14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Tchibo beachtet selbstverständlich nationale und internationale Gesetzgebungen zu Arbeitnehmerrechten.

Einbindung der Mitarbeiter bei Tchibo
Wir pflegen den Austausch über alle Bereiche und Hierar­chie­ebenen hinweg und beziehen die Mitar­beiter in die Unter­neh­men­s­ent­wicklung ein, wo immer dies möglich ist. So schaffen wir Vertrauen und Motivation. Dazu setzen wir zum einen moderne Kommu­ni­ka­ti­ons­tools ein und organi­sieren zum anderen Veran­stal­tungen, die den persön­lichen Austausch fördern. In der Hamburger Rösterei sowie in den Logis­tik­zentren in Gallin und Neumarkt, in denen der Zugang zum Intranet der Zentrale Hamburg einge­schränkt ist, ermög­lichen Workshops und regel­mäßige Round-Tables den Dialog. Mit einem wöchent­lichen Newsletter infor­mieren wir zusätzlich die Mitar­beiter von Tchibo Neumarkt. In der Unter­neh­mens­zen­trale laden wir mit der Veran­stal­tungs­reihe „Tchibo im Dialog“ seit 2013 regel­mäßig alle Mitar­beiter zur Betei­ligung ein. Town-Hall-Meetings ermög­lichen allen Mitar­beitern Einblicke in aktuelle Entwick­lungen ihrer jewei­ligen Bereiche sowie bereichs­über­greifend. Einen bereichs­über­grei­fenden Wissen­stransfer ermög­licht auch die Rubrik „Abgeschaut bei“ im Tchibo Intranet. Wir wollen damit die Kultur des „Vonein­an­der­lernens“ stärken und positive wie auch negative Erfah­rungen besser für das Unter­nehmen nutzen. Diese Partizipationsmöglichkeit steht unseren Mitarbeitern natürlich auch im Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen offen.

Zusätzlich konnten wir in der Hamburger Zentrale 2017 den Austausch der Mitar­beiter unter­ein­ander auch durch die räumliche Umgestaltung im Rahmen der von unserem CEO Thomas Linemayr initi­ierten „ONE Tchibo Kultur“ fördern. Um die Mitar­beiter zeitnah über Neuig­keiten und die Entwicklung des Unter­nehmens sowie alle relevanten Themen besser zu infor­mieren, wurde Anfang 2017 ein neues Format entwi­ckelt: der CEO-Brief. Dieser erscheint monatlich im Tchibo Intranet, sodass jeder Mitar­beiter, unabhängig von seinem Arbeitsort, gut infor­miert ist.  Zudem haben wir einen „Speed­mee­tin­graum“, einen „Markenraum“ und einen „Kreativraum“ einge­richtet und Flure mit White­boards ausge­stattet.

Betriebliche Mitbestimmung
Über die gesetzlichen Mitbestimmungsgremien geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, die Entwicklung von Tchibo aktiv mitzugestalten. Dazu zählt der Betriebsrat mit 35 Mitgliedern – sechs davon Gewerkschaftsvertreter – sowie der paritätisch mit Arbeitnehmern und Anteilseignern besetzte Aufsichtsrat. Beide Gremien arbeiten eng zusammen. Auf der Betriebsversammlung, die regelmäßig in der Hamburger Zentrale stattfindet, informieren sich unsere Mitarbeiter über die Arbeit des Betriebsrats, die Geschäftsentwicklung, die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung sowie die Angebote zum Thema Beruf und Leben im Konzern.

Unternehmenskultur & Werte

Einhaltung von Arbeitsstandards in der Wertschöpfungskette Gebrauchsartikel
Die Basis für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten bildet der Tchibo SCoC: Er definiert Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in der Produktion unserer Gebrauchsartikel. Er wurde 2006 als Tchibo Social Code of Conduct entwickelt. Die sozialen Anforderungen basieren auf den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN und beziehen sich auf den Base Code der Ethical Trading Initiative sowie den SA8000-Standard. Als Vertragsbestandteil ist dieser Verhaltenskodex verpflichtend für alle Lieferanten und Geschäftspartner. Mit Unterzeichnung des SCoC verpflichten sich unsere Produzenten auf soziale und ökologische Standards in den Produktionsstätten. Dazu gehören beispielsweise Obergrenzen für Arbeitszeiten, das Verbot von Kinderarbeit oder Diskriminierung, die Vermeidung negativer Umweltauswirkungen und die Anerkennung von Gewerkschaftsrechten.

