14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Aufgrund der neuen Organisationsstruktur der Bundesdruckerei-Gruppe seit 1.12.2020 (s. „
Allgemeine Informationen“) beziehen sich die hier folgenden Berichtsinhalte ausschließlich auf die Bundesdruckerei GmbH, die Maurer Electronics GmbH (ohne die Maurer Split), die D-Trust GmbH und die Bundesdruckerei Gruppe GmbH. In den folgenden Jahren 2021/2022 sollen vor allem die im Januar 2020 übernommene genua GmbH als auch die iNCO SpóÅ‚ka z o.o. in die Berichterstattung zu „Arbeitnehmerbelangen“ umfassend integriert werden. Achtung der Arbeitnehmerrechte Als Arbeitgeber von 2.725 Mitarbeitern (Stichtag 31.12.2020) ist es ein strategisches Ziel der Bundesdruckerei-Gruppe, langfristig sichere und attraktive Arbeitsplätze zu schaffen (s. Handlungsfeld „Zukunftsfähiger Arbeitgeber“). Daher ist es uns ein zentrales Anliegen, für alle Mitarbeiter gleichberechtigte, soziale und faire Arbeitsbedingungen sowie eine angemessene Bezahlung zu gewährleisten und Arbeitnehmerrechte zu wahren. Dieser strategische Anspruch mündet in der operativen Zielsetzung, die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei der Bundesdruckerei-Gruppe zu erhöhen.
An all unseren deutschen Standorten beachten wir ausnahmslos die nationalen und EU-weiten gesetzlichen Regelungen im Sinne des Arbeits- und Kündigungsschutzes und der betrieblichen Mitbestimmung (z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz). Darüber hinaus verpflichtet sich die gesamte Bundesdruckerei-Gruppe über die deutschen Standorte hinaus, die von den Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit definierten Arbeitnehmerrechte einzuhalten. Hierzu gehören u. a. die Achtung der Menschenrechte, das Verbot der Diskriminierung, der Anspruch auf Mindestlohn sowie die Vereinigungsfreiheit.
Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte im In- und Ausland wird im Rahmen des Compliance Management Systems und durch die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat geprüft. Zur konkreten Umsetzung wurden zudem interne Betriebsvereinbarungen zwischen den o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe und dem Betriebsrat geschlossen.
Die hohen zu achtenden gesetzlichen Anforderungen innerhalb der EU und Deutschlands sowie die regelmäßige Risikoprüfung in Anlehnung an die ISO 31000 tragen u. a. dazu bei, dass auch in 2020 keine wesentlichen Risiken in Bezug auf die Verletzung von Arbeitnehmerrechten bestanden. Der Ausbruch der Corona-Pandemie in 2020 hat jedoch zahlreiche besondere Maßnahmen für den Gesundheits- und Arbeitsschutz und die Sicherung der Produktivität der Mitarbeiter notwendig gemacht:
- die Einberufung eines Krisenstabs
- die Implementierung eines dynamischen Hygienekonzepts
- die bezahlte Freistellung von Risikogruppen
- die Einführung frühzeitiger Teststrategien (mit PCR- und Antigen-Schnelltests)
- die Implementierung einer internen Corona-Hotline für Mitarbeiter inklusive eigener Kontaktnachverfolgung
- die kurzfristige Umstellung auf mobiles Arbeiten (via VPN)
- eine umfassende Mitarbeiterkommunikation
- Konzepte der Schichtentrennung in der Produktion
- diverse Unterstützungsangebote für Mitarbeiter zur Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf sowie zum Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit
Zudem wurde in 2020 ein umfassendes Health Performance Management (HPM) bei o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe eingeführt, das mit seinen Maßnahmen auf das strategische Ziel zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und der Arbeitsmotivation einzahlt. Das HPM ist als Querschnittsthema verankert und umfasst z. B. Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung entlang von sich verändernden Erwerbs- und Gesundheitsbiografien oder Grundsatz- und (Präventiv-)Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das HPM wird mit dem integrierten Managementsystem (IMS) verknüpft. Bedarfsorientiert fließen zudem Fokusthemen aus der jährlichen Mitarbeiterumfrage ein. Der interdisziplinär besetzte Health Performance Management Circle verantwortet die operativen Ziele des HPM.
