14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
In unserem “Nachhaltigkeitsleitbild” bekennt sich die Berlin Hyp zu den 10 Prinzipien des UN Global Compact.
Die Berlin Hyp ist zudem 2014 der “Charta der Vielfalt“ beigetreten und vertritt deren Anforderungen zu Diversity. In unserem “Code of Conduct“ wird außerdem der Schutz von Mitarbeitern und ihrer Rechte explizit festgeschrieben. Alle durch den Betriebsrat vertretenen Mitarbeiter sind gleichzeitig vom Tarifvertrag unserer Branche erfasst. Da mehr als 95% unserer Mitarbeiter in Deutschland tätig sind, unterliegen fast alle unsere Mitarbeiter den deutschen Vorschriften zur betrieblichen Mitbestimmung und den Rechten zur Vereinigungsfreiheit. Da der Betriebsrat gemäß Betriebsverfassungsgesetz auch für eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen zuständig ist, ist er auch ein Instrument zur Einbindung der Mitarbeiter in das Nachhaltigkeitsmanagement.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Unsere Führungskultur zeichnet sich durch Wertschätzung, Zielorientierung, Nachhaltigkeit und ausreichende Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume für alle Mitarbeiter aus. Die Führungskräfte unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Entwicklung entlang ihrer Berufs- und Lebensphasen.
Diese Haltung bestimmt unsere Mitarbeiterstrategie und unterstützt damit die Gesamtstrategie der Berlin Hyp:
- Ausbau der Stellung als einer der führenden gewerblichen Immobilienfinanzierer in Deutschland
- Weitere Integration als Verbundpartner für die gewerbliche Immobilienfinanzierung in der Sparkassen Finanzgruppe
Das können wir nur erreichen, wenn wir die besten Mitarbeiter für die Berlin Hyp gewinnen und an uns binden. Eine systematische Personalplanung ist dafür Voraussetzung. Sie liegt in der Verantwortung des Personalbereichs.
Zur Deckung des Personalbedarfs nutzen wir interne und externe Quellen. Zu besetzende Stellen werden immer auch intern ausgeschrieben und qualifizierte interne Bewerber erhalten die Chance auf ein Bewerbungsgespräch. Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften konzentrieren wir uns auf Trainees und die Ausbildung von Studierenden im dualen Studium der Betriebswirtschaftslehre. Durch den Einsatz von Werkstudenten und Praktikanten wird das Nachwuchskräftekonzept abgerundet.
Das Thema Arbeitssicherheit ist im zentralen Arbeitsschutzausschuss an unserem Hauptsitz in Berlin angesiedelt. Er ist für alle Standorte zuständig. Die Aufgaben und die Besetzung des Ausschusses sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben. Alle Bereiche sind im Arbeitsschutzausschuss durch Interessenvertreter repräsentiert und arbeiten partnerschaftlich zusammen.
Darüber hinaus hat die Berlin Hyp einen Gesundheitszirkel etabliert. Dieser trifft sich einmal pro Quartal zu einem Hierarchie übergreifenden Gesprächskreis. Er analysiert anonymisierte Krankheitsdaten und Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen, um Vorschläge für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu erarbeiten.
Das eigentliche Gesundheitsmanagement wird vom Personalbereich verantwortet. Wesentliche Elemente sind hier:
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Betriebliche Wiedereingliederung
- Maßnahmen der Gesundheitsförderung
Unsere Gesundheitsförderung umfasst beispielsweise den Abbau von Belastungsrisiken am Arbeitsplatz oder die Stärkung der Selbstbestimmung durch die Förderung des sozialen und individuellen Gesundheitsbewusstseins. Hierzu finden einmal jährlich Gesundheitstage sowie regelmäßige, kostenfreie Fachvorträge in Zusammenarbeit mit unter anderem Krankenkassen, Fitnesshäusern und Personaltrainern statt. Ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit unserer Mitarbeiter ist die Betriebssportgemeinschaft Berlin Hyp e.V. Seit über 20 Jahren werden sportliche Aktivitäten für mehr Fitness, Teamgeist und Turniere in der Branche durch die Berlin Hyp finanziell gefördert. Aktuell sind mehr als 300 Mitarbeiter aktive Mitglieder.
