14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Das Ziel, die Wahrung der Arbeitnehmerrechte, ist erreicht, da die Sparkasse Offenburg/Ortenau die geltenden Gesetze zum Arbeitnehmerschutz und den Arbeitnehmerrechten strikt befolgt. Der Vorstand ist in alle Regelungen wie Dienstvereinbarungen und Arbeitsanweisungen durch dessen Beschlüsse eingebunden.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau unterliegt als öffentlich-rechtliches Unternehmen dem TVÖD-Sparkassen, in dem die Arbeitsbedingungen und Vergütungsbestimmungen geregelt sind. Durch die Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg nehmen Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Jugendvertretung ihre Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung wahr. Weitere gesetzliche Arbeitsbestimmungen werden durch die Gleichstellungsbeauftragten und die handelnden Personen im Gesundheitsschutz befolgt und umgesetzt. So werden für definierte Beschäftigtengruppen Maßnahmen des Arbeitsschutzes erarbeitet, um physische und psychische Gefährdungen zu minimieren bzw. auszuschließen.
Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist in der Personalstrategie als Bestandteil der Geschäftsstrategie verankert. Als Ziel ist dort die dauerhafte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat formuliert. Der Vorstand passt die Geschäftsstrategie jährlich an, Prüfprozesse der jeweiligen Fachbereiche in Bezug auf die einzelnen Bestandteile der Geschäftsstrategie finden jährlich vor der Anpassung statt.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau bekennt sich in ihrer Personalstrategie ausdrücklich zu einer langfristig orientierten Personalpolitik. Konzeptionell werden im Personalmanagement die folgenden Handlungsfelder bearbeitet:
- Personalbetreuung
- Ausbildung
- Personalbeschaffung und -marketing
- Personaleinsatz
- Personalentwicklung
- Team- und Führungsentwicklung
- Vergütungssysteme
- Besondere Maßnahmen der Mitarbeiterbindung
Der Vorstand trifft entsprechend der Kompetenzordnung Entscheidungen zu wesentlichen Maßnahmen des Personalmanagements. Die Personalvertretung ist nach den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes über die Mitwirkungsrechte daran beteiligt. Prüfvorgänge zur Einhaltung von Arbeitsanweisungen in der Personalarbeit werden von der Internen Revision wahrgenommen. Durch diesen Prozess ist sichergestellt, dass die Belange der Beschäftigten gewahrt sind. Aus der Geschäftstätigkeit der Sparkasse entstehen keine Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerinteressen und –belange.
Motivation, Beschäftigungsfähigkeit und Identifikation zur Sparkasse als Arbeitgeber zu stärken, das ist das Ziel der nachhaltigen Personalarbeit. Im Leitbild „Führen und Zusammenarbeiten“ sind Führungsgrundsätze und Führungsverständnis verankert, genauso wie die Grundwerte des Umgangs und der Kommunikation miteinander. In aktuellen Führungsschulungen und -coachings sind diese Grundwerte fester Bestandteil der Seminarinhalte.
Die Fluktuationsquote (ohne Verrentungen) liegt mit leichten Schwankungen um 4% p.a. in Bezug auf die Anzahl der bankspezifisch Beschäftigten. Die Verbleibequote der Auszubildenden nach Ausbildungsende liegt bei 80%. Jährlich wird eine hohe Anzahl von Mitarbeitern (gerundet 4% aller Beschäftigten) für 25- und auch 40-jährige Zugehörigkeit zur Sparkasse geehrt.
In einem strukturierten Führungsprozess erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entwicklungs-, Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen Rückmeldungen zu Verhalten, Leistung und Ergebnissen. Entwicklungsmöglichkeiten werden besprochen und in konkrete Vereinbarungen übergeleitet. Führungskräfte erhalten dabei auch ein Feedback zum Führungsverhalten und zur Zusammenarbeit im Team, was Räume für mögliche wertvolle Führungsmaßnahmen schafft.
Zur nachhaltigen Weiterentwicklung sind alle Beschäftigtengruppen in Projektmaßnahmen eingebunden, in welchen sie ihre Kompetenz, Erfahrung und Erwartungshaltung einbringen können. So ist sichergestellt, dass Betroffene auch zu Beteiligten an einem Entscheidungsprozess werden.