Beteiligung unserer Mitarbeiter Neben regelmäßigen Umfragen werden zudem weitere wichtige Maßnahmen zur Beteiligung der Mitarbeiter umgesetzt, die in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in eingeschränkter oder digitaler Form stattgefunden haben und durch neue Formate ergänzt wurden:
- Durchführung eines umfassenden Werteprozesses in 2020 unter Beteiligung der Mitarbeiter mithilfe eines digital gestützten Dialogformates in allen Unternehmensbereichen
- jährlich stattfindende Campusweek mit Vorträgen und Workshops inklusive Angeboten für alle Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Projekten
- jährlich stattfindender Weihnachtsmarkt
- Townhall Meetings, bei denen die Geschäftsführung und Bereichsleiter neue Entwicklungen im Unternehmen vorstellen
- Lunches mit dem CEO und CFO zum Austausch zwischen Mitarbeiter (per Losverfahren ausgewählt) und Geschäftsführung
- Veröffentlichungen im Intranet und in der Mitarbeiterzeitschrift @bdr zur regelmäßigen Berichterstattung (interne Neuigkeiten, Veranstaltungen und Corona-Updates)
- das Intranet inklusive sogenannter Tweetwall als zentrale interne soziale Plattform zur Information, zum offenen Austausch und zur Beteiligung
Diese Formate werden zudem genutzt, um die Mitarbeiter in der Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsprogramms aktiv einzubeziehen und zu beteiligen (s. Kriterien 8 und 16). So sind z. B. die Beauftragten für Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement, Energiemanagement, Umweltschutz und Abfallmanagement Ansprechpartner sowie Multiplikatoren für ihre Themen und werden jährlich in der DNK-Berichterstattung eingebunden. Das betriebliche Vorschlagswesen bzw. Ideenmanagement gibt den Mitarbeitern darüber hinaus die Möglichkeit, Verbesserungen – auch für mehr Nachhaltigkeit – anzustoßen (z. B. eine Idee aus 2020: Altgeräte demontieren und nach Rohstoffen verkaufen, um sie wieder dem Produktionskreislauf zurückzuführen). Für jede eingereichte Idee erhalten die Mitarbeiter Punkte, die gegen eine Prämie oder eine Spende an die Organisation PlantforthePlanet eingetauscht werden können.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Aufgrund der neuen Organisationsstruktur der Bundesdruckerei-Gruppe seit 1.12.2020 (s. „
Allgemeine Informationen“) beziehen sich die hier folgenden Berichtsinhalte ausschließlich auf die Bundesdruckerei GmbH, die Maurer Electronics GmbH (ohne die Maurer Split), die D-Trust GmbH und die Bundesdruckerei Gruppe GmbH. In den folgenden Jahren 2021/2022 sollen vor allem die im Januar 2020 übernommene genua GmbH als auch die iNCO SpóÅ‚ka z o.o. in die Berichterstattung zu „Arbeitnehmerbelangen“ umfassend integriert werden. Chancengerechtigkeit für den Unternehmenserfolg Die Bundesdruckerei-Gruppe ist sich der Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
[1] zur Stärkung der Chancengerechtigkeit und Vielfalt (in jeglicher Hinsicht) für den eigenen Unternehmenserfolg bewusst. Mit der Weiterentwicklung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik soll der dynamischen Arbeitswelt sowie den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen werden, um qualifizierte Mitarbeiter langfristig zu gewinnen und zu binden. Unsere Personalpolitik hat zum Ziel, eine familienorientierte und inklusive Unternehmenskultur mit Fokus auf den Erhalt der Gesundheit, der Motivation und der Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter entlang von Erwerbsbiografien zu schaffen. Dabei sind Toleranz, Wertschätzung und ein respektvoller Umgang aller Mitarbeiter untereinander im Alltag gelebte Werte. In der Betriebsvereinbarung „Soziales Verhalten am Arbeitsplatz“ ist das Verbot von Mobbing/Bossing, sexueller Belästigung sowie von Diskriminierung und herabsetzendem Verhalten jeglicher Art fest verankert.
Eine diskriminierungsfreie Bezahlung aller Mitarbeiter gewährleisten wir zudem u. a. durch die mehrheitliche Anwendung von branchenüblichen Tarifverträgen bei unseren Mitarbeitern sowie durch eine am Markt orientierte Bezahlung. Zudem schaffen wir mit der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes einen Rahmen für mehr Transparenz im Bereich gleiche Bezahlung (s. Kriterium 8).
Ein wichtiges Anliegen im Sinne der Chancengerechtigkeit ist es uns, Frauen in Führungspositionen aktiv zu fördern. Unser Ziel von mindestens 30% Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene und mindestens 25% Frauen im Aufsichtsrat bis 2021 haben wir in 2020 bereits erfüllt: So waren es 2020 für o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe 36,45% Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene und im Aufsichtsrat 25% Frauen.
Familienfreundlichkeit und Inklusion Um ein attraktives, familienfreundliches und inklusives Arbeitsumfeld zu bieten, setzen die o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe eine Vielzahl von Maßnahmen um:
- flexible Arbeitszeitmodelle, z. B. durch Teilzeit- und Gleitzeitmodelle sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- seit 2013 ein Ruhestandsmodell, um Mitarbeitern ab einem gewissen Alter eine gleitende Möglichkeit in die Altersrente anzubieten
- Angebot zur kurzfristigen Hilfe bei der Kinderbetreuung (z. B. Kindertagesstätten oder Notfallbetreuung) oder bei der Betreuung von zu pflegenden Angehörigen oder in Krisensituationen (z. B. 24-Stunden-Krisenhotline in Kooperation mit externen Partnern)
- seit 2013 eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement über den rechtlichen Rahmen hinaus und Implementierung einer internen Psychosozialberatung
- seit 2012 eine Betriebsvereinbarung zur Integration von Schwerbehinderten, Umsetzung entsprechender Maßnahmen sowie einer zentralen Schwerbehindertenvertretung
- forcierte präventive Maßnahmen zum Health Performance Management und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund der Corona-Pandemie (z. B. Masken-Beschaffung, Teststrategie, Umgang mit Belastungen im Kontext mobilen Arbeitens etc.)