Wir sind der festen Überzeugung, dass Vielfalt Vorteile aus Gegensätzen schafft. Diese Haltung unterstreichen wir unter anderem durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt. Und diese Haltung wird in der Berlin Hyp nicht nur aktiv gefördert, sondern auch eingefordert. Unsere Richtlinie Menschenrechte, Diversity und Inklusion gibt unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern klare Orientierung für das tägliche Handeln. Sie basiert auf nationalen Gesetzgebungen sowie internatio- nalen Standards, wie unter anderem:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Konventionen der Vereinten Nationen mit Bezug zur Arbeitswelt
- Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Europäischen Union
Dabei bietet die Richtlinie nicht nur Orientierung, sondern sie gibt auch konkrete Vorgaben zur Förderung von Vielfalt vor. So hat sich die Berlin Hyp für die zweite und dritte Managementebene auf Zielgrößen für die Mindestzahl von weiblichen Führungskräften festgelegt. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen soll noch stärker in die Unternehmens- kultur integriert werden. Das wollen wir beispielsweise erreichen durch:
- Frühzeitige Potenzialerkennung und Förderung von Frauen
- Gleichzeitige Förderung von Männern (unbedingte Chancen- gleichheit)
Der Prozess wird durch folgende Maßnahmen flankiert:
- Ansprache beider Geschlechter bei Stellenausschreibungen und eine transparente Bewerberauswahl.
- Im Mitarbeitergespräch für Führungskräfte bezüglich ihres Führungsverhaltens ist die Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Pflichtbeurteilungskriterium und ein nachzuweisendes Verhalten.
- Gleichberechtigter Zugang zu Personalentwicklungsmaßnahmen.
Chancengleichheit fördern wir auch, indem wir unsere Mitarbeiter unterstützen, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Die Vielzahl von Arbeitszeitmodellen und die Betriebsvereinbarung zu Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit sorgen für Transparenz und Gleichberechtigung. Mit der Einführung von Vertrauensarbeitszeit im Berichtsjahr entsprechen wir den Anforderungen an eine zeitgemäße Flexibilisierung der Arbeitszeit und erleichtern den Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diskriminierungsfreiheit bedeutet für die Berlin Hyp, dass Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner keine Vor- oder Nachteile erhalten hinsichtlich:
- der Rasse,
- der Hautfarbe,
- des Geschlechts,
- der Sprache,
- der Religion,
- der politischen Anschauungen,
- sonstiger Anschauungen,
- der nationalen Herkunft,
- der sozialen Herkunft,
- des Vermögens,
- der Geburt,
- der sexuellen Orientierung und
- jeglichen sonstigen Status.
Ausgangsbasis für die Durchsetzung von Menschenrechten, Diversity und Inklusion sind bei der Berlin Hyp die in Deutschland relevanten Gesetze.
Alle unter die Mitbestimmungspflicht fallenden Mitarbeiter werden von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen erfasst.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Durch Aus- und Weiterbildungen erhalten und verbessern wir kontinuierlich die Leistungsfähigkeit unserer Führungskräfte und Mitarbeiter und fördern die individuelle Leistungsbereitschaft. Die jeweiligen Führungskräfte steuern die individuellen Entwicklungsschritte ihres Teams. Auf Grundlage jährlicher Mitarbeitergespräche sowie der aktuellen und zukünftigen Aufgabenstruktur initiieren und begleiten sie bedarfsorientierte Maßnahmen. Ziel aller Maßnahmen ist:
- eine vorausschauende Entwicklung und Sicherung qualifizierten Personals,
- die Anpassung an neue Organisationsformen und neue
- Technologien zum Einstieg in neue Tätigkeitsfelder sowie
- eine Erhöhung der Flexibilität im betrieblichen Einsatz zu erreichen.
Der Funktionszyklus der Personalentwicklung besteht aus Bedarfserhebung, Zielfestsetzung, Planung und Durchführung der Maßnahme, Erfolgskontrolle und Transfersicherung.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.
Anzahl Unfälle: 8
Ausfalltage gesamt: 202
Längster unfallbedingter Ausfall in Tagen: 54
Krankenquote gesamt (in %): 6,01
Krankenquote Dauerkranke (in %): 1,02
Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.
Die Berlin Hyp verhandelt Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht direkt mit Gewerkschaften, sondern gemäß den gesetzlichen Anforderungen mit dem Betriebsrat des Unternehmens.
Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.
