14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die BVG AöR realisiert mit über 15.370 Beschäftigten Verkehrsdienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin. Die BVG zählt zu den größten Arbeitgebern der Region und ist entsprechend des Berliner Betriebe-Gesetzes nicht außerhalb der Region und nicht außerhalb Deutschlands tätig. Das deutsche Arbeitsrecht ist hier Grundsatz für die im Unternehmen sichergestellte Einhaltung der Arbeitnehmerrechte. Es existieren hierfür keine konkreten weitergehenden Zielstellungen. Die im Kriterium 1 dargelegten Nachhaltigkeitsschwerpunkte, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc., können über gesetzliche Arbeitnehmerrechte hinausgehende Angebote für die Beschäftigten generieren.

Alle geltenden Gesetze und für das Unternehmen relevante Vorschriften werden eingehalten. Als Teil der Berliner Landesunternehmen der Daseinsvorsorge mit klar definiertem Auftrag und Beiträgen zum Gemeinwohl (Verkehrsvertrag Land Berlin - BVG im Zeitraum 2020-2035) ist es für den Eigentümer wie auch für das Management der BVG gleichermaßen Selbstverständnis, dass alle Regelungen zu zentralen Menschenrechten und hier insbesondere Arbeitnehmerrechten sichergestellt sind.

Die Beteiligung der Beschäftigten der BVG an der Realisierung der vom Nachhaltigkeitsanspruch geleiteten Verkehrsdienstleistungen ist in allen Wertschöpfungsstufen des Unternehmens ausdrücklich unterstützt. Basisinformationen sind allen Beschäftigten über verschiedene Kanäle zugänglich. Hier sind insbesondere die von ca. 10.000 Beschäftigten genutzte Mitarbeiter*inneninformations-App, das Intranet wie auch das unternehmensinterne Magazin für die BVG-Beschäftigten „PROFIL“ zu nennen. In all diesen Informationskanälen werden regelmäßig Nachhaltigkeitsaspekte aus der Unternehmenstätigkeit aufgegriffen. Das betriebliche Vorschlagswesen honoriert von den Beschäftigten eingebrachte Verbesserungen. Neu eingestellte Mitarbeiter*innen werden in speziellen Begrüßungs-Veranstaltungen mit der Unternehmensstrategie und dem hier integrierten Nachhaltigkeitsmanagement bekannt gemacht.

Die BVG ist den Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO) mit Regelungen gegen Kinder- und Zwangsarbeit, zur Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit sowie gegen Diskriminierung verpflichtet. Bei der Vergabe von beispielsweise Dienstleistungsaufträgen wird sorgfältig auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und weiterer Sozialstandards (z.B. Förderung von Frauen) durch die Geschäftspartner geachtet.

Die BVG hat sich auch vor diesem Hintergrund bereits 2016 zum UN Global Compact bekannt und berichtet regelmäßig zu den dort ausgewiesenen Prinzipien Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Das Aufgreifen globaler Nachhaltigkeitsherausforderungen ist für die BVG mit Blick auf die Anforderungen an zukünftig postfossile Mobilität und umfängliche Investitionen in neue und hinsichtlich Klimagasen emissionsfreie Fahrzeugflotten folgerichtig. Diese werden zunehmend im globalen Weltmarkt, d.h. außerhalb Deutschlands und Europas, produziert. Mit Blick auf zukünftig intensivierte Unternehmensverantwortung hinsichtlich der Lieferketten der BVG wurden auch 2020 thematische Angebote, u.a.  durch das Deutsche Global Compact Netzwerk, zur Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ausgewiesenen Gestaltungserfordernisse seitens der BVG wahrgenommen. Somit sind gute Voraussetzung für die in 2022 intensivierte Befassung & Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gegeben.

Die Kontinuität  einer nachvollziehbar auf die Beschäftigten ausgerichteten Personalpolitik zahlt sich aus. Auch 2022 wurde die BVG erneut als Top-Arbeitgeber auszeichnet und zählt zu den besten Arbeitgebern Deutschlands. Bereits zum sechsten Mal in Folge konnte das begehrte Zertifikat vom international renommierten Top Employers Institute erlangt werden. Im Vergleich zu anderen Unternehmen hat die BVG u.a. besonders gut im Themenfeld Diversity und Inklusion abgeschnitten.

Sozialpartnerschaft
Die betriebliche Sozialpartnerschaft im Dialog zwischen Arbeitnehmervertretungen und dem Unternehmen ist für die BVG Grundlage einer erfolgreichen Unternehmensleistung und -entwicklung. Ein frühzeitiger und vertrauensvoller Dialog eröffnet dabei die Chance, Vorschläge und Anregungen aus verschiedenen Blickrichtungen für ein gutes und gemeinsam getragenes Ergebnis zu nutzen. Es entspricht den Erfahrungen der BVG, dass ein sozialpartnerschaftliches Miteinander die Basis für wirtschaftlichen Erfolg und das kulturelle Handeln im Unternehmen bildet.

Aus der Geschäftstätigkeit der BVG können negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten entstehen, beispielsweise durch die psychische Belastung am Arbeitsplatz. Diese sind im Unternehmen BVG identifiziert und werden aktiv durch entgegenwirkende Maßnahmen (beispielsweise durch das unternehmensweit sichergestellte betriebliche Gesundheitsmanagement) minimiert.
Detailliertere Erläuterungen hierzu sind im BVG Fortschrittsbericht (CoP) zum UN Global Compact 2022 Prinzipien 1 – 6 dargelegt.

Fortschrittsbericht 2022 der Berliner Verkehrsbetriebe zum UN Global Compact / Prinzipien 1-6


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Angemessene Bezahlung aller Beschäftigten
Die Beschäftigten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden einheitlich nach Tarifvertrag (TV-N Berlin) bezahlt.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die BVG ist seit 2009 mit dem audit berufundfamilie zertifiziert. Im Jahr 2021 wurde die erneute Auditierung erlangt und damit weitergehende Gestaltungsperspektiven für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzt. Die BVG sieht sich in einer sozialen Verantwortung für die Familien ihrer Mitarbeiter und hat dabei Kinder und Pflegebedürftige im Blick

Die systematische und kontinuierliche Ausprägung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeigt sich in einer Vielzahl von Aktivitäten und Bausteinen, die für den Berichtszeitraum 2022 beispielhaft aufgezeigt werden können:
  • Integration des Themas Vereinbarkeit von Beruf und Familie in die allgemeinen und bereichsspezifischen Managementhandbücher
  • Integration eines Bausteins „Familien- und lebensphasenbewusstes Führen“ in das dokumentierte Basis-Profil für Führungskräfte
  • Ergänzung des BVG-Leitfadens für Mitarbeiter*innen-Gespräche um den Familienaspekt
  • Neues Angebot Pflegeunterstützung Teilzeitplus (Einführung eines Teilzeitmodells, welches die Bedürfnisse von Mitarbeiter*innen mit pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigt)
  • Eltern-Kind-Büro für die Verwaltungsbeschäftigte bzw. für die Kolleg*innen aus dem Fahrdienst werden Betreuungs-Sonderdienste angeboten
  • externe Referenten informieren zielgruppengerecht über das Thema Pflege
Im Unternehmen BVG gehen praktisch gleich viele Männer und Frauen in die geförderte Elternzeit zur Kinderbetreuung und -erziehung.

