14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Standorte der Bank befinden sich in Ländern, in denen die Grundsätze der "Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik" eingeführt wurden, deren Umsetzung und Anwendung überwacht wird und von den Arbeitgeberverbänden/Gewerkschaften mit Leben gefüllt werden. Die DZ PRIVATBANK achtet an allen Standorten vollumfänglich auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten sowie der geltenden Arbeitsstandards. Dies wird unter anderem auch durch die gewählten Arbeitnehmervertretungen mit kontrolliert. Eine Zielsetzung für die Einhaltung dieser Rechte ist daher nicht notwendig.
 
Die Bank ist Mitglied in der Luxemburger Bankenvereinigung ABBL (Association des Banques et Banquiers, Luxembourg) und wendet die Regelungen des Kollektivvertrages für alle Tarifmitarbeiter an. Darüber hinaus gelten diese Regelungen (bspw. Urlaub, Arbeitszeit) teilweise auch als Mindeststandard für AT-Mitarbeiter. Die Vertretung der Arbeitnehmer ist durch die Wahl einer Personalvertretung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Darüber hinaus existieren Regelungen für weitere Arbeitnehmervertretungen wie zum Beispiel der Sozialdialog .

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in vielfältigen Gremien, Arbeitskreisen und Zirkeln eingebunden, um an der Gestaltung der betrieblichen Arbeitsprozesse, der Zukunftsausrichtung der Bank und der Unternehmenskultur aktiv mitzuwirken.

Über die feste Rubrik „Nachhaltigkeit„ im Intranet werden die neusten Entwicklungen wie das aktuellste ISS-Oekom-Rating, die Veröffentlichung der nichtfinanziellen Erklärung oder bestehende Aktivitäten sowie feste Ansprechpartner wie z.B. die CSR Managerin der Bank inkl. der Tätigkeitsfelder vorgestellt. Unser Roundtable zum Thema Nachhaltigkeit dient als festes Gremium zum Austausch zwischen den Fachbereichen und kann zur Ideensammlung genutzt werden. Des Weiteren verzichten wir seit vielen Jahren ganz bewusst auf Weihnachtsgeschenke für unsere Kunden und Geschäftspartner zugunsten von Spenden an soziale Einrichtungen. Um einen möglichst nachhaltigen Effekt zu erzielen, wird unser Spendenbudget auf verschiedene, von unseren Mitarbeitern vorgeschlagene Projekte, die in der Regel auch privat und ehrenamtlich von ihnen unterstützt werden, verteilt. So konnten bereits zahlreiche Projekte in Luxemburg, Deutschland und in der Schweiz mit einer Spende unterstützt werden.  Darüber hinaus besteht im Intranet die Möglichkeit, ein eigenes Soziales Projekt intern allen Kolleginnen und Kollegen vorzustellen und gleichzeitig einen Aufruf zur Unterstützung (z.B. durch Spenden der Kollegen) zu starten.

Die Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen, Produkte und Dienstleistungen bergen keine Risiken für Arbeitnehmerrechte.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Bank verpflichtet sich im Rahmen der Diversitätsrichtlinie und der Personalstrategie zur Förderung der Vielfalt im Rahmen von Stellenbesetzungen, Einstellungen, Entlohnung und Qualifizierung sowie bei der Besetzung von Führungspositionen. Mittelfristig soll der Anteil an Frauen in Führungspositionen der DZ PRIVATBANK den durchschnittlichen Wert aller Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe von derzeit zwischen 15 und 21 Prozent erreichen.

Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich zum einen nach den jeweiligen Tarifverträgen in Luxemburg und Deutschland. Darüber hinaus ist durch regelmäßige Marktvergleiche und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben zur Vergütung sichergestellt, dass die Vergütung angemessen, marktgerecht und risikoadäquat erfolgt.

Wir rekrutieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlechts- und altersneutral und ausschließlich nach Leistung und Qualifikation. Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung spielen keine Rolle. Wir haben den Letter of Intent zur Frauenförderung in der DZ BANK Gruppe unterzeichnet, der die Gleichberechtigung von Frauen in ihrer Entwicklung, bei der Auswahl für Führungspositionen und die Gleichbehandlung in der Entlohnung beinhaltet. Diesen Verpflichtungen gehen wir schon lange nach.