- regelmäßige Schulungen und Unterweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen sowie Gefährdungsbeurteilungen
Aufgrund der umfassenden Maßnahmen und Fortschritte erhielt die Bundesdruckerei GmbH in 2019 das Gütesiegel der Initiative „Fair Company“ und in 2020 zum dritten Mal in Folge durch erfolgreiche Re-Auditierung das Zertifikat „berufundfamilie“. Im Rahmen des Audits 2020 haben die o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe beschlossen, in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen in den Bereichen flexibles Arbeiten („Arbeiten 4.0“), Digital Leadership und Unterstützung von Mitarbeitern mit Familien- und Pflegeaufgaben umzusetzen. Dies soll auf das strategische Ziel zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit unserer Mitarbeiter einzahlen. Dazu gehört auch, dass wir aufgrund der neuen Organisationsstruktur der Bundesdruckerei-Gruppe (s. „Allgemeine Informationen“) in den nächsten Jahren an einem gruppenübergreifenden Fördersystem arbeiten werden. Familienfreundlichkeit und Inklusion werden so auch im Employer Branding sowie im Rahmen der Mitarbeitergewinnung auf Gruppenebene mit einem gemeinsamen Arbeitgeberversprechen weiterentwickelt.
[1] Familie ist überall dort gegeben, wo insbesondere für Partner und Partnerinnen, für Kinder oder Verwandte Verantwortung (Erziehung, Beziehung und Pflege) getragen wird.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Aufgrund der neuen Organisationsstruktur der Bundesdruckerei-Gruppe seit 1.12.2020 (s. „
Allgemeine Informationen“) beziehen sich die hier folgenden Berichtsinhalte ausschließlich auf die Bundesdruckerei GmbH, die Maurer Electronics GmbH (ohne die Maurer Split), die D-Trust GmbH und die Bundesdruckerei Gruppe GmbH. In den folgenden Jahren 2021/2022 sollen vor allem die im Januar 2020 übernommene genua GmbH als auch die iNCO SpóÅ‚ka
z o.o. in die Berichterstattung zu „Arbeitnehmerbelangen“ umfassend integriert werden. Lebenslanges Lernen als Zukunftsprinzip
Als bedeutsamer Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb ist es uns ein zentrales Anliegen, unsere Mitarbeiter und ihre Leistungsfähigkeit und Arbeitsmotivation unter Beachtung der Erwerbs- und Gesundheitsbiografien zu fördern und zu erhalten sowie das Arbeitsumfeld sozial-fair als auch zukunftsweisend zu gestalten. Erklärtes strategisches Ziel der Bundesdruckerei-Gruppe ist daher, lebenslanges Lernen mithilfe von Förderprogrammen und individueller Aus- und Weiterbildung weiter zu stärken.
Jeder Mitarbeiter ist einzigartig und braucht unterschiedliche Rahmenbedingungen, um leistungsfähig und wirksam zu sein. Unser Ziel ist es, die Begabung, die Kompetenzen und den Leistungswillen jedes Einzelnen mit individuellen Konzepten zu fördern. Ein Schwerpunkt in der Personalentwicklung liegt daher in der regelmäßigen Ermittlung des individuellen Qualifizierungs und Schulungsbedarfes zur gezielten Weiterbildung von Mitarbeitern sowie in den vielfältigen Einstiegsmöglichkeiten für Berufsanfänger. Zudem werden bedarfsorientiert Potentialanalysen durchgeführt. Durch die regelmäßige Erhebung von Qualifizierungs- und Schulungsbedarfen stellen wir sicher, dass keine wesentlichen Risiken in Bezug auf (unzureichende) Qualifizierung bestehen.
Zur Weiterbildung bieten die o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe u. a. interne Basis- und Aufbauqualifizierungsprogramme für alle Mitarbeiter an (z. B. zur Orientierung und Befähigung in der digitalen Arbeitswelt, IT, Projektmanagement und zum achtsamen Arbeiten). Ergänzt wird dieses Angebot durch zielgruppenspezifische Formate (intern und extern). Zudem werden unsere Mitarbeiter in ihrer Qualifizierung durch Studienfinanzierung, Bildungsfreistellungen oder Stipendien unterstützt. Für Führungskräfte gibt es in Form des Leadership-Programms und für Nachwuchs-Führungskräfte im Rahmen des Development-Centers ein besonderes Angebot.
In 2020 standen bedarfsorientierte und zeitlich individuelle Weiterqualifizierungen (z. B. durch eLearnings) im Fokus. Dieses Angebot kann seit 2019 einfach digital gebucht werden. Zudem fand eine große Führungskräftekonferenz – der „Leaders Summit“ – mit etwa 100 Teilnehmenden statt, der aufgrund der Corona-Pandemie in hybrider Form durchgeführt wurde. Ergänzend gab es aufgrund der besonderen Corona-Situation gesonderte Angebote wie das Mitarbeitercoaching oder das Krisencoaching für Führungskräfte.
Jeder Mitarbeiter der o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe wird zudem jährlich unterwiesen (Allgemeine Pflichtunterweisung sowie tätigkeitsbezogene Unterweisungen, z. B. zu Laser- und Strahlenschutz). Ergänzt wurden diese durch besondere Unterweisungsbedarfe in der Corona-Pandemie. Außerdem finden regelmäßig Schulungen für Sicherheitsbeauftragte, Umweltschutzverantwortliche, Räumungshelfer und Energieverantwortliche sowie Einweisungen der Mitarbeiter in das Umwelt-, Arbeitssicherheits und Energiemanagementsystem statt.
Gesundheitsförderung als Leitidee
Das Health Performance Management mit der Schnittstelle zum integrierten Managementsystem kombiniert den medizinischen Arbeitsschutz mit der Gesundheitsförderung der Mitarbeiter und zahlt auf das strategische Ziel der Bundesdruckerei-Gruppe ein, die Leistungsfähigkeit und Arbeitsmotivation zu erhalten.
