14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Zu den Prinzipien von Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation gehören:

Recht und Gesetz
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation ist ausschließlich in Deutschland tätig und hält die hier geltenden Rechte und Gesetze ein und fordert dies auch von seinen Zulieferern.

Kommunikation
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation ist dafür verantwortlich, die damit verbundenen Anforderungen an alle seine Mitarbeiter und Zulieferer zu kommunizieren. Besondere schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder und Jugendliche) genießen besondere Aufmerksamkeit.

Arbeitszeit
Sofern die nationalen Regelungen keine geringere Höchstarbeitszeit festlegen und außer im Falle außergewöhnlicher Unternehmensumstände wird von den Mitarbeitern nicht verlangt, auf regelmäßiger Basis eine Standardarbeitswoche von über 40 Stunden pro Woche oder eine Gesamtwochenarbeitszeit von über 48 Stunden (einschließlich Überstunden) zu absolvieren. Den Mitarbeitern wird in jedem 7-Tageszeitraum das Äquivalent von mindestens einem freien Tag gewährt.

Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation erkennt an und respektiert das gesetzliche Recht der Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie.

Alle Maßnahmen des Unternehmens zur eigenen Nachhaltigkeitsperformance werden offen und unter Beteiligung aller diskutiert, besprochen und nach gemeinsam festgelegter Priorität umgesetzt. Dabei wird ein innerbetriebliches Vorschlagswesen zur Nachhaltigkeit monatlich mit Sachprämien gefördert.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Vergütung
Die Vergütung einschließlich Löhne, Überstunden und Nebenleistungen erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber. Die für Vollbeschäftigung gewährte Vergütung muss ausreichend sein, die grundlegenden Bedürfnisse des Mitarbeiters zu befriedigen.

Nichtdiskriminierung
Bei allen Beschäftigungsentscheidungen einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – Einstellungen und Beförderungen, Vergütung, Lohnnebenleistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigungen werden alle Mitarbeiter streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt.

Das Unternehmen fördert Integration und Vielfalt sowie die Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeitsangebote und Homeoffice-Angebote.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation prüft Maßnahmen, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen.
Es wird angestrebt bis Ende 2016 Ergebnisse der Prüfung vorzulegen.

Die Arbeit bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation geschieht zu einem Großteil an Computerarbeitsplätzen. Zu den regelmäßigen Angeboten zählen Sehtests, für die während der Arbeitszeit ein Augenarzt besucht werden kann.
Grundsätzlich können alle Arztbesuche während der Arbeitszeit erfolgen. Initiativen wie zum Beispiel die Teilnahme an Firmenläufen werden unterstützt. Sollte es zu Unfällen am Arbeitsplatz kommen, ist durch ausgebildete Ersthelfer unter den Mitarbeiten eine schnelle Erstversorgung gewährleistet. Für den Ernstfall stehen Erste-Hilfe-Kästen bereit.
Mitarbeitern steht kostenfrei frisches Obst, Wasser, Tee und Kaffee zur Verfügung.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI LA7
Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie Summe der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator GRI LA8
Unterricht, Schulungen, Beratungsangebote, Vorsorge- und Risikokontrollprogramme, die Mitarbeiter, ihre Familien oder Gemeindemitglieder in Bezug auf ernste Krankheiten unterstützen.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator GRI LA10
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl pro Mitarbeiter und Mitarbeiterkategorie, die der Mitarbeiter aus- oder weitergebildet wurde.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator GRI LA13
Zusammensetzung der leitenden Organe und Aufteilung der Mitarbeiter nach Kategorie hinsichtlich Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und anderen Indikatoren für Vielfalt.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator GRI HR4
Gesamtzahl der Vorfälle von Diskriminierung und ergriffene Maßnahmen.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.

Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation gab es seit Gründung des Unternehmens 1998 keine arbeitsbedingte Verletzungen, Berufskrankheiten, Todesfälle.

Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.

Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation sind Gesundheits- und Sicherheitsthemen Chefsache und werden entsprechend ernst genommen. Es wurden keine Gesundheits- und Sicherheitsthemen in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt.

Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.

Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unabhängig von einer Kategorisierung und Geschlecht pro Jahr 40 Stunden weitergebildet. Die Ausgaben pro Mitarbeiter belaufen sich dabei auf ca. 5.000 € p. a.

Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.

Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation besteht die Geschäftsführung aus einer Person. Entsprechend gibt es kein weibliches Führungspersonal.

Mitarbeiterstruktur:

Alter:
50 % über 50 Jahre
50 % unter 50 Jahre

Geschlecht:
50 % weiblich
50 % männlich

Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.

Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation gab es seit Gründung des Unternehmens 1998 keine Vorfälle von Diskriminierung.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Zu den Prinzipien von Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation gehören:

Zwangsarbeit
Jegliche Form von Zwangsarbeit einschließlich Zwangsarbeit in Gefängnissen und Schuldknechtschaft darf nicht angewendet werden.

