14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als regional verankerte Bank verfolgt die Volksbank Mittelhessen mit ihrer verantwortungsbewussten Geschäftspolitik das Ziel einer positiven Entwicklung der eigenen Region und der dort ansässigen Wirtschaft. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser wesentlicher Erfolgsfaktor. Sie sind neben den Mitgliedern, den Kunden und den Menschen der Region die für unsere strategische Ausrichtung wichtigste Zielgruppe. Dies ist in der unternehmensweiten Strategie schriftlich fixiert. Die Volksbank Mittelhessen gehört zu den beliebtesten Arbeitgebern in ganz Deutschland. Die hohe Qualität des Arbeitsplatzes und der Bank als Arbeitgeber wird regelmäßig von unabhängigen Stellen bestätigt und sogar ausgezeichnet. So wurde die Bank bereits mehrfach als „Great Place to Work“ prämiert, zuletzt im Jahre 2020. Mit dem Erhalt des Zertifikates zum audit berufundfamilie wurde der Volksbank Mittelhessen außerdem eine besonders familienfreundliche Personalpolitik bescheinigt.
Dieses Zertifikat wurde mit einem Zertifizierungsverfahren 2021 weiter bestätigt.
Auch auf der Bewertungsplattform Kununu wird die Bank von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Arbeitgeber weiterempfohlen.


Unsere Personalstrategie


Den strategischen Rahmen für ein professionelles und zielorientiertes Personalmanagement bildet die Personalstrategie als Teil der Geschäfts­ und Risikostrategie der Volksbank Mittelhessen. Sie orientiert sich einerseits an den Zielen und der Strategie der Gesamtbank als auch der Geschäftseinheiten. Andererseits berücksichtigt die Personalstrategie die Analyse der personalwirtschaftlichen Ausgangssituation, die Prognosen der zukünftigen Entwicklung sowie Aspekte der Unternehmenskultur.  

Die Volksbank Mittelhessen verfolgt eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur. Mit der Personalstrategie leisten wir einen nachhaltigen Beitrag zum Unternehmenserfolg. Unsere Personalstrategie verfolgt die Vision: Spitzen­-Personalmanagement: persönlich - ­ digital - nah
Die Mission lautet: Menschen - ­ Zukunft - ­ Perspektiven.

Zur Förderung und Weiterentwicklung verfolgt die Volksbank Mittelhessen eine konsequente berufs­ und lebensphasenorientierte Personalpolitik. Daher bietet die Volksbank Mittelhessen ihren Mitarbeitern und Führungskräften hochwertige Leistungen an, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten ausrichten. Ob mobiles Arbeiten, Zeitwertkonto, Teilzeitmodelle, Sabbatical oder Seminarangebote – viele Mitarbeiter nutzen die umfassenden Möglichkeiten. Auch das JobRad und das Mitarbeiter PC Programm sind hier zu nennen. Außerdem bieten wir ein umfassendes Gesundheitsmanagement an, mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig zu erhalten.

Zudem führt die Volksbank Mittelhessen regelmäßig eine Überprüfung ihrer Führungsqualität mittels Führungsfeedback durch. Das Führungsfeedback ist ein Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern. Bei dieser Online­Befragung erhalten alle Führungskräfte der Bank ein Feedback zu ihrem Führungsverhalten. Erfasst werden die Selbsteinschätzungen der Führungskräfte und die Einschätzungen ihrer Mitarbeiter sowie Vorgesetzten. In anschließenden Workshops wird dann die Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter optimiert, um die Umsetzung der Führungsleitlinien zu gewährleisten. Darüber hinaus nimmt der Betriebsrat als Repräsentant der Belegschaft die Interessevertretung der Arbeitnehmer wahr. Die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter ist in einer Betriebsvereinbarung schriftlich fixiert. Insgesamt wurden 833.201,12 Euro für die Altersvorsorge im Geschäftsjahr 2021 aufgewendet.  

Beteiligung am Nachhaltigkeitsmanagement
 
Das Nachhaltigkeitsmanagement der Volksbank Mittelhessen befindet sich noch im Aufbau. Es ist geplant, die Mitarbeiterinnen und Mitarebiter im Rahmen des Stakeholderdialogs zu befragen und bei der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie einzubinden. Durch den Manager Nachhaltigkeit wurde eine zentrale Ansprechperson geschaffen. Das Ziel ist es, größtmögliche Transparenz zu schaffen und das Nachhaltigkeitsverständnis zu fördern. Dazu wurden erste Schulungsmaßnahmen umgesetzt.
Zudem wurde ein Postfach für Verbesserungsvorschläge eingerichtet. Vorschläge, die beispielhaft zu Kosteneinsparungen durch ein geringeren Papierverbrauch geführt haben, wirken sich dabei auch positiv auf unser Nachhaltigkeitsmanagement aus und sind ein Erfolg des gesamten Unternehmens.  

