14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Sparkasse Neuss achtet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die für sie geltenden Gesetze. Als Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes erfüllt sie die arbeitsrechtlichen Anforderungen.  

Die Sparkasse Neuss unterliegt dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Sparkassen. Alle Angestellten erhalten eine tariflich geregelte zusätzliche Altersvorsorge (Rheinische Zusatzversorgungskasse). Die Interessen der Mitarbeitenden vertreten Personalrat und Auszubildendenvertretung. Unterstützung leisten Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragte/r. Ergänzende Dienstvereinbarungen regeln Sozialleistungen, betriebliche Regelungen sowie Verhaltensrichtlinien.  

Die Sparkasse Neuss ist ein verlässlicher, verantwortungsbewusster Arbeitgeber, der 1015 Mitarbeitenden in 2020 auf Dauer angelegte Beschäftigungsperspektiven mit guten Entwicklungschancen, ein umfangreiches Weiterbildungsangebot, vielseitige berufliche Einsatzmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gute Sozialleistungen bietet.  


Für den Bereich „Personal“ ist der Vorstandsvorsitzende zuständig. Der Vorstand ist in alle strategischen Personalangelegenheiten unter Wahrung von Recht und Gesetz und den Unternehmenswerten eingebunden (s. Kriterium 20). Alle personalpolitischen Prozesse, auch die, die im Zusammenhang mit den DNK-Kriterien Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte stehen, fließen mit in die Bewertung der Risiken durch die Spezialisten der Banksteuerung ein. Daher gelten zum Thema Risiken auch hier die bereits im Kriterium 2 (Wesentlichkeit) getroffenen Aussagen.  

Die Sparkasse Neuss bekennt sich zu einer langfristigen Personalpolitik. Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zu stärken, ist in ihren Augen zentrale Aufgabe einer nachhaltigen Personalarbeit. Über die betriebliche Mitbestimmung hinaus existiert eine werte- und teamorientierte Führungskultur. Wir führen regelmäßige Kulturbefragungen durch, um Handlungsfelder zur Weiterentwicklung des Unternehmens erkennen zu können (s. Leistungsindikator zu Kriterium 9). Auch die Führungskräfte werden regelmäßig (360-Grad-Feedback) bewertet.

Zur Personalentwicklung hat sich die Sparkasse Neuss das Ziel gesetzt, ihre Beschäftigten im Schnitt 3 bis 4 Tage pro Jahr weiterzubilden (Fachkonzept Personal). Dieses Konzept wird jährlich im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie überprüft, falls notwendig werden Anpassungen vorgenommen bzw. es werden Maßnahmen abgeleitet, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. 

Die Mitarbeitenden werden durch regelmäßige Veröffentlichungen im Intranet zunehmend über Nachhaltigkeitsthemen informiert und aktiv eingebunden. Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge zum Thema Nachhaltigkeit einzubringen. Durch die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Projekten konnten auch bereits einige Erfolge zum Thema Nachhaltigkeit erzielt werden. Beispielsweise fördern wir den ÖPNV durch kostenlose Firmentickets für alle Mitarbeitenden, wir setzen E-Autos in unserem Fuhrpark ein oder wir reduzieren alle unseren Papierverbrauch durch wachsende Digitalisierung.    


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für die Sparkasse Neuss ist die Gleichbehandlung und Förderung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität eine Selbstverständlichkeit. Diese Vielfalt empfinden wir als Bereicherung, die durch unsere Mitarbeitenden positiv, wertschätzend und respektvoll getragen wird. Die Vorgaben aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für unsere Mitarbeitenden verpflichtend und werden von uns vollumfassend erfüllt.  

Chancengleichheit zwischen Geschlechtern, Altersgruppen, Religionszugehörigkeiten, Nationalitäten und Menschen mit und ohne körperliche Einschränkungen ist in unserem Stellenplan festgeschrieben. Für alle Mitarbeitenden gelten flexible Voll- und Teilzeitmöglichkeiten sowie eine Vergütung nach Tarifvertrag. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Sparkasse Neuss für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Mit unserer betrieblichen Altersversorgung, der Rheinischen Zusatzversorgungskasse, bieten wir unseren Mitarbeitenden eine zusätzliche Absicherung für die Zukunft. 

Derzeit liegt der Anteil der weiblichen Beschäftigten bei 57,7 %, ihr Anteil in Fach- und Führungspositionen bei 6,4 % (ab Entgeltgruppe 11). Über gezielte Maßnahmen (z.B. Cross Mentoring, Frauen in Karriere) soll dieser Anteil bis 2023 weiter ausgebaut werden, Zielwert per 31.12.2023 10,25%.  

