14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

VIVAWEST ist ausschließlich in Deutschland tätig und zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Zudem ist VIVAWEST ein tarifgebundener Konzern. Die bestehenden Manteltarifverträge wurden im Jahr 2011 zwischen der IGBCE und den verschiedenen Gesellschaften im Konzern geschlossen. Darüber hinaus werden die Interessen der Belegschaft über Betriebsräte in den Einzelgesellschaften sowie durch die IGBCE vertreten.

Eine spezielle Förderung der Beteiligung der Belegschaft am Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt nicht, da Nachhaltigkeit integraler Bestandteil des Geschäftsmodells ist. Im Zuge der Umsetzung nehmen alle Beschäftigten automatisch Einfluss auf die Ausgestaltung von Prozessen sowie Produkten und Leistungen. Darüber hinaus können Verbesserungsvorschläge über ein Ideenmanagement eingereicht werden. Eine Bewertungskommission entscheidet anschließend über die Prämierung der eingereichten Vorschläge. Organisatorisch werden die Mitarbeiterinteressen durch die Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte im Konzernlenkungskreis Nachhaltigkeit dauerhaft vertreten.

Nennenswerte mit den Arbeitnehmerrechten in Verbindung stehende Risiken sind nicht bekannt.Der Risikomanagementprozess umfasst unverändert den Regelkreis der Risikoidentifikation, der Risikoanalyse und -bewertung, der Risikosteuerung, der Risikoüberwachung sowie der Risikoberichterstattung.

Weitere Informationen zum Chancen- und Risikomanagementsystem finden Sie unter DNK-Kriterium 2. Detaillierte Informationen sind im Finanzbericht 2022 (3.1 Chancen- und Risikomanagementsystem im Vivawest-Konzern, Seite 30 ff.) dargestellt.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 38).

Informationen zur Einbindung der Konzerngeschäftsführung sind dem DNK-Kriterium 5 zu entnehmen.

Explizit formulierte Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen zum Thema Arbeitnehmerrechte wurden im Nachhaltigkeitsprogramm nicht aufgenommen, da aufgrund der genannten Punkte kein expliziter Handlungsbedarf besteht. Über das Nachhaltigkeitsziel "Sicherstellung einer hohen Arbeitgeberattraktivität für derzeitige und neue Beschäftigte" sind die Arbeiternehmerrechte jedoch indirekt berücksichtigt (Details siehe DNK-Kriterium 16).


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

VIVAWEST räumt ihrer Belegschaft unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter und körperlichen Beeinträchtigungen die gleichen Chancen ein. Neben der Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen werden über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Prozesse zur Chancengleichheit, zur angemessenen Bezahlung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung sowie zur Integration von schwerbehinderten Menschen festgelegt.

Zum Abschluss des Berichtsjahres lag die Gesamtzahl der Belegschaft bei 2.410, worunter sich 171 Auszubildende befinden.

Weitere Ausführungen zur Mitarbeitervielfalt können dem Leistungsindikator GRI SRS-405-1 entnommen werden.

Beruf und Familie

VIVAWEST ergreift vielfältige Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Die Basis hierfür bilden – neben der gleichnamigen Betriebsvereinbarung – die Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung.

Mit 221 verschiedenen Teilzeitmodellen geht das Unternehmen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten ein. Derzeit nutzen 14,2 Prozent der Belegschaft die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Zudem wurden auch im Berichtsjahr weitere pragmatische Lösungen geschaffen, um beispielsweise die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bestmöglich zu unterstützen und dadurch die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten. VIVAWEST kooperiert mit professionellen Anbietern in den Bereichen Kinderferienbetreuung und Kindernotfallbetreuung sowie für die Beratung und Vermittlung von Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Pflege und haushaltsnahe Dienstleistungen. Allen Beschäftigten des Vivawest-Konzerns wurde während der Sommerferien am Standort Nordstern eine professionelle Kinderbetreuung angeboten. Das im Jahr 2022 neu eingeführte Angebot der professionellen Pflegeberatung wurde vielfach durch die Beschäftigten beansprucht und zeichnet sich durch höchstindividuelle Fallbegleitungen aus.

Mit der Rezertifizierung im Rahmen des „audits berufundfamilie“ bescheinigt die aus der Hertie-Stiftung hervorgegangene berufundfamilie Service GmbH dem Wohnungsunternehmen VIVAWEST die nachhaltige Verankerung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik in der Unternehmensstrategie.

Beschäftigte in Teilzeit
2020: 13,0 Prozent
2021: 13,3 Prozent
2022: 14,2 Prozent


Um die Vorzüge aus mobiler Arbeit und der Tätigkeit im Büro bestmöglich vereinbaren zu können und die Konzern-Standorte den neuen Anforderungen anzupassen, entwickelt VIVAWEST darüber hinaus ein Arbeitsumfeld, in dem unter Berücksichtigung der Wünsche und Anforderungen aus der Belegschaft bedarfsorientierte Büroflächen für neue Arbeitsstrukturen und transparente Kommunikation entstehen. Unter hoher Beteiligung und mit großem Engagement der Beschäftigten wurden im Jahr 2022 die ersten Prozesse zur Entwicklung eines aktivitätsbasierten Arbeitskonzeptes angestoßen.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 32 f.).

Gleichbehandlung
Es ist das erklärte Ziel von VIVAWEST, keinen Mitarbeiter, Stellenbewerber, Kunden oder Geschäftspartner wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu benachteiligen oder zu begünstigen. Alle Beschäftigten haben bei ihrer Geschäftstätigkeit die Rechte und herkunftsspezifischen sowie kulturellen Unterschiede eines jeden Einzelnen zu respektieren. Jede Führungskraft ist mit ihrem eigenen Verhalten Vorbild und hat für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Dies ist im Verhaltenskodex für Geschäftsverkehr, Ethik und Compliance festgeschrieben, der für alle Beschäftigten von VIVAWEST verbindlich ist.

VIVAWEST hat sowohl die Charta der Vielfalt als auch die Charta der Gleichstellung unterzeichnet, die beide ein öffentliches Bekenntnis für die Förderung von Vielfalt und für gleiche berufliche Entwicklungschancen in Unternehmen sind. Darüber hinaus hat sich VIVAWEST mit der Unterzeichnung des IGBCE-Aktionsplans Inklusion dazu bekannt, Themen wie Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit im Unternehmen zu fördern und weiterzuentwickeln.
 
Vergleiche Bericht 2022 (Seite 33).

Gesundheitsförderung
In Zusammenarbeit mit der betrieblichen Mitbestimmung wird das Thema Gesundheits- und Beschäftigungsfähigkeitsmanagement als zentrales Handlungsfeld in der Personalarbeit des Konzerns bearbeitet. Die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention koordiniert und steuert der Fachbereich Arbeitssicherheit/-schutz/GBM im Bereich Personalmanagement.

Seit 2016 ist VIVAfit als interne Marke für das Gesundheits- und Beschäftigungsfähigkeitsmanagement etabliert. In enger Kooperation mit der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden laufend neue, bedarfsgerechte Angebote und Kampagnen mit wechselnden Schwerpunkten zu den Themen Bewegung, Ernährung und Vorsorge aufgesetzt. Die im Rahmen der Coronapandemie nur in eingeschränkter Form angebotenen Gesundheits- und Sportkurse konnten im Jahr 2022 unter Berücksichtigung der Lockerungsmaßnahmen von Bund und Ländern an den Standorten schrittweise wieder in Präsenz angeboten werden. Dies gilt auch für die VIVAfit Azubiworkshops und VIVAfit Ausbilderschulungen, die wieder in Präsenz stattfinden konnten. Im Berichtsjahr stellten darüber hinaus vor allem die Optimierung der Gesundheitsberatung sowie die fachärztliche Vermittlung neue Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung dar. Ferner war es wichtig, die Auswirkungen der mobilen Arbeit und die gesundheitlichen Folgen der Pandemie zu identifizieren.

Gesundheits- und Arbeitssicherheitsthemen werden in einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebsvereinbarungen behandelt. Exemplarisch können hierfür die Betriebsvereinbarungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und die Betriebsvereinbarung Fahrrad-Leasing genannt werden. VIVAWEST erfüllte außerdem bereits im Jahr 2021 als erstes Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Prüfkriterien des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und erhielt die Auszeichnung „Gesundheit mit System“. Im Berichtsjahr erfolgten hierzu vorbereitende Gespräche, um eine Erneuerung der Auszeichnung anzustreben.


Die Entwicklung der Krankenquote kann dem Leistungsindikator GRI SRS-403-10 entnommen werden.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 36).

Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit hat insbesondere im Segment Immobiliendienstleistungen einen hohen Stellenwert, da hier ein Großteil der Belegschaft körperliche Tätigkeiten ausführt und deutlich höheren Unfallgefahren ausgesetzt ist. Um hohe Sicherheitsstandards und eine umfassende Prävention mit vertretbarem Aufwand umzusetzen, ist es erforderlich, den Arbeitsschutz gezielt zu planen, zu organisieren sowie systematisch und konsequent zu steuern.