Die Bank bietet sehr flexible und vielfältige Teilzeitmodelle. Elternzeit wird durch den Arbeitgeber unterstützt und ist selbstverständlich auch für unsere männliche Belegschaft möglich. Wir bieten ein umfassendes Angebot an Betriebssportgruppen wie beispielsweise Golf, Tennis, Yoga usw. Am Standort Luxemburg gibt es eine betriebseigene Kantine, die hauptsächlich regionale und saisonale Produkte anbietet. Dabei liegt das Augenmerk nicht nur auf den umweltschonenderen, kurzen Transportwegen, sondern auch darauf, eine nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen, indem auch Bio-Produkte, Fair-Trade-Produkte und grundsätzlich gentechnikfreie Lebensmittel bezogen werden.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Zielsetzung ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichender Anzahl, mit der geforderten Qualifikation und der bezogen auf die Strategien der Bank ausgestatteten Motivation und Leistungsbereitschaft an das Unternehmen zu binden. Auf die Zielsetzung, den demografischen Wandel zu meistern, zahlt die Entwicklung gezielter Deckungsstrategien im Rahmen der strategischen Personalplanung ein. Die Bank hat hierzu im Jahr 2020 begonnen, mit allen Segmenten eine systematische Strategische Personalplanung (SPP) zu entwickeln, um auch in der Zukunft qualifizierte Mitarbeiterinnen und MItarbeiter in allen relevanten Profilen zur Verfügung zu haben. Hierfür wurden umfangreiche und auf jedes Segment zugeschnittene Deckungsstrategien entwickelt, die neben der Mitarbeiter-Bindung und Gewinnung zahlreiche Maßnahmen zur Qualifizierung enthalten und verbindlich vereinbaren. Die SPP wurde in 2021 fortgesetzt und wird im Jahr 2022 mit allen Segmenten durchgeführt sein. Die Durchführung der SPP wie auch die Vereinbarungen selbst sind im Zielkatalog des Segments Personal und der betroffenen Fachbereiche verbindlich verankert und werden im Rahmen der jährlichen Zielerreichung überprüft. Neben der SPP verfügt die Bank über ein elaboriertes System des Qualitätsmanagement-Reportings, in dem für jedes Segment und aggregiert für die Gesamtbank quartalsweise Kennzahlen zur Mitarbeiterqualifizierung, Mitarbeiterzufriedenheit, Fluktuation und Gesundheit erhoben und regelmäßig überprüft und an vorgegebenen Zielegrößen (Ampelfunktion) gemessen werden.

Die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch ein internes Weiterbildungsangebot sowie durch den Zugang zu externen Weiterbildungsanbietern gewährleistet. Die Weitergabe von Wissen on-the-job wird gefördert. Grundlage sind der regelmäßige Austausch mit den Fachbereichen zu Qualifizierungsbedarfen sowie die Rückmeldungen aus den Mitarbeitergesprächen. Die Förderung individueller Gesundheitskompetenz wird durch zahlreiche Angebote, vor allem über das Intranet, betrieben. Der digitale Wandel wird durch Fachseminare, Verhaltensseminare sowie über die sukzessive Ermöglichung von Mobilarbeit unterstützt. Im Rahmen des demografischen Wandels hat die Bank ein Konzept der strategischen Personalplanung entwickelt, das vor dem Hintergrund bestehender Szenarien und zentraler Mitarbeiterprofile segmentweise in den Fachbereichen etabliert wird.

Kontinuierliche Mitarbeiterqualifizierung, Personalentwicklung und betriebliches Gesundheitsmanagement sind seit vielen Jahren Bestandteil der Personalstrategie des Hauses. Neben der Sicherung der Zukunftsfähigkeit durch qualifizierte und leistungsbereite Mitarbeiter tragen sie zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur, insbesondere Führung und Zusammenarbeit, bei.

