14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die StEB Köln bekennen sich zu den ILO Kernarbeitsnormen. Darüber hinaus respektiert und integriert das Unternehmen in Deutschland grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Gesetze und Vorgaben und setzen auf einen respektvollen Dialog mit den entsprechenden Gremien.
Internationale Regeln sind für die StEB Köln nur bedingt relevant, da das Unternehmen seine Dienstleistungen in Deutschland erbringt und die hiesige Gesetzgebung maßgeblich ist.
Die StEB Köln wenden den Public Governance Kodex der Stadt Köln an.
Das Unternehmen StEB Köln und alle Beschäftigten in Deutschland sind verpflichtet, die im Public Governance Kodex der Stadt Köln verankerten Werte und Verhaltensregeln aktiv gegenüber allen Interessengruppen anzuwenden. Dazu gehören Mitarbeiter, Kunden, Anwohner in der Nähe von Standorten, Kommunen, NGOs, Bürger, Verbraucherschutz- und Umweltschutzorganisationen.
Auszug aus den Zielen des Public Corporate Governance der Stadt Köln:
Der Kodex soll dazu dienen,
- das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern;
- durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen,
- Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Rat der Stadt Köln, Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaften) festzulegen und zu definieren;
- eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung zu fördern und zu unterstützen;
- den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und -verwaltung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern.
Jeden Tag stellen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Herausforderungen der Aufträge. Deshalb ist die StEB Köln bestrebt, Engagement zu fördern und den Beschäftigten berufliche und persönliche Entfaltung zu ermöglichen. Die sozialen Initiativen beruhen auf vier Schlüsselprinzipien: Gerechtigkeit, Solidarität, Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit und Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge. Die Beschäftigten bringen eine eigene Mitarbeiter-Zeitschrift heraus und sind dabei gänzlich unabhängig. Die Entstehungskosten tragen die StEB Köln.
In 2018 wird eine Workshopreihe unter Beteiligung aller Abteilungen des Unternehmens durchgeführt. Schwerpunkt ist die Mitwirkung der Beschäftigten bei der Ideenentwicklung zu den Leadership-Themen der Nachhaltigkeit sowie eigener Initiativen. Das Ergebnis des Beteiligungsprozesses wird in die "Roadmap Nachhaltigkeit der StEB Köln" für die Jahre 2019 und folgende einfließen. Alle Beschäftigten können sich jederzeit, zum Beispiel per E-Mail, mit Ideen, Anregungen und Kritik an die Koordinierungsstelle Nachhaltigkeit im Unternehmen wenden. Diese Teilhabemöglichkeit wird in der internen Kommunikation durch Dialogangebote regelmäßig kommuniziert. Der Personalrat bei den StEB Köln wird informell eng in das Nachhaltigkeitsmanagement einbezogen und wirkt daran mit.
Die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der StEB Köln erfolgen nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe TV-V. Dieser Tarifvertrag wurde zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt.
Die Beschäftigten der StEB Köln geben regelmäßig ein Magazin für die Beschäftigten heraus. Die dafür entstehenden Kosten übernehmen die StEB Köln.
Im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse zu den Arbeitnehmerrechten wurde festgestellt, dass bei den StEB Köln keine Gefahren für die Einhaltung erreichter Standards bei den Arbeitnehmerrechten erkennbar sind. Im Dialog zwischen Personalrat und Unternehmensführung wird die aktuelle Entwicklung regelmäßig besprochen. Wenn hier Handlungsbedarf erkannt wird, werden geeignete Maßnahemen umgesetzt.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Umfassende Maßnahmen des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollen arbeitsbedingte körperliche und seelische Belastungen so weit wie nur möglich vermeiden bzw. verringern. Die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der StEB Köln erfolgen nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe TV-V. Dieser Tarifvertrag wurde zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt.
Das Unternehmen handelt nach den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, LGG NRW. Eine Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Zur Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten bei den StEB Köln seit 2009 Frauenförderpläne, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Mit konkreten Zielen und Maßnahmen sollen vorhandene Strukturen so entwickelt werden, dass in allen Bereichen und Funktionen Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Trotz der technischen Ausrichtung der StEB Köln konnte mit diesen Maßnahmen der Frauenanteil erhöht werden. Auch der Anteil von Frauen in Führungspositionen hat seit 2009 leicht zugenommen. Insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie konnte mit der bestehenden Möglichkeit der Heimarbeitsplätze, des Angebots unterschiedlicher Teilzeitmodelle und der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren bereits viel erreicht werden.