Soziale Integration und Migration
Die erfolgreiche Aufnahme von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft ist nachweislich insbesondere mit einem geförderten Start in die Arbeitswelt verbunden. Auch hier engagiert sich das Unternehmen BVG weiterhin. Unternehmerische Maßnahmen wie die Einstiegsqualifizierung für Flüchtlinge bzw. Praktika zur beruflichen Orientierung haben sich bewährt. Mitarbeiter*innen der BVG haben darüber hinaus in der Freizeit soziale Integration aktiv unterstützt. Auch dieses Engagement führte dazu, dass im Jahr 2022 das Unternehmen Aktivitäten der Beschäftigten im Kontext von Corporate Volunteering fortgesetzt unterstützt hat.

Inklusion
Im Bundesland Berlin arbeiten 7,1% der Beschäftigten auf Schwerbehinderten-Arbeitsplätzen, bei der BVG sind 9,5% der Beschäftigten schwerbehindert.
Die BVG hat auch 2022 die längerfristige Zusammenarbeit mit einem Berliner Berufsbildungswerk hinsichtlich einer erfolgreichen Inklusion in die Arbeitswelt weiter ausgeprägt. Dieses Engagement dient speziell der gemeinsamen Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung.

Diversity
In Berlin leben Menschen aus fast 200 Nationen, im Unternehmen BVG arbeiten Menschen aus über 80 Nationen. Vielfalt in verschiedene Perspektiven, der Weltanschauung und in der sexuellen Identität sind im Unternehmen BVG keine Fremdwörter. In der BVG arbeiten Frauen, Männer und diverse Personen, mit verschiedensten Lebensentwürfen, in 240 verschiedenen Berufen. Daher wird seit 2020 in unserer externen und internen Kommunikation eine genderumfassende und diskriminierungsfreie Sprache verwendet.
Im Berichtszeitraum 2022 zeigten die Berliner Verkehrsbetriebe wiederholt gemeinsam mit dem BVG-Regenbogennetzwerk Flagge gegen Homo- & Transphobie. Das schließt öffentlichkeitswirksame Aktivitäten wie das Hissen der Regenbogenflagge vor dem Roten Rathaus  sowie auf 17 Gebäuden und Betriebshöfen der BVG ein. Bereits seit 2010 nimmt der*die amtierende Vorstandsvorsitzende der BVG an der Veranstaltung am Roten Rathaus teil. Das offizielle Hissen der Regenbogenflagge ist mehr als ein Symbol. Berlin als vielfältige Hauptstadt bekennt sich so zu einer menschlichen, fairen, und von gegenseitigem Respekt geprägten Gesellschaft.
Das Unternehmen ist Unterzeichner der „Charta der Vielfalt / Für Diversity in der Arbeitswelt“. Auch 2022 hat die BVG durch konkrete Aktionen zum bundesweiten Diversity-Tag unterstützend beigetragen. Sie unterstützt schwul-lesbische Netzwerke im Unternehmen und trägt im Unternehmen wie auch in der Region gleichermaßen dazu bei, dass das Gleichheitsprinzip zunehmend von allen respektiert wird.

Die BVG bewegt ganz Berlin – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Körperform, physischer Mobilität, Religion, sexueller Ausrichtung oder kultureller Prägung. Das Unternehmen ist ein Abbild von Berlins Vielfalt. Seit 2022 prägt das neue Sitzmuster der Vielfalt zunehmend sichtbar die Fahrzeugflotten der BVG und setzt ein starkes Symbol für Vielfalt und Akzeptanz. Ab 2023 werden Neufahrzeuge mit dem neuen Muster ausgeliefert. Die Umrüstung vorhandener Fahrzeuge auf das neue Sitzmuster wird schrittweise vorgenommen.

Für Konflikte hinsichtlich Diversity wurde im Unternehmen eine Beschwerdestelle entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingerichtet, die im Bedarfsfall allen Beschäftigten zur Verfügung steht (siehe auch Indikatoren zum Kriterium 14-16, speziell GRI-SRS 406-1 )

Konkrete Zielsetzungen bestehen für die genannten Maßnahmen und Vereinbarungen bzw. sind durch gesetzliche Vorgaben definiert. Für die Förderung der Vereinbarkeit Beruf und Familie sind beispielsweise Zielstellungen in dem intern der BVG veröffentlichten Handlungsprogramm transparent dargestellt, deren Erfüllung Gegenstand des zyklisch wiederholten externen Audits berufundfamilie sind.

Es sind zum Kriterium 15 keine weiteren Zielgrößen definiert, deren inhaltliche bzw. terminliche Erreichung hier darzustellen ist.  


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Für die Erstellung der mit dem Land Berlin vereinbarten öffentlichen Verkehrsleistungen wie auch aus dem Wachstum der Metropole Berlin sich ergebenden weitergehenden Anforderungen sind qualifizierte Fach- und Führungskräfte für die BVG unverzichtbar.
Mit dem gleichermaßen auch für die BVG wirksam werdenden demographischen Wandel und Gestaltungserfordernissen der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft werden BVG-Zielsetzungen wie die
  • Sicherung fachspezifischen Wissens in der BVG,
  • kontinuierlich intern und extern unterstützte Aus- und Weiterbildung oder auch die
  • Bindung der Beschäftigten mittels Positionierung des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber
zunehmend intensiver verfolgt.

Eine daraus abgeleitete, beispielsweise zeitliche, Quantifizierung der Ziele wird im Unternehmen nicht erhoben. Vielmehr wurden im Unternehmen aus dem Verständnis der digitalen & technologischen Dynamik wie auch der hier wirkenden multi-kriterialen Einflussfaktoren Prozessanpassungen vorgenommen, die für die proaktive Ausgestaltung von Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit förderlich sind.