Im Zielsystem der Bank ist die Steigerung der Gesundheitsquote auf 94% für 2022 formuliert. Auf Initiative des Vorstandes der Volksbank Mittelhessen wird auch in Folge der Veränderungen durch die Corona-Pandemie ein Format für die Unterstützung der psychischen Gesundheit und Achtsamkeit im Unternehmensbetrieb erarbeitet. Weitere Risiken wurden nicht analysiert.

Als regionale Genossenschaftsbank sieht sich die Volksbank Mittelhessen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte gut aufgestellt. Mit Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse in Kriterium zwei, sieht die Volksbank Mittelhessen keine Notwendigkeit weitere quantitative Ziele zu formulieren oder ein Zeithorizont für deren Umsetzung festzugelegen. Aufgrund
der bestehenden Maßnahmen, die in den Kriterien 14, 15, 16, 17 und 20 dargestellt sind, sehen wir uns keinen Personalrisiken im Hinblick auf die Verletzung von Arbeitnehmerrechten ausgesetzt. Sie sind daher für uns von unwesentlicher Bedeutung.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die gesetzliche Basis für die Einhaltung von Chancengerechtigkeit, Diversity, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Inklusion in der Volksbank Mittelhessen bilden die in Deutschland einschlägigen Gesetze, wie beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie die entsprechenden Betriebsvereinbarungen unseres Hauses. Wie bereits unter Kriterium 8 beschrieben, ist die Vergütung unserer Mitarbeiter angemessen ausgestaltet und orientiert sich an den Tarifvertrag für Volks­ und Raiffeisenbanken. Weder nach der tariflichen noch nach der betrieblichen Vergütungssystematik ist eine Differenzierung nach Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder körperlicher Behinderung zulässig. Auch im Übrigen sind Diskriminierungen der Mitarbeiter in Anlehnung an die genannten Kriterien unzulässig. Um dies zu untermauern hat die Volksbank Mittelhessen 2021 die Charta der Vielfalt unterschrieben und ihr Engagement für Diversität am Arbeitsplatz öffentlich bekundet.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse über eine Vielzahl von Teilzeitarbeitsverhältnissen, Vertrauensarbeitszeit, Zeitwertkonten und über eine betriebliche Gleitzeitregelung gefördert. Die Teilzeitquote lag im Jahr 2021 bei 43,9% gegenüber 43,7% im Jahr 2020. Des Weiteren können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksbank Mittelhessen auf ein besonderes Angebot zurückgreifen: das Eltern-­Kind­-Büro. Im FinanzWerk Wetzlar wurde ein besonderes Büro eingerichtet, das nicht nur technisch sämtlichen Anforderungen an einen modernen Arbeitsplatz erfüllt. Auch die Kinder kommen hier auf ihre Kosten. Denn die Räume sind gleichzeitig kindgerecht ausgestaltet. Mit Kindermöbeln, Spielsachen, Wickeltisch, Büchern, Hörspielen und vielem mehr, was Kinderherzen höherschlagen lässt. Das Büro steht grundsätzlich allen Kolleginnen und Kollegen der Bank zur Verfügung. Die Volksbank Mittelhessen ist für ihre familienbewusste Personalpolitik mit dem Zertifikat audit berufundfamilie mehrfach ausgezeichnet. Mit diesem audit setzt die Volksbank Mittelhessen auf ein Instrument zur nachhaltigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und individuellen Lebenssituationen. Mit einem umfassenden und lebendigen Gesundheitsmanagement fördern und erhalten wir die Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbeiter*innen.

Wesentliche Risiken im Bereich der Chancengerechtigkeit sind für die Bank nicht zu erkennen. Neben dem regulären Trainingsangebot (Seminare, Trainings on­the­job, etc.) stehen ausgebildete Coaches unseren Mitarbeitern für berufliche und private Fragestellungen zur Verfügung. Als familienfreundliches Unternehmen bieten wir zudem unseren Kunden in unserer Hauptniederlassung eine Babywickelstation an. Die neue Betriebsvereinbarung ermöglicht zudem seit 2021 in umfassendem Maße mobiles Arbeiten von bis zu vier Arbeitstagen pro Woche, um Privates und Beruf noch besser vereinen zu können. Zu weiteren Ausführungen sei auf die Kriterien 14 und 16 verwiesen.