Mit dem SparkassenIdeenManagement (SIM) können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich aktiv an Verbesserungs- und Optimierungsprozessen von Arbeitsabläufen und Maßnahmen beteiligen. Somit gibt es die Möglichkeit der aktiven Gestaltung von zukünftigen Themen. Über das SIM können die Beschäftigten somit auch auf das Nachhaltigkeitsmanagement einwirken. SIM sieht bei Annahme von Vorschlägen eine Prämierung (Geld- oder Sachprämie) der Einreicher vor.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau ist ein regionales Geldinstitut und beschäftigt daher keine Mitarbeiter im Ausland.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist ein gesetzlicher Rahmen zum Diskriminierungsschutz für alle Beschäftigten gesetzt. Darüber hinaus gehört es zum Werteverständnis der Sparkasse Offenburg/Ortenau, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig ihrer Rassenzugehörigkeit, ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ihrer sexuellen Identität gleichbehandelt werden. Zwei Gleichbehandlungsbeauftragte können jederzeit angesprochen werden und haben Kompetenzen, um bei möglichen Vorfällen eingreifen zu können. Prozentuale Quoten zu bestimmten Mitarbeitergruppen sind nicht formuliert. Bei einer Stellenbesetzung zählen einzig die im Anforderungsprofil der Stelle verankerten fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen.
Aufgrund der Tarifgebundenheit gilt der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Sparkassen. Entsprechend der jeweiligen Stellenbewertung sind die Beschäftigten eingruppiert, damit wird die Transparenz in der Vergütung gewährleistet. Unabhängig des Geschlechts wird gleiche Arbeit gleich vergütet. Zum Tabellenentgelt wird die tarifliche Sparkassensonderzahlung (SSZ) vergütet. Für die SSZ gelten die Regelungen der zugrunde liegenden Dienstvereinbarung. Durch die Stellenbewertung und die Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst ist im Hinblick auf die Bezahlung die Gleichbehandlung aller Miarbeiter sichergestellt.
Mit dem Personalentwicklungskonzept wird für Transparenz und Orientierung in Entwicklungsfragen und in der beruflichen Lebensplanung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesorgt. Potenzialträger werden identifiziert, mit festgelegten Entwicklungsmaßnahmen werden diese auf einem persönlichen Karrierepfad auf ein Zielfeld hin gefördert. Maßgebend für diese Entwicklungschance sind einzig Leistung und Verhalten, auch hier gilt: gleiche Chancen für alle.
Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagiert sich die Sparkasse Offenburg/Ortenau mit großer Überzeugung. Neben vielfältigen Maßnahmen (siehe Kriterium 14, Arbeitnehmerrechte) sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch die Verpflichtung, Frauen in Karriere zu bringen, im Leitbild verankert. Variable Arbeitszeitmodelle, flexible Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeitreduzierung schaffen die Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das schließt auch den erforderlichen Zeitbedarf für die Pflege naher Angehöriger mit ein. Es werden vielfältige Maßnahmen zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen angeboten.
Außerdem gibt es verschiedene Möglichkeiten der Gesunderhaltung im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist fester Bestandteil der Personalpolitik. Hierzu gehört auch das Angebot einer psychosozialen Individualberatung. Mit zahlreichen Angeboten wie betriebsärztliche Betreuung, Zuschuss zu Präventionsmaßnahmen, Entspannungs- und Ernährungskursen als auch der Förderung der Betriebssportgemeinschaft wird ein aktiver Beitrag für die körperliche und mentale Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet.
Als verlässlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber bietet das Geldinstitut umfangreiche freiwillige Sozialleistungen. Seit 2012 ist die Sparkasse Offenburg/Ortenau durch das Audit Beruf und Familie zertifiziert und wurde in den Jahren 2015 und 2018 erfolgreich rezertifiziert. Die erneute Rezertifizierung für 2021 findet im Mai 2021 statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen Angebote auf Teilzeitbeschäftigung. Es gibt eine voll variable Arbeitszeit, die eine optimale Balance von Berufs- und Privatleben ermöglicht. Es werden Zahlungen zu Kinderhort und Kindergarten geleistet und professionelle Kinderferienbetreuungen organisiert. Rückkehrer(innen) aus der Elternzeit werden wieder in interessante Aufgaben integriert. Langzeit- und Zeitwertkonten, alternierende Telearbeit und Führung in Teilzeit runden die Leistungspalette ab.
