14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unser wichtigster Beitrag zu gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme, zur Verringerung von Ungleichheit, zum Schutz von Arbeitnehmer*innen- und Menschenrechten sind die Ergebnisse unserer Arbeit, die die Verbesserung innerbetrieblicher und gesellschaftlicher Bedingungen in Unternehmen und entlang ihrer Wertschöpfungsketten anstößt, strukturiert, bemisst und verbessert. Im Berichtszeitraum konnten wir mit verschiedenen Organisationen Lieferkettenmanagement, Beschaffungskriterien und weitere soziale Nachhaltigkeitsthemen bearbeiten, wobei wir u.a. die Umsetzungsvorgaben der EU-CSR-Richtlinie sowie die ISO 26000, die GRI-Standards und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nutzten.
Die Basis unserer Arbeit ist immer der professionelle und zuverlässige Umgang mit unseren Kunden. Als kleines Nachhaltigkeitsinstitut arbeiten wir viel in Netzwerken und mit freien Mitarbeitenden. Hier achten wir darauf, dass Arbeitseinsatz und Privatleben im Gleichgewicht bleiben, z.B. durch sinnvolle entzerrte Terminlegung. Wir versuchen allen Mitarbeitenden eine lange Sommerpause durch entsprechende Projektplanung zu ermöglichen – weil wir wissen, wie gut Erholung tut. (Damit gehen wir über gesetzliche Bestimmungen hinaus, wie Mitarbeiter*innen einzubinden sind.)
Trotzdem kann es zu Stoßzeiten und durch Kunden-Wünsche zu nicht arbeitnehmer*innenfreundlichen Rahmenbedingungen wie Zeitdruck oder stressigen Situationen kommen. Hier ist triple innova bemüht, im Einvernehmen mit unseren Kunden eine realistische Zeitplanung zu erstellen, auch zum Schutze der eigenen Ressourcen. (Dies geschieht bei jedem Mandat gemeinsam mit allen am Projekt beteiligten Mitgliedern des triple innova-Teams. Neben der inhaltlichen Entscheidungsfreiheit zu Projekten ist dies ein wichtiger Bestandteil der Beteiligung des triple innova-Teams am Nachhaltigkeitsmanagement. Im Berichtszeitraum bearbeiteten wir fast ausschließlich Projekte in Deutschland; für Mandate im Ausland werden die gleichen Prozesse angewendet. Wir berufen uns nicht auf formale Standards, die über in Deutschland geltendes Recht hinausgehen würden.)
triple innova strebt an, weiterhin eine kleine flexible Agentur mit hoher inhaltlicher Kompetenz zu bleiben. Dennoch kann die kleine Teamgröße zu bestimmten Zeiten ein begrenzendes Kriterium sein – sowohl für die Verteilung der Arbeitslast, als auch für die Gewinnung von Projektausschreibungen. Auch im Berichtszeitraum überwiegt unserer Einschätzung nach der Vorteil der kleinen Agentur – auch wenn einzelne Teammitglieder zeitweise eine hohe zeitliche Belastung hatten und auch interessante Anfragen abgelehnt werden mussten. Über jedes Projekt wird von den Mitarbeitenden gemeinsam entschieden: in Form von Austausch über die notwendigen Kompetenzen und die möglichen Zeitbudgets, wobei es um höchstmögliche Transparenz nach innen geht.
Beim Einkauf von Lebensmitteln und Materialien beachten wir öko-faire Kriterien, insbesondere bei Kaffee, Tee und Schokolade, damit auch Arbeitnehmer*innenrechte der Produzent*innen gewahrt werden. Bei Verköstigungen außer Haus konnten wir dies im Berichtszeitraum nicht durchgängig sicherstellen.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengleichheit spielt in unseren Beratungsmandaten in der Regel nur eine untergeordnete Rolle. Wir sind jedoch grundsätzlich darauf bedacht, auf mögliche Diskriminierungen hinzuweisen.
Im triple innova-Team hat jedes Mitglied seine spezifischen Stärken, in menschlicher und fachlicher Hinsicht. Für den Projekteinsatz wird dies respektiert. triple innova kommt durch flexible und eigenverantwortlich planbare Arbeitszeiten den Bedürfnissen der Teammitglieder nach. Wir nutzen die positiven Effekte unserer Flexibilität: So finden zum Beispiel Besprechungen im Büro bei Bedarf nur kurz und pragmatisch statt, um dabei Kinder zu betreuen. Arbeiten im Homeoffice ist selbstverständlich. Termine werden so gelegt, dass sie mit Zugfahrplänen entspannt kompatibel sind.
Die Bürogemeinschaft sorgt für eine durchgehende Grundversorgung mit praktischen Dingen und für persönlichen Austausch, je nach Wunsch und Bedarf.
Durch Projektarbeit und unterschiedliche Projektlaufzeiten kann es zu stark schwankenden Arbeitseinsätzen kommen. Nachhaltigkeitsbezogene Arbeit wird auch in Unternehmen nicht immer so hoch bewertet wie andere Arbeit, und der von uns geleistete Aufwand spiegelt sich nicht immer in der Bezahlung der Mandate nieder. Da wir inhaltlich getrieben und interessiert sind, müssen wir das in Kauf nehmen. Ziele in diesem Bereich zu verwirklichen, ist aus unserer Sicht derzeit realistischerweise nicht möglich.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Wir sorgen dauerhaft für unsere Weiterbildung und fachliche Qualifizierung, in dem wir:

