14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Veolia gehört zu den Unterzeichnern des UN Global Compact, von dessen zehn Prinzipien sechs den verantwortungsvollen Umgang mit Beschäftigten betreffen. Veolia bekennt sich darüber hinaus weltweit zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Grundsätzlich respektiert Veolia alle arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Gesetze und Vorgaben und setzt auf einen respektvollen Dialog mit den entsprechenden Gremien. Veolia in Deutschland erbringt seine Dienstleistungen in Deutschland - maßgeblich ist deshalb die hiesige Gesetzgebung, die Arbeitnehmerrechten einen hohen Stellenwert einräumt.

Jede Geschäftseinheit der Veolia Gruppe ist verpflichtet, die in der Ethik-Richtlinie verankerten Werte und Verhaltensregeln aktiv auf ihre Interessensgruppen anzuwenden. Das gilt gegenüber allen Stakeholdern, seien es Beschäftigte, Kund*innen, Anwohner*innen, Kommunen, NGOs oder Verbraucherschutz- und Umweltschutzorganisationen. 

Für die Personalpolitik bei Veolia gelten vier Schlüsselprinzipien: Gerechtigkeit, Solidarität, Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge. Die Geschäftsbereiche und Gesellschaften der Unternehmensgruppen untersetzen diese entsprechend ihren konkreten Anforderungen mit Maßnahmen, die entweder übergreifend für die gesamte Gruppe in Deutschland oder spezifisch für einzelne Unternehmen oder Geschäftsbereiche wirken. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen der Gruppe zu Personalthemen werden gute Praxis verbreitet und neue gemeinsame Projekte initiiert.

Veolia fördert die berufliche und persönliche Entwicklung seiner Beschäftigten, damit sie mit ihren Kompetenzen auch künftig die Herausforderungen unserer Geschäftsfelder für Kommunen und Industrie meistern. Gelegenheit für einen Austausch über die Arbeitssituation und die Vereinbarung von Zielen bietet das jährliche Mitarbeitendengespräch mit der jeweiligen Führungskraft. Dieses findet für alle Beschäftigten aller Unternehmen der Veolia Gruppe verbindlich statt. Veolia hat die Weiterbildung seiner Mitarbeitenden zudem im Strategieprogramm Impact 2023 festgeschrieben und einen Indikator zur Schulung und Erweiterung der Fähigkeiten der Beschäftigten festgelegt. 

In einem jährlichen Rhythmus findet außerdem die Mitarbeitendenbefragungen “Voice of Resourcers” statt, in der u.a. die Einschätzungen zu Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterbindung, und Führung erfragt werden. Die Auswertung der Befragungen erfolgt in den einzelnen Regionen, um den spezifischen Bedingungen entsprechend Verbesserungen anzustoßen. Alle Beschäftigten von Veolia in Deutschland werden hierzu eingeladen. Die Befragung fand im November 2021 zum dritten Mal statt, in Deutschland nahmen rund 54% der Beschäftigten teil. Die Ergebnisse zeigen ein Bild mit klaren Stärken und Schwächen: Die große Mehrheit der Beschäftigten (etwa 90%) bestätigt den hohen Stellenwert von Gesundheit und Sicherheit bei Veolia am Arbeitsplatz, lobt das Betriebsklima und findet, dass sie mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag leistet. Bei den Themen Digitalisierung und Prozesseffizienz ist noch Luft nach oben: Nur etwa 50% der Beschäftigten finden, dass Software-Tools und Prozesse ihre Arbeit erleichtern. Die Werte von Veolia, die Ethik-Richtlinie und die Compliance-Vorgaben werden laut 64% der Beschäftigten in ihrer Einheit gelebt. Die Ergebnisse der jährlichen Befragung erhalten eine hohe Aufmerksamkeit und fließen in den Maßnahmenplan zur Umsetzung der Veolia Strategie 2023 ein. 

Die Beschäftigten aller Unternehmen von Veolia in Deutschland sind an sozialen Dialogprozessen beteiligt, um die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung im Unternehmen weiter zu entwickeln. Beispiele sind die Nationale Instanz des Sozialen Dialogs (eingebunden in den seit 2005 bestehenden Europäischen Konzernbetriebsrat von Veolia Environnement) sowie die Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen. Darüber hinaus sind die Beschäftigten regelmäßig zur Beteiligung an der Wesentlichkeitsanalyse eingeladen und werden ausführlich über die Ergebnisse informiert. Beschäftigte haben zudem regelmäßig die Möglichkeit zum vergünstigten Erwerb von Mitarbeiteraktien über das Programm Sequoia der Muttergesellschaft Veolia Environnement.

Die Innovationsprozesse sowie sämtliche Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung im Rahmen der verschiedenen Managementsysteme bieten die Möglichkeit, konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements einzubringen. Die Einbindung der Beschäftigten in die Strategiedefinition wurde insbesondere von der Veolia Unternehmenszentrale in Paris in den zurückliegenden zwei Jahre verstärkt. So waren alle Beschäftigten eingeladen, sich in der Google Currents-Community Impact 2023 anzumelden und sich aus erster Hand über strategische Überlegungen zu informieren und in die Diskussion einzubringen. Auch die oben genannte umfangreiche Mitarbeitendenbefragung “Voice of Resourcers” dient der Identifikation der Mitarbeitenden mit Veolia und misst das interne Engagement in der Gruppe.  

Veolia setzt sich in Deutschland auch im Bereich Arbeitnehmerrechte spezifische, landeseigene Ziele, die aus einer Analyse der relevanten Risiken für Arbeitnehmerrechte sowie aus den den strategischen Vorgaben der Unternehmensgruppe abgeleitet werden.
Zu den wesentlichen identifizierten Risiken gehören: Entsprechend befassen sich die vereinbarten Ziele im Bereich der Beschäftigten mit den Themen Arbeitssicherheit, Diversity, Weiterbildung, Engagement-Quote. Diese Ziele sind im Kapitel Strategie/Ziele unter "HR-Performance" aufgeführt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Das Nachhaltigkeitsmanagement von Veolia in Deutschland ist ausgerichtet am Nachhaltigkeitsprogramm Impact 2023 des Gesamtkonzerns. Die Ziele im Bereich HR-Performance widmen sich den Beschäftigten des Unternehmens. 

Indikator Baseline 2019 Ziel 2021 Ergebnis 2021 Ziel 2022
Engagement-Quote der Beschäftigten (unabhängige Umfrage) 77% >80% 80% >80%
Frequency rate(Häufigkeitsrate von Arbeitsunfällen)  19,46 14,65  11,47 12,7
Durchschnittliche AnzahlWeiterbildungsstunden pro MA 11,5 15 8,7 15
Anteil Frauen, die 2020-2023 in top 500-Manager berufenwerden 12,8% 10,3% 10,81 >10%

Diese Ziele knüpfen an die Zielsetzungen der zurückliegenden Jahre an und setzen das Engagement in den jeweiligen Handlungsfeldern fort. 