Es sind uns keine wesentlichen Risiken bekannt, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Qualifizierung haben.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Es sind keine bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die DZ PRIVATBANK hat ein Konzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert, das auf eine langfristige und nachhaltige Förderung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter abzielt. Im Rahmen dieses Konzepts werden eine Reihe von Maßnahmen in der Bank durchgeführt (Seminare zum Thema Gesundheit, Schulung der Führungskräfte, Vorträge, Gesundheits- Checkups, Grippeschutzimpfung, Betriebssport etc.). Am Standort Luxemburg hat die Bank einen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenlosen Fitnessraum sowie Kursräume für Yogakurse etc. zur Verfügung gestellt.

Die Bank beschäftigt ausgebildete Mitarbeiter für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Sie unterliegt insoweit staatlicher Kontrolle. Sie versichert sich standortbezogen der staatlichen Regelungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Vor ihrer Einstellung werden Mitarbeiter auf ihre körperliche Leistungsfähigkeit hin untersucht.

Für Mitarbeiter an Bildschirmplätzen gibt es alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschriebene Augenschutzuntersuchungen. Es gibt keine arbeitsbedingten Todesfälle und keine Berufskrankheiten.

Die Ausfalltage wegen Krankheit halten sich im branchenüblichen Rahmen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Ø Dauer Weiterbildung (Stunden)  
Funktion in der DZ PRIVATBANK
gesamt männlich weiblich
Abteilungsleiter 9,87 10,18 0,00
Bereichsleiter 10,27 9,50 15,38
Gruppenleiter 12,21 11,56 17,42
Mitarbeiter 8,83 11,30 5,69

Hinweis: Die durchschnittliche Stundenzahl im Jahr 2020 ist im Vergleich zu den Vorjahren auf Grund der Pandemie-Situation gesunken.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a.
Männer: 100%
Frauen: 0%

unter 30: 0%
30-50: 10%
über 50: 90%

(Angabe bezogen auf den Aufsichtsrat der DZ PRIVATBANK S.A.)

b.




(Angabe bezogen auf die DZ PRIVATBANK)

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab keine Fälle von Diskriminierung.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Mit dem Beitritt der DZ PRIVATBANK gemeinsam mit der DZ BANK Gruppe zum UN Global Compact der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 2013 haben wir uns zu zehn weltweit gültigen Grundsätzen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung bekannt. Diese Grundsätze bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen für unser Handeln.

Für unsere Investmentlösungen mit Nachhaltigkeitsbezug schließen wir im Hinblick auf den UN Global Compact Unternehmen aus, bei denen gemäß unserer Datenbasis beständig kritische Verstöße in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Geschäftsverhalten vorliegen und das betreffende Unternehmen keine Reaktion darauf zeigt. Bei Staatsemittenten schließen wir unfreie Staaten gemäß dem Freedom House Index aus. Bei unseren nachhaltigen Investmentlösungen werden zusätzlich zu den Mindestausschlüssen weitergehende, strengere Kriterien angewendet. Die Details zu den jeweiligen nachhaltigen Anlagestrategien sind auf folgender Internetseite abrufbar:
https://www.dz-privatbank.com/dzpb/de/nachhaltig-investieren-300.html


Durch die konservative Investionspolitik in der Eigenanlage, die aus dem Funktionsbezug resultierende Fokussierung auf Emissionen öffentlicher Haushalte, supranationaler Organisationen, Pfandbriefe/Covereds und ausgewählter Unternehmensanleihen/Corporates hoher und höchster Bonität sowie durch die Einbeziehung der Konzernpolicy für nachhaltige Kreditvergabe werden die Risiken von Menschenrechtsverletzungen berücksichtigt. Es sind außerdem aktuell keine Risiken bezüglich Menschenrechtsverletzungen bekannt und im Hinblick auf das Geschäftsmodell und die Kreditvergabepolitik im Geschäftsfeld Kredit nicht zu erwarten.

Die datenökologische Verantwortung mit Blick auf die Menschenrechte umfasst den Schutz der Privatsphäre. Die Sicherheit und Qualität der verarbeiteten Daten soll gewährleistet sein und bleiben. Damit diese Ziele erreicht werden können stellen wir die Umsetzung der DSGVO in jedem Land, in dem wir tätig sind, sicher. Prozesse wurden implementiert und alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, um die Anforderungen der DSGVO an den Datenschutz sicherzustellen.