Die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen sind in einem aktiven Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) dokumentiert und werden jährlich bei Bedarf konkretisiert oder erweitert. Alle Maßnahmen und Ziele dienen dazu, den Arbeitsschutz und somit die Gesundheit der Beschäftigten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Insbesondere der Prävention kommt ein besonderer Stellenwert zu. Die jährlichen Sicherheitsunterweisungen bilden hier einen Großteil der erforderlichen Maßnahmen ab. Für einen Teil der Belegschaft werden sie in digitaler Form angeboten, maschinenbezogene Unterweisungen finden grundsätzlich vor Ort statt. Darüber hinaus stehen den Beschäftigten ein Gefahrstoffkataster und auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilungen, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, zur Verfügung. Quartalsweise finden Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) statt. Zusätzlich sind Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer und eine Schwerbehindertenvertretung benannt und werden regelmäßig geschult.

Ergänzt werden die Aktivitäten des Arbeitsschutzes um umfangreiche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Exemplarisch sind hier Aktionen wie der Gesundheitszirkel und Gesundheitstage, die unter Beteiligung der Beschäftigten stattfinden, zu nennen.

Die Unfallhäufigkeit hat sich im Vorjahresvergleich kaum verändert und liegt bei 3,8 Prozent.

Die Entwicklung der Unfallhäufigkeit kann dem Leistungsindikator GRI SRS-403-9 entnommen werden.

Nach zwei Jahren starker Einschränkungen durch die Coronapandemie war das Berichtsjahr geprägt durch den Übergang in die „Normalität“. Im März 2022 konnte unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln eine Rückkehr zum Regelbetrieb erfolgen. Um Ansteckungen im Unternehmen zu verhindern, wurden die Beschäftigten weiterhin gebeten sich vor Arbeitsbeginn zu testen. Hierfür wurden seitens des Unternehmens die entsprechenden Coronatests kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Störfallreporting wurde aufgrund fehlender Produktivitätseinschränkungen im Mai 2022 eingestellt. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich – bedingt durch die Lockerungen im gesellschaftlichen Leben – deutlich mehr Beschäftigte mit COVID-19 infiziert. Aufgrund der getroffenen Maßnahmen und der hohen Impfquote im Konzern waren keine schweren Verläufe zu verzeichnen. .

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 36 f.).

Explizit formulierte Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen zum Thema Chancengerechtigkeit wurden im Nachhaltigkeitsprogramm nicht aufgenommen, da aufgrund der genannten Punkte kein expliziter Handlungsbedarf besteht. Über das Nachhaltigkeitsziel "Sicherstellung einer hohen Arbeitgeberattraktivität für derzeitige und neue Beschäftigte" ist das Thema Chancengerechtigkeit jedoch indirekt berücksichtigt (Details siehe DNK-Kriterium 16).


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Damit der Konzern wettbewerbsfähig bleibt, nimmt VIVAWEST die Entwicklung und Förderung der Beschäftigten systematisch auf Grundlage eines Vivawest-spezifischen Kompetenzmodells vor und stellt den Aufbau der erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen sicher, die sich durch neue und veränderte Anforderungen ergeben und für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung notwendig sind. Dies gilt über alle Funktionen und Hierarchieebenen hinweg.

Wie der Arbeitsplatz der Zukunft aussehen könnte, wurde im Rahmen der Fortentwicklung der Strategie VIVAWEST 2030 beleuchtet. Die Art und Weise der Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren, insbesondere durch den durch die Coronapandemie ausgelösten Digitalisierungsschub, bereits deutlich verändert. Maßnahmen wie Videokonferenzen, Kollaborationstools und Onlineschulungen sowie mobiles Arbeiten, insbesondere an den Verwaltungsstandorten, sind mittlerweile etabliert und werden gerne genutzt. Um auch die Kommunikation im Unternehmen an die sich verändernden Bedarfe einer zunehmend digitalen Welt anzupassen, wurde im Jahr 2022 darüber hinaus ein Social Intranet implementiert. Neben neuen Systemen und Technologien spielt eine agile Arbeitsweise mit unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit, beispielsweise in interdisziplinär und hierarchieübergreifend besetzten Arbeitsgruppen, weiterhin eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus ist es erforderlich, die digitalen Kompetenzen der Beschäftigten konsequent auszubauen und das Führungsverständnis an die neuen Anforderungen anzupassen.

Mit dem demografischen Wandel werden für VIVAWEST in den kommenden Jahren ebenfalls große Veränderungen einhergehen. Hierbei gilt es, neben den steigenden Herausforderungen im Recruiting zur quantitativen Kompensation der zu erwartenden Personalabgänge auch den Wissens- und Erfahrungstransfer sicherzustellen.

Nennenswerte Risiken in Bezug auf Qualifizierung sind nicht bekannt. Der Risikomanagementprozess umfasst unverändert den Regelkreis der Risikoidentifikation, der Risikoanalyse und -bewertung, der Risikosteuerung, der Risikoüberwachung sowie der Risikoberichterstattung.

Quantifizierbare Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen sind im Nachhaltigkeitsprogramm zum Themenfeld Arbeitgeberattraktivität nicht enthalte. Über die Maßnahme "Fortführung der Personal- und Führungskräfteentwicklung, unter anderem durch KOLLEG-Maßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen" ist das Kriterium „Qualifizierung“ jedoch im Nachhaltigkeitsprogramm berücksichtigt. Im Rahmen der Vorbereitung auf die anstehenden Anforderungen der CSRD wird aktuell die Erweiterung der Zielformulierungen geprüft.

Weitere Informationen zum Chancen- und Risikomanagementsystem finden Sie unter DNK-Kriterium 2. Detaillierte Informationen sind im Finanzbericht 2022 (3.1 Chancen- und Risikomanagementsystem im Vivawest-Konzern, Seite 30 ff.) dargestellt.

Auszug aus dem Nachhaltigkeitsprogramm - Stand 31.12.2022


Vergleiche Bericht 2022 
(Seite 53).

Fort- und Weiterbildung
Mit gezielter Mitarbeiterentwicklung und -förderung begegnet VIVAWEST der demografischen Entwicklung und dem sich bereits deutlich abzeichnenden Fachkräftemangel. Zu den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gehören zum Beispiel zielgruppen- und themenspezifische Seminare und Workshops, Einzelmaßnahmen als Training-on-the-Job sowie flankierende externe Weiterbildungs- und Individualmaßnahmen.

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 0,63 Fort- und Weiterbildungstage pro Beschäftigten durchgeführt. Im Zuge der Coronapandemie wurden interne Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen methodisch-didaktisch weiterentwickelt und haben analog zum Vorjahr weiterhin überwiegend im virtuellen Raum stattgefunden. Die themen- und zielgruppenspezifischen externen Veranstaltungen (Fachtagungen, Kongresse, Lehrgänge und Seminare) zur fachlichen Weiterbildung der Mitarbeitenden und Führungskräfte wurden im Berichtsjahr mit einem Anteil von 68 Prozent ebenfalls überwiegend digital durchgeführt. Mit berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen, Studiengängen und Lehrgängen unterstützte VIVAWEST die persönliche und berufliche Entwicklung der Beschäftigten auch im Geschäftsjahr 2022.

Als ein weiteres bewährtes Format der Personal- und Führungskräfteentwicklung konnte das im Jahr 2020 gestartete und aufgrund der pandemischen Entwicklung auf Stand-by gesetzte dritte ImmobilienKOLLEG im Jahr 2022 wieder aufgenommen werden. Im sogenannten Blended Learning-Format, einer bewusst gewählten und zusammengestellten Kombination von digitalen und analogen Formaten und Methoden, konnten die Präsenz- und Online-Live-Module des Junior- und Nachwuchskräfte-KOLLEGs für 20 identifizierte Potenzial- und Leistungsträger im Vivawest-Konzern durchgeführt sowie die Arbeit an Realprojekten fortgesetzt werden.
 
Die Entwicklung der Seminartage pro Mitarbeiter/-in kann dem Leistungsindikator GRI SRS-404-1 entnommen werden.