Dafür gibt es zahlreiche Angebote für alle Mitarbeiter der o. g. Gesellschaften der BundesdruckereiGruppe:
- interne Seminare für Mitarbeiter zur Förderung der Gesundheitskompetenz wie z. B. zum Thema Mindfulness („Search Inside Yourself“)
- Pilates und Yoga-Kurse, Faszientraining und Rückenfitnesskurse sowie eine interne offene Meditationsgruppe
- die „aktive Pause“ am (mobilen) Arbeitsplatz während der Arbeitszeit
- Kooperationen mit externen Partnern wie Fitnessstudios
- die Ergonomie-Beratung am (mobilen) Arbeitsplatz
- bedarfsorientierte und zielgerichtete Weiterentwicklung des Leadership-Programms
- Formate für den internen Wissenstransfer
Die jährliche Fehlzeiten- und Personalstrukturanalyse hat für 2020 in o. g. Gesellschaften ergeben, dass krankheitsbedingte Abwesenheiten rückläufig sind und gezielt qualifiziertes Personal für unterschiedlichste Bereiche aufgebaut werden konnte (Full-Time-Equivalent in 2020: 276). Für Mitarbeiter, die krankheitsbedingt länger ausfallen, suchen wir im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements gemeinsam – bei Bedarf unter Einbindung der Betriebsärzte – mit den Betroffenen nach optimalen Lösungen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Dieses Angebot können alle Mitarbeiter auch präventiv, d. h. vor dem Auftreten von krankheitsbedingten Abwesenheiten nutzen. Die o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe unterstützen gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter, wo immer möglich, mit individuellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen wie ergonomisch-rehabilitativen Arbeitsplatzanpassungen, technischer Ausstattung bei Sehbehinderung, Jobcoaching oder mit Spezialschuhen bei Diabetes. Die kollegialen Suchtberater stehen allen Mitarbeitern zudem beratend bei Fragen zu Suchtmittelkonsum und -prävention zur Verfügung.
Um Arbeitsunfällen vorzubeugen, haben o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe eine Vielzahl von Maßnahmen implementiert, die vor allem die Sicherheit auf dem Weg zur Arbeitsstätte mit dem Rad erhöht, z. B. Sicherheitstrainings, Reparatur-Checks und Bereitstellung von Sicherheitsequipment. Alle Arbeits-, Wege- und Beinaheunfälle werden umfassend analysiert, um – wo immer möglich – potentielle Gefährdungen zu beheben und für diese zu sensibilisieren.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
*Aufgrund der neuen Organisationsstruktur der Bundesdruckerei-Gruppe seit 1.12.2020 (s. „
Allgemeine Informationen“) beziehen sich die Zahlen ausschließlich auf die Bundesdruckerei GmbH, die Maurer Electronics GmbH (ohne die Maurer Split), die D-Trust GmbH und die Bundesdruckerei Gruppe GmbH. In den folgenden Jahren 2021/2022 sollen vor allem die im Januar 2020 übernommene genua GmbH als auch die iNCO SpóÅ‚ka
z o.o. in die Berichterstattung zu „
Arbeitnehmerbelangen“ umfassend integriert werden.
Mit der Krankenquote erfassen wir jegliche Lang- und Kurzzeiterkrankungen (mit und ohne Attest) ebenso wie etwaige Fehltage aufgrund von Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. Kur-Aufenthalte). Arbeitsbedingte Erkrankungen sind in der Krankenquote einberechnet. Da sie einen geringen Anteil an der Krankenquote ausmachen, werden sie aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht gesondert erfasst.

Die Krankenquote war 2020 rückläufig. Dies ist u. a. auf die Corona-Pandemie zurückzuführen und entspricht den Erkenntnissen der Krankenkassen. Kausalitäten werden in 2021 intern evaluiert.
Erkrankungsschwerpunkte: Die o. g. Gesellschaften der Bundesdruckerei-Gruppe bilden mit ihren Mitarbeitern nicht zuletzt aufgrund ihrer Unternehmensgröße einen Querschnitt der Bevölkerung und Berufsbilder ab. Damit sind die Erkrankungen deckungsgleich mit den von deutschen Krankenkassen berichteten Erkrankungen.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Der Betriebsrat der Bundesdruckerei GmbH ist, wie gesetzlich gefordert, in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung eingebunden und hat dazu den Betriebsrats-Ausschuss für Arbeitsschutz-, Ergonomie-, Gesundheit-, Sucht- und Umweltschutz (AUA) gegründet. Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit organisiert viermal im Jahr die Arbeitsschutzausschusssitzung. Hier werden die Arbeitssicherheitsbeauftragten, die Betriebsräte und weitere Teilnehmende in die Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbeurteilung des Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagements einbezogen.
Zur internen Kommunikation zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dient eine SharePoint-Seite, die allen Mitarbeitern online zur Verfügung steht. Weitere Elemente der internen Information und Kommunikation sind z. B. Informationen in Betriebsversammlungen und interne Schulungen sowie die jährliche Bewertung des Arbeitssicherheits-, Energiemanagement- und Umweltmanagementsystems. Mit dem Ideenmanagement bzw. betrieblichen Vorschlagswesen gibt die Bundesdruckerei GmbH ihren Mitarbeitern zudem die Möglichkeit, Ideen für Verbesserungen und Neuerungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzubringen (s. Kriterium 14).