Ausbildung
Die Berufsausbildung ist zentraler Baustein einer nachhaltigen Personalentwicklung. Das praktizierte Duale System der beruflichen Bildung ist dabei eine wesentliche Säule für die Deckung des Fachkräftebedarfs des Unternehmens. Die duale Berufsausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie die einzelnen Ausbildungsverordnungen der jeweiligen Berufe geregelt. Darin sind die Rahmenbedingungen der Ausbildung festgelegt, wie etwa die Ausbildungsinhalte oder die Rechte und Pflichten der an der Berufsausbildung der Beteiligten.
Mit der Einstellung von 159 Auszubildende in 13 IHK-Ausbildungsberufen im Jahr 2022 wurde die unternehmerische Bedeutung der Berufsausbildung unterstrichen. Mit dem in diesem Bericht dargelegten Neubau des Ausbildungszentrums der BVG wird sich die Anzahl der Auszubildenden perspektivisch erhöhen. Als großer Arbeitgeber in Berlin unterstreicht die BVG mit dieser Leistung ihr Verständnis von Verantwortung für Generationen. Die BVG ist im Berichtszeitraum erneut von der IHK für ihre Berufsausbildung mit dem Zertifikat „Exzellente Ausbildungsqualität“ ausge­zeichnet worden.

Sicherung des Ausbildungs-Nachwuchses
Zur Sicherung der betrieblichen Ausbildung pflegt die BVG grundsätzlich engen Kontakt mit Schulen, präsentiert sich auf Bildungsveranstaltungen und Messen, betreut Schüler- und Hochschulpraktikanten und beteiligt sich am deutschlandweiten Berufsorientierungstag „Girls’Day“. Mit dem im Berichtszeitraum deutlichen Rückgang Pandemie-bedingter Einschränkungen wurden 2022 Bildungs-Präsenzveranstaltungen erneut intensiviert und ebenso digitale Veranstaltungsformate fortgeführt.
Im Rahmen der von der Berliner Kommunalwirtschaft getragenen Initiative „mehrwert Berlin“ engagiert sich die BVG in Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen, Sekundarschulen und dem Beruflichen Qualifizierungsnetzwerk (BQN) für Projekte, die den Übergang von der Schule in den Beruf, vor allem für junge Menschen aus Migrantenfamilien, gezielt unterstützen und fördern.

Neubau Ausbildungszentrum
Im Dezember 2020 erfolgte der Spatenstich für den Neubau des Ausbildungszentrums der BVG. Die BVG als eines der größten Nahverkehrsunternehmen Deutschlands investiert im großen Stil, um mit eigenen Nachwuchskräften die Herausforderungen der Mobilitätswende zu meistern. Dabei steht die Ausbildung von Nachwuchskräften im Unternehmen schon seit vielen Jahren weit oben auf der Prioritätenliste. Es ist vorgesehen, die Ausbildungskapazitäten gegenüber den Vorjahren mit der Fertigstellung des neuen Ausbildungszentrums im Jahr 2023 nochmals deutlich aufzustocken.
Im Berichtszeitraum ist im Hinblick insbesondere auf den demografischen Wandel zunehmend deutlich geworden, die dauerhafte Sicherung der Qualifikation der Mitarbeiter*innen und ebenso den Nachwuchs an Fachkräften zu gewährleisten. Dafür ist es von besonderer Bedeutung, unter Berücksichtigung der Veränderungen im Zusammenhang mit der „Arbeitswelt 4.0", für eine moderne und flexible Berufsausbildung auf dem aktuellen Niveau technischer Entwicklungen Sorge zu tragen. Zusätzlich wird im Rahmen der sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung die BVG die duale Ausbildung im Land Berlin durch berufsvorbereitende und ausbildungsintegrierende Maßnahmen weiter zu etablieren und Menschen mit Vermittlungs­hemmnissen eine berufliche Perspektive zu eröffnen.  

Weiterbildung
Die BVG bietet ein breites Portfolio interner Weiterbildungsangebote für alle Beschäftigten an. Um die Beschäftigungsfähigkeit aller Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere auch hinsichtlich Erfordernissen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung von Prozessen, wurden die Seminare und Schulungen der internen Weiterbildung grundlegend überarbeitet und u.a. den demografischen Anforderungen angepasst. Die BVG stellt sicher, dass Weiterbildungsbedarfe, die intern nicht geleistet werden können, durch Wahrnehmung externer Weiterbildungsprogramme abgedeckt werden.  

Gesundheitsmanagement
Das im Unternehmen etablierte betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) steht beispielgebend für eine Ausgestaltung von Unternehmensverantwortung. Im Fokus steht dabei unternehmensweit Initiativen anzustoßen bzw. weiterzuentwickeln, die die Gesundheit der Mitarbeiter*innen von Seiten des Betriebes unterstützen sowie die Eigenverantwortung jedes Einzelnen fördern und fordern. Mit der Umsetzung des BGM werden in der BVG folgende Ziele verfolgt:
  • Erhalt und Verbesserung von Gesundheit und beruflich erforderlichen Leistungsfähigkeit
  • Schaffung und Erhalt gesundheitsförderlicher und leistungserhaltender Arbeitsbedingungen im Rahmen der wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten
  • Förderung einer Arbeitsorganisation, welche gesundheitsbeeinträchtigende Aspekte reduziert
  • Etablierung einer gesundheitsbewussten Unternehmens- und Führungskultur als Basis für das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Bereitschaft, der Gesundheit der Beschäftigten eine bedeutende Rolle einzuräumen
  • Förderung und Entwicklung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten als Grundlage für die Übernahme von Selbstverantwortung
Zielgruppen des BGM sind Beschäftigte aller Hierarchieebenen sowie Auszubildende aller Unternehmensbereiche der BVG. Der Erfolg des BGM der BVG basiert auf der engen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmensbereichen wie Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz und Personalentwicklung und den betrieblichen Bereichen der BVG, die in gemeinsamen Konzepten jeweils auf die verschiedenen Berufsgruppen bezogene Seminare, Beratungen und Freude am Beruf unterstützende Aktionen anbieten. Die Aktivitäten des BGM werden innerhalb wie auch außerhalb des Unternehmens wertgeschätzt. So erhielt die BVG bereits öffentliche Anerkennung durch national bedeutungsvolle Corporate Health Awards.

Die BVG realisiert punktuell eine Risikobewertung bezüglich der wesentlichen Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit, aus  Geschäftsbeziehungen der BVG und aus Produkten und Dienstleistungen ergeben und ggf. Auswirkungen auf die Qualifizierung haben. Hier kann für die BVG beispielsweise der bis 2030 angestrebte Umstieg auf E-Omnibusse genannt werden, der für bestimmte Berufsgruppen neue Qualifizierungserfordernisse definiert.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Es werden kontinuierlich alle Arbeits- und Wegeunfälle mit Ausfallzeiten >1 Tag registriert und dokumentiert. Aus diesen Daten wird quartalsweise eine Unfallstatistik erstellt. Ferner wird eine Unfallanalyse nach festgelegten Unfallursachen erstellt, aus der die Häufungen prozentual sowie die Änderungen zum Vergleichszeitraum des Vorjahres ersichtlich werden.
Die Statistik basiert auf einer Quotendarstellung, die auf die Mitarbeitenden-Zahl (Köpfe) bezogen wird. Aus dem Unfallgeschehen werden Präventionsmaßnahmen abgeleitet (z.B. zur Minimierung von Unfällen durch Trittunsicherheiten).

Aufgrund der auch im Jahr 2022 pandemiebedingt temporär deutlich veränderten Betriebsabläufe (u.a. hoher Anteil von mobil  - d.h. nicht am betrieblichen Arbeitsplatz - arbeitenden Beschäftigten) entsprechen nachfolgend dargelegte spezifischen Daten aus dem Berichtsjahr 2022 nicht in allen Werten & Angaben einem vergleichbar regulären Geschäftsjahr. 

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 2022:

 Jahr 2022 Anzahl Rate
a. Für alle Angestellten (GRI SRS-403-10 spezifische Anzahl der BVG-Beschäftigten / hier BVG AöR ohne Azubi): 13.352  
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen 0 0%
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen) (meldepflichtige Arbeitsunfälle AU, meldepflichtige Wegeunfälle WU) AU: 527 
WU: 206
27,53%
10,76%
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen (Unfallursachen, meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle)    
Verkehrsunfall oder Fahrgastunfall 87 4,54%
Kontrollgänge 11 0,57%
AU Trittunsicherheit 256 13,37 %
WU Trittunsicherheit 114 5,95%
Schock 202 10,55%
Fehlhandlung 179 9,35%
Angriffe 168 8,78%
WU Verkehrsunfall 106 5,54%
Mängel in der Technik 27 1,41%
Strom 8 0,42%
Sonstige 106 5,54%
Rollstuhl / Rampe 37 1,93%
Verkehrsunfall oder Fahrradunfall 79 4,13%
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen    
Hinweis: Aussagen bzgl. Ausfallzeiten vs. Erholungszeiten werden beim Arbeitsschutz nicht erfasst  k. A.  k. A.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden 19.144.136
b. Für alle Mitarbeiter*innen, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: ggf. Fremdfirmenkoordination mit Stichprobenkontrollen
c. Die arbeitsbedingten Gefahren, die das Risiko von Verletzungen mit schweren Folgen bergen, einschließlich:  
i. wie diese Gefahren bestimmt worden sind: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, DGUV V1 Gefährdungsbeurteilung psychische Erkrankung, Gefährdungsbeurteilung Corona
ii. welche dieser Gefahren im Berichtszeitraum Verletzungen mit schweren Folgen verursacht oder Schockunfälle, Trittunsicherheiten, Fehlhandlungen, Angriffe
iii. ergriffene oder eingeleitete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahren und zur Minimierung von Risiken unter Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen Unfallnachuntersuchungen durch Verantwortliche, Unterweisung der Beschäftigten, Einsatz von PSA
d. Sämtliche ergriffene oder eingeleitete Maßnahmen zur Beseitigung sonstiger arbeitsbedingter Gefahren und zur Minimierung von Risiken unter Anwendung der Hierarchie von Kontrollmaßnahmen. spezielle fachliche Unterweisungen, Messungen und abgeleitete Maßnahmen, Infos zu Maßnahmen über Intranet
e. Ob die Raten auf der Grundlage von 200.000 oder 1.000.000 gearbeiteten Stunden berechnet wurden. 1.000.000
f. Ob und, falls ja, warum Mitarbeiter*innen von dieser Angabe ausgeschlossen wurden, einschließlich der Arten entfällt
g. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen Innerbetriebliche Regelungen zur Eingabe in ein Personalsystem zur Generierung von Unfallanzeigen, Statistiken, Abfragen

zu a)
i.:   keine Todesfälle
ii.:  3 Corona BK anerkannt aus der Werkstatt im Jahr 2022
iii.: keine Angabe, da nichtzutreffend


zu b) keine Angabe, da nichtzutreffend  

zu c)
i.: Gefährdungsbeurteilung (GB) nach §5 ASG
ii.: nicht relevant
iii.: Mutterschutz für alle Arbeitsplätze; STOP ... Substitution chemischer Gefahrstoffe: Technisch-Organisatorisch-Persönlich  

zu d) und e)  keine Angabe, da nichtzutreffend  

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

zu a) Mitarbeitendebeteiligung im Arbeitsschutz   zu b) Beteiligung von Mitarbeitenden

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Aufgrund der im Jahr 2022 intensivierten Neueinstellungen als auch aufgrund zuvor pandemiebedingter Einschränkungen ist die Aus- und Weiterbildung im Berichtszeitraum 2022 gegenüber der vorherigen DNK-Berichterstattung deutlich angestiegen. Dies spiegelt jedoch  -insbesondere vor dem Hintergrund der im mobilen Arbeiten genutzten webbasierten Aus- und Weiterbildungsangebote - nicht die Inanspruchnahme von derartigen Angeboten wider. Es wird unternehmensseitig eingeschätzt, dass somit Aus- und Weiterbildungen im Unternehmen bereits einen signifikanten Anteil an der Gesamtarbeitszeit haben und mit Blick auf beispielsweise Technologiewechsel wie auch IKT-Entwicklungen für die Verkehrsunternehmen eine wesentliche Bedeutung behalten werden.  


Eine weitergehende Aufschlüsselung auf Angestelltenkategorie erfolgt in der BVG nicht und wird Teil der Vorbereitung der Berichts-Anforderungen aus der CSRD ab dem Geschäftsjahr 2025 werden.  