Chancengerechtigkeit, Integration und Vielfalt
Veolia Deutschland bekennt sich als Unterzeichner der Charta der Vielfalt zu einer wertschätzenden und vorurteilsfreien Organisationskultur. Fälle von Diskriminierung sind bei Veolia in Deutschland bisher nicht gemeldet worden. Unsere Beschäftigten gehören vielen verschiedenen Nationalitäten an. Im Berichtszeitraum hatten knapp vier Prozent der Veolia-Beschäftigten ein Handicap. Zahlreiche Standorte bieten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung an, so z.B. im Elektro-Altgeräte-Recycling oder im Textilrecycling. Den weiblichen Veolia-Führungskräften steht weltweit das Veolia Gender Balance Network für einen Austausch von Ideen und Erfahrungen zur Verfügung. 2021 waren rund 34 Prozent aller Beschäftigten bei Veolia in Deutschland Frauen. Der Anteil weiblicher Führungskräfte lag bei 20,1% und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Das internationale Veolia Qualifizierungsprogramm für weibliche Führungskräfte “Women in Leadership”, das  interessierten Frauen die Möglichkeit gibt, sich spezifisch weiterzubilden, musste 2021 aufgrund der Corona-Pandemie leider pausieren. Hingegen konnten einige im Rahmen einer 2020 bei Veolia verfassten Masterarbeit im Bereich Diversity Management gemachten Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden: Im Dezember 2021 wurde für Veolia in Deutschland eine Beauftragte für Vielfalt und Teilhabe eingestellt, die die im Unternehmenszweck verankerte Zielsetzung der beruflichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen, sowie eine vorurteilsfreie Organisationskultur bei Veolia vorantreibt. Für das global agierende Diversity Netzwerk WeDo von Veolia, das sich seit 2016 für Gender Balance engagiert, ist der Start einer Lokalgruppe (WeDo Deutschland) für das Frühjahr 2022 in Planung. Weitere Handlungsempfehlungen werden aktuell bei der Entwicklung einer Diversity-Strategie Deutschland berücksichtigt. 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Senkung der Anzahl von Arbeitsunfällen und die Reduzierung des Schweregrads von Unfällen haben höchste Priorität. Sämtliche Veolia Standorte sind durch dezentrale Strukturen in die Risikoanalyse- und Präventions- und Abhilfeprozesse eingebunden. Allen Beschäftigten wird eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt sowie eine Gesundheitsuntersuchung ermöglicht. 2021 fand erneut die Veolia Arbeitssicherheitswoche mit zahlreichen lokalen Veranstaltungen und Angeboten statt. An mehreren Veranstaltungen nahmen der Direktor der Nordeuropa-Zone von Veolia und der Vorsitzende der Geschäftsführung von Veolia in Deutschland teil. Die Aktion mobilisiert die Verantwortlichen und ihre Teams für das Thema und bekräftigt das bedingungslose Engagement zur Vermeidung beruflicher Risiken. Im Rahmen der Internationalen Arbeitssicherheitswoche hatte Veolia in Paris einen Wettbewerb ausgerufen, bei dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert waren, nach Gefahren und Risiken bei ihrer täglichen Arbeit zu suchen und Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten. Mehr als 5.000 Teams aus allen fünf Kontinenten nahmen daran teil und jede Zone nominierte anschließend einen Finalisten für den "Always Safe Award 2020". Im Jahr 2021 konnte ein Team der Veolia Wasser Deutschland GmbH, Standort Döbeln den weltweit an allen Veolia Standorten ausgelobten SafetyAward 2021 für einen eigens konstruierten kollektiven Fallschutz für Schächte gewinnen.

Die gemeinsame Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik stellt das Engagement für Arbeitssicherheit in den Geschäftsbereichen von Veolia in Deutschland auf eine gemeinsame Grundlage. Das interne Netzwerk qualifizierter Arbeitssicherheitsbeauftragter sorgt kontinuierlich dafür, alle Mitarbeitenden durch regelmäßige Schulungen zu sensibilisieren sowie bei Arbeitsstättenbegehungen und Audits mögliche Risiken zu erkennen und zu beheben. Die Unternehmen und Standorte entwickeln zusätzlich spezifische Verbesserungsinstrumente, die auf ihre konkreten Herausforderungen abgestimmt sind. Seit 2020 sind alle Beschäftigten bei Veolia in Deutschland aufgefordert, „Beinaheunfälle“ (gefährliche Situationen) zu melden. Denn jeder erkannte und ausgewertete Beinaheunfall hilft, einen potentiellen Arbeitsunfall zu vermeiden. Die ergriffenen Maßnahmen werden allen anderen deutschen Standorten zugänglich gemacht, sodass perspektivisch eine Lernplattform mit Best Practice Beispielen entsteht. Die Führungskräfte im operativen Bereich aller drei Geschäftsbereiche stimmen in ihren persönlichen Zielvereinbarungen einer Vorgabe zur Arbeitssicherheit zu. Die Häufigkeitsrate von Arbeitsunfällen konnte hierdurch erneut gesenkt werden: Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Jahr 2021 23,7% weniger Unfälle mit Ausfalltagen und knapp 70% der Veolia Standorte hatten im Jahr 2021 überhaupt keine Unfälle mit Ausfalltagen zu verzeichnen, das sind 16,6% mehr als im Vorjahr. Mit 27.455 gemeldeten Beinaheunfällen im Jahr 2021 wurde das gesetzte Ziel zudem erneut übertroffen. Der Vergleich mit 16.814 Meldungen im Jahr 2020 zeigt, dass der Nutzen des Meldeverfahrens von den Mitarbeitenden erkannt und das System gut angenommen wird. Da Veolia ein Null-Unfall-Ziel verfolgt, wird jeder Unfall analysiert und das Management der arbeitsbezogenen Risiken kontinuierlich unter Berücksichtigung von internen und externen Referenzen verbessert. Veolia hat sich zudem weltweit High Risk Managementstandards gesetzt. Einer davon betrifft beispielsweise das innerbetriebliche Verkehrsmanagement, weil die Lenkung von Verkehrsströmen an den Standorten selbst eine typische Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit an den Standorten ist.

Angemessene Bezahlung und Mitbestimmung
Die Bezahlung der Beschäftigten lag 2021 bei durchschnittlich 42.756 Euro pro Beschäftigten (FTE). Die Unternehmen des Veolia Gesamtkonzerns definieren die Rahmenbedingungen für ihre Beschäftigten entsprechend den Veolia-weiten Vorgaben und der jeweiligen Branche. So gilt für den Geschäftsbereich Entsorgung ein Manteltarifvertrag mit ver.di. Für die Unternehmen des Geschäftsbereichs Wasser gelten Firmentarifverträge mit der IG BCE, für den Geschäftsbereich Energie Flächentarifverträge mit ver.di. Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist durch die Wahl von Betriebsräten in allen Gesellschaften der Gruppe gewährleistet. Der Betriebsrat nimmt alle ihm durch das Betriebsverfassungsgesetz und andere Gesetze eingeräumten Rechte und Pflichten wahr.

Familienfreundlichkeit
Im Interesse der Familienfreundlichkeit unterbreiten die Tochtergesellschaften von Veolia in Deutschland ihren Beschäftigten vielfältige Angebote, die auf die jeweiligen betrieblichen und regionalen Bedingungen zugeschnitten sind. Diese reichen von der Beratung über Betreuungspartnerschaften, Ferienangebote, Kennenlernabende für Azubi-Eltern, flexible Arbeitszeitmodelle, Familien-Parkplätze und Eltern-Kind-Büros bis zu Weihnachtsgeschenken für Kinder von Mitarbeitenden. Einige Unternehmen sind durch die Initiative berufundfamilie zertifiziert. Die Angebote werden kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Darüber hinaus sind Regelungen zur Kompensation von atypischen oder zusätzlichen Arbeitszeiten, Zusatzurlaub sowie Arbeitszeitmodellen in die tarifvertraglichen Regelungen integriert.
 