Management


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengleichheit und Vielfalt
Der Tchibo Verhaltenskodex definiert Werte und verbindliche Handlungsweisen für das Unternehmen als Ganzes sowie für jeden einzelnen Mitarbeiter. Dies beinhaltet auch eine Kultur der Vielfalt, die Diskriminierungen keinen Raum bietet. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, religiöser Weltanschauung, körperlicher Konstitution und anderen personenbezogenen Eigenschaften, haben bei Tchibo alle Mitarbeiter die gleichen Chancen, denn jeder Einzelne trägt mit seiner Individualität zum Erfolg des Unternehmens bei. Alle Beschäftigten schulen wir von Beginn ihrer Tätigkeit an regelmäßig zum Tchibo Verhaltenskodex. Unsere Maßnahmen entsprechen selbstverständlich auch den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Unternehmenskultur und Werte

Gesundheitsschutz und Work-Life-Balance
Wir sind davon überzeugt, dass es für unseren Unternehmenserfolg von zentraler Bedeutung ist, einen Beitrag zur Gesunderhaltung unserer Beschäftigten zu leisten. Dafür haben wir 2015 das inter­dis­zi­plinäre Projekt Balance einge­führt. Unter diesem Dach vereinen wir unser Betrieb­liches Gesund­heits­ma­na­gement (BGM) sowie sämtliche Maßnahmen und Angebote im Bereich „Beruf und Leben“. Mit unserem Betrieb­lichen Gesund­heits­ma­na­gement setzen wir uns dafür ein, dass unsere Mitar­beiter sich aktiv für ihre Gesundheit engagieren. Neben verschie­denen Maßnahmen rund um Arbeits­schutz und Arbeits­si­cherheit bieten wir deshalb ein umfang­reiches Angebot an Präven­tions- und Förde­rungs­maß­nahmen sowohl für das psychische als auch das physische Wohl an. 
Zu den acht Balance-Kernbe­reichen Meine Familie, Meine Zeit, Meine Gesundheit, Mein Sport, Meine Ernährung, Meine Kultur, Meine Vergüns­ti­gungen und Balance an den Stand­orten haben wir 2016 etliche Aktivi­täten und Infor­ma­tionen angeboten. So konnten wir beispiels­weise die Gesund­heitstage an dezen­tralen Stand­orten ausweiten und in Gallin sogar eine ganze Gesund­heits­woche veran­stalten. Außerdem haben wir 2016 erstmals langfristig mit einer Kranken­kasse koope­riert, Balance-Broschüren für den Innen- und Außen­dienst erstellt, die Mitar­beiter stärker für Arbeits­si­cherheit sensi­bi­li­siert und das dritte Audit Beruf und Familie gesteuert. 2016 wurden erstmals Gesund­heits­werk­stätten mit der BARMER-Kranken­kasse und Filial­mit­ar­bei­te­rinnen durch­ge­führt. Beim dritten Tchibo Gesund­heitstag 2016 in der Zentrale haben wir unter dem Motto „Je eher, desto gesünder!“ vor allem auch zu Präven­ti­ons­maß­nahmen zugunsten der psychi­schen Gesundheit aufge­rufen.Mit unserem Betrieb­lichen Einglie­de­rungs­ma­na­gement (BEM) unter­stützen wir Mitar­beiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank­heits­be­dingt ausge­fallen sind, beim Wieder­ein­stieg in den Arbeit­salltag. Wir bieten ihnen indivi­duelle und flexible Arbeits­platz- und Arbeits­zeit­ge­staltung und gestalten gegebe­nen­falls gemeinsam auch Aufgaben um. Ziel ist es, die Mitar­beiter schnell und schonend wieder einzu­ge­wöhnen und langfristig wieder arbeits­fähig zu machen.

Balance

Angemessene Bezahlung
Tchibo stellt hohe Anforderungen an seine Mitarbeiter. Im Gegenzug bieten wir eine entsprechende Anerkennung durch eine attraktive, faire und leistungsgerechte Vergütung sowie eine Vielzahl an freiwilligen sozialen Unternehmensleistungen. Unsere „Tchibo Extras“ für Mitarbeiter und ihre Familien sind Bestandteil unserer Firmenkultur. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben sowie Vorsorge-, Absicherungs- und Nebenleistungen.