- Kongresse, Foren besuchen, z.B. GRI Global Conference, Kongress Deutscher Nachhaltigkeitspreis, B.A.U.M. e.V.-Jahrestagung, DNK-Stakeholder-Forum, Jahreskonferenzen des Investor Relations Club, VNU-Konferenzen
- Die Anforderungen der GRI (Trainer*innenqualifizierung und -examen, Webinarteilnahmen) und des DNK (Webinare, Veranstaltungen) erfüllen – und darüber hinaus aktiv sind, z.B. als GRI-Standards-Pioneers
Netzwerke und aktuelle Formen des Austausches (Skype, Telko, etc.) nutzen
- besonders unseren freischaffenden Teammitgliedern eigene Schwerpunktsetzungen ermöglichen, wenn sie sich weiterbilden möchten. Beispiele für Weiterbildungen im Berichtszeitraum: Systemische Moderation und Gruppencoachingmethoden
- trotz unseres starken Engagements in einzelnen Organisationen, insbesondere bei der GRI, wirtschaftlich und formal unabhängig bleiben –dies bedeutet auch inhaltliche und gedankliche Unabhängigkeit



Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Als kleines Dienstleistungs-Unternehmen erscheint es uns aktuell nicht effektiv, diese Daten systematisch zu erheben.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Aufgrund unserer Unternehmensstruktur nicht anwendbar

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Weiterbildungsstundenanzahl pro Mitarbeiter*in wurde im Berichtszeitraum nicht mehr erhoben. In früheren Zeiträumen wurden Qualifizierungsveranstaltungen sowie Tage der Teilnahme an Tagungen, an denen die triple innova-Teammitglieder nicht selbst referiert haben, als Weiterbildungstage erfasst. Dies haben wir jedoch aufgegeben, da keine Steuerungsrelevanz davon ausging.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Es werden hierzu keine Daten systematisch erhoben, da dies den Aufwand nicht rechtfertigen würde. Im Berichtszeitraum waren mehr Frauen als Männer im triple innova-Team aktiv und die Geschäftsführung liegt in der Hand einer Frau. Disziplinäre Vielfalt ist ebenfalls gegeben; sonstige Diversitätskriterien sind eher wenig stark ausgeprägt, werden teils durch unser Netzwerk bereichert.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Keine Diskriminierungsvorfälle


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Zu diesem Kriterium legen wir keine Informationen offen, da triple innova als Nachhaltigkeitsinstitut und Dienstleisterin eine überschaubare, nur teilweise internationale Lieferkette hat (siehe Kriterium 4) und somit die Auswirkungen unseres Handelns relativ gering sind.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es gibt keine erheblichen Investitionsvereinbarungen oder -verträge im Berichtszeitraum.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Ein Geschäftsstandort in Wuppertal, Deutschland; es findet keine Überprüfung statt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Im Berichtszeitraum gab es keine neuen Lieferanten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

In der Lieferkette (siehe Kriterium 4) sind bislang keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen bekannt. 


