14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die HEAG lebt eine Willkommenskultur innerhalb des Stadtkonzerns in einer weltoffenen Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Arbeitnehmerrechte werden durch einen Betriebsrat gestärkt. Durch den regelmäßigen Austausch zwischen Betriebsrat und Vorstand werden die Arbeitnehmerrechte betreffende Entwicklungen im Unternehmen im Sinne einer Risikovorsorge erläutert. Die Arbeitnehmerrechte- und -pflichten sind im Organisationshandbuch der HEAG (im Rahmen von Betriebsvereinbarungen und Richtlinien) verankert. Das Organisationshandbuch wird regelmäßig aktualisiert. Die Einhaltung der Arbeitsrechte ist garantiert.
Über ein internes Vorschlagwesen können sich die Mitarbeitenden aktiv einbringen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden direkt in die Strategieprojekte der HEAG einbezogen. Die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat repräsentiert und berücksichtigt. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsleitsätze wird das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert. Durch den Einbezug von Nachhaltigkeitszielen in die jährlichen Personalgespräche wird die Beteiligung am Nachhaltigkeitsmanagement der HEAG gefördert. Darüber hinaus bietet die HEAG auch spezielle Angebote für Beschäftigte an, die die Nutzung alternativer Verkehrsangebote fördert (z.B. Fahrradleasing, ÖPNV-Zuschuss,...)
Die HEAG ist nur national bzw. regional aufgestellt. Der einzige Standort ist die Firmenzentrale in Darmstadt. Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter werden außerhalb Deutschlands nicht beschäftigt. Bei der Auswahl der Zulieferer und Dienstleister wird besonderer Wert auf den Verbleib der Wertschöpfung in der Region gelegt. Risiken wurden, u.a. auch durch die Vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Arbeitnehmervertretung nicht identifiziert.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HEAG sind nach Tarifvertrag oder an den Tarifvertrag angelehnten Verträgen beschäftigt und dementsprechend angemessen bezahlt. In 2011 hat die HEAG die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt spricht sich die HEAG für die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland aus und treibt diese voran. Sie schafft ein Arbeitsumfeld, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfahren die gleiche Wertschätzung – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.
Um die Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, bietet die HEAG flexible Arbeitszeitmodelle (im Besonderen auch halbtags - die Teilzeitquote bei der HEAG lag 2018 bei 28,1 %). Darüber hinaus bietet die HEAG eine „Kindernotfallbetreuung“ an. Die „Notfallbetreuung“ hilft berufstätigen Eltern, wenn beispielsweise die Oma oder die Tagesmutter krank geworden sind, die eigentliche Kita streikt und sie selbst zur Arbeit müssen (in 2018 wurden 168 Betreuungstage in Anspruch genommen). Neben der Betreuung von Kindern rückt aufgrund des demographischen Wandels auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in den Vordergrund. Die HEAG ist deshalb als eines der ersten Unternehmen in Darmstadt und Südhessen der Charta zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beigetreten und hat ein Arbeitszeitmodell der teilstationären Kurzzeitpflege eingerichtet, auf das die Beschäftigten der HEAG zurückgreifen können, wenn die häusliche Pflege aufgrund eines Notfalls nicht möglich ist.
Ziele wurden bisher nicht formuliert. Es werden kontinuierlich Maßnahmen geprüft, die die Chancengleichheit weiter verbessern werden. Gleiches gilt für den Aspekt "Familie & Beruf".