Damit einhergehend soll der Anteil von Frauen mit Personalverantwortung (derzeit 22,8 %) in der Gruppe aller Führungskräfte weiter angehoben werden (s. Leistungsindikator).  

Zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet die Sparkasse Neuss variable Arbeitszeitmodelle, Angebote zur befristeten Vertragsreduzierung, passgenaue Regelungen für den Wiedereinstieg nach Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit sowie Unterstützungsangebote für die Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen an  (pme-Familienservice).  

Im Jahr 2020 liegt der Anteil unserer Mitarbeiter/-innen in Teilzeit bei 37,14 % (377 MA), was im Wesentlichen auf Verlängerungen der 2017 zunächst für zwei Jahre eingeführten „S-Flex-Zeit“ basiert. Die Mitarbeiter/-innen konnten dabei Teilzeit in der auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Form über diesen Zeitraum ausprobieren und dann fortführend vereinbaren.  

48 Mitarbeiter/-innen nahmen familienfreundliche Angebote wie Eltern- oder Pflegezeit in Anspruch. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen, bietet die Sparkasse Neuss neben Teilzeitmodellen und variabler Arbeitszeit zusätzlich zur gesetzlichen Elternzeit von drei Jahren auch zwei Jahre betriebliche Elternzeit an. Über die gesetzliche Elternzeit hinaus können sie sich so insgesamt bis zu fünf Jahre freistellen lassen. Allen Eltern steht die Möglichkeit offen, unbezahlten Sonderurlaub von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren in Anspruch zu nehmen.  

Das Angebot an variablen Teilzeitmodellen für eine Rückkehr aus der Elternzeit in den Betrieb wird positiv angenommen. Annähernd 100 Prozent der Eltern kehren nach Elternzeit oder Kinderbetreuungsurlaub zur Sparkasse Neuss zurück.  

Wir fördern aktiv die Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Neben einer Betriebssport-gemeinschaft mit Sport und Bewegungsangeboten für alle Zielgruppen bieten wir im Rahmen unseres Gesundheitsmanagements u.a. präventive Maßnahmen (Mobile Office Massage, Impfungen, Sehtests), Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen durch besonders ausgestattete Arbeitsplätze und betriebspsychologische Beratung an.  



16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Personalmaßnahmen der Sparkasse Neuss leiten sich aus dem Fachkonzept Personal im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie ab. Als (s. Kriterium 3). Handlungsbedarf ergibt v.a. aus den Megatrends Digitalisierung und demografischer Wandel.  

Die Sparkasse Neuss hat im Jahr 2020 565 TEUR in die Weiterbildung ihrer Angestellten investiert (2.498 Personentage bzw. 557 EUR € pro MA). Damit bildeten sich die Mitarbeitenden im Durchschnitt an 4,5 Tagen (VJ 4,6 Tage) in internen / externen Seminaren, Studiengängen, Workshops und Coachings fort. 39 Angestellte qualifizierten sich in Studiengängen bzw. Fachseminaren der Sparkassen-Finanzgruppe. Angesichts der oben genannten Herausforderungen sind für die kommenden Jahre weiterhin 3 bis 4 Weiterbildungstage pro MA geplant.  

Mit 54 Auszubildenden ist die Sparkasse Neuss einer der größten Ausbilder in der Finanzbranche in der Region. Die Ausbildung im Berufsbild Bankkaufmann ist weiterhin die wichtigste Rekrutierungsquelle für die nachhaltige Personalbeschaffung der Sparkasse. In 2020 wurde daher das im Jahr zuvor deutlich von zwei auf zehn duale Studienplätze ausgeweitete Angebot beibehalten.  

Aufgrund der demografischen Entwicklung zielt unsere Personalpolitik darauf ab, die Belegschaft zu verjüngen bzw. eine ausgewogene Altersstruktur in allen Bereichen zu erhalten. Ziel systematisierter Karrierewege ist darüber hinaus, qualifizierte Kräfte zu binden (Fluktuationsquote < 2%). Zur Sicherstellung des Wissenstransfers werden bei planbaren Vakanzen / Ruheständen ausreichende Übergangs- bzw. Einarbeitungszeiten berücksichtigt.  

Mit fortschreitender Digitalisierung wird sich der Beruf Bankkaufmann/-frau weiter verändern. Dieser Entwicklung begegnete die Sparkasse Neuss mit breit angelegten Qualifizierungsmaßnahmen, um alle Mitarbeiter/-innen digital fit zu machen. Im Berichtsjahr wurden konkrete Maßnahmen im Bereich Digitalisierung umgesetzt (z.B. iPads, Arbeitsplätze des ortsunabhängigen Arbeitens).  

