14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Arbeitsrechte einzuhalten, gilt sowohl im legalen als auch im legitimen Rahmen als Grundsatz, dem sich die Evenord-Bank verschreibt. Im Unternehmen selbst setzen sich Personalabteilung und Vorstände für die Rechte der Arbeitnehmer ein. Die Geschäftsaktivitäten der Evenord-Bank finden ausschließlich in Deutschland statt. Dabei hält sich die Evenord-Bank jederzeit an die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes.
Mindestens einmal jährlich werden die Mitarbeiter durch Befragungen in Unternehmensentscheidungen einbezogen. Die Unternehmensphilosophie steht dabei detaillierter im Fokus. Es findet eine werteorientierte Mitarbeiterumfrage zu Werten, Produkten, der Vorbildfunktion der Vorgesetzten und zum Commitment der Mitarbeiter zum Unternehmen statt. Die Antworten werden anschließend ausgewertet. Ziel der Mitarbeiterbefragung ist es, herauszufinden, welche Rahmenbedingungen das Engagement und die Verbundenheit der Mitarbeiter zum Unternehmen fördern, um sie zu motivieren und ein angenehmes, produktivitätsförderndes Arbeitsumfeld zu schaffen. Durch ihre Führungsgrundsätze stellt die Evenord-Bank sicher, dass die Rolle und das Verhalten der Führungskräfte klar definiert sind.
Über Schulungen und Qualifikationen werden alle Veränderungen im Unternehmen an den Mitarbeiter kommuniziert. Zusätzlich erhalten Mitarbeiter externe Fort- und Weiterbildungsseminare, um den erhöhten Anforderungen im Geschäftsalltag gerecht zu werden. Im Rahmen des Verbesserungsvorschlagssystems und Ideenmanagements hat jeder Mitarbeiter zudem das Recht, Anregungen und Kritik zu äußern.
Eine Förderung der Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement der Bank bzw. die aktive Mitarbeit ist somit durch die oben genannten Instrumente (jährliche Mitarbeiterbefragung, Ideenbaukasten, Verbesserungsvorschläge oder auch Arbeitsgruppen oder Workshops) gegeben.
Über die Balanced Scorecard sowie die Mini Balanced Scorecard für den Personalbereich sind entsprechende strategische Ziele festgelegt, deren Zielerreichungsgrad einmal jährlich im Rahmen einer Abweichungsanalyse kontrolliert werden. Ein Ziel ist es dabei etwa, seine Mitarbeiter ernst zu nehmen und fair zu behandeln.
Die Evenord-Bank ist offizieller Partner der Fairness-Stiftung GmbH (Fairness-Partner-Siegel GOLD). Alle Mitarbeiter können sich an die Fairness-Stiftung oder an das interne Beschwerdemanagement wenden, das von der Werte- und Nachhaltigkeitsbeauftragten verwaltet wird, um auf unfaires Verhalten des Arbeitgebers hinzuweisen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Aufgrund der dargelegten Strategien und Maßnahmen zur Achtung von Arbeitnehmerrechten und der Beteiligung der Mitarbeiter über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ergeben sich keine wesentlichen Risiken für die Arbeitnehmerrechte. Aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten sowie Dienstleistungen der Evenord-Bank sind keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte zu erwarten.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Respekt und Fairness gehören zu den Grundwerten der Evenord-Bank. Auf diesen Werten basierend stehen Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände unabhängig von sozialem Status, hierarchischer Stellung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, religiöser oder geschlechtlicher Zugehörigkeit füreinander ein. Die Basis hierfür bildet der Verhaltenskodex. Zudem hat die Bank ein Work-Life-Balance-Konzept implementiert.
Zudem bietet die Evenord-Bank flexible und vielfältige Teilzeitmodelle an und unterstützt Elternzeiten sowohl für Mitarbeiterinnen als auch für Mitarbeiter, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Flexible Arbeitszeitmodelle unterstützen zudem Mitarbeiter bei einem nebenberuflichen Studium.