Ausbildung
Ausbildung hat im Vivawest-Konzern von jeher einen hohen Stellenwert, um den Nachwuchs und somit die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Eine fachgerechte und gezielte Ausbildung kann bei VIVAWEST in 18 verschiedenen Berufsbildern absolviert werden. Dazu zählen sowohl kaufmännische als auch gewerblich-technische Berufe. Neben klassischen Ausbildungsberufen beispielsweise einer/eines Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmanns bildet VIVAWEST in den Berufen Fachinformatiker/-innen mit den Schwerpunkten Systemintegration, Anwendungsentwicklung und seit diesem Jahr erstmalig auch Daten- und Prozessanalyse aus. Zudem werden seit diesem Jahr die Ausbildung zum/zur Bauzeichner/-in sowie das Modell eines ausbildungsintegrierenden Studiums der technischen Gebäudeausrüstung mit dem gleichzeitigem Erwerb des Berufsabschlusses als technische/-r Systemplaner/-in angeboten. Die Ausbildung im Konzern konzentriert sich nicht nur auf die Vermittlung von Fachwissen. Vielmehr liegen die Schwerpunkte auch auf der Vermittlung von methodischen und persönlichen Kompetenzen. Die individuelle Förderung hat dabei einen hohen Stellenwert, um Potenziale für das Unternehmen langfristig zu sichern.

Insgesamt weist der Konzern eine Ausbildungsquote von 7,1 Prozent auf. Das Ausbildungsjahr 2022 begann in 15 verschiedenen Ausbildungsberufen für insgesamt 64 Auszubildende und mit an die Herausforderungen der Pandemie angepassten, doch bereits eingespielten Bedingungen. Die Auszubildenden starteten mit der bewährten umfangreichen Einführungswoche und lernten ihre Ansprechpartner, die Ausbildungsstätten, die ersten Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Struktur der zukünftigen Ausbildungsabschnitte und Lernorte kennen. Außerdem wurden sie mit den notwendigen weiteren organisatorischen Gegebenheiten vertraut gemacht und in die digitalen Möglichkeiten eingewiesen, in der Ausbildungswerkstatt Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten, an Onlineschulungen teilzunehmen oder Projekte zu gestalten.

Im Berichtsjahr haben insgesamt 43 Auszubildende ihre Ausbildung im Konzern erfolgreich abschließen können.

Die Entwicklung der Ausbildungsquote kann den branchenspezifischen Ergänzungen der DNK-Kriterien 14-16 entnommen werden.

Führungskräfteentwicklung
Die Führungskräfteentwicklung ist bei VIVAWEST ein wichtiger Bestandteil der Personalstrategie mit dem Ziel, Führungs-, Nachwuchs- und Schlüsselkräfte für ihre Aufgaben zu qualifizieren und auf die künftigen Anforderungen vorzubereiten.

Das im Vivawest-Konzern etablierte Format ManagementFORUM, die konzernweite Führungskräftetagung, konnte im Jahr 2022 unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen wieder in Präsenz stattfinden. Das Motto lautete vor dem Hintergrund des zehnjährigen Bestehens von VIVAWEST und der anstehenden Herausforderungen „Mit Blick zurück den Fokus auf die Zukunft“.

Im Rahmen des digitalen FührungskräfteDIALOGs „Hybrid Führen“ wurden digitale Leitplanken für die hybride Führung vorgestellt, die aus den FührungsWERKSTÄTTEN aus dem Jahr 2021 abgeleitet wurden.
 
Vergleiche Finanzbericht 2022 (2.5.1 Mitarbeiter 26 ff.) und Bericht 2022 (Seite 35).

Beschäftigungsfähigkeit
Das durchschnittliche Lebensalter der Beschäftigten unter Einbeziehung der Auszubildenden beträgt 43,5 Jahre. Um den Folgen der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, gibt es in den einzelnen Gesellschaften eigene Tarifverträge zur Demografie, in deren Fokus altersgerechte Arbeitsbedingungen und die Gesundheit sowie die Beschäftigungsfähigkeit stehen. In Ergänzung dazu wird durch den Tarifvertrag Langzeitkonten im Segment Immobilien die Möglichkeit eröffnet, Urlaubstage sowie Gehaltsbestandteile anzusparen und in eine längere Freistellung während des Beschäftigungsverhältnisses oder vor Eintritt in die Rente umzuwandeln.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 32).


Gesundheit und Arbeitssicherheit
Gesundheit und Arbeitssicherheit spielen im Konzern eine wesentliche Rolle. Ein konzernweites Gesundheits- und Beschäftigungsfähigkeitsmanagement sowie das Arbeitsschutzmanagementsystem sind hier die entscheidenden Managementansätze, auf die VIVAWEST zurückgreift.

Weitere Ausführungen zur Gesundheit und Arbeitssicherheit siehe DNK-Kriterium 15 und Bericht 2022 (Seite 35 ff.).


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Krankenquote ohne Langzeitkranke
2020: 4,9 Prozent
2021: 4,6 Prozent
2022: 6,2 Prozent


Krankenquote mit Langzeitkranken
2020: 7,1 Prozent
2021: 6,7 Prozent
2022: 8,3 Prozent


Unfallhäufigkeit
berechnet auf 1 Million Arbeitsstunden

2020: 5,2 Unfälle, davon keine tödlich
2021: 3,7 Unfälle, davon keine tödlich
2022: 3,8 Unfälle, davon keine tödlich

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 36 f.).

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Arbeitssicherheit hat insbesondere im Segment Immobiliendienstleistungen einen hohen Stellenwert, da hier ein Großteil der Belegschaft körperliche Tätigkeiten ausführt und deutlich höheren Unfallgefahren ausgesetzt ist. Um hohe Sicherheitsstandards und eine umfassende Prävention mit vertretbarem Aufwand umzusetzen, ist es erforderlich, den Arbeitsschutz gezielt zu planen, zu organisieren sowie systematisch und konsequent zu steuern.

Die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen sind in einem aktiven Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) dokumentiert und werden jährlich bei Bedarf konkretisiert oder erweitert. Alle Maßnahmen und Ziele dienen dazu, den Arbeitsschutz und somit die Gesundheit der Beschäftigten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Insbesondere der Prävention kommt ein besonderer Stellenwert zu. Die jährlichen Sicherheitsunterweisungen bilden hier einen Großteil der erforderlichen Maßnahmen ab. Für einen Teil der Belegschaft werden sie in digitaler Form angeboten, maschinenbezogene Unterweisungen finden grundsätzlich vor Ort statt. Darüber hinaus stehen den Beschäftigten ein Gefahrstoffkataster und auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilungen, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, zur Verfügung. Quartalsweise finden Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) statt. Zusätzlich sind Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer und eine Schwerbehindertenvertretung benannt und werden regelmäßig geschult.

Ergänzt werden die Aktivitäten des Arbeitsschutzes um umfangreiche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Exemplarisch sind hier Aktionen wie der Gesundheitszirkel und Gesundheitstage, die unter Beteiligung der Beschäftigten stattfinden, zu nennen.

Die Unfallhäufigkeit hat sich im Vorjahresvergleich kaum verändert und liegt bei 3,8 Prozent.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 36 f.).

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Mit gezielten Mitarbeiterentwicklung und -förderung begegnet VIVAWEST der demografischen Entwicklung und dem sich bereits deutlich abzeichnenden Fachkräftemangel. Zu den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gehören zum Beispiel zielgruppen- und themenspezifische Seminare und Workshops, Einzelmaßnahmen als Training-on-the-Job sowie flankierende externe Weiterbildungs- und Individualmaßnahmen.

Fort- und Weiterbildungstage
2020: 0,76 Seminartage pro Beschäftigten
2021: 0,63 Seminartage pro Beschäftigten
2022: 0,63 Seminartage pro Beschäftigten

Eine Aufteilung der Seminartage nach Geschlecht und Angestelltenkategorie ist heute systemisch nicht möglich, jedoch für die nächste Berichterstattung vorgesehen 

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 34).

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 0,63 Fort- und Weiterbildungstage pro Beschäftigten durchgeführt. Im Zuge der Coronapandemie wurden interne Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen methodisch-didaktisch weiterentwickelt und haben analog zum Vorjahr weiterhin überwiegend im virtuellen Raum stattgefunden. Die themen- und zielgruppenspezifischen externen Veranstaltungen (Fachtagungen, Kongresse, Lehrgänge und Seminare) zur fachlichen Weiterbildung der Mitarbeitenden und Führungskräfte wurden im Berichtsjahr mit einem Anteil von 68 Prozent ebenfalls überwiegend digital durchgeführt. Mit berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen, Studiengängen und Lehrgängen unterstützte VIVAWEST die persönliche und berufliche Entwicklung der Beschäftigten auch im Geschäftsjahr 2022.

Als ein weiteres bewährtes Format der Personal- und Führungskräfteentwicklung konnte das im Jahr 2020 gestartete und aufgrund der pandemischen Entwicklung auf Stand-by gesetzte dritte ImmobilienKOLLEG im Jahr 2022 wieder aufgenommen werden. Im sogenannten Blended Learning-Format, einer bewusst gewählten und zusammengestellten Kombination von digitalen und analogen Formaten und Methoden, konnten die Präsenz- und Online-Live-Module des Junior- und Nachwuchskräfte-KOLLEGs für 20 identifizierte Potenzial- und Leistungsträger im Vivawest-Konzern durchgeführt sowie die Arbeit an Realprojekten fortgesetzt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Zum Abschluss des Berichtsjahres lag die Gesamtzahl der Belegschaft bei 2.410, worunter sich 171 Auszubildende befinden. Aufgrund der handwerklich geprägten Tätigkeiten im Segment Immobiliendienstleistungen ist der Frauenanteil im Konzern mit 33,3 Prozent geringer als der Männeranteil. Im Segment Immobilien hingegen arbeiten annähernd gleich viele Frauen wie Männer. Zum Geschäftsjahresende sind 19,5 Prozent der Führungskräfte weiblich und 80,5 Prozent männlich.