Kennzahlenermittlung Aus- und Weiterbildungsdauer 2022   
 
Bildungs-
anbieter
Anzahl
Veranstal-
tungen
(VA)
Teilneh-
mende
(TN)
TN
männlich
TN weiblich TN
divers
VA-Tage  
Interne
Seminare
3.666 16.000 Im
Berichtszeit-
raum
nicht für alle
Veranstaltungen
vollständig
erfasst
Im
Berichtszeit-
raum
nicht für alle
Veranstaltungen
vollständig
erfasst
Erfassung
in
Vorbereitung
 k. A.  
Externe
Fort-
und Weiter-
bildung
652 1.391 938 453 Erfassung
in
Vorbereitung
 16.358  

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen (Führungsebenen)
   i. Geschlecht
   Frauen Männer Divers  
Führung BVG AöR 26% 74% 0%  
         
   ii. Altersgruppen unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt
   <30 30-50 >50  
Führung BVG AöR 1% 46% 52%  
  iii. gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren wie z.B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen
Führung BVG AöR  
andere Nationalität 3%  
deutsch 97%  
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
   i. Geschlecht 
Kategorien Frauen Männer Divers
1 sonstiger Verkehr 21% 79% 0%
2 sonstige Funktion 26% 74% 0%
3 Verwaltung 55% 45% 0%
4 Technik/Werkstätten 11% 89% 0%
5 Fahrer 15% 85% 0%
6 Angebot und Vertrieb 45% 55% 0%
Σ BVG AöR 21% 79% 0%
  ii. Altersgruppen unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt 
Kategorien <30 in % 30-50 in % >50 in %
1 sonstiger Verkehr 3% 35% 62%
2 sonstige Funktion 15% 37% 48%
3 Verwaltung 8% 43% 50%
4 Technik/Werkstätten 14% 39% 47%
5 Fahrer 6% 49% 44%
6 Angebot und Vertrieb 5% 30% 65%
Σ BVG AöR 9% 43% 48%
  iii. gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren wie z.B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen
Kategorien deutsch andere Nationalitäten  
1 sonstiger Verkehr 97% 3%  
2 sonstige Funktion 90% 10%  
3 Verwaltung 97% 3%  
4 Technik/Werkstätten 96% 4%  
5 Fahrer 88% 12%  
6 Angebot und Vertrieb 95% 5%  
Σ BVG AöR 93% 7%  

  Hinweise:

Enthaltene Differenzen von +/-1 in der Tabelle resultieren aus Rundungen der Nachkommastellen von präzise hinterlegten Werten. Durch die Aufsummierung innerhalb des Tabellenwerks können auch geringfügig größere Differenzen entstehen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

zu a)
Im Berichtsjahr 2022 sind 364 Diskriminierungsbeschwerden gegenüber BVG eingereicht worden.    

zu b)
i.-iv) Davon betrafen 7 Vorfälle Diskriminierungen durch die Arbeitgeberin, Vorgesetzte oder andere Beschäftigte bzw. standen im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren. In Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr (bspw. in der Abwicklung der Beförderung oder bei Fahrgastkontrollen) erreichten die BVG 357 Beschwerden. Diesbezügliche Maßnahmen der BVG sind bspw. das Führen von Gesprächen bis hin zu Mediationen mit bzw. zwischen den betroffenen Personen (Täter als auch Opfer) und waren - sofern notwendig - von disziplinarischer / arbeitsrechtlicher Tragweite.
Darüber hinaus werden Kampagnen der BVG nunmehr inhaltlich vertiefend geprüft, inwiefern sie Beschwerdepotential enthalten könnten.

ebenso zu b)
i.-iv) Alle Vorgänge sind abgeschlossen.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Der Schutz der Menschenrechte ist in Deutschland Teil der anerkannten Grundrechte. Sie bestimmen gleichermaßen die Leitlinien der Führung und Zusammenarbeit im Unternehmen BVG selbst wie auch Werte in der Zusammenarbeit mit Kund*innen, Stakeholdern oder auch Geschäftspartner*innen.

Vor diesem Hintergrund werden im und für das Unternehmen konkrete Aktivitäten beispielsweise mit Blick auf Recht auf Schutz der Familie, Rechte in der Arbeit oder auch zum Recht auf Schutz der Privatsphäre realisiert. Hierzu zählende Themenstellungen sind in den Kriterien 14 - 16 dargelegt. Das Unternehmen wird mit seiner Öffentlichkeitsarbeit, die kontinuierlich ebenso im Unternehmen gelebte Menschenrechte herausstellt, wahrgenommen. Neubeschäftigte entscheiden sich auch vor diesem Hintergrund für einen Tätigkeit in der BVG AöR.

Als Mobilitätsdienstleister in der weiterhin wachsenden Metropole Berlin kann die BVG u.a. mit einer barrierefreien Fahrzeugflotte und weitgehend hierauf ausgerichteten Verkehrsinfrastruktur Teilhabe und damit Ausprägung konkreter sozialer Verantwortung erlebbar gestalten.
Zu den von der BVG realisierten Aktivitäten im Kontext etwaiger menschenrechtlicher Risiken in der Geschäftstätigkeit wird auf das Bekenntnis des Unternehmens zum UN Global Compact verwiesen, insbesondere zu den Prinzipien 1- 2 und der von BVG hierzu erfolgenden Berichterstattung.

Fortschrittsbericht 2020/21 der BVG zum UN Global Compact / v.a. Seiten 14-23, 24-30

Die BVG verfügt über ein etabliertes Chancen-Risiko-Managementsystem (CRM), mit dem regelmäßig der Vorstand des Unternehmens befasst ist. Das CRM stellt bislang das maßgebliche Managementtool zur Handhabung etwaiger Risiken im Unternehmen dar, die - auch im Hinblick auf den Nachhaltigkeitsanspruch des Unternehmens - in den BVG-Geschäftsprozessen identifiziert werden. 

Anknüpfend an die in vorherigen Berichtszeiträumen bereits für die BVG erfolgte Befassungen mit Anforderungen aus dem NAP Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte sind diese Aspekte verantwortlicher Unternehmensführung im Juni 2021 beschlossenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zusammengeführt worden und bestimmen zukünftig maßgeblich inhaltliche Anforderungen und Vorgehen hinsichtlich Menschenrechte im Beschaffungsprozess. Schwerpunkt der Aktivitäten zur Vorbereitung auf die Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), in dessen Anwendungsbereich die BVG ab dem 1.1.2023 fällt, ist es, hierauf ausgerichtete umfassende Prozesse und Strategien zur Sicherung von Sorgfaltspflichten zu entwickeln, die sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie die Lieferkette der BVG erstrecken.

Hier ist es für die BVG von Vorteil, bereits über Jahre im Zusammenwirken mit den Senatsverwaltungen des Landes Berlin die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift für Beschaffung und Umwelt (VwVBU) realisiert zu haben, um beispielsweise bei der Vergabe von Liefer-/Dienstleistungen sowie Bauleistungen nachhaltigkeitsrelevante Vergabekriterien einfließen zu lassen. So werden in allen Vergaben u.a. Frauenfördermaßnahmen, ökologische Mindestanforderungen und Beschaffungsbeschränkungen (wie z.B. Vorgaben zur Verpackung, Bewertung der Lebenszykluskosten und Vorgaben zu chemischen Stoffen und Schwermetallen gemäß VwVBU) geprüft.
Darüber hinaus sind seitens der BVG Anforderungen an Mindestlohn/Tariftreue und Verhinderung von Benachteiligungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG / ab EU-Schwellenwert) relevant. Im Bereich Bau arbeitet die BVG mit dem BNB Silber Standard und hier definierten Anforderungen.  