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Veolia in Deutschland hat sich folgendes Ziel gesetzt, um die Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeitenden zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen: 

Indikator Baseline 2019 Ziel 2021 Ergebnis 2021 Ziel 2022
Durchschnittliche Anzahl Weiterbildungsstunden pro MA 11,5 15 8,7 15

Veolia in Deutschland richtet die Förderung der Mitarbeitenden in ihrer beruflichen Entwicklung am Strategieprogramm Impact 2023 des Veolia Gesamtkonzerns aus. Das Ziel zur Anzahl der durchgeführten Weiterbildungsstunden ist eines von vier Säulen im Bereich HR-Performance und macht deutlich, dass das bisher gezeigte Engagement im Qualifizierungsbereich weiter gesteigert werden soll. Das lebenslange Lernen in die betrieblichen Prozesse zu integrieren ist keine Veolia oder branchenspezifische Herausforderung. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliches Aufgabe, die Kompetenzen der Beschäftigten in sich schnell verändernden Zeit kontinuierlich zu entwickeln. Es wäre ein Risiko, diese nicht wahrzunehmen. Auf aktuelle Trends wie Digitalisierung, Wertewandel und gesellschaftliche Transformationsprozesse gilt es, mit ständigem und vermehrtem Lernen zu reagieren und dafür Ressourcen bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde in das Strategieprogramm Impact 2023 ein spezifischer KPI zur Weiterbildung integriert. Der gesetzte Zielwert von durchschnittlich 15 Weiterbildungsstunden pro Mitarbeitendem im Jahr 2021 konnte aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht erreicht werden.

Veolia in Deutschland hat entsprechend das bedarfsgerechte Schulungsangebot des Veolia Campus Deutschland erweitert. Dabei werden, neben dem klassischen Präsenztraining, verschiedene weitere Lernformen angeboten und weiter ausgebaut, wie Live-Webinare, Webinare on demand, E-Learning, Mentoring. 2021 wurde eine Veolia-weite Lernplattform “learning@veolia” eingeführt, die sowohl weltweite als auch lokale Bildungsbedarfe abbildet und einen einfachen Lernzugang für die Mitarbeitenden der Veolia via SATAWAD schafft. (Mit SATAWAD wurde die digitale Arbeitsumgebung kooperativer, mobiler, agiler und sicherer gestaltet, es steht für: Secure - Sicher; AnyTime - jederzeit; AnyWhere - von überall; AnyDevice - mit jedem Gerät.) Das Schulungsangebot auf der Lernplattform soll beständig wachsen. Fachbereiche sollen unkompliziert Lerninhalte erstellen und im Unternehmen teilen können. Herausforderung wird dabei die Bereitstellung von netzwerkfähigen Endgeräten für die große Anzahl gewerblicher Mitarbeitenden sein.
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

ARBEITSBEDINGTE VERLETZUNGEN

a. Für alle Angestellten
i.  Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen:
Todesfälle (ohne Wegeunfälle)
2021: 0
2020: 0
2019: 1

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen)
Medizinisch behandelte Verletzungen (ohne Wegeunfälle)
 2021: 22
2020: 17
2019: 19

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen
Verletzungen ohne Arbeitsausfall (ohne Wegeunfälle)
2021: 401
2020: 443
2019: 832

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen

2021
Geschäftsbereich Entsorgung: 124 Unfälle
24 davon falsche / abrupte Bewegung*, 18 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen, 11 durch "eingeklemmt", 8 durch "getroffen von Gegenstand", 7 durch Schnittverletzung,
Geschäftsbereich Wasser: 9 Unfälle**
davon 2 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen, 1 durch schlechter Verkehrsweg, 1 durch mangelnde PSA, 1 durch mangelnde Koordinierung , 1 durch Fremdverschulden, 1 durch Werkzeuge, 1 durch falsche Körperhaltung
Geschäftsbereich Energie: 28 Unfälle
davon 11 Stolpern/Rutschen/Stürzen, 10 durch Umgang mit Werkzeug/Maschinen, 5 durch An-/Gegenstoßen, 1 Verkehrsunfall, 1 Stromunfall

2020
Geschäftsbereich Entsorgung: 182 Unfälle
davon 65 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen
Geschäftsbereiche Wasser: 14 Unfälle
davon 8 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen, 3 durch mangelnde Koordinierung, durch mangelnde PSA, 1 durch Werkzeuge
Geschäftsbereich Energie: 19 Unfälle
davon 7 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen, 1 Stromunfall, 6 beim Umgang mit Maschinen/Werkzeug, 1 durch An- oder Gegenstoßen, 2 durch Medieneinwirkung, 2 durch herabfallende Gegenstände

2019
Geschäftsbereich Entsorgung: 262 Unfälle
davon 117 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen
Geschäftsbereich Wasser: 13
davon 7 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen
Geschäftsbereich Energie: 12 Unfälle
davon 8 durch Stolpern/Rutschen/Stürzen

*Kategorien leicht angepasst zur besseren Aussagekraft
**Umfang des GB Wasser hat sich zwischen 2020 und 2021 geändert: + 2 neue Unternehmen (VKD, HVT), ca. +120 MA

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden
Anzahl geleisteter Arbeitsstunden
2021: 14 026 047
2020: 14 362 441
2019: 14 436 337

b. Für alle Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden

i.  Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen
Todesfälle von Praktikanten und/oder Zeitarbeitern/Leiharbeitern, Angestellten von Subunternehmern und/oder Lieferanten oder Dritten (ohne Wegeunfälle) 
2021: 0
2020: 0
2019: 4

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen):
Verletzungen mit Arbeitsausfall (außer Wegeunfälle) 
2021: 0
2020: 0
2019: 0

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen
Verletzungen ohne Arbeitsausfal
l2021. n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden
2021: 6 012
2020: 4 509
2019: 3 507

ARBEITSBEDINGTE ERKRANKUNGEN

a. Für alle Angestellten

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter ErkrankungenTodesfälle
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.

ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen
Anerkannte Berufserkrankungen
2021: 0
2020: 0
2019: 0

iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen:
Beruflich bedingte Hauterkrankungen
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: 0

b. Für alle Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oderArbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen: n.r.
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen: n.r.
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen: n.r.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

a. Die Unternehmen von Veolia in Deutschland arbeiten zum Thema Arbeitssicherheit koordiniert zusammen. Alle relevanten Informationen - wie Unterlagen zum Managementsystem, Verfahrensrichtlinien, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen, Betriebsanweisungen sowie eine Toolbox mit weiterführenden Dokumenten wie z.B. Präsentationen - werden über das Intranet bzw. Teamablagen allen Beschäftigten der Gruppe zur Verfügung gestellt.