Zur Vermeidung von Diskriminierung haben die StEB Köln einen Obmann als Ansprechpartner benannt. Betroffene können sich zusätzlich an den Personalrat oder direkt an die Geschäftsführung wenden. In der Behandlung von Diskriminierungsfällen wird großer Wert auf einen zeitnahen und vertraulichen Lösungsweg gelegt, um zusätzlichen Schaden für Betroffene zu vermeiden. In den jährlichen Mitarbeitergesprächen wird das Thema aktiv angesprochen, um frühzeitig bei möglichen Fehlentwicklungen eingreifen und entgegensteuern zu können.
Die StEB Köln sind 2017 zum vierten Mal für ihre familienbewusste Personalpolitik mit dem Zertifikat zum Audit „berufundfamilie“ ausgezeichnet worden. Das Audit erfasst den Status quo der bereits angebotenen Maßnahmen zur besseren Balance von Beruf und Familie, entwickelt systematisch das betriebsindividuelle Potenzial und sorgt mit verbindlichen Zielvereinbarungen dafür, dass Familienbewusstsein in der Unternehmenskultur verankert wird. 650 Beschäftigte können bei den StEB Köln von familienbewussten Maßnahmen profitieren. Das Angebot umfasst u.a. flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeit, Freistellung zur Betreuung von Angehörigen, betriebliche Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren sowie eine Ferienbetreuung für Kinder.
Zielsetzungen der StEB Köln für den Bereich der Chancengerechtigkeit
Ziel: Überprüfung bestehender Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtigung familienbewusster Aspekte. Zeitplanung: Laufende Umsetzung, Zielerreichung ist bedingt durch nicht durch das Unternehmen beinflussbare Faktoren nicht definierbar (Familienplanung und Wünsche der Beschäftigten, etc.).
Ziel: Ausweitung der Möglichkeiten flexibler Arbeitsortgestaltung. Zeitplanung: Laufende Umsetzung, eine Zielerreichung ist bedingt durch nicht durch das Unternehmen beinflussbare Faktoren nicht definierbar.
Ziel: Überprüfung der Regelungen zur Telearbeit auf deren praktische Umsetzung. Zeitplanung: Projekt in der Umsetzung, eine Zielerreichung ist für das Jahr 2020 angestrebt.
Ziel: Erhöhung des Frauenanteils unter den Beschäftigten im Unternehmen. Zeitplanung: Laufende Umsetzung, Zielerreichung ist bedingt durch nicht durch das Unternehmen beinflussbare Faktoren nicht definierbar (Anteil der weiblichen Studierenden in gefragten Fachbereichen entwickelt sich nur langsam positiv, etc.).
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die StEB Köln unterstützen die Beschäftigten durch eine Vielzahl von Maßnahmen. Zum Beispiel durch flexible Arbeitszeiten, die ein Höchstmaß an Gestaltungsmöglichkeiten bieten und die Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung sicherstellen. Darüber hinaus wird finanzielle Unterstützung angeboten, indem Studien- und Weiterbildungsgebühren übernommen werden. In den Kosten (Fortbildung, Messen, Workshops, Personalberatung) sind sowohl Pflichtschulungen (z. B. Arbeitsschutz) als auch persönliche Weiterbildung (z. B. Lean Administration) und Führungskräfteentwicklung (z. B. persönliche Coachings) enthalten, ebenfalls alle damit zusammenhängenden Kosten für Reise und Verpflegung. Lebenslanges Lernen gehört zum beruflichen Alltag.
Unabhängig von Alter und Position sollen vorhandene Potenziale erkannt und weiterentwickelt werden. Ausgangspunkt dafür sind die jährlichen Mitarbeitergespräche, die in der 360 Grad-Perspektive auch ein Feedback der Mitarbeiter abrufen. In diesem Dialog wird unter anderem besprochen, was in den vergangenen zwölf Monaten besonders gut realisiert wurde, welche Ziele erreicht werden konnten und welche Eigenschaften dabei besonders zum Tragen gekommen sind. Dabei wird ermittelt, welche Potenziale und Fähigkeiten weiterentwickelt werden können und zusätzlich, was geschehen muss, damit die Beschäftigten gegenwärtige und zukünftige Aufgaben wahrnehmen können.