Belegschaft
zum Stichtag 31.12.
  2020 2021 2022
Männer 1.507 1.560 1.607
Frauen 774 784 803
Gesamt 2.281 2.344 2.410
Inklusive Auszubildenden und Trainees

Führungskräfte 
zum Stichtag 31.12.

  2020 2021 2022
Männer 73 74 70
Frauen 19 20 17
Gesamt 92 94 87
Erste und zweite Führungsebene des Konzerns (inklusive Geschäftsführungen der operativen Einheiten) 

Geschäftsführung der Konzernobergesellschaft 
zum Stichtag 31.12.
  2020 2021 2022
Männer 2 3 3
Frauen 0 0 0
Gesamt 2 3 3
 
Kontrollorgane 
zum Stichtag 31.12.

  2020 2021 2022
Männer 14 14 14
Frauen 2 2 2
Gesamt 16 16 16

Das durchschnittliche Lebensalter der Beschäftigten unter Einbeziehung der Auszubildenden beträgt 43,5 Jahre. Um den Folgen der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, gibt es in den einzelnen Gesellschaften eigene Tarifverträge zur Demografie, in deren Fokus altersgerechte Arbeitsbedingungen und die Gesundheit sowie die Beschäftigungsfähigkeit stehen. In Ergänzung dazu wird durch den Tarifvertrag Langzeitkonten im Segment Immobilien die Möglichkeit eröffnet, Urlaubstage sowie Gehaltsbestandteile anzusparen und in eine längere Freistellung während des Beschäftigungsverhältnisses oder vor Eintritt in die Rente umzuwandeln.

Durchschnittsalter
zum Stichtag 31.12.
  2020 2021 2022
Männer 43,3 43,4
43,5
Frauen 43,1 43,1 43,5
Gesamt 43,2 43,3 43,5

Altersgruppen
zum Stichtag 31.12.
  2020 2021 2022
< 30 Jahre 18,9 Prozent 18,1 Prozent  18,5 Prozent
≥ 30 bis < 40 Jahre 21,0 Prozent 22,0 Prozent 21,0 Prozent
≥ 40 bis < 50 Jahre 20,9 Prozent 20,6 Prozent 20,4 Prozent
≥ 50 bis < 60 Jahre 32,2 Prozent 31,1 Prozent 31,2 Prozent
≥ 60 Jahre 7,0 Prozent 8,2 Prozent 8,9 Prozent

Der Anteil der Schwerbehinderten, die im Konzern beschäftigt sind, liegt mit 9,3 Prozent deutlich über der gesetzlichen Vorgabe von 5,0 Prozent und ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen.

Schwerbehindertenquote
zum Stichtag 31.12.

2020: 8,6 Prozent
2021: 9,2 Prozent
2022: 9,3 Prozent


Vergleiche Finanzbericht 2022 (2.6.1 Mitarbeiter, Seite 26 ff.) und Bericht 2022 (Seite 31 f.).

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Jahr 2022 wurden wie in den Vorjahren keine Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekannt.

Ausbildungsquote (optional)

Ausbildung hat im Vivawest-Konzern von jeher einen hohen Stellenwert, um den Nachwuchs und somit die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Eine fachgerechte und gezielte Ausbildung kann bei VIVAWEST in 18 verschiedenen Berufsbildern absolviert werden. Dazu zählen sowohl kaufmännische als auch gewerblich-technische Berufe. Neben klassischen Ausbildungsberufen beispielsweise einer/eines Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmanns bildet VIVAWEST in den Berufen Fachinformatiker/-innen mit den Schwerpunkten Systemintegration, Anwendungsentwicklung und seit diesem Jahr erstmalig auch Daten- und Prozessanalyse aus. Zudem wird seit diesem Jahr die Ausbildung zum/zur Bauzeichner/-in sowie das Modell eines ausbildungsintegrierenden Studiums der technischen Gebäudeausrüstung mit dem gleichzeitigen Erwerb des Berufsabschlusses als technische/-r Systemplaner/-in angeboten. Die Ausbildung im Konzern konzentriert sich nicht nur auf die Vermittlung von Fachwissen. Vielmehr liegen die Schwerpunkte auch auf der Vermittlung von methodischen und persönlichen Kompetenzen. Die individuelle Förderung hat dabei einen hohen Stellenwert, um Potenziale für das Unternehmen langfristig zu sichern.

Insgesamt weist der Konzern eine Ausbildungsquote von 7,1 Prozent auf. Das Ausbildungsjahr 2022 begann in 15 verschiedenen Ausbildungsberufen für insgesamt 64 Auszubildende und mit an die Herausforderungen der Pandemie angepassten, doch bereits eingespielten Bedingungen. Die Auszubildenden starteten mit der bewährten umfangreichen Einführungswoche und lernten ihre Ansprechpartner, die Ausbildungsstätten, die ersten Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Struktur der zukünftigen Ausbildungsabschnitte und Lernorte kennen. Außerdem wurden sie mit den notwendigen weiteren organisatorischen Gegebenheiten vertraut gemacht und in die digitalen Möglichkeiten eingewiesen, in der Ausbildungswerkstatt Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten, an Onlineschulungen teilzunehmen oder Projekte zu gestalten.

Im Berichtsjahr haben insgesamt 43 Auszubildende ihre Ausbildung im Konzern erfolgreich abschließen können.

Ausbildungsquote
2020: 6,8 Prozent
2021: 6,9 Prozent
2022: 7,1 Prozent

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 35).

Mitarbeiterfluktuation (optional)

Die besondere Attraktivität von VIVAWEST als Arbeitgeber spiegelt sich in der weiterhin geringen Mitarbeiterfluktuation und einer langen durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit wider. Die Mitarbeiterfluktuationsquote in Deutschland liegt im Durchschnitt im zweistelligen Prozentwertbereich. Im Berichtsjahr haben 2,9 Prozent der Beschäftigten den Konzern eigeninitiiert verlassen. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 15,5 Jahren.

Mitarbeiterfluktuation
2020: 1,8 Prozent
2021: 2,6 Prozent
2022: 2,9 Prozent


Betriebszugehörigkeit
2020: 15,3 Jahre
2021: 15,4 Jahre
2022: 15,5 Jahre

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 38).


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Zur Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten orientiert sich VIVAWEST an den international anerkannten Mindeststandards des UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie dem Verhaltenskodex für Geschäftsverkehr, Ethik und Compliance von VIVAWEST, welcher durch die Geschäftsführung der Konzernobergesellschaft im Jahr 2012 verabschiedet wurde und auf der VIVAWEST-Website öffentlich einsehbar ist. Im Sinne der Fortführung dieser Verantwortung beschäftigt sich VIVAWEST bereits seit dem Jahr 2021 mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Konzern und setzt verschiedene Maßnahmen fortlaufend um. Das Gesetz wird für VIVAWEST zum 1. Januar 2024 bindend und dient als Grundlage zur Verbesserung der Einhaltung von dort definierten international anerkannten Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette sowie der Schaffung von Transparenz. Die Gesamtverantwortung für alle menschenrechtlichen Belange liegt bei der Geschäftsführung der Vivawest GmbH. Diese hat im Jahr 2021 die Leiterin des Fachbereichs Compliance im Bereich Geschäftsführungsbüro/Compliance als Menschenrechtsbeauftragte benannt, welche zukünftig die Aktivitäten rund um das Thema Menschenrechte sowie die im LkSG definierten umweltbezogenen Pflichten im Konzern bündelt und koordiniert. Eine explizit formulierte menschenrechtliche Grundsatzerklärung befindet sich aktuell in finaler Abstimmung der involvierten (Fach-)Bereiche.

In den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen arbeitet VIVAWEST vor allem mit regionalen Partnern zusammen, die den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen. In den AGB, die von allen Vertragspartnern verbindlich anerkannt werden müssen, ist zudem geregelt, dass die oben genannten Standards, Anforderungen aus dem LkSG sowie der von VIVAWEST aufgesetzte Verhaltenskodex für Lieferanten eingehalten werden müssen. Hierin sind unter anderem Regelungen zu menschenrechtsbezogenen Aspekten, wie illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit, Arbeitssicherheit und Gefahrstoffen, getroffen.