Vergütungen, Sozialleistungen & Tchibo Extras


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Engagierte Mitarbeiter gewinnen und halten
Wir leben in einer dynami­schen, sich schnell wandelnden Gesell­schaft und müssen uns als global vernetztes Handels­un­ter­nehmen permanent weiter­ent­wi­ckeln, Verän­de­rungen antizi­pieren und schnell reagieren. Die Ansprüche an unsere Mitar­beiter sind dement­spre­chend hoch. Wir fordern sie und regen sie dazu an, immer wieder neu zu denken, neue Wege zu gehen, selbst Initiative zu ergreifen und Verant­wortung zu übernehmen. Denn nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir unseren Erfolg sichern und unserem Anspruch gerecht werden, unsere Kunden täglich neu zu begeistern.

Angesichts des demogra­fi­schen Wandels und des Fachkräf­temangels ist es uns ein wesent­liches Anliegen, neue talen­tierte Fachkräfte für Tchibo zu gewinnen und zu begeistern. Gleich­zeitig wollen wir die Kompe­tenzen unserer erfah­renen Mitar­beiter immer wieder stärken und sie an unser Unter­nehmen binden. Unsere unter­neh­mensin­ternen Aus- und Weiter­bil­dungs­maß­nahmen sind hierfür ein wichtiger Erfolgs­faktor.

Talentmanagement



Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsunfälle pro 1.000 Mitarbeiter
2012: 20
2013: 29
2014: 22
2015: 32
2016: 25

Ausfalltage
2012: 10,9
2013: 11,4
2014: 11,7
2015: 11,8
2016: 12,3

Abwesenheitsrate
2012: 4,2 %
2013: 4,4 %
2014: 4,5 %
2015: 4,7 %
2016: 4,8 %

Arbeitsbedingte Todesfälle
2012: 0
2013: 0
2014: 0
2015: 0
2016: 0

Kennzahlen

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Das Thema Arbeitsschutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt und wird von Tchibo entsprechend den Anforderungen umgesetzt. Zusätzlich werden zusammen mit dem Betriebsrat Betriebsvereinbarungen bzw. Organisationsrichtlinien zu Arbeitssicherheitsthemen ausgearbeitet.

Balance

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Aus- und Weiterbildungsstunden*
2015: 31.875,5 h
2016: 36.381,0 h

Aus- und Weiterbildungen Mitarbeiter
2015: 2.939
2016: 3.524

Durchschnittliche Aus-und Weiterbildungsstunden pro Jahr pro Mitarbeiter:
36.381,0 h / 7481 Mitarbeiter in Deutschland = 4,86 h/Mitarbeiter

Kennzahlen


Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Mitarbeiter in Deutschland
Gesamt: 7.481
Frauen: 6.024
Männer: 1.457

Geschäftsführung
Gesamt: 6
Frauen: 2
Männer: 4

Aufsichtsrat (Vertreter der Anteilseigner)
Gesamt: 6
Frauen: 0
Männer: 6

Aufsichtsrat (Vertreter der Arbeitnehmer)
Gesamt: 6
Frauen: 3
Männer: 3

Altersstruktur
< 30 Jahre 14,6 %
· Frauen 78,5 %
· Männer 21,5 %
30-50 Jahre 50,8 %
· Frauen 79,5 %
· Männer 20,5 %
>50 Jahre 34,6 %
· Frauen 82,9 %
· Männer 17,1 %

Nationalitäten
Deutsche Staatsbürger: 92,9 %
EU-Bürger: 3,9 %
Nicht-EU-Bürger: 6,1 %

Beschäftigte mit Schwerbehinderung
Tchibo GmbH: 6,1 %
Tchobo Manufacturing: 12,2 %

Kennzahlen

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum gab es keinen Diskriminierungsvorfall.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Social and Environmental Code of Conduct (SCoC)
Der von uns in Zusammenarbeit mit Stakeholdern entwickelte Tchibo Social and Environmental Code of Conduct (SCoC) ist seit 2006 Grundlage aller Einkaufsverträge. Seit 2011 sind darin neben sozialen Standards auch Umweltanforderungen definiert. Der SCoC dient uns als Richtschnur für die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsanforderungen in den Produktionsstätten unserer Zulieferer. Anhand der festgeschriebenen Vorgaben des SCoC gibt der zentrale Tchibo Einkauf den Lieferanten und Produzenten klare Regeln vor und hilft ihnen zugleich, diese einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Obergrenzen für Arbeitszeiten, das Verbot von Kinderarbeit oder die Vermeidung negativer Umweltauswirkungen. Darüber hinaus gibt es Herausforderungen, wie die Diskriminierung von Beschäftigten oder die Verletzung von Gewerkschaftsrechten, die sich nicht allein durch Standards bewältigen lassen. Dies erfordert ein dauerhaftes Engagement bei den Herstellern vor Ort. Deshalb unterstützen wir unsere Produzenten seit 2007 mit dem langfristig angelegten Qualifizierungsprogramm WE (Worldwide Enhancement of Social Quality).

2016 haben wir den SCoC unter Berück­sich­tigung unserer erhöhten Anfor­de­rungen im Bereich Umwelt sowie verschie­dener freiwil­liger Selbst­ver­pflich­tungen überar­beitet und ergänzt.

In der Präambel unseres SCoC haben wir die Grund­sätze, an denen wir uns orien­tieren, erweitert: Neben der Rio-Erklärung von 1992 und den Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen­rechte erkennen wir die Grund­satz­er­klärung über multi­na­tionale Unter­nehmen und Sozial­po­litik der ILO, die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die OECD-Leitlinien für multi­na­tionale Unter­nehmen ausdrücklich an. Wir teilen die Vision einer nachhal­tigen Zukunft aus der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und arbeiten daran, Sozial- und Umwelt­stan­dards in unseren Liefer­ketten zu imple­men­tieren.

Seit 2006 schreibt der SCoC das Verbot von Kinder­arbeit nach den Defini­tionen der ILO-Konven­tionen fest. 2016 haben wir die Anfor­de­rungen an unsere Zulie­ferer im Fall von unzuläs­siger Kinder­arbeit verstärkt. Sollte in einer Fabrik unzulässige Kinder­arbeit festge­stellt werden, ist der Zulie­ferer verpflichtet, Abhil­fe­maß­nahmen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung zu ergreifen und für die Zukunft nachvoll­ziehbar zu dokumen­tieren.

Management

Kinderarbeit
In Bezug auf die Produktion unserer Gebrauchs­ar­tikel weist der SCoC in Punkt 2 ausdrücklich darauf hin, dass Tchibo keine Kinder­arbeit duldet. Zu der Einhaltung dieser Vorgabe verpflichten sich alle Liefe­ranten bei Vertrags­un­ter­zeichnung. Tchibo nutzt verschiedene Instru­mente, um das Risiko von Kinder­arbeit bei der Produktion von Gebrauchs­ar­tikeln möglichst zu reduzieren: Mit Audits kontrol­lieren wir, ob Kinder in Fabriken arbeiten. Im Rahmen des WE Programms unter­stützen die WE Trainer das Fabrik­ma­na­gement beim Aufbau zuver­läs­siger Manage­ment­systeme, welche die Anstellung von Kindern verhindert. Sollte im Ausnah­mefall unzulässige Kinder­arbeit festge­stellt werden, sind die Kinder umgehend aus der Produktion zu entfernen, bei Schul­pflicht zu beschulen und an ihrer Stelle erwerbslose Famili­en­an­ge­hörige zu beschäf­tigen oder vergleichbare Ausgleichs­maß­nahmen durch­zu­führen. Ein solcher Prozess wird durch Tchibo eng begleitet. Wenn die Maßnahmen nicht umgesetzt werden, wird als letztes Mittel über eine Beendigung der Geschäfts­be­ziehung entschieden.

2016 haben wir die Anfor­de­rungen an unsere Zulie­ferer im Fall von unzuläs­siger Kinder­arbeit verstärkt. Sollte in einer Fabrik unzulässige Kinder­arbeit festge­stellt werden, ist der Zulie­ferer verpflichtet, Abhil­fe­maß­nahmen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung zu ergreifen und für die Zukunft nachvoll­ziehbar zu dokumen­tieren.

Nachhaltige und trans­pa­rente Liefer­ketten

GRI Content Index - Child Labour

Der Kaffee­anbau findet vorwiegend in Entwick­lungs- und Schwel­len­ländern statt. Trotz inten­siver Bemühungen ist Kinder­arbeit dort nach wie vor ein Problem. Die „leichte Form der Kinder­arbeit“ wird alters­ab­hängig und mit Rücksicht­nahme auf den Entwick­lungs­stand der betrof­fenen Länder von Gesetz­gebern und inter­na­tio­nalen Entwick­lungs- und Standard­or­ga­ni­sa­tionen toleriert. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass Kinder während der Schulzeit für schwere oder gefähr­liche Arbeiten heran­ge­zogen werden. Die Abschaffung aller Formen von Kinder­arbeit hat nur eine Chance, wenn die Eltern ihre Kinder zur Schule schicken können und in unter­richts­freien Zeiten ein alters­ge­rechtes Betreu­ungs­an­gebot für ihre Kinder zur Verfügung steht. Deshalb fördern wir seit 2011 Bildungs­pro­jekte und Betreu­ungs­mög­lich­keiten für Kinder in verschie­denen Regionen Guate­malas.

Bildungs­pro­jekte im Ursprung

Zwangs- und Pflicht­arbeit
In Bezug auf die Produktion unserer Gebrauchs­ar­tikel weist der SCoC in Punkt 1 ausdrücklich darauf hin, dass Tchibo keine Zwangs- und Pflicht­arbeit duldet. Zu der Einhaltung dieser Vorgabe verpflichten sich alle Liefe­ranten bei Vertrags­un­ter­zeichnung. Stellen wir vor der Vertrags­vergabe Fälle von Zwangs­arbeit fest, erhält der Zulie­ferer den Auftrag nicht und wird nicht in unser Produ­zen­ten­port­folio aufge­nommen. Sollten bei beste­henden Zulie­fer­fa­briken Vorfälle von Zwangs- oder Pflicht­arbeit bekannt werden, leiten wir gemeinsam mit dem Management Korrek­tur­maß­nahmen ein und prüfen deren Umsetzung in Folge­maß­nahmen. Werden die Korrek­tur­maß­nahmen nicht umgesetzt, beendet Tchibo die Geschäftstä­tigkeit. Im Berichts­zeitraum wurden Tchibo in drei Fällen Hinweise auf Formen der Zwangs­arbeit bei Produ­zenten gemeldet – in Thailand, Malaysia (Einbe­halten von Pässen von Beschäf­tigten) und China (verpflich­tende Überstunden) –, mit denen wir nach dem oben beschrie­benen Prozess verfahren sind.

Strategie & Steuerung Gebrauchs­ar­tikel

Detox Commitment
Mit Bezug auf unser Detox Commitment haben wir eine zusätz­liche Umweltan­for­derung in den SCoC aufge­nommen: Alle Produk­ti­ons­stätten, die Gebrauchs­ar­tikel für Tchibo herstellen, müssen ein wirksames Chemi­kalien-Manage­ment­system (CMS) imple­men­tieren. Dieses muss den gesamten Lebens­zyklus von Chemi­kalien abbilden, einschließlich Einkauf, Lagerung, Transport, Nutzung sowie sichere Entsorgung bzw. Abgabe von Chemi­kalien.

Management


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Der bestehende Tchibo Social and Environmental Code of Conduct (SCoC) ist für jeden Lieferanten verbindlich und ist bei Vertragsabschluss zu unterzeichnen. Dies gilt auch für Dienstleister und lokale Zulieferer in Deutschland.

Wertschöpfungskette Gebrauchsartikel/Strategie & Steuerung

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Richtschnur unseres geschäftlichen Handelns bildet der Tchibo Code of Conduct (CoC). Er gilt verbindlich für alle Mitarbeiter der Tchibo GmbH und der Ländergesellschaften und regelt den Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden. Der CoC beruht auf den Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und untersagt unter anderem jegliche Form von Korruption, Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme. Im Rahmen interner Audits durch die Konzernrevision wird die Einhaltung sämtlicher Vorgaben überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Sozial- und Umweltanforderungen haben wir in unserem Tchibo Social and Environmental Code of Conduct (SCoC) festgeschrieben, den alle Lieferanten und Geschäftspartner von Tchibo als Vertragsbestandteil anerkennen und bei Vertragsabschluss unterzeichnen müssen.

Bevor wir Aufträge an neue Liefe­ranten vergeben, werden diese im Vorfeld im Rahmen einer Produk­ti­ons­stät­ten­be­ur­teilung bewertet. Es erfolgt keine Autrags­vergabe ohne Audit.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

In unserer Einkaufsstrategie bauen wir auf stabile Partnerschaften und arbeiten im Rahmen unseres Lieferantenqualifizierungsprogramms WE (Worldwide Enhancement of Social Quality) eng mit unseren wichtigsten Produzenten zusammen. Mit WE können die Produzenten gezielt die Themen mit dem größten Handlungsbedarf angehen: angemessene Arbeitszeiten, gesetzliche Mindestlöhne bzw. existenzsichernde Löhne und innerbetriebliche Kooperation zwischen Managern und Beschäftigten. Weitere Kernthemen sind Brandschutz, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Auch weniger offensichtliche Missstände wie die Diskriminierung von Arbeitern, die Missachtung ihrer Arbeitsnehmerrechte oder Verstöße gegen Umweltanforderungen können so in den Blick genommen werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Unter­zeichnung der Rahmen­ver­ein­barung mit der inter­na­tio­nalen Dachge­werk­schaft Indus­triALL Global Union im September 2016. Ziel dieser Verein­barung ist es, Arbeits­be­din­gungen in den asiati­schen Produk­ti­ons­stätten, aus denen Tchibo Produkte bezieht, weiter zu verbessern. Hierzu gehört insbe­sondere das Recht der Beschäf­tigten, sich gewerk­schaftlich zu organi­sieren und Tarif­ver­hand­lungen zu führen. 

Nachhaltige und transparente Lieferketten

Bei den Liefe­ranten und Produ­zenten unserer Gebrauchs­ar­tikel – auf der ersten und zweiten Ebene unserer Liefer­kette – stellt Kinder­arbeit kein wesent­liches Problem mehr dar; hier ist die am häufigsten verzeichnete Form der Kinder­arbeit die Einstellung von 15-Jährigen in China, deren Schul­bildung beendet ist. Nach chine­si­schem Recht dürfen Jugend­liche erst mit 16 Jahren einer vollen Erwerbs­tä­tigkeit nachgehen, weshalb diese Fälle als Kinder­arbeit dokumen­tiert werden. Auch im Berichts­zeitraum kam es vereinzelt zu diesen Vorfällen, bei denen wir den in Kriterium 17 beschrie­benen Prozess einge­leitet haben.

GRI Content Index - Child Labour

In den Rohkaf­fee­zu­lie­fer­ketten, aus denen Tchibo seinen Kaffee bezieht, sind Fälle von Zwangs- oder Pflicht­arbeit nicht bekannt geworden.


GRI Content Index - Forced or Compulsory Labor


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Tchibo Joint Forces!®
Mit unserem Quali­fi­zie­rungs­pro­gramm Tchibo Joint Forces!® setzen wir bei den Kaffee­farmern in der Liefer­kette unseres Premi­um­sor­ti­ments an. Wir unter­stützen sie bei der schritt­weisen Umstellung vom konven­tio­nellen auf einen ökolo­gisch und sozial verträg­lichen sowie ökono­misch zukunfts­fä­higen Kaffee­anbau. Zu unseren Maßnahmen zählen Trainings, Bildungs­an­gebote für die ganze Familie, der Zugang zu Infra­struktur und der Aufbau langfris­tiger Liefe­ran­ten­be­zie­hungen. Im Rahmen von Tchibo Joint Forces!® arbeiten wir mit Rohkaffee-Expor­teuren, Rohkaf­fee­händlern, Agrar­wis­sen­schaftlern sowie inter­na­tio­nalen Standard­or­ga­ni­sa­tionen, Regie­rungs- und Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tionen zusammen. Seit Start des Programms 2012 haben wir rund 30.000 Kaffee­farmer in Brasilien, Honduras, Kenia, Kolumbien, Papua-Neuguinea, Tansania und Vietnam mit dem Programm Tchibo Joint Forces!® erreicht und vielen eine Zerti­fi­zierung nach den Anfor­de­rungen der inter­na­tional anerkannten Standard­or­ga­ni­sa­tionen Rainforest Alliance, Fairtrade und UTZ bzw. eine Validierung nach dem Basis­standard der 4C Association ermög­licht.

Tchibo Joint Forces!®

Wertschöpfungskette Kaffee
Kaffee wird rund um den Äquator angebaut – vor allem in Entwicklungsländern. Dort sind Kaffeefarmer und ihre Familien häufig schwierigen sozialen Bedingungen ausgesetzt. Tchibo setzt sich im Rahmen seines gesellschaftlichen Engagements mit eigenen Projekten für bessere Lebensverhältnisse in den Ursprungsländern ein. Nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten wir gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort vor allem bildungs- und berufsorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche.
Im Juni 2015 haben wir mit Save the Children ein neues Projekt gestartet: Gemeinsam wollen wir die Bildungs­chancen von Kindern und Jugend­lichen in Tansania verbessern.
Unser Projekt setzt insbe­sondere an zwei Punkten an: Wir engagieren uns dafür, die Bildungs­qua­lität in der Grund­schule zu verbessern, damit mehr Schüler einen Abschluss schaffen. Zudem helfen wir Jugend­lichen, eine Ausbil­dungs­stätte zu finden, um ihr eigenes Einkommen zu erzielen und sich eine tragfähige Lebens­grundlage zu schaffen.
Ziel ist es, bis zum Projek­tende im November 2017 rund 2.400 Kinder, 300 Jugend­liche, 160 Lehrer und 1.700 Eltern direkt zu erreichen.

Bildungsprojekte im Ursprung - Wertschöpfungskette Kaffe

Wertschöpfungskette Gebrauchsartikel
Baumwolle ist ein wichtiger Bestandteil unserer Textilien und stammt oft aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Gemeinsam mit der Deutschen Inves­ti­tions- und Entwick­lungs­ge­sell­schaft (DEG), der Aid by Trade Foundation und der Baumwoll­ge­sell­schaft Cargill Sambia haben wir von 2012 bis Ende Januar 2016 im Rahmen der CmiA-Initiative ein Schul­projekt in der Eastern Province Sambias durch­ge­führt. In der Projekt­region gibt es knapp 45.000 Klein­farmer. Acht neue Schul­ge­bäude wurden errichtet und Sanie­rungs­ar­beiten an zwei weiteren Schulen durch­ge­führt. Die Schulen wurden mit Solar­an­lagen, Brunnen, Schul­gärten und Toiletten ausge­stattet. Durch das Projekt konnten die infra­struk­tu­rellen Bedin­gungen, wie zum Beispiel der Zugang zu Bildung und sauberem Trink­wasser, insbe­sondere in den abgele­genen Gebieten, signi­fikant verbessert werden.

Bildungsprojekte im Ursprung - Wertschöpfungskette Gebrauchsartikel

Soziales Engagement
Es ist für uns selbst­ver­ständlich, uns über die Grenzen unserer eigenen Geschäftstä­tigkeit hinaus zu engagieren und Verant­wortung zu übernehmen. Dazu gehört es, das ehren­amt­liche Engagement unserer Mitar­beiter und gemein­nützige Organi­sa­tionen zu unter­stützen, aber auch innerhalb unserer Geschäftstä­tigkeit nach Möglich­keiten zu suchen, einen positiven Beitrag zur gesell­schaft­lichen Entwicklung zu leisten. Seit 2015 engagieren wir uns deshalb in einem dreistu­figen Maßnah­menplan für geflüchtete Menschen in den Vertriebs­ländern Deutschland, Öster­reich und der Türkei: Wir ermög­lichen unseren Mitar­beitern durch ein Corporate Volun­teering-Programm, sich vor Ort freiwillig zu engagieren, stellen Praktikums- und Ausbil­dungs­plätze und schicken bedarfs­ge­rechte Sachs­penden an Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen. Mitte 2016 sind wir der Integra­ti­ons­i­ni­tiative der deutschen Wirtschaft „Wir zusammen“ beige­treten, die sich für die Integration von Flücht­lingen in Wirtschaft und Gesell­schaft einsetzt.

Soziales Engagement

Ehrenamtliches Engagement in unseren Ländergesellschaften

Ehren­amt­liches Engagement zeichnet auch die Tchibo Länder­ge­sell­schaften aus. So hat sich die Länder­ge­sell­schaft in Öster­reich am Weihnachts­wunder 2016 beteiligt und für Bedürftige Geschenke an das SOS-Kinderdorf Öster­reich geliefert.

In den Landes­ge­sell­schaften in Osteuropa wird insbe­sondere die Förderung des Mitar­bei­te­ren­ga­ge­ments (Corporate Volun­teering) voran­ge­trieben: Mitar­beiter der Länder­ge­sell­schaft in Ungarn haben sich auch 2016 wieder am tradi­tio­nellen HBLF-Rollstuhl-Wettbewerb beteiligt. Mit dem Ziel, die finan­zielle Situation des Rollstuhl­bas­ket­balls in Ungarn zu verbessern, dienen die Eintritts­gelder dem Kauf neuer Rollstühle.

Ländergesellschaften



Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Umsatzerlöse: 3,3 Mrd. €

Weitere ökonomische Daten werden aus unternehmensinternen Gründen nicht offengelegt.

Über Tchibo - Zahlen und Fakten


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Tchibo ist nicht im Lobbyregister der Europäischen Union vertreten und leistet keine finanziellen Zuwendungen und keine Sachspenden an Parteien oder Politiker. Die Einflussnahme auf politische Prozesse beschränkt sich auf die Mitgliedschaft in Verbänden und Organisationen und zielt auf die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung ab. Unseren Willen, Verantwortung zu übernehmen, dokumentieren wir in anspruchsvollen Selbstverpflichtungen. Wir beteiligen uns außerdem an Initiativen, die uns auf dem Weg zu einer 100% nachhaltigen Geschäftstätigkeit unterstützen, und kooperieren mit Partnern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in konkreten Projekten.

Relevante Gesetzgebungsverfahren sind:

Tchibo nimmt keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren. Daraus an das Unternehmen resultierende gesetzliche Anforderungen hat Tchibo im Blick und leitet proaktiv die notwendigen Handlungsschritte ab.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Commitments & Mitgliedschaften



Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Im Berichtszeitraum wurden keine finanziellen Zuwendungen und Sachzuwendungen an politische Parteien oder ähnliche Institutionen gezahlt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Richtschnur unseres geschäftlichen Handelns bildet der Tchibo Code of Conduct (CoC). Er gilt verbindlich für alle Mitarbeiter der Tchibo GmbH und der Ländergesellschaften und regelt den Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden. Der CoC berücksichtigt die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und untersagt unter anderem jegliche Form von Korruption, Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme. Verstößt ein Mitarbeiter gegen einen der Grundsätze, drohen ihm arbeitsrechtliche Sanktionen. Neben dem Verhaltenskodex umfasst das Compliance-Programm verschiedene Richtlinien. Sie regeln bereichs- und konzernübergreifende Prozesse über Handlungs- und Organisationsanweisungen. Auch die Verantwortlichkeiten von Konzerngesellschaften, Bereichen, Abteilungen und Mitarbeitern sind darin festgelegt.

Regelmäßig schulen wir unsere Führungskräfte im Umgang mit dem Verhaltenskodex. Einmal jährlich bestätigen die Führungskräfte schriftlich, dass sie die Regeln des Code of Conduct verstanden, eingehalten und ihnen bekannt gewordene Verstöße gemeldet haben. Außerdem versichern sie mit ihrer Unterschrift, dass sie ihren Mitarbeitern den Code of Conduct erläutert haben und dass sie die Einhaltung des Code of Conduct überwachen. Jeder neue Mitarbeiter erhält eine Ausfertigung des CoC. Über neue Entwicklungen informieren wir unsere Mitarbeiter per Intranet sowie direkt durch die Vorgesetzten.

Im Rahmen interner Audits durch die Konzernrevision der maxingvest ag wird die Einhaltung von Vorgaben überprüft. Über eine anonyme, von unabhängiger Stelle betriebene Kontaktmöglichkeit bieten wir Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden die Möglichkeit, telefonisch auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen (Whistleblowing). Wenn nötig, werden die eingegangenen Hinweise anonymisiert an einen Ombudsrat zur weiteren Behandlung und Entscheidung weitergegeben. Dieses interne Untersuchungsgremium ist mit verschiedenen Bereichsleitern der maxingvest ag, der Tchibo GmbH sowie dem Betriebsratsvorsitzenden besetzt. Über den Betriebsrat, die Personalabteilung, die Rechtsabteilung, den Direktionsbereich Unternehmensverantwortung und die Konzernrevision bestehen weitere Möglichkeiten, auf Missstände hinzuweisen.

Darüber hinaus ist Tchibo seit 2009 Mitglied des UN Global Compact und verpflichtet sich darin unter anderem zur aktiven Bekämpfung von Korruption. Kontinuierlich qualifizieren wir hierfür die Mitarbeiter der relevanten Bereiche, etwa im Einkauf oder im Vertrieb. Über unsere Antikorruptionsmaßnahmen informieren wir jährlich in einem Fortschrittsbericht, der in den vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht integriert ist.

Compliance

Fortschrittsbericht UN Global Compact



Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Im Rahmen interner Audits durch die Konzernrevision der maxingvest ag wird die Einhaltung von Vorgaben in Bezug auf Korruptionsbekämpfung überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum wurden keine Fälle mit Bezug zur Korruption gemeldet oder aufgedeckt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Rahmen interner Audits durch die Konzernrevision der maxingvest ag wird die Einhaltung von Vorgaben in Bezug auf Korruptionsbekämpfung überprüft.