14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Arbeitnehmer*innenvertretungen der GESOBAU vertreten die Rechte der Mitarbeiter*innen im Unternehmen vollumfänglich: z. B. Aufsichtsrat, Betriebsrat, Frauenvertretung und Schwerbehindertenvertretung. Bei allen wichtigen, die Beschäftigten betreffenden Entscheidungen arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit ihnen zusammen.

Ein Arbeitsschutzausschuss stellt sicher, dass alle geltenden Gesetze und Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Seine Zusammensetzung: ein Beauftragter des Arbeitgebers, ein (externer) Betriebsarzt, eine (externe) Arbeitssicherheitsfachkraft, ein Schwerbehindertenvertretungsmitglied, ein Frauenvertretungsmitglied, zwei Betriebsratsmitglieder, zwei Sicherheitsbeauftragte.

Im Rahmen unseres Risikomanagements haben wir keine wesentlichen Risiken identifiziert, welche mit den Arbeitnehmerrechten in Verbindung stehen. Auf das Lieferantenmanagement gehen wir unter DNK 4 näher ein.

Gleichstellung und Beteiligung

Das Gehalt für Männer und Frauen ist bei der GESOBAU gemäß Haustarif gleich. Vorstand und obere Führungsebene – Frauen wie Männer – werden außertariflich bezahlt.

Alle zwei bis drei Jahre führen wir eine Mitarbeiter*innenbefragung durch. Die Antworten spiegeln das Meinungs- und Stimmungsbild der Belegschaft repräsentativ und sind für Vorstand und Führungskräfte ein wichtiges Steuerungsinstrument.

Wir wollen unsere Mitarbeiter*innen über die gesetzlichen Interessenvertretungen hinaus in Unternehmensprozesse und Nachhaltigkeitsmanagement einbinden: Wir bringen die Expertise der Mitarbeiter*innen in abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppen und Projekten zusammen – z. B. bei der Zukunftswerkstatt Märkisches Viertel oder der Entwicklung unserer neuen Unternehmenszentrale.


Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Unternehmenskultur, S. 51ff.
Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Nachhaltigkeit in Zahlen, S. 110ff.



15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Alle GESOBAU-Mitarbeiter*innen sollen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und anderen Vielfaltsdimensionen gleiche Chancen haben. Denn Unterschiede bereichern uns und machen uns erfolgreicher. Ziel: Speziell den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen.

Frauenförderung

Im Berichtszeitraum überarbeiteten wir die Fassung des 2012 auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) entwickelten Frauenförderplans. Mögliche Diskriminierungen bei der Stellenbesetzung sollen verhindert und strukturelle Defizite behoben werden. Ziel ist es, dass Frauen mittelfristig in allen Funktionen und Einkommensbereichen zu gleichen Teilen vertreten sind.

An Bewerbungsgesprächen nimmt die Frauenvertretung teil, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu gewährleisten.

Die Personalabteilung und die Frauenbeauftragte der GESOBAU analysieren die Beschäftigungsstruktur regelmäßig und erarbeiten Maßnahmen, um qualifizierte Frauen in Führungspositionen zu bringen.

Unsere Frauenförderungsmaßnahmen fruchten, auch wenn sich der Anteil durch interne Umstrukturierungen verringert hat: Insgesamt waren 2019 59,2 Prozent (2020: 55,2) der Beschäftigten weiblich; der Frauenanteil in Führungspositionen lag 2019 bei 47,1 Prozent (2020: 43,8).

Integration Geflüchteter

Seit 2016 können Geflüchtete bei der GESOBAU eine Berufsausbildung absolvieren. Bisher schlossen zwei ihre „Immobilienkaufmann-/frau“-Ausbildung erfolgreich ab und wurden übernommen. Ein dritter befindet sich noch in Ausbildung. Im Berichtszeitraum gab es keine weiteren Einstellungen innerhalb dieses Angebots; es wird jedoch fortgeführt.

