14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Alle Standorte der SCHUFA befinden sich in Deutschland. Das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Aufgrund der tariflichen Ungebundenheit steht der Betriebsrat umso mehr für die Rechte und Anliegen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Der Betriebsrat nimmt seine Mitbestimmungs- und Informationsrechte umfassend wahr. Das Gremium wird in die Erstellung betrieblicher Richtlinien und Entscheidungen, die die Belegschaft betreffen,  im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit eingebunden. So arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Richtlinien, z.B. am Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Thema Ideenmanagement, die die Partizipation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigert.

Einen wichtigen Beitrag zu einer vertrauensvollen und offenen Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die regelmäßig durchgeführten Mitarbeiter- und Zielgespräche. Gleichzeitig fördert der bei uns gepflegte kooperative Führungsstil den hierarchieübergreifenden Gemeinschaftsgeist. Den Erfolg unserer Führungskultur überprüfen wir regelmäßig durch aussagekräftige Mitarbeiterbefragungen. Die Zufriedenheit unserer Beschäftigten bestätigen die durchgängig mindestens guten Ergebnisse in den arbeitgeber- und führungsbezogenen Fragen des SCHUFA-Index (Mitarbeiterzufriedenheits-Index).  

Wir bieten unseren Beschäftigten ausreichende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Verschiedene Teilzeitmodelle werden von 27 % unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt. Unsere familienbewussten Angebote zeigen Wirkung: 100 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kehrten 2018 nach der Elternzeit ins Unternehmen zurück [2017: 97 %]. Zudem setzen wir stets neue Ziele und Maßnahmen zur Unterstützung von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen im Rahmen des Audits "berufundfamilie“ um, etwa eine Anlaufstelle für Beschäftigte, um diese beim Thema Pflege zu unterstützen und zu beraten, oder unsere externe Mitarbeiterberatung (EAP).

Unser Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) hat das Audit des Corporate Health Awards erfolgreich bestanden und trägt das Exzellenzsiegel. Zudem haben wir die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterzeichnet.  

Durch Fortbildungsangebote stärken wir die Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich ständig verändernde Anforderungen. Die Aufwendungen für Fortbildungsangebote pro Beschäftigtem erhöhen wir jedes Jahr graduell.  

Über das Intranet informieren wir unsere Beschäftigten über unsere CR-Strategie, in welchen Bereichen wir uns engagieren und über aktuelle CR-Themen. Darüber hinaus fördern wir den ehrenamtlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wiesbaden sowie an weiteren Standorten.  

Der Betriebsrat sowie die interne Revision und deren regelmäßige Audits stellen sicher, dass Arbeitnehmerrechte gewahrt und gefördert werden. Risiken sehen wir aufgrund des Prozesses nicht.

Siehe hierzu auch Kriterien 1, 15 und 16.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die SCHUFA ist ein verlässlicher Arbeitgeber, der sichere Arbeitsplätze bietet: 88 % der Verträge, die wir mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abschließen, sind unbefristet. Unsere Unternehmenskultur zeichnet sich durch Wertschätzung, Kollegialität und Gleichberechtigung aus. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung und körperlicher Konstitution haben bei uns alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleichen Chancen. Im Zuge dessen wurde kürzlich gemeinsam mit dem Betriebsrat ein Prozess implementiert, der sicherstellt, dass schwerbehinderte Bewerber besonders berücksichtigt werden.

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber unterstützen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, Beruf und Familie bestmöglich in Einklang zu bringen. Dafür wurden wir 2014 im Rahmen des „audit berufundfamilie“ als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Die Re-Zertifizierung erfolgte 2017. Die Zertifizierung durch das „audit berufundfamilie“ in den Jahren 2014 und 2017 ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich. Hierdurch verpflichten wir uns, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unserem Unternehmen weiter auszubauen. Dafür werden in verschiedenen Phasen Ziele definiert, deren Erreichung für die Zertifizierung notwendig sind. Zurzeit werden auf der Basis z.B. Gespräche über die Einführung einer ganzheitlichen Regelung über Mobilarbeit geführt und zusätzliche Angebote haushaltnaher Dienstleistungen geprüft. Mehr Informationen zur SCHUFA als Arbeitgeber finden Sie auf unserer Karriere-Seite.