Unsere Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten und Dienstleister ist jederzeit einsehbar und online veröffentlicht. Alle Lieferanten ab einer Umsatzhöhe von >100TEUR p.a. wurden 2014 im Zuge des Prüfungsverfahrens zum Thema Nachhaltigkeit befragt. Seitdem werden neue Lieferanten, die dieses Kriterium erfüllten, dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitsanforderungen der DZ PRIVATBANK einzuhalten und mit einem Nachhaltigkeitsfragebogen die Konformität dazu eingeholt. Ziel ist es, perspektivisch mittels einer cloud-basierten Systemlösung die relevanten Lieferanten einem Nachhaltigkeitsrating zu unterziehen. Nachhaltige Lieferketten fließen in die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung des Lieferanten ein. Die Bewertungsmethodik und das Modell basiert auf führenden Standards wie dem UN GLOBAL COMPACT, GRI und ISO 2600 und wird von einem internationalen Komitee überwacht. Die Leistung wird bewertet indem die Richtlinien, Maßnahmen und Ergebnisse eines Unternehmens sowie die Beiträge von externen Fachleuten und Interessengruppen bewertet werden. Es erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Nachhaltigkeitsleistungen des Lieferanten. Geplante Einführung dieser Software Lösung war zunächst für das Jahr 2021 angedacht. Pandemiebedingt kam es zu Ressourcenengpässen in der hierfür vorgesehenen Arbeitsgruppe, so dass eine neue systematische Erfassung unserer relevanten Lieferanten erst für das 1. Quartal 2022 vorgesehen ist. Hauptsächlich beschäftigt die DZPB Dienstleister, die in EU-Ländern bzw. Mitgliedsstaaten des Europarats (bspw. Schweiz) ansässig sind. Erfahrungsgemäß ist daher mit keinen Menschenrechtsverstößen zu rechnen – umso mehr, als in der Europäischen Union wie auch Mitgliedsstaaten des Europarats Regeln und Gesetze bestehen, die dem Schutz der Menschenrechte dienen und die den Arbeitgeber dazu verpflichten, diese einzuhalten. Aktuell sind uns daher keine wesentlichen Risiken im Beschaffungsumfeld der Bank mit Bezug zu negativen Auswirkungen zu Menschrechten bekannt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Aufgrund fehlender systemischer Unterstützung ist uns zur Zeit eine Auswertung noch nicht möglich. Die Relevanz der üblichen Bankbeschaffungen wird absehbar begrenzt sein.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Da sich unsere Geschäftsstandorte in Luxemburg, Deutschland und der Schweiz befinden, wird dieser Aspekt nicht geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Mit Einführung der geplanten NH-Systemlösung sollte die Überprüfbarkeit dieses Kriteriums möglich werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Die Grundlage der nachhaltigen Beschaffungsaktivitäten der DZ PRIVATBANK ist das aktive Lieferantenmanagement, welches sich an den Mindeststandards der DZ BANK Gruppe orientiert. Alle wesentlichen Lieferanten der DZ PRIVATBANK (ab einer Umsatzhöhe von >100TEUR p.a.) wurden 2014 im Zuge des Nachhaltigkeits-Prüfungsverfahrens initial befragt. Die DZ PRIVATBANK beabsichtigt, eine Systemlösung einzuführen zur kontinuierlichen Nachhaltigkeits-Überwachung der relevanten Lieferanten. Die hieraus gewonnen Nachhaltigkeits-Ratings kann die jeweilige Beschaffungseinheit zum Beispiel im Rahmen eines Anbieterauswahlverfahrens berücksichtigen oder bei sehr ungünstigem Rating auch eine Geschäftsbeendigung in Betracht ziehen, sofern kein Entwicklungspotential gesehen wird.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die DZ PRIVATBANK ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und nimmt diese auf vielfältige Weise wahr. Grundlage dafür sind die genossenschaftlichen Prinzipien. Unser gesellschaftliches Engagement umfasst die Kategorien Spenden, Zustiftung und soziale Aktivitäten. Dabei fokussieren wir uns auf die Schwerpunkte Soziales sowie Kultur. Auf unserer Internetseite GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT (https://www.dz-privatbank.com/dzpb/de/soziales-engagement-2860.html) finden Sie kompakt auf einen Blick unsere wichtigsten Handlungsfelder kurz vorgestellt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