In den vergangenen Jahren ist das Durchschnittalter der Angestellten bei der Sparkasse Neuss sukzessive angestiegen. Ihre Gesundheit gilt es durch gezielte Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu erhalten: Mobile-Office-Massage, ergonomische Arbeitsplatzausstattung, Beratung- und Unterstützung bei privaten und beruflichen Problemen, Suchtprävention, betriebliches Eingliederungsmanagement, Seminare zu mentaler Fitness sowie die Zusammenarbeit mit dem PME-Familienservice.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

 
2020 Innerbetriebliche Unfälle Wegeunfälle
  Anzahl Fehltage Anzahl Fehltage
Weiblich 3 8 9 55
Männlich 1 0 4 29
Insgesamt 4 8 13 84
 
Laut Personalstatistik gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle. Im Jahr 2020 betrug die Krankheitsquote 6,2 %.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Sparkasse Neuss hat einen Ausschuss für Arbeitssicherheit, der durch den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Mitarbeitenden aus dem Bereich Organisationsentwicklung (Verwaltung), dem Personalbereich und Vertretern des Personalrates besetzt ist. Dort werden regelmäßig aktuelle gesundheits- und sicherheitsrelevante Fragestellungen diskutiert.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Mitarbeitenden der Sparkasse Neuss investierten im Jahre 2020 insgesamt 19.485 Stunden in die Weiterbildung. Die durchschnittliche Stundenzahl, die Mitarbeitende in die Weiterbildung im Jahre 2020 investiert haben, liegt unabhängig vom Geschlecht bei 20 Stunden.  

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Der Anteil weiblicher Mitglieder im Verwaltungsrat (ordentliche und stellvertretende Mitglieder) betrug im Jahr 2020 22,9 % (VJ 22,9 %). Der Anteil männlicher Mitglieder betrug im Berichtsjahr 77,1 % (VJ 77,1%). Die Gesamtmitarbeiterzahl teilt sich wie folgt auf: Die Altersstruktur der Mitarbeitenden (aktive Mitarbeitende inklusive Auszubildende) der Sparkasse Neuss ist wie folgt: Mit 57,7 Prozent ist der Anteil weiblicher Beschäftigter im Jahr 2020 minimal gestiegen. Ihr Anteil in den Führungsebenen ist von 20,5 % im Vorjahr auf 22,8 % in diesem Jahr gestiegen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab keine Diskriminierungsvorfälle in 2020.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte gehört zu den Grundwerten der Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt, Anti-Rassismus-Konvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Folter-Konvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen „verschwinden lassen“).  

Als in Deutschland ansässiges gemeinwohlorientiertes, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut achtet die Sparkasse Neuss das Grundgesetz und erkennt die Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt an. Darüber hinaus gelten die Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und die deutschen Arbeitsgesetze.  

Die Einhaltung der Menschenrechte erfordert keine gesonderte Strategie der Sparkasse Neuss. Insofern gibt es keine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte. Die Inhalte der ILO-Kernarbeitsnormen werden innerhalb der Sparkasse Neuss durch Sonderbeauftragte überwacht: Datenschutzbeauftragte/r, Behindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte/r, Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Rahmen unserer Unternehmenskultur dulden wir keinerlei Verstöße gegen die Menschenrechte. Jede/r Mitarbeiter/-in kann mögliche Verstöße gegen Menschenrechte über das Hinweisgebersystem melden. Diesem nachzugehen, ist Aufgabe und Verpflichtung des Compliancebeauftragten (s. Kriterium 20).  
     
In 2020 lagen keine Hinweise auf entsprechende Verstöße bei der Sparkasse Neuss bzw. ihren Lieferanten und Dienstleistern vor.  

Für den Personalbereich ist der Vorstandsvorsitzende zuständig und damit in alle Personalangelegenheiten, die durch diesen Fachbereich wahrgenommen werden, eingebunden. Mögliche Risiken, die Verstöße gegen die Menschenrechte darstellen könnten, werden ebenfalls im Rahmen unseres Risikomanagements betrachtet (Kriterium 2).  

Zwangs- und Kinderarbeit lehnen wir ab und arbeiten auch nicht mit Unternehmen zusammen, die dagegen verstoßen. Aufträge vergeben wir vornehmlich an ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen, die der deutschen Gesetzgebung unterliegen. Wir sehen unsere Lieferanten in der Eigenverantwortung, alle Gesetzesvorgaben zur Einhaltung der Menschenrechte umzusetzen. Unsere Lieferanten überprüft der zuständige Fachbereich Organisation regelmäßig im Rahmen der sogenannten Dienstleistersteuerung.  