Prüfungen im Hinblick auf soziale Aspekte, Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen erfolgen derzeit jeweils im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung von Organisationseinheiten oder Lieferanten erfolgt bisher nicht, jedoch werden mögliche Prüfmechanismen aktuell, auch unter Einbeziehung externer Best-Practice-Beispiele und softwarebasierter Lösungen, validiert. Folglich sind die Angaben zur Anzahl und zum Prozentsatz der geprüften Geschäftsstandorte und Lieferanten zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Unter Einsatz des Hinweisgebersystems zur Erfüllung der EU-Hinweisgeberrichtlinie (siehe Leistungsindikator GRI SRS-205-1) ist ebenfalls die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Verstößen gegen Menschenrechte sowie Verletzungen von im LkSG definierten umweltbezogenen Pflichten durch externe und interne Melder möglich.


Vergleiche Bericht 2022 (Seite 46 f.) und Einkaufsbedingungen.

Im Berichtsjahr wurden, wie auch in den vergangenen Jahren, keine Menschenrechtsverstöße oder anderen negativen sozialen Auswirkungen festgestellt. Im Falle des Bekanntwerdens von erwiesenen Menschenrechtsverstößen durch einen Lieferanten würde die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung von VIVAWEST beendet werden.

Im Rahmen des Risikomanagements wurden keine nennenswerten mit den Menschenrechten in Verbindung stehenden Risiken für den Konzern identifiziert. Explizit formulierte Nachhaltigkeitsziele oder -maßnahmen wurden im Nachhaltigkeitsprogramm nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Ausrichtung von VIVAWEST unter Berücksichtigung der hohen gesetzlichen Standards und vor dem Hintergrund der Risikobewertung für das Thema kein expliziter Bedarf gesehen wird. Zur adäquaten Berücksichtigung der Anforderung zur Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten und der umweltbezogenen Pflichten in der Lieferkette hat im Berichtsjahr eine entsprechende Risikoanalyse stattgefunden. Hieraus erfolgten die Erstellung eines Risikosteckbriefs und die Aufnahme in das Risikoinventar von VIVAWEST. Das erklärte Ziel ist es, die Risiken und Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten entlang der Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder zumindest zu minimieren.
 
Weitere Informationen zum Chancen- und Risikomanagementsystem finden Sie unter DNK-Kriterium 2. Detaillierte Informationen sind im Finanzbericht 2022 (3.1 Chancen- und Risikomanagementsystem im Vivawest-Konzern, Seite 30 ff.) dargestellt.

Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte

1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.

b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?

c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.

d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)

e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)

Zur Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten orientiert sich VIVAWEST an den international anerkannten Mindeststandards des UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie dem Verhaltenskodex für Geschäftsverkehr, Ethik und Compliance von VIVAWEST, welcher durch die Geschäftsführung der Konzernobergesellschaft im Jahr 2012 verabschiedet wurde und auf der VIVAWEST-Website öffentlich einsehbar ist. Im Sinne der Fortführung dieser Verantwortung beschäftigt sich VIVAWEST bereits seit dem Jahr 2021 mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Konzern und setzt verschiedene Maßnahmen fortlaufend um. Das Gesetz wird für VIVAWEST zum 1. Januar 2024 bindend und dient als Grundlage zur Verbesserung der Einhaltung von dort definierten international anerkannten Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette sowie der Schaffung von Transparenz. Die Gesamtverantwortung für alle menschenrechtlichen Belange liegt bei der Geschäftsführung der Vivawest GmbH. Diese hat im Jahr 2021 die Leiterin des Fachbereichs Compliance im Bereich Geschäftsführungsbüro/Compliance als Menschenrechtsbeauftragte benannt, welche zukünftig die Aktivitäten rund um das Thema Menschenrechte sowie die im LkSG definierten umweltbezogenen Pflichten im Konzern bündelt und koordiniert. Eine explizit formulierte menschenrechtliche Grundsatzerklärung befindet sich aktuell in finaler Abstimmung der involvierten (Fach-)Bereiche.

2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)

b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?

c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?

d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?

Im Rahmen des Risikomanagements wurden keine nennenswerten mit den Menschenrechten in Verbindung stehenden Risiken für den Konzern identifiziert. Explizit formulierte Nachhaltigkeitsziele oder -maßnahmen wurden im Nachhaltigkeitsprogramm nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Ausrichtung von VIVAWEST unter Berücksichtigung der hohen gesetzlichen Standards und vor dem Hintergrund der Risikobewertung für das Thema kein expliziter Bedarf gesehen wird. Zur adäquaten Berücksichtigung der Anforderung zur Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten und der umweltbezogenen Pflichten in der Lieferkette hat im Berichtsjahr eine entsprechende Risikoanalyse stattgefunden. Hieraus erfolgten die Erstellung eines Risikosteckbriefs und die Aufnahme in das Risikoinventar von VIVAWEST. Das erklärte Ziel ist es, die Risiken und Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten entlang der Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder zumindest zu minimieren.

3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus

a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?

b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.

c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.

d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?

Prüfungen im Hinblick auf soziale Aspekte, Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen erfolgen derzeit jeweils im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung von Organisationseinheiten oder Lieferanten erfolgt bisher nicht, jedoch werden mögliche Prüfmechanismen aktuell, auch unter Einbeziehung externer Best-Practice-Beispiele und softwarebasierter Lösungen, validiert. Folglich sind die Angaben zur Anzahl und zum Prozentsatz der geprüften Geschäftsstandorte und Lieferanten zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Unter Einsatz des Hinweisgebersystems zur Erfüllung der EU-Hinweisgeberrichtlinie (siehe Leistungsindikator GRI SRS-205-1) ist ebenfalls die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Verstößen gegen Menschenrechte sowie Verletzungen von im LkSG definierten umweltbezogenen Pflichten durch externe und interne Melder möglich.

4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?

b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.

c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?

d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?

e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?

f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.

In den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen arbeitet VIVAWEST vor allem mit regionalen Partnern zusammen, die den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen. In den AGB, die von allen Vertragspartnern verbindlich anerkannt werden müssen, ist zudem geregelt, dass die oben genannten Standards, Anforderungen aus dem LkSG sowie der von VIVAWEST aufgesetzte Verhaltenskodex für Lieferanten eingehalten werden müssen. Hierin sind unter anderem Regelungen zu menschenrechtsbezogenen Aspekten, wie illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit, Arbeitssicherheit und Gefahrstoffen, getroffen.

Im Berichtsjahr wurden, wie auch in den vergangenen Jahren, keine Menschenrechtsverstöße oder anderen negativen sozialen Auswirkungen festgestellt. Im Falle des Bekanntwerdens von erwiesenen Menschenrechtsverstößen durch einen Lieferanten würde die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung von VIVAWEST beendet werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

In den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen arbeitet VIVAWEST vor allem mit regionalen Partnern zusammen, die den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen. In den AGB, die von allen Vertragspartnern verbindlich anerkannt werden müssen, ist zudem geregelt, dass die oben genannten Standards, Anforderungen aus dem LkSG sowie der von VIVAWEST aufgesetzte Verhaltenskodex für Lieferanten eingehalten werden müssen. Hierin sind unter anderem Regelungen zu menschenrechtsbezogenen Aspekten, wie illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit, Arbeitssicherheit und Gefahrstoffen, getroffen.

Prüfungen im Hinblick auf soziale Aspekte, Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen erfolgen derzeit jeweils im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung von Organisationseinheiten oder Lieferanten erfolgt bisher nicht, jedoch werden mögliche Prüfmechanismen aktuell, auch unter Einbeziehung externer Best-Practice-Beispiele und softwarebasierter Lösungen, validiert. Folglich sind die Angaben zur Anzahl und zum Prozentsatz der geprüften Geschäftsstandorte und Lieferanten zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 47) und Verhaltenskodex für Lieferanten.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Prüfungen im Hinblick auf soziale Aspekte, Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen erfolgen derzeit jeweils im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung von Organisationseinheiten oder Lieferanten erfolgt bisher nicht, jedoch werden mögliche Prüfmechanismen aktuell, auch unter Einbeziehung externer Best-Practice-Beispiele und softwarebasierter Lösungen, validiert. Folglich sind die Angaben zur Anzahl und zum Prozentsatz der geprüften Geschäftsstandorte und Lieferanten zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Unter Einsatz des Hinweisgebersystems zur Erfüllung der EU-Hinweisgeberrichtlinie (siehe Leistungsindikator GRI SRS-205-1) ist ebenfalls die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Verstößen gegen Menschenrechte sowie Verletzungen von im LkSG definierten umweltbezogenen Pflichten durch externe und interne Melder möglich.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 47). 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Prüfungen im Hinblick auf soziale Aspekte, Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen erfolgen derzeit jeweils im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung von Organisationseinheiten oder Lieferanten erfolgt bisher nicht, jedoch werden mögliche Prüfmechanismen aktuell, auch unter Einbeziehung externer Best-Practice-Beispiele und softwarebasierter Lösungen, validiert. Folglich sind die Angaben zur Anzahl und zum Prozentsatz der geprüften Geschäftsstandorte und Lieferanten zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Unter Einsatz des Hinweisgebersystems zur Erfüllung der EU-Hinweisgeberrichtlinie (siehe Leistungsindikator GRI SRS-205-1) ist ebenfalls die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Verstößen gegen Menschenrechte sowie Verletzungen von im LkSG definierten umweltbezogenen Pflichten durch externe und interne Melder möglich.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 47). 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Im Berichtsjahr wurden, wie auch in den vergangenen Jahren, keine Menschenrechtsverstöße oder anderen negativen sozialen Auswirkungen festgestellt. Im Falle des Bekanntwerdens von erwiesenen Menschenrechtsverstößen durch einen Lieferanten würde die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung von VIVAWEST beendet werden.