a.i. Die Erlöse im Jahr 2020 betrugen 226.290 TEUR.
a.ii. Der ausgeschüttete wirtschaftliche Wert liegt bei 200.913 TEUR, woraus sich
a.iii. ein beibehaltener wirtschaftlicher Wert von 25.377 TEUR im Jahr 2020 ergibt.  
b. Die Aufteilung der Erträge der DZ PRIVATBANK S.A. auf die geografischen Bereiche (basierend auf dem Sitzlandprinzip der Kunden) ergibt sich wie folgt:
- Luxemburg: 184.857 TEUR
- Deutschland: 90.033 TEUR
- übriges Europa: 12.885 TEUR
- übrige Welt: 6.164 TEUR


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Es werden keine Spenden an Parteien getätigt.

Wir sind Mitglied beim BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.), der ABBL (Bankenvereinigung Luxemburg) sowie der AGDL (Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg) und der ALFI (Association of the Luxembourg Fund Industry), desweitern beim VfU (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V.) und der LuxFlag in Luxembourg.

Relevant sind aktuell vor allem alle Gesetzgebungsverfahren und Verordnungen, die durch den EU Aktionplan for Susainable Finance sowie den European Green Deal ausgelöst wurden. Allen voran betrifft uns derzeit die Offenlegungs- sowie die TaxonomieVerordnung. Uns ist bekannt, dass der BVR in Deutschland und die ABBL sowie auch die ALFI in Luxembourg sich regelmäßig an öffentlichen Konsultationen zu eben diesen Dokumenten beteiligen und nach unserer Einschätzung hier einen sehr realistischen Einblick auf die finanzwirtschaftlichen Zusammenhänge und Umstände geben. So hat zum Beispiel unter der Federführung des BVR die DK Ende 2020 zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts der EU-Kommission zur Festlegung technischer Screening-Kriterienfür die ersten beiden Umweltziele der EU-Taxonomieverordnung Stellung bezogen sowie eine erste Folgenabschätzung "Nachhaltige Finanzen - Verpflichtung bestimmter Unternehmen zur Veröffentlichung nicht-finanzielle Informationen zu veröffentlichen" vorgenommen und eine DK-Stellungnahme zum Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats koordiniert. Die neueste Anteilnahme an einer Kosultation der ABBL bezog sich auf die "EBF response to the EC consultation on Delegated Act Taxonomy Article 8".


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es werden keine Spenden an Parteien getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Handeln aller Mitarbeiter der Bank sowie ihres Vorstands und Aufsichtsrats erfolgt unter strenger Beachtung der Einhaltung aller anwendbaren Normen. Daneben sind auch ethische und moralische Werte vorgegeben und kommuniziert, denen die Bank unterworfen ist. Zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und auch von Korruption besteht ein solides Regelwerk zur Internen Governance, dass insbesondere eine klare Aufbauorganisation nach dem Prinzip der Funktionstrennung, wirksame Verfahren zur Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Meldung von Risiken, interne Kontrollmechanismen sowie eine Vergütungspolitik und -praxis, die ein unethisches und nicht gesetzeskonformes Verhalten verhindert, umfasst.

Die Umsetzung und Vorgaben sind in organisatorischen Regelungen sowie in Standards festgelegt, die allen Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter der Bank haben sich den Werten und Inhalten von Verhaltensstandards unterworfen, die in den Verhaltenskodizes der Association des Banques et Banquiers, Luxembourg (ABBL) und der Association of the Luxembourg Fund Industry (ALFI) festgelegt sind und haben auch die Private Wealth Management Charter of Quality der International Capital Market Association (ICMA) anerkannt. Zur Sicherstellung, dass sich die DZ PRIVATBANK S.A. sowie ihre Mitarbeiter stets im Einklang mit den für sie anwendbaren Normen befindet, hat der Vorstand das Prinzip der drei Verteidigungslinien, bestehend aus den Geschäftsbereichen, die Risiken eingehen oder erwerben (erste Verteidigungslinie), den Unterstützungs-Funktionen wie der Buchführungs- und Finanzfunktion und insbesondere der Compliance- und Risikokontrollfunktion (zweite Verteidigungslinie) sowie der Internen Revision als dritter Verteidigungslinie konsequent umgesetzt.