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die triple innova-Geschäftsführung fühlt sich dem Standort Wuppertal seit der Unternehmensgründung stark verbunden. Wir suchen die Zusammenarbeit mit Wuppertaler Einrichtungen (u.a. Wuppertal Institut, CSCP, Unternehmensbuilder) und haben Wuppertaler Unternehmen im Kundenstamm. Wir nutzen vorzugsweise örtliche Kultureinrichtungen und Seminarräume für unsere Veranstaltungen und Workshops. Im Berichtszeitraum führten wir z.B. mehrere Workshops im workspace pasche penthouse im gemütlichen Wuppertaler Luisenviertel durch.
Ab und zu beziehen wir Recycling-Toilettenpapier und Ähnliches von einer Ausbildungsstätte für Jugendliche mit Behinderungen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Angesichts unserer Unternehmensgröße und unserer starken Einbindung in Netzwerke haben wir uns entschieden, bezogen auf unseren Jahresumsatz und Zahlungen an Beschäftigte für diesen Berichtszeitraum keine absoluten Zahlen zu liefern, auch da sie Rückschlüsse auf einzelne vertrauliche Mandate zulassen könnten.



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Gesetzgebungsverfahren, die nachhaltige Entwicklung fördern und fordern, sind für triple innova relevant. Wir befürworten Regulierungen wie die EU CSR-Richtlinie, die bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verpflichtet. Dies haben wir 2013 in einer gemeinsamen Stellungnahme mit Germanwatch deutlich gemacht. Wir befürworten grundsätzlich Regelungen, die Transparenz schaffen und Nachhaltige Entwicklung voranbringen, sofern sie für die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaften effektiv sind. (triple innova hat sich im Berichtszeitraum nicht politisch engagiert und keinen politischen Einfluss genommen.)
Strategisch wichtige Mitgliedschaften sind für uns:
- Gold Community der Global Reporting Initiative
- Trainingspartnerprogramm der Global Reporting Initiative
- B.A.U.M. e.V.
- Schulungspartnerschaft Deutscher Nachhaltigkeitskodex
Aber: Wir bewahren unsere wirtschaftliche und organisatorische Unabhängigkeit, besonders gegenüber den Organisationen, für deren Programme wir zertifiziert sind.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Keine Parteispenden


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

triple innova hat keine eigenen Antikorruptionsrichtlinien; es ist bisher zu keinen Vorfällen gekommen. Im Umgang mit Projekten und Kunden halten wir uns an entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen, die jeweils von der Geschäftsführerin bzw. von allen Projektbeteiligten unterschrieben werden. Die Werkverträge unserer freien Mitarbeitenden beinhalten entsprechende Klauseln. (Verantwortlich für die Compliance ist die Geschäftsführerin; bei der Unterzeichnung von Vertraulichkeitsvereinbarungen bespricht sie die jeweils besonders starken Klauseln mit den Projektbeteiligten, um sie für den korrekten Umgang zu sensibilisieren.) Für Projekt-Angebote und -Annahmen gilt das Vier-Augen-Prinzip. Bei unserer Zusammenarbeit mit der TÜV Rheinland Akademie, die im Berichtszeitraum zustande kam, gilt deren „Richtlinie zur Vermeidung von Interessenskonflikten und Korruption“, zu deren Einhaltung wir uns verpflichtet haben.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Da bisher keine Korruptionsrisiken bekannt sind, wird der triple innova-Geschäftsstandort nicht explizit auf Korruptionsrisiken geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Keine Korruptionsvorfälle

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Keine Bußgelder