Chancengleichheit für Langzeitarbeitslose


2019 beschloss der Berliner Senat, ein „Solidarischen Grundeinkommen“ einzuführen. Ziel: Etwa 1.000 Langzeitarbeitslosen eine Stelle zu vermitteln – fair bezahlt, sozialversicherungspflichtig, freiwillig, unbefristet. Die GESOBAU beteiligt sich mit den anderen landeseigenen Unternehmen, und gemeinnützigen Institutionen: Aktuell arbeiten drei ehemals Langzeitarbeitslose bei uns.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Wir bieten Modelle mit flexiblen Arbeitszeiten, Teilzeit und Langzeiturlaub (nach angesparter Arbeitszeit) an.

Seit 2020 kooperiert die GESOBAU mit dem Fürstenberg Institut. Das Dienstleistungsunternehmen berät Mitarbeiter*innen und Führungskräfte kostenfrei und anonym, damit sie Arbeit und Privatleben miteinander in Einklang bringen können.  

Ein fester Monitoring- und Evaluierungsprozess zur Steuerung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsziele ist bislang nicht etabliert, soll aber mit einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet werden.


Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Unternehmenskultur, S. 52ff.
Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Traditionelle Rollenbilder aufbrechen, Frauen fördern, S. 53.
Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Nachhaltigkeit in Zahlen, S. 110ff.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Demografischer Wandel

Bei Personalentwicklung und -gewinnung kommen wegen des demografischen Wandels Herausforderungen auf uns zu. Unsere Belegschaft altert, zudem fehlt qualifizierter Nachwuchs. Resultierenden Risiken begegnen wir wie folgt: Wir wollen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeiter*innen bis ins Alter mittels individuellen Weiterbildungsangeboten und umfassendem Gesundheitsmanagement erhalten. Außerdem wollen wir kontinuierlich junge Menschen über eine Berufsausbildung für uns gewinnen und halten. Und wir achten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen darauf, dass Abteilungen und Teams altersgemischt sind.

Gesundheitsmanagement

Die Sicherheit unserer Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag, ob im Büro oder unterwegs in den Quartieren, hat für uns höchste Priorität. Unser Ziel ist es, dass Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigung gar nicht erst entstehen. Ein Arbeitsschutzausschuss koordiniert die dafür notwendigen Maßnahmen. Unser Arbeitsschutzausschuss (ASA) tagt vierteljährlich und bewertet die eingeführten Schutzmaßnahmen einerseits durch Begehungen der Arbeitsplätze, andererseits mittels Gesprächen mit betroffenen Mitarbeitern*innen. In Zusammenarbeit mit dem ASA und dem Betriebsrat wurde ebenfalls eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen geschlossen. Diese Betriebsvereinbarung wurde im Oktober 2018 abgeschlossen. Sie versteht sich als präventive Maßnahme, um die Bedingungen am Arbeitsplatz gesundheitsgerecht zu gestalten und unsere Mitarbeiter vor etwaigen Gefahren zu schützen.


Es kommt vor, dass Mitarbeiter*innen innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dann findet unser BEM-Team („Betriebliches Eingliederungsmanagement“-Team, bestehend aus der Betriebsratsvorsitzenden, den Personalreferent*innen sowie bei Bedarf der Schwerbehindertenvertretung) mit den Betroffenen Lösungen für die Arbeitsplatzrückkehr – etwa individuelle Maßnahmen, die wir als Unternehmen unterstützen oder anstoßen können. Erneuter Arbeitsunfähigkeit möchten wir vorbeugen.