Konkrete Zielsetzungen für die einzelnen Themenbereiche existieren derzeit nicht.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die Personalstrategie der Sparkasse Offenburg/Ortenau ist langfristig, zukunftsorientiert und damit nachhaltig ausgerichtet. Das Personalentwicklungskonzept ist dabei eine tragende Säule der Personalarbeit und hat sich über die Jahre sehr gut bewährt. Zielsetzung des PE-Konzepts ist es, die Fach- und Führungspositionen grundsätzlich mit eigenen Nachwuchskräften, die ihre Qualifizierung durch vereinbarte Maßnahmen innerhalb des Personalentwicklungskonzepts erhalten haben, zu besetzen. Als öffentlicher Arbeitgeber rekrutiert die Sparkasse die Nachwuchskräfte wiederum im Rahmen dieses Auftrags primär aus dem eigenen Geschäftsgebiet. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau: In der Region und für die Region.
Die Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vorausschauend von den Führungskräften geplant und mit dem Personalbereich abgestimmt. Dabei setzen sich die Beschäftigten selbst aktiv in den Entwicklungsgesprächen mit ihrer Führungskraft zum eigenen Bildungsbedarf auseinander.
Die Personalstrategie und die Grundwerte in Führung und Zusammenarbeit kennen keine Altersgrenzen für Qualifizierung und Weiterbildung. Gerade mit Blick auf die demografischen Veränderungen wird auch eine aktive und leistungsstarke ältere Belegschaft benötigt.
Deshalb werden Qualifizierungsmaßnahmen gefördert und eingefordert, um in jeder Altersgruppe die Kompetenz an jedem Arbeitsplatz zu sichern. Dabei werden die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Fach-, Sozial- und der persönlichen Kompetenz in einem ganzheitlichen Kontext angesehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihrer Kompetenz maßgeblich zum Erfolg der Sparkasse bei. Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Sparkassengeschäfte und der Technik war auch im Jahr 2020 die gezielte Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildungsmaßnahmen Schwerpunkt der Personalentwicklung. Mit einem Aufwand für die Aus- und Fortbildung von 391.348 Euro kamen für die Beschäftigten 2.619 Seminartage zusammen.
Um gesund und leistungsfähig zu bleiben, unterstützt die Sparkasse Offenburg/Ortenau Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zielgerichteten Angeboten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Die Herausforderungen der Digitalisierung haben wir angenommen. Im Jahr 2017 wurde die Qualifizierungsoffensive Digitalisierung angestoßen. Alle Beschäftigten haben ihre persönlichen Kompetenzen zu verschiedenen digitalen Handlungsfeldern überprüft und konnten ihren Bildungsbedarf in Online- und Präsenzschulungen im Jahr 2018 abdecken. Diese Maßnahmen sind in ein dauerhaftes Schulungsangebot der Sparkasse für ihre Beschäftigten übergegangen. In einem Projekt ‚Digitalisierung‘ werden technische Standards und die Anwendungsfertigkeiten der Beschäftigten weiterentwickelt.
Um gesund und leistungsfähig zu bleiben, unterstützt die Sparkasse Offenburg/Ortenau Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zielgerichteten Angeboten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen, unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Qualifizierung unserer Beschäftigten. Wesentliche Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit, die negative Auswirkung auf die Qualifizierung haben, sind nicht ersichtlich. Unser Qualifizierungskonzept, das von uns stetig weiterentwickelt wird, hat sich in den vergangenen Jahren in der Praxis erfolgreich bewährt. Da dies ein permanenter und andauernder Prozess ist, wurde auf eine explizite Zielsetzung verzichtet.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator EFFAS S03-01
Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen). Link
Die Beschäftigten der Sparkasse Offenburg/Ortenau
nach Altersgruppen per 31.12.2020:
16 – 29 Jahre: 166,05 VZÄ
30 – 39 Jahre: 83,35 VZÄ
40 – 49 Jahre: 120,25 VZÄ
50 – 59 Jahre: 208,03 VZÄ
≥ 60 Jahre: 67,98 VZÄ
Leistungsindikator EFFAS S10-01
Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link
Bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau sind per 31.12.2020 insgesamt 759 Kolleginnen und Kollegen (645,66 VZÄ) beschäftigt. Die Anzahl der weiblichen VZÄ beträgt 391,32 (60,61%).