Den Organisationseinheiten der ersten Verteidigungslinie obliegt die grundsätzliche Zuständigkeit, die Einhaltung der für sie geltenden Normen durch die Einrichtung von angemessenen operationellen Kontrollen sicherzustellen.

Die Einheiten der zweiten Verteidigungslinie überprüfen die Einhaltung der in ihren Aufgabenbereich fallenden internen Vorschriften und Verfahren, bewerten regelmäßig deren Angemessenheit -- auch im Hinblick auf die einschlägigen Normen und Vorgaben -- und erstatten Bericht an den Vorstand sowie Aufsichtsrat.

Die Interne Revision (dritte Verteidigungslinie) überprüft auf Basis eines mehrjährigen Prüfungsplanes sowohl die erste als auch die zweite Verteidigungslinie und berichtet ebenfalls an den Vorstand und Aufsichtsrat.

Spezifische Zuständigkeiten und Einbindung von Vorstand und Aufsichtsrat

Für die Überwachung und laufende Beurteilung des Compliance-Risikos ist insbesondere der Bereich Compliance/Geldwäsche/Datenschutz/Information Security & Risk (nachfolgend: Compliance) zuständig, der unter der Leitung des Chief Compliance Officers steht. Die Arbeitsweise des Bereiches sowie seine Ziele, Verantwortlichkeiten und Befugnisse sind in der Compliance-Charta festgelegt, die durch den Vorstand sowie den Aufsichtsrat genehmigt wurde. Compliance ist eine von allen anderen Funktionen unabhängige Stabsfunktion, die direkt dem Vorsitzenden des Vorstandes unterstellt ist und auch die Möglichkeit hat, direkt an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder die Mitglieder des Präsidiums des Aufsichtsrates, zu berichten. Zwischen dem Chief Compliance Officer und dem für die Compliance-Funktion zuständigen Mitglied des Vorstandes erfolgt ein regelmäßiger sowie auch anlassbezogener Informationsaustausch. Quartalsweise sowie auch jährlich erfolgt eine schriftliche Berichterstattung an den gesamten Vorstand sowie den Aufsichtsrat.

Zielsetzungen von Compliance

Die in der Compliance Charta festgelegten Ziele der Compliance-Funktion bestehen hauptsächlich darin, Compliance-Risiken innerhalb der Organisation zu identifizieren und zu bewerten, sämtliche Maßnahmen zu kontrollieren und zu überwachen, die zur Minderung der Compliance-Risiken ergriffen werden, sowie dem Vorstand und dem Aufsichtsorgan nach Bedarf in angemessener Form Bericht zu erstatten. Compliance wirkt darauf hin, dass zur Einhaltung der Normen operationelle Kontrollen der ersten Verteidigungslinie eingerichtet sind, beurteilt die Angemessenheit dieser Kontrollen und überwacht auf Basis eines risikobasierten Überwachungsplanes deren ordnungsgemäße Durchführung.
Unter geltenden Normen sind in diesem Zusammenhang alle Regeln zu verstehen, denen das Institut bei der Ausübung seiner Aktivitäten auf den verschiedenen Märkten unterliegt. Diese betreffen insbesondere die Normen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, die Verhaltensregeln des Finanzsektors und die Regeln betreffend den Schutz des Kunden.

Diese Ziele werden unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht:
Um den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Verdachtsfälle über unethisches oder nicht gesetzeskonformes Verhalten zu melden, besteht ein Hinweisgebersystem, das sicherstellt, dass Mitarbeiter Verdachtsfälle anonym kommunizieren können und Ihnen zusichert, dass sie bei der Meldung von Verdachtsfällen keine Repressalien zu befürchten haben. Die Meldungen können sowohl an den Chief Compliance Officer in seiner Funktion als interner Ombudsmann als auch an einen externen Ombudsmann erstattet werden.

Risiken in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Inhärente Risiken aus der Geschäftstätigkeit sowie den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf die DZ PRIVATBANK S.A. ergeben sich insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien oder Sachverhalte:
Neben den oben genannten spezifischen Risiken im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung bestehen generell auch Risiken, die im Zusammenhang mit der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen.