Die Sparkasse Neuss führt gemäß § 31 Zahlungskontengesetz pfändungssichere und Flüchtlingskonten, wodurch Verbraucher, auch Personen ohne festen Wohnsitz, Rechtsanspruch auf ein sog. Basiskonto zur Ausführung von Zahlungsvorgängen bei Privatbanken, Volks- oder Raiffeisenbanken und Sparkassen haben.  

Zum Schutz der Kunden vor finanziellen Risiken werden bei jeder Wertpapierberatung in einer Geeignetheitserklärung die finanzielle Tragfähigkeit des Kunden und die Risikoklasse des Wertpapiers abgeglichen und dokumentiert. Dies kontrolliert die jeweils zuständige Führungskraft und in zweiter Instanz auch die Compliance-Einheit (s. Kriterium 20).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Vereinbarungen zu investiven Produkten oder Dienstleistungen (z.B. Geldautomaten, Software) trifft die Sparkasse Neuss - unter Beachtung der entsprechenden Vergaberichtlinien - vorwiegend mit Lieferanten aus der Region bzw. aus dem Verbund. Hierzu wurde eine Lieferantenrichtlinie verabschiedet, die u. a. ein Bekenntnis der Lieferanten beinhaltet, die Kernarbeitsnormen der ILO zu achten und damit u. a. auf Kinder- und Zwangsarbeit zu verzichten.  

Diese Vereinbarung ist sukzessive von den Lieferanten und Dienstleistern zu unterzeichnen. Die erreichten Umsetzungsquoten sind technisch nicht auswertbar und können daher hier nicht beziffert werden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

  Nicht relevant, da die Sparkasse Neuss ausschließlich in ihrem Geschäftsgebiet tätig ist.  

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

siehe Leistungsindikator GRI SRS-412-3. Die genannte Richtlinie findet auch auf neue Lieferanten Anwendung.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Zwar werden wir sukzessive die Vereinbarung gemäß Lieferantenrichtlinie bei unseren Lieferanten und Dienstleistern umsetzen (s. Leistungsindikator GRI SRS-412-3). Wir sehen aber diese in der Eigenverantwortung, alle Gesetzesvorgaben für Nachhaltigkeit anzuerkennen und unsere Vorgaben einzuhalten (s. Kriterien 8). Eine Überprüfung werden wir aufgrund der meist langjährigen in dieser Hinsicht positiven Geschäftsbeziehungen nicht vornehmen. Auch haben wir deswegen keine Geschäftsbeziehung beenden müssen.  
 


Erklärung im Sinne des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte

1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.
b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?
c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.
d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)
e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)   Die Einhaltung der Menschenrechte erfordert keine gesonderte Strategie bzw. Erklärung der Sparkasse Neuss. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (s. Leistungsindikator GRI SRS-412-1) und wird darüber hinaus im Haus durch Sonderbeauftragte kontrolliert: Compliance-Beauftragte/r, Datenschutzbeauftragte/r, Behindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte/r, Fachkraft für Arbeitssicherheit.
   
2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)
b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?
c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?
d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?   Eine Aufschlüsselung der Risiken unserer diversen Finanzdienstleistungen nach Ländern insbesondere vor dem Hintergrund schwieriger politischer Rahmenbedingungen erfolgt nicht, da die Sparkasse Neuss nur regional innerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig ist. Darüber hinaus unterliegen wir der Bankenaufsicht BaFin, die 2019 mit dem "Merkblatt zur Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" Vorgaben zum strategischen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für deutsche Finanzinstitute entwickelt hat.

Die Sparkasse Neuss unterliegt der deutschen Gesetzgebung. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen sind im deutschen Recht umfangreich verankert und per se bindend.   Unsere Arbeitszeiten sind in der Dienstvereinbarung offengelegt und der Bezirksregierung als zuständiger Arbeitsschutzbehörde zugänglich. Dieser obliegt auch die Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes mit dem Recht, aus eigenem Ermessen oder aufgrund entsprechender Meldungen den Betrieb der Sparkasse Neuss zu betreten und zu besichtigen, Auskünfte zu verlangen, Unterlagen einzusehen usw. (vgl. §§ 21 ff. Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).   Daneben haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (vgl. §§ 14 ff. SGB VII). Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie - selbstredend - der Unfallverhütungsvorschriften (vgl. § 2 DGUV Vorschrift 1).   In unserer Sparkasse sind verschiedene Stellen mit der Prüfung von Rechts- und Regelverletzungen betraut oder üben die Funktion des Ansprechpartners aus. Dies betrifft Menschenrechtsaspekte wie z. B. Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Sicherheit und Schutz (s.o.). Schutzbedürftige Gruppen, wie Behinderte, Kranke, Schwangere etc. sind gleichermaßen einbezogen bzw. werden gesondert vertreten.

Im Jahr 2020 lagen keine Erkenntnisse vor, die auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen. 

3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus

a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?
b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.
c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.
d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer? Unsere Mitarbeiter/Innen sind im Rahmen unseres Kulturentwicklungsprozesses über Jahre in allen relevanten Kompetenzen und Pflichten geschult worden. Im Rahmen unserer Unternehmenskultur dulden wir keinerlei Verstöße gegen die Menschenrechte.

Jede/r Mitarbeiter/-in kann mögliche Verstöße gegen Menschenrechte über das Hinweisgebersystem melden. Diesen nachzugehen, ist Aufgabe und Verpflichtung des Compliance-Beauftragten (s. Kriterium 20). Dieser berichtet quartalsmäßig und in besonderen Fällen dem Vorstand.

Externe, so auch Zulieferer, können sich jederzeit an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden (s.o.).  

4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?
b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.
c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?
d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?
e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?
f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum. Vereinbarungen zu investiven Produkten oder Dienstleistungen (z.B. Geldautomaten, Software) trifft die Sparkasse Neuss - unter Beachtung der entsprechenden Vergaberichtlinien - vorwiegend mit Lieferanten aus der Region bzw. aus dem Verbund. Hierzu wurde eine Lieferantenrichtlinie verabschiedet, die u. a. ein Bekenntnis der Lieferanten beinhaltet, die Kernarbeitsnormen der ILO zu achten und damit u. a. auf Kinder- und Zwangsarbeit zu verzichten (siehe auch Leistungsindikator GRI SRS-414-1 ff.). Diese Vereinbarung wird sukzessive mit den Lieferanten und Dienstleistern schriftlich vereinbart. Die erreichten Umsetzungsquoten sind technisch nicht auswertbar und können daher hier nicht beziffert werden.
 

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Seit mehr als 190 Jahren ist die Sparkasse Neuss geprägt von der Gemeinwohlorientierung. Die hierin verankerte fehlende Gewinnerzielungsabsicht wird durch die Unterstützung der Region im Gemeinnützigkeitssektor nochmals verstärkt.

Das Verständnis darüber, wie das Gemeinwohl über Zuwendungen an Vereinigungen und Einrichtungen gefördert werden soll, ist in den Kommunen unseres Geschäftsgebietes sehr unterschiedlich. Daher machen wir als Sparkasse keine Vorgaben hinsichtlich des gesellschaftlichen Bereichs, sondern verfolgen bei den meisten Förderungen (90 %) eine offene Antragskultur (Allerdings muss die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung gegeben sein. Diese decken in vielfältiger Weise die Ziele zur nachhaltigen Entwicklung der UN Charta ab).  

Unsere Entscheidung über eine Förderung folgt grundlegenden Prinzipien. Als Beispiele sind hier zu nennen: Keine Förderung ohne Eigenbeteiligung des Antragstellers, keine Förderung von laufenden Kosten der Verwaltung, breite Streuung durch Betrachtung eines Förderungszeitpunktes von mindestens drei Jahren, Nutzen der Förderung für die Bevölkerung im Rhein-Kreis Neuss.

Einen großen Anteil an Unterstützungsleistungen haben die sieben Sparkassenstiftungen. Hier können wir zudem eigene Projekte (ca. 10% des Antragsvolumens) umsetzen.   Das Kapital unserer sieben Stiftungen umfasste in 2020 30,04 Mio. Euro. Mit den Erträgen in Höhe von 829,1 TEuro. wurden 729 gemeinnützige Vereine und Institutionen im Rhein-Kreis Neuss gefördert.

Die sieben Sparkassenstiftungen wurden von der Sparkasse Neuss und deren Rechtsvorgänger als selbstständige gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts gegründet. Die älteste Stiftung ist die Jubiläumsstiftung, die im Jahr 1978 gegründet wurde. Jede Stiftung handelt selbstständig und eigenverantwortlich nach den Vorgaben der jeweiligen Satzungen. 