Aufgrund des demografischen Wandels wird der Wettbewerb um den Führungskräftenachwuchs immer intensiver. Talentmanagement heißt bei den StEB Köln auch, potenzielle Fach- und Führungskräfte früh an das Unternehmen zu binden. Diesen Prozess gestalten die StEB Köln unter anderem mit attraktiven Ausbildungsangeboten, zum Beispiel in Kooperation mit der RWTH Aachen und der Technischen Hochschule Köln.
Zielsetzungen der StEB Köln bei der Qualifizierung der Beschäftigten:
- Aktualisierung der Qualifikation der Beschäftigten auf dem letzten Stand.
- Teilhabe an beruflichem Aufstieg.
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.
- Entwicklung von Potenzialen der Beschäftigten.
- Bindung der Beschäftigen an das Unternehmen.
- Gewinnung von neuen Mitarbeitern für das Unternehmen.
Eine Zielerreichung bei der Qualifizierung der Beschäftigten ist mit vertretbarem Aufwand kaum messbar. Zusätzlich entwickeln sich alle Zielsetzungen dynamisch, zum Beispiel in Abhängigkeit von der Dynamik des Arbeitsmarktes.
Dennoch kann für die StEB Köln festgestellt werden:
- Das Angebot nach Qualifikation wird intensiv nachgefragt.
- Gezielte Angebote für den Führungskräftenachwuchs stoßen auf positive Resonanz.
- Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit werden durch Vorschläge von
den Beschäftigten weiterentwickelt.
Als Risiko für die Gestaltung des demografischen Wandels wird eine vermeintlich höhere Attraktivität der privaten Wirtschaft als Arbeitgeber für Nachwuchskräfte gesehen. Strategien zur deutlicheren Positionierung als Arbeitgeber sollen dieses Risiko minimieren.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Die StEB Köln bekennen sich zu den ILO Kernarbeitsnormen. Darüber hinaus respektiert und integriert das Unternehmen in Deutschland grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Gesetze und Vorgaben und setzen auf einen respektvollen Dialog mit den entsprechenden Gremien.
Das Unternehmen StEB Köln und alle Beschäftigten in Deutschland sind verpflichtet, die in der Ethikrichtlinie verankerten Werte und Verhaltensregeln aktiv gegenüber allen Interessengruppen anzuwenden. Dazu gehören Beschäftigte, Kunden, Anwohner in der Nähe von Standorten, Kommunen, NGOs, Bürger, Verbraucherschutz- und Umweltschutzorganisationen.
Jeden Tag stellen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Herausforderungen der Aufträge. Deshalb ist die StEB Köln bestrebt, Engagement zu fördern und den Beschäftigten berufliche und persönliche Entfaltung zu ermöglichen.
Die sozialen Initiativen beruhen auf vier Schlüsselprinzipien: Gerechtigkeit, Solidarität, Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge.
Die StEB Köln entsprechen den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe auch Artikel 10 Abs. 2 der EG-Richtlinie 71/305/EWG – und Änderungshinweise in der EG-Richtlinie 89/440/EWG).Für technische Arbeitsmittel gilt das Gerätesicherheitsgesetz – GSG mit seinen Verordnungen und das Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Es werden sämtliche zutreffende Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung angewendet, zugänglich gemacht, geschult und kontrolliert.
Diese Vorschriften gelten für alle Beschäftigten der StEB Köln und befassen sich mit allen Aspekten des Gesundheitsschutzes wie z. B. den Grundsätzen der Prävention, der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt als betrieblicher Berater das Management der StEB Köln in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mitentscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.