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die folgenden Daten für 2020 beziehen sich auf die Bundesdruckerei GmbH, D-Trust GmbH, Maurer Electronics GmbH (ohne Maurer Split) und iNCO SpóÅ‚ka z o.o.:

Eine Unterteilung nach Geschlecht und Angestelltenkategorie wird bei der Datenerfassung nicht berücksichtigt. Aufgrund der Corona-Pandemie haben 2020 Präsenzfortbildungen mehrheitlich nicht stattgefunden. Diverse kostenfreie und -pflichtige digitale Angebote wurden für 2020 nicht erfasst, sodass die Gesamtzahl an Aus- und Weiterbildungen gesunken ist.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Aufgrund der neuen Organisationsstruktur der Bundesdruckerei-Gruppe seit 1.12.2020 (s. „Allgemeine Informationen“) beziehen sich die Zahlen ausschließlich auf die Bundesdruckerei GmbH, die Maurer Electronics GmbH (ohne die Maurer Split), die D-Trust GmbH und die Bundesdruckerei Gruppe GmbH. In den folgenden Jahren 2021/2022 sollen vor allem die im Januar 2020 übernommene genua GmbH als auch die iNCO SpóÅ‚ka
z o.o. in die Berichterstattung zu „Arbeitnehmerbelangen“ umfassend integriert werden. Im Rahmen der Betriebsvereinbarung „Soziales Verhalten am Arbeitsplatz“ verpflichten sich die Geschäftsführung und die Arbeitnehmervertretung, ein Arbeitsklima zu fördern, das sich durch einen offenen, fairen und lösungsorientierten Umgang mit Konflikten jeder Art auszeichnet. Im Falle eines Konflikts sind die Mitarbeiter angehalten, diesen offen anzusprechen oder über das anonyme Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System) auf der Internetseite zu melden (s. Kriterium 17).
Es bestehen klar definierte Prozesse für den Umgang mit Diskriminierungsvorfällen. In einem Konfliktfall können sich Mitarbeiter an verschiedene Ansprechpartner im Bereich Human Resources wenden. Gemeinsam wird dann eine einvernehmliche Lösung zur Konfliktklärung angestrebt. Ziel ist es über einen definierten Konfliktmanagementprozess...
- ...die Leistungsfähigkeit, die Motivation und den Betriebsfrieden zu erhalten
- ...ein Bewusstsein für Konflikte in der Organisation und deren Auswirkungen auf Teams und das Unternehmen zu schaffen
- ...einen klaren Handlungsrahmen zu geben, der unsere Werte und Haltungen in Bezug auf Konflikte als Unternehmen deutlich macht und Mitarbeitern zur Orientierung dient
- ...die frühzeitige Bewertung von potentiellen Konflikten und Vermeidung von unbearbeiteten und eskalierten Konflikten vorzunehmen.
Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Fällen werden arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet.
Es gab im Berichtszeitraum 2020 zwei gemeldete Diskriminierungsfälle, die umgehend und umfassend in einem moderierten Dialog zwischen den Beteiligten gelöst wurden. Zudem erhielt jeweils der verantwortliche Mitarbeiter eine arbeitsrechtliche Sanktionierung aufgrund seines Fehlverhaltens.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Bundesdruckerei-Gruppe bzw. die für sie handelnden Personen halten sich an die geltenden Gesetze und achten insbesondere das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in dessen Artikel 1 die Wahrung der Menschenrechte als oberstes Gebot verankert ist. Unser Ziel ist es, die Menschenrechte ausnahmslos zu wahren. Im Rahmen unseres Compliance Management Systems, deren Gesamtverantwortung bei der Geschäftsführung liegt, stellen wir in regelmäßigen Prüfungen sicher, dass auch Lieferanten und Dienstleister ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen (s. Kriterium 20). 2020 wurden keinerlei negative Vorkommnisse gemeldet.
Das Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte und der Ablehnung von Kinder und Zwangsarbeit bekräftigen wir bei der Bundesdruckerei GmbH, der Maurer Electronics GmbH und iNCO SpóÅ‚ka z o.o. durch die Leitlinie „Verhalten im Unternehmen“. Diese bezieht sich konkret auf Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation der Vereinten Nationen. Anlässlich der neuen Organisationsstruktur der Bundesdruckerei-Gruppe seit 1.12.2020 werden wir in den Jahren 2021/2022 einen einheitlichen Verhaltenskodex für die gesamte Gruppe entwickeln, der entsprechende menschenrechtliche Standards übergreifend definiert und festschreibt.
Die Lieferanten und Dienstleister mit denen die Bundesdruckerei-Gruppe zusammenarbeitet sind zu etwa 95% in Deutschland und der EU ansässig. Aufgrund strenger Vorgaben und Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene bestehen daher keine wesentlichen Risiken negativer Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit oder Produkte auf Menschenrechte. Auch bezüglich der unwesentlichen Risiken wollen wir unserer Sorgfaltspflicht in vollem Umfang gerecht werden und führen risikoabhängige Compliance-Prüfungen bei Lieferanten und anderen Geschäftspartnern mit einem höheren Risikopotential (z. B. in Bezug auf die Roh- und Hilfsstoff-Beschaffung) durch und berichten über zentrale Erkenntnisse quartalsweise an die Geschäftsführung. Hier werden wir künftig in einem verhältnismäßigen Umfang zusätzliche Menschenrechtsaspekte bewerten. Zudem verpflichten sich unsere Lieferanten durch Zustimmung zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, gesetzliche und soziale Bestimmungen (z. B. Einhaltung des Mindestlohns) zu befolgen.
