Wertschöpfungskette bei Finanzinstituten sehr gering. Menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette sind nicht bekannt geworden. Deshalb ergab sich auch nicht die Notwendigkeit, Lieferanten zu überprüfen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die gesellschaftlichen Zielsetzungen der Kreissparkasse Heilbronn sind in der Geschäftsstrategie, insbesondere in der Dimension Gesellschaft, verankert und durch vielfältige Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen Kultur, Soziales, Umwelt und Bildung, unterlegt. Mit Spenden, durch Sponsoring und über die Stiftungen werden regelmäßig vielfältige Initiativen und Maßnahmen in der Region gefördert – allein im Jahr 2020 in Höhe von circa 3 Millionen Euro. Durch die Kreissparkasse und ihrer Stiftungen konnten im vergangenen Jahr 559 regionale Projekte unterstützt beziehungsweise ermöglicht werden.
Im Rahmen der Dimension Gesellschaft fokussiert sich ein gesetztes Ziel auf die Kulturstiftung der Kreissparkasse Heilbronn. Die Fördertätigkeiten und Maßnahmen im Bereich Kultur sollen weitestgehend unter der Kulturstiftung der Kreissparkasse Heilbronn gebündelt werden. Ergänzend wurde die Entwicklung eines eigenen Förderprojekts der Kulturstiftung vorangetrieben. Aus dieser strategischen Maßnahme entstand im Jahr 2020 die Kulturakademie der Kulturstiftung der Kreissparkasse Heilbronn.
Zudem unterstützen wir auch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter mit dem Förderprogramm Ehrensache. Wie bei Kriterium 1 berichtet, sind das gesellschaftliche Engagement und die Förderung der Region auch Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Die Zielerreichung der definierten Maßnahmen wird im Rahmen der Geschäftsstrategie bis zum Jahr 2023 angestrebt.
Im Rahmen eines in der Kreissparkasse implementierten Strategieprozesses ist sichergestellt, dass sich der Vorstand regelmäßig mit dem Erreichungsgrad der gesellschaftlichen Ziele der Kreissparkasse befasst. Dazu werden der Umsetzungsstand der getroffenen Maßnahmen und Projekte sowie aktuelle Zielerreichungen regelmäßig reportet, und in einem Strategiekreis vom Vorstand mit den zuständigen Fachverantwortlichen erörtert. Damit ist ein nachhaltiges gesellschaftliches Engagement der Kreissparkasse Heilbronn in ihrem Geschäftsgebiet dauerhaft gewährleistet.
Auch die Steuerzahlungen sind nicht außer Acht zu lassen: An Bund, Land und Kommunen hat die Kreissparkasse in den vergangenen fünf Jahren 138 Millionen Euro an Steuern bezahlt. Mit unseren drei Stiftungen mit einem Stiftungskapital von über 44 Millionen Euro fördern wir das öffentliche Leben in der Region – vom Denkmalschutz über Kunst und Kultur, Jugend, Sozialwesen bis hin zu Umweltschutz.
Das gesellschaftliche Engagement über alle Bevölkerungsgruppen hinweg ist uns wichtig. Auf tiefergehende Kosten- und Risikoanalysen wird im Bereich des gesellschaftlichen Engagements verzichtet. In der Dimension Gesellschaft identifiziert unser Haus lediglich Reputationsrisiken. Diese werden nicht weiterführend analysiert, da diese nicht quantifizierbar sind.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Berichtsjahr 2020:
Bilanzsumme: 11.350 Millionen Euro
Gewinnabhängige Steuern: 37,4 Millionen Euro
Löhne und Gehälter: 95,8 Millionen Euro
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge: 3,2 Millionen Euro
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Kreissparkasse Heilbronn ist Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg (SVBW). Der SVBW gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Kreissparkasse wird regelmäßig von der BaFin (Bundesaufsicht für das Finanzwesen) geprüft.
Die Kreissparkasse Heilbronn verhält sich politisch neutral und tätigt keine Spenden oder sonstige Zuwendungen an Parteien, Politiker oder Regierungen. Die grundlegende Organisationsstruktur der Sparkassen ist in diversen Regelwerken der Sparkassenorganisation fixiert. Geschäftspolitische Ziele zur politischen Einflussnahme hat die Kreissparkasse Heilbronn nicht formuliert. Somit ergeben sich keine Risiken oder feststellbare Auswirkungen. Da sich die Kreissparkasse Heilbronn politisch neutral verhält, sind aktuelle Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der politischen Einflussnahme nicht relevant.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Kreissparkasse Heilbronn tätigt keine Zahlungen an politische Parteien.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Einhaltung von geltendem Recht, Vorschriften, Richtlinien und Kompetenzen ist für die Kreissparkasse Heilbronn selbstverständlich. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GwG, etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen. Die Kreissparkasse Heilbronn unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt sie dem Sparkassengesetz und der Rechtsaufsicht durch das Bundesland Baden-Württemberg. Für Sparkassen als Finanzinstitute gelten spezialgesetzliche Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, strafbaren Handlungen (wie zum Beispiel Betrug, Korruption), Insiderhandel, Marktmanipulation. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Unser Verhaltenskodex ist das Fundament für das rechtlich und ethisch korrekte Verhalten gegenüber unseren Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Verhaltenskodex enthält wesentliche rechtliche Vorgaben und Leitlinien. Er beschreibt das adäquate Verhalten zu deren Einhaltung. Inhalte des Verhaltenskodex sind zum Beispiel:
- Die Verpflichtung jeden Mitarbeiters einen konkreten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu melden.