Die Volksbank Mittelhessen fördert im Rahmen der regional bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank. Der Vorstand legte am 29. Juni 2017 gemäß § 9 Abs. 3 GenG (Genossenschaftsgesetz) für die Besetzung der ersten Führungsebene mit Frauen die Zielgröße von 18,0 % und für die zweite Führungsebene die Zielgröße von 19,0 % fest. Die festgelegten Zielgrößen sind maßgeblich für den Zeitraum bis einschließlich 30. Juni 2022 (Bezugszeitraum). Die Zielgröße für die erste Führungsebene wurde mit 17,7 % fast erreicht. Für die Besetzung der zweiten Führungsebene wurde die Zielgröße erreicht und mit 28,9 % deutlich überschritten. Der Aufsichtsrat hat am 28. Juni 2017 gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Vorstandes mit Frauen eine Zielgröße von 0,0 % festgelegt, da im Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2022 voraussichtlich weder Stellen frei werden, noch zusätzliche Stellen geplant sind. Die festgelegte Zielgröße für die Vorstandsebene entspricht dem Status quo.

Der Aufsichtsrat hat am 28. Juni 2017 gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Aufsichtsrates mit Frauen eine Zielgröße von 22,0 % festgelegt (Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2022). Die Zielgröße wurde erreicht und mit 35,0 % überschritten.

Ein gemeinsames Verständnis von Führung und respektvollem Miteinander stellen unsere Führungsleitlinien sicher. Diese wurden im Jahr 2001 als verbindliche Richtschnur für Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter gemeinsam erarbeitet und im Jahr 2016 mit der Einführung eines neuen Kompetenzmodells deutlich geschärft. Den Mitarbeiter bei der Leistungserbringung zu fordern und zu fördern, ist Aufgabe der Führungskraft. Sie stellt die Weichen in puncto Motivation, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit. Mit dem Führungsinstrument Beurteilungs­ und Fördergespräch ist in der Bank ein Prozess zum Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiter implementiert. Dabei stehen zwei Dinge im Vordergrund: Einerseits die Standortbestimmung für den Mitarbeiter, andererseits die Förderung seiner fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Kompetenz sowie das Aufzeigen von Perspektiven mit dem Ziel einer mittel­ bis langfristigen Personalentwicklung. Grundsätzlich erfolgen die Gespräche im zweijährigen Rhythmus.  

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Diese Vorgabe wird durch die Volksbank Mittelhessen eingehalten und dadurch erweitert, dass die Mitarbeiter auf eigene Anfrage und initiativ ein Gesprächstermin erhalten. Zudem bietet die Bank im Rahmen von bankweiten hierarchie­- und fachübergreifenden Projektarbeiten die Möglichkeit, sich als Angestellte bzw. Angestellter aktiv in die Gestaltung der Volksbank Mittelhessen einzubringen.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

„Menschen begeistern: persönlich – digital – nah“ – unsere Vision, unser Antrieb. In Zeiten der Digitalisierung und des Wandels ist es uns ein großes Anliegen, die Erwartungen unserer Kunden mit erstklassiger Beratungs­ und Serviceleistung, egal ob digital oder persönlich, zu übertreffen. Unsere Kunden erwarten zu Recht eine individuelle und auf ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung mit maßgeschneiderten Empfehlungen. Mit dem einzigartigen Konzept der genossenschaftlichen Beratung liefern unsere Berater und Betreuer die optimale Lösung. Unsere Kunden erleben mit diesem Betreuungsansatz eine bedarfsgerechte und kompetente persönliche Beratung, die wirkungsvoll durch zeitgerechte Technik unterstützt wird. Die Qualifizierung unserer Mitarbeiter in allen Teilen des Unternehmens, in Beratungs­, Sachbearbeitungs­ und Spezialistenfunktionen, nehmen wir sehr ernst. In verschiedenen Traineeprogrammen qualifizieren wir regelmäßig Mitarbeiter mit einem hohen praktischen Bezug zu ihrer zukünftigen Aufgabe, unterstützt durch Seminare in unserem Haus und bei verschiedenen Bildungspartnern wie zum Beispiel der regionalen GenoAkademie und der Akademie Deutscher Genossenschaften in Montabaur. Neben den notwendigen Fachkenntnissen ist die Entwicklung der Sozial­ und Persönlichkeitskompetenz ein ganz essenzieller Bestandteil des Bildungsprogramms unserer Volksbank Akademie. Dazu zählt auch die regelmäßige Aktualisierung und Erweiterung vorhandener Kompetenzen.  