Bisherige interne Bewertungen zu menschenrechtliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit der BVG sehen diese maßgeblich außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes. Somit kommt der Vorbereitung des für die BVG ab dem Geschäftsjahr 2023 relevanten Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein hoher Stellenwert zu. Hiernach sind deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten besser nachzukommen.  


Darunter fallen insbesondere:  
  • Analyse menschenrechtlicher Risiken
  • Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie
  • Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.

Das Gesetz legt klare Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und soll damit Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene schaffen. Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamten Lieferketten der BVG. Für die BVG, aber auch ihre Tochtergesellschaften, wirken sich die neuen Vorschriften direkt aus.
Die wertegetriebene Unternehmensstrategie, insbesondere Anspruch an eine nachhaltige Unternehmensführung, ist inhaltlich direkt mit der Umsetzung dieses neuen Gesetzes verknüpft. Sämtliche Einkaufs- und Beschaffungsprozesse der BVG sind hier relevant, sowohl aus der Stellung der BVG als Teil der Daseinsvorsorge in Berlin und als Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie auch aufgrund der regelmäßig im dreistelligen Millionen Euro-Bereich liegenden Einkaufsvolumen der BVG.  


Die Vorbereitung zur Implementierung der Vorgaben des Gesetzes verlangt das Aufsetzen neuer Standards innerhalb der BVG mit Gültigkeit ab 01.01.2023. Zur Gewährleistung der Konformität mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist im Berichtszeitraum 2022 ein Projekt zur Vorbereitung der LkSG-Implementierung aufgesetzt worden. Diese Vorbereitungsarbeiten sind insbesondere auf  
  • ein strengeren Organisations-, Dokumentations- und Sicherheitsanforderungen genügendes Lieferketten-Management-System
  • zukünftige Lieferanten-Verträge inklusive Menschenrechtsschutzerklärungen sowie auf
  • ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Überprüfung der Lieferketten sowie umfangreiche Compliance-Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
ausgerichtet.  

Die folgenden Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum 2022 vorbereitet, um die vollumfängliche Erfüllung des LkSG ab 2023 zu ermöglichen:  
  • Grundsatzerklärung: Es wurde eine Grundsatzerklärung vorbereitet und erarbeitet, die planmäßig im auf den Berichtszeitraum folgenden Jahr 2023 verabschiedet werden wird.   
  • Risikomanagement: Es wurde mit der Vorbereitung von Prozessen für das Risikomanagement begonnen, insbesondere mit der  Erarbeitung einer Methodik und der Schaffung von Datengrundlagen für die Risikoanalyse.  
  • Beschwerdemechanismus: Das vorhandene Hinweisgebersystem der BVG wurde auf seine LkSG-Konformität geprüft und angepasst. Ferner  wurden Workflows erarbeitet sowie unternehmensinterne Schnittstellen geschaffen, um menschenrechtliche und umweltbezogene          Beschwerden zu bearbeiten.   Außerdem wurde die Verfahrensordnung in deutscher und          englischer Sprache erarbeitet, sodass diese Anfang Januar 2023 veröffentlicht werden kann. 

Mit diesen im Berichtsjahr realisierten Aktivitäten wurden sowohl Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich LkSG erfüllt und als auch notwendige Voraussetzungen für im Rahmen der BVG-Strategie  bzw. aus dem Risikomanagement des LkSG abgeleitete konkrete Zielsetzungen hinsichtlich der Unternehmensverantwortung bei der Einhaltung der Menschenrechte ab dem Geschäftsjahr 2023 vorzunehmen. 

Dabei werden weitergehende Zielstellungen und bislang erreichte (Zwischen-)Ziele -wie beispielsweise die realisierte Erhöhung der Frauenquote im Unternehmen BVG (Zielstellung 27% im Jahr 2025) von 20,3% (2020) auf 21,0% (2022)-  ebenso ausgewiesen werden.

Auch vor diesem Hintergrund haben sich mit Blick auf zukünftige Anforderungen an Lieferkettensorgfaltspflichten die Zusammenarbeit der BVG mit Berliner Landesunternehmen wie auch im Netzwerk des Branchenverband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) intensiviert. Maßgebliche Unterstützung in der Vorbereitung des LkSG erfährt die BVG auch aus deren Mitarbeit im Rahmen des deutschen Netzwerkes zum UN Global Compact.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

zu a) 
Das für das kommunale Unternehmen und Sektorenauftraggeber BVG relevante Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) setzt klare Anforderungen an die Lieferanten. Diese sind in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der BVG geregelt und umfassen die Themen Einhaltung des Mindestlohns/Tariflohns, Verhinderung von Benachteiligung und Frauenfördermaßnahmen. Die Anwendung des BerlAVGs wird durch stichprobenartige Kontrollen sichergestellt.    

Die Gesamtzahl aller „erheblichen Investitionsvereinbarungen“ wird nicht erhoben. 
Ab dem Geschäftsjahrr 2023 ist die Erhebung dieses Leistungsindikators vorgesehen.

zu b) 
Als „erhebliche Investitionsvereinbarungen“ im Sinne des GRI SRS-412-3 gelten Verträge im Volumen ab 25.000 EUR.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

zu a) 
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette wurden im Berichtszeitraum nicht festgestellt. Der Leistungsindikator GRI SRS-412-1 wird aus den genannten Gründen nicht erhoben. Im Hinblick auf zukünftige Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geht die BVG davon aus, dass dem Gesamtkomplex des Risikomanagements im gesamten Lieferkettenmanagement eine umfangreichere prozessuale Befassung zukommen wird.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

zu a) 
Der im Leistungsindikator GRI SRS-414-1 genannte Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden, wird im Unternehmen nicht erhoben. Im Berichtszeitrum führte die BVG selbst diesbezüglich noch keine Audits der Liefernden und Partner*innen durch. Die BVG geht davon aus, hierzu zukünftig weitergehende Bewertungen und ggf. Zusammenarbeit mit entsprechenden Partnern bei der Überprüfung fairer Bedingungen in der Lieferkette einzugehen.  

Ab dem Geschäftsjahrr 2023 ist die Erhebung dieses Leistungsindikators vorgesehen.

Aktuell führt die BVG selbst noch keine Audits der Liefernden und Partner*innen durch. Für das Jahr 2023 ist der Beitritt zum Low Emission Vehicle Programme von Electronics Watch geplant. Die Nichtregierungsorganisation Electronics Watch unterstützt Beschaffungsverantwortliche bei der Überprüfung von fairen Bedingungen in den Lieferketten der Elektroindustrie.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

zu a) bis e) 
Die im Leistungsindikator GRI SRS-414-2 genannten Angaben zu sozialen Auswirkungen in der Lieferkette waren im Berichtszeitraum fortgesetzter Gegenstand der inhaltlichen Befassung, insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung zur Erfüllung der Anforderungen des LkSG. Diesbezüglich notwendige prozessuale Regelungen waren im Berichtszeitraum im Unternehmen noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wurde der Leistungsindikator GRI SRS-414-2 nicht erhoben.