2020 hat die Bundesdruckerei-Gruppe auf ihrer Internetseite einen zentralen Beschwerdemechanismus eingeführt. Dabei handelt es sich um ein anonymes und verschlüsseltes Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System). Über dieses System kann jeder Angestellter und externer Geschäftspartner Missstände und Verdachte auf Fehlverhalten – auch in Bezug auf Menschenrechtsaspekte – melden. Mit diesem Instrument stellen wir sicher, dass unsere Werte und Unternehmensprinzipien gewahrt sowie das Vertrauen unserer Kunden, Partner und der Öffentlichkeit erhalten bleiben.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
In 2020 hat die Bundesdruckerei-Gruppe im In- und Ausland keinerlei erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge geschlossen, sodass Prüfungen in Bezug auf Menschenrechte nicht notwendig waren. Unternehmensbeteiligungen bestehen ausschließlich im Inland und unterliegen dem deutschen Recht, sodass die Wahrung der Menschenrechte gewährleistet ist.
Die Bundesdruckerei-Gruppe versteht unter erheblichen Investitionsvereinbarungen bzw. -verträgen im Sinne des Leistungsindikators GRI SRS-412-3 des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes Vereinbarungen bzw. Verträge zum Erwerb in- oder ausländischer Unternehmen oder Unternehmensanteile von mehr als 50%.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Da die Bundesdruckerei-Gruppe keine Standorte außerhalb der Europäischen Union betreibt, erfolgen keine über die jährlichen risikoabhängigen Compliance-Prüfungen hinausgehenden und den Geschäftsstandort betreffenden spezifischen Prüfungen auf Einhaltung der Menschenrechte. Hier bestehen keine wesentlichen Risiken für die Bundesdruckerei-Gruppe.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Dieser Indikator ist für die Bundesdruckerei-Gruppe nicht relevant, da ca. 95% der in der Lieferkette vorgelagerten Unternehmen in Deutschland oder der EU ansässig sind, sodass strenge nationale und europäische Vorgaben und Gesetze in Bezug auf Menschenrechte und soziale Bestimmungen eingehalten werden. Die Lieferanten der Bundesdruckerei-Gruppe verpflichten sich bei Vertragsunterzeichnung, die für den jeweiligen Standort gültigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu befolgen. Zusätzlich werden bei einem jährlichen Gesamtauftragsvolumen von über 50.000 Euro (netto) in regelmäßigem Turnus Compliance-Prüfungen entsprechend intern definierter Regeln vorgenommen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Dieser Indikator ist für die Bundesdruckerei-Gruppe nicht relevant, da ca. 95% der in der Lieferkette vorgelagerten Unternehmen in Deutschland oder der EU ansässig sind, sodass strenge nationale und europäische Vorgaben und Gesetze in Bezug auf Menschenrechte und soziale Bestimmungen eingehalten werden. Die Lieferanten der Bundesdruckerei-Gruppe verpflichten sich bei Vertragsunterzeichnung, die für den jeweiligen Standort gültigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu befolgen. Zusätzlich werden bei einem jährlichen Gesamtauftragsvolumen von über 50.000 Euro (netto) in regelmäßigem Turnus Compliance-Prüfungen entsprechend intern definierter Regeln vorgenommen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Bundesdruckerei-Gruppe möchte einen Beitrag dazu leisten, die Region Berlin zu einem führenden Standort für sichere Identitäten und als treibende Kraft im Bereich Hochsicherheitstechnologie in Deutschland zu etablieren. Gleichzeitig verstehen wir es als unsere gesellschaftliche Verantwortung, uns in der Region für soziale und kulturelle Zwecke zu engagieren. Dies tun wir vor allem im Rahmen von Bildungsprojekten, die z. B. Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Verhältnissen dabei helfen, ihre Talente zu entfalten und ihre eigene Identität zu entwickeln. Der Fokus liegt dabei auf Projekten im Kiez der Bundesdruckerei GmbH am Standort Berlin.
In den letzten Jahren hat die Bundesdruckerei-Gruppe ihr Engagement sowie ihre Geldspenden in bildungspolitische Projekte systematisch ausgebaut. Aufgrund der Corona-Pandemie und den einhergehenden Schließungen von sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Kontaktbeschränkungen in 2020 konnte das persönliche Engagement unserer Mitarbeiter in sozialen Projekten nur bedingt umgesetzt werden. Trotzdem haben wir in 2020 eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt:
Unterstützung des Straßenkinder e. V. mit seinem Kinder- und Jugendhaus BOLLE
- 100 Care-Pakete, 50 für obdachlose Kinder mit Lebensmitteln und 50 als „Anti-Langeweile-Pakete“ mit Bastelmaterialien
- rund 80 Bastelpakete für Kinder als Ersatz für das sonst jährlich stattfindende Herbstbasteln
- 100 Winter-Care-Pakete für Straßenkinder (u. a. Lebensmittel und Hygieneartikel)
- jährliche Weihnachtsaktion „Gemeinsam erfüllen wir Kinderwünsche“, bei der in 2020 die Geschenke aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht persönlich übergeben wurden, sondern ins Kinder- und Jugendhaus BOLLE geschickt wurden
- 70 Schulstart-Pakete für Kinder aus benachteiligten Familien mit diversen Schulmaterialien, Süßigkeiten und Hygieneartikeln
Unterstützung der StreetUniverCity Spendenaktion zur Umsetzung von digitalen musikalischen Projekten und Radioworkshops. Dabei können Kinder und Jugendliche eigene Musik in einem Tonstudio produzieren. Zudem fanden musikalische Workshops mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Rassismus, Respekt und Zivilcourage mit dem „Bollo Brook Youth Center“ aus London statt.