Die Entlohnung der Mitarbeiter erfolgt nach den tariflichen Vereinbarungen. Da keine zusätzlichen Provisionsvereinbarungen oder weitere monetäre Anreize bestehen, sind die Mitarbeiter keinem Druck ausgesetzt, eine bestimmte Anzahl von Kundengeschäften tätigen zu müssen. Das Gehaltssystem ist transparent und der Tätigkeit angemessen gestaltet. Die betrieblichen Sozialleistungen bewegen sich im üblichen Rahmen. Es bestehen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung.
Um einer möglichen Diskriminierung im Unternehmen vorzubeugen, werden die Mitarbeiter zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschult. Zudem beinhaltet der psychologische Arbeitsvertrag Verhaltensgrundsätze und Richtlinien zur Loyalität gegenüber dem Unternehmen und anderen Mitarbeitern. Diese werden vom Mitarbeiter nach Kenntnisnahme verbindlich unterschrieben. Ein durch den Vorgesetzten durchgeführtes, mindestens einmal jährlich stattfindendes Mitarbeitergespräch soll etwaige Diskriminierungen oder Unstimmigkeiten von vornherein eliminieren. Um die Mitarbeiter beständig zu motivieren und jedem die gleichen Chancen zu bieten, werden diverse Karriereoptionen angeboten. Zudem ist der Anteil weiblicher Führungskräfte im Unternehmen hoch, was bedeutet, dass auch diese Positionen ausgeglichen verteilt sind.
Im Rahmen des Mitarbeitergesprächs sowie der Mini Balanced Scorecard für den Personalbereich werden etwaige Vereinbarungen und Zielsetzungen einmal jährlich überprüft.
Da Themen wie Chancengerechtigkeit, Vielfalt, Arbeitssicherheit, Mitbestimmung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Integration, wie soeben beispielhaft dargelegt, täglich gelebt, verbessert, reflektiert und in Konzepten, Grundwerten oder Verträgen festgehalten und stetiges Ziel der Evenord-Bank sind, liegen keine konkreten Zielsetzungen bzw. ein geplanter Zeitpunkt zur Zielerreichung vor.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die Bankbereiche mit stetigem Kundenkontakt werden laufend durch hochqualifiziertes, beratungs- und vertriebsorientiertes Personal gestärkt. Den demografischen und digitalen Wandel stets im Blick, legt das Unternehmen besonderen Wert auf die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Die Evenord-Bank bietet vielfältige Möglichkeiten hierzu an: Jährlich werden Praktika, Ausbildungsplätze zur/m Bankkauffrau/-mann, Werkstudententätigkeiten, Abschlussarbeiten und ein Verbundstudium im Unternehmen angeboten. Auch für Berufserfahrene gibt es interessante Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten, um Anregungen, Ideen und neues Wissen in das Unternehmen einzubringen. Die Zahl der Mitarbeiter bewegt sich innerhalb der letzten Jahre auf einem konstanten Niveau.
Für festangestellte Mitarbeiter werden regelmäßig externe Fort- und Weiterbildungen sowie Inhouse-Schulungen angeboten. Zum Thema Employability gibt es im Unternehmen eine Nachfolgeplanung und Weiterbildungen für neue Themen- und Produktbereiche. Gemeinsam erarbeiten Mitarbeiter und Führungskräfte im Mitarbeitergespräch individuelle Weiterbildungspläne, die auch mit dem Vorstand abgestimmt werden. Die Fortbildungen sind entweder fachlicher Natur oder auf die Förderung der Sozialkompetenzen und auf die Wissensbereiche der Mitarbeiter abgestimmt. Die Nachfolgeplanung umfasst potenzielle Nachfolger für bestimmte Positionen im Unternehmen. Mittels einer internen Talentidentifikation werden Mitarbeiter identifiziert, die Potenzial haben, Schlüsselpositionen zu besetzen. Des Weiteren besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit, den Fach- oder Betriebswirt zu absolvieren. Dies wird von der Evenord-Bank sowohl finanziell als auch immateriell unterstützt.