Das Managementsystem für Arbeitssicherheit wird in enger Abstimmung zwischen den QHSE-Verantwortlichen der Geschäftsbereiche und Unternehmen, der Geschäftsführung sowie der Führungskräfte bearbeitet und weiterentwickelt. Wichtige Themen und Entscheidungen werden im Rahmen der regelmäßig tagenden Arbeitssicherheitsausschüsse besprochen und festgelegt. So werden die Vertreter der Geschäftsführung, der Betriebsräte und Beschäftigten sowie Experten wie Betriebsärzte in die Weiterentwicklung der Strategie einbezogen. Das Managementsystem, die Umsetzung sowie Implementierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Betriebsebene sind Bestandteil der jährlichen Audits (intern wie extern) und Zertifizierungen. 

b. In allen Geschäftsbereichen existieren die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschüsse, die regelmäßig tagen (1x pro Quartal). Daneben wird das Thema Arbeitssicherheit in sämtlichen Managementmeetings (1x monatlich/quartalsweise), im Rahmen von Konzernbetriebsratsmeetings und Arbeitsgemeinschaftsmeetings (jeweils 4x), Meetings des Nationalen Dialogs (2x jährlich) zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat sowie auf Führungskräftemeetings (mindestens 1x jährlich) intensiv thematisiert.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

STUNDENZAHL AUS- UND WEITERBILDUNGEN

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach
i. Geschlecht
Stunden Weiterbildung für Männer
2021: 52 993
2020: 34 088
2019: 66 433

Stunden Weiterbildung für Frauen
2021: 22 712
2020: 27 089
2019: 34 050

ii. Angestelltenkategorie.Weiterbildung für Manager
2021:  6 426
2020:  5 006
2019: 12 791

Weiterbildung für andere Angestellte
2021: 69 279
2020: 56 171
2019: 87 692
 

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

DIVERSITY

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien
i. Geschlecht
Feminization rate of managers
2021: 20,1%
2020: 19,4%
2019: 18,7%

ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt
Anteil der Manager*innen unter 30 Jahre alt
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.

Anteil der Manager*innen 30-50 Jahre alt
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.

Anteil der Manager*innen über 50 Jahre alt
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r

iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
n.r.

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien
i.  Geschlecht
Frauenanteil der Belegschaft
2021: 34,2%
2020: 33,7%
2019: 33,3%

ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt
Anteil der unter 30-jährigen Arbeitnehmer
2021: 12,8%
2020: 12,8%
2019: 13,1%

Anteil der Beschäftigten 30-50 Jahre alt
2021: n.r.
2020: n.r.
2019: n.r.

Anteil der über 50-jährigen Arbeitnehmer
2021: 46,3%
2020: 46,0%
2019: 45,5%

iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen)
Anteil der behinderten Arbeitnehmer
2021: 3,6%
2020: 3,6%
2019: 3,9%
 

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums2021 gab es keine gemeldeten Fälle von Diskriminierung. 

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkten.r. 
 


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Veolia in Deutschland verfolgt entsprechend der Unternehmensstrategie weltweit das Ziel, Menschenrechte zu achten und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung zu verhindern.

Veolia als Gesamtkonzern positioniert sich durch seine Mitgliedschaft im UN Global Compact und sein Bekenntnis zu den Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO). Die entsprechende Erklärung des Unternehmens wurde von der höchsten Leitungsebene von Veolia verabschiedet und veröffentlicht.

Veolia in Deutschland nimmt diese Vorgaben auf und wendet sie im Management der Organisation (insbesondere HR, Arbeitssicherheit, Umwelt) sowie im Management der Lieferkette der Gruppe in Deutschland mit allen ihren Standorten an. Dazu dienen insbesondere folgende Instrumente:
Die Verantwortung für menschenrechtliche Belange ist bei Veolia Deutschland auf höchster Ebene verankert und wird vom Compliance-Bereich gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsbeauftragten koordiniert. Gemeinsam werden Maßnahmen zur Kommunikation und Weiterentwicklung des Themas im Unternehmen angestoßen. 2021 wurde ein Aktionsplan zum Thema Menschenrechte umgesetzt, der folgende Schritte umfasste: 
  1. Interne Kommunikation der Befragungsergebnisse zum Thema Menschenrechte sowie Einrichtung einer Intranetseite zum Thema Ethik/Menschenrechte
  2. Diskriminierung: Auswertung der Masterarbeit zum Thema Diversity und Umsetzung von daraus abgeleiteten Maßnahmen (HR-Club am 04.03.2021) 
  3. Gefahren für Umwelt und natürliche Ressourcen: Sensibilisierung und Verbesserung durch Auswertung der Hype-Kampagne für Klimaschutz und Umsetzung ausgewählter Maßnahmen
  4. Menschenrechts-Risiken bei Lieferanten: Umsetzung des Veolia Einkaufsprozesses (Definition von Prozessmanagement und Kontrollkriterien in Ausschreibungen, Lieferanten-Risiko-Mapping)
  5. Weitere Bekanntmachung des Whistleblowing-Tools Whispli insbesondere bei Drittparteien: Verbesserung des Internetauftritts
Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen die Veolia Grundsätze bei unseren Lieferanten registriert. Das Risiko schätzt die Abteilung Einkauf als grundsätzlich gering ein.

Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte

1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.

b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?

c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.

d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)

e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)

Für Veolia in Deutschland einschließlich der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften weltweit gilt die gruppenweite Strategie Veolia und die Menschenrechte, die von der Muttergesellschaft in Paris verabschiedet wurde. Veolia will seine Aktivitäten im Einklang mit den Menschenrechten und international anerkannten sozialen Grundrechten durchführen.

Die Muttergesellschaft Veolia Environnement ist seit 2003 Mitglied des UN-Global Compact. Damit verpflichtet sich die Gruppe, 10 Grundprinzipien hinsichtlich Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und Umweltschutz einzuhalten. Seit 2014 befindet sich Veolia im Rahmen des Differenzierungsprogramms des Global Compact auf der Stufe „fortgeschritten“; dieses Programm ist mit 21 spezifischen Kriterien der höchste Standard der freiwilligen Berichterstattung zur verantwortungsvollen Entwicklung bei den Vereinten Nationen. Veolia bekennt sich darüber hinaus weltweit zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und setzt sich für die Achtung der Menschenrechte ein. 

Die Veolia Menschenrechtsstrategie zielt darauf ab, die Prinzipien und Maßnahmen der Gruppe zu diesem Thema erkennbar zu machen. Veolia strebt an, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, um den menschenrechtlichen Herausforderungen zu begegnen.

Die Menschenrechtsstrategie der Gruppe basiert auf folgenden Maßnahmen:
Veolia ist in vielen Ländern tätig und bindet seine Kunden, Subunternehmer und Lieferanten aktiv in die Umsetzung seiner Menschenrechtsstrategie ein. Für Veolia in Deutschland ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange in den Bereichen Compliance und Nachhaltigkeit verankert. 
Das Thema wird intern regelmäßig kommuniziert. Zudem stellt Veolia ein E-Learning-Modul zum Thema zur Verfügung.

2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)

b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?

c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?

d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?

Veolia in Deutschland analysiert auf der Basis der für Veolia weltweit geltenden Ethik-Richtlinie  regelmäßig menschenrechtliche Risiken im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit. Diese Charta macht die Ethik zum Bestandteil der Corporate Governance von Veolia. Sie bezweckt die Einhaltung: In Bezug auf die Menschenrechte betrachten wir vor allem: Aufgrund der Spezifik unseres Geschäftsmodells bewertet Veolia in Deutschland die menschenrechtlichen Risiken seiner Tätigkeit allgemein und die Risiken für besonders schutzbedürftige Personengruppen im Speziellen als sehr gering.