Leistungsindikator EFFAS S10-02
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link
Bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau sind insg. 76,95 VZÄ in Führungspositionen, davon 16,15 VZÄ weiblich (20,98 %).
Leistungsindikator EFFAS S02-02
Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link
Pro VZÄ bankspezifisch Beschäftigte investierte die Sparkasse Offenburg/Ortenau im Jahr 2020 insgesamt 606,74 Euro und 4,06 freigestellte Tage in Weiterbildung.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Sparkasse legt einen hohen Wert auf die Einhaltung der Menschenrechte. Aufgrund des Lieferanten-/Dienstleisterkreises (überwiegend langjährig bekannte, regionale Dienstleister/Lieferanten) hält die Sparkasse aus Gründen der Verhältnismäßigkeit den Verzicht auf die Vorhaltung einer Strategie/eines Konzepts zur Achtung der (weltweiten) Menschenrechte für angemessen.
Die Notwendigkeit einer Risikoanalyse wird aus den gleichen (oben genannten) Gründen nicht durchgeführt und liegt daher nicht vor. Für die Sparkasse als Arbeitgeber ist die Einhaltung aller geltenden Vorschriften, welche die Rechte von Mitarbeitern regeln, alternativlos (z. B. (Arbeitsschutz)Gesetze, Tarifverträge).Siehe hierzu auch die Ausführungen unter Ziffer 14 – 16 dieses Berichts.
Die Auftragsnehmer/Zulieferer der Sparkasse Offenburg/Ortenau sind regionale Unternehmen, die größtenteils auch Kunden sind. Darüber hinaus werden Produkte/Leistungen über die zentrale Einkaufsgesellschaft der Sparkassen (SEG) bezogen.
Die Beachtung der Menschenrechte wird bei allen Lieferanten vorausgesetzt. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau behält sich vor, die Zusammenarbeit zu beenden, falls Verstöße gegen die Menschenrechte in jeglicher Form bekannt werden.
Seit Einführung des Mindestlohngesetzes wird zudem ein Augenmerk auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften des Mindestlohngesetzes gelegt.
Von externen Dienstleistern wird vorausgesetzt, dass die Vereinbarungen des Tarifvertrags bzw. die Vorschriften des Mindestlohngesetzes uneingeschränkt beachtet werden. Dies wird schriftlich bestätigt und im Bereich Organisation gespeichert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link
Eine Aussage ist nicht möglich. Die Kennzahl wird nicht erhoben, da diese für die Sparkasse Offenburg/Ortenau als Finanzunternehmen vernachlässigbar ist. Es ist deshalb auch nicht geplant, diese Kennzahl zu erheben.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau bekennt sich klar zur Region, indem sie gemeinnützige Vereine, Institutionen und Initiativen in allen gesellschaftlichen Ebenen unterstützt. Auf vielfältige Weise werden Bildung, Soziales, Kunst und Kultur, Sport und Naturschutz in der Region gefördert. Dies geschieht durch direkte Förderungen in Form von Sponsorings und Spenden sowie durch die Sparkassenstiftung Offenburg/Ortenau und die Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau.
Das Gesamtvolumen der genannten Förderungen orientiert sich am Geschäftsergebnis der Sparkasse. Der Vorstand schlägt im Rahmen des Voranschlags der Geschäftskosten eines Kalenderjahrs die jeweiligen Spenden- und Sponsoringziele vor. Der Verwaltungsrat der Sparkasse entscheidet durch Feststellung des Kostenvoranschlags.