Im Rahmen der Balanced Scorecard wird das Ziel der Erhöhung der Mitarbeiterkompetenzen einmal jährlich überprüft.
Da Themen wie Fort- und Weiterbildung und Nachfolgeplanung stetige Ziele und laufende sowie sich aktualisierende Prozesse der Evenord-Bank sind, liegen keine konkreten Zielsetzungen bzw. ein geplanter Zeitpunkt zur Zielerreichung vor.
Mögliche Risiken, die sich aus der Lage der Weltwirtschaft und oder Finanzbranche ergeben können, wirken sich nicht auf die Qualifikation der Mitarbeiter aus. Solche Risiken sieht die Evenord-Bank eher als Chancen, um die Weiterqualifizierung der Mitarbeiter weiter anzuregen.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Jahr 2019 sind gesamt 665 Krankheitstage der Belegschaft angefallen. Dies ist auf mehrere Langzeiterkrankte mit insgesamt 269 Ausfalltagen zurückzuführen. Sie haben einen Wiedereingliederungsprozess durchlaufen, sofern sie nach Beendigung der Krankheit nicht direkt wieder Vollzeit im Unternehmen beschäftigt waren. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Krankheitstage leicht reduziert werden.
Im Unternehmen gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle. Zu den Berufskrankheiten zählen insbesondere Rückenprobleme.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz arbeitet die Evenord-Bank mit externen Firmen oder Krankenkassen – beispielsweise im Rahmen der Gesundheitstage – zusammen. Zudem gibt das Unternehmen den Mitarbeitern die Möglichkeit, eigene Ideen oder Verbesserungsvorschläge etwa in Mitarbeitergesprächen oder Abteilungssitzungen sowie mithilfe des internen Ideenbaukasten einzubringen. Ämter wie Brandschutzbeauftrager oder Brandschutzhelfer beruhen auf freiwilligen Meldungen der Mitarbeiter.
Des Weiteren finden quartalsweise Treffen zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz statt. Daran sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und die Leitung Organisation beteiligt. Auch die Teilnahme von Mitarbeitern, beispielsweise um Ideen oder Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, ist jederzeit möglich.
Es sind keine Vereinbarungen mit Gewerkschaften vorhanden.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Berichtsjahr 2019 hat die Evenord-Bank 37 Mitarbeiter beschäftigt. Insgesamt wurden 101 Tage im besagten Zeitraum für Aus- und Weiterbildung berechnet. Durchschnittlich ergeben sich pro Mitarbeiter 2,73 Aus- und Weiterbildungstage im Berichtjahr. So konnte der Durchschnitt im Vergleich zum Vorjahr gehalten werden. Die Kosten für Aus- und Weiterbildung beliefen sich auf rund 45.840 €. Eine Aufteilung nach Geschlecht erfolgt nicht.
Anmerkung: Die durchschnittliche Stundenanzahl kann derzeit nicht angegeben werden.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Das Unternehmen wird von zwei Vorständen geleitet. Darüber hinaus verfügt die Evenord-Bank über 11 männliche Mitarbeiter, 26 Mitarbeiterinnen, 8 Teilzeitangestellte und 2 geringfügig Beschäftigte. In der Aufstellung enthalten sind zwei Auszubildende sowie ein Werkstudent. Im Berichtsjahr 2019 war kein schwerbehinderter Mitarbeiter bei der Evenord-Bank beschäftigt. Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiter im Unternehmen liegt im Berichtsjahr 2019 bei 42,0 Jahren. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt 12,78 Jahre. Diese konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht gesteigert werden.