Eine konkrete Prüfung von Lieferanten erfolgt aktuell erst, sofern Beschwerden oder Meldungen zu möglichen negativen Auswirkungen vorliegen. Demnach erfolgte im Berichtsjahr keine Prüfung.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 47).



18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

VIVAWEST leistet über unterschiedliche Aktivitäten einen positiven Beitrag zum Gemeinwesen in den bewirtschafteten Quartieren und nimmt ihre Verantwortung als verlässlicher Partner vor Ort wahr. Darüber hinaus beteiligt sich die Vivawest Stiftung gGmbH an zahlreichen sozialen Projekten und Initiativen zur Stärkung der Nachbarschaften in den Quartieren. Im Themenfeld Gemeinwesen werden daher die Kriterien Mieterstruktur, Entwicklung von Quartieren und das gesellschaftliche Engagement als wesentlich bewertet.

Zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels "Fortführung des gesellschaftlichen Engagements" sind konkrete Maßnahmen im Nachhaltigkeitsprogramm definiert.

Auszug aus dem Nachhaltigkeitsprogramm - Stand 31.12.2022



Vergleiche Bericht 2022 (Seite 42).

Mieterstruktur
VIVAWEST bietet für alle Einkommens- und Altersgruppen bezahlbaren Wohnraum an. Die Diversität der Mieterschaft spiegelt sich auch in der Vielzahl von Nationalitäten wider, denen VIVAWEST ein Zuhause bietet. Ergänzt wird das Wohnungsangebot von VIVAWEST sukzessive um höherwertige Neubauten, die nicht nur energieeffizient, sondern grundsätzlich barrierearm oder schwellenlos errichtet werden.

Weitere Ausführungen zur Mieterstruktur können den branchenspezifischen Ergänzungen des DNK-Kriteriums 18 entnommen werden.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 42).

Entwicklung von Quartieren
Bei VIVAWEST werden die Wohnquartiere im Zuge der aktiven Bestandsentwicklung ganzheitlich betrachtet und bewirtschaftet, um so qualitätsvollen Lebensraum für unterschiedliche Zielgruppen sowie einen Mehrwert für die Region zu schaffen.

Weitere Ausführungen zur Entwicklung von Quartieren können den branchenspezifischen Ergänzungen des DNK-Kriteriums 18 entnommen werden.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 42).

Gesellschaftliches Engagement
Als Partner der Region engagiert sich VIVAWEST über das Kerngeschäft hinaus in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Der Fokus liegt dabei auf sozialen, kulturellen und sportlichen Engagements.

Weitere Ausführungen zum gesellschaftlichen Engagement können den branchenspezifischen Ergänzungen des DNK-Kriteriums 18 entnommen werden.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 44).

Im Rahmen des Risikomanagements wurden keine nennenswerten mit dem Gemeinwesen in Verbindung stehende Risiken für den Konzern identifiziert.

Weitere Informationen zum Chancen- und Risikomanagementsystem finden Sie unter DNK-Kriterium 2. Detaillierte Informationen sind im Finanzbericht 2022 (3.1 Chancen- und Risikomanagementsystem im Vivawest-Konzern, Seite 30 ff.) dargestellt.

Für die unterschiedlichen Aufgabenstellungen greift VIVAWEST auf diverse Managementansätze und -systeme zurück. Die konsequente Umsetzung der Maßnahmen stellen die operativen Geschäftseinheiten und Funktionsbereiche sicher, die auf unterschiedliche Managementsysteme und -ansätze zurückgreifen sowie einem systematischen Monitoring unterliegen (siehe auch DNK-Kriterium 6).

Informationen zur Einbindung der Konzerngeschäftsführung sind dem DNK-Kriterium 5 zu entnehmen.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Atemwegserkrankung COVID-19, deren Ausbruch im März 2020 durch die Weltgesundheitsorganisation WHO zu einer globalen Pandemie erklärt wurde, hat weiterhin zu Beeinträchtigungen in der Weltwirtschaft, im öffentlichen sowie im privaten Leben geführt. Im Jahr 2022 hat sich VIVAWEST im Wesentlichen mit der betrieblichen Infektionslage sowie Lockerungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben beschäftigt, sodass der Regelbetrieb Ende März wieder aufgenommen und das Störfallreporting aufgrund fehlender Produktivitätseinschränkungen im Mai eingestellt werden konnte.

Die Auswirkungen des Ukrainekriegs stellen die Wohnimmobilienbranche vor immense Herausforderungen. Der hierdurch verstärkte Anstieg von Kapitalmarktzinsen und Inflationsraten stellt in Kombination mit der Verunsicherung an den Energiemärkten – insbesondere der Gasmangellage und Gaspreisentwicklung – sowie den nach wie vor gestörten Lieferketten ein hochkomplexes Umfeld für die Unternehmensführung dar. Aufgrund der langfristigen Vertragsgestaltungen werden die Auswirkungen aus den jüngsten Zins- und Preisentwicklungen VIVAWEST beziehungsweise ihre Kunden jedoch vollumfänglich erst in den Folgejahren treffen.

Bei allen Herausforderungen im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen und weltpolitischen Lage sowie der weiter anhaltenden Pandemie hat der Vivawest-Konzern seine positive Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre im Geschäftsjahr 2022 weiter fortsetzen können. Die gute Entwicklung im Segment Immobilien wird dabei getragen von den stabilen Erträgen aus dem Kerngeschäftsfeld Bestandsmanagement, ergänzt um die im Zuge der laufenden Portfolioumschichtung angefallenen Erlös- und Ergebnisbeiträge aus dem Immobilienvertrieb. Gemeinsam mit dem Segment Immobiliendienstleistungen konnten die finanziellen Erwartungen an den Konzern erreicht werden.

Mit einem Gesamtumsatz in Höhe von 911 Millionen Euro erzielte der Vivawest-Konzern im Geschäftsjahr 2022 ein bereinigtes EBITDA von insgesamt 401 Millionen Euro. Beide Kennzahlen entsprachen aufgrund der guten Geschäftsentwicklung im Segment Immobilien dem im Konzernlagebericht 2021 prognostizierten Niveau (887 Millionen Euro bzw. 401 Millionen Euro) und lagen auf Höhe der Vergleichszahlen des Vorjahres (876 Millionen Euro bzw. 414 Millionen Euro).

Die branchentypische Kennzahl Funds From Operations (FFO) lag mit 258 Millionen Euro auf dem prognostizierten Wert (260 Millionen Euro) und leicht unter dem Vorjahreswert in Höhe von 263 Millionen Euro. Die positive Wertentwicklung des Konzerns drückt sich insbesondere im Net Asset Value (NAV), dem wirtschaftlichen Eigenkapital, aus. Dieser erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresendwert um 9,8 Prozent und lag zum 31. Dezember 2022 bei 7.079 Millionen Euro. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem Saldo aus wertsteigernden Investitionen und zielgerichteten Desinvestitionen sowie aus der Wertentwicklung des Immobilienbestandes infolge der verbesserten Bewirtschaftungsperformance.

Umsatz
2020: 833,7 Millionen Euro
2021: 876,1 Millionen Euro (+ 5,1 %)
2022: 911,4 Millionen Euro (+ 4,0 %)


Bereinigtes EBITDA
2020: 383,6 Millionen Euro
2021: 414,5 Millionen Euro (+ 8,1 %)
2022: 401,0 Millionen Euro (- 3,3 %)

Funds From Operations (FFO)
2020: 245,4 Millionen Euro
2021: 262,8 Millionen Euro (+ 7,1 %)
2022: 257,6 Millionen Euro (- 2,0 %)

Net Asset Value (NAV)
2020: 5.369,2 Millionen Euro
2021: 6.446,1 Millionen Euro (+ 20,1 %)
2022: 7.078,6 Millionen Euro (+ 9,8 %)


Vergleiche Finanzbericht 2022 (2.1 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf, Seite 10 ff. und 2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, Seite 21 ff.) und Bericht 2022 (Seite 11 f.).