- Ein Hinweisgebersystem, über das Hinweise auf Verstöße gegen bankaufsichtsrechtliche Regelungen, strafbare Handlungen oder geldwäscherelevante Sachverhalte vertraulich an die Compliance-Beauftragte gemeldet werden können.
- Der Umgang mit vertraulichen Daten.
- Das Verbot der Verwendung von Insiderinformationen.
- Der Umgang mit Interessenkonflikten, insbesondere dem Verbot der Vorteilsnahme oder -gewährung.
Die formulierten Regeln sind ein notwendiger Mindeststandard und ersetzen nicht die detaillierteren Arbeitsanweisungen. Der Verhaltenskodex ist verbindlich für Vorstand, Führungskräfte und alle Mitarbeiter der Kreissparkasse Heilbronn. Daneben verfügt die Kreissparkasse Heilbronn über interne Regelungen zum Umgang mit Zuwendungen (zum Beispiel Belohnungen, Geschenken oder Aufmerksamkeiten).
Absichtliche und schwerwiegende Verstöße gegen unsere Regelungen oder Gesetze werden nicht toleriert. Die Compliance-Funktion hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass wirksame Verfahren zur Einhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben sowie entsprechende Kontrollen in diese Systeme und Prozesse implementiert werden. Aufgabe der Compliance-Beauftragten ist es sicherzustellen, dass die Kreissparkasse Heilbronn im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handelt. Hierzu werden die hausinternen Vorgaben überwacht und eigene Überwachungshandlungen durchgeführt. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Risiken.
Die Kreissparkasse Heilbronn verfügt entsprechend gesetzlicher/bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben über eine unabhängige Compliance-Organisation.
Mit Wirkung zum 01.11.2012 wurden die Beauftragten für
- Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbare Handlungen (zentrale Stelle),
- WpHG-Compliance,
- Datenschutz,
- MaRisk-Compliancebeauftragter (seit 31.12.2013),
- Single Officer (seit 03.01.2018)
in einem eigenständigen Bereich gebündelt.
Im Rahmen der vorgeschriebenen Berichterstattung werden die Berichte der Compliance-Funktion an den Vorstand, den Verwaltungsrat beziehungsweise die Revision weitergeleitet.
Die Mitarbeiter der Kreissparkasse Heilbronn werden regelmäßig durch Schulungs-maßnahmen oder Veröffentlichungen im Intranet sensibilisiert.
Die bei der Kreissparkasse Heilbronn implementierten Maßnahmen, Verfahren und Grundsätze sind nach unserer Einschätzung grundsätzlich dazu geeignet, Korruption und andere Gesetzesverstöße zu verhindern, aufzudecken beziehungsweise zu sanktionieren. Auf Grund vorliegender Schwachstellen in den etablierten Prozessen bzw. durch Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter konnte dies nicht verhindert werden. Entsprechende Gegenmaßnahmen bis hin zu personalrechtlichen Konsequenzen wurden ergriffen.
Aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie aus unserem Produktangebot beziehungsweise Dienstleistungen, ergeben sich keine wesentlichen Risiken, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben können.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Wir sind in unserer Region, der Stadt und dem Landkreis Heilbronn, verwurzelt. Unsere Geschäftstätigkeit findet überwiegend in der Region Heilbronn-Franken statt. In überschaubarem Umfang werden auch überregionale Geschäfte getätigt.
Aus den genannten Gründen werden unsere Geschäftsstandorte nicht in Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Berichtszeitraum hat sich ein Vorfall im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten bestätigt. Der Mitarbeiter wurde daraufhin unmittelbar außerordentlich fristlos gekündigt.
Auswirkungen auf die Verträge mit den Kunden waren nicht zu verzeichnen.
Im Berichtszeitraum wurde ein strafrechtliches Verfahren gegen zwischenzeitlich ehemalige Mitarbeiter eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse liegen uns aus diesem Grunde nicht vor.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Die Kreissparkasse Heilbronn hat bisher keine signifikanten Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften erhalten. Des Weiteren wurden diesbezüglich bisher keine Strafen gegen die Kreissparkasse Heilbronn verhängt.