Altersgruppen der Mitarbeiter aufgeteilt in Tarifangestellte (TA)/ Außertariflich Angestellte (ATA):
Unter 30 Jahre: TA 11 / ATA 1
30 - 50 Jahre: TA 10 / ATA 0
Über 50 Jahre: TA 13 / ATA 2
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es liegen in den letzten Jahren keine Diskriminierungsvorfälle vor.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Menschenrechte finden nicht nur unternehmensintern konsequente Beachtung, sondern gelten auch für externe Geschäftspartner. Anhand des Verhaltens- sowie e-Ethikkodex werden alle Lieferanten, Partner und (potenziellen) Kunden dahingehend geprüft, ob deren Geschäfte den Richtlinien entsprechen und fair abgewickelt werden. Entsprechen sie nicht den Anforderungen und den unternehmensinternen Beschaffungskriterien, haben die Geschäftspartner entweder Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen gerecht zu werden, oder es wird seitens der Evenord-Bank keine Geschäftsbeziehung eingegangen. Decken Kontrollen innerhalb einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung Defizite oder fehlerhaftes Verhalten im Hinblick auf Rechte und Werte auf, sind diese durch den Geschäftspartner zu beseitigen. Werden keine derartigen Maßnahmen ergriffen, kann das Geschäftsverhältnis durch die Evenord-Bank beendet werden.
Der Großteil der aktuellen Geschäftspartner hat ihren Sitz in der Metropolregion Nürnberg. Wo immer es möglich ist, beauftragt die Evenord-Bank Betriebe aus der Region. Jeder der Lieferanten und Geschäftspartner legt besonderen Wert auf die Achtung der Menschenwürde laut Grundgesetz. Zudem richtet der Ethikfilter das Augenmerk darauf, dass die Menschenrechte geachtet und gewahrt werden. Im Ethikfilter ist kodifiziert, welche Geschäfte aus Sicht der Anspruchsgruppen getätigt werden können und welche unter die Ausschlusskriterien, insbesondere unter die Kriterien Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung sowie Kinderarbeit, fallen.
Die Evenord-Bank geht ausschließlich solche Geschäftsbeziehungen ein, die mit dem e-Ethikkodex und den Unternehmenswerten übereinstimmen. Das vorrangige Ziel ist es, durch vermehrte Nachhaltigkeitsüberprüfungen der Geschäftspartner und Zulieferer Nachhaltigkeit in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Eine Überprüfung findet jährlich statt.
Wie bereits in den vorherigen Passagen dargestellt, erfolgt die gesamte Geschäftstätigkeit der Evenord-Bank auf Grundlage von Verhaltens- und festgelegten Grundwerten sowie dem e-Ethikkodex. Da die Evenord-Bank diese als beständige Basis des täglichen Handelns begreift, ist es nicht möglich, explizite Zielsetzungen und/ oder einen geplanten Zeitpunkt zur Zielerreichung festzulegen. Zudem dient der Ethikfilter als zentrales Instrument, um die Menschenrechte zu achten und zu wahren. Risiken oder negative Auswirkungen werden so von Anfang an ausgeschlossen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine in Nürnberg ansässige regionale Universalbank. Die Geschäfte werden innerhalb Deutschlands getätigt und die Geschäftspartner befinden sich innerhalb Deutschlands. Daher beachten alle Stakeholdergruppen sowie die Evenord-Bank die Menschenrechte ohne besondere Menschenrechtskriterien in den Verträgen.
Aufgrund der Größe des Unternehmens (unter 40 Mitarbeiter) können Auswertungen in diesem Rahmen nicht erhoben werden.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Evenord-Bank ist eine regionale Universalbank mit einer Geschäftsstelle in der Metropolregion Nürnberg. Der Unternehmenssitz ist also innerhalb Deutschlands und das Unternehmen handelt im Sinne der Menschenrechte.