Die betriebliche Gesundheitsförderung wird durch die Arbeitsgruppe „GESOvital“ betreut, die aus Mitarbeiter*innen der Personalabteilung, der internen Kommunikation sowie einer Vertreterin des Betriebsrates und der Frauenvertretung besteht. Darüber hinaus soll das Team „GESOVital“ vergrößert werden, um die Bedürfnisse der unterschiedlichen Altersgruppen aber auch der unterschiedlichen Bereiche bei der Entwicklung von Maßnahmen besser berücksichtigen zu können und um bestmöglich alle Interessengruppen vertreten zu können. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es dabei vor allem, das Gesundheitsbewusstsein aller Mitarbeiter*innen durch ein vielfältiges und spannendes Angebot zu stärken. Besonders der Mangel an Bewegung durch Bürotätigkeiten und psychische Belastungen sind Herausforderungen, die durch ein Angebot für alle Arbeitnehmergruppen angegangen wird. Über den Status der Maßnahmen, die hier entwickelt und durchgeführt werden, und über Gesundheitsthemen generell berichtet die Arbeitsgruppe regelmäßig im Intranet. Über die Mitarbeiterjahresgespräche und -befragungen werden die Maßnahmen evaluiert.

Auch kooperieren wir mit einem externen Betriebsarzt. Er bietet den Mitarbeiter*innen neben gesetzlichen Pflichtleistungen (z. B. Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze) kostenfreie Zusatzangebote an.

(Weiter-)Bildung

Bei regelmäßigen internen Diskussionsrunden stellen Beschäftigte Themen und Projekte vor – etwa das betriebliche Mobilitätskonzept oder Partizipation im Wohnungsbau. Interessierte können bereichsübergreifend teilnehmen. Pandemiebedingt findet das Format aktuell online statt.



Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Unternehmenskultur, S. 51ff.
Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Nachhaltigkeit in Zahlen, S. 110ff.
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

     2020 2019
Meldepflichtige Arbeitsunfälle       
  Frauen 4 1
  Männer  8 3
  Gesamt 12 4
Meldepflichtige Wegeunfälle      
  Frauen  4 4
  Männer  1 0
  Gesamt  5 4
Unfallbedingte Fehltage      
  Frauen 63 93
  Männer  150 72
  Gesamt  213 165
Wichtige Arten arbeitsbedingter Unfälle       
    Unfälle
Stürze
Umknicken
Unfälle
Stürze
Umknicken
Einklemmen
Anzahl der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Verletzungen 
     
  Frauen 1 0
  Männer  0 0
Anzahl arbeitsbedingter
Verletzungen mit
schweren Folgen
     
  Frauen  0 0
  Männer  0 0


*Die Daten beziehen sich auf alle Angestellten der GESOBAU. Für alle Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind, deren Arbeit jedoch von der Organistion kontrolliert wird, sind keine Aussagen möglich.

GRI 403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Über arbeitsbedingte Erkrankungen der Mitarbeitenden liegen uns aus den Jahren 2019 und 2020 keine Kenntnisse / Daten vor.
Laut unseres Kenntnisstands konnten arbeitsbedingte Verletzungen durch Behandlungen, Rehabilitationen und Kuren geheilt werden. Langzeiterkrankungen als Folge der arbeitsbedingten Verletzungen sind uns nicht bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Informationen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement sind im Kapitel Unternehmenskultur aufgeführt.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

  2020 2019
Tätigkeit  Anzahl
Mitarbeitende  
Stunden  Anzahl
Mitarbeitende
Stunden
Frauen 31 2.707 107 3.519
Abteilungsleiterin - - - -
Assistentin 3 1.168 7 1.268
Auszubildende - - 8 63
Bereichsleiterin - - 1 32
Gruppenleiterin 3 79 8 174
Hausbetreuerin - - 2 16
Sachbearbeiterin 24 1.452 80 1.958
Sekretärin - - 1 8
Technische Mitarbeiterin 1 8 - -
Männer  14 1.783 49 1.784
Abteilungsleiter - - 2 47
Assistent - - - -  
Auszubildender 3 24 - -  
Bereichsleiter - - - -
Gruppenleiter 4 32 5 95
Hausbetreuer - - 6 47 
Sachbearbeiter 5 991 29 818
Sekretär - - - -
Technischer Mitarbeiter 5 760 4  
         