Die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie sind im Rahmen der Geschäftsstrategie definiert. Die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft durch soziales Engagement ist hierbei ein wichtiger Baustein. Die durch den Vorstand festgelegte Geschäftsstrategie wird jährlich intern überprüft.
Das in der Geschäftsstrategie erklärte Ziel der Sparkasse ist, durch faires und verantwortungsbewusstes Handeln zu einer ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltigen Entwicklung im Rahmen ihres Bankgeschäfts beizutragen. Dazu orientiert sie sich am langfristig besten Interesse ihrer Kunden und sonstigen Stakeholder.
Eine konkrete Zeitplanung zur Zielerreichung wurde nicht erstellt und ist aufgrund der jährlichen Überprüfung und Anpassung der Strategie auch nicht vorgesehen.
Für Spenden und Sponsorings wurden durch den Vorstand Arbeitsanweisungen verabschiedet, die klare Regeln und Kompetenzen sowie interne Prüfprozesse für die Vergabe der Zuwendungen enthalten. Im Rahmen des Geschäftskostenvoranschlags werden u.a. die Budgets für Spenden und Sponsorings festgelegt und durch den Verwaltungsrat festgestellt. Durch einen Soll-Ist-Vergleich mit den tatsächlichen Ausgaben wird die Ausschöpfung der Budgets überprüft.
Die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bringt die Sparkasse Offenburg/Ortenau auch durch ihr soziales Engagement in verschiedenster Form zum Ausdruck. Neben der Sparkassenstiftung wurde im September 2011 die Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau gegründet. Im Berichtsjahr wurde erneut ein Betrag von 2,3 Mio. Euro zur Förderung gemeinnütziger Zwecke mit regionalem Bezug eingebracht. Des Weiteren werden mit Spenden und Sponsorings viele gesellschaftliche Themen wie Musik, Sport, Bildung, Kunst und Wissenschaft sowie Umwelt und Soziales direkt unterstützt.
Im Jahr 2020 wurden die Leitlinien für die Förderpraxis der Regionalstiftung um Aussagen zur Nachhaltigkeit ergänzt. Projekte mit positivem Bezug zur ökonomischen, sozialen oder ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit sollen besonders im Fokus der Fördertätigkeit stehen; Projekte mit negativen Umwelt- bzw. Klimaauswirkungen sollen nicht gefördert werden.
Unabhängig davon wurden bisher schon alle Spendenanfragen an die Sparkasse und ihre Stiftungen geprüft, ob sich aus einer Zusage evtl. Reputationsrisiken o.Ä. ergeben könnten.
Von den vielfältigen Förderungen profitieren die knapp 300.000 Einwohner im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Die Verteilung nach einem festgelegten Schlüssel stellt sicher, dass die Zuwendungen auch im gesamten Geschäftsgebiet ankommen.
Durch die räumliche und persönliche Nähe der Sparkasse zu den Vereinen und Organisationen stellen wir die Wirkung unseres Engagements auf die Verantwortlichen, Mitglieder und die Öffentlichkeit fest. Regelmäßig wird uns dabei signalisiert, dass manches Projekt, manche Maßnahme oder Veranstaltung ohne die Unterstützung der Sparkasse nicht durchführbar gewesen wäre. Auch bei unseren Mitarbeitern, die selbst oft in Vereinen – auch an verantwortlicher Position – tätig sind, festigt das Engagement die Bindung zur Sparkasse nachhaltig.
Die genannten vielfältigen Förderungen stellen für die Sparkasse Offenburg/Ortenau eine „Rendite an die Region“ dar. Die Einwohner unseres Geschäftsgebiets partizipieren so am Erfolg der Sparkasse.
Risiken sieht die Sparkasse Offenburg/Ortenau in diesem Themenbereich nicht; weder aus der Geschäftstätigkeit der Sparkasse, den angebotenen Produkten und Dienstleistungen, noch aus ihren Geschäftsbeziehungen. Eine Risikoanalyse wurde deshalb bisher nicht erstellt und ist auch nicht vorgesehen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Gesellschaftliches Engagement der Sparkasse Offenburg/Ortenau
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau selbst wendete 2020 rund 550.000 Euro auf, um zahlreiche Vereine, Organisationen und Institutionen im Geschäftsgebiet zu unterstützen.