Wir legen Wert auf einen kooperativen Führungsstil, der den Gemeinschaftsgeist über alle Hierarchieebenen hinweg fördert. 2014 haben wir einen internen Kulturprozess angestoßen, der diesen Gemeinschaftsgeist und den Austausch miteinander weiter stärkt. Verschiedene Maßnahmen (z.B. Fachvorträge der Bereiche) fördern seitdem die bereichsübergreifende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich erweitert. In unserem SCHUFA-Index erheben wir zudem regelmäßig die Mitarbeiterzufriedenheit. Die positiven Ergebnisse bestärken uns darin, den Kulturprozess fortzusetzen. Auch die durchschnittlich mehr als zehn Jahre währende Unternehmenszugehörigkeit sowie die stabil geringe Fluktuation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – 2018 lag die Rate bei 4,4 %, [2017: 3,8 %] – werten wir als positive Signale. Weiterhin erheben wir mittels freiwilligen Austrittsinterviews die Gründe für arbeitnehmerseitige Kündigungen, um uns als Arbeitgeber kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Zum familiären Umfeld zählen für die SCHUFA alle Lebensgemeinschaften, für die man sich sozial verantwortlich fühlt. Dies umfasst Eltern und Kinder, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Geschwister, Großeltern, Enkel sowie pflege- oder unterstützungsbedürftige Angehörige. Im Juli 2015 hat der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen unterzeichnet und damit ein wichtiges Signal der Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen gesetzt. Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren, kann eine Herausforderung sein.  Zur Unterstützung für unsere pflegenden Beschäftigten haben wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich HR zu betrieblichen Pflegelotsen ausbilden lassen, die als interne Ansprechpartner für erste allgemeine Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung stehen. Im Jahr 2018 haben sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 45 Arbeitstage bezahlte Freistellung für die kurzfristige Pflege eines nahen Angehörigen in Anspruch genommen.

Unsere Vergütungsstruktur
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine attraktive Grundvergütung. Diese basiert auf verschiedenen Gehaltsbändern und Ebenen, welche regelmäßig mit unserem Betriebsrat abgestimmt und kontinuierlich angepasst werden. Neben einer attraktiven Grundvergütung, die in zwölf Monatsgehältern ausgezahlt wird, erhält ein Großteil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eine variable Vergütung auf Basis von Zielvereinbarungen und Unternehmenserfolg. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht am variablen Vergütungssystem teilnehmen, erhalten zusätzlich ein 13. Monatsgehalt. Zu den freiwilligen Zusatz- und Sozialleistungen, die die SCHUFA bietet, gehört beispielsweise eine Gruppenunfallversicherung, die auch private Unfälle abdeckt. In bestimmten Funktionen werden zusätzlich ein Firmenwagen oder eine Funktionszulage gewährt.

Siehe hierzu auch Merkmal 8.

Unsere Arbeitszeiten
Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wollen wir diesen individuellen Familienbedürfnissen soweit wie möglich Raum geben. So nutzten 27 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2018 [2017: 25 %] die Möglichkeit Ihre Aufgaben in Teilzeit wahrzunehmen. Zudem bieten wir in Wiesbaden 10 Krippenplätze in Kooperation mit einer Kindertagesstätte und an allen Standorten Eltern-Kind-Büros an. Unsere familienbewussten Angebote zeigen Wirkung: 100 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kehrten nach ihrer Elternzeit ins Unternehmen zurück [2017: 97 %].
Die meisten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 oder 40 Stunden. In Teilbereichen sind Ampel-/Gleitzeitkonten im Einsatz. Falls in einer Position Rufbereitschaft, Schichtdienst oder Wochenenddienst erforderlich ist, werden diese gesondert vergütet.

Betriebliche Altersversorgung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in Form einer Entgeltumwandlung an der betrieblichen Altersversorgung teilnehmen (s. Merkmal 8). Ab einer bestimmten Mitarbeiterebene wird eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung in die SCHUFA Unterstützungskasse gewährt.