- Art der Verletzung und Rate der Verletzungen: hierzu liegen keine Daten vor
- Berufskrankheiten: hierzu liegen keine Daten vor
- Ausfalltage und Abwesenheit: Krankenquote 2017 = 5,8 Prozent
ohne Langzeitkranke
- Ausfalltage und Abwesenheit: Krankenquote 2017 = 7,7 Prozent
mit Langzeitkrankte
- Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht: 0 Personen
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Im Unternehmen wird die gesetzliche Mitbestimmung zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Personalrats und dem Management gelebt. Über der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung hinaus wird der Personalrat über die Pläne des Managements informiert. Dieser ständige Dialog schließt auch die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein, die anlassbezogen besprochen werden. Beispielhaft werden die umfassenden Maßnahmen des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes genannt, die arbeitsbedingte, körperliche und seelische Belastungen so weit wie nur möglich vermeiden bzw. verringern sollen (Beschäftigungsfähigkeit).
Formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz existierten für den Berichtszeitraum nicht.
Für 2018 ist die Initiierung von Dialogforen mit allen Beschäftigten geplant. Die avisierte Folge von Veranstaltungen ist offen für den Themenbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Weiterbildungstage insgesamt 2017 = 991 Personaltage
Anteil der weiblichen Beschäftigten an Weiterbildungen = 18,77 %
Weitere Daten wurden nicht erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Die Geschäftsführung der StEB Köln erfolgt durch den Vorstand Otto Schaaf.
Der Vorstand wird derzeit aus einer Person gebildet.
Die StEB Köln unterstehen der Aufsicht des Verwaltungsrates.
Der Verwaltungsrat besteht aus 14 Mitgliedern (8 Frauen, 6 Männer).
Zusammensetzung Beschäftigte nach Geschlecht bei den StEB Köln zum 31.12.2017:
|
Anzahl |
Prozent |
Männer |
491 |
74,73 % |
Frauen |
166 |
25,27 % |
Gesamt |
657 |
100 % |
Zu der Altersstruktur für das Berichtsjahr 2017 können aufgrund einer Systemumstellung in der Datenerhebung keine Angaben gemacht werden.
Zusammensetzung Beschäftigte der Hauptabteilungen nach Geschlecht:
Abteilung V inklusive VA
Männer: 41,18 %
Frauen: 58,82 %
Abteilung HA TP inklusive TP A
Männer: 73,47 %
Frauen: 26,53 %
Abteilung HA TB inklusive TB-A, TB-S
Männer: 88,98 %
Frauen: 11,02 %
Abteilung HA M inklusive M-01, M-02
Männer: 48,84 %
Frauen: 51,16 %
Abteilung TA
Männer: 38,71 %
Frauen: 61,29 %
Abteilung K
Männer: 58,49 %
Frauen: 41,51 %
Abteilung P
Männer: 66,67 %
Frauen: 33,33 %
Beurlaubte
Männer: 33,34 %
Frauen: 66,66 %
Der Anteil von Beschäftigten bei den StEB Köln mit einer schweren Behinderung betrug zum 31.12.2017 7,39 Prozent.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Zur Vermeidung von Diskriminierung haben die StEB Köln einen Obmann als Ansprechpartner benannt. Betroffene können sich zusätzlich an den Personalrat oder direkt an die Geschäftsführung wenden. In der Behandlung von Diskriminierungsfällen wird großer Wert auf einen zeitnahen und vertraulichen Lösungsweg gelegt, um zusätzlichen Schaden für Betroffene zu vermeiden. In den jährlichen Mitarbeitergesprächen wird das Thema aktiv angesprochen, um frühzeitig bei möglichen Fehlentwicklungen eingreifen und gegensteuern zu können.
Im Unternehmen StEB Köln sind 2017 keine Diskriminierungsvorfälle bekannt geworden.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Nach einer Wesentlichkeitsanalyse wurde festgestellt, dass die StEB Köln Waren und Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland und in der Europäischen Union einkaufen.
In der EU ist die Wahrung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit durch die Gesetzgebung geregelt.
Die StEB Köln handelt selbst ausschließlich unter Beachtung von in Deutschland geltenden Vorschriften zu Menschenrechten, Arbeitsnormen und Umweltschutz.
Neue Lieferpartner werden bei Erstbeauftragung ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenden Gesetze hingewiesen.
Wesentliche Risiken mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus der Geschäftstätigkeit, den Produkten und Dienstleistungen der StEB Köln ergeben, sind nicht erkennbar.