Die Sparkasse Neuss ist über Vertreter/-innen im Vorstand und im Kuratorium in jeder dieser Stiftungen repräsentiert. Die Entscheidungsträger im Kuratorium stellen als Maßstab der Förderungen immer die Besonderheiten und Erfordernisse der jeweiligen Förderregion in den Vordergrund. Näheres zu der Stiftungsarbeit ist unter www.sparkassenstiftungen.de hinterlegt.

Im Rahmen des Gut Engagiert BürgerPREISES im Rhein Kreis Neuss, den die Sparkasse Neuss mit Sparkassenstiftungen und Bürgerstiftungen im Rhein-Kreis Neuss seit 2008 auslobt, wurde erneut das Thema Nachhaltigkeit in den Vordergrund gestellt. Als neues Motto wurde hierbei „Nachhaltiges Engagement für die Region“ vorgegeben. Insgesamt konnten sich 10 Preisträgerinnen und Preisträger über die Anerkennung ihrer Arbeit und Geldpreise in einer Höhe von insgesamt 7.500 Euro freuen.  

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie waren die Stiftungen ein verlässlicher Partner. Vereine, die sich in Zeiten des ersten Lockdowns besonders engagiert hatten, konnten sich für den CoronaSonderpreis bewerben. Elf Vereine wurden mit jeweils 1.000 Euro ausgezeichnet, die z. B. online Beschäftigungsangebote für Kinder und Jugendliche erstellt oder Einkaufsdienste übernommen haben. Ebenfalls haben wir mit Stiftungsgeldern ein Projekt zur Ausstattung der Alten- und Pflegeheime mit modernen Tabletts unterstützt, um der Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzuwirken. Daneben fördern die Tabletts, die mit einer speziellen Software ausgestattet sind, auch die kognitiven Fähigkeiten der Seniorinnen und Senioren.  

Sehr gefreut haben wir uns auch, dass wir die ersten Förderungen einer Ende 2018 gegründeten unselbstständigen Stiftung zum Erhalt des Naturschutzgebiet Hannepützheide/ „Zonser Heide“ vornehmen konnten.   Neben den Sparkassenstiftungen konnten wir erneut aus Mitteln des PS-Zweckertrages rund 600 TEuro durch den PS-Zweckertrag und 1,3 Mio. durch Spenden der Sparkasse Neuss unterstützen

Darüber hinaus stellen wir gesonderte Etats zur Förderung der Finanzkompetenz der Jugend im Geschäftsgebiet bereit: für Planspiel Börse, Fit4Finance und den Schulservice für alle Jahrgangsstufen. Auch das Forum „Erfolgreich bewerben" richtet sich mit der Vorstellung zeitgemäßer Bewerbungsverfahren (Bewerberportale, Online-Tests, Telefoninterviews und Assessment-Center) an diese Zielgruppe (Abschlussklassen weiterführender Schulen im Geschäftsgebiet).Mit ihren Spenden unterstützt die Sparkasse Neuss das Gemeinwohl in der Region und stärkt das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld.

Auf www.gut-engagiert.de, www.sparkassenstiftungen.de und www.sparkasse-neuss.de haben
alle Kunden aus dem Rhein-Kreis Neuss (Regionalprinzip) die Möglichkeit, spezielle Förderungen zu beantragen. Die Spendenvergabe erfolgt nach der Maßgabe, möglichst alle Antragsteller unter Berücksichtigung gesellschaftlich relevanter Themen zu unterstützen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse Neuss ist Mitglied im RSGV und darüber hinaus im DSGV (s. allgemeine Informationen). Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union. Der DSGV organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.

So hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband stellvertretend für alle Sparkassen im Finanzverbund seine wirtschaftspolitische Position zum EU-Aktionsplan Sustainable Finance zum Ausdruck gebracht: Die Chefökonomen und Nachhaltigkeitsexperten der Sparkassen-Finanzgruppe setzen auf staatliche Anreize für die Real- und Kreditwirtschaft, damit der Umbau der Wirtschaft tatkräftig begleitet werden kann. Nur wo finanzierbare Projekte entständen, könnten Kreditinstitute ihren Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft leisten.  

Als Sparkasse Neuss unterliegen wir allen für die Finanzdienstleistungsbranche relevanten Gesetzgebungsverfahren und dem Sparkassengesetz für Nordrhein-Westfalen. Wir fördern kontinuierlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region des Rhein-Kreises Neuss. Dazu stellen wir verlässlich Fördermittel für gemeinnützige Zwecke in der Region bereit. Politische Zwecke zählen nach unserem Corporate Governance Codex (Kriterium 20) nicht zu den gemeinnützigen Zwecken.