Mieterstruktur (optional)
VIVAWEST bietet für alle Einkommens- und Altersgruppen bezahlbaren Wohnraum an. Die Diversität der Mieterschaft spiegelt sich auch in der Vielzahl von Nationalitäten wider, denen VIVAWEST ein Zuhause bietet. Ergänzt wird das Wohnungsangebot von VIVAWEST sukzessive um höherwertige Neubauten, die nicht nur energieeffizient, sondern grundsätzlich barrierearm oder schwellenlos errichtet werden.

Nationalitäten
2020: 149 Nationalitäten
2021: 147 Nationalitäten (- 1,3 %)
2022: 150 Nationalitäten (+ 2,0 %)

 Mieterstruktur 2020 2021 2022
Starter-Singles (18 bis 29 Jahre) 4,1 4,1 4,1
Starter-Paare und -Familien (18 bis 29 Jahre) 6,4 6,4 6,2
Singles (30 bis 64 Jahre) 18,6 18,6 18,6
Paare und Familien (30 bis 64 Jahre) 41,8 42,0 42,2
Senioren (ab 65 Jahre) 29,1 28,9 28,9
Gesamt 100,0 100,0 100,0

Die bewusste Segmentierung der Zielgruppen ermöglicht VIVAWEST eine Differenzierung in der Ausrichtung auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse. Vor dem Hintergrund der Seniorisierung der Bevölkerung werden Barrieren im Bestand immer dort, wo es möglich ist, zum Beispiel im Zuge von Modernisierungen, reduziert. Das Angebot an Zusatzleistungen hat VIVAWEST durch eine Kooperation mit einem Hausnotrufanbieter ebenfalls zielgruppenspezifisch ergänzt.

In Bezug auf Neuvermietungen von Neubauten sind vor allem die Starter-Haushalte mit einem Anteil von knapp über 34 Prozent überproportional im Vergleich zum Bestand vertreten. Insbesondere Wohnungen mit drei Räumen werden verstärkt von Paaren angemietet. Die Gruppe der Senioren (ab 65 Jahre) wird vornehmlich durch zielgruppenspezifische Quartiersneubauten angesprochen. Um im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, spielt auch die Bereitstellung von mietpreisgebundenem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen eine wichtige Rolle. Zum Ende des Jahres 2022 beträgt die Preisbindungsquote 21,9 Prozent. Somit bietet VIVAWEST zum Stichtag insgesamt 26.033 preisgebundene Wohnungen an.

Preisgebundener Wohnraum
2020: 22,1 Prozent
2021: 21,5 Prozent
2022: 21,9 Prozent

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 42 f.).
Entwicklung von Quartieren (optional)
Bei VIVAWEST werden die Wohnquartiere im Zuge der aktiven Bestandsentwicklung ganzheitlich betrachtet und bewirtschaftet, um so qualitätsvollen Lebensraum für unterschiedliche Zielgruppen sowie einen Mehrwert für die Region zu schaffen. Neben durchgängig hohen baulichen und ökologischen Standards ist dabei eine Reihe spezifischer Anforderungen zu berücksichtigen, abhängig davon, in welchem Umfeld und für welche Zielgruppe(n) ein Quartier zukunftsfähig weiterentwickelt werden soll. Die von VIVAWEST übernommene Verantwortung für die Entwicklung von Quartieren geht weit über bauliche Standards hinaus: nachbarschaftliches Miteinander, soziale Ausgewogenheit, ehrenamtliches Engagement sowie ausreichende Infrastruktur- und Dienstleistungseinrichtungen sind Themen, mit denen sich das Unternehmen intensiv auseinandersetzt. Dabei achtet VIVAWEST auf die Anforderungen und Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen, bindet lokale Akteure und Partner ein und setzt auf bewährte Netzwerke im Quartier.

Ein Schwerpunkt des sozialen Engagements von VIVAWEST sind die Schaffung und Förderung funktionierender Nachbarschaften. Dazu tragen derzeit 57 Gemeinschaftsräume und Nachbarschaftstreffpunkte bei, die von sozialen Trägern betrieben und von VIVAWEST über ihre Stiftung mit finanziellen Mitteln unterstützt werden. Gefördert werden sowohl Vereine aus der Mieterschaft als auch kleine, örtlich verwurzelte Träger, die mit viel Engagement und Kreativität aktiv sind und das nachbarschaftliche Miteinander stärken.

Im Frühjahr 2022 startete die Wohnraumkarte NRW, eine digitale Plattform der Landesregierung, auf der Kommunen freie Wohnungen für Menschen finden können, die aus der Ukraine geflüchtet sind. VIVAWEST unterstützt dieses Angebot mit Wohnungen aus dem eigenen Bestand. Die Unterbringung der Geflüchteten erfolgt durch die jeweilige Kommune.
 
Quartiere
2020: 564
2021: 562 (- 0,4 %)
2022: 576 (+ 2,5 %)

Nachbarschaftstreffpunkte
2020: 60
2021: 
58
2022: 
57

Wie wichtig funktionierende Nachbarschaften sind, hat sich noch einmal mehr gezeigt, als die Coronapandemie das bisherige Leben verändert hat. Gerade in dieser außergewöhnlichen Zeit zeigte sich das gute Miteinander in den Quartieren über kleine und große Hilfsangebote. So haben die Quartiersmeister Apotheken- und Einkaufsdienste angeboten. Vielerorts waren „gute Geister“ unterwegs, die hilfsbedürftigen Menschen in verschiedenen Problemsituationen tatkräftig zur Seite gestanden haben. Und ganz im Sinne von „Aus der Not eine Tugend machen“ sind aus dieser Zeit neue nachbarschaftliche Projekte entstanden, die seither mit viel Engagement weitergeführt werden. Auch die in der von Quarantäne und Isolation geprägten Zeit entstandenen „Quartiersaktionen“ haben ihren festen Platz im sozialen Verständnis von VIVAWEST gefunden. So fanden im Jahr 2022 mehr als 50 Veranstaltungen, wie Konzerte, Bingo-Nachmittage, Lesungen, Falkner-, Zauber- und Feuershows sowie Fitness- und Bastelworkshops, statt. Die Vivawest Stiftung verstärkte ihre Unterstützung für karitative Organisationen, Vereine und Initiativen, die ihren Mitmenschen im Quartier oder Stadtteil Hilfe angeboten haben. Andere bereits seit vielen Jahren etablierte Formate, wie die Betreuung von Kindern in der Ferienzeit im Rahmen von Kinderferienprogrammen, konnten nach einer pandemiebedingten Pause im Berichtsjahr in Kooperation mit örtlichen Vereinen und Institutionen wieder aufgenommen werden.

Der Betreuungsbedarf für Kinder in Ballungsräumen ist jedoch nicht nur zur Ferienzeit sehr hoch. VIVAWEST leistet auch hier im Rahmen ihrer Quartiersentwicklung mit dem Bau von Kindertagesstätten einen Beitrag. So hat VIVAWEST unternehmensweit bereits 11 Großtagespflegen für 99 Kinder und 28 Kindertagesstätten mit 2.015 Betreuungsplätzen in Nordrhein-Westfalen errichtet.

Im Zuge der Energie- und Mobilitätswende erfährt auch das Thema Elektromobilität in den Quartieren eine immer größere Bedeutung. Um zukünftig in den Quartieren entsprechende E-Ladestationen für die Mieter anbieten zu können, erfolgt die Vorrüstung von ausgewählter Ladeinfrastruktur im Zuge von Neubau-, Modernisierungs- beziehungsweise geplanten Instandhaltungsmaßnahmen oder auch die komplette Errichtung auf Anfrage der Kunden.
 
Vergleiche Bericht 2022 (Seite 43 f.).

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Geschäftstätigkeit von VIVAWEST wird von einer Vielzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen, zum Beispiel Gebäudeenergiegesetz, Klimaschutzgesetz, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, Verordnung über Heizkostenabrechnung, CO2-Kostenaufteilungsgesetz und EU-DSGVO sowie die Gesetzgebung im Wirtschafts-, Handels-, Steuer- und Unternehmensrecht, beeinflusst. Insgesamt ist festzustellen, dass in Politik und Gesellschaft in den vergangenen Jahren die Sensibilität für das Thema Wohnen deutlich zugenommen hat.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr aufgrund der Energiekrise einige Gesetze und Verordnungen zur Energiesicherung und zur Eindämmung der enorm gestiegenen Energiepreise seitens der Politik verabschiedet, die einen entsprechenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von VIVAWEST ausübten. Auch die Anpassungen der Förderlandschaft in Verbindung mit den deutlich gestiegenen Baukosten wirken sich unmittelbar auf die Neubau- und Modernisierungstätigkeiten der Wohnungsunternehmen aus.