3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus

a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?

b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.

c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.

d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?

a. ) Veolia in Deutschland bietet seinen Beschäftigten ein E-Learning-Programm zum Thema Menschenrechte an.

b. ) Veolia in Deutschland prüft die Einhaltung von Menschenrechten:
c. ) interne Beschwerdemechanismen und Zuständigkeiten im Unternehmen

Der Ethik-Ausschuss als zentrale Instanz
Die fünf Mitglieder dieses Gremiums sind aktuelle bzw. ehemalige Mitarbeitende oder externe Persönlichkeiten mit den erforderlichen Voraussetzungen in Bezug auf Unabhängigkeit und Kompetenz. Sie werden durch das Exekutivkomitee von Veolia Environnement benannt. Sie genießen bei der Erfüllung ihres Auftrags völlige Unabhängigkeit, da sie von der Geschäftsleitung keine Weisungen erhalten dürfen und auch nicht vor Ablauf ihres (erneuerbaren) vierjährigen Mandats abberufen werden können. Der Ethik-Ausschuss ist beauftragt, sich der adäquaten Umsetzung der in der Ethik-Richtlinie dargestellten Grundwerte zu vergewissern, zu denen Veolia und alle Mitarbeitende der Gruppe sich bekennen. In diesem Zusammenhang hat der Ethik-Ausschuss insbesondere folgende Aufgaben:
Bei der Interpretation der Ethik-Richtlinie im Rahmen seiner Aufgaben berücksichtigt der Ethik-Ausschuss die Vielfalt der Konzerngesellschaften und die Besonderheiten ihres Geschäfts sowie der Rechts- und Sozialordnung der jeweiligen Länder. Der Ethik-Ausschuss verfügt über alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Befugnisse gegenüber den Veolia- Unternehmen innerhalb und außerhalb Frankreichs; er ist zur Einsichtnahme in alle sachdienlichen Unterlagen berechtigt und hat die Möglichkeit, Mitarbeitende der Gruppe, die Abschlussprüfer und auch Dritte anzuhören. 

Der Ausschuss stützt sich zur Erfüllung seines Auftrags auf die Konzernabteilung Innenrevision und kann bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Ethik-Richtlinie deren Tätigwerden anfordern. Er kann darüber hinaus externe Sachverständige hinzuziehen und alle Standorte von Unternehmen der Gruppe besuchen.
 
Der Ausschuss verfügt über ein Netzwerk von „Ethik-Beauftragten» in den jeweiligen Ländern. Auch für Veolia in Deutschland wurde ein Ethik-Beauftragter benannt, der mit dem Ethik-Ausschuss zusammenarbeitet.

Konzerninternes Whistleblowing-System
Wenn ein Mitarbeitender den Verdacht hat, dass gegen die in dieser Ethik-Richtlinie verankerten Verhaltensregeln verstoßen wird, und es ihm problematisch erscheint, sich damit an seinen direkten Vorgesetzten zu wenden, oder wenn dessen Reaktion ihn nicht zufriedenstellt, hat er die Möglichkeit, sich über die hierfür eingerichtete „ Veolia Ethik-Plattform“ (konzerninterne Whistleblowing-Plattform WHISPLI) an den Ethik-Ausschuss wenden. Dies hat unter Einhaltung der in dem Land, wo der Mitarbeitende wohnt und/oder arbeitet, geltenden Regeln und gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Meldungen, die nach Dafürhalten des Ethik-Ausschusses in den Bereich der Rechtskonformität fallen (Korruption, unerlaubte Einflussnahme, wettbewerbswidrige Praktiken, Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verletzung von Rechtsvorschriften in Bezug auf die Menschenrechte), werden an die Compliance-Abteilung des Konzerns weitergeleitet. Diese bestätigt den Erhalt der betreffenden Meldung und übernimmt dann die Bearbeitung; sie hält den Ethik-Ausschuss über den Fortschritt in der Angelegenheit auf dem Laufenden und informiert ihn auch über deren Abschluss.

Alle anderen Meldungen werden vom Ethik-Ausschuss selbst bearbeitet – entweder unmittelbar oder über die jeweils in den Ländern ernannten Ethik-Beauftragten, die direkt an ihn berichten. Veolia wie auch der Ethik-Ausschuss garantieren eine absolut vertrauliche Behandlung der Informationen in Bezug auf die Mitarbeitenden, die Beschuldigten und die gemeldeten Tatbestände. Darüber hinaus verpflichtet sich Veolia dafür zu sorgen, dass kein Mitarbeitender aufgrund einer von ihm gemachten Meldung Diskriminierungen irgendwelcher Art, insbesondere Mobbing/Belästigung oder Vergeltungsmaßnahmen, ausgesetzt ist. Den Mitarbeitenden von Veolia werden Leitlinien zur Nutzung des konzerninternen Whistleblowing-Systems an die Hand gegeben. 

d. ) Ja. Auch sie können Whispli dafür nutzen. Unternehmensfremde können sich darüber hinaus auch direkt an den Ethik-Ausschuss wenden: ethique.ve@veolia.com bzw. sich im Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention informieren. Speziell bei Tatbeständen, die ihrer Ansicht nach als Korruption oder unerlaubte Einflussnahme zu werten sind, auch unter der Telefonnummer +33 185 57 76 76.

4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?

b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.

c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?

d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?

e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?

f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.

a.) Die Lieferantencharta stellt unseren Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen dar, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst. 

b.) Die Prozesse der Lieferantenauswahl vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft umfassen auch die Prüfung von menschenrechtlichen Risiken. 

c.) Es erfolgen keine Schulungen von Lieferanten bezüglich der Menschenrechte.

d.) Die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen stellt Veolia in Deutschland mithilfe der Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, regelmäßigen Lieferantenbewertungen sowie der Auditierung besonders wichtiger Lieferanten (in Bezug auf Kerngeschäftsnähe und Umsatz) über EcoVadis. 

e.) Da es im Berichtszeitraum keine Konfliktsituationen mit Lieferanten in Bezug auf unsere Grundprinzipien gab, wurden keine Maßnahmen ergriffen. 

f.) Es gab bislang keine Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Lieferanten von Veolia in Deutschland. Es gibt kein allgemeingültiges Konzept zur Wiedergutmachung, vielmehr würden im Fall einer Menschenrechtsverletzung fallbezogen Maßnahmen ergriffen die je nach Schweregrad vom klärenden Gespräch über das Einforderung von Verbesserungen mit Fristsetzung bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehung reichen können.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Für Veolia Deutschland einschließlich der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften weltweit gilt die gruppenweite Strategie Veolia und die Menschenrechte, die von der Muttergesellschaft in Paris verabschiedet wurde. Veolia will seine Aktivitäten im Einklang mit den Menschenrechten und international anerkannten sozialen Grundrechten durchführen.

Die Muttergesellschaft Veolia Environnement ist seit 2003 Mitglied des UN-Global Compact. Damit verpflichtet sich die Gruppe, 10 Grundprinzipien hinsichtlich Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und Umweltschutz einzuhalten. Seit 2014 befindet sich Veolia im Rahmen des Differenzierungsprogramms des Global Compact auf der Stufe „fortgeschritten“; dieses Programm ist mit 21 spezifischen Kriterien der höchste Standard der freiwilligen Berichterstattung zur verantwortungsvollen Entwicklung bei den Vereinten Nationen. Veolia bekennt sich darüber hinaus weltweit zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und setzt sich für die Achtung der Menschenrechte ein. 

Die Veolia Menschenrechtsstrategie zielt darauf ab, die Prinzipien und Maßnahmen der Gruppe zu diesem Thema erkennbar zu machen. Veolia strebt an, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, um den menschenrechtlichen Herausforderungen zu begegnen.