Ein gesondertes Managementkonzept zum Schutz der Menschenrechte wird als Konsequenz aus der Wesentlichkeitsanalyse zu diesem Aspekt als nicht notwendig angesehen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
100 Prozent aller Investitionsvereinbarungen und -verträge wurden mit Partnern aus Deutschland oder der Europäischen Union geschlossen.
Die in Deutschland und der Europäischen Union geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Menschenrecht sind einzuhalten.
Ein Anlass für eine gesonderte Vereinbarung mit Menschenrechtsklauseln ist dadurch nicht gegeben und wurde nicht getroffen.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die StEB Köln sind ein kommunales Unternehmen der Stadt Köln. Andere Geschäftsstandorte werden nicht betrieben. Die in Deutschland und der Europäischen Union geltenden gesetzlichen Vorgaben zu den Menschrechten werden eingehalten. Es wurden entsprechend keine Geschäftsstandorte im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft, weil es dazu keinen Anlass gab.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
100 Prozent aller Lieferanten der StEB Köln kommen aus Deutschland oder der Europäischen Union. Die in Deutschland und der Europäischen Union geltenden gesetzlichen Vorgaben zu sozialen Rechten wie Menschenrechtsstandards sind einzuhalten. Ein Anlass für eine gesonderte Überprüfung von bestehenden und/oder neuen Lieferanten hat sich im Berichtszeitraum nicht ergeben.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Im Berichtszeitraum sind keine erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt geworden. Entsprechend wurden keine Maßnahmen ergriffen.
Die StEB Köln ist als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet, die Vergaberechtsvorschriften des Landes NRW zu befolgen. In den Details des Vergaberechts ist festgeschrieben, welche Anforderungen ein zukünftiger Lieferpartner erfüllen muss. Gesetzestreue ist ein zu erfüllendes Kriterium. Da die STEB Köln 100 Prozent aller Lieferpartner aus Deutschland oder der EU qualifiziert, werden tatsächliche oder potenzielle negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette nicht erwartet. Entsprechend wurde im Berichtszeitraum dieser Leistungsindikator nicht untersucht.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Erfüllung der Aufgaben der StEB Köln dient der Daseinsvorsorge. Abwasserreinigung, Hochwasserschutz und Gewässerpflege dienen in erheblichem Maße dem Gemeinwesen und ermöglichen ein angenehmes und sicheres Leben in der Stadt Köln.
Über diesen kommunalen Auftrag zur Daseinsvorsorge hinaus handeln die StEB Köln besonders beim Rheinhochwasserschutz weit über die Grenzen Kölns hinaus. Maßnahmen werden mit anderen Rheinanliegern abstimmen und können damit als Teil eines ganzheitlichen Prozesses wirken.
Die StEB Köln sind seit 2010 einer von zwei Hauptakteuren in der Kooperation "Wasserschule Köln für Schüler/innen der Grundschule bis zur Sekundarstufe. Mit Experimenten, Führungen und vielen Spielen rund um das kühle Nass lernen Kinder spielerisch die Besonderheiten über den Stoff kennen, ohne den ein Leben auf unserem Planeten nicht möglich wäre.
Der Kronleuchtersaal der StEB Köln am Theodor-Heuss-Ring ist ein einzigartiges Denkmal der Kölner Stadtgeschichte. Nach dem Vorbild von Städten wie Paris und Wien entstand Ende des 19. Jahrhunderts in Köln ein Abwassersystem, das noch heute von der Kunst der Kölner Ingenieure und Baumeister zeugt. Das Vereinigungsbauwerk, das der Entlastung der Kanalisation bei Starkregen dient, wurde für einen Besuch Kaiser Wilhelms II. mit zwei Kronleuchtern ausgestattet. Im historischen Kronleuchtersaal finden heute regelmäßig kostenlose Führungen und Konzerte statt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Sämtliche Kennzahlen zu den StEB Köln werden im
Geschäftsbericht 2017 veröffentlicht.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Politische Einflussnahme
Die StEB Köln gibt erworbenes Wissen durch die Arbeit in Verbänden weiter und partizipiert durch Teilhabe am Know-how anderer Experten. Als eines der großen Unternehmen auf dem Gebiet der Stadtentwässerung wird die Expertise des Unternehmens von unterschiedlichen Stellen aktiv nachgefragt. Nahezu ausschließlich geschieht das über die Verbände, in denen die StEB Köln mitwirkt. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung über die Verbandsarbeit der StEB Köln.