Auch die Satzung der Sparkasse Neuss schließt unter der Maßgabe der Gemeinnützigkeit jede politische Förderung aus. Die Sparkasse Neuss spendet insofern nicht an Parteien und Politiker oder stellt im Rahmen ihres Veranstaltungswesens auch keine Räume für Zusammenkünfte politischer Parteien zur Verfügung (s. Leistungsindikator 19).

Die Sparkasse Neuss hält ein Compliance Management System vor, das verhindern soll, dass bestimmte Kunden(gruppen) eine bevorzugte Behandlung erhalten. Dies umfasst insbesondere auch die Prüfung von politisch exponierten Personen hinsichtlich der Herkunft von Geldern und auffälligen Transaktionen (s. Kriterium 20).

Als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber meldet die Sparkasse Neuss ihre Mitarbeiter/-innen für den Einsatz als Wahlhelfende bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Sie engagiert sich für den demokratischen Prozess zur Bestellung unserer Volksvertreter/-innen bleibt dabei aber politisch neutral.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Sparkasse Neuss tätigt grundsätzlich keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben haben Kreditinstitute zahlreiche Vorgaben zu beachten. Besonders zu nennen sind hier die Teilbereiche Geldwäsche, Terrorismus-finanzierung, Betrug, Wertpapierhandel und Risikomanagement. Die Institute müssen zur Prävention technische Systeme installieren, die Auffälligkeiten anzeigen und dann taggleich bewertet werden müssen. Grundlage zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben ist eine ausführliche Risikoanalyse. Aufgrund der erstmalig erstellten nationalen Risikoanalyse im Bereich Geldwäsche hat die Sparkasse Neuss im Jahr 2020 von drei Stufen auf fünf Stufen (niedrig, mittel-niedrig, mittel, mittel-hoch, hoch) umgestellt. Hierdurch wird der Vergleich mit der Systematik innerhalb der nationalen Risikoanalyse vereinfacht. 

Im Wertpapierbereich freuen wir uns, vor dem allgemeinen Start innerhalb der Sparkassen-finanzgruppe als Pilot die neue Umsetzung der Nachhaltigkeitsbefragung der Kunden testen zu können. Der Start im November verlief reibungslos. Die Kunden werden seitdem nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt. Als Auswahlkriterien dienen bei den Wertpapieren die E (Environmental = Umwelt, Klimaschutz) S (Social = Soziales z. B. Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards) und G (Good Governance = gute Unternehmensführung z. B. Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption) Kennzeichen, die über die Wertpapiermitteilungen technisch abrufbar sind.  

Als Kreditinstitutes innerhalb der Sparkassenfinanzgruppe werden wir technisch und rechtlich von den Verbänden (Deutscher Sparkassen- und Giroverband bzw. Rheinischer Sparkassengiroverband) und von den Landesbanken unterstützt. Als zentraler technischer Dienstleister fungiert die Finanzinformatik, die insbesondere auch vor möglichen Cyberangriffen schützt und die zahlreichen Programmierungen einheitlich vornimmt.  

Die Einhaltung der Anforderungen wird jedes Jahr von der internen Revision und der externen Revision geprüft, u. a. mit Blick darauf, ob die Maßnahmen ausreichend sind, um die unterschiedlichen Risiken zu steuern. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht.

Bei der Sparkasse Neuss fungiert die Compliance-Einheit unter Leitung des Compliance-Beauftragten als zentrale Instanz, um Vermögensschäden, die sich aufgrund der Nichtbeachtung rechtlicher Vorschriften ergeben könnten, und jedwede Art von Rechtsverstößen, Betrug und Korruption zu vermeiden. Der Compliance-Beauftragte ist direkt dem Vorstand unterstellt.

Der Vorstand genehmigt die Risikoanalysen und Kontrollpläne der gesetzlich Beauftragten. Sie erstellen jährlich ihre Tätigkeitsberichte, die der Vorstand genehmigt und dem Verwaltungsrat vorlegt. Auch hier berichtet der Compliance Beauftragte persönlich. Besondere Risiken sind aus den Analysen nicht erkennbar. Die Produkte der Sparkasse Neuss beinhalten per se keine negativen Auswirkungen nach Nachhaltigkeitskriterien. Erst durch mögliche Kombinationen von Kunden, Mitarbeitern, Transaktionen und Produkten können sich analog der Typologiepapiere (s.u.) Risiken für strafbare Handlungen ergeben. Die Einstufung der nationalen Risikoanalyse bestätigt die bisherige Gesamtrisikobetrachtung der Sparkasse Neuss.