Im Berichtsjahr haben sich Mitarbeiter durchschnittlich 23,4 Stunden und Führungskräfte 32,7 Stunden aus- und weitergebildet.
Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht,
Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.
Im Berichtsjahr lag die Frauenquote zum Stichtag 31. Dezember 2016 in der gesamten Belegschaft bei 49,7 Prozent. Mit 27 Prozent wurde die für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegte Zielgröße des Frauenanteils von 21 Prozent übererfüllt. In der zweiten Führungsebene konnten wir das Ziel von 27 Prozent nicht erreichen: 24 Prozent sind hier Frauen. Strukturelle Veränderungen in der Bank, die zum Wegfall von Führungspositionen führten, sind Ursache für diese Unterschreitung.
Im Jahr 2016 betrug die Schwerbehindertenquote 6,3 Prozent. Weitere Diversitätsaspekte werden gegenwärtig nicht erhoben.
Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.
Im Berichtsjahr wurden kene Vorfälle gemeldet.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Berlin Hyp bekennt sich zur Wahrung der Menschenrechte in allen Aktivitäten der Geschäftstätigkeit. Als Zeichen nach innen und nach außen sind wir 2015 dem UN Global Compact beigetreten. Folgende zwei Prinzipien des UN Global Compact setzt die Berlin Hyp im Kontext der Menschenrechte gezielt um:
- Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
- Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschen- rechtsverletzungen mitschuldig machen.
Zur Umsetzung dieser Prinzipien hat die Berlin Hyp mehrere Richtlinien verabschiedet, wie die Richtlinie Menschenrechte, Diversity und Inklusion aus denen wir konkrete Maßnahmen ableiten.
Auch von unseren Auftragnehmern und Lieferanten erwarten wir, dass sie im Einklang mit den Prinzipien des UN Global Compact und den Menschenrechten handeln, dazu gehören insbesondere:
- Unterbindung von Kinderarbeit
- Freie Wahl der Beschäftigung
- Vereinigungsfreiheit
- Diskriminierungsverbot
Durch eine Nachhaltigkeitsvereinbarung haben wir entsprechende Grundsätze und Anforderungen festgelegt. Auftragnehmer und Lieferanten sollen diese:
- verbindlich anerkennen,
- sicher, vollständig und jederzeit umsetzen sowie
- an ihre Lieferkette weitergeben und sich die Einhaltung bestätigen lassen.
Die Mitarbeiter der Abteilung Einkauf der Berlin Hyp können Auftragnehmer und Lieferanten durch Stichproben bzw. anlassbezogen mittels Fragebogen überprüfen. Dies kann jederzeit und unangekündigt im Rahmen geltenden Rechts geschehen. Dabei betrachten sie das Vorhandensein grundlegender Nachhaltigkeitsstrukturen, die Einhaltung von Grundsätzen sowie die Richtigkeit der im Fragebogen gemachten Angaben. Wesentliche Verstöße gegen die Grundsätze und Anforderungen im eigenen Unternehmen oder in der vorgelagerten Lieferkette sind unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Mitarbeiter von Lieferanten können sich bei Verstößen über das Hinweisgebersystem der Berlin Hyp direkt an den Compliance-Beauftragten wenden. Die Berlin Hyp behält sich bei Verstößen vor, einen partnerschaftlichen Aktionsplan zu vereinbaren oder schließlich ein Vertragsverhältnis zu kündigen. Die Berlin Hyp darf dazu auch den Fortschritt des Aktionsplans unangekündigt überwachen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Mit der Finanzierung von Immobilien – insbesondere von Green Buildings – leistet die Berlin Hyp einen wichtigen Beitrag für eine lebenswerte und leistungsfähige Infrastruktur in Deutschland und angrenzenden Ländern Europas und damit auch zur Erfüllung des UN Sustainable Development Goals 11– Nachhaltige Städte und Siedlungen. Außerdem bietet die Berlin Hyp mit ihren Kapitalmarktprodukten Anlegern eine sichere Form der Geldanlage. Darüber hinaus hat die Berlin Hyp Anforderungen und Vorgehensweisen festgelegt, um verantwortlich mit ökologischen und sozialen Risiken sowie Risiken aus einer mangelhaften Unternehmensaufsicht ihrem Regelgeschäft umzugehen. Schließlich hat die Berlin Hyp geschäftliche Aktivitäten in Bezug auf bestimmte kritische Branchen ausgeschlossen.