GESAMT 45 4.490 156 5.302

Mitarbeiter*innen aus den Angestelltenkategorien Aushilfe, Geschäftsführer, übrige Gewerbliche und Vorstand werden in der Tabelle nicht aufgeführt, da diese im Berichtszeitraum an keinen Aus- und Weiterbildungen teilgenommen haben.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgane   2020 2019
Anzahl der Personen
im Aufsichtrat
     
  Frauen 5 5
  Männer 5 4
Altersgruppen Aufsichtsrat      
  < 30 Jahre 0 0
  30 - 49 Jahre 3 1
  > 50 Jahre 7 8


Angestelltenkategorien 2020 % pro Angestell-
tenkategorie
2019 % pro Angestell-
tenkategorie  
Frauen 250   241  
Abteilungsleiterin 5 31,3 5 31,3
Assistentin 22 91,7 21 95,5
Aushilfe 4 44,4 5 55,6
Auszubildende 22 61,1 22 66,7
Bereichsleiterin 2 100,0 2 100,0
Gruppenleiterin 9 50,0 11 52,4
Hausbetreuerin 2 18,2 2 18,2
Sachbearbeiterin 169 71,3 162 72,0
Sekretärin 1 100,0 1 100,0
Technische Mitarbeiterin 9 36,0 7 29,2
Übrige Gewerbliche 5 6,9 3 7,3
Vorstand 0 0,0 0 0,0
         
Männer 203   166  
Abteilungsleiter 11 68,8 11 68,8
Assistent 2 8,3 1 4,5
Aushilfe 5 55,6 4 44,4
Auszubildender 14 38,9 11 33,3
Bereichsleiter 0 0,0 0 0,0
Gruppenleiter 9 50,0 10 47,6
Hausbetreuer 9 81,8 9 81,8
Sachbearbeiter 68 28,7 63 28,0
Sekretär 0 0,0 0 0,0
Technischer Mitarbeiter 16 64,0 17 70,8
Übrige Gewerbliche 67 93,1 38 92,7
Vorstand 2 100,0 2 100,0


Angestelltenkategorien 2020 % pro Angestell-
tenkategorie
2019 % pro Angestell-
tenkategorie  
<30 Jahre 77   74  
Abteilungsleiter*in 0 0,0 0 0,0
Assistent*in 1 4,2 3 13,6
Aushilfe 7 77,8 7 77,8
Auszubildende 35 97,2 32 97,0
Bereichsleiter*in 0 0,0 0 0,0
Gruppenleiter*in 0 0,0 0 0,0
Hausbetreuer*in 0 0,0 0 0,0
Sachbearbeiter*in 33 13,9 30 13,3
Sekretär*in 0 0,0 0 0,0
Technische Mitarbeiter*in 1 4,0 2 8,3
Übrige Gewerbliche 0 0,0 0 0,0
Vorstand 0 0,0 0 0,0
         
30 bis 50 Jahre 189   184  
Abteilungsleiter*in 7 43,8 8 50,0
Assistent*in 15 62,5 14 63,6
Aushilfe 0 0,0 0 0,0
Auszubildende 1 2,8 1 3,0
Bereichsleiter*in 1 50,0 1 50,0
Gruppenleiter*in 8 44,4 11 52,4
Hausbetreuer*in 0 0,0 1 9,1
Sachbearbeiter*in 114 48,1 115 51,1
Sekretär*in 1 100,0 1 100,0
Technische Mitarbeiter*in 11 44,0 10 41,7
Übrige Gewerbliche 31 43,1 22 53,7
Vorstand 0 0,0 0 0,0
         
> 50 Jahre 187   149  
Abteilungsleiter*in 9 56,3 8 50,0
Assistent*in 8 33,3 5 22,7
Aushilfe 2 22,2 2 22,2
Auszubildende 0 0,0 0 0,0
Bereichsleiter*in 1 50,0 1 50,0
Gruppenleiter*in 10 55,6 10 47,6
Hausbetreuer*in 11 100,0 10 90,9
Sachbearbeiter*in 90 38,0 80 35,6
Sekretär*in 0 0,0 0 0,0
Technische Mitarbeiter*in 13 52,0 12 50,0
Übrige Gewerbliche 41 56,9 19 46,3
Vorstand 2 100,0 2 100,0

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Für die Berichtsjahre 2019 und 2020 sind der GESOBAU keine Diskriminierungsvorfälle von Mitarbeiter*innen innerhalb des Unternehmens bekannt.
Im April 2019 wurde der GESOBAU im Rahmen eines Vermietungsprozesses eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft des Betroffenen vorgeworfen. Der Fall wurde aufgrund der unklaren Sach- und Rechtslage im Wege einer gütlichen Einigung durch Prozessvergleich beendet. Es erging kein Urteil darüber, dass eine Diskriminierung vorlag.
Die GESOBAU legt großen Wert auf eine diskriminierungsfreie Vergabe von Mietwohnungen. Um Vorwürfe zu vermeiden, ist für die GESOBAU eine externe Diskriminierungsbeauftragte tätig. Zusätzlich gibt es Schulungen der Mitarbeiter (AGG) sowie klare und transparente Vermietungshinweise, die auf unserer Website eingesehen werden können.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die GESOBAU bekennt sich zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln. Compliance bedeutet für uns, Gesetze, Richtlinien, ethische Standards und interne Regelungen verpflichtend einzuhalten. Dabei folgen wir stets dem Präventionsprinzip: Vorbeugen, Erkennen, Reagieren. Um das zu gewährleisten, haben wir ein Risiko- und ein striktes Compliance-Management-System samt strikter Vorgaben eingeführt. Vorstand und Aufsichtsrat der GESOBAU AG haben sich mit der Erfüllung der Standards des Berliner Corporate Governance Kodex (Stand: 15.  Dezember 2015) sorgfältig befasst.

Die Vergabe von Aufträgen unterliegt bei der GESOBAU als landeseigenem Unternehmen besonders strengen Vorgaben in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards. Dazu zählen u. a.: Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), Achtung der Vorgaben zu Mindest- und Tariflöhnen, zum Arbeitnehmerschutz und zur Förderung von Frauen. 2020 vergaben wir ca. 90 % der Aufträge an Berliner und Brandenburger Auftragnehmer*innen. Das stärkt die regionale Wirtschaft und gewährleistet, dass die Beauftragten nationalen und europäischen Gesetzen bezüglich Menschenrechte, Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards unterliegen. In besonderen Fällen ist bei der Vergabe auch das Risikomanagement eingebunden.


Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Die GESOBAU, S. 23.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Nachhaltigkeitsbericht 2020/21, Lieferantenmanagement

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Mit Verweis auf die Branchenergänzung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex – Orientierungshilfe für Wohnungsunternehmen (S. 64) wird dieser Leistungsindikator nicht umfassend berichtet, da die Geschäftstätigkeit der GESOBAU auf den Raum Berlin beschränkt ist. Es gelten die nationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Menschenrechte. Die GESOBAU prüft keine Betriebsstätten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Mit Verweis auf die Branchenergänzung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex – Orientierungshilfe für Wohnungsunternehmen (S. 64) wird dieser Leistungsindikator nicht umfassend berichtet, da unsere Geschäftsstandorte ausschließlich in Deutschland liegen. Eine Rechtsanwaltskanzlei überprüft im Auftrag der GESOBAU die Einhaltung der einschlägigen Mindestlohnbestimmungen, der ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Umsetzung der Frauenförderverordnung des Landes Berlin bei allen Lieferanten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.