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die Wahrnehmung umfassender Weiterbildungsangebote steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen. In den jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen mit der Führungskraft wird der Fortbildungsbedarf intensiv besprochen. Neben der Möglichkeit, Fortbildungsangebote externer Anbietern wahrzunehmen, bestehen auch Kooperationen mit Universitäten und Hochschulen vor Ort. In Zusammenarbeit mit weiteren Unternehmen der Darmstädter Stadtwirtschaft bietet die HEAG für Kolleginnen und Kollegen mit Kindern eine Kindernotfallbetreuung an. Flexible Arbeitszeitmodelle sind für die HEAG selbstverständlich. Die HEAG fördert ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Dazu findet auch unternehmensübergreifend ein regelmäßiger Austausch im Darmstädter Stadtkonzern statt. Das Betriebliche Gesundheitsmanagements umfasst einen Betriebsarzt, Betriebssportangebote und weitere Maßnahmen der Gesundheitsprävention. Dabei kooperiert die HEAG eng mit der Betriebskrankenkasse. Neben Angeboten zur gesunden Ernährung werden auch Grippenschutzimpfungen regelmäßig angeboten. Auch das Angebot zum Mitarbeiter-Fahrradleasing ist Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der HEAG. Nach längerfristigem krankheitsbedingten Ausfällen werden auf den persönlich Bedarf abgestimmte Wiedereingliederungsmaßnahmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgestimmt.
Konkrete Zielsetzungen wurden bisher nicht formuliert. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Maßnahmen ist gewährleistet Risiken wurden im Bereich der digitalen Weiterbildung identifiziert. Im Austausch mit der Arbeitnehmervertretung wird in 2019/2020 ein Blended Learning Angebot für Beschäftigte geschaffen, dass diese Qualifizierungmaßnahmen anbietet.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Keine Abwesenheitstage wegen Arbeitsunfällen im Jahr 2018. Informationen über Berufskrankheiten liegen nicht vor, da Diagnosen dem Arbeitgeber nicht übermittelt werden. Aufgrund von Krankheit beliefen sich die Abwesenheitstage auf 764 (171 % im Vgl. zum Vj.) in 2018. Keine arbeitsbedingten Todesfälle in 2018.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Über den Sicherheitsbeauftragten der HEAG werden die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt. Dieser steht in enger Abstimmung mit der Leitungsebene sowie der Arbeitnehmervertretung.
Aufgrund der Größe der HEAG werden formelle Vereinbarungen mit Gewerkschaften nicht behandelt.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
9,0 durchschnittliche Fortbildungsstunden pro VZÄ/Jahr
(-33 % im Vgl. zu Vj.)
Eine Aufteilung nach Geschlecht erfolgt nicht. Aufgrund der schlanken Holdingstruktur wird auch nicht nach Angestelltenkategorie unterteilt.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Frauenquote im Aufsichtsrat: 40 %
Frauenquote im Vorstand: 0 %
4 weibliche und 3 männliche Handlungsbevollmächtigte (57 %)
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
In 2018 keine Vorfälle von Diskriminierung
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Als strategische Management-Holding bezieht die HEAG keine oder nur in unwesentlichem Umfang Güter oder Dienstleistungen von Unternehmen bzw. aus Ländern, in denen die Menschenrechte möglicherweise nicht geachtet werden. Im Einkauf werden die Güter und Dienstleistungen vergaberechtskonform beschafft und mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt.
Ziele wurden bisher nicht formuliert. Dies liegt im Umfang von bezogenen Gütern und Dienstleistungen von Unternehmen bzw. aus Ländern, in denen die Menschenrechte möglicherweise nicht geachtet werden, begründet.
Durch die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsleitsätze sind auch die Lieferanten und Geschäftspartner über die Nachhaltigkeitsziele der HEAG informiert. In Bezug auf die Einkaufspolitik der HEAG ist in den Nachhaltigkeitsleitsätzen festgeschrieben, dass für sämtliche Beschaffungen der HEAG die gesetzlichen Vorgaben zur verantwortungsvollen Beschaffung verpflichtend sind. Von besonderer Bedeutung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffung ist für die HEAG die Einhaltung von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung.
Gesetzliche Vorgaben und Vorgaben aus der Nachhaltigkeitsrichtlinie stellen sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistern im Rahmen von Materialbeschaffungen und Auftragsvergaben im Beschaffungsprozess systematisch einbezogen und umgesetzt werden, unter Beachtung des jeweils gültigen und anwendbaren Vergaberechts.