Um dem Entstehen von Korruption und Bestechung zu begegnen, wurden Maßnahmen und Regeln zu den oben dargestellten Themenbereichen definiert, die durch Grundsätze zur Beschwerdebearbeitung, Grundsätze zu Vergütungssystemen sowie Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden. Verstöße gegen die Regelungen werden nicht toleriert und bis hin zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen und strafrechtlicher Verfolgung konsequent geahndet.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, bestehende oder potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich an Compliance zu melden und sind unter Beachtung des Grundsatzes „Kundeninteresse vor Bankinteresse vor Mitarbeiterinteresse“ dazu verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die diesen Grundsatz verletzen. Zur Identifikation und Beobachtung von bestehenden und potenziellen Interessenkonflikten wird ein Interessenkonflikt-Register geführt, in dem auch Maßnahmen zu deren Verhinderung und Begrenzung dokumentiert sind. Sollten sich Interessenkonflikte unter Berücksichtigung der eingerichteten Maßnahmen nicht wirksam verhindern lassen, sind die betroffenen Kunden über diesen Sachverhalt zu informieren.

Derzeit sind keine potenziellen oder realen Interessenkonflikte bekannt, die nicht durch angemessene interne Verfahren oder Prozesse wirksam verhindert werden.

Regelungen für die Annahme und Gewährung von Vorteilen und Geschenken sind im Compliance Handbuch der Bank festgelegt. Grundsätzlich dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für Dritte Geschenke oder andere Vorteile fordern, annehmen oder gewähren, soweit dadurch die Interessen der DZ PRIVATBANK S.A. oder ihrer Kunden beeinträchtigt werden könnten. Für geringwertige Geschenke, die nicht dazu führen, dass sie zu Nachteilen für die Bank oder ihrer Kunden führen, bestehen Bagatellgrenzen. Geschenke oberhalb dieser Grenzen unterliegen einem definierten Genehmigungsverfahren.

Die Ausnutzung von Informationsvorteilen zum Nachteil der DZ PRIVATBANK S.A. oder ihrer Kunden durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ist untersagt. Die Verhinderung erfolgt neben der Installation eines funktionierenden internen Kontrollsystems auch durch die Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen, die Regulierung des Informationsflusses sowie die systematische Erfassung aller in Betracht kommenden Insider und die Errichtung eines Insiderverzeichnisses. Des Weiteren überprüft Compliance laufend die durchgeführten Börsengeschäfte der Mitarbeiter auf diesbezügliche Auffälligkeiten.

Im Rahmen sich aus dem Gesetz vom 12. November 2004 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus ergebenden Pflichten erfolgt eine jährliche Risikoanalyse. Die eingerichteten Maßnahmen stellen insbesondere auch die Transparenz über Kunden und die dahinterstehende Gesellschafterstruktur sicher. Das verbleibende Gesamtrisiko der DZ PRIVATBANK S.A. in Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde auf Basis der jährlichen Risikoanalyse als gering eingestuft.

Mit Blick auf die Geldwäschebekämpfung war das Jahr 2020 insbesondere von der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie und den darauf basierenden Umsetzungsgesetzen in Luxemburg und Deutschland geprägt. Weiterhin war das Jahr 2020 geprägt von der Veröffentlichung des Rundschreibens CSSF 20/744 zur Aktualisierung des Rundschreibens CSSF 17/650, welches die Indikatoren zur Erkennung der Geldwäschevortaten in Bezug auf Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Bereich des Investmentfondssektors aufzeigt. Ferner trat die CSSF-Verordnung 20-05 vom 14. August 2020 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zur Änderung der CSSF-Verordnung Nr. 12-02 vom 14. Dezember 2012 in Kraft, die insbesondere die Genehmigung der Kundenbeziehungen aus Hochrisikoländern und von politisch exponierten Personen durch den für die Geldwäsche verantwortlichen Vorstand erfordert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Alle Bereiche, Niederlassungen und Tochterunternehmen sind im halbjährlichen Turnus dazu verpflichtet, Geschenke- und Zuwendungsmeldungen abzugeben.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Keine

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Keine