Die Bundesdruckerei GmbH stiftet zudem eine Juniorprofessur am Berliner Einstein Center Digital Future (ECDF) zum Thema Distributed Security Infrastructures und eine Gastprofessur an der Freien Universität Berlin, die insbesondere zu neuen Schlüsseltechnologien im Bereich Identitätsmanagement und elektronische Identitäten forscht. Gleichzeitig wird der Verband Sichere Digitale Identität e. V. (VSDI) sowohl finanziell als auch persönlich unterstützt. Der VSDI ist ein bundesweites Netzwerk für Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, das die Transformation von analogen zu digitalen Identitäten vorantreibt.
Ein gruppenübergreifendes Konzept (Risiken und Chancen, Strategie, Ziele und Verantwortlichkeiten) für das gesellschaftliche als auch regionale Engagement der Bundesdruckerei-Gruppe soll anlässlich der neuen Organisationsstruktur (seit 1.12.2020) in 2021/2022 entwickelt werden und als strategischer Rahmen für existierende und künftige Maßnahmen dienen. Eine Risikoanalyse wurde bis dato aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Wesentlichkeiten anderer Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. Kriterium 17 und 20) nicht durchgeführt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Folgende Tabelle stellt den direkt erwirtschafteten und verteilten wirtschaftlichen Wert der Bundesdruckerei GmbH dar:

Auf eine länderspezifische Aufschlüsselung wird verzichtet, da die Bundesdruckerei GmbH ihren Standort in Deutschland hat, den Großteil ihrer Umsätze in Deutschland erwirtschaftet und Beschaffung vornehmlich in Deutschland getätigt wird.
Mittelfristig soll geprüft werden, inwiefern und in welchem Umfang in Zukunft dieser Leistungsindikator für die gesamte Bundesdruckerei-Gruppe erhoben wird.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Sichere Identitäten, Daten und Infrastrukturen sind unverzichtbar, um die Verwaltung und die deutsche Wirtschaft erfolgreich zu digitalisieren. Diese Themen stehen daher hoch auf der politischen Agenda. Mit unserem Know-how befähigen wir politische Akteure, die Rahmenbedingungen für eine sichere Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen und die digitale Souveränität des Bundes zu stärken. Dabei agieren wir stets politisch neutral, unterstützen weder finanziell noch mit Sachleistungen Politiker und Parteien. Wir verstehen uns als Kompetenzträger, der die Bundesregierung mit Fachwissen, insbesondere zu den Themen sichere Digitalisierung, digitale Souveränität und Cybersicherheit berät.
Im Jahr 2017 wurde gemeinsam mit dem Tagesspiegel das regelmäßig stattfindende Format „cybersec.lunch“ ins Leben gerufen, bei dem Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft miteinander diskutieren. In 2020 hat dieses Format dreimal – erst in hybrider und später komplett digitaler Form – stattgefunden:
- cybersec.lunch #15 - Mit Apps zurück in die Normalität? Digitallösungen in Zeiten der Coronakrise (22.06.2020)
- cybersec.lunch #16 - Richtig oder falsch? Datenschutz und Datenethik im Spannungsfeld zwischen globalem Wettbewerb und Menschenwürde (10.09.2020)
- cybersec.lunch #17 - German EU Council Presidency – progress for the digital sovereignty of the EU? (09.12.2020)
Da viele politische und regulatorische Entscheidungen auf europäischer Ebene getroffen werden, stehen wir zudem mit Vertretern der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments im Austausch. Die Bundesdruckerei GmbH ist daher im Transparenzregister der EU unter der Kennnummer 19718482463983 eingetragen. Im September 2020 hat die Bundesdruckerei-Gruppe zusammen mit dem Verband European Signature Dialogue den „European Digital Identity Roundtable“ – ein neues Format für den Austausch zwischen europäischen Entscheidungsträgern, Vertrauensdiensteanbietern und Unternehmen – veranstaltet (aufgrund der Corona-Pandemie in hybrider Form).
In 2020 waren u. a. folgende Gesetze und Gesetzgebungsverfahren für die Bundesdruckerei-Gruppe relevant:
- Entwurf eines Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0)
- Evaluation und Weiterentwicklung der europäischen eIDAS-Verordnung
- Entwurf einer europäischen Daten-Governance-Verordnung
Zudem engagiert sich die Bundesdruckerei-Gruppe in diversen regionalen, nationalen und internationalen politischen Gremien, branchenspezifischen Verbänden und Standardisierungs- und Normungsorganisationen, wie Bitkom e. V., Verband Sichere Digitale Identität e. V. (VSDI) und Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN). Auf der Website der Bundesdruckerei-Gruppe ist eine
vollständige Liste der Gremien- und Verbandsmitgliedschaften zu finden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Politiker und Parteien oder damit verbundene Einrichtungen werden weder direkt noch indirekt finanziell oder mit Sachleistungen durch die Bundesdruckerei-Gruppe unterstützt.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Als Sicherheitsunternehmen des Bundes pflegt die Bundesdruckerei-Gruppe eine offene Unternehmenskultur, die von der Einhaltung ethischer Werte sowie vom Handeln im Einklang mit Gesetzen geprägt ist. Deshalb verfolgen wir das Thema Compliance mit hoher Priorität. Dabei verfügt die genua GmbH über ein eigenes, dem Compliance Management System der restlichen Bundesdruckerei-Gruppe gleichwertiges Compliance-System. Die Konsistenz beider Systeme soll anlässlich der seit dem 1.12.2020 bestehenden neuen Organisationsstruktur der Bundesdruckerei-Gruppe in den Jahren 2021/2022 überprüft und sichergestellt werden. Im Folgenden beziehen sich die Inhalte daher auf die Bundesdruckerei-Gruppe ohne Einbeziehung der genua GmbH.