Darüber hinaus bietet die SCHUFA weitere freiwillige Leistungen:

1. SCHUFA-Gruppe in einer Kinderkrippe am Standort Wiesbaden (in Kooperation mit der gemeinnützigen Känguru GmbH für Kinder bis zum dritten Lebensjahr)
2. Gruppenunfallversicherung (Absicherung von privaten und dienstlichen Unfällen rund um die Uhr)
3. Berufsunfähigkeitsversicherung (Weitergabe der Gruppenvertragskonditionen an den Mitarbeiter, finanziert durch Mitarbeiter)
4. Eltern-Kind-Büros an allen SCHUFA-Standorten
5. Ticket Shopping Card (Zuwendungen für Geburtstage, Hochzeit etc.)
6. Gesundheitstage
7. Betriebssport (Drachenboot, Lauftreff, Fußball etc.)
8. Bezahlte Freistellung zu besonderen Anlässen (z.B. Hochzeit oder Geburt eines Kindes)
9. Jährlich stattfindende Betriebsfeste (Sommerfest oder Weihnachtsfeier)
10. Kostenlose Nutzung einiger SCHUFA-Privatkundenprodukte
11. Rabattaktionen mit ausgewählten Kooperationspartnern

Zurzeit beziehen wir uns aus Wesentlichkeitsgründen nicht explizit auf Nachhaltigkeitsstandards wie den UN Global Compact, ILO Kernarbeitsnormen oder die SDGs der UN, prüfen dies aber für die nahe Zukunft. Siehe hierzu auch Kriterium 1.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Wir möchten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lange und gesund in unserem Unternehmen halten und ihnen ein Umfeld bieten, in dem sie ihre Potentiale entfalten können.

Die SCHUFA bildet in verschiedenen Berufsfeldern aus und hat im Berichtsjahr alle Auszubildenden nach ihrem Abschluss übernommen. Nach dem Einstieg bei der SCHUFA ist uns die Weiterentwicklung jedes einzelnen Beschäftigten ein wichtiges Anliegen. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Möglichkeiten, um ihre berufliche Laufbahn bei uns zu gestalten. So sind Entwicklungs-, Feedback- und Zielgespräche ebenso fester Bestandteil unserer Personalentwicklung wie individuelle Beförderungs- und Entwicklungsprogramme. Der Prozess der Personalentwicklung wird regelmäßig intern auditiert und befindet sich in einer stetigen Weiterentwicklung. Im Zuge der Digitalisierung ist die Einführung eines neuen digitalen Learning-Management-Systems geplant. Aufgrund der individuellen Bedarfserfassung, Maßnahmenauswahl und regelmäßigen Evaluation der Maßnahmen sehen wir keine Risiken.

Darüber hinaus fördern wir die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützen sie nach Krankheit oder Unfall bei der Rückkehr in den Beruf. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Den Erhalt und die Förderung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachten wir als strategische Aufgabe. Zur Verdeutlichung hat der Vorstand die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union unterzeichnet und den Ausbau des Betrieblichen Gesundheitsmanagements mit einer geschaffenen Stelle vorangetrieben. Mit der Initiative „Arbeit. Gesund. Leben“ haben wir eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, angefangen bei digitalen Schulungen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention über Gesundheitstage, Vorträge und Workshops bis zu verschiedenen Sportangeboten, die zu einem stressreduzierten Arbeitsumfeld und einer stabilen Gesundheitsrate beitragen. 2017 wurde der SCHUFA das Exzellenz-Siegel des „Corporate Health Awards“ verliehen. Dieser Prozess wird andauernd überprüft und erweitert. Gemeinsam mit dem Betriebsrat wurden Regelungen, u.a. zum Thema Nichtraucherschutz etabliert. Aufgrund der etablierten sowie ausgereiften Prozesse, die sich in stetiger Überprüfung und Verbesserung befinden, sehen wir keine Risiken.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Die sich aus Ausfalltagen und Abwesenheit ergebende Krankheitsrate lag 2018 bei 5,24 % [2017: 5,67 %] (Quote der Krankentage [Kind krank, Krank mit Lohnfortzahlung, Krank ohne Lohnfortzahlung, Kur mit Lohnfortzahlung, Kur ohne Lohnfortzahlung] bezogen auf die Sollkalendertage; Stichtag 31.12.2018). Die Gesamtzahl der Arbeits- und Wegeunfälle betrug 3 (2017: 5), arbeitsbedingte Todesfälle lagen nicht vor.