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
Unsere Geschäftstätigkeit ist beschränkt auf Europa. Sollten wir dennoch Geschäfte außerhalb Europa tätigen, orientieren wir uns an international anerkannten Standards zu Umwelt- und Sozialauswirkungen.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
Unsere Auftragnehmer und Lieferanten werden durch die Unterzeichnung unserer Nachhaltigkeitsvereinbarung bei Vertragsabschluss dazu verpflichtet, die Gesellschaft, in der sie tätig sind, durch die Förderung der Menschenrechte, die Verbesserung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen zu verbessern und ihre Auftragnehmer und Vorlieferanten dazu anzuhalten, sich gleichermaßen zu verhalten. Im Berichtsjahr wurde keine Stichprobe durchgeführt. Dies erfolgt ab 2017.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Die Berlin Hyp beschafft ausschließlich Waren und Dienstleistungen aus europäischen Ländern. Davon rund 90 Prozent aus Deutschland. Die Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten wird durch eine Bestätigung unserer umfassenden Nachhaltigkeitsanforderungen gesichert. Mittels eines Fragebogens überprüfen wir die tatsächliche Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsanforderungen durch unsere Auftragnehmer und Dienstleister und verifizieren deren Angaben mittels Stichproben.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Wir engagieren uns für die Gemeinschaft, in der wir leben und arbeiten und leisten damit einen positiven Beitrag für das gesellschaftliche Umfeld der Berlin Hyp. So haben wir im Berichtsjahr unsere langjährige Partnerschaft mit dem Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e.V. gepflegt und die Gesamtkosten einer Herbstfahrt (30.000 €) übernommen. Darüber hinaus spendeten wir 25.000 € an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen.
Auch unsere Mitarbeiter engagierten sich im Kinderhaus und spendeten beispielsweise Schultüten oder Erstausstattung für den Bezug einer neuen Wohnung (Gesamtwert 8.400 €). Außerdem engagierten sich viele Mitarbeiter und Führungskräfte tatkräftig in verschiedenen gemeinnützigen Organisationen (Gegenwert 41.500 €).
Zusätzlich förderte die Berlin Hyp im letzten Jahr die Betriebssportgemeinschaft Berlin Hyp e.V. im Rahmen eine Spende über 50.000 €.
Neben dem gesellschaftlichen Engagement wirkt die Berlin Hyp als Arbeit- und Auftraggeber an ihren Standorten positiv auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung ein.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.
Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit der Berlin Hyp resultieren im Wesentlichen aus Zins- und Provisionserträgen. Diese beliefen sich für das Jahr 2016 auf 504,4 Mio. €. Dem standen Zins- und Provisionsaufwendungen in Höhe von 206,0 Mio. € gegenüber. Betriebskosten im engeren Sinne sind der Berlin Hyp insbesondere durch Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 122,3 Mio. € entstanden, darunter ein Personalaufwand in Höhe von 62,6 Mio. €. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beliefen sich auf 55,3 Mio. €. Hierunter wurde auch der Aufwand des jährlichen Beitrags der Europäischen Bankenabgabe erfasst (10,9 Mio. €), der zur Einrichtung eines einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) innerhalb der Bankenunion der EU dient. Die sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der Bank wurde genutzt, um die Deckungslücke bei Pensionsrückstellungen im Rahmen der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vollständig zu schließen. Dadurch fielen Aufwendungen in Höhe 19,1 Mio. € an. Dieser Einmaleffekt prägt das sonstige betriebliche Ergebnis (-20,3 Mio. €) maßgeblich. Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge betrug 155,8 Mio. €. Für das Kreditgeschäft wurde 2016 saldiert eine Risikovorsorge in Höhe von 51,3 Mio. € ausgewiesen. Das Bewertungsergebnis für Wertpapiere der Liquiditätsreserve wies einen Ertrag von 15,6 Mio. € aus. Per Saldo resultierten damit Aufwendungen für die Risikovorsorge in Höhe von 35,7 Mio. €. Das Betriebsergebnis nach Risikovorsorge betrug 120,1 Mio. €. Trotz der Bildung von Vorsorgereserven zur Stärkung der regulatorischen Eigenmittel in Höhe von 50,0 Mio. €, durch eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, konnte an das Mutterunternehmen (Landesbank Berlin Holding AG, Berlin) ein Gewinn in Höhe von 73,0 Mio. € abgeführt werden. Neben sonstigen Steueraufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. €, löste die Berlin Hyp per saldo Steuerrückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. € auf. Im Berichtsjahr spendete die Berlin Hyp 55.000 € an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen.
Für weitere Informationen siehe Geschäftsbericht 2016 ab Seite 29 ff (
http://www.berlinhyp.de/uploads/media/BerlinHyp_Geschaeftsbericht_DE_WEB_doppel_verlinkt.pdf ).
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Berlin Hyp nimmt aus Überzeugung keinen direkten Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse. Wir beschäftigen keine Dritten, damit diese für die Berlin Hyp politische Kontakte pflegen oder Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beeinflussen.
Indirekt beteiligt sich die Berlin Hyp an der Meinungsbildung im öffentlichen Raum durch ihre branchenüblichen Mitgliedschaften in mehreren Unternehmensverbänden. Diese leisten Beiträge zur politischen und öffentlichen Meinungsbildung im Rahmen der öffentlich zugänglichen Verbandssatzungen und ihren Aufgabenstellungen.
Die Berlin Hyp ist unter anderem Mitglied in folgenden Verbänden und Interessen gruppen:
- Appraisal Institute
- Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V.
- Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte der Immobilien- und Pfandbriefbanken
- BFW – Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
- CBRE Financial Council
- Climate Bonds Initiative
- DSGV – Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
- DV – Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
- DVFA – Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
- GIF – Gesellschaft für Immobilienforschung e.V.
- HypZert
- ULI – Urban Land Istitute
- RICS – Royal Institution of Chartered Surveyors
- vdp – Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V.
- ZIA – Zentraler Immobilienausschuss
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
Grundsätzlich tätigt die Berlin Hyp keine Spenden an Politiker, politische Parteien oder parteinahe Organisationen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
In unseren Verhaltenscodex (Code of Conduct) haben wir alle Werte, Prinzipien und Methoden niedergelegt, die die Geschäftstätigkeit der Berlin Hyp auszeichnen. Er beinhaltet die Selbstverpflichtung aller Mitarbeiter der Berlin Hyp gegenüber Kunden, Vertriebspartnern, Dienstleistern und übrigen Marktteilnehmern zu ethischem und rechtlich korrektem Handeln. Er dient gemeinsam mit unserem Nachhaltigkeitsleitbild der Sicherung und Steigerung des Unternehmenswerts.
Das Thema Risikocontrolling bildet einen eigenen Bereich in unserer Organisationsstruktur. Die Themen Compliance und Recht sind zentral im Bereich Unternehmensentwicklung verankert. Der Leiter der Unternehmensentwicklung übernimmt damit auch die Funktion des Nachhaltigkeits-, Compliance- und Geldwäschebeauftragten. Er berichtet regelmäßig an den Vorstand und mindestens einmal jährlich an den Aufsichtsrat.
Grundlage für das Einschätzen und Minimieren potenzieller Risiken aus Geldwäsche, Terrorismus und sonstigen strafbaren Handlungen ist die sogenannte Gefährdungsanalyse. Sie wird einmal jährlich durchgeführt und umfasst alle Standorte. Die Analyse erfasst auch Betrugsrisiken – unter anderem Korruption – und bewertet die entsprechenden Kontrollaktivitäten der Einheiten. Die aus der Gefährdungsanalyse abgeleiteten Maßnahmen zur Prävention überprüft die Bank regelmäßig und ergänzt sie bei Bedarf. Darüber hinaus analysieren wir bekannt gewordene Fälle oder Verdachtsfälle der gesamten Branche, um Präventionsmaßnahmen zu verbessern und künftige Risiken bestmöglich auszuschließen.
Die Berlin Hyp duldet keine Form von Korruption oder Bestechung. Um zweifelsfreie Entscheidungen treffen zu können, gibt es bei der Berlin Hyp verbindliche Vorgaben für die Annahme und Gewährung von Geschenken, Vergünstigungen und Einladungen zu Veranstaltungen. Als weitere vorbeugende Maßnahme ist der Bestell- und Einkaufsprozess zentral im Bereich Organisation und IT verankert. Er wird durch die Neutrale Stelle verantwortet. Mit der Neutralen Stelle ist eine Organisationseinheit geschaffen worden, die für eine einheitliche Behandlung im Bestellwesen sorgt. Sämtliche Ausschreibungsverfahren werden hier koordiniert. Darüber hinaus werden alle Ausschreibungen durch die Abteilung Compliance begleitet.
Ergänzend zu unseren Maßnahmen in Bezug auf Korruption, Bestechung, Spenden und Sponsoring ist auch das Anbahnen oder Verabreden von Vereinbarungen zur Wettbewerbseinschränkung verboten. Mit Wettbewerbern gehen wir fair und respektvoll um.
Grundsätzlich werden alle Mitarbeiter dazu angehalten, Interessenskonflikte zu vermeiden und sich im ethischen Zweifelsfall an den Vorgesetzten oder einen Mitarbeiter für Compliance bzw. Geldwäsche zu wenden. Strafbare Handlungen von Mitarbeitern werden ausdrücklich nicht toleriert. Aufgedeckte Vorkommnisse verfolgen wir nach dem „Nulltoleranzprinzip“. Sollte sich ein Mitarbeiter nachweislich strafbar gemacht haben, werden jegliche strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen sowie zivilrechtlichen Konsequenzen ausgeschöpft. Wir haben umfangreiche Maßnahmen zur Verhinderung, zur Aufdeckung und zur adäquaten Reaktion auf wirtschaftskriminelle Handlungen getroffen. Hierzu nutzen wir nicht nur interne Möglichkeiten, sondern auch entsprechende externe Informationen von Kunden, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten. Zu diesem Zweck wurde ein Hinweisgebersystem („Whistleblowing“) eingeführt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.
Alle Geschäftsstandorte unterliegen der kontinuierlichen Überwachung durch die Abteilung Compliance sowie durch die Interne Revision.
Der Bestellprozess wurde auf die Erfüllung der Compliance-Vorgaben geprüft. Es ergaben sich im Berichtsjahr keine Auffälligkeiten.
Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.
Für das Jahr 2016 sind keine Korruptionsfälle bei der Berlin Hyp bekannt.
Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Im Berichtsjahr wurden keine signifikanten Bußgelder gegen die Berlin Hyp verhängt. Außerdem wurden keine nicht-montären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften gegen die Berlin Hyp ausgesprochen.
GRI 103-1, 103-2, 103-3 | Managementansatz – Schutz der Privatsphäre des Kunden
Die Berlin Hyp erhebt, verarbeitet und nutzt eine große Menge an personenbezogenen Daten von Kunden und Geschäftspartnern. Sie dienen dem allgemeinen Geschäftsbetrieb und ermöglichen die bedarfsgerechte Beratung und Betreuung der Kunden.
Der Umgang mit diesen personenbezogenen Daten muss sorgfältig, gesetzeskonform und nach klaren Regeln erfolgen, um nicht das in uns gesetzte Vertrauen unserer Kunden zu verlieren. Firmenintern und gegenüber Kunden und Geschäftspartnern muss deshalb immer darauf geachtet werden, wer welche Informationen erhält.
Der Datenschutzbeauftragte der Berlin Hyp hat die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Einzelnen hat der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren. Unter anderem muss nachvollzogen werden können, von wem wann welche personenbezogenen Daten eingegeben wurden bzw. wer wann auf welche personen- bezogenen Daten zugegriffen hat.
Im Kontext der rasanten Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnik ist das Datenschutzbewusstsein unserer Mitarbeiter von wesentlicher Bedeutung. Da trotz aller technischer Vorkehrungen der Mensch ein entscheidender Faktor für Datensicherheit bleibt, erhalten alle Mitarbeiter einen Datenschutzleitfaden. Anschließend ist die Selbstlernschulung zum Datenschutz zu absolvieren. Außerdem werden alle Mitarbeiter dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprechend – in der Regel bei der Einstellung – auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Datengeheimnisses hingewiesen und darauf verpflichtet. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass die ihm anvertrauten Daten unberechtigten Dritten nicht zur Kenntnis gelangen. Außerdem dürfen die Daten nicht verfälscht oder vernichtet werden. Gelangt einem Mitarbeiter die Nichtbeachtung von Vorschriften zum Datenschutz zur Kenntnis, ist der Datenschutzbeauftragte umgehend zu informieren.