Die StEB Köln zahlt keine Zuwendungen an Regierungen und spendet nicht an Parteien und Politiker.
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren sind für die StEB Köln nicht relevant.
Verbandsarbeit der StEB Köln
Die StEB Köln sind Mitglied in einer Vielzahl von Organisationen, Vereinen und Verbänden. Teilweise wird die Mitgliedschaft aktiv gestaltet, teilweise ist das Unternehmen nur indirektes Mitglied über die Stadt Köln und teilweise erfolgt keine unmittelbare Wahrnehmung einer Mitgliedschaft, da sich diese aus Verbandssatzungen oder des Verbandsgesetzes ergibt. Vereinendes Merkmal aller Mitgliedschaften ist der Austausch und die Weiterentwicklung von Expertenwissen mit dem Ziel, die Aufgaben der Daseinsvorsorge nachhaltiger wahrzunehmen. Der Aspekt der Partizipation ist dabei zentral.
Aktiv sind die StEB Köln in folgenden Organisationen:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V.
Die AöW hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Auffassung der öffentlich-rechtlichen Wasserwirtschaft bundesweit zu artikulieren, ihre Positionen zu vertreten, Fragen zu formulieren und fachliche Interessen in Öffentlichkeit und Politik zu vertreten.
Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e. V.
Das Komitee ist die nationale Plattform zur Katastrophenvorsorge in Deutschland. Es versteht sich als Mittler zu internationalen, auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge tätigen Organisationen und Initiativen und als ein Kompetenzzentrum für alle Fragen der nationalen und internationalen Katastrophenvorsorge.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.
Die Hauptaufgabe des Vereins besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung gewährleistet wird. Fachleute erstellen in ehrenamtlicher Zusammenarbeit das DVGW-Regelwerk. Das bedeutet, dass die Technischen Regeln für das Gas- und Wasserfach von der Branche selbst erarbeitet werden können (Technische Selbstverwaltung). Dabei können anerkannte Regeln der Technik (aaRT) entstehen, auf die häufig in der Gesetzgebung Bezug genommen wird.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Die DWA ist der deutsche Repräsentant der auf den Gebieten Abwasser, Abfall und Wasserwirtschaft tätigen Fachleute. Zu den Haupttätigkeitsfeldern des gemeinnützigen Verbandes zählen technisch-wissenschaftliche Themen und die wirtschaftlichen sowie rechtlichen Belange des Umweltschutzes. Die politisch und wirtschaftlich unabhängige Vereinigung arbeitet in den Bereichen Gewässerschutz, Abwasser, Abfall, Wasserbau, Wasserkraft, Hydrologie und Boden und hat etwa 15.000 Mitglieder. Der DWA ist Sprachrohr für übergreifende Wasserfragen, Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasserwirtschaft, Mitwirkung bei Normungen und ein großer Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen.
Güteschutz Kanalbau e. V.
Der Güteschutz Kanalbau prüft die Mitglieder, meistens Bau- und Sanierungsfirmen, im Rahmen einer Fremd- und Eigenüberwachung zur Qualitätssicherung.
HochwasserKompetenzCentrum e. V.
Das HKC verbindet Praxis und Theorie im Hochwasserschutz. Es vernetzt Firmen und Institutionen, betroffene Bürger, Behörden, Städte, etc. Das gemeinsame Ziel ist die Entwicklung, Vorhaltung und Bereitstellung von Fachkompetenz in Sachen Hochwasserschutz.
Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V.
Die Hochwassernotgemeinschaft Rhein ist ein Zusammenschluss von Gemeinden, Städten und Bürgerinitiativen am Mittel- und Niederrhein. Gemeinsam setzen sich die Mitglieder für einen besseren, weil vernetzten Hochwasserschutz ein. Der Verein versteht sich als Solidargemeinschaft, deren Mitglieder sich zu gegenseitiger Hilfe verpflichten. Aus diesem Grund arbeitet die HWNG Rhein e.V. auch eng mit niederländischen Kommunen zusammen.