Die Unterteilung erfolgt bislang weder nach Region noch nach Geschlecht. Für die Aufzeichnung und Angabe von Unfallstatistiken ist das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der SCHUFA verantwortlich. Deren Aufzeichnung und Angabe erfolgen nach keinem spezifischen Regelwerk.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gesundheits- und Sicherheitsthemen werden seit 2015 im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) behandelt. Arbeits-, Vergütungs- sowie Urlaubs- und Ausgleichsregelungen sind in Betriebsvereinbarungen geregelt. Überdies besteht ein Arbeitssicherheitsausschuss (ASA), der vierteljährlich tagt und über Bedarfe sowie Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes berät. Mitglieder sind u.a. Vertreter des Betriebsrates, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Koordinatorin für den Gesundheitsschutz. Weiterhin existiert der Gesundheitsausschuss als gesonderte Arbeitsgruppe des Betriebsrates, welcher monatlich tagt und gemeinsam mit dem Arbeitgeber an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Gesundheitsmanagements arbeitet. In beiden genannten Ausschüssen sind Mitarbeiter vertreten. Im Rahmen der Mitbestimmung wird der Gesundheitsausschuss zu geplanten Maßnahmen regelmäßig angehört.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Unsere Beschäftigten erhalten regelmäßig die Möglichkeit, an Weiterbildungen teilzunehmen. 2018 wurden insgesamt 1.573 Tage [2017: 1.667 Tage] Weiterbildung in Anspruch genommen, was rund 1,5 Tagen bzw. 12 Arbeitsstunden [2017: 2,8 Tage] je Führungskraft und 1,8 Tagen bzw. 14,4 Stunden [2017: 2,0 Tage] je Mitarbeiterin und Mitarbeiter (bei angenommenen 8 Arbeitsstunden/Tag) entspricht.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Von insgesamt 122 Führungskräften (2017: 110) sind 70 % männlich (2017: 70 %) und 30 % weiblich (2017: 30 %).


b. Bei der SCHUFA arbeiten 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [2017: 850], davon 53 % Frauen [2017: 53%]. 14 % [2017: 14%] sind unter 30 Jahren alt, 26 % [2017: 26 %] sind älter als 50 Jahre. 96 % [2017: 96%] der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Daten zum Migrationshintergrund werden bei der SCHUFA nicht erhoben und sind daher nicht auswertbar. Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung liegt bei 3,2 % [2017: 2,6 %].

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gibt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Diskriminierungsstelle. Diskriminierungsvorfälle sind nicht bekannt.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Dieses Kriterium fällt nicht in die für die SCHUFA als wesentlich identifizierten CR-Aspekte. Dementsprechend wird kein konkretes Konzept zu diesem Thema verfolgt.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der SCHUFA liegt in Deutschland. Die SCHUFA prüft verstärkt die Sozial- und Umweltstandards ihrer Lieferanten und Dienstleister. So müssen die in Deutschland ansässigen Unternehmen bestätigen, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Eine konkrete Risikoanalyse wird aus Wesentlichkeitsgründen nicht durchgeführt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Siehe hierzu Kriterium 17.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Siehe hierzu Kriterium 17.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Siehe hierzu Kriterium 17.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Siehe hierzu Kriterium 17.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Seit vielen Jahren hat gesellschaftliches Engagement einen festen Platz bei der SCHUFA und wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Angelehnt an unser Kerngeschäft stehen bundesweite Projekte zur Finanzbildung und die Themen Aufklärung und Datenschutz im Mittelpunkt unserer Aktivitäten.