Aufgrund der Größe des Unternehmens (unter 40 Mitarbeiter) können Auswertungen in diesem Rahmen nicht erhoben werden.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine in Nürnberg ansässige regionale Universalbank. Die Geschäfte werden innerhalb Deutschlands getätigt und die Geschäftspartner befinden sich innerhalb Deutschlands. Daher beachten alle Stakeholdergruppen sowie die Evenord-Bank die Menschenrechte ohne besondere Menschenrechtskriterien in den Verträgen.
Aufgrund der Größe des Unternehmens (unter 40 Mitarbeiter) können Auswertungen in diesem Rahmen nicht erhoben werden.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Alle Geschäfte und Partnerschaften werden innerhalb Deutschlands eingegangen. Daher beachten sowohl alle Stakeholdergruppen als auch die Evenord-Bank die Menschenrechte. Es gibt keine tatsächlichen oder potenziellen negativen menschenrechtliche Auswirkungen.
Aufgrund der Größe des Unternehmens (unter 40 Mitarbeiter) können Auswertungen in diesem Rahmen nicht erhoben werden.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Durch die starke Verwurzelung im Markt der Metropolregion Nürnberg ist die regionale Förderung fest in der Geschäftsstrategie der Evenord-Bank verankert. Die Grundwerte des Unternehmens bilden die Basis des Bankgeschäfts, aufgrund derer nicht-soziales Verhalten, wie die Finanzierung von ethisch nicht vertretbaren Projekten, nicht gefördert wird.
Das Unternehmen unterstützt zahlreiche örtliche Hilfsorganisationen durch Zuwendungen bei kulturellen, sozialen, sportlichen und gesellschaftspolitisch bedeutsamen Projekten. Die Evenord-Bank trägt ihren Beitrag zum Gemeinwohl bei, um soziale Beziehungen in der Gesellschaft zu fördern. Im Jahr 2019 hat die nachhaltige Bank unter anderem das Bayerische Rote Kreuz, Der Puckenhof e.V. sowie das Tierheim Nürnberg und weitere Empfänger unterstützt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die Bilanzsumme für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 280 Mio. Euro. Das Kreditvolumen im Aktivgeschäft kann nach Regionen aufgeteilt werden. Zum 31.12.2019 ergibt sich deutschlandweit ein Kreditvolumen in Höhe von 161 Mio. Euro. Die deutliche Mehrzahl erstreckt sich dabei auf die Metropolregion Nürnberg.
Die Komponenten des verteilten wirtschaftlichen Wertes umfassen unter anderem Lohn- und Gehaltszahlungen in Höhe von 1.766 TEUR, Spenden und Sponsoring in Höhe von 14,36 TEUR und Steuerzahlungen in Höhe von 1.256 TEUR (exkl. Vorsteuer, Stand 24.04.2020 aufgestellter JA).
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Auf direkte politische Einflussnahme wurde im Geschäftsjahr 2019 erneut und wird auch weiterhin verzichtet. Konkret bedeutet das, dass die Evenord-Bank keine Spenden an politische Parteien getätigt hat. Stattdessen wurde an gemeinnützige Organisationen und Vereine gespendet. Zudem bietet die Universalbank Produkte des Bereichs Zukunft zur Förderung von Privatpersonen in schwierigen Lebenssituationen an und verzichtet dabei auf zusätzliche Gewinne. Diese Maßnahmen sind stärker mit den unternehmensethischen Werten der Evenord-Bank vereinbar. Sollte sich das Unternehmen in Zukunft dennoch für eine politische Einflussnahme entscheiden, sind auch diese Spenden streng an das Wertemanagementsystem, die Ausschlusskriterien, den e-Ethikkodex und die Verhaltensregeln gebunden.