Für den Einstieg in das Berufsleben bilden wir jährlich junge Menschen in verschiedenen Ausbildungsberufen aus. Ob als Bankkaufmann, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Veranstaltungskaufmann oder Fachinformatiker wir bieten als einer der größten Ausbildungsbetriebe Mittelhessens eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit hervorragenden Perspektiven. Die Qualität wird unter anderem regelmäßig durch TÜV­-Zertifizierungen bestätigt und durch die Ergebnisse unserer Auszubildenden in den IHK­-Prüfungen bekräftigt. Der Einsatz digitaler Medien ist in der Beziehung zu unseren Kunden selbstverständlich und wird stetig ausgebaut. Das gilt ebenso im Bereich der Personalentwicklung. Tablets für unsere Auszubildenden, Erklärvideos à la YouTube oder Webinare als virtuelle Präsentations­ und Meetingplattform für Teilnehmer an verschiedenen Standorten sind längst fester Bestandteil im Aus­ und Weiterbildungskonzept der Volksbank Mittelhessen. Durch die oben genannten Maßnahmen stellen wir die Qualität unserer Mitarbeiter sicher, so dass diesbezüglich keine Risiken für die Bank zu erkennen sind.  

Die immer weiter voranschreitende Digitalisierung und die damit wachsenden Herausforderungen in Bezug auf den Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit wurde durch die Volksbank Mittelhessen erkannt. Zur Erweiterung der digitalen Kompetenz wurde das Tool „DigiSnack“ implementiert. Hier erhalten alle Mitarbeiter*innen wöchentlich Tipps und Hilfestellungen zu digitalen aber auch vertrieblichen Themen in Form eines Videos.  

Daneben hält die Volksbank Mittelhessen Leistungen von externen Anbietern und ein eigenbetriebenes Lernmanagementsystem vor, um noch bedarfsgerechter relevante Inhalte vermitteln zu können. Das Lernmanagementsystem wird auch in Zukunft weiter ausgebaut und stetig auf die Bedarfe der Mitarbeiter angepasst.  

Sowohl interne als auch externe Weiterbildungen und Seminare erhalten die Mitarbeiter unabhängig von ihrem Alter, der Herkunft oder des Geschlechts. Zudem bietet die Volksbank Akademie Mittelhessen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein persönliches Coaching durch interne Coaches an. Ein Coaching unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, ihre Aufgaben erfolgreich zu bewältigen, ihre persönlichen Ziele zu erreichen und Veränderungen aktiv mit zu gestalten. Abgeleitet aus der Personalstrategie wollen wir eine gleichbleibende Qualität bei unseren Mitarbeitern am Markt und in den internen Abteilungen beibehalten. Dies wird durch die oben genannten Maßnahmen sichergestellt.
Neben diesen qualitativen Zielen wurde keine Quantifizierung im Zielsystem der Bank festgelegt, da diese aus Sicht der Bank für den Erfolg der klar definierten Maßnahmen nicht von Bedeutung ist. Aus diesem Grund ist eine Quantifizierung der Ziele auch für den Zeithorizont des folgenden Jahres nicht vorgesehen. Etwaige Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit auf die Qualifikation unserer MitarbeiterInnen auswirken könnten, sehen wir darüber hinaus nicht.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Die Volksbank Mittelhessen legt großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit. Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle.  
Die Anzahl der Krankheitstage liegt für das Berichtsjahr bei 20.596 Tagen. Das entspricht einer Krankheitsquote von 6,78 Prozent bzw. durchschnittlich 18 Krankheitstagen pro Mitarbeiter.  
In der Summe beträgt die Anzahl der gearbeiteten Arbeitsstunden 1.242.674 Stunden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Direkte Vereinbarungen mit Gewerkschaften sind nicht vorhanden. Wir fördern die Gesundheit unserer Mitarbeiter mit einem umfassenden Gesundheitsmanagement. Dieses trägt wesentlich dazu bei, die Rahmenbedingungen für ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Dabei stehen die Arbeitsplätze und die Arbeitsverhältnisse unserer Mitarbeiter vor Ort im Mittelpunkt. Beispielhaft können hier die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, die arbeitsmedizinische Betreuung, die Überwachung der Arbeitssicherheit sowie das Vorhandensein von „Erste Hilfe Defibrillator“ an ausgewählten Standorten genannt werden. Darüber hinaus bietet die Volksbank Mittelhessen innerhalb ihres Gesundheitsmanagements Maßnahmen an, die zu einem gesundheitsbewussten Verhalten anregen sollen. Zu den vielfältigen Angeboten gehören beispielsweise Gesundheitstage (alle zwei bis drei Jahre), Gesundheitsvorsorge­Checks und persönliches Coaching. Aufgrund der COVID­ 19­Pandemie und des damit verbundenen Lockdowns wurde auf Gesundheitskurse verzichtet. In regelmäßigen Abständen führt die Volksbank Mittelhessen ein Blutspendeaktionstag in Kooperation mit dem Uniklinikum Gießen innerhalb der Bank durch, der von den Mitarbeitern sehr gut angenommen wird.  