SCHUFA Bildungsinitiativen
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Gesellschaft mit unseren Kernkompetenzen mitzugestalten und mit unseren Bildungsinitiativen WirtschaftsWerkstatt und SCHUFA macht Schule grundlegende Finanzbildungsarbeit zur Schuldenprävention zu leisten. Finanzkompetenz und der Umgang mit den eigenen Daten sind Themen, die heute jeden betreffen. Die SCHUFA trägt dazu bei, dass junge Menschen genau das lernen: sorgsam mit Geld und Daten umzugehen. Mit unserer 2013 gestarteten Bildungsinitiative „WirtschaftsWerkstatt“ konnten wir bereits mehr als 7,9 Mio. Jugendliche und junge Erwachsene erreichen. Pro Jahr möchten wir weitere 1,6 Mio. Jugendliche adressieren. Indem wir Informationen zu Wirtschafts- und Finanzthemen, interaktive Übungen und weitere Tools bereitstellen, stärken wir das Bewusstsein für Kredite, Verträge, Konsum und Datenschutz. Zusätzlich geben wir Pädagogen in unserem Programm „SCHUFA macht Schule“ ein umfangreiches Angebot an Unterrichtsmaterialien zu Finanzthemen an die Hand.

Corporate Volunteering
Das gesellschaftliche Engagement der SCHUFA drückt sich auch im ehrenamtlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Corporate Volunteering) aus. An unseren Standorten – mit Schwerpunkt Wiesbaden – setzen wir uns für das Gemeinwohl in der jeweiligen Region ein und fördern eine Engagement-Kultur innerhalb unseres Unternehmens durch Corporate Volunteering-Angebote. 2018 haben wir an allen Standorten Corporate-Volunteering-Tage durchgeführt, bei denen sich insgesamt 68 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [2017: 57] mit insgesamt 544 Stunden [2017: 456 Stunden] engagierten. Die Gesamtzahl geleisteter Stunden für gesellschaftliches Engagement lag inkl. der WiesPaten-Iniative bei 630 Stunden [2017: 522]. Wir wollen Corporate Volunteering-Aktivitäten an mindestens drei Standorten pro Jahr mit einer durchschnittlichen Teilnehmehmerquote von durchschnittlich 7 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den beteiligten Standorten umsetzen.

Außerdem fördern wir das außerbetriebliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für gesellschaftliche Themen. 2017 feierte der SCHUFA Corporate Volunteering Award Premiere: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren eingeladen, gemeinnützige Projekte vorzustellen, für die sie sich in ihrer Freizeit engagieren. Die SCHUFA fördert bis zu fünf Projekte mit jeweils 1.000 Euro. Der Award wird von einer ausgewählten Jury bestehend aus Unternehmensführung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SCHUFA verliehen.

Auch in Zukunft wollen wir das ehrenamtliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und planen dazu konkrete Projekte. Außerdem ist eine Neuausrichtung der Planung und Evaluation unseres Mitarbeiterengagements geplant, um unser Corporate Volunteering wirkungs- und zielorientierter zu gestalten. Konkrete Ziele mit Zeitbezug und interne Prüfprozesse sind derzeit in Bearbeitung.

Seit 2012 haben wir jährlich die Auszeichnung „Goldene Lilie“ für engagierte Unternehmen der Stadt Wiesbaden erhalten. Hierzu werden regelmäßig Daten bezüglich der gesetzten Ziele erhoben und an den Vorstand berichtet.

WiesPaten
Bildung ist der Schlüssel zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Als „WiesPate“ engagiert sich die SCHUFA regional für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. In der Initiative der Stadt Wiesbaden erhalten sie speziellen Förderunterricht, den die Paten-Unternehmen finanzieren – ergänzt durch gemeinsame Aktivitäten der Kinder mit „ihrem“ Patenunternehmen.

SCHUFA Kredit-Kompass
Für die interessierte Öffentlichkeit stellen wir Fakten und Trends zur privaten Kreditaufnahme, zum Konsumverhalten und zur Finanzkultur im SCHUFA-Kredit-Kompass bereit. Auf einer Website  erläutern wir Wissenswertes rund um Scoring-Verfahren.

Kunstsammlung
Unsere unternehmenseigene Kunstsammlung „Farbraumwelten“ öffnen wir im Rahmen der Reihe „Kunst privat“ für die Öffentlichkeit und fördern durch Unterstützung von Initiativen wie „Schüler entdecken zeitgenössische Kunst“ das Interesse an moderner Kunst.

Entwicklungsarbeit
Private Banken in Entwicklungs- und Schwellenländern betreiben ihr Kreditgeschäft überwiegend mit Unternehmen, da keine Bonitätsinformationen zu privaten Kreditnehmern vorliegen. In Kooperation mit der GIZ stehen wir deshalb Organisationen in der Entwicklungshilfe, nationalen Banken und Regierungen beim Aufbau eines funktionierenden Auskunfteiensystems beratend zur Seite. Denn Auskunfteien unterstützen die Kreditvergabe an private Personen und kleine Händler – und mit der Vergabe günstiger Kleinkredite können Landwirtschaft und Handel angekurbelt werden.

Bislang wurden aus Wesentlichkeitsgründen keine konkrete Risikoanalyse durchgeführt und dementsprechend keine wesentlichen Risiken in diesem Zusammenhang identifiziert.  


 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die SCHUFA hat 2018 190,3 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftet [2017: 173,4 Mio. Euro] und einen Jahresüberschuss von 34,6 Mio. Euro erzielt [2017: 29,4 Mio. Euro]. Über dessen Verwendung entscheidet die Hauptversammlung der SCHUFA Holding AG.

Weitere Angaben zum verteilten wirtschaftlichen Wert sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2018 im Bundesanzeiger zu entnehmen.

Die Investitionen in das Gemeinwesen wurden 2017 neu ausgerichtet und der Fokus auf die Stärkung von Projekten in den Regionen gelegt. So haben wir den Corporate Volunteering Award ins Leben gerufen, der das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. 54 % der Spenden des Jahres 2018 gingen somit in die Bereiche regionale Projekte/Sport [2017: 81 %], 23 % in den Bereich Wissenschaft/Bildung [2017: 11 %] und 23 % in den Bereich Kunst [2017: 8 %].

Siehe hierzu auch Allgemeines.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Relevante Gesetzgebungsverfahren für die SCHUFA sind derzeit u.a. die Evaluation der Verbraucherkreditrichtlinie und die Umsetzung der 5. Gedlwäscherichtlinie.

Die SCHUFA ist im Transparenzregister der EU registriert.

2018 haben wir zwei Parlamentarische Frühstücke zu den Themen „Regulierung von Algorithmen“ und „Ergebnisse des SCHUFA-Kreditkompass (Kredit- und Konsumverhalten in Deutschland)“ sowie eine Parlamentarische Abendveranstaltung zum Thema „Digitalisierung – Chance oder Risiko“ durchgeführt.

Wir sind Mitglied in verschiedenen Organisationen, wie etwa dem Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien“. Er vertritt die Interessen der großen Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland. Zudem sind wir (assoziiertes) Mitglied in zahlreichen Verbänden und tauschen uns regelmäßig mit Unternehmenskunden zu politischen Themen aus.

Auf europäischer Ebene engagieren wir uns zum einen in der „Association of Consumer Credit Information Suppliers“ (ACCIS) – einer Interessenvertretung und Austauschplattform von Auskunfteien mit dem Schwerpunkt auf wirtschaftlichen Informationen zu Konsumenten. ACCIS hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsame Interessen seiner Mitglieder gegenüber Dritten zu vertreten und zu schützen, insbesondere hinsichtlich internationaler Angelegenheiten und Fragen im Zusammenhang mit der Europäischen Gemeinschaft.

Zum anderen sind wir Mitglied in der „Federation of Business Information Services“ (FEBIS), welche die Geschäftstätigkeit der Anbieter von Wirtschaftsinformationen und Bonitätsinformationsdiensten sowie Datenbankdienstleister und branchenbezogene Softwarehersteller durch die Bereitstellung von Informationen für Finanz-, Wirtschafts- und Geschäftsentscheidungen unterstützt.

Die SCHUFA leistet keine Parteispenden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die SCHUFA leistet keine Parteispenden.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die SCHUFA ist eine starke Marke, hat engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, starke Eigentümer und hervorragende Beziehungen zu ihren Kunden. Der Erfolg der SCHUFA beruht auch in erheblichem Maße auf der einzigartigen Datenbasis, die sich aus personen- und unternehmensbezogenen Daten zusammensetzt und die eine wesentliche Grundlage für das Produktangebot der SCHUFA darstellt. Insbesondere die Positiv- und Bankeninformationen sowie das Gegenseitigkeitsprinzip bilden zentrale Alleinstellungsmerkmale unseres Unternehmens. Um unsere Marktposition zu halten, reicht es nicht, neue Produkte auf dem Markt zu etablieren und neue Märkte zu erschließen, sondern es gilt, den Bestands- und Neukunden auch zukünftig ein verlässlicher Vertragspartner in Bezug auf das Datenhandling und die Rechtssicherheit zu sein.

Aus diesem Grund hat der Vorstand der SCHUFA Holding AG ein Compliance-Management etabliert, dessen Wirkungsbereich sich auf alle Unternehmensbereiche und Tochterunternehmen sowie auf alle Beschäftigten erstreckt. Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct) wurde 2015 erarbeitet und soll allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als grundlegende Orientierungshilfe im täglichen Handeln dienen. Der Code of Conduct setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen dem Leitbild und Unternehmenskultur und zum anderen der Verhaltensrichtlinie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Verhalten am Arbeitsplatz, den Umgang mit Geschäftspartnern, Verbrauchern, Behörden, Daten und Informationen. Die Offenlegung dieser Verhaltensrichtlinie  erfolgt ausschließlich an interne sowie öffentliche Aufsichtsgremien.

Unser Code of Conduct besteht aus zwei Teilen:
  1. Das Leitbild beschreibt unsere Unternehmenskultur, unser Selbstverständnis als führende Auskunftei. Um es umzusetzen, ist unser aller Engagement nötig.
  2. Die Verhaltensrichtlinie beschreibt unser tägliches Miteinander, z.B. die Führungskultur, einen verantwortlichen Datenschutz oder das korrekte Verhalten gegenüber Lieferanten.
Unsere hohen Ansprüche an den bereitzustellenden Kundennutzen werden durch eine Unternehmenskultur möglich, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Potenziale entwickeln und zum Wohle der Unternehmensziele einsetzen können.  Der Vorstand und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SCHUFA tragen durch ein wertschätzendes, kooperatives und erfolgsorientiertes Verhalten am Arbeitsplatz zum Erfolg der Unternehmenskultur bei. Die Führungskräfte der SCHUFA unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verfolgen dabei insbesondere folgende Zielsetzungen:
Die SCHUFA und die Unternehmen der SCHUFA Holding AG beachten bei allen geschäftlichen Aktivitäten ethische Normen und dulden dabei keine unmoralischen oder gesetzeswidrigen Praktiken durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder seitens der Geschäftspartner. Daher akzeptieren wir keine illegalen Geschäfte. Insbesondere lehnen wir jegliche Form von Korruption wie Bestechung oder Bestechlichkeit, Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung ab. Wir verpflichten uns auch bei Geschenken und Einladungen zur Einhaltung unserer Richtlinien:

Erwiesene Fälle von Korruption im Innenverhältnis werden mit arbeits- und strafrechtlichen Maßnahmen geahndet. Externe Unternehmen oder Personen, bei denen Korruptionsverdacht besteht, werden der strafrechtlichen Verfolgung zugeführt. In erwiesenen Fällen wird die Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen unverzüglich beendet.