Die Sparkassenstiftung Offenburg/Ortenau fördert seit Jahren zusammen mit der Agentur für Arbeit Offenburg das Projekt „Schülerpotentialanalyse“. 2020 betrug der Beitrag der Sparkassenstiftung 18.600 Euro. Ziel ist es, Schüler der Klassen 10-12 für die Berufs- und Studienorientierung zu sensibilisieren, ihnen ihre Stärken und Schwächen aufzuzeigen und die Eltern in den Prozess der Studien- und Berufsorientierung einzubinden.
Daneben bestehen unter dem Dach der Sparkassenstiftung mittlerweile 16 Stiftungsfonds, deren Kapitalerträge verschiedenen gemeinnützigen Zwecken nach dem Willen der Stifter zufließen.
Die Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau wurde 2011 gegründet. Alle 30 Städte und Gemeinden des Geschäftsgebiets vertreten im Stiftungsrat die Interessen der Region. Die Regionalstiftung fördert gemeinnützige Zwecke in vielfältiger Weise, u. a. unterstützt sie soziale, ökologische und kulturelle Projekte. Im Jahr 2020 wurden Spenden von 1,9 Mio. Euro an 272 Vereine und Organisationen zugesagt. Unterstützt wurden u. a.:
- Corona-Unterstützung für gemeinnützige Vereine (knapp 400.000 Euro an 137 Vereine)
- Projekte zur Unterstützung bedürftiger Menschen
- Projekte von Hilfsorganisationen und -vereinen
- Umweltschutz- und Denkmalschutzprojekte
- Projekte kultureller und sozialer Vereine sowie Sportvereine
- Projekte zu Gunsten der Förderung von Kindern und Jugendlichen
Seit Gründung der Regionalstiftung im Jahr 2011 wurden Spenden von insgesamt rund 14,5 Mio. Euro an über 1.300 Vereine und Organisationen bewilligt. Das Stiftungskapital beider Stiftungen beträgt insgesamt inzwischen rund 19 Mio. Euro.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) und über diesen dem Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) angeschlossen.
Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in allen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union. Darüber hinaus organisiert der DSGV die Willensbildung innerhalb der Gruppe und legt die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Das führt dazu, dass die Sparkasse Offenburg/Ortenau selbst sich politisch neutral verhält und grundsätzlich keine Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren macht.
Wir halten uns an Recht und Gesetz. Risiken liegen deshalb nicht vor.
Ein formelles Konzept für die Belange der politischen Einflussnahme wurde bei unserer Sparkasse nicht erstellt. Erklärtes Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einzuhalten. Die in Kriterium 20 näher beschriebenen Maßnahmen (Verhaltens- und Ethikrichtlinien, Tätigkeiten des Zentralen Beauftragtenwesens, Hinweisgebersystem) wurden als dauerhafte Maßnahmen ohne zeitliche Befristung eingerichtet. Auf die Leistungsindikatoren zum Kriterium 20 EFFAS V01-01 und V02-01 wird verwiesen.
Das Zentrale Beauftragtenwesen ist direkt dem Vorstand unterstellt und kann seine Aufgaben unabhängig wahrnehmen. Der Vorstand ist darüber hinaus durch das Beschließen der entsprechenden Richtlinien und Arbeitsanweisungen sowie das Entgegennehmen der Berichte der Beauftragten eingebunden. Die Funktionalität des Zentralen Beauftragtenwesens wird durch interne Prüfprozesse unterstützt.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau unterliegt allen für die Finanzbranche relevanten Gesetzgebungsbestimmungen (KWG, WpHG, GWG u.a.). Diese enthalten auch fortlaufende regulatorische Anforderungen aus Mitteilungen und Verlautbarungen der BaFin, EZB oder weiterer Institutionen. Daneben gelten die besonderen sparkassenrechtlichen Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ergeben.