Unsere Betriebsärztin bietet regelmäßig präventive Angebote und Beratung an, dazu zählen u.a. regelmäßige Gesundheits­Checks, wie z.B. Knochendichtemessung oder VenenCheck für unsere Mitarbeiter, ergonomische Gestaltung ihrer Arbeitsplätze, Grippeschutzimpfung, Corona-Impfung sowie Sehtests. Im Jahr 2020 haben wir an der Befragung zu psychosozialen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz (COPSOQ) teilgenommen. Die Befragung fand online und anonym statt. Die Ergebnisse wurden als Gesamtbankergebnis für alle Mitarbeiter veröffentlicht. Zusätzlich fand pro Bereich eine Ergebnispräsentation durch den Lenkungskreis Gesundheit statt. Die einzelnen Bereiche/ Teams hatten zudem die Möglichkeit, mit einer Trainerin Workshops durchzuführen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Volksbank Mittelhessen bildete ihre Mitarbeiter im Berichtsjahr an 677 internen­ sowie an 219 externen Seminartagen fort. In Summe gab es 896 Seminartage. An Seminarstunden wurden intern 3820 Stunden und extern 1403 Stunden aufgewendet. Im Durchschnitt wurden daher pro Mitarbeiter 3,3 Stunden für interne Seminare und 1,2 Stunden für externe Seminare in Anspruch genommen. Hierbei wird nicht nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie unterschieden. Pro Mitarbeiter wendete die Bank somit durchschnittlich 0,8 Seminartage auf, davon durchschnittlich 0,6 Seminartage für interne Seminare und durchschnittlich 0,2 Seminartage für externe Seminare.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Der Aufsichtsrat setzte sich zum Jahresende aus 20 Mitgliedern zusammen, davon waren 7 (35,0 %) weiblich. Der Aufsichtsrat besteht zu einem Drittel aus Arbeitnehmern, so dass insgesamt sieben Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat angehören. Die Altersstruktur stellt sich wie folgt dar: 

< 30 Jahre: 0 % Frauen und 0 % Männer
30 – 50 Jahre: 10,00 % Frauen und 5,00 % Männer
> 50 Jahre: 25,00 % Frauen und 60,00 % Männer

Die Volksbank Mittelhessen beschäftigte zum Stichtag 1157 Mitarbeiter, davon 695 Frauen (60,00 %) und 462 Männer (40,00 %). Die Altersstruktur stellt sich wie folgt dar:  


< 30 Jahre: 101 Mitarbeiter, davon 55 Frauen (4,75 %) und 46 Männer (3,98 %)
30 50 Jahre: 495 Mitarbeiter, davon 304 Frauen (26,27 %) und 191 Männer (16,51 %)
> 50 Jahre: 561 Mitarbeiter, davon 338 Frauen (29,21 %) und 223 Männer (19,27 %) 

Die Volksbank Mittelhessen beschäftigt zum Stichtag 73 Führungskräfte, hiervon 18 Frauen und 55 Männer. Außerdem beschäftigt die Volksbank Mittelhessen zum Stichtag 55 Auszubildende.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr gab es keine bekannten Fälle von Diskriminierung.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die Volksbank Mittelhessen als regional verwurzelte Genossenschaftsbank gehört die Achtung der Menschenrechte und Ausschluss der Zwangs- und Kinderarbeit zum Selbstverständnis. Aufgrund der Verwurzelung in der Region arbeitet die Volksbank Mittelhessen vorzugsweise mit regionalen Partnern zusammen, die ebenfalls den gesetzlichen Standards der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Dadurch können Menschenrechtsverletzungen im direkten Geschäftsumfeld der Bank ausgeschlossen werden. Auch wenn für die Volksbank Mittelhessen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht gilt, ist die Einhaltung von Menschenrechten bei allen Lieferanten und Dienstleistern entlang der Lieferkette ein wichtiges Kriterium, für die Geschäftsbeziehung mit der Bank. Das Nachhaltigkeitsmanagement hat sich daher für das Jahr 2022 zum Ziel gesetzt, eine Einkaufs- und Lieferantenrichtlinie zu prüfen, welche die Einhaltung von sozialen Standards in einer Vereinbarung mit unseren Geschäftspartnern sicherstellt.