Die Menschenrechtsstrategie der Gruppe basiert auf folgenden Maßnahmen:
Veolia ist in vielen Ländern tätig und bindet seine Kunden, Subunternehmer und Lieferanten aktiv in die Umsetzung seiner Menschenrechtsstrategie ein. Für Veolia Deutschland ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange in den Bereichen Compliance und Nachhaltigkeit verankert. 
Das Thema wird intern regelmäßig kommuniziert. Zudem stellt Veolia ein E-Learning-Modul zum Thema zur Verfügung.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Veolia in Deutschland ist in Deutschland tätig. Die Risikoanalyse erfolgt nicht nach Standorten, sondern stets auf der Grundlage möglicher Szenarien und Situationen mit Berücksichtigung der jeweils betroffenen Geschäftseinheiten. Aus diesem Grund ist eine Auskunft zur Abdeckung von Standorten nicht möglich.
 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Alle neuen Lieferanten werden anhand von sozialen Kriterien bewertet. 
 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

a. Während des Berichtszeitraums wurden 20 neue strategische Lieferanten über EcoVadis auf ihre sozialen Auswirkungen überprüft und 20 weitere Lieferanten wurden über Ecovadis reevaluiert (Lieferanten, die in vergangenen Ecovadis-Kampagnen Scores < 45 / 100 erreicht hatten).

b. Es wurden bei keinem Lieferanten erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt.

c. Es wurden im Berichtszeitraum keine erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette ermittelt.

d. 0% 

e. 0%.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Für Veolia in Deutschland ist es Verpflichtung und Selbstverständnis, zum Gemeinwesen in den Regionen beizutragen, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt. Der Anspruch, regionale Entwicklung auf verantwortungsvolle Weise zu unterstützen, hat lange Tradition und ist daher im Unternehmenszweck verankert:

„Wir sind davon überzeugt, dass sich die Menschheit nur dann weiterentwickeln kann, wenn die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen als untrennbare Einheit betrachtet werden. Diese Überzeugung prägt die Geschichte des Unternehmens, das bereits zur Zeit seiner Gründung im Jahr 1853 eine wegweisende Rolle übernahm, indem es mit dem Zugang zu Trinkwasser eine grundlegende Voraussetzung für die öffentliche Gesundheit und Lebensqualität schuf.“
Unternehmenszweck „Our Purpose“
 
Eines der Ziele des Unternehmens hierzu ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in den verschiedenen Regionen. Als Nachweis hierfür dient eine jährlich veröffentlichte Studie, die den globalen Einfluss von Veolia auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand quantifiziert. Eine Prüfung der internen Prozesse erfolgt zweimal jährlich über eine Abfrage inklusive eines Berichts an den COMEX sowie das Gesamtunternehmen und ist Teil der jährlichen, öffentlichen Berichterstattung.

Veolia in Deutschland ist mit seinen Standorten und Beschäftigten fest in den Regionen verankert, in denen es tätig ist. Es wäre ein Risiko für das Unternehmen, die Verantwortung für die Entwicklung dieser Regionen - auch über das Kerngeschäft hinaus - nicht zu übernehmen. Der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie die Lebensqualität vor Ort sind Bedingung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, deshalb leistet Veolia hier auf unterschiedliche Weise einen Beitrag. 

Zum einen unterstützt Veolia in Deutschland lokale Wirtschafts- und Umweltprojekte. Hierzu zählt zum einen unser Zusammenwirken mit anderen Unternehmen und Akteuren in der Region zum Beispiel in Netzwerken für Energieeffizienz, in Kooperationen zur Förderung von Startups oder zur Einrichtung zukunftsorientierter Ausbildungsmöglichkeiten. Zum anderen umfasst dieses Engagement die Unterstützung von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. -organisationen mit regionaler Bedeutung. 2021 gehörten hierzu unter anderem die Sponsorings von Dynamo Dresden, Eintracht Braunschweig sowie Hamburg Towers, Muldenthal-Triathlon und Sportverein Union 1861 Schönebeck. Im kulturellen Bereich engagierten sich die Unternehmen von Veolia in Deutschland in den beiden zurückliegenden Jahren u.a. für das Theaterfestival ViaThea in Görlitz oder bei der Ausstellungsreihe “Les Vitrines” des Freundeskreise Maison de France Berlin. Die Sponsoringaktivitäten von Veolia in Deutschland beliefen sich 2021 auf 2,1 Millionen Euro.  

Über die Sponsoring-Aktivitäten hinaus setzen sich die Unternehmen der Veolia Gruppe in Deutschland vielfältig für die Unterstützung von Umweltprojekten, Umweltbildung und soziale Belange in ihren Regionen ein. Veolia sensibilisiert mit seinem Engagement für Umweltfragen: Die Veolia Stiftung bündelt seit 2001 die Förderung gemeinnütziger Organisationen in den Regionen, in denen Veolia operativ tätig ist. Mit ihrem Patenschaftsmodell verbindet die Veolia Stiftung unternehmerisches Engagement mit dem ehrenamtlichen Einsatz seiner Beschäftigten. Förderschwerpunkte sind die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Verbesserung von Energieeffizienz sowie der Schutz von Wasserressourcen und Biodiversität. Sie setzt damit außerdem auf einen Wissenstransfer zwischen wirtschaftlichem und gemeinnützigem Sektor und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Seit 2014 gibt es außerdem das Förderprogramm ProEhrenamt der Veolia Stiftung. Gemeinnützige Organisationen, in denen sich Veolia-Beschäftigte mindestens 100 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagieren, können darüber je 500 € Fördermittel pro Jahr erhalten. 2021 konnten 82 Organisationen (2020: 76) unterstützt werden. 2021 feierte die Veolia Stiftung ihr 20-jähriges Bestehen und blickt zurück auf 320 unterstützte ProEhrenamt Projekte, 3,5 Mio. Euro geleistete Projektförderung und 450 geförderte Projekte und Patenschaften.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Umsatz
2020: 1,9 Mrd. €
2019: 1,8 Mrd. €
2018: 1,9 Mrd. €

Veolia hatte sich in seinen Verpflichtungen für nachhaltige Entwicklung 2015-2020 weltweit das Ziel gesetzt, seine Ausgaben lokal bzw. regional zu investieren und dabei bis 2020 eine Quote von 80 Prozent beizubehalten. Veolia in Deutschland hat diesen Wert im Berichtszeitraum mit rund 86 Prozent übertroffen. 

Darüber hinaus trägt Veolia mit Sponsorings für Umwelt-, Sport- und Kulturprojekte (2020 rund 1,7 Mio. € bundesweit) sowie mit Spenden der Veolia Stiftung für gemeinnützige Projekte zur erfolgreichen Entwicklung der Regionen bei, in denen das Unternehmen tätig ist.

Weiterführende Informationen über den ausgeschütteten und beibehaltenen wirtschaftlichen Wert werden ausschließlich auf Ebene des Veolia Gesamtkonzerns kommuniziert. Die deutsche Landesgesellschaft ist nicht ermächtigt, börsenrelevante Informationen zu veröffentlichen.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Verantwortung für die Aktivitäten der Unternehmensgruppe im Bereich Public Affairs hat seit 2020 der Leiter Unternehmenskommunikation/Marketing inne. Veolia in Deutschland vertritt seine politischen Interessen weiterhin im Wesentlichen über die aktive Mitgliedschaft in nationalen Fach- und Branchenverbänden. Im Berichtszeitraum 2021 gab es kein konkretes Gesetzesvorhaben, zu dem Veolia in Deutschland seine Position aktiv eingebracht hat. 