Ab dem Geschäftsjahrr 2023 ist die Erhebung dieses Leistungsindikators vorgesehen.

Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette wurden im Berichtszeitraum 2022 nicht festgestellt.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind in der Metropole Berlin der starke Partner, um nachhaltige Mobilität zuverlässig, umweltfreundlich und kostengünstig zu realisieren. Das ist Kern unseres Anspruches und konkreter Beitrag für die Daseinsvorsorge und für ein zukunftsorientiertes Gemeinwesen. Die BVG, in Zusammenarbeit mit einem weiteren Berliner Unternehmen des ÖPNV, unterstützten wiederholt Berlinerinnen und Berliner, die sich ehrenamtlich für andere Menschen einsetzen. Insgesamt stellen die beiden Berliner Verkehrsunternehmen dafür jährlich 17.000 kostenlose Einzelfahrscheine zur Verfügung, damit Engagierte, die nicht bereits über ein Abonnement oder eine Zeitkarte verfügen, an die Orte kommen, wo sie ehrenamtliche Arbeit leisten.

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine initiierte die BVG und ihre Beschäftigten Spendenaktionen zugunsten Betroffener. Konkrete Unterstützung leistete die BVG zudem im Auftrag des Landes Berlin durch die Einrichtung neuer Buslinien zur Beförderung ukrainischer Geflüchteter zwischen Berliner Haupt­bahnhof und dem Ankunftszentrum für Flüchtlinge im Land Berlin. Um den Nahverkehr in den ukrainischen Städten Kiew und Lwiw aufrecht zu erhalten, hat die BVG mit Fahrzeugen und Ersatzteilen unterstützt. 

Das Unternehmen bringt in einer anderen Perspektive seine Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Gestaltung des Mobilitätsmarktes schwerpunktmäßig in lokale Netzwerke ein. Diese Unterstützung reicht in die in der Metropole Berlin angesiedelte Forschung und Lehre hinsichtlich konkreter Projekte und öffentlicher Veranstaltungen wie auch in längerfristige Zusammenarbeits-Vereinbarungen hinein.
Klimapolitische Gestaltungserfordernisse wie auch diesbezügliche Möglichkeiten mit klarem Bezug zur Mobilität in der Metropole Berlin wurden 2022 in der übergreifenden Zusammenarbeit von regionalen Ver- und Entsorgern für eine unterstützte Klimabildung an Berliner Schulen auch 2022 fortgesetzt zur Verfügung gestellt.

Sichtbarkeit für die Herausforderungen Klimaschutz und Klimaanpassung wurde durch mehrere, auffallend die Erderwärmung signalisierende KlimaTram-Züge ab Herbst 2022 geschaffen. Das Gemeinwesen zu stärken war Anlass für die BVG, den bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel bringt Sichtwechsel“ zu unterstützen, der Beschäftigten Einblicke in die Arbeitswelt von Menschen mit Behinderungen und umgekehrt bietet.  
Weitere Ausführungen sind den veröffentlichten Geschäfts- bzw. Lageberichten der BVG zu entnehmen.

BVG Geschäftsbericht 2022 / Seiten 12


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Das handelsrechtliche Jahresergebnis 2022 der BVG AöR ist gegenüber dem Vorjahr 2021 (0 Mio. EUR) auf 4,8 Mio. EUR gestiegen.
Wesentliche Finanzkennzahlen sind dem jährlich veröffentlichten BVG Lage- und Geschäftsberichten zu entnehmen. Für das Berichtsjahr 2022 sind die im Leistungsindikator GRI SRS-201-1 genannten Angaben im BVG Geschäftsbericht 2022 dargelegt.

BVG Geschäftsbericht 2022 / Seite 14-30


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die BVG wird von einer Vielzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen insbesondere auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene beeinflusst. Zu nennen sind hier beispielhaft die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des ÖPNV, dessen infrastrukturellen und leistungsseitigen Ausbau und die vertrieblichen Bedingungen des ÖPNV. Vor diesem Hintergrund bringt sich die BVG – oft auch auf Aufforderung durch Politik und Verwaltung – in den demokratischen Meinungsbildungsprozess über Verbände, teilweise auch direkt, ein. Dies erfolgt über Stellungnahmen, schriftliche Eingaben und Gespräche mit Politik und Verwaltung.

Die BVG orientiert sich dabei sowohl nach einschlägigen Verhaltenskodizes der Interessensvertretung als auch an ihrem Status als Unternehmen im Eigentum des Landes Berlin. Das Unternehmen ist der parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Die BVG beteiligt sich entsprechend ihrer „Konzernrichtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ grundsätzlich nicht an finanziellen Spenden oder Sponsoring.

Das Unternehmen BVG ist Mitglied in verschiedenen, z.T. branchen- und berufsspezifisch spezialisierten, Verbänden, wobei insbesondere der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Internationale Verband für öffentliches Verkehrswesen (UITP), der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin), das Deutsche Verkehrsforum (DVF) sowie Bitkom e.V. zu nennen sind. Für ihre Mitgliedschaften wendet die BVG jährlich insgesamt einen mittleren sechsstelligen Betrag auf.

Im Übrigen wird für die im Kriterium 19 relevanten Verhaltenskodizes auf die Darlegungen im Kriterium 20 Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten verwiesen.  


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die BVG ist der parteipolitischen Neutralität verpflichtet und spendet nicht an politische Parteien.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind im Hinblick auf den Einkauf von Waren und Dienstleistungen auch über die Wirtschaft Berlins hinaus ein bedeutendes Wirtschaftsunternehmen. Im Geschäftsjahr 2022  wurden von der BVG beispielweise Investitionen in Höhe von  367,3 Mio. EUR getätigt. Diesen Baustein für anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg zu sichern, ist für die BVG wesentlich. Auch vor diesem Hintergrund ist klar, dass jede Art von Korruption dem Ansehen wie auch der Integrität des Unternehmens schadet.  
Bei der BVG gilt seit April 2010 eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, welche im Jahr 2019 u.a. vor dem Hintergrund der Ernennung des Compliance-Officer überarbeitet wurde. Seitdem ist das Thema Korruptionsprävention und -bekämpfung ein fester Bestandteil des übergreifenden Compliance Managementsystems. Eine für BVG-Beschäftigte sowie Geschäftspartner*innen erreichbare externe Ombudsperson nimmt seit 2010 Hinweise auf mögliche Korruptionshandlungen oder Hinweise hinsichtlich eines Verdachts auf einen Compliance-Verstoß entgegen und beantwortet Fragen zu jeglicher Ausprägung von Korruption sowie weiterer Compliance-Themen, auch zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die Aufgabe der Ombudsperson ist in der Richtlinie zum Hinweisgebersystem beschrieben, die zuletzt im Jahr 2021 aktualisiert wurde. Dieses Angebot wurde auch im Jahr 2022 wahrgenommen.