Etwaige wesentliche Risiken sind hier für die Bank aufgrund der geringen Wesentlichkeit weiterhin nicht erkennbar. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit verschafft sich die Bank, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken der Bank. Der Prozess zur Risikoinventur ist im Risikohandbuch der Bank schriftlich dokumentiert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Für die Volksbank Mittelhessen ist diese Kennzahl aufgrund der regionalen Ausrichtung nicht wesentlich. Aufgrund dessen wird diese Kennzahl nicht ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Insgesamt unterhält die Bank 76 Geschäftsstellen sowie drei Servicezentren in Gießen, Wetzlar und Roth. Die Geschäftstätigkeit der Volksbank Mittelhessen ist auf die Region ausgerichtet. An allen Geschäftsstandorten werden die Menschenrechte eingehalten. Es liegen im Berichtszeitraum keine Beschwerden hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten vor.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die Volksbank Mittelhessen beschränkt sich bei der Auftragsvergabe im Wesentlichen auf bekannte Geschäftspartner in der Region. Daher werden die Geschäftspartner nicht anhand von sozialen Kriterien bzw. Menschenrechtskriterien überprüft. Bei der Vermittlung von Finanzdienstleistungen arbeiten wir primär mit den Verbundpartnern der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zusammen. Diese handeln nach den Prinzipien des UN Global Compact. Es liegen im Berichtszeitraum keine Beschwerden hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten vor.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Da im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit regionalen Lieferanten oder Verbundunternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe zusammengearbeitet wird, wird dieser Indikator nicht gemessen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Volksbank Mittelhessen ist ein fester Anker in der Region. Durch die Symbiose von Fortschritt und Tradition tragen wir nachhaltig zu einem erfolgreichen und lebenswerten Wirtschafts- und Bildungsstandort Mittelhessen bei.

Wir kennen die Region und unsere Kunden. Dies ermöglicht uns, ein starker und verlässlicher Partner zu sein. Dabei liegt uns die Unterstützung von Mitbürgern, die selbst Verantwortung in der Region übernehmen, besonders am Herzen. Sie tragen durch den persönlichen Einsatz zu einem attraktiven Vereinsleben in Mittelhessen bei. So fördern wir unter anderem Projekte in den Bereichen Bildung, Sport, Wirtschaft, Kunst und Kultur. 2021 haben wir Spenden in einer Gesamthöhe von 1,2 Mio. Euro an regionale gemeinnützige Organisationen und Vereine ausgezahlt. Die Ausschüttung der Spenden erfolgt größtenteils im Rahmen unserer Förderwettbewerbe. Neben Preisgeldern gibt es hier auch Sachpreise zu gewinnen. So werden gesellschaftlich engagierte Sportvereine oder die stillen Helfer hinter den Kulissen unserer Vereine für ihr Engagement ausgezeichnet und mit Fördermitteln für weitere Initiativen unterstützt.

Des Weiteren engagieren wir uns in Form einer Bürgerstiftung. Menschen rücken zusammen, um gemeinsame Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen – und zwar dort, wo man einander kennt: Dies ist die Kernidee von Bürgerstiftungen. Weil ihre Intention der genossenschaftlichen Idee sehr ähnlich ist – beide wollen die Region voranbringen – unterstützen wir die in unserem Geschäftsgebiet tätigen Bürgerstiftungen mit Rat und Tat. „Für die Menschen – für die Region“ ist das Motto, unter dem sich die Bürgerstiftung Mittelhessen bereits seit über zehn Jahren für die Gesellschaft engagiert. Die Bürgerstiftung Mittelhessen wurde 2004 auf Initiative der Volksbank Mittelhessen gemeinsam mit 37 Bürgern aus der Region für Mittelhessen gegründet. Im Rahmen ihres Satzungszwecks will sie gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen, soweit öffentliche Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen. Die Aktive Bürgerschaft engagiert sich für eine gerechte und leistungsfähige Bürgergesellschaft. Privates Engagement für das Gemeinwohl soll staatlichem Handeln vorausgehen. Wir wollen deshalb bürgerschaftliches Engagement und gemeinnützige Organisationen nachhaltig stärken.