Veolia in Deutschland ist nicht in Lobbylisten eingetragen. Mit der Einführung des zentralen Lobbyregisters zum 01.01.2022 erfolgt hierzu nochmals eine deutschlandweite Überprüfung und anschließend - falls vom Gesetzgeber vorgegeben - ein Eintrag ins zentrale Lobbyregister. Die Unternehmen der Veolia-Gruppe in Deutschland leisten grundsätzlich weder Zuwendungen an Regierungen noch Spenden an Parteien und Politiker. Dies entspricht den Vorgaben der Ethik-Richtlinie, welcher Ende 2019 durch die Umsetzung der konzernweit gültigen Veolia-Richtlinie “Mitgliedschaften & Lobbying” in Deutschland konkretisiert wurde. 

Veolia in Deutschland ist - zum Teil über Tochtergesellschaften oder Einzelpersonen - Mitglied in folgenden politisch aktiven Organisationen:

BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (Zusammenschluss aus BGW, VDEW und VDN)
BNW - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft
BSV - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
BVE - Bundesverband der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft
DENEFF - Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.
EIT RAW Material
GEODE - Groupement Européen des Entreprises et Organismes de Distribution d'Énergie EWIV
UPJ - Unternehmen Partner der Jugend - Mitglied im Unternehmensnetzwerk Unternehmen "Aktiv im Gemeinwesen"
Wirtschaftsforum der SPD e.V
Wirtschaftsrat der CDU

Energie
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V.
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall
Fachverband Biogas e.V.
FFI - Fernwärme Forschungsinstitut

Entsorgung
BDE - Bundesverband der Deutschen Entsorgungs- Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
Gütegemeinschaft Kompost Ost e.V.

Wasser
DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

a./b. Veolia Deutschland leistet grundsätzlich keine Spenden an Parteien.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Veolia in Deutschland hat sich folgendes Ziel gesetzt, um Ethik und Compliance im Unternehmen zu fördern und das verantwortungsvolle Handeln aller Mitarbeitenden zu stärken:

Indikator Baseline 2019 Ziel 2021 Ergebnis 2021 Ziel 2022
% positiver Antworten in der Engagement-Befragung auf die Frage “Werden Veolia Werte und -Ethik in meiner Einheit berücksichtigt?” 84 (Top 5000) 85,5 (Top 5000)71 (All Staff) 92 (Top 5000)
64 (All Stuff)
86/73

Oberstes Ziel des Compliance Management Systems bei Veolia ist es, regelkonformes Verhalten zu fördern, Compliance- und Haftungsrisiken zu minimieren und Fehlverhalten nachhaltig zu unterbinden. Die im Dezember 2018 aktualisierte Ethik-Richtlinie dient der umfassenden internen Information und Orientierung zum Thema. Den Rahmen für ein korrektes Verhalten im Geschäftsverkehr definieren des Weiteren der Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention, der Finance Managers Code of Conduct und weitere Richtlinien.

Im Jahr 2019 wurde für die deutsche Veolia-Organisation - mit Unterstützung der Konzernzentrale - eine umfassende Korruptions-Risikobewertung vorgenommen. Diese Bewertung wurde durch das Management Board (COMEX) von Veolia in Deutschland diskutiert und freigegeben. Auf Basis dieser Bewertung wurde ein Maßnahmenplan erstellt und vom COMEX freigegeben. Aus diesem Maßnahmenplan wurden 2020 für Schlüsselbereiche in Absprache mit den betreffenden Risikoeignern individuelle Maßnahmenpläne entwickelt. Der Compliance-Bereich in Deutschland unterstützte die Risikoeigner bei der Umsetzung der Maßnahmen. Weitere präventive Maßnahmen, um korrektes Verhalten im Geschäftsverkehr sicherzustellen, sind Regelungen im Arbeitsvertrag (z. B. bezüglich der Annahme von Geschenken), Richtlinien zum Themen Geschäftsvermittler, Interessenkonflikte, Sponsoring und Spenden, Mitgliedschaften und Datenschutz, ein internes Kontrollsystem mit Elementen wie Vier-Augen-Prinzip und Funktionstrennung sowie Vollmachts-/ Unterschriftenregelungen. Zusätzlich werden bei ausgewählten Veolia-Gesellschaften bzw. bei bestimmten Themen proaktiv Prüfungen und interne Audits durchgeführt. Für Mitarbeitende in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen sind Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen zur Steigerung der Sensibilisierung für das Thema verpflichtend. 

Die Ethik-Richtlinie beschreibt zudem das im Gesamtkonzern eingeführte Hinweisgeber-Tool Whispli. Hierüber können Mitarbeitende vertraulich (potenzielles) Fehlverhalten melden. Die unabhängige Ethik-Kommission bzw. die Compliance- und Ethikorganisation geht eingegangenen Hinweisen nach. Whispli ist auch für externe Anspruchsgruppen von Veolia in Deutschland verfügbar. Dabei werden die Rechte von Hinweisgeber*innen in der Veolia Gruppe besonders geschützt. Mit diesem System kann Fehlverhalten frühzeitig erkannt und gegebenenfalls sanktioniert werden. Mitarbeitende, die den Verdacht haben, dass gegen die in der Richtlinie dargelegten Verhaltensnormen verstoßen wird, können sich auch an den Compliance-Bereich, an die Kontakt- und Beratungsstelle für Korruptionsprävention oder das Ethik-Komitee der Veolia Gruppe wenden. Veolia führt außerdem weltweit ein sogenanntes Fraud-Reporting durch, das zweimal im Jahr relevante Vorfälle aufnimmt und berichtet. Alle deutschen Veolia Gesellschaften nehmen an diesem Verfahren teil. Aufgetretene Fälle werden analysiert, um durch geeignete Maßnahmen das Risiko einer Wiederholung auszuschließen.

Alle wesentlichen operativen Gesellschaften der Veolia Deutschland Gruppe unterziehen sich einer unabhängigen Zertifizierung als Fachunternehmen in ihrem Geschäftsbereich. In diesem Rahmen werden jeweils die Einhaltung der fachspezifischen rechtlichen Bestimmungen sowie der Prozess zur Überwachung und Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen unabhängig überprüft. Zudem wird im Rahmen der Jahresabschlüsse ein Self-Assessment zur Effizienz und Wirksamkeit der bestehenden Prozesse durchgeführt. Im Jahr 2021 hat der Bereich Compliance zum dritten Mal im Rahmen eines eigenständigen Fragebogens die Wirksamkeit und Effizienz der bestehenden Compliance-Prozesse überprüft. Die Second-Level-Controls werden im Compliance-Bereich insbesondere über die Aufstellung von Maßnahmenplänen zur Risikominimierung nach Durchführung des Korruptions-Risikoassessments und die Prüfung von deren Umsetzung wahrgenommen.Für die spezifisch gegen Korruption implementierten Second-Level Controls gibt es verschiedene zuständige Unternehmensbereiche. Der Bereich Finance zieht beim jährlichen Control Assessment Process (CAP) Einzelfragen zur Antikorruption mit ein. Das Assessment erfolgt jährlich mit der Bezeichnung "CAP Kampagne". Speziellen Fokus auf Korruptionsrisiken im engen Sinne haben insbesondere folgende CAP Key Controls:  Darüber hinaus gibt es CAP Key Controls, die im weiteren Sinne bezüglich Korruption wirken, z.B. im Purchase-to-Pay-Prozess: Als Third-Level Control gilt das Internal Audit. Die Konzernrevision in Paris führt gemäß einem jährlichen Prüfungsplan Audits durch. Schwerpunkt der Audits ist das interne Kontrollsystem. Im Rahmen von Stichprobenprüfungen sind auch Compliance Fragestellungen beinhaltet. Die deutsche Revisionsabteilung hat auch einen jährlichen Prüfungsplan. Er sieht Prüfungsmissionen vor, die jeweils einen Fokus auf ein bestimmtes Korruptionsrisiko haben. 