Ein weiterer Aspekt, der sich wesentlich auf die Unternehmen auswirken wird, sind die seitens der EU geplanten und verabschiedeten umfangreichen Regularien im Rahmen des European Green Deal, die mittels Schaffung von Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte die Erreichung der Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen und damit die Klimaneutralität bis 2050 gewährleisten sollen. Für VIVAWEST sind hier insbesondere die CSRD mit den dazugehörigen Standards (ESRS) sowie die EU-Taxonomie von entscheidender Bedeutung. Auch wenn nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in der vorliegenden Größenordnung erst für das Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig sind, beschäftigt sich VIVAWEST bereits sehr intensiv mit den damit einhergehenden Anforderungen, um die erforderlichen Anpassungsbedarfe zu identifizieren und entsprechend vorzubereiten. In diesem Zuge hat sich VIVAWEST auch in Abstimmung mit Verbänden am Konsultationsprozess der EFRAG zu den ESRS beteiligt.

VIVAWEST und ihre Belegschaft engagieren sich für die unternehmerischen Anliegen im Rahmen ihrer Mitgliedschaften in den interessenvertretenden Verbänden und Vereinen. Diese befinden sich ausschließlich in Deutschland und sind weder Regierungsorganisationen noch Parteien.

Ein Auszug der Mitgliedschaften von VIVAWEST ist im Folgenden aufgelistet:
  • AGV Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.
  • AGW Arbeitsgemeinschaft großer Wohnungsunternehmen
  • ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.
  • DESWOS - Deutsche Entwicklungshilfe für Soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.
  • Essener Unternehmensverband e.V.
  • Fachvereinigung Heizkostenverteiler, Wärmekostenabrechnungen e.V.
  • Förderverein für die Aus- und Fortbildung im EBZ e.V.
  • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
  • Freunde u. Förderer der EBZ Business School e.V.
  • GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
  • Gesellschaft der Freunde und Förderer des InWIS
  • Initiativkreis Ruhr
  • Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
  • VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
  • vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
  • Verband Beratender Ingenieure VBI
  • ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Im Konzern wird die Förderung von Personen und Organisationen, mit der eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden, über eine Sponsoring-Richtlinie geregelt. Spenden im Namen von VIVAWEST bedürfen je nach ihrer Höhe der Genehmigung durch die zuständigen Entscheidungsgremien. Die Spenden werden zentral von der Vivawest Stiftung gGmbH administriert.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 48).
 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Im Berichtsjahr wurden, wie auch in den Vorjahren, keine Spenden an politische Parteien geleistet.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 48).


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Integrität von VIVAWEST ist ein wichtiges Fundament für korrektes Wirtschaften und glaubwürdiges Handeln. Daher wird die ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit über ein Risikomanagementsystem, ein Compliance-Management-System, ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem (IKS), ein Tax-Compliance-Management-System sowie die Interne Revision sichergestellt. Das Risikomanagementsystem dient der systematischen Erfassung und Bewältigung möglicher positiver (Chancen) und negativer (Risiken) Abweichungen von den gesetzten Zielen durch zukünftige externe und interne Einflüsse. Der Risikomanagementprozess ist in die bestehenden Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Berichterstattungsabläufe auf allen Konzernebenen integriert. Im Compliance-Management-System sind alle Grundsätze und Maßnahmen zusammengefasst, die ein regelkonformes Verhalten aller Beteiligten sicherstellen und Verstöße gegen festgelegte Regeln verhindern sollen. Das IKS umfasst den Organisationsplan, die Einrichtungen und Abläufe der aufeinander abgestimmten innerbetrieblichen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die im Unternehmen angewendet werden, um die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und der Geschäftspolitik zu unterstützen, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, den Wirkungsgrad der betrieblichen Prozesse zu sichern und zu erhöhen sowie Vermögen und Informationen zu schützen. Darüber hinaus erfolgt durch die Interne Revision eine regelmäßige Kontrolle der Organisationseinheiten und Prozesse im Unternehmen auf Ordnungsmäßigkeit.

Korruptionsbekämpfung
Im Fokus des Compliance-Management-Systems stehen unter anderem die Verhinderung von Korruption sowie das Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Leiterin des Fachbereichs Compliance steht als Compliance-Beauftragte für den Gesamtkonzern bei allen Compliance-relevanten Fragestellungen beratend zur Seite. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Geschäftsführung der Vivawest GmbH.

Bei VIVAWEST sind die intern wie extern maßgeblichen Ge- und Verbote in übergeordneten Richtlinien wie dem Verhaltenskodex für Geschäftsverkehr, Ethik und Compliance, der Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen und dem Lieferantenkodex dokumentiert. Zur Vertiefung der Regelwerke führt der Fachbereich Compliance Präsenzschulungen durch. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 24 Schulungen durchgeführt.

Geschulte Beschäftigte
2020: 39 Beschäftigte
2021: 11 Beschäftigte (- 71,8 %)
2022: 24 Beschäftigte (+ 118,2 %)


Eine Prüfung auf Korruption erfolgt nur im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung aller Organisationseinheiten erfolgt nicht.

Unter Berücksichtigung der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937, welche Ende des Jahres 2022 vom Bundestag im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen wurde, wurde ein Hinweisgebersystem auf der Website von VIVAWEST zur Verfügung gestellt, welches eine anonyme Meldung von Verstößen gegen Gesetze oder die Werte von VIVAWEST ermöglicht.

Die Entwicklung der Compliance-Verdachtsfälle kann dem Leistungsindikator GRI SRS-205-3 entnommen werden.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 45 f.).

Im Rahmen des Risikomanagements wurden keine nennenswerten mit dem gesetzes- und richtlinienkonformen Verhalten in Verbindung stehenden Risiken für den Konzern identifiziert. Explizit formulierte Nachhaltigkeitsziele oder -maßnahmen wurden im Nachhaltigkeitsprogramm nicht aufgenommen, da vor dem Hintergrund der Risikobewertung für das Thema kein expliziter Bedarf gesehen wird.

Weitere Informationen zum Chancen- und Risikomanagementsystem finden Sie unter DNK-Kriterium 2. Detaillierte Informationen sind im Finanzbericht 2022 (3.1 Chancen- und Risikomanagementsystem im Vivawest-Konzern, Seite 30 ff.) dargestellt.

Explizit formulierte Nachhaltigkeitsziele oder -maßnahmen wurden im Nachhaltigkeitsprogramm nicht aufgenommen, da vor dem Hintergrund der Risikobewertung für das Thema kein expliziter Bedarf gesehen wird.

Informationen zur Einbindung der Konzerngeschäftsführung sind dem DNK-Kriterium 5 zu entnehmen.




Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Eine Prüfung auf Korruption erfolgt nur im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung aller Organisationseinheiten erfolgt nicht.

Unter Berücksichtigung der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937, welche Ende des Jahres 2022 vom Bundestag im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen wurde, wurde ein Hinweisgebersystem auf der Website von VIVAWEST zur Verfügung gestellt, welches eine anonyme Meldung von Verstößen gegen Gesetze oder die Werte von VIVAWEST ermöglicht.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 46).

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

In den vergangenen drei Jahren lagen keine bestätigten Korruptionsfälle vor. Daher wurden auch keine spezifischen Maßnahmen zur Korruptionsverhinderung ergriffen.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 46).

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtsjahr gab es insgesamt vier Compliance-Verdachtsfälle. Zwei dieser Verdachtsfälle konnten bereits ausgeräumt werden und in einem Fall ist die Untersuchung aktuell noch nicht abgeschlossen. Der vierte Fall führte zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Compliance-Verdachtsfälle
2020: 1 Compliance-Verdachtsfall
2021: 
7 Compliance-Verdachtsfälle
2022:
 4 Compliance-Verdachtsfälle

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 46).


Schutz der Privatsphäre des Kunden (optional)
Im heutigen digitalen Zeitalter erhält das Thema Datenschutz eine immer größere Bedeutung. Auch die Vielzahl von Berichterstattungen in den Medien führt zu einer zunehmenden Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese Entwicklung machte sich im Berichtsjahr im Zuge des Versands der Datenschutzinformationen zur Befragung des Zensus 2022 an diejenigen Mieter mit Teilinklusivmieten bemerkbar. So lagen zum Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 133 Datenschutzanfragen vor und damit 66,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Sinne der Transparenz weist VIVAWEST seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 die Anfragen zum Thema Datenschutz auch in der jährlichen Berichterstattung aus.

Durch eine nochmals gesteigerte Schulungstätigkeit konnte das Bewusstsein bei den Beschäftigten zum Thema Datenschutz weiter gesteigert werden. Im Berichtszeitraum ist eine Datenschutzverletzung bekannt geworden. Bei dieser Datenschutzverletzung handelte es sich um einen Cyberangriff auf einen Auftragsverarbeiter, der keine internen Prozessanpassungen notwendig machte. Bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) wurde dieser Fall vorsorglich gemeldet, der ohne Restriktionen für VIVAWEST blieb.

Datenschutzanfragen
2020: 69
2021: 80 (+ 15,8 %)
2022: 133 (+ 66,3 %)

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 41 f.).