Um die Einhaltung der unternehmensrelevanten Gesetze und Regeln sicherzustellen und zu überprüfen, hat die SCHUFA Holding AG ein Compliance-Management-System eingeführt und von der TÜV Rheinland Cert GmbH zertifizieren lassen (TR CMS 101:2015 und TR CMS 100:2015). Die Aufgabe und Verantwortung des Compliance-Managements besteht im Wesentlichen darin, die Einhaltung der unternehmensrelevanten Gesetze und Regeln sicherzustellen und zu kontrollieren:
Schwerpunkte des Compliance-Managements der SCHUFA sind Datenschutz, Datensicherheit, Verhinderung persönlicher Vorteilnahme sowie Korruptionsverhinderung. Unabhängig von den zuvor aufgeführten Schwerpunkten umfasst das Compliance-Management die Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb der SCHUFA Holding AG. Hierzu gehört insbesondere auch die Tax-Compliance zwecks Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Steuergesetze und Verordnungen. Das Compliance-Management-System unterstützt dabei den Vorstand in seiner Verpflichtung, das Unternehmen gesetzeskonform zu leiten, um Nachteile aus Rechts- und Richtlinienverletzungen für das Unternehmen, die Organe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sowie das Unternehmen vor Imageschäden zu schützen. Als eigenständiges Kontrollsystem nimmt das Compliance-Management-System eine gleichwertige Rolle neben den bereits existierenden internen Kontrollsystemen wie dem Risikomanagement System, dem Business Continue Management System, dem internen Rechnungswesenkontrollsystem sowie den internen Revisionsprüfungen der SCHUFA Holding AG ein.

Ziel, Aufgabe und Verantwortung des Compliance-Managements ist es,
Die genannten Aufgaben und Ziele werden durch rechtskonforme Verfahren seit 1978 und der Inkrafttretung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) permanent erreicht. Für unser Compliance-Management streben wir eine Re-Zertifizierung durch den TÜV Rheinland (s.o.) an. Weitere gesonderte Ziele mit spezifischem Zeitbezug bestehen derzeit nicht.

Die Aufgaben, die sich im Rahmen des Compliance-Managements ergeben, werden vom ComplianceCommittee wahrgenommen, das sich aus den Vertretern verschiedener Fachbereiche zusammensetzt: Das ComplianceCommittee bildet die bewährten unternehmensinternen und fachspezifischen Strukturen ab und fasst diese übergreifend zusammen. Die Funktion des Compliance Officers wird vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen.

Das Committee berichtet vierteljährlich an den Vorstand und halbjährlich an den Aufsichtsrat der SCHUFA Holding AG.

Weitere Details siehe Compliance Statement der SCHUFA.

Der Fachbereich Datenschutz und Compliance führt regelmäßig Compliance-Audits in allen Bereichen der SCHUFA durch und hat keine erheblichen Risiken und keine Compliance-Verstöße festgestellt. Darüber hinaus sind alle Bereiche und alle Geschäftsstandorte der SCHUFA Teil des Prüfungsuniversums der Internen Revision und werden risikoorientiert in Prüfungsrhythmen von 1-4 Jahren geprüft.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig zu Datenschutz und Compliance sowie zu gesetzes- und richtlinienkonformem Verhalten geschult und im Rahmen von speziellen Kampagnen und Informationen im Intranet sensibilisiert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

  1. 2018 wurden alle unserer 5 Standorte und das Vertriebsbüro (100%) auf Korruptionsrisiken geprüft.
  2. Mögliche Korruptionsrisiken sind neben anderen Risikoarten ein Teil von mehreren Prüfungsfragestellungen innerhalb interner und externer Prüfung. Das Management von Korruptionsrisiken erfolgt im Wesentlichen im Rahmen des unternehmensweit etablierten Compliance-Managements sowie der internen Revisionsprüfungen.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

  1. Für das Berichtsjahr 2018 sind keine Korruptionsfälle bekannt bzw. bestätigt worden.
  2. Es wurden keine Angestellten aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt.
  3. Es wurden keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption beendet oder nicht erneuert.
  4. Es lagen keine öffentlichen Klagen im Zusammenhang mit Korruption vor.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtsjahr 2018 wurden keine Fälle von Nichteinhaltung der Gesetze bzw. Vorschriften ermittelt und weder Bußgelder noch monetäre Strafen gegen die SCHUFA verhängt.