Wir sind Partner in der Region. Die Volksbank Mittelhessen ist Arbeitgeber, Ausbildungspartner und Kooperationspartner für Schulen und Hochschulen. Durch Praktikumsplätze ermöglicht die Volksbank Mittelhessen sowohl Schülern als auch Studierenden Einblicke in die Berufswelt. Mittelhessen verfügt mit seinen drei hier ansässigen Hochschulen über einen unschätzbar wertvollen Standortvorteil. Gerne kommen wir unserer besonderen Verantwortung für die Region Mittelhessen nach und unterstützen die international renommierten Lehr- und Forschungseinrichtungen. Als Volksbank Mittelhessen beteiligen wir uns seit vielen Jahren an der Vergabe der Deutschlandstipendien. So konnten wir 2021 insgesamt 5 herausragende Studierende der Universitäten Gießen und Marburg sowie der Technischen Hochschule Mittelhessen fördern. Die Studierenden werden neben den Noten auch aufgrund besonderer Erfolge, Auszeichnungen oder Preise, vorangegangene Berufstätigkeit, geleistete Praktika, gesellschaftliches Engagement sowie persönlichen Lebenshintergrund ausgewählt. Die Vergabe ist unabhängig vom individuellen Einkommen und von BAföG-Zahlungen, was die Stipendien für Menschen besonders attraktiv macht, die ihre akademische Ausbildung selbst finanzieren müssen.

Darüber hinaus sind wir ein wichtiger Steuerzahler und Kreditgeber in der Region. Konkrete Zielvorgaben sind hierfür nicht definiert und auch nicht geplant. Unser Ziel liegt darin, als Stabilisator das Gemeinwesen in der Region zu unterstützen. Regelungen zur Unterstützung von Vereinen, Interessengemeinschaften und Verbänden in Form von Spenden, Sponsoring oder Geschenken sind schriftlich fixiert. Die Unternehmensführung ist im Prozess eingebunden. Die Höhe der Aufwendungen von Spenden und Sponsoring können jederzeit ermittelt werden. Der Prüfprozess berücksichtigt neben einer sachlichen Prüfung auch eine Genehmigungsstufe. Das Konzept stellt im Ergebnis sicher, dass alle Anfragen zu Spenden und Sponsoring den gleichen Prozess durchlaufen. Wesentliche Risiken sind dadurch zurzeit für die Bank nicht erkennbar. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit verschafft sich die Bank, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken der Bank. Der Prozess zur Risikoinventur ist im Risikohandbuch der Bank schriftlich dokumentiert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Volksbank Mittelhessen weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von 34,2 Mio. Euro aus. Die Bilanzsumme beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf 10,1 Mrd. Euro und liegt damit 10,4 % höher als im Vorjahr.
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt 63 Mio. Euro.
Der Steueraufwand in der GuV liegt bei 18,9 Mio. Euro.
Gemeinnützige Organisationen wurden mit 1,2 Mio. Euro unterstützt.
Unsere 200.660 Mitglieder erhalten auf ihre Geschäftsanteile eine Dividende in Höhe von 5,5 %. Das entspricht einer Gesamtausschüttung von 4,3 Mio. Euro.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die für die Volksbank Mittelhessen relevanten Gesetze sind u.a. KWG, WpHG, GwG sowie zahlreiche weitere Gesetze und Bestimmungen mit Bezug zum Finanzdienstleistungssektor bzw. -geschäft. Hinzu kommen seit 2018 auch der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und in diesem Zusammenhang die künftigen Nachhaltigkeitsvorschriften der EBA und BaFin, welche für die Volksbank Mittelhessen eine wichtige Rolle spielen und proaktiv umgesetzt werden.

Im Rahmen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses bringt sich die Bank über ihren Spitzenverband, den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), ein. Der BVR nimmt die Interessenvertretung der Genossenschaftsbanken insbesondere bei geschäftspolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber der Politik und zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene wahr. Aus diesem Grunde wurde kein übergeordnetes Konzept erstellt. Wesentliche Risiken sind hier für die Bank aktuell nicht erkennbar. Zur Höhe der getätigten Parteispenden sei auf den nachfolgenden Leistungsindikator verwiesen.