Alle Mitarbeitenden haben Anweisungen zur Abwicklung von Mitarbeitergeschäften und zur Steuerung von Informationen erhalten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Mögliche Insiderfälle bzw. Marktmanipulationsversuche überwachen wir täglich.Das Compliance Management System prüft die Einhaltung von Finanz- bzw. Embargo-vorschriften, erkennt Geldwäsche- bzw. Terrorismushandlungen und weist auf Auffälligkeiten im Umgang mit politisch exponierten Personen hin.

Im Rahmen unserer Unternehmenskultur nimmt Integrität als Unternehmenswert den Stellenwert ein,der die hohe Reputation eines Finanzdienstleisters ausmacht. Damit entsprechen wir den Ergebnissen der vom DSGV durchgeführten imug-Studie „Sparkassen und Nachhaltigkeit 2019“. Im Rahmen dieser repräsentativen online-Befragung geben sowohl Kunden als auch Nichtkunden als mit Abstand wichtigstes Nachhaltigkeitsthema „faires Verhalten gegenüber Kunden“ (88 %) und „seriöse und zuverlässige Unternehmensführung“ (84%) an. Im Nachhaltigkeits-Universum der Finanz- und Versicherungsbranche stehen damit „Governance“-Indikatoren an oberster Stelle.

Der Bereich Compliance hat sich zum Ziel gesetzt, in den jährlich stattfindenden externen Prüfungen des Beauftragtenwesens keine Feststellung mit deutlichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventsionsmaßnahmen bzw. Präventionsvorkehrungen bescheinigt zu bekommen. Dies ist uns bisher stets gelungen.

Jährlich erfolgt eine Bewertung durch die Führungskräfte, ob die Mitarbeiter/innen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Mitarbeiter werden über gesetzliche Neuerungen durch Mitteilungen informiert. Bei größeren Veränderungen werden entsprechende Schulungen verpflichtend durchgeführt. Wechselt ein Mitarbeiter in einen anderen Bereich, sind E-Learning Programme zu durchlaufen. 

Sofern Mitarbeiter/innen gegen Vorgaben verstoßen, werden alle Optionen zur Ahndung geprüft und vollzogen. Handlungen im Zusammenhang mit Korruption haben wir nicht festgestellt.Schutz und Sicherheit der Kundendaten gewährleisten IT-Sicherheitssysteme. Vorgänge im Umgang mit diesen Daten werden täglich geprüft. Alle Prozesse mit Risikokomponenten werden binnen maximal drei Jahren, Prozesse mit hohem Risiko jährlich kontrolliert. Alle Vorgehensweisen werden von der internen Revision und externen Prüfern jährlich geprüft und bisher auch positiv bescheinigt.

Die Risikoanalyse umfasst alle Standorte, Produkte, Kunden-/Mitarbeitertypen, Transaktionen und sonstige Faktoren (z.B. Länderrisiken), ergänzend auch Fallbeispiele anerkannter Einrichtungen (Typologiepapiere der Financial Intelligence Unit bzw. Financial Action Task Force).Unser Corporate Governance Kodex ist geleitet von den Zielen der Verantwortung der Organe der Sparkasse (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Institut und dient der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle.Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten kostenfreie Schulungen beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband.

Über das Hinweisgebersystem können Mitarbeiter/-innen Verstöße gegen aufsichts-rechtliche Anforderungen (EU 575/2013) und das Kreditwesen-Gesetz (KWG) sowie sonstige strafbare Handlungen dem Compliance-Beauftragten melden. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Im Jahr 2020 gab es keine Meldungen von den Mitarbeiter/-innen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Es wurden sämtliche Standorte (33) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüft. Dabei wurden keine wesentlichen Risiken festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

In 2020 lagen keine Korruptionsvorfälle vor.  

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

In 2020 wurden keine Bußgelder und monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt


Kernkompetenz Integrität bei der Sparkasse Neuss
Im Vorwort des Verhaltenskodex formuliert der Vorstandsvorsitzende klar die Anforderungen an jeden Mitarbeitenden der Sparkasse Neuss: "Persönliche Integrität ist für uns eine Kernkompetenz. Nur, wenn wir uns jederzeit ethisch und moralisch einwandfrei verhalten, vermeiden wir Rechtsrisiken und tragen zur dauerhaft positiven Entwicklung und hohen Reputation unserer Sparkasse Neuss bei." Die Sicherstellung von Integrität ist Führungsaufgabe. Als Kernkompetenz wird sie in jedem Zielgespräch mit dem Mitarbeitenden durch die Führungskraft bewertet. Risiken sehen wir daher nicht.