18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Mit sozialen und kulturellen Projekten sowie mit unserer Stiftung wollen wir lebendige und stabile Quartiere für alle Bewohner*innen fördern. Fokus unseres Engagements im Corona-Jahr: ältere, von der Pandemie besonders Betroffene.

Wir bieten bei Bedarf soziale Dienstleistungen an bzw. vermitteln sie. In mietvertragsrechtlich nicht zu lösenden Fällen benachrichtigen unsere Kundenbetreuer*innen unsere drei Sozialmanager*innen. Mieter*innen, Nachbar*innen oder Behörden können sich auch direkt an sie wenden. Sie helfen im Einzelfall oder suchen nach übergreifendem Verbesserungsbedarf (z. B. bei Zusammenarbeit mit Behörden). Daraus entwickeln sich u. a. Kooperationen oder Projekte wie die GESOBAU-Kinderschutzinitiative oder das -Schlichtungsbüro. Seit Oktober 2020 unterstützt das „Diakonische Werk im Kirchenkreis Reinickendorf e. V.“ unser Sozialmanagement. 

Im Berichtszeitraum hat sich das Tätigkeitsfeld der 2017 initiierten Stelle (s. NHB 2019, S. 44) der „Quartierskoordinatorin Märkisches Viertel“ auf den Bestand im Wedding erweitert. Erforderlich machte dies die dortige, kulturell, ethnisch und sozial vielfältige Mieter*innenschaft. Erste Projekte wurden bereits umgesetzt.

Förderschwerpunkt der GESOBAU-Stiftung im Berichtszeitraum: Projekte zu Armutsprävention. So vergab die Stiftung ca. 20.000 € an vier Träger mit Fokus Bildung, Altersarmut, Wohnungslosenhilfe und Kinderarmut:

Weitere Projekte, die zum Gemeinwesen beitragen:


Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Lebenswerte Quartiere, S. 81ff.
Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Beteiligung & Kooperation, S. 99ff.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Ökonomische Kennzahlen Einheit 2020 2019
Umsatzerlöse in Mio. € 304,8 290,5
Operatives Ergebnis (EBIT) in Mio. € 56,09 54,5
Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
in Mio. € 136,7 124,0
Eigenkapitalquote in % 23,2 25,0
Verwaltete eigene Mieteinheiten* Anzahl 57.270 53.884
      davon Wohneinheiten Anzahl 43.842 42.390
Durchschnittliche Nettokaltmiete
Wohnungen
in €/m³ 6,23 6,17
Leerstandsquote Wohnungen in % 1,98 2,19


* inkl. Gewerbeimmobilien und sonstige Einheiten, zum Beispiel Stellplätze, Garagen und Keller.
Für weitere ökonomische Kennzahlen verweisen wir auf unsere Geschäftsberichte aus den Jahren 2019 und 2020.


Branchenspezifische Ergänzungen - Wohnungswirtschaft
GdW QM1: Quartiersbezogener Marktanteil
Top 30 Name Anteil (in %)
1 Treuenbrietzener Straße* 99,96%
2 Dannenwalder Weg 87,88%
3 Lietzengraben 86,36%
4 Märkisches Zentrum 78,11%
5 Gustav-Adolf-Straße 45,81%
6 Schillerpark 31,61%
7 Lübarser Straße 28,60%
8 Buschallee 28,08%
9 Pankow Zentrum 25,93%
10 Hansastraße 25,40%
11 Pankow Süd 20,95%
12 Behaimstraße 19,85%
13 Schorfheidestraße 19,12%
14 Borsigwalde 16,14%
15 Hellersdorfer Promenade 15,15%
16 Weißer See 15,00%
17 Komponistenviertel Weißensee 14,74%
18 Ziekowstraße/Freie Scholle 13,49%
19 Weißenseer Spitze 12,84%
20 Bucher Forst 11,60%
21 Siedlung Ruhleben 11,02%
22 Rennbahnstraße 10,77%
23 Königin-Elisabeth-Straße 10,63%
24 Eisenzahnstraße 10,32%
25 Hildegardstraße 8,20%
26 Heinersdorf 6,68%
27 Buckower Ring 6,62%
28 Niederschönhausen 6,53%
29 Reinickendorfer Straße 6,29%
30 Leopoldplatz 6,22%

*Darstellung auf Basis lebensweltlich orientierter Räume


GdW QM 2: Finanzielle Förderung lokaler Nachbarschaften
GESOBAU Konzern
   2020 2019
in € / Jahr  1.318.527,45 1.449.178,22
in € / Wohneinheit pro Jahr  30,07 34,19

Die Daten beziehen sich auf die Ausgaben unseres gesellschaftlichen und quartiersbezogenen Engagements, Mietnachlässe, Mieter*innenbeteiligung, inkl. Personalkosten für direkte Sozial- und Quartiersarbeit.


GdW QM3: Finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Umfelds
Für die Verbesserung des baulichen Wohnumfelds wurden 2019 keine Mittel aus städtbaulichen Förderungen bezogen.


GdW Qm4: Soziale Kooperationen
   2020 2019
Anzahl der Kooperationen* 58 46

*Anzahl der schriftlichen, sozialen Kooperationen inkl. Mietnachlässe laut Revisionsbericht.

Spenden, Zuwendungen auf Antrag, Initiativen/Projekte ohne Kooperationen sind nicht mitgezählt.

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Für uns als kommunales Wohnungsbauunternehmen ist die Berliner Landesregierung der wichtigste Partner rund um die Stadtentwicklung. Wir sind Mitglied in Gremien, Verbänden und Netzwerken:
  • Arbeitsgemeinschaft großer Wohnungsbauunternehmen (AGW)
  • Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V.
  • BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e. V., Berlin
  • BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.
  • Berlin Partner (Partner für Berlin Holding GmbH)
  • Berliner Wirtschaftsgespräche e. V.
  • Connected Living e. V.
  • Förderkreis Familienfarm Lübars e. V.
  • GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und   Immobilienunternehmen e. V.
  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V.
  • IHK Berlin
  • Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft e. V.
  • Initiative mehrwert
  • Initiative Reinickendorf e. V.
  • Initiative Wohnen.2050
  • Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin e. V.
  • Kompetenzzentrum Großsiedlungen e. V.
  • Nationaler Branchenaustausch Nachhaltigkeit
  • Netzwerk Märkisches Viertel e. V.
  • NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
  • Regionaler Branchenaustausch der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
  • Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V.
  • VBKI Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e. V.
  • vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
  • ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.

Für mehr Lebensqualität in den Beständen fördert die GESOBAU Projekte, die sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des deutschen Grundgesetzes vereinbaren lassen und unsere politische Neutralität nicht verletzen. Wir unterstützen keine Parteien, Politiker und damit verbundene Einrichtungen. Wir fördern Initiativen und initiieren Kooperationen, die einen nachvollziehbaren Bezug zum Wohnen, Wohnumfeld und zu Stakeholder*innen-Interessen haben. Dieser Bezug stellt sich v. a. durch die Förderung lokaler und regionaler Initiativen sowie Institutionen her. Das Zuwendungs- und Förderungsbudget wird bei der jährlichen Wirtschaftsplanung geprüft und vorab genehmigt.


Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Die GESOBAU, S. 18ff.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

In der GESOBAU-Satzung, §4 Grundlagen der Geschäftsführung ist verankert, dass Spenden und Sponsoring zugunsten politischer Parteien, ihren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie sonstigen Mitgliedern ausgeschlossen ist. Spenden an politiknahe Stiftungen müssen dem Aufsichtsrat vorab zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Jahr 2019 und 2020 gab es keine Spenden an politiknahe Stiftungen oder Parteien.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die GESOBAU bekennt sich zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln.  Compliance bedeutet für uns, Gesetze, Richtlinien, ethische Standards und interne Regelungen verpflichtend einzuhalten. Dabei folgen wir stets dem Präventionsprinzip: Vorbeugen, Erkennen, Reagieren. Um das zu gewährleisten, haben wir ein Risiko- und ein Compliance-Management-System (CMS) samt strikter Vorgaben eingeführt. Vorstand und Aufsichtsrat der GESOBAU AG haben sich mit der Erfüllung der Standards des Berliner Corporate Governance Kodex (Stand: 15. Dezember 2015) sorgfältig befasst.

Unser seit 2008 bestehendes CMS richtet sich nach dem Berliner Corporate Governance Kodex Rahmenkonzept und dem Institut Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (ICG). Wir verpflichten uns, die von der ICG vorgegebenen branchenüblichen Standards umzusetzen, uns an gültiges Recht zu halten und ethische Werte in unserem Handeln zu berücksichtigen. Unser CMS wird regelmäßig von externen Auditoren – gemäß Auditierungs- und Zertifizierungsordnung der ICG – geprüft, so auch 2020. Darüber hinaus bewertet der Fachbereich „Revision und Compliance“ fortlaufend unser CMS und gleicht es mit internen und externen Regelungen ab. Für die Geschäftsjahre 2019/2020 registrierte er keine Korruptionsvorfälle oder Compliance-Verstöße. Im über das Intranet einsehbaren Compliance-Handbuch ist definiert, wie sich Mitarbeiter*innen im Fall eines Gewissens- oder Interessenkonflikts verhalten sollen, wie beispielsweise bei Regelungen zu Geschenken von und an Geschäftspartner*innen.

Unseren Beschäftigten stehen interne Compliance-Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Zudem können sie, Bürger*innen, Mieter*innen und Lieferant*innen sowie Auftragnehmer*innen sich seit 2005 bei Verdachtsfällen an eine externe Ombudsstelle wenden. Sie ist derzeit durch eine externe Rechtsanwältin besetzt.

Wir schulen alle Mitarbeiter*innen regelmäßig online zu Compliance-Themen – u. a. zu Compliance-Handbuch-Inhalten oder zur Compliance-Organisation in der GESOBAU. Die webbasierten Schulungen müssen alle zwei Jahre von allen Beschäftigten absolviert werden. Für neue Auszubildende und Studierende gibt es zusätzlich jährliche Präsenz-Trainings. Seit 2017 ergänzen wir das Compliance-Schulungsangebot durch das Simulationsspiel „Integrity Now!“ der Firma CompCor. Seit 2019 ist es für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend.  Wir engagieren uns seit 2010 im Arbeitskreis der Compliance-Verantwortlichen der städtischen Wohnungsunternehmen in Berlin.

Neben den vorgeschriebenen Maßnahmen stehen wir im Rahmen von branchenübergreifenden Tagungen und Seminaren kontinuierlich mit Compliance-Expert*innen im Dialog.  


Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Die GESOBAU, S. 23ff.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Als Betriebsstätte der GESOBAU werden von uns alle Standorte der GESOBAU verstanden. Die Korruptionsprävention ist ein wichtiger Bestandteil des CMS (Compliance Management System), das alle Geschäftseinheiten bzw. Standorte mit einbezieht. Nähere Informationen sind im Kapitel „Die Gesobau“ aufgeführt. Diese Angaben gelten für das Berichtsjahr 2019 und 2020.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Zum Zeitpunkt der Berichterstattung waren der GESOBAU keine Fälle von Korruption im Unternehmen bekannt. Diese Angabe gilt für das Berichtsjahr 2019 und 2020.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Zum Zeitpunkt der Berichterstattung waren der GESOBAU keine Vorfälle bekannt. Diese Angabe gilt für das Berichtsjahr 2019 und 2020.