Die Bank ist zudem über ihren Regionalverband insbesondere auf Landesebene vertreten. Dazu beteiligt sich der Verband mit Stellungnahmen und schriftlichen Eingaben an Anhörungen und Konsultationen, führt Gespräche mit Ministern, Abgeordneten sowie Wirtschaftsvertretern und fördert den Austausch seiner Mitglieder mit der Politik.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Volksbank Mittelhessen hat im Berichtsjahr keine Parteispenden getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Zur Überwachung der Sicherstellung und Umsetzung gesetzlicher Standards verfügt die Volksbank Mittelhessen über verschiedene Compliance-Funktionen und ein Beauftragtenwesen. Geldwäschebeauftragter, WpHG-Compliance-Beauftragter, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsbeauftragter sowie MaRisk-Compliance-Beauftragter sind nebst Stellvertretung definiert. Ziel ist die Einhaltung aufsichtsrechtlicher und gesetzlicher Regelungen sowie der vertrauensvolle Umgang mit Risiken, da dies zu den Grundprinzipien unserer Bank gehört. Die Aufgabe der MaRisk-Compliance-Funktion umfasst u.a. den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus der Nichteinhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können sowie die Identifizierung bzw. Bestandsaufnahme der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens der Bank führen kann. Diese Übersicht wird mindestens jährlich bzw. anlassbezogen (im Fall etwaiger bedeutender Veränderungen, z.B. Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Einführung neuer Produkte, Prozessänderungen) vom MaRisk-Compliance-Beauftragten aktualisiert.

Bei der Bestandsaufnahme werden insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt: Der MaRisk-Compliance-Beauftragte berichtet mindestens jährlich sowie anlassbezogen (z.B. bei nicht klärungsfähigen Differenzen mit dem Fachbereich) dem Vorstand über seine Tätigkeit. Darin wird auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben eingegangen. Ferner enthält der Bericht auch Angaben zu möglichen Defiziten sowie Maßnahmen zu deren Behebung. Die Berichte werden auch an den Aufsichtsrat und die Revision weitergeleitet. In diesem Zusammenhang sind die Geschäftsbereiche (Fachbereiche, Revision, andere Beauftragte) zudem aufgefordert, MaRisk-Compliance relevante Sachverhalte dem MaRisk-Compliance-Beauftragten zur Kenntnis zu geben.

Darüber hinaus hält die Volksbank Mittelhessen gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG ein Verfahren vor, das den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität erlaubt, über bestimmte Rechtsverstöße innerhalb der Bank zu berichten. Ob konkrete Korruptionsrisiken vorliegen, wird bei der Erstellung der (mindestens jährlich überarbeitenden) Risikoanalyse der zentralen Stelle untersucht und bewertet. Dabei werden gängige Typologien anhand einer strukturierten Vorgehensweise einer Risikokategorie zugeordnet und abhängig vom Ergebnis der weitere Umgang mit den ermittelten Risiken festgelegt. Eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen, den damit verbundenen Kontrollhandlungen und den organisatorischen Regelungen stellen sicher, dass die aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Im Berichtsjahr sind, wie in den nachfolgenden Leistungsindikatoren aufgeführt, weder Bußgelder angefallen, noch Korruptionsvorfälle aufgetreten. In Folge dessen wurden keine wesentlichen Compliancerisiken aus unserer Geschäftstätigkeit erkannt, die einem gesetzes- und richtlinienkonformen Verhalten entgegenstehen. Unsere Mitarbeiter durchlaufen neben themenspezifischen Schulungen verpflichtende Online-Schulungen zu den Themen Datenschutz, Betrugsprävention sowie IT-Sicherheit, um fortlaufend für diese Themen sensibilisiert zu werden. Der Beschaffungs- und Einkaufsprozess in der Bank ist durch eine Arbeitsanweisung für alle Mitarbeiter verbindlich geregelt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Risikoanalyse der Zentralen Stelle (letzte turnusmäßige Überarbeitung per 11.10.2021) beinhaltet auch Bewertungen von möglichen Korruptionsrisiken. Diese Bewertung umfasst das gesamte Geschäftsgebiet der Volksbank Mittelhessen mit insgesamt 76 Geschäftsstellen und drei Servicezentren in Gießen, Wetzlar und Roth. Dabei werden die denkbaren Typologien den jeweiligen Schutzrichtungen "strafbare Handlungen" und "Geldwäsche" zugeordnet. 
Es wurde diesbezüglich in den einzelnen Typologien jeweils ein geringes konkretes Risiko (Nettorisiko nach Berücksichtigung von IKS-Maßnahmen) ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

In der Volksbank Mittelhessen sind im Jahr 2021 keine Fälle von Korruption vorgekommen.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Jahr 2021 wurden weder entsprechende Bußgelder noch nicht-monetäre Strafen gegen die Volksbank Mittelhessen verhängt.