Die Beschäftigten der BVG unterstützen ihrerseits dabei auch aktiv die Korruptionsprävention, beispielsweise durch Hinweise auf mögliche Interessenskonflikte.   Mit dem im 1. Halbjahr 2016 vom Vorstand der BVG erklärten Bekenntnis zu den Prinzipien des UN Global Compact wurde dieser Anspruch untermauert.   Im Rahmen eines transparenten Prozesses wird das gesamte Unternehmen regelmäßig im Rahmen der jährlichen Compliance-Risikoanalyse im Hinblick auf korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete überprüft.
Eine solche Analyse von Korruptionsrisiken und Optimierungspotentialen wurde zuletzt im Jahr 2022 umfänglich realisiert. Im Berichtszeitraum gingen bei der Ansprechperson der BVG für Korruptionsprävention und -bekämpfung bzw. bei der genannten Ombudsperson, u. a. Anfragen von Beschäftigten zur Zulässigkeit der Annahme von Vergünstigungen ein. Die Antworten wurden den Beschäftigten, und in der Regel auch deren Vorgesetzten, zugesandt. Darüberhinausgehender Handlungsbedarf hat sich nicht ergeben.   
Eine nachhaltige Korruptionsprävention wird auch durch die im Jahr 2022 fortgesetzten Schulungen für Führungskräfte sowie Beschäftigte besonders gefährdeter Bereiche deutlich. Dieses Angebot wurde im Jahr 2022 durch ein Web Based Training ergänzt und ist ebenso Bestandteil des regelmäßig fortgeschriebenen unternehmensinternen Schulungskataloges.  

Compliance
Die BVG verfügt über ein Compliance Managementsystem und hat dieses am International Standard on Auditing (IDW) PS 980 zu Grundsätzen ordnungsmäßiger Prüfungen von Compliance Managementsystemen ausgerichtet. Für das Unternehmen ist ein Compliance-Officer benannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Das Compliance Management der BVG wird im Rahmen der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze-Gesetz (HGrG) kontrolliert.  
Im Jahr 2019 wurde eine Compliance-Richtlinie etabliert, die zuletzt im Jahr 2021 überarbeitet wurde. Diese stellt die Grundverfassung für die Compliance-Organisation der BVG sowie deren Tochtergesellschaften dar. Sie erstreckt sich sowohl auf alle Leitungs- und Mitarbeitenden-Ebenen sowie alle Compliance-relevanten gesetzlichen, vertraglichen und unternehmensinternen Regelwerke. Ergänzt wird die Compliance-Richtlinie durch die ebenfalls im Jahr 2019 etablierte Richtlinie zum Hinweisgebersystem.     

Qualitatives Ziel ist die Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Compliance-Verstößen. Zu den compliance-relevanten Themen gehört auch die Korruptionsprävention und -bekämpfung. Für die qualitative Zielerreichung wurde eine Strategie festgelegt, die bspw. Präventionsmaßnahmen in Form eines Mehr-Augen-Prinzips sowie Schulungsmaßnahmen, aber auch den Umgang mit Interessenkonflikten oder die Annahme und Gewährung von Belohnungen und Geschenken umfasst. Zur Aufdeckung, Prüfung und ggf. Sanktionierung von Compliance-Verstößen und Korruption wurde ein Hinweisgebersystem eingerichtet.  
Das quantitative Ziel liegt bei „Null“ Korruptions- oder Bestechungsvorfällen. Dieses Ziel entspricht auch dem Ist-Zustand im Berichtsjahr, da keine Korruptions- oder Bestechungsvorfälle vermeldet werden konnten.

Um alle Beschäftigten hinsichtlich Compliance-relevanter Aspekte zu erreichen, nutzt die BVG alle ihr zur Verfügung stehenden Informationsmedien. So erfolgt die Information sowohl verbal, ausgehend vom Vorstand der BVG über alle Führungsebenen kaskadenartig an alle Beschäftigen, als auch über das BVG-Intranet und Printmedien (Broschüren, Flyer, Mitarbeiter*innen-Zeitung). Um die Akzeptanz bei den Beschäftigen für das Themen Compliance sowie Korruptionsprävention und -bekämpfung zu erhöhen, wurde im Jahr 2021 die überarbeitete Geschenkerichtlinie veröffentlicht.
Auch im Jahr 2022 wurde die Compliance-Risikoanalyse durchgeführt und dabei auch die Maßnahmenumsetzung zur Minimierung von Risiken weiterverfolgt.  Ein mögliches Verhalten, das nicht gesetzes- und richtlinienkonform ist, stellt für die BVG grundsätzlich ein Risiko dar.

Vor diesem Hintergrund wird den internen wie auch externen Kontrollsystemen ein hoher Stellenwert beigemessen.  




Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

zu a) 
Ausgehend von der aktualisierten Risikoanalyse wurde die BVG AöR im Jahr 2022 hinsichtlich Korruptionsrisiken geprüft. Tochtergesellschaften wurden dabei nur hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit aus Korruptionsrisiken der BVG AöR berücksichtigt. Eine eigene Risikoanalyse gibt es für diese noch nicht.  

zu b)
Erhebliche Korruptionsrisiken wurden nicht festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf  das Geschäftsjahr 2022 und sind der Korruptions-Berichterstattung 2022 entnommen:

zu a) 
Keine, im Berichtszeitraum 2022 sind keine bestätigten Korruptionsvorfälle festgestellt worden.

zu b) 
Keine, im Berichtszeitraum 2022 ist aufgrund von Korruption kein Beschäftigter entlassen oder abgemahnt worden.

zu c) 
Es gab keine Vorfälle dieser Art, Geschäftspartnerverträge wurden nicht aufgrund von Korruption gekündigt oder aus diesem Grund eine Verlängerung unterlassen.

zu d) Öffentlich-rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption gegen die BVG AöR oder deren Angestellte gab es im Berichtszeitraum 2022 nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

zu a) bis c) 
Für BVG AöR sind im Berichtszeitraum keine erheblichen Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich ausgesprochen worden.   Seitens BVG AöR wurde kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt.