14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die GIZ hat drei Betriebe: Berlin, Bonn und Eschborn. In jedem dieser drei Betriebe gibt es einen eigenständigen Betriebsrat. Die Betriebsräte entsenden wiederum Delegierte, die gemeinsam den Gesamtbetriebsrat (GBR) bilden. Ob einer der Betriebsräte oder der Gesamtbetriebsrat für eine Angelegenheit zuständig ist, richtet sich nach deren Art und den Adressaten.
Das Recht deutscher Mitarbeiteri*nnen, an der Entscheidungsfindung beteiligt zu sein, ist durch das Betriebsverfassungsgesetz gesichert. Der lokale oder – im Fall von Themen, die das gesamte Unternehmen betreffen – zentrale Personalrat vertritt die Mitarbeitenden dabei. Die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerhalb Deutschlands werden durch entsandte Vertreterinnen und Vertreter wahrgenommen. Diese bilden ein Komitee des zentralen Betriebsrats. Um eine Arbeitsbeziehung zu sichern und legalen Anforderungen zu entsprechen, gibt es mehrere Dialogformen – von monatlichen Sitzungen der lokalen Personalräte bis hin zu jährlichen Konferenzen.
In der GIZ wählt das Nationale Personal regelmäßig Vertreter*innen auf Landesebene. Diese können bei Auseinandersetzungen Ideen und Vorschläge in die richtige Richtung leiten. Sie beteiligen sich außerdem an Diskussionen, die größere Mitarbeitergruppen betreffen. Die Personalabteilung hat eine spezielle Auskunftsstelle für Kolleginnen und Kollegen außerhalb Deutschlands eingerichtet, um sie bei ihren Anliegen zu unterstützen.
Mitarbeitersitzungen finden regelmäßig statt und sind „Open Space“-Veranstaltungen, inklusive Live-Video-Gesprächen mit Führungskräften und vielen anderen Dialogmöglichkeiten. Unser Mitarbeitermagazin „wir“, das Intranet und viele interne Newsletter sind wichtige Kommunikationskanäle. Zweimal pro Jahr werden Mitarbeiterbefragungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die Entwicklungshelferinnen und -helfer in unseren Projekten gesendet.
Arbeitnehmerrechte gemäß nationaler und internationaler Standards werden in der GIZ durchgehend eingehalten. So gibt es Regelungen zu Anti-Diskriminierung, Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter sowie eine Erklärung zur Inklusion in der GIZ. Die gesetzlichen Verpflichtungen für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin leiten sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ASchuG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab. Es gibt außerdem ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Das Nachhaltigkeitsprogramm 2021-2025, die zentrale Leitlinie für das unternehmerische Nachhaltigkeitsmanagement, beinhaltet deshalb keine Ziele zu Arbeitnehmerrechten. Weiterführende Angaben können nicht getroffen werden.
Arbeitnehmerrechte im Ausland
Es ergänzen sich die Beiträge von nationalen und entsandten Mitarbeiter*innen, die die GIZ-Leistungen gemeinsam in einer einheitlichen workforce erbringen. Einheitliche workforce heißt, dass die unternehmenspolitischen Grundsätze gleicher-maßen für entsandte und nationale Mitarbeiter/innen gelten und den jeweiligen Personalpolicies zugrunde liegen. Die Policy Nationales Personal beschreibt die personalpolitischen Leitlinien für nationale Mitarbeiter/innen. Die Policy formuliert Standards im Sinne einer einheitlichen Unternehmenspolicy und professioneller Prozesse in der Personalarbeit zum Nationalen Personal. Gleichzeitig bietet sie die erforderliche Flexibilität zur Berücksichtigung nationaler Gesetzgebungen sowie regionaler und kultureller Besonderheiten.
Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement der GIZ
Die GIZ steht beim Thema Engagement in einem fortwährenden Dialog mit ihren Mitarbeitenden und berücksichtigt Kritik und Anregungen. 2019 hat sie eine Orientierung zum Mitarbeiterengagement im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements erarbeitet. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihrer Führungskraft Mitarbeiterziele für ihr Engagement zu vereinbaren. Diese Ziele sind für eine variable finanzielle Vergütung relevant (siehe auch Kriterium 8 „Anreizsysteme“). Auch der Nachhaltigkeitsfonds, aus dem Initiativen der Mitarbeitenden finanziell unterstützt werden, ist Teil der Orientierung (siehe auch Kriterium 18 „Gemeinwesen“). Im Nachhaltigkeitsprogramm 2021-2025 wurde die Stärkung der Partizipation der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement als Ziel definiert.
Zentrale Chancen und Risiken der GIZ finden sich unter Kriterium 2 „Wesentlichkeit“. Auf Projekt-Ebene greift das Safeguards+Gender Managementsystem zur Prüfung möglicher Risiken. Informationen dazu finden sich unter Kriterium 6 „Regeln und Prozesse“.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Wir leben Vielfalt Diversität ist in der GIZ gelebte Realität. Die Vielfalt von Ideen, Wissen, Perspektiven und Lebensentwürfen ist ein Erfolgsfaktor für unsere Arbeit weltweit.
Die GIZ hat im Oktober 2019 die Charta der Vielfalt unterschrieben, eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Mit der Unterzeichnung bekräftigt die GIZ ihre Überzeugung, dass Menschen mit verschiedenen Talenten, Fähigkeiten und persönlichen Lebenserfahrungen die gemeinsame Arbeit bereichern und befördern.
2021 haben wir unser Diversitätsverständnis veröffentlicht. Es dokumentiert unsere Haltung: Wir bekennen uns zu Vielfalt und stellen uns gegen jede Form von Diskriminierung. Unser Verständnis beinhaltet neben der Null-Toleranz gegenüber jeder Form der Diskriminierung und der Förderung von Chancengleichheit, die vorhandene Vielfalt für den unternehmerischen Erfolg zu nutzen. In unserem im Diversitätsverständnis enthaltenen Kodex definieren wir konkret, was wir unter einer respektvollen und wertschätzenden Unternehmenskultur verstehen und welches Verhalten wir von unseren Mitarbeitenden erwarten.
Ein einheitliches Verständnis ist die Grundlage für ein diskriminierungsfreies Miteinander. Um es unternehmensweit zu verankern, haben wir 2021 die Stelle eine Diversitäts-Managerin geschaffen. Darüber hinaus haben wir unsere Stabsstelle Compliance & Integrität weiter gestärkt. Sie ist nun die zentrale Ansprechstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierung und unseren Ethik- und Verhaltenskodex. Für Verdachtsfälle von sexuellem Fehlverhalten haben wir ein geschütztes Meldeverfahren auf dem GIZ-Hinweisgeberportal geschaffen. Die GIZ kommt damit ihren Verpflichtungen aus nationalen und internationalen Diversitäts-Richtlinien und -Gesetzen nach.
2021 fanden vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten statt. - unter anderem im September 2021 erneut die Diversity Week. Die Diversity Week 2021 stand unter dem Motto „Vielfalt verbindet - gelebte Diversität in der GIZ“. Knapp 50 Veranstaltungen mit mehr als 7.000 Teilnahmen wurden initiiert. Es wurde zu allen Dimensionen der Diversität informiert. Unter anderem gab es Events zum Thema Lebensalter, Postkolonialismus, Dekolonialisierung von LGBTIQ*-Rechten, digitaler Barrierefreiheit, Belonging, Religion in der GIZ, Gender Identität sowie Diversität und Nachhaltigkeit. Die Diversity Week wurde von einer Multi-Akteurspartnerschaft bestehend aus dem Personalbereich, dem Büro des GIZ-Vorstands und Arbeitsdirektors Thorsten Schäfer-Gümbel, verschiedenen Mitarbeitendeninitiativen, den Gleichstellungsbeauftragten, der Genderbeauftragten sowie den Schwerbehindertenvertretungen organisiert.
Weitere Maßnahmen waren unter anderem zahlreiche interne Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Diversität, die Integration von Diversität in das Führungskräftefeedback sowie das Anbahnen von Schulungen zu Diversität für die gesamte Belegschaft. Diese sollen 2022 erstmalig durchgeführt werden.
Ein entscheidender Faktor für gelebte Diversität sind engagierte Mitarbeitende. Die GIZ kann sich auf ein breites Engagement stützen. Initiativen von Mitarbeitenden, wie die Cultural Diversity Initiative und das Regenbogennetzwerk, machen auf diskriminierende, historisch gewachsene Strukturen aufmerksam. Gemeinsam mit ihnen veranstaltet die GIZ eine jährliche Diversity-Week.
Der Einsatz wird gewürdigt: Die Cultural Diversity Initiative, ein Netzwerk aus Black, Indigenous und People of Color (BIPoC), hat 2021 den vom Sustainability Office der GIZ ausgerichteten Nachhaltigkeitswettbewerb in der Kategorie „Menschenrechte“ gewonnen.
Gleichberechtigung der GeschlechterDie gezielte Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Beseitigung bestehender geschlechtsspezifischer Benachteiligungen spielen für die GIZ eine wichtige Rolle. Die
GIZ-Genderstrategie umfasst vier zentrale Zielfelder und fünf komplementäre strategische Elementen (Politischer Wille und Rechenschaft, Unternehmenskultur, Genderkompetenz, Anpassung von Prozessen, Innerbetriebliche Gleichstellung). Mit ihren Zielfeldern orientiert sich die GIZ an der Unternehmensvision „Wir arbeiten weltweit für eine lebenswerte Zukunft“ und an den vier Handlungsfeldern der Unternehmensstrategie: Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Geschäftsentwicklung sowie Kompetenzen und Allianzen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Kompetenzen stärken
Ziel der Personalentwicklung in der GIZ ist, alle Beschäftigten in ihren Kompetenzen zu fördern, diese auszubauen und sie in ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu stärken. Die Weiterbildungsangebote der GIZ werden jährlich in einem unternehmensweiten Prozess überprüft und gegebenenfalls angepasst. Alle Angebote finden sich im Katalog der GIZ-internen Akademie für Internationale Zusammenarbeit. Zusätzlich können nach Absprache auch Angebote externer Anbieter wahrgenommen werden.
Der Aktionsplan Digital Literacy (2019-2022) zielt darauf ab, die digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen zu stärken. Im Zuge der digitalen Transformation gewinnt das selbstgesteuerte Lernen „on the job“ an Bedeutung; die Akademie für Internationale Zusammenarbeit hat die Förderung von selbst gesteuerten Lernprozessen in ihrem Zielbild verankert. Die GIZ hat ihre digitalen Lernangebote 2021 daher weiter ausgebaut. Im Zeichen von Vernetzung und digitaler Kompetenzvermittlung wurde 2021 zudem GIZ-weit das erste Digital Literacy Festival für Mitarbeitende ausgerichtet. Grundlage für die betriebliche Weiterbildung ist das Mitarbeitergespräch. Alle Mitarbeitenden haben einen Anspruch darauf, von ihrer Führungskraft einmal im Jahr eine Rückmeldung zu Leistung und Kompetenzen zu erhalten. In dem Gespräch werden Rückmeldungen zu erbrachten Leistungen und Kompetenzen gegeben, Ausblicke auf anstehende Aufgaben und Entwicklungen gegeben und je nach landesspezifischen Regelungen Ziele vereinbart, deren Erreichung in die Bewertung der Gesamtperformance einfließt. Zudem erfolgt eine Performancebewertung, die Basis für die leistungsbezogene Vergütung ist.
Im Mitarbeitergespräch zwischen Mitarbeiter*in und Führungskraft werden auch konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit besprochen und vereinbart. Insbesondere können Personalentwicklungsmaßnahmen zum Erwerb notwendiger Kompetenzen für aktuelle und zukünftige Aufgaben und Maßnahmen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit vereinbart werden. Dies können zum Beispiel Vereinbarungen zum Umgang mit Lernfeldern sein, zur Förderung von Potenzialen, zur Übernahme neuer oder veränderter Aufgaben und zu Fortbildungsmaßnahmen und weiteren Entwicklungsmaßnahmen. Darüber hinaus gibt es Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Angebote zur Vertiefung der digital literacy.
Die Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf eine Lernzeit von fünf bis 25 Tagen (je nach Position) pro Jahr für den Erwerb und die Vertiefung ihrer digitalen Kompetenzen. Ein Selbsteinschätzungstool liefert Empfehlungen zu Lernfeldern und Lernzeit. Wenn viele Kompetenzen bereits abgedeckt sind, haben Mitarbeitende die Möglichkeit, sich als Digital Pioneer in einem Netzwerk zur Unterstützung ihrer Kolleg*innen einzusetzen.
Um die Personalentwicklung und die Planung künftiger Einsätze der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch strategischer zu gestalten, hat die GIZ in der Unternehmensstrategie 2020–2022 ein „Fokusprojekt Passende Expertise“ verankert. Ein flexibles und vorausschauendes Personalmanagement soll die passende Expertise für Schlüsselpositionen sicherstellen. Für ausgewählte Positionen wurden Skill Profile entwickelt, die nun im Rahmen der Weiterentwicklung von Orientierungssystemen zur Personalentwicklung ausgearbeitet werden.
Instrumente zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit sind fest verankert
In der GIZ verpflichtet die Policy zur Employability jede*n Mitarbeiter*in, für die eigene dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit Sorge zu tragen und gibt den Führungskräften auf, sie dabei zu unterstützen. Zur Vereinbarung von Maßnahmen für den Kompetenz- und Erfahrungszuwachs dient das jährliche Mitarbeitergespräch.
Für Inlandsmitarbeiter*innen (IMA) und Auslandsmitarbeiter*innen (AMA) ist der Ablauf über die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) Mitarbeitergespräch definiert, für nationale Mitarbeiter*innen (NMA) sind die Führungskräfte über Employment Handbooks dazu verpflichtet, Maßnahmen zur langfristigen Beschäftigungsfähigkeit zu besprechen.
Das Zielbild Nationale Mitarbeiter*innen adressiert den zunehmenden Bedarf, die Projektarbeit in Partnerländern krisenfest zu gestalten, sie auch remote steuerfähig zu halten, Projekte passgenau auf die lokalen Kontexte zuzuschneiden und den Eingriff in das Partnerland so gering wie möglich zu halten. Damit begegnet die GIZ auch dem Risiko einer reduzierten Lieferfähigkeit aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland und Europa.
Risiken werden über regelmäßige Abfragen identifiziert und mit risikomindernden Maßnahmen adressiert, so dass insgesamt keine besonderen Risiken zu berichten sind. Weitere Ausführungen zu identifizierten Risiken im Rahmen des Safeguards+Gender Managementsystems finden sich unter Kriterium 6 „Regeln und Prozesse“.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Daten zu arbeitsbedingten Erkrankungen werden durch die GIZ nicht erhoben; bei krankheitsbedingten Abwesenheiten wird nur die Krankheit erfasst, nicht die Diagnose. Einzig Wegeunfälle werden statistisch erfasst. Auch zu Todesfällen liegen keine gesammelten Daten vor.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
In Deutschland stellt das Betriebsverfassungsgesetz sicher, dass Mitarbeiter*innen am Prozess der Entscheidungsfindung teilhaben können. Dabei vertritt sie der örtliche Betriebsrat und im Fall von Themen mit unternehmensweiter Bedeutung der Gesamtbetriebsrat. Für Auslandsmitarbeiter*innen ist der Personalvertretungsausschuss Ausland (PVA) zuständig, der einen Ausschuss des Gesamtbetriebsrats bildet. Um den Austausch der diversen Gremien mit der GIZ zu fördern und ein Klima konstruktiver Zusammenarbeit zu schaffen, existieren verschiedene Dialogformate in der GIZ. Sie reichen von monatlichen Treffen mit den örtlichen Betriebsräten bis hin zu jährlichen gemeinsamen Sitzungen. Damit entspricht die GIZ im Übrigen den rechtlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes. Auch das Nationale Personal wählt Vertreter*innen aus seiner Mitte, allerdings auf Landesebene, aber nach denselben Regeln wie in Deutschland. Die gewählten Repräsentant*innen können bei Konflikten im Unternehmen zurate gezogen werden. Sie bilden eine Brücke zwischen den Beschäftigten und der Landesdirektion, indem sie Meinungen und Vorschläge der Mitarbeiter*innen sammeln und weiterleiten. Außerdem gibt es eine spezielle Auskunftsstelle in Deutschland, die von den nationalen Kolleg*innen kontaktiert werden kann und Unterstützung bietet.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) ist die unternehmenseigene Weiterbildungseinrichtung der GIZ. Sie gestaltet Lernprozesse und Kompetenzentwicklung in der internationalen Zusammenarbeit und leistet einen zentralen Beitrag zur Personalentwicklung des Unternehmens. Sie bietet den Mitarbeiter*innen im In- und Ausland ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen an. Das Programm richtet sich an alle Beschäftigten der GIZ. Ein Teil dieser Angebote steht auch Partnerfachkräften sowie der (Fach-)Öffentlichkeit offen, beispielsweise Gutachter*innen oder Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen.
Zahlen aufgeschlüsselt nach Inland, Ausland und Externen:
|
Akademieprogramm 2021 |
Onboarding 2021 |
|
|
|
Gruppe |
Teilnehmende |
Teilnehmertage |
Teilnehmende |
Teilnehmertage |
Inland |
3.828 |
6.429 |
1.760 |
2.248 |
Ausland |
8.919 |
17.029 |
1.688 |
2.384 |
Externe |
462 |
1.084 |
7 |
1 |
Gesamt |
13.209 |
24.541 |
3.455 |
4.633 |
Zahlen aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie:
|
Akademieprogramm 2021 |
Onboarding 2021 |
Angestelltenkategorie |
Teilnehmende |
Teilnehmertage |
Teilnehmende |
Teilnehmertage |
IMA |
3.828 |
6.429 |
1.760 |
2.248 |
AMA |
3.389 |
6.089 |
1.163 |
1.098 |
NMA |
4.683 |
9.553 |
142 |
249 |
EH und IF |
256 |
343 |
383 |
1.037 |
Partnerfachkräfte |
591 |
1.044 |
|
|
Externe |
462 |
1.084 |
7 |
1 |
Gesamt |
13.209 |
24.541 |
3.455 |
4.633 |
Zahlen aufgeschlüsselt nach Geschlecht:
|
Akademieprogramm 2021 |
Onboarding 2021 |
Geschlecht |
Teilnehmende |
Teilnehmertage |
Teilnehmende |
Teilnehmertage |
Männlich |
5.270 |
10.376 |
1.371 |
1.813 |
Weiblich |
7.938 |
14.164 |
2.084 |
2.820 |
Divers |
1 |
1 |
|
|
Gesamt |
13.209 |
24.541 |
3.455 |
4.633 |
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hatte der Aufsichtsrat der GIZ insgesamt 19 Mitglieder. Der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat lag bei 47,37 %, der Anteil der Männer lag bei 52,63 %.
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 zählten zu den insgesamt 8.090 Beschäftigten der GIZ mit deutschem Arbeitsvertrag 60% Frauen - im Ausland beträgt der Frauenanteil knapp 48%, im Inland 66%. Auf Ebene der Bereichs- und Stabsstellenleitungen ist die Genderparität erreicht. Auf der Ebene Gruppenleitung, Clusterkoordination, Landesdirektion, Abteilungs- und Stabsstellenleitung hat sich der Frauenanteil seit 2014 kontinuierlich erhöht und liegt mittlerweile bei knapp 45%. Bei Koordinations- und Führungsaufgaben der Seniorpositionen zeigt sich ein ähnlicher Trend: Auch hier hat sich der Frauenanteil kontinuierlich erhöht und erreicht fast die 50%. 2021 hat sich insgesamt in allen Führungspositionen der Frauenanteil erhöht. Insgesamt werden die Mitarbeiter*innen mit deutschem Arbeitsvertrag immer jünger: Das Durchschnittsalter der GIZ-Beschäftigten lag zum 32. Dezember 2021 bei 42,2 Jahren. Das Durchschnittsalter der Frauen beträgt 41,3 Jahre. Sie sind damit im Schnitt rund 2 Jahre jünger als ihre männlichen Kollegen, deren Durchschnittsalter 43,6 Jahre beträgt.
Die Mitarbeiter*innen mit deutschem Arbeitsvertrag repräsentierten zum Stichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 119 Nationen. EU-Angehörige machen den höchsten Anteil aus, innerhalb der EU wiederum Mitarbeiter*innen mit französischer (134) und österreichischer (96) Nationalität. Außerhalb der EU sind Mitarbeiter*innen mit britischer (49) und schweizer Nationalität (45) am stärksten vertreten. Kolleg*innen mit kenianischer (27) und kamerunischer (23) Nationalität stellen die größte Gruppe mit Herkunft aus den Partnerländern. Mit Einführung der Inklusionsvereinbarung in 2020 wurde in der GIZ ein besonderer Fokus auf die dauerhafte Teilhabe von Mitarbeiter*innen mit Behinderung gelegt. Zum 31. Dezember 2021 beträgt ihr Anteil 3,2%, das entspricht einem Zuwachs von 0,3 Prozent im Vergleich zum Ende des ersten Halbjahres 2021. Insgesamt 260 von 8.090 Kolleginnen und Kollegen haben einen Schwerbehindertengrad von mindestens 50 Prozent oder eine Schwerbehinderung mit anerkannter Gleichstellung.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
In unserem Ethik- und Verhaltenskodex ist der Schutz vor Diskriminierung, besonders aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Orientierung, verankert. Dies gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit.
Jede und jeder Betroffene von Diskriminierung im Unternehmen kann sich beratend oder mit einer Beschwerde an die Stabsstelle Compliance und Integrität wenden, in die auch die AGG-Beschwerdestelle integriert ist. Darüber hinaus stehen den Mitarbeiter*innen die Mitglieder der Personalvertretung, Beauftragte für Gleichberechtigung, Vertreterinnen und Vertreter für junge Menschen und Auszubildende, für Menschen mit Behinderung und für LBGTI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter beratend zur Verfügung. Weil die betreffenden Themen häufig sehr vertraulich sind, sind Konsultationen immer anonym. Daher können keine Statistiken dieser Anfragen erstellt werden.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Wir nehmen unsere Verantwortung ernst, Menschrechte zu schützen - in der GIZ selbst, in den Vorhaben in den Einsatzländern und auch in unseren Lieferketten. Ebenso richten wir unsere Lieferketten sozial und ökologisch nachhaltig aus. Damit erfüllen wir internationale und nationale Vorgaben und bereiten uns auf das 2021 in Deutschland verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor, das 2023 in Kraft tritt; ein entsprechendes Gesetz auf europäischer Ebene wird für die kommenden Jahre erwartet. Vor allem tun wir dies aber aus Überzeugung, denn nachhaltige Strukturen sind die Basis für unseren Erfolg. Menschenrechte: Vorbild sein und handeln Die GIZ beschäftigt weltweit rund 25.000 Mitarbeiter*innen. Sie kauft außerdem weltweit Waren und Dienstleistungen ein. Sie hat den Anspruch und auch die Verpflichtung, für alle Mitarbeitenden ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu schaffen und in ihren Lieferketten neben ökologischen auch soziale Standards sicherzustellen. Deshalb hat sie ihre Arbeitsprozesse und ihr Beschaffungswesen frühzeitig auf Lücken hin analysiert. Auf Basis der Ergebnisse haben wir 2021 eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um das Thema Menschenrechte im Unternehmen noch besser zu verankern. Für nationale Mitarbeiter*innen in den Einsatzländern haben wir Schulungsunterlagen zu unseren Menschenrechtsstandards erarbeitet. Sie sollen ihre Rechte kennen und wissen, wie sie diese durchsetzen können. An einzelnen Standorten werden zusätzlich Workshops und Informationsveranstaltungen zu Menschenrechtsthemen organisiert. Dadurch sollen alle Mitarbeiter*innen bis 2023 Zugang zu Informationen und Schulungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erhalten. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass die Mehrzahl unserer Mitarbeiter*innen, rund 16.900, nationale Beschäftigte sind. Zu ihnen zählen Führungskräfte, Fachkräfte und auch Mitarbeitende in unterstützenden Funktionen. Gerade für die letztgenannte Gruppe, in der zusätzlich der Anteil von Frauen sehr hoch ist, hat die GIZ eine besondere Verantwortung als Arbeitgeber. Wir stellen uns aktiv gegen jede Form von Diskriminierung, gegen sexuelle Belästigungen und Übergriffe am Arbeitsplatz. Verstöße oder Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen können der Stabsstelle Compliance & Integrität anonym über das GIZ-Hinweisgeberportal gemeldet werden. Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat die GIZ dieses Portal 2021 um einen standardisierten und transparenten Bearbeitungsprozess mit Rückmeldefristen für den Umgang mit Compliance-Fällen erweitert. 2021 haben wir unser Bekenntnis zu den Menschenrechten und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten in einer Menschenrechtspolicy niedergelegt. Sie reflektiert die grundsätzliche Bedeutung des Themas für die GIZ. Wir erfüllen damit die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Die Anpassung der Menschenrechtspolicy wird alle 3 Jahre geprüft. Detaillierte Ziele und Maßnahmen zu Menschenrechten und nachhaltiger Beschaffung sind zudem im Nachhaltigkeitsprogramm 2021-2025 festgehalten. Bis zum Jahr 2023 werden wir etwa die Wirksamkeit des menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erhöhen. Außerdem wollen wir die Rahmenbedingungen und Prozesse für eine nachhaltige Beschaffung im Unternehmen weiterentwickeln und extern zertifizieren lassen. Die dafür notwendige Policy für nachhaltige Beschaffung haben wir bereits formuliert und in Kraft gesetzt. Der Fortschritt wird jährlich im Rahmen eines Monitorings gemessen, bei dem die relevanten Einheiten im Unternehmen eingebunden sind.
Die Ziele sowie den Grad der Zielerreichung aus dem Nachhaltigkeitsprogramm 2016-2020 sind im Rückblick auf das Programm niedergelegt. Die Fortschrittsmessung der Menschenrechtsziele für 2021 aus dem aktuellen Nachhaltigkeitsprogramm sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts noch nicht verfügbar und werden in den folgenden Bericht integriert.
Zur Prüfung der wesentlichen Risiken nutzen wir folgende Instrumente: 1) Eine Risikoprüfung durch unser Fachteam Nachhaltige Beschaffung zur Identifizierung des Risikopotenzials von Dienstleistungen und Sachgütern entlang der Lieferkette; 2) die regelmäßige Erstellung von Risikoanalysen zur Identifizierung von Einzelrisiken und systemischen Unzulänglichkeiten.
In diesem Rahmen haben wir folgende Risiken identifiziert und damit verbundene Präventionsmaßnahmen etabliert:
- Nicht-intendierte negative Wirkungen auf Menschenrechte in der Projektarbeit: Das Safeguards+Gender Managementsystem, das als Rahmenwerk für die vorausschauende Risikobewertung und -reaktion im Projektgeschäft laufend weiterentwickelt wird - etwa durch die Verankerung arbeits- und menschenrechtlicher Mindeststandards in strategischen Dokumenten wie dem Ethik- und Verhaltenskodex, dem Zielbild Nationale Mitarbeiter*innen und anderen.
- Menschenrechte in der Personalarbeit: Um das Schutzniveau insbesondere für unsere Nationalen Mitarbeitenden zu verbessern, haben wir unser internes Regelwerk (P+R) u. a. zu Aspekten der sozialen Absicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Altersversorge kontinuierlich ausgeweitet. Die Policy Nationale Mitarbeiter*innen befindet sich derzeit in Überarbeitung.
- nicht-intendierte negative Wirkungen auf Menschenrechte in der Lieferkette: Die Entwicklung und Verabschiedung der Policy für nachhaltige Beschaffung, die Integration von Menschenrechtsaspekten (inklusive Safeguards+Gender-Klausel) in die Allgemeinen Vertrags- und Einkaufsbedingungen (AVB/AEB), die Risikokategorisierung für Sachgüter, Dienst- und Bauleistungen sowie die fortwährende Weiterentwicklung der Orientierungen für besonders risikobehaftete Sachgüter.
- nicht ausreichend niederschwelliger Zugang zu Abhilfe- und Beschwerdemechanismen für Rechteinhaber*innen: Die Erhöhung der Niedrigschwelligkeit durch die Veröffentlichung eines standardisierten und transparenten Bearbeitungsprozesses mit Rückmeldefristen für Hinweise und menschenrechtliche Beschwerden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Im Sachgüter- und Dienstleistungsbereich gelten die AEB/AVB oder es werden Sonderbedingungen in den Verträgen verankert. Diese Struktur sorgt dafür, dass unsere Verträge ohne Ausnahme Menschrechtsklauseln beinhalten.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Auf Projekt-Ebene greift das Safeguards+Gender Managementsystem zur Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte. Informationen dazu finden sich unter Kriterium 6 „Regeln und Prozesse“.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Die 2020 und 2021 überarbeiteten Allgemeinen Vertrags- und Einkaufsbedingungen (AVB/AEB) verpflichten Dienstleister*innen und Lieferant*innen zur Einhaltung von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Wir haben die mit einem Risiko in Bezug auf Menschenrechte und andere Nachhaltigkeitskriterien behafteten Warengruppen identifiziert und produktspezifische Orientierungen zur nachhaltigen Beschaffung dieser Waren erarbeitet, um die Risiken zu minimieren.
18. Gemeinwesen
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Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Als Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationalen Bildungsarbeit engagieren wir uns weltweit für eine lebenswerte Zukunft. Wir haben mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie- und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit. Das vielfältige Know-how des Bundesunternehmens GIZ wird rund um den Globus nachgefragt – von der deutschen Bundesregierung, Institutionen der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, der Privatwirtschaft und Regierungen anderer Länder. Wir kooperieren mit Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und wissenschaftlichen Institutionen und tragen so zu einem erfolgreichen Zusammenspiel von Entwicklungspolitik und weiteren Politik- und Handlungsfeldern bei. Unser Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Alle Auftraggeber und Kooperationspartner schenken der GIZ ihr Vertrauen, Ideen für politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen mit ihnen gemeinsam zu entwickeln, konkret zu planen und umzusetzen. Als gemeinnütziges Bundesunternehmen stehen wir für deutsche und europäische Werte. Gemeinsam mit unseren Partnern in den nationalen Regierungen weltweit sowie mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft arbeiten wir flexibel an wirksamen Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren Lebensbedingungen dauerhaft verbessern.
Die Stärkung des Gemeinwesens weltweit ist somit zentraler Teil unserer Leistungserbringung und integraler Bestandteil des auf die GIZ übertragenen Mandats. Sie ist somit in jedem Auftrag, der von der GIZ umgesetzt wird, mitenthalten. Aus diesem Grund verfügt die GIZ nicht über ein übergreifendes Managementkonzept, das daraus abzielt, gesonderte Maßnahmen neben der Projektarbeit zur Stärkung des Gemeinwesens umzusetzen.
Neben unserem Kerngeschäft setzen wir uns auf vielfältige Weise für Nachhaltigkeit ein, etwa indem wir den Dialog mit anderen Organisationen und unseren Partnern vor Ort suchen und unsere Mitarbeiter*innen in ihrem Engagement unterstützen:
Netzwerke und Kooperationen
Die GIZ baut gezielt strategische Allianzen und Kooperationen mit anderen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, der Zivilgesellschaft sowie mit privatwirtschaftlichen Akteuren aus. Zusätzlich beteiligen wir uns an Netzwerken in Deutschland und weltweit und sind Mitglied in zahlreichen relevanten Organisationen. Wir pflegen einen intensiven Dialog zu Themen der Nachhaltigkeit auf globaler, nationaler, regionaler sowie lokaler Ebene. Ein Beispiel sind die Veranstaltungsreihen „Gespräche zur Internationalen Zusammenarbeit“ sowie „Innovations for Future“ der GIZ-Repräsentanz Berlin. Darüber hinaus sind wir eine Reihe von Selbstverpflichtungen eingegangen. Beispiele hierfür finden sich unter DNK-Kriterium 19 „Politische Einflussnahme".
Persönliches Engagement für Nachhaltigkeit
Die Mitarbeitenden der GIZ engagieren sich weltweit für mehr Nachhaltigkeit, was durch die Orientierung zum Mitarbeiterengagement unterstützt wird (Details unter DNK-Kriterium 14 „Arbeitnehmerrechte“). In Deutschland und in den Einsatzländern organisieren Kolleginnen und Kollegen eine Vielzahl sozialer und ökologischer Initiativen und Aktionen. Die GIZ hat verschiedene Formate entwickelt, um sie dabei zu unterstützen. Neben dem bereits erwähnten Nachhaltigkeitswettbewerb hat sie unter anderem einen Nachhaltigkeitsfonds aufgelegt, mit dem sie beispielhafte Projekte finanziell fördert. 2021 wurden insgesamt 14 nachhaltige Aktionen in zehn verschiedenen Ländern berücksichtigt.
In Marokko etwa erhielten Mitarbeitende Mittel aus dem Fonds, um Obst- und Gemüsegärten an GIZ-Standorten anzulegen. In Guatemala wurde eine Initiative unterstützt, die Workshops veranstaltet, in denen Kolleginnen und Kollegen unter anderem erfahren, wie sie Düngemittel aus organischen Abfällen herstellen können. In anderen Ländern nutzten Mitarbeitende die Förderung unter anderem, um Ratgeber zur Müllvermeidung zu erstellen oder Müllsammel- und Recyclingaktionen zu organisieren.
Auch an den Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit (DAN) beteiligten sich 2021 wieder viele Mitarbeitende der GIZ im In- und Ausland. An den Standorten Bonn und Berlin etwa konnten Kolleginnen und Kollegen – wie schon in den vergangenen Jahren – ihre Fahrräder unter fachkundiger Anleitung reparieren. Insgesamt fanden unternehmensweit etwa 20 Aktionen im Rahmen der DAN 2021 statt.
Zentrale Chancen und Risiken der GIZ finden sich unter Kriterium 2 „Wesentlichkeit“. Auf Projekt-Ebene greift das Safeguards+Gender Managementsystem zur Prüfung möglicher Risiken. Informationen dazu finden sich unter Kriterium 6 „Regeln und Prozesse“.
Weitere Informationen dazu, wie unsere Arbeit wirkt, finden sich unter Kriterium 10 „Innovations- und Produktmanagement“.
Weitere Informationen zum Corporate Sustainability Handprint – unserem Instrument für mehr Nachhaltigkeit in den Auslandsbüros – finden sich unter Kriterium 12 „Ressourcenmanagement“.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
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Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Geschäftsvolumen 2021
Das Geschäftsvolumen der GIZ setzt sich zusammen aus den Einnahmen des gemeinnützigen Geschäftsbereichs und des steuerpflichtigen Bereichs (International Services, InS) des Unternehmens. Im gemeinnützigen Bereich wird die GIZ vor allem vom Bundesentwicklungsministerium (BMZ) und anderen Bundesministerien, so genannte Deutschen Öffentlichen Auftraggebern (DÖAG), beauftragt. Auf diesen Bereich entfielen 2021 3,6 Milliarden Euro des Geschäftsvolumens. Das ist eine Steigerung von 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2020: 3,2 Milliarden).
Auch der steuerpflichtige Bereich verzeichnete 2021 ein deutliches Wachstum. Mit 135 Millionen Euro steigerte InS seine Einnahmen um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2020: 108 Millionen Euro). Über diesen Bereich haben internationale Institutionen die Möglichkeit, die GIZ direkt zu beauftragen.
19. Politische Einflussnahme
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Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die GIZ ist ein gemeinnütziges Bundesunternehmen, das im Auftrag der Bundesregierung Projekte in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung umsetzt. Die GIZ leistet keine Spenden an Parteien und Politiker. Die GIZ darf an ihren Eigentümer, die Bundesrepublik Deutschland, weder offen noch verdeckt Gewinne ausschütten. Die erwirtschafteten Gewinne ebenso wie die Zuwendungen dürfen nur für Maßnahmen eingesetzt werden, die den gemeinnützigen, satzungsgemäßen Aufgaben der GIZ unmittelbar dienen.
Die GIZ ist grundsätzlich nicht an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die GIZ engagiert sich auch nicht politisch. Wir sind eine Durchführungsorganisation, die im Auftrag der Bundesregierung deren politische Vorgaben umsetzt.
Mitgliedschaften und Selbstverpflichtungen
Die GIZ ist Mitglied in einer Vielzahl von Organisationen und hat in ausgewählten Fällen Vorsitz bzw. Funktion in Gremien. Einige Beispiele stellen wir hier vor:
B.A.U.M. e.V.
Seit 2011 sind wir Mitglied bei B.A.U.M. (Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V.) und haben uns dem B.A.U.M.-Kodex für nachhaltiges Wirtschaften verpflichtet. Ziel des Arbeitskreises ist es, Unternehmen, Kommunen und Organisationen für die Belange des vorsorgenden Umweltschutzes und die Vision des nachhaltigen Wirtschaftens zu sensibilisieren. Zudem unterstützt B.A.U.M. seine Mitglieder bei der ökologisch wirksamen, ökonomisch sinnvollen und sozial gerechten Umsetzung ihrer Vorhaben.
Biodiversity in Good Company
Die GIZ gehört der Initiative Biodiversity in Good Company an, seit diese 2008 gegründet wurde. Unternehmen zahlreicher Branchen haben sich darin zusammengeschlossen, um gemeinsam für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der weltweiten Biodiversität einzutreten – im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Die Initiative hat das Ziel, den dramatischen Verlust an Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt zu stoppen.
Charta der Vielfalt
Die GIZ hat im Oktober 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet, eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Mit der Unterzeichnung der Charta drückt die GIZ ihre Überzeugung aus, dass Menschen mit verschiedenen Talenten, Fähigkeiten und persönlichen Lebenserfahrungen die gemeinsame Arbeit bereichern und befördern. Sie geht weiterhin die Selbstverpflichtung ein, Vielfalt und Wertschätzung in der Arbeitswelt zu fördern.
Science Based Targets initiative
Der Science Based Targets initiative (SBTi) gehören weltweit knapp 2.500 Unternehmen an. Hinter der Initiative stehen der UN Global Compact, das World Resources Institute (WRI), der World Wide Fund For Nature (WWF) und das Carbon Disclosure Project (CDP). Um Teil der Initiative zu werden, müssen Unternehmen ihre Klimadaten systematisch erheben und offenlegen. SBTi-Expert*innen validieren, ob die von den Unternehmen vorgeschlagenen Reduktionsziele mit dem 2- bzw. 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens kompatibel sind. Darüber hinaus verpflichten sich die teilnehmenden Organisationen, jährlich über ihren Zielfortschritt transparent, öffentlich und nach einheitlichen Kriterien zu berichten. Die GIZ hat sich als erstes Unternehmen der Entwicklungszusammenarbeit der globalen Science Based Targets initiative (SBTi) angeschlossen und folgt damit ehrgeizigen Minderungszielen.
Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima
Seit Herbst 2018 verfolgt die Allianz für Entwicklung und Klima das Ziel, Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Klimaschutz über das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen zu verknüpfen. Zudem mobilisiert sie zusätzliche Mittel zur Finanzierung wichtiger Entwicklungs- und Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Unterstützer der Allianz streben Klimaneutralität an, indem sie Treibhausgasemissionen vermeiden oder verringern und verbleibende Emissionen in qualitativ hochwertigen Projekten kompensieren. Die GIZ unterstützt die Allianz für Entwicklung und Klima. Sie hat das Sekretariat der Initiative erfolgreich aufgebaut und im Sommer 2021 an die eigens gegründete Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima übergeben.
Sustainability Leadership Forum (SLF)
Das Sustainability Leadership Forum wurde vom Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V. (B.A.U.M.) und dem Centre for Sustainability Management (CSM) der Leuphana Universität Lüneburg begründet. 2020 übernahm die NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft die Rolle des Kooperationspartners von der Leuphana Universität. Das Forum dient als Arbeits- und Diskussionskreis für Unternehmen, die bereits ein herausragendes Nachhaltigkeitsmanagement haben und ihre unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie weiter ausbauen möchten. Als Teilnehmerin des Forums schätzt die GIZ die Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs, des Wissenstransfers und der gemeinsamen Erarbeitung von Problemlösungen.
UN Global Compact
Seit 2004 ist die GIZ Teilnehmerin im Global Compact der Vereinten Nationen und hat sich damit dessen zehn Prinzipien in den Bereichen Arbeits- und Sozialstandards, Menschenrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Über die Umsetzung berichten wir jährlich. Bereits seit 2001 leitet die GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) außerdem die Geschäftsstelle des Deutschen Global Compact Netzwerks.
Women’s Empowerment Principles
Die Women’s Empowerment Principles (WEPs) sind sieben Grundsätze zur Stärkung von Frauen in Unternehmen. Die Prinzipien bieten Unternehmen eine Anleitung, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft fördern können. Sie basieren auf der Erkenntnis, dass den Unternehmen eine wichtige Rolle und Verantwortung bei der Gleichstellung der Geschlechter zukommt. Seit 2015 unterstützt die GIZ die Prinzipien und war damit das erst achte deutsche Unternehmen, das sich auf diese Weise zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt. Inzwischen bekennen sich weltweit über 1.000 Unternehmen zu den WEPs.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
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Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die GIZ spendet an keine Parteien, Politiker und parteinahe Vereine. Damit folgen wir der Vorschrift keine politische Einflussnahme vorzunehmen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
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Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Unser Kampf gegen Korruption Als gemeinnütziges Bundesunternehmen für nachhaltige Entwicklung steht die GIZ weltweit im Fokus der Öffentlichkeit. Die GIZ ist in hohem Maße für die von ihr verwendeten Mittel rechenschaftspflichtig. Der verantwortungsvolle Einsatz von Steuergeldern und ihr Schutz vor Korruption ist von höchster Priorität. Korruption birgt hohe Strafbarkeitsrisiken für den*die Einzelne*n und immense Reputationsrisiken für das Unternehmen. Schon der Anschein eines korrupten Handelns ist schädlich. Mit zunehmender Sensibilität für Korruption in Politik und Gesellschaft, breiterem Auftraggeber- und Kundenspektrum und immer komplexeren Aufträgen und Vorhaben ist die GIZ verstärkt gefordert, regelkonformes und integres Agieren sicherzustellen und aktiv gegen Korruption vorzugehen. Deshalb gestaltet die GIZ ihre Rahmenbedingungen so, dass Korruption vermieden wird. Antikorruption in der GIZ Korruption hat viele Facetten. In der GIZ verstehen wir darunter den Missbrauch von öffentlicher oder privatwirtschaftlich anvertrauter Macht zu privatem Nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Annahme oder Zahlung von Bestechungsgeldern, Veruntreuung, Vetternwirtschaft, Betrug oder sogenannte „Kick-back-Zahlungen“, also die Zahlung von Provisionen zwischen den Beteiligten eines Geschäfts. Auch bestimmte Interessenkonflikte können eine Form von Korruption darstellen. Als GIZ gehen wir aktiv gegen Korruption vor. Die Grundlage für unseren Kampf gegen Korruption bildet unser Antikorruptionsmanagement. Ziel ist die Förderung einer Antikorruptionskultur, die das Bewusstsein für korrupte Handlungen permanent schärft und alle Beschäftigten dazu ermutigt, gegen solche Vorkommnisse vorzugehen. Unser Ethik- und Verhaltenskodex, der die wichtigsten ethischen Grundsätze der GIZ darstellt, umfasst ein klares Verbot jeder Form von Korruption. Konkrete Verhaltensregeln zur Bekämpfung von Korruption und zum Umgang mit Interessenkonflikten sind ergänzend in unseren „Grundsätzen integren Verhaltens“ festgehalten. Alle Beschäftigten verpflichten sich mit ihrem Arbeitsvertrag, den Ethikkodex und die „Grundsätze integren Verhaltens“ zu befolgen. Die Policy zur Korruptionsbekämpfung ist Ausdruck der Null-Toleranz-Politik der GIZ bei Korruptionsfällen. Unser Antikorruptionsmanagement ist in einem Arbeitsprogramm hinterlegt. Im Jahr 2021 hat die GIZ eine umfassende und unternehmensweite Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete durchgeführt. Die darin identifizierten Verbesserungspotentiale in der Korruptionsprävention werden in Folgeprozessen im Jahr 2022 adressiert und umgesetzt. Ziele sind:
- Unternehmensweite automatisierte Übersicht über alle besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete bis Mitte 2023
- Anpassung der Rotationspolicy bis Ende 2022
- Umsetzung landesspezifischer Maßnahmen bis Ende 2022
Fortlaufend wird analysiert, ob Anpassungen im Antikorruptionsmanagement notwendig sind, um Anforderungen von Auftraggeber*innen zu erfüllen. Gleichermaßen wird fortlaufend analysiert, welche Anforderungen die GIZ an ihre Geschäftspartner*innen weitergeben muss. Alle Verträge mit Dienstleister*innen und Berater*innen sind an strenge Regularien gebunden, um Korruptionsrisiken zu minimieren. Bei Projekten, die wir im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchführen, orientieren wir uns darüber hinaus am Strategiepapier „Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“.
Wir engagieren uns zudem als korporatives Mitglied bei Transparency International. Systematisches Compliance Management Das Antikorruptionsmanagement ist ein wichtiger Bestandteil unseres Compliance Management Systems. Um Compliance, Integrität und Antikorruption sicherzustellen, baut die GIZ dieses System weiter aus. Die verantwortliche Stabsstelle Compliance und Integrität koordiniert und steuert es in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Facheinheiten. Die Stabsstelle berichtet regelmäßig über die Fortschritte des Compliance Management, und zwar dem Vorstand jährlich und dem Aufsichtsrat zweijährlich. Übergreifende Integritäts- und Compliance-Fragen sowie Grundsatzentscheidungen klärt ein hochrangiges „Compliance Committee“, das sich aus einem Vorstandsmitglied sowie den Leiter*innen von mehreren Bereichen und Stabsstellen zusammensetzt. Das Compliance Management System zielt darauf ab, Risiken zu vermeiden (Prävention), problematische Sachverhalte frühzeitig zu erkennen (Detektion) und auf Regelverstöße oder nicht vermeidbare Risiken angemessen zu reagieren (Reaktion). Damit verfügt die GIZ über ein umfangreiches System zur Risikoidentifikation. Die fortlaufende Erfassung von Compliance-, Integritäts- und Korruptionsrisiken ist in den Regelprozess des unternehmensweiten Risikomanagements eingegliedert und bezieht auch die Außenstruktur mit ein. Länder mit hoher Risikolage berichten sowohl über Einzelrisiken als auch über das Gesamtbild der Compliance-Risiken. Durch die Analyse und Bewertung bestehender und potenzieller Risiken wird der Handlungsbedarf in diesem Bereich systematisch festgestellt und im Rahmen eines risikobasierten Compliance-Programms adressiert. Hinweisen auf Risiken geht die GIZ nach und passt bei Bedarf ihre internen Prozesse und Regeln an. Dabei verfolgt sie präventive, aufklärende und reaktive Maßnahmen. Unser internes Kontrollsystem sowie unser umfassendes Regelwerk gewährleisten auch die ordnungsgemäße kaufmännische Durchführung unserer Projekte. Wir prüfen regelmäßig, ob die finanziellen und administrativen Abläufe korrekt und effizient sind und ob wir die externen sowie internen Vorgaben einhalten. Der Schwerpunkt liegt auf Beschaffung, Buchhaltung und Personalmanagement. Zudem werden die Vorhaben sowie die GIZ-internen Systeme umfassend extern geprüft. Die korrekte Verwendung finanzieller Mittel hat für die GIZ höchste Priorität. Beschaffungsvorgänge werden daher immer von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Organisationseinheiten durchgeführt. Außerdem verlangt unser Rotationsprinzip mindestens alle sechs Jahre die Neubesetzung von Funktionen mit erhöhtem Korruptionsrisiko. Jede Abweichung davon muss begründet, dokumentiert und gegebenenfalls von risikomindernden Maßnahmen begleitet werden. Unsere IT-Systeme gewährleisten Transparenz, da Verträge systematisch erfasst und auch in Bezug auf einzelne Auftragnehmer*innen ausgewertet werden. Weiterhin dokumentieren wir die Genehmigungs- und Veröffentlichungsanforderungen. Das erlaubt es uns, weltweit über alle Beschaffungsvorgänge systematisch zu berichten. All dies trägt dazu bei, dass die negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung begrenzt sind.
Weltweite Verankerung in allen GIZ-Büros In ihrer gesamten Außenstruktur hat die GIZ ein systematisches Compliance-Management etabliert. In Ländern mit einem potenziell höheren Risiko in diesem Bereich organisieren und steuern spezielle Kernteams Compliance-Prozesse. Die jeweilige Landesdirektion ist für deren Gelingen verantwortlich. Um Risiken zu minimieren, werden entsprechende Gegenmaßnahmen eingeführt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Bewusstsein schärfen und Verstöße erkennen Selten ist Korruption auf den ersten Blick erkennbar. Die „Grundsätze integren Verhaltens“ unterstützen Mitarbeiter*innen dabei, Korruptionsrisiken und Interessenkonflikte zu erkennen und abzuwenden. Neue Beschäftigte der GIZ werden von Anfang an dafür sensibilisiert, Situationen mit einem hohen Korruptionsrisiko zu erkennen. Alle neuen GIZ-Mitarbeiter*innen müssen das webbasierte Training „Compliance-Basismodul“ und alle Führungskräfte zusätzlich das „Compliance-Führungskräftemodul“ absolvieren.
Mitarbeiter*innen, Projektpartner*innen, Auftraggeber*innen und die Öffentlichkeit können sich vertraulich an die Compliance-Officer und eine externe Ombudsperson wenden, wenn sie einen möglichen Verstoß melden wollen. Dieses bewährte Hinweisgebersystem der GIZ wird durch ein Onlineportal ergänzt. Es ist weltweit zugänglich, rund um die Uhr erreichbar, mehrsprachig aufgestellt und im gesamten Bearbeitungsprozess auch anonym nutzbar.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Für die Länderbüros der Außenstruktur erfolgt eine jährlich aktualisierte Bewertung der wesentlichen Compliance-Risiken, die unter anderem das Korruptionsniveau umfasst. Im Jahr 2021 wurden 96 Länder, in denen die GIZ aktiv ist, betrachtet. Dies entspricht 100% der Betriebsstätten im Ausland und ~97 Prozent der 99 Betriebsstätten insgesamt.
Im Rahmen der Bewertung der wesentlichen Compliance-Risiken in der Außenstruktur, die auch Korruptionsrisiken umfassen, werden die Länder, in denen die GIZ aktiv ist, in Risikokategorien unterteilt. Hieraus ergeben sich für die Länderbüros unterschiedliche Handlungsbedarfe für den Umgang mit identifizierten Compliance-Risiken. Insb. bei hohen (2021: 26 Länder) und sehr hohen Compliance-Risiken (2021: 4 Länder) sind sie gehalten, zusätzliche risikominimierende Maßnahmen umzusetzen.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
a. Die Gesamtzahl der bestätigten Korruptionsfälle im Jahr 2021 beträgt 2 Fälle jeweils durch interne Akteure (Erpressung, Bestechlichkeit).
b. In beiden Fällen wurde den Täter*innen gekündigt. In einem Fall gab es wegen unterlassenen Kontrollen zusätzlich Abmahnungen für Mitarbeiter*innen.
c. k.A.
d. Es wurde gegen die GIZ oder deren Angestellten keine öffentlich-rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption eingeleitet.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurden keine Fälle der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in der Berichtsperiode 2021 festgestellt.