Daneben führen Wirtschaftsprüfer Jahresabschlussprüfungen durch, bei denen auch Fragen zum Compliance Management System und zum internen Kontrollsystem gestellt werden.

Die Verhinderung von Compliance-Verstößen ist eine unternehmensweite Aufgabe von Management, Führungs- und Prozessverantwortlichen und jedem einzelnen Mitarbeitenden der Gruppe. Innerhalb von Veolia in Deutschland sind Compliance-Fragen direkt dem Vorsitzenden der Geschäftsführung zugewiesen. Auch in den Tochtergesellschaften der Veolia Deutschland Gruppe ist das Thema in der Regel dem Vorstandsvorsitzenden beziehungsweise dem Vorsitzenden der Geschäftsführung unterstellt. Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Compliance-Kultur wurde von der Geschäftsführung von Veolia in Deutschland (dem Comex) im September 2018 beschlossen, ein Compliance-Management-System in der Gruppe zu etablieren und ein entsprechendes Programm umzusetzen. Hierzu wurde unter Führung des Compliance-Direktors Deutschland eine eigenständige Organisation für diesen Aufgabenbereich aufgebaut. Kernelemente dieser Organisation sind: Mitarbeitende werden regelmäßig geschult. Dabei wird nach einem risikobasierten Ansatz ein Schwerpunkt auf Führungskräfte und Mitarbeitende in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen gelegt. Zu den in den Schulungen behandelten Themen gehören Anti-Korruption, Verhaltenskodex, Vermeidung wettbewerbswidrigen Verhaltens, Interessenkonflikte, Geschäftsvermittler, Mitgliedschaften in Berufsverbänden und Datenschutz. Außerdem gibt es Onboarding-Schulungen für die Mitarbeitenden. Dabei sind 2020 im Rahmen der Überarbeitung von Onboarding-Prozessen im Bereich Compliance für Führungskräfte und Mitarbeitende in risikoexponierten Bereichen zentrale Schulungsinhalte und Prozesse entwickelt worden.Ergänzend zur Schulungskampagne gibt es eine Reihe von Kommunikationsaktivitäten, um sicherzustellen, dass eine möglichst große Anzahl von Mitarbeitenden erreicht wird. Dazu nutzen wir verschiedene Kanäle und Medien, um den Sachverhalt möglichst verständlich und zugänglich zu machen, z.B. Poster, Infografiken, Artikel in der Mitarbeitendenzeitung oder Intranet-Postings. Eine Kommunikationskampagne zum Thema wurde 2021 in der gesamten Organisation ausgerollt. Die Führungskräfte haben  eine wichtige Rolle dabei gespieltn, alle Mitarbeitenden durch diese Kampagne zu erreichen. 

Wir legen Wert auf die ständige Verbesserung des CMS. Das Compliance-Team hat jährliche Ziele festgelegt und misst sich an diesen. Als Teil des Strategieprogramms Impact 2023 wurde ein neuer Indikator eingeführt, der unsere Arbeit leitet und zur Messung des Fortschritts in den kommenden Jahren verwendet werden wird. Jedes Jahr werden die Mitarbeitenden gebeten, zu bewerten, inwieweit ihrer Meinung nach Ethik und Werte im Unternehmen gelebt werden. Die Konzentration auf die Treiber dieser Bewertung wird es uns ermöglichen, Unterziele für die Zukunft zu entwickeln. Bislang haben wir unsere Ziele erreicht. Die ständige Ausweitung der Anforderungen an die Compliance wird uns jedoch in der kommenden Zeit vor Herausforderungen stellen.

Im Jahr 2019 wurde für die deutsche Veolia Organisation - mit Unterstützung der Konzernzentrale - eine umfassende Korruptions-Risikobewertung vorgenommen. Dabei wurden bestimmte Risikoszenarien und kritische Situationen mit Teilnehmenden aus dem Management und den verschiedenen Fachbereichen besprochen und bewertet. Auf Basis bestehender Prozesse und unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung dieser Prozesse wurden mögliche Schwachstellen und Verbesserungspotentiale analysiert. (Die Risikoanalyse erfolgte nicht nach Standorten, sondern stets auf der Grundlage möglicher Szenarien und Situationen mit Berücksichtigung der jeweils betroffenen Geschäftseinheiten. Aus diesem Grund ist eine Auskunft zur Abdeckung von Standorten nicht möglich.)
Die im Ergebnis dieses Prozesses vorgenommene Bewertung wurde durch das Management Board (COMEX) von Veolia in Deutschland diskutiert und freigegeben. Auf Basis dieser Bewertung wurde zunächst ein globaler Maßnahmenplan für Veolia in Deutschland erstellt und vom COMEX freigegeben. Auf Basis der Risikoanalyse und des globalen Maßnahmenplans wurden in bestimmten Schlüsselbereichen (Finanzen, Kommunikation, M&A, Vertrieb, Einkauf, Operations) individuelle Maßnahmenpläne erstellt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde regelmäßig kontrolliert. Eine erneute Bewertung der Korruptionsrisiken für Veolia in Deutschland ist für 2022 geplant. Die Risikobewertung fließt unter anderem in die Planung und Umsetzung von Trainings- und Kommunikationskampagnen und von individuellen Trainings- und Kommunikationsmaßnahmen ein. Dies ist am Beispiel Wettbewerbsrisiken näher erläutert: Das Potenzial der Beteiligung an wettbewerbswidrigen Praktiken ist ein Risiko, dem wir ausgesetzt sind. Die Gruppe misst der strikten Einhaltung (Compliance) der für seine Geschäftsfelder geltenden Wettbewerbsvorschriften größte Wichtigkeit zu, und zwar in allen seinen operativen Komponenten und in allen Ländern, in denen es tätig ist. Veolia als Gesamtkonzern „fordert all seine Mitarbeitenden auf, ständig vor diesen Risiken auf der Hut zu sein“ (Competition Law Compliance Guide, veröffentlicht 2010. Seite 2, Einführung von Antoine Frérot). Um die Einhaltung sicherzustellen, hat die Gruppe zahlreiche Maßnahmen ergriffen:  Zuwiderhandlungen gegen die internen Richtlinien können eine interne Ermittlung nach sich ziehen. Es kann außerdem zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und zu externen Ermittlungen, zivilrechtlichen Verfahren und Strafanzeigen führen.
 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

  1. Im Jahr 2019 wurde eine landesweite Korruptionsrisikobewertung abgeschlossen. Die Risikoanalyse erfolgte nicht nach Standorten, sondern stets auf der Grundlage möglicher Szenarien und Situationen mit Berücksichtigung der jeweils betroffenen Geschäftseinheiten. Aus diesem Grund ist eine Auskunft zur Abdeckung von Standorten nicht möglich.
  2. Siehe Antwort oben. 

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum 2021 gab ein keine bestätigten Korruptionsfälle. 

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Veolia in Deutschland wurden im Berichtszeitraum 2020 keine erheblichen Bußgelder oder nicht monetäre Sanktionen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften auferlegt.