Hinweis zu Parteispenden: Siehe Leistungsindikator EFFAS G01-01.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator EFFAS G01-01
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau tätigt keine Spenden an Regierungen, Parteien, Politiker oder politische Vereinigungen. Die Sparkasse ist nicht politisch engagiert.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Es ist Ziel der Sparkasse, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Hierzu wurde eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen getroffen, zu denen z.B. die schriftlich fixierte Aufbau- und Ablauforganisation, Verhaltens- und Ethikrichtlinien und das interne Kontrollsystem zählen, das auch die Einrichtung einer internen Revision und die Bestellung von Compliance-Beauftragten umfasst. Im Rahmen von Prüfungs- und Risikoberichten wird der Geschäftsleitung über die Einhaltung von Normen berichtet und in dessen Folge auch Maßnahmen zur Behebung getroffener Feststellungen eingeleitet. Durch diese Prozesse wird die ständige Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen gewährleistet.
Als öffentlich rechtliches Institut legt die Sparkasse Offenburg/Ortenau größten Wert auf integres Handeln. Es gibt Verhaltens- und Ethikrichtlinien (Code of Conduct) zur Vermeidung von Korruption und Bestechung sowie Regelungen zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vorstände verbindlich sind. Der Belegschaft sind die Richtlinien bekannt und zugänglich. Es wird keine Form der Korruption oder Bestechung toleriert. Weder werden Entscheidungsträger, Behörden oder staatliche Institutionen beeinflusst, indem ihnen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt werden, noch nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solche Vorteile entgegen, durch die sie einem Interessenkonflikt ausgesetzt oder in ihrer Urteilsfähigkeit beeinträchtigt werden können.
Von Kunden und Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie Gesetze und Regularien einhalten. Missachtungen von Gesetzen, strafbare Handlungen oder unethische Geschäftspraktiken werden nicht unterstützt oder hingenommen. Besonderes Augenmerk gilt der Geldwäscheprävention, der Terrorismusfinanzierung und betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Sparkasse Offenburg/Ortenau.
Hinweise und Beschwerden über eventuelle Missstände innerhalb der Sparkasse Offenburg/Ortenau werden umgehend und unvoreingenommen geprüft. Sofern erforderlich, werden entsprechende Maßnahmen veranlasst.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau kooperiert uneingeschränkt mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden.
Geschäftspartner werden fair behandelt. Mit Behörden in Deutschland und im Ausland wird auf Basis des geltenden Rechts und der internen Richtlinien verkehrt. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau distanziert sich von Personen und Unternehmen, die sich nicht an diese Regeln halten und wird mit ihnen keine geschäftlichen Beziehungen aufrechterhalten oder neue Beziehungen generieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, jedweden Versuch der Bestechung, der an sie gerichtet ist, an die Compliance-Beauftragte gemäß MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) zu melden.
Die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien wird von der verantwortlichen Compliance-Beauftragten überwacht. Aufgrund einer regelmäßigen Risikoanalyse wird durch die Compliance-Beauftragte ein risikoorientierter Überwachungsplan erstellt. Es liegen keine Erkenntnisse über rechtswidriges Verhalten wie z.B. Korruption oder Bestechung vor. Die getroffenen Maßnahmen und die vorhandenen Standards und Prozesse haben im Jahr 2020 die Sparkasse vor rechtswidrigen Vorgängen bewahrt. Gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsorgan erfolgt durch die Compliance-Beauftragte eine regelmäßige bzw., falls erforderlich, eine anlassbezogene Berichterstattung. Sämtliche Beschäftigte und Führungskräfte werden regelmäßig zu diversen Compliance-Themen sensibilisiert, informiert und geschult. Relevante Informationen werden zeitnah im Mitarbeiterinformationsportal (MIP) bekannt gegeben.
Über ein vorhandenes Hinweisgebersystem können anonym konkrete Hinweise auf Verstöße gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen und Anforderungen, z. B. aus dem Kreditwesengesetz, der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement), dem Geldwäschegesetz oder sonstiger strafbarer Handlungen innerhalb der Sparkasse Offenburg/Ortenau gemäß MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) gemeldet werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen kamen bei der Sparkasse Offenburg bisher nicht vor.
Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link
Eine Aussage ist nicht möglich. Die Kennzahl wird nicht erhoben, da die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Offenburg/Ortenau überwiegend im regionalen Bereich stattfindet. Es ist auch nicht geplant diese Kennzahl zu erheben.