Das Compliance Management System (CMS) ist zentral im Bereich Internal Audit, Compliance & Data Privacy Protection der Bundesdruckerei GmbH verankert. Es wird jährlich nach IDW PS 980 auf Angemessenheit, Eignung und Wirksamkeit geprüft und definiert klare Prozesse für die Einhaltung und Überwachung von Normen, Gesetzen, Selbstregulierungen und Branchenstandards sowie betriebsinterne Richtlinien, Regelungen und Weisungen an die Bundesdruckerei-Gruppe zur Vermeidung von Regelverstößen. Ziel des CMS ist es, systematisch Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Compliance-Verstöße vermieden, eingetretene Verstöße erkannt und Hinweise behandelt werden. Dafür werden jährliche Compliance-Prüfungen zur Identifikation, Überwachung und Minimierung von Compliance-Risiken durchgeführt.In 2020 lagen keine bestätigten Complianceverstöße, die rechtlichen Verfahren anhängig sind, bei der Bundesdruckerei-Gruppe vor.
Die Gesamtverantwortung für das CMS liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Bundesdruckerei-Gruppe. Der Chief Compliance Officer (CCO) ist mit seinem Bereich zuständig für die Koordination. Der CCO ist direkt dem CEO unterstellt und berichtet quartalsweise und bei Bedarf ad hoc an die Geschäftsführung. Zusätzlich wird die Einhaltung der Vorschriften durch das interne Kontrollsystem und die Interne Revision überwacht.
Mithilfe der folgenden Compliance-Maßnahmen beugt die Bundesdruckerei-Gruppe aktiv gegen Fehlverhalten und Verstöße in den identifizierten und wesentlichen Risikobereichen,u. a. Entwendung von Unternehmenseigentum, Korruption, Computerkriminalität und Datenschutz, vor:
- jährliche risikoabhängige Compliance-Prüfungen, z. B. von Reisekosten/Spesenabrechnungen
- Compliance-Prüfungen externer Lieferanten mit einem Jahresumsatz von über 50.000 Euro (netto) sowie von Beratern, Agenten und Handelsvertretern auch unter diesem Schwellenwert
- interne Verhaltenskodizes zur Regelung gesetzeskonformen Verhaltens (Bestandteil der Arbeitsverträge und damit für alle Mitarbeiter verbindlich)
- Regelungen für den Umgang mit Hinweisen und Meldungen von Compliance-Verstößen
- weitere themenspezifische Richtlinien zur Sensibilisierung in Bezug auf regelkonformes Verhalten (z. B. bezüglich Einkauf, Risiko und Chancenmanagement)
- Schulungen zu wesentlichen Compliance-Themen (in 2020 vor allem digital und einheitlich über die gesamte Gruppe)
- spezialisierte Schulungseinheiten für die Bereiche Einkauf, Vertrieb und Finanzen zum Thema Anti-Korruption in unterschiedlichen Formaten
- internes eLearning, das die Mitarbeiter alle zwei Jahre über Compliance- und Anti-Korruptions-Themen informiert und sie zur entsprechenden Einhaltung anhält
- je nach Fachbereich regelmäßige Informationen über wesentliche Compliance-Themen (in 2020 vor allem zum Umgang mit der Corona-Pandemie über das Intranet und die Mitarbeiterzeitschrift)
- neuer zentraler Beschwerdemechanismus durch das anonyme und verschlüsselte Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System) zur Meldung von Missständen und Verdachten auf Fehlverhalten auf der Internetseite (seit 2020)
Aufgrund der Corona-Pandemie war im Jahr 2020 die Einhaltung der Beschlüsse im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ein wesentliches Thema. Hierzu wurde bereits im Januar 2020 ein Krisenstab aus relevanten Mitarbeitern aus dem Leitungskreis und der Geschäftsführung einberufen, der sich dem Umgang mit der Corona-Pandemie widmet und angemessene Maßnahmen (Hygienevorschriften, mobiles Arbeiten, Schichtentrennung in der Produktion, Einkauf von Schnelltests etc.) beschließt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Im Rahmen der jährlichen risikoabhängigen Compliance-Prüfung wurden 2020 gruppenübergreifend die relevanten Korruptionsrisiken und weitere relevante Risikobereiche (u. a. Entwendung von Unternehmenseigentum, Korruption, Computerkriminalität und Datenschutz) geprüft.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Jahr 2020 gab es bei der Bundesdruckerei-Gruppe weder bestätigte Korruptionsfälle noch waren öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption anhängig.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Jahr 2020 gab es bei der Bundesdruckerei-Gruppe keine erheblichen Bußgelder oder nicht-monetären Sanktionen aufgrund einer Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.