Durch die Mitgliedschaft in Verbänden nimmt das Unternehmen indirekt politisch Einfluss. Die Universalbank ist Mitglied des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der BVR vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf Bundes- und Europaebene. Die Anliegen der Evenord-Bank können an den Verband kommuniziert werden. Der BVR formuliert in der Folge Erwartungen und leitet sie an die Bundesregierung und EU-Institutionen. Darüber hinaus ist die Evenord-Bank Mitglied des regionalen Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB), der die Interessen des Unternehmens im Freistaat Bayern vertritt. Dieser Zusammenschluss von rund 1.200 genossenschaftlichen Unternehmen ermöglicht gemeinschaftliche Handlungen in den Bereichen Politik, Soziales, Kultur und Unternehmung.
Zu den für die Evenord-Bank relevanten Gesetze gehören unter anderem das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Geldwäschegesetz (GwG) sowie zahlreiche weitere Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf die Bankenbranche.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Evenord-Bank hat im Berichtsjahr 2019 keine politischen Spenden getätigt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Mit der Sicherstellung des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens im Unternehmen befassen sich der Vorstand, die Werte- und Nachhaltigkeitsbeauftragte, die Personalabteilung, die Interne Revision sowie weitere Beauftragte (unter anderem Compliance, GWG). Sie sind für die Informationsvermittlung an die Mitarbeiter und die Überprüfung der Einhaltung zuständig.
Die Korruption seitens der Bank wird systematisch verhindert, was bereits zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der Bankangestellten sichergestellt wird. Denn jeder Angestellte erhält bei Vertragsbeginn einen Kurzleitfaden des Deutschen Genossenschaftsverbands zu den Themen „Abwehr von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ sowie der Compliance-Organisation der Kreditinstitute. Diese sind für die Mitarbeiter verbindlich. Interne Schulungen zur Compliance tragen zum besseren Verständnis bei und gewährleisten ein rechtskonformes Handeln.
Weitere Auflagen, die zu einem richtlinienkonformen Verhalten der Mitarbeiter auffordern, sind der Verhaltenskodex und das Wertemanagementsystem. Deren Inhalte wurden unter den Kriterien eins und sechs beschrieben. Durch wertekonformes Verhalten sowie den Verhaltenskodex wird das Compliance-Risiko auf ein Minimum reduziert. Die Evenord-Bank ist sehr darauf bedacht, dass sich alle Handlungen an den Gesetzen und Richtlinien der Bank ausrichten. Mit Hilfe von Insider-Hinweissystemen, die in das Banksystem integriert wurden, können zudem Korruptionsfälle verhindert und die Beachtung gesetzlicher Richtlinien umfassend sichergestellt werden.
Zu den Zielen der Internen Revision zählen unter anderem die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Berichterstattung, die Gewährleistung der sachgerechten Einhaltung aufsichtsrechtlicher Normen sowie die Vermeidung von Fehlern in den Aktivitäten und Prozessen der Evenord-Bank. Im Rahmen der Mini Balanced Scorecard der Internen Revision wurden Ziele festgelegt, die jährlich überprüft werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Auseinandersetzung mit Korruption wird unter anderem durch Schulungen stetig gefördert. Alle Mitarbeiter werden so aufgeklärt, sodass Korruption vorgebeugt und verhindert wird. Die Geschäftstätigkeit der Evenord-Bank wird zudem durch externe Partner geprüft. Für den Fall eines Korruptionsverdachts steht ein Whistleblowersystem zur Verfügung. Alle Mitarbeiter sind über die genannten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt und in die Vorgehensweisen integriert, sodass die externen Prüfungen sowie die interne Korruptionsvorbeugung die vollständige Geschäftsstätigkeit abdeckt. Im Risikohandbuch werden jährlich die operationellen Risiken überprüft.
Anmerkung: Es wurden keine Korruptionsrisiken ermittelt.
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße (unter 40 Mitarbeiter) können Auswertungen in diesem Rahmen nicht erhoben und analysiert werden.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
In den vergangenen Geschäftsjahren gab es keine Korruptionsfälle im Unternehmen.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Berichtsjahr 2019 sind keine Bußgelder sowie keine nicht-monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften angefallen.