Ein wichtiges Instrumentarium zur Bewertung der Nachhaltigkeit auf Produkt- bzw. Herstellerebene sind anerkannte Zertifizierungssysteme im Bereich Umwelt und Soziales (z. B. Blauer Engel, FSC Siegel, Energy Star, Fair Trade) sowie internationale Standards wie z. B. die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). So verwendet die HEAG beispielsweise ausschließlich recyceltes Kopierpapier bzw. Papiersorten, die durch ein Zertifikat als umweltfreundlich gekennzeichnet sind. Die Nichteinhaltung der zuvor dargestellten Grundwerte und internationaler Standards bzw. das Fehlen von Nachweisen aus geforderten Zertifizierungssystemen kann zum Ausschluss als Lieferant und Dienstleister der HEAG führen.
Durch die Fokussierung des Bezugs von Produkten und Dienstleistungen aus der Region hat die HEAG keine Risiken identifiziert, die sich aus der Mißachtung der Menschenrechte ergeben können.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die HEAG unterhält keine signifikanten Investitionsvereinbarungen bzw. -verträge außerhalb von Deutschland
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die HEAG hat keine weiteren Geschäftsstandorte. Eine Prüfung im Hinblick auf Einhaltung der Menschenrechte am Hauptsitz der HEAG ist gewährleistet.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Lieferanten werden nicht anhand sozialer Kriterien bewertet. Die HEAG hat keine nennenswerten, regelmäßigen Lieferantenbeziehungen außerhalb von Deutschland. Bei der Auswahl von Lieferanten werden nationale und internationale Standards beachtet und in Vergabeverfahren berücksichtigt. Bei der Auswahl von Lieferanten beachtet die HEAG die regionale Nähe im Sinne der Beibehaltung der Wertschöpfung in der Region.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Lieferanten werden nicht auf soziale Auswirkungen überprüft. Die HEAG hat keine nennenswerten, regelmäßigen Lieferantenbeziehungen außerhalb von Deutschland. Bei der Auswahl von Lieferanten wird Wert auf die Regionale Nähe gelegt.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die HEAG ist seit 1912 vornehmlich in Darmstadt und der Region tätig. Zu den Beiträgen für das Gemeinwesen zählen unter anderem die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Sicherung der Wertschöpfung in der Region. Die HEAG bietet neben der Möglichkeit eines BA-Studiums auch Praktika und Werkstudententätigkeiten. Als Leitunternehmen der Darmstädter Stadtwirtschaft unterstützt die HEAG Sport, Kultur und Bildung. Im Besonderen ist die HEAG-Schulpatenschaft hervorzuheben, mit der die HEAG jährlich eine Schule in Darmstadt unterstützt. Durch die finanzielle Unterstützung von Schulprojekten fördert die HEAG die Chancengleichheit im Bildungssektor. Darüber hinaus fördert die HEAG das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützt die Bürgerstiftung Darmstadt. Der Geschäftsbericht der HEAG folgt seit 2015 dem Integrated Reporting Ansatz. Dabei wird auch der Public Value (regionale Wertschöpfung) als Maß der nachhaltigen Unternehmensführung berichtet.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Der im Geschäftsbericht 2018 der HEAG veröffentlichte Wert der regionalen Wertschöpfung beträgt 768 Mio. EUR (Vj. 687 Mio. EUR). Der Geschäftsbericht der HEAG steht im Internet zum
Download bereit. Siehe dazu im Besonderen Seite 4 des Geschäftsberichts.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Für die HEAG sind im Besonderen Gesetzgebungsverfahren von Bedeutung, die die Geschäftsfelder Energie & IT ("Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz)") , Mobilität ("Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing") und Immobilien ("Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)") betreffen.
Die HEAG ist unabhängig und wahrt ihre Neutralität gegen Interessen einzelner Gruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und beteiligt sich daher nicht an Lobbying-Aktivitäten oder politischer Meinungsbildung.
In 2013 erarbeitete die HEAG in einer Arbeitsgruppe des hessischen Ministeriums für Finanzen einen Produktleitfaden für eine nachhaltige und faire Beschaffung. Seit 2014 ist die HEAG darüber hinaus an der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen und im Besonderen in den Arbeitsgruppen für „nachhaltige Bildung“ und „Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ engagiert.
Die Abstimmung mit den städtischen Gremien bezieht sich ausschließlich auf Themen, die durch diese an die HEAG herangetragen werden oder die gemäß gesetzlichen Bestimmungen von den städtischen Gremien genehmigt werden müssen.
Darüber hinaus ist die HEAG u.a Mitglied in folgenden Branchenverbänden
Arbeitgebervereinigung energiewirtschaftlicher Unternehmen
BDEW
bitkom e.V.
Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V.
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf, Logistik e.V.
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Bundesverband öff. Dienstleistungen e.V.
Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Verband Kommunaler Unternehmen e.V.
Wirtschaftsclub Südhessen e.V.
(Stand 31.12.2018)
Grundsätzlich beschränkt die HEAG ihre Mitgliedschaften auf Verbände mit einem starken Branchenbezug.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
An Parteien, Politiker und damit verbundene Einrichtungen werden und wurden keine Zuwendungen geleistet.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Jeder HEAG- Mitarbeiter hat eine unternehmensbezogene Anti-Korruptionsrichtlinie erhalten und mit seiner Unterschrift zur Kenntnis genommen. In der Richtlinie sind klare Regelungen getroffen, wie mit Geschenken und Zuwendungen umgegangen werden muss. Die Einhaltung der Richtlinie wird durch regelmäßige Schulungen seitens der juristischen Abteilung der HEAG gewährleistet. Die Verantwortlichkeit für die Antikorruptionsrichtlinie liegt bei der Rechtsabteilung. Grundlage der Richtlinie ist das Strafrecht (Korruptionsbekämpfung), das Beamtenrecht und das Vergaberecht Im weitesten Sinne basieren die hier niedergelegten Grundsätze auch auf den EG-Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG über die Auftragsvergabe. Unter Korruption ist das Ausnutzen einer besonderen Stellung im Unternehmen zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten zu verstehen, das zum Schaden vieler anderer führt, oder auch das abgesprochene Zusammenspiel von zwei oder mehr Akteuren, die sich rechtswidrig private Vorteile zu Lasten Dritter verschaffen. Im Rahmen der Korruptions-Straftatbestände des Strafgesetzbuches können sich sowohl Angestellte in der Privatwirtschaft wie auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst strafbar machen. Die Grundsätze gelten im Umgang mit Kunden, Kollegen, Geschäftspartnern, Journalisten und Behörden. Die Richtlinie arbeitet Schwerpunkte heraus, die in der Praxis besondere Bedeutung erlangen. Sie geht etwaigen entgegenstehenden Weisungen Vorgesetzter vor. In 2013 wurde darüber hinaus eine stadtkonzernweite Compliance Richtlinie erarbeitet. Über einen externen Compliance-Officer (Sozietät von Rechtsanwälten), an den sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HEAG-Konzerns auch direkt und vertraulich wenden können, wird die Einhaltung der Compliance-Richtlinie überwacht. Compliance bedeutet die Einhaltung aller vom Unternehmen und seiner Beschäftigten zu beachtenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verträge), stadtweiten und internen Regelwerke und Regeln sowie Verhaltensgrundsätzen inklusive den Aspekten der Nachhaltigkeit. Im Rahmen der führungsbezogenen Compliance wurden die Vorgaben des UN Global Compact beachtet. Die HEAG erwartet von seinen Mitarbeitern und Führungskräften, Lieferanten und Geschäftspartnern sich zu einem Katalog von Grundwerten aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Nachhaltigkeit und Korruptionsbekämpfung zu bekennen, sie zu unterstützen und innerhalb ihres Einflussbereichs in die Praxis umzusetzen. Bisher wurden keine Compliance-Verstöße festgestellt. Durch die Struktur aus Anti-Korruptionsrichtlinie und externem Compliance-Officer wurden bisher keine Risiken identifiziert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Es wurden keine Geschäftseinheiten auf Korruptionsrisiken untersucht.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Keine Korruptionsfälle bekannt.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurden weder Bußgelder noch nicht monetäre Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.