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
Die VKU, Abteilung Wasser und Abwasser im VKU als eigenständige Organisationseinheit mit mehr als 700 Mitgliedern, ermöglicht den Mitgliedern einen regelmäßigen jährlichen Erfahrungsaustausch mit Abwasserzweckverbänden aus ganz Deutschland. Zusätzlich steht eine besondere Internetplattform zum ständigen Erfahrungsaustausch zur Verfügung.
Vereinigung zur Förderung des Lehrstuhls und Instituts für Wasserbau
und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen e. V.
Die Vereinigung hat sich zur Aufgabe gemacht, das Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft (IWW) bei der Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben in Lehre und Forschung zu unterstützen. Die Mitglieder der Vereinigung sind Vertreter aus Wasserverbänden, Planungsbüros und der Entsorgungswirtschaft.
Regionalforum Abwasser Rhein-Erft-Sieg
Im Regionalforum Abwasser Rhein-Erft-Sieg sind kommunale Unternehmen der Wasserwirtschaft aus 18 Städten organisiert: Bergisch-Gladbach, Burscheid, Bonn, Bornheim, Brühl, Düren, Euskirchen, Frechen, Hürth, Kerpen, Köln, Leverkusen, Leichlingen, Niederkassel, Pulheim, Solingen, Troisdorf, Wesseling. In diesen Städten leben rund 2,4 Millionen Einwohner. Zweck des Regionalforums Abwasser ist neben dem fachlichen Austausch die zielgerichtete Kooperation und Bündelung von Mitteln zur Schaffung besserer Lösungen für die Kommunen im Bereich der Wasserwirtschaft. Alle zwei Jahre veranstaltet das Regionalforum Abwasser einen Kooperationstag zu einem Themenschwerpunkt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die StEB Köln spendet kein Geld und auch keine Sachleistungen weder direkt noch indirekt an politische Parteien im In- oder Ausland.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
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Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Seit 2013 gilt ein Verhaltenskodex für die Beschäftigten der StEB Köln. Allen Beschäftigten wird dieser Verhaltenskodex zur Beachtung durch die Führungskräfte jeweils persönlich gegen Empfangsbestätigung zur Kenntnis gegeben. Weiter gilt die Dienstanweisung „Richtiges Verhalten bei Zuwendungen und Geschenken“. Der Verhaltenskodex sowie die Dienstanweisung sind im Intranet für alle Mitarbeiter einsehbar.
Die StEB Köln entsprechen dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln).
Dieser Kodex beinhaltet wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung des Unternehmens, insbesondere ihrer Unternehmensführung und enthält international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen und soll das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die StEB Köln bestätigen. Die Innenrevision der StEB Köln überwacht den Prozess guter Unternehmensführung und prüft mögliche Verdachtsfälle. So ist ein wesentliches Prinzip im Einkauf das Vier-Augen-Prinzip bei der Bestellung von Leistungen.
Für gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten/Compliance ist im Unternehmen StEB Köln Frau Martina Saathoff, Abteilungsleiterin Kundenservice, Recht und Liegenschaften zuständig.
Als Ergebnis einer Wesentlichkeitsanalyse wurde festgestellt, dass sich keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit der StEB Köln, deren Geschäftsbeziehungen und aus deren Produkten oder Dienstleistungen ergeben, die Auswirkungen aus die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben und nicht bereits durch die ergriffenen Maßnahmen abgedeckt sind.
Die bestehende Zielsetzung, rechtswidriges Verhalten und insbesondere Korruption zu vermeiden, wird mit den bestehenden Mitteln erreicht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die StEB Köln ist ein kommunales Unternehmen der Stadt Köln. Andere Geschäftsstandorte werden nicht betrieben. Die in Deutschland und der Europäischen Union geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption werden durch uns eingehalten. Es wurden entsprechend keine Geschäftsstandorte im Hinblick auf Verstoße wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich überprüft, weil es dazu keinen Anlass gab.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Bei den StEB Köln wurden im Berichtszeitraum keine Korruptionsvorfälle bekannt, festgestellt oder geahndet.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurde im Berichtszeitraum kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt.