14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
KESSEL hält die geltenden Gesetze zum Arbeitnehmerrecht ein und erfüllt diese auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Das Unternehmen hält sich an die im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Regelungen.
Da die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitnehmerrecht eingehalten werden, bestehen derzeit keine Risiken bezüglich der Arbeitnehmerrechte und damit kein Anlass für uns, in diesem Bereich Ziele zu setzen. Ein weiterführendes internationales Regelwerk wurde aktuell nicht aufgestellt.
Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, in den zahlreichen Qualitätszirkel, über KVP-Maßnahmen oder über Innovationsplattformen wie Idee+ und IdeeFix Ideen zum Nachhaltigkeitsmanagement beizutragen. Darüber hinaus sind alle Abteilungen in die Managementsysteme zu Umweltschutz, Qualität und Energie, die fester Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie sind, eingebunden.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Das Thema Arbeitsschutz hat bei KESSEL einen hohen Stellenwert und nimmt eine zentrale Rolle in den Prozessen ein. Das Arbeitsschutzmanagementsystem nach NLF / ILO-OSH 2001 gewährleistet, dass alle Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der betrieblichen Praxis berücksichtigt werden, um den Mitarbeitern eine sichere, gesundheits- und leistungsfördernde Arbeitsumgebung zu bieten. Die KESSEL AG nutzt das System, um Arbeitsschutzziele zu definieren und die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und zu bewerten. Das Arbeitsschutzmanagementsystem ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenspolitik und sieht vor, dass jeder Mitarbeiter einen Teil zum Gesamterfolg beiträgt.
Unternehmenserfolge sind nur mit qualifizierten und motivierten Mitarbeitern zu erreichen. Die KESSEL AG bietet ihren Mitarbeitern eine Vielzahl betrieblicher Leistungen an. Darunter auch das Sport- und Gesundheitsprogramm „Fit mit KESSEL“. Alle Mitarbeiter können an den wöchentlich stattfindenden Kursen wie „Gesunder Rücken“ oder „Kondition“, an Aktionen wie Beachvolleyball-Treffen, dem Triathlon Ingolstadt oder einer Skifahrt teilnehmen. So bietet das Unternehmen seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Das KESSEL-Bistro bietet jede Woche acht abwechslungsreiche und gesunde Mittagsmenüs sowie Brotzeiten zu einem günstigen Preis an. Darüber hinaus hat KESSEL zwei Betriebsärzte benannt, die regelmäßig alle Mitarbeiter arbeitsmedizinisch untersuchen. Für Notfälle steht ein Betriebssanitäter bereit und zahlreiche Mitarbeiter wurden zu Ersthelfern ausgebildet. Das Arbeitsschutzmanagement sorgt zudem für eine sichere Arbeitsumgebung. Arbeitssicherheit und das gute Betriebsklima bei KESSEL sorgen für eine hohe Gesundheitsquote.
Die KESSEL AG ist ein von der IHK ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb mit einer Auszubildendenquote von über 8%. Doch auch nach der Ausbildung ist mit dem Lernen nicht Schluss. Denn nur durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen kann gewährleistet werden, dass alle Mitarbeiter auf dem aktuellen Wissensstand in ihrem Arbeitsbereich sind und sich auch in neue Bereiche einarbeiten sowie weiterqualifizieren. Die KESSEL AG bietet ihren Mitarbeitenden eine Vielzahl von Fortbildungen - angefangen bei Sprachkursen bis hin zu Meisterlehrgängen - an. So haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit, ihr Wissen aufzufrischen und ihr gesamtes Berufsleben hindurch Neues zu lernen.
Mit dem KESSEL-Kulturprogramm können die Mitarbeiter das kulturelle Angebot der Region besser kennen lernen. Die KESSEL AG stellt den Mitarbeitern jährlich ein kostenloses Kartenkontingent für ausgewählte Theaterstücke am Stadttheater Ingolstadt zur Verfügung. Neben einem kulturellen Angebot fördert KESSEL im Rahmen von „Fit mit KESSEL“ ein umfangreiches Sportprogramm für die Mitarbeiter. Dazu zählt die kostenlose Teilnahme am Triathlon und Halbmarathon in Ingolstadt.
Um den Mitarbeitern eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen und dadurch auch Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen, bietet KESSEL ein flexibles Arbeitszeitmodell an. Eine projektorientierte Organisation sorgt unternehmensweit für eine Struktur, die es den Mitarbeitern ermöglicht die Anforderungen des Arbeitsalltags optimal zu bewältigen. Da es bisher keine Fälle von Diskriminierung im Unternehmen gab, waren keine Maßnahmen darüber hinaus erforderlich. KESSEL hält sich an die gesetzlichen Anforderungen. Auch in Bezug auf die Integration von Menschen mit Behinderung und Migranten orientiert sich KESSEL an den gesetzlichen Vorgaben. Als fairer Arbeitgeber versucht KESSEL den Einsatz von Leiharbeitern zum Ausgleich von Urlaubs- oder Ausfallzeiten sowie Produktionsspitzen so gering wie möglich zu halten. Zum Verständnis von Fairness gehört für KESSEL auch eine angemessene Bezahlung. Die Achtung der Menschenrechte genießt bei KESSEL einen hohen Stellenwert. So spricht sich das Unternehmen klar gegen Zwangs- und Kinderarbeit aus.
Die geltenden Gesetze zum Arbeitnehmerrecht sind für KESSEL natürlich auch über die Grenzen Deutschlands hinweg bindend. Das Unternehmen hält sich streng an die im jeweiligen Land geltenden Regelungen.
Ziele zur Ausbildungsquote und Gesundheitsquote sind im Factsheet unter Kriterium 3 aufgeführt. Aktuell hat KESSEL aber keine expliziten Ziele in Bezug auf Chancengleichheit im Unternehmen. Dies liegt daran, dass wir hier stark vom Fachkräfteangebot am Arbeitsmarkt abhängig sind und so vielfach bei neuen Stellen keine Bewerber*innen haben, welche die Diversität steigern würden. Daher soll die Diversität voerst im Rahmen unser Möglichkeit gefördert werden, ohne konkrete Ziele festzulegen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
KESSEL ist ein von der IHK ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb. Doch auch nach der Ausbildung ist mit dem Lernen nicht Schluss. Denn nur durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen kann gewährleistet werden, dass alle Mitarbeiter auf dem aktuellen Wissensstand in ihrem Arbeitsbereich sind. Die KESSEL AG bietet ihren Mitarbeitern eine Vielzahl von Fortbildungen - angefangen bei Sprachkursen bis Meisterlehrgängen - an. So haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit, ihr Wissen immer wieder aufzufrischen und Neues zu lernen. Aufgrund des weitreichenden Fort- und Weiterbildungsprogramms der KESSEL AG bestehen in diesem Bereich keine Risiken für das Unternehmen.
Die Ziele im Bereich Qualifizierung sind in den Angaben zur Schulungsquote in der Personalentwicklung in Kriterium 3 festgehalten.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Die Kennzahlen können aktuell aus wettbewerbsrelevanten Gründen nicht veröffentlicht werden.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Für Beschäftigte, die nicht bei KESSEL angestellt sind, gelten dieselben Vorschriften zur Arbeitssicherheit wie für die KESSEL-Mitarbeiter. Sie werden darüber bei der Anmeldung mit Hilfe eines Faltblatts informiert.
Das Arbeitsschutzmanagement wird durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, das Qualitätsmanagement, die Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Abteilungen sowie die Betriebsärzte, Betriebssanitäter und Ersthelfer im gesamten Unternehmen umgesetzt und über externe Audits überprüft. Geplant ist die Umsetzung einer Zertifizierungsverfahrens nach ISO 45001.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die Kennzahlen können aktuell nicht erhoben werden. Bekannt ist aber, dass in 2020 über 260 interne Weiterbildungsveranstaltungen stattgefunden haben.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Im Aufsichtsrat ist aktuell eine Frau vertreten.
Die Frauenquote in der gesamten KESSEL AG liegt bei knapp unter 30%.
Daten zur Altersstruktur können aktuell aus wettbewerbsrelevanten Gründen nicht veröffentlicht werden.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Der KESSEL AG sind bis heute keine Diskriminierungsfälle im Unternehmen bekannt.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Achtung der Menschenrechte genießt bei KESSEL einen hohen Stellenwert. So spricht sich das Unternehmen klar gegen Zwangs- und Kinderarbeit aus. An unserem Standort in Deutschland besteht für uns kein Risiko in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte. Um auch an den internationalen Standorten und in der Zusammenarbeit mit externen Partnern eine Einhaltung zu gewährleisten, ist die Verpflichtungen zur Einhaltung von Menschenrechten und der Ausschluss von Kinderarbeit in die Verträge der Dienstleister und Lieferanten mit aufgenommen worden. Es werden aber keine zusätzlichen, speziellen Audits durchgeführt, um dies zu überprüfen.
Bisher sind uns keine Verletzungen der Menschenrechte im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bekannt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Es bestehen keine Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauseln beinhalten.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Für die Einhaltung der Menschenrechte in den KESSEL Betriebsstätten ist die jeweilige Geschäftsleitung verantwortlich. Es finden darüber hinaus aber keine regelmäßigen speziellen Audits oder Prüfungen diesbezüglich statt.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Soziale Aspekte werden im Rahmen regelmäßiger Lieferantenassessments beurteilt und fließen in die Gesamtbewertung der Lieferanten mit ein. Die Einhaltung der Menschenrechte ist Bestandteil aller mit ihnen geschlossenen Verträge. Durch die Vielzahl an Lieferanten kann aber nicht garantiert werden, dass stets 100% der Lieferanten durchgängig und aktuell nach sozialen Kriterien bewertet sind.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Soziale Aspekte werden im Rahmen regelmäßiger Lieferantenassessments beurteilt und fließen in die Gesamtbewertung der Lieferanten mit ein. Die Einhaltung der Menschenrechte ist Bestandteil aller mit ihnen geschlossenen Verträge. Durch die Vielzahl an Lieferanten kann aber nicht garantiert werden, dass stets 100% der Lieferanten durchgängig und aktuell nach sozialen Kriterien bewertet sind.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Seit der Unternehmensgründung vor über 50 Jahren ist KESSEL fest in der Region verankert und fördert eine Vielzahl an sozialen und kulturellen Projekten. Eigene Managementelemente sind im Rahmen der Unterstützung der Region nicht erforderlich, da dieses Engagement fest in der Unternehmens-DNA verankert und teilweise mit einer langjährigen Tradition verbunden ist.
Neben Geld- und Sachspenden für Initiativen wie „Goals for Kids“, über die gemeinnützige Projekte unterstützt werden, unterstützt KESSEL regionale Sportvereine wie den TSV Kösching und den TSV Lenting sowie den Spitzensport in der Region mit dem FC Ingolstadt 04 (Fußball), den ERC Ingolstadt (Eishockey) sowie den Triathlon Ingolstadt. Auch kulturelle Institutionen wie das Junge Theater am Stadttheater Ingolstadt fördert das Unternehmen.
Als bedeutender Arbeitgeber im Landkreis Eichstätt nimmt die KESSEL AG ihre Verantwortung bewusst wahr. Dementsprechend ist das Engagement im Bereich Bildung und der Förderung von Nachwuchskräften ein wesentlicher Bestandteil unseres Einsatzes für das Gemeinwesen. Zahlreiche Maßnahmen sind im Personalwesen verankert und werden von dort strategisch gesteuert. Darüber hinaus gibt es auch persönliche Engagements. Alexander Kessel als Mitglied im IHK-Gremium Eichstätt, im Außenhandelsausschuss der IHK für München und Oberbayern sowie im Hochschulrat der Technischen Hochschule Ingolstadt. Ein weiterer Schwerpunkt im Engagement des Unternehmens sind Bildungs- und Schulpartnerschaften. Zusätzlich vergibt das Unternehmen je ein Stipendium an der Technischen Hochschule Ingolstadt im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und an der Technischen Universität München im Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen. Ergänzend dazu bietet KESSEL Schüler- und Studentenpraktika sowie eine Vielzahl spannender Themen für Bachelor- und Masterarbeiten an.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Aus wettbewerbsrelevanten Gründen kann zu diesem Indikator nicht berichtet werden.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
KESSEL ist Mitglied des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima und der Interessenvertretung des SHK-Handwerks in Deutschland. Zudem engagiert sich KESSEL in verschiedenen Normausschüssen. Diese Engagements begründen sich einerseits durch die regelmäßige Teilnahme am Branchengeschehen, andererseits durch die Entwicklung künftig geltender technischer Regelwerke. Die KESSEL AG unterstützt keine Parteien oder Politiker.
Im Berichtszeitraum gab es keine Gesetzgebungsverfahren, an denen die KESSEL AG unmittelbar beteiligt war. Die Relevanz jüngster Gesetzgebungsverfahren beschränkt sich auf allgemeine Fachthemen wie z.B. Datenschutz. Eingaben hierzu wurden nicht gemacht. Die Anmeldung von Interessen erfolgt über und in Abstimmung mit den Gremien der IHK für München und Oberbayern.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die KESSEL AG tätigt keinerlei politische Spenden.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Angesichts der fortschreitenden Internationalisierung der KESSEL AG übernimmt das Unternehmen auch außerhalb der Landesgrenzen Verantwortung und bezieht aktiv Stellung gegen kriminelle Geschäftspraktiken wie Datenmissbrauch, Diskriminierung, Menschenrechtsverletzungen und Zwangs- bzw. Kinderarbeit. So wurde für die Zusammenarbeit mit Lieferanten Compliance-Richtlinien entwickelt und vertraglich vereinbart. Eine Kontrolle erfolgt über regelmäßige Maßnahmen des Lieferantenmanagements wie Lieferantenaudits, Lieferantengespräche oder umfangreiche Lieferantenassessments, die für die Ausgestaltung der weitern Partnerschaft elementar sind.
Vorgaben zur Korruptionsvermeidung und Verschwiegenheitspflicht sind als Bestandteil unseres Mitarbeiterhandbuchs für alle Mitarbeitenden bindend.
Für die Umsetzung und Einhaltung von Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO wurde eine externe Datenschutzbeauftragung vorgenommen. Die interne Umsetzung erfolgt über ein Datenschutzteam mit Vertretern aller relevanten Abteilungen, die in regelmäßigem Austausch stehen und auf bestehende Strukturen sowie Prozesse der aktiven Managementsysteme zurückgreifen können.
Zur Vorbeugung und Behandlung von Diskriminierungen jeglicher Art wurde eine AGG-Beauftragte aus dem Mitarbeiterkreis benannt, die als Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für alle Beschäftigten fungiert.
Durch regelmäßige Termine mit Führungskräften und/oder dem Vorstand ist sichergestellt, dass Compliance Themen in die Führungsebenen eskaliert werden bzw. entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Wesentliche Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, sind aktuell nicht bekannt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Eine Überprüfung auf Korruptionsrisiken ist bisher nicht erfolgt, konkrete Korruptionsfälle sind nicht bekannt. Derzeit bestehen keine Korruptionsrisiken.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es sind keine Korruptionsfälle im Unternehmen bekannt.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Jahr 2020 wurden keine Bußgelder oder monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften gegen KESSEL verhängt.