Kinderarbeit
Kinderarbeit kommt nicht zum Einsatz. Sofern die Gesetze vor Ort keine höhere Altersgrenze festlegen, werden keine Personen beschäftigt, die noch im schulpflichtigen Alter bzw. jünger als 15 Jahre sind (vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen der ILO- Konvention 138). Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Tätigkeiten eingesetzt werden und können unter Berücksichtigung ihrer Ausbildungserfordernisse von Nachtarbeit ausgenommen werden.

Belästigung
Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.

Gesundheits- und Arbeitsschutz
Um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden, stellen die Arbeitgeber sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie gegebenenfalls sichere und den Gesundheitsschutzbelangen entsprechende Wohnunterkünfte bereit, die als Mindestkriterien die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Verstöße gegen die vorgenannten Prinzipien führen zu einer sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung und ggf. zu einer Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI HR2
Prozentsatz wesentlicher Zulieferer und Auftragnehmer, die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden und ergriffene Maßnahmen.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

100 % aller Investitionsvereinbarungen von Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation enthalten die Zusicherung der Einhaltung der Menschenrechte.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Einziger Geschäftsstandort des Unternehmens ist Hilden.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

100 %, wenn dazu ein Anlass besteht.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation wurden seit Gründung des Unternehmens 1998 keine tatsächlichen und potenziellen negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette festgestellt.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Corporate Citizenship
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation zeigt bürgerschaftliches Engagement, indem es sich mit positiven Beiträgen in die Gemeinden einbringt, in denen es aktiv ist.

Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation engagiert sich pro bono umfänglich in der Flüchtlingshilfe der Evangelischen Kirchengemeinde Hilden. Dies besteht u. a. aus umfangreichen Back-Office-Aufgaben zum Abgleich von Hilfsangeboten und Hilfseinsätzen, Abstimmungen mit dem Flüchtlingsmanagement bei der Stadt Hilden und der Ev. Kirche, Organisation und Durchführung von Sportangeboten für Flüchtlinge in der Notunterkunft.

Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation engagiert sich pro bono umfänglich bei der Optimierung des Stadtmarketings der Stadt Hilden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI EC1
Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert, einschließlich Einnahmen, Betriebskosten, Mitarbeitergehältern Spenden und anderer Investitionen in die Gemeinde, Gewinnvortrag und Zahlungen an Kapitalgeber und Behörden (Steuern).

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.

Dieser Indikator wird von Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation nicht berichtet.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation unterstützt Parteien, Politiker oder Lobbyisten weder durch Dienstleistungen noch durch Spenden oder Mitgliedsbeiträgen.

Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation ist in keinem Verband und keiner Organisation Mitglied.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SO6
Gesamtwert der Zuwendungen (Geldzuwendungen und Zuwendungen von Sachwerten) an Parteien, Politiker und damit verbundenen Einrichtungen, aufgelistet nach Ländern.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation unterstützt Parteien, Politiker oder Lobbyisten weder durch Dienstleistungen noch durch Spenden.

Entsprechend ist der Gesamtwert der Zuwendungen 0 €.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation ist ausschließlich in Deutschland tätig und hält die hier geltenden Rechte und Gesetze ein und fordert dies auch von seinen Zulieferern.

Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethnik. Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention ab. Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen

Verstöße gegen die vorgenannten Prinzipien führen zu einer sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung und ggf. zu einer Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden. Die gilt insbesondere für Korruption.

Mitarbeiter werden zu Erscheinungsformen der Korruption gesondert informiert und erhalten die o. g. Grundsätze zu Integration und Antikorruption zur Kenntnis und müssen diese Kenntnisnahme schriftlich bestätigen. Die Einhaltung der Grundsätze zu Integration und Antikorruption liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung.

Regelmäßig werden stichprobenartig Geschäftsbeziehung hinsichtlich eines Korruptionsverdachts überprüft. Solche Überprüfungen werden z. B. auch bei von Kostenvoranschlägen abweichenden Rechnungen ohne schlüssige Begründung durchgeführt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SO2
Prozentsatz und Anzahl der Geschäftseinheiten, die auf Korruptionsrisiken hin untersucht wurden.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator GRI SO7
Anzahl der Klagen, die aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopol-bildung erhoben wurden und deren Ergebnisse.

Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation gab es seit Gründung des Unternehmens 1998 keine Klagen, die aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopolbildung erhoben wurden.

Leistungsindikator GRI SO8
Wesentliche Bußgelder (Geldwert) und Anzahl nicht monetärer Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften.

Bitte geben Sie hier die im Sinne des DNK relevanten Informationen in Textform ein.

Bitte beachten Sie, dass eingefügte Bilder/Dateien lediglich ergänzend zur Berichterstattung (Text) erfolgen. Die Uploads selbst sind nicht Inhalt der Prüfung.

Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.

Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation gab es seit Gründung des Unternehmens 1998 keine Verdachtsfälle für aktive oder passive Korruption. Entsprechend wurden keine Untersuchungen veranlasst oder durchgeführt.
Einziger Geschäftsstandort des Unternehmens ist Hilden.

Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.

Null.

Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Null. Bei Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation gab es seit Gründung des Unternehmens 1998 keine wesentlichen Bußgelder oder monetäre Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften.