14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Jedes Jahr konzentrieren wir uns bei der Überprüfung des Managements insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf ArbeitsrechtGleichbehandlung und Arbeitsbedingungen. Als Arbeitgeber sind wir sehr an der bilateralen Ausgestaltung des Arbeitsumfeldes – gemäß der gesetzlichen Rahmenbedingungen - mit den Vertreter:innen der Belegschaft interessiert. In regelmäßigen Sitzungen werden mit den Betriebsratsmitgliedern der unterschiedlichen Standortedem Gesamtbetriebsrat sowie mit den Mitgliedern der verschiedenen Arbeitsausschüsse die Belange der Belegschaft in offener wie auch konstruktiver Weise diskutiertSchwachstellen vor Ort analysiert und behoben. Auch für das Jahr 2020 werden wir wieder den geforderten Report, gemäß des Entgelttransparenzgesetzes erstellen. 
  1. Innerhalb der FRoSTA AG gibt es an den unterschiedlichen Standorten Sicherheitbeauftragte (z.B. im Lager, Technik, QS). Die Mitarbeiter:innen für diese Aufgaben werden direkt aus der Belegschaft rekrutiert. Zudem gibt es eine hauptamtliche Sicherheitsfachkraft im Unternehmen. Zudem gibt es regelmäßige Begehungen durch die Sicherheitsbeauftragten zum Aufspüren von Schwachstellen  
  1. Die gesundheitlichen Belange der Mitarbeiter:innen werden regelmäßig auch mit Unterstützung der Krankenkassen ermittelt, z.B. mit der AOK am Standort Bremerhaven (2018) und Bobenheim (2019) und mit der DAK in Hamburg (2019). Aus den Ergebnissen werden Maßnahmen zum Wohle der Mitarbeiter umgesetzt: z.B. Ergonomieberatung in der Produktion, Gesundheitstage in Hamburg, Vorträge zum gesunden Lebensstil, Hansefit als neuen Partner für den Bereich Mitarbeiter:innensport/Firmenfitness, Gesundheitskommunikation in der Mitarbeiter:innenzeitung  “Eiskalt”, Gesundheitsnewsletter, jährliche Grippeschutzimpfung, Sozialsprechstunde. Zukünftig werden wir das Angebot kontinuierlich erweitern, z.B. Rentensprechstunde: „Übergang von Arbeit in Rente. 

Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Teil unserer Unternehmensstrategie, das für alle Mitarbeiter:innen über unser Intranet zugängig istDa wir die Nachhaltigkeit zum Kern unserer Marke FRoSTA gemacht haben befasst sich bereits  ein großer Teil unseres Team im Rahmen der täglichen Arbeit mit Nachhaltigkeitsthemen. Dies betrifft zum Beispiel unser Einkaufsteam, die Produktentwicklung, die QS-Abteilung und unser Marketing bereits seit 2003In den letzten Jahren haben wir auch in der Produktion Nachhaltigkeitsaspekte mehr und mehr sichtbar gemachtindem wir durch den Aufbau eines Umweltcontrollings die Verbrauchsdaten erfassen und im Rahmen unseres Reportings sichtbar machen. In Zukunft möchten wir diese Daten und auch unsere Ziele bis auf die einzelnen Produktiosnlinie herunterbrechen und dadurch eine noch höhere Identifikation des Teams mit unseren Nachhaltigkeitsziele erreichen.  
 
In unserer interner Kommunikation haben  Nachhaltigkeitsthemen einen festen Platz.  Darüberhinaus gibt es vielfältige Aktionen und Projekte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit, an denen sich alle beteiligen können. Hier ist zum Beispiel unser “Girls Day” zu nennen, den unsere Azubis bereits seit 4 Jahren am 11. Oktober veranstalten um damit auf die noch unzureichende Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen aufmerksam zu machen 
 
Wir respektieren ILO, GDPR, Delegation rules in EU-Ländern.
 
Wir kaufen unsere Zutaten in über 35 Länderndarunter auch in einigen amfori BSCI-RisikoländernUnsere Anforderungen an die Arbeitsbedingungen bei unseren Zuliefereranten sind streng und wir haben Maßnahmen ergriffen um die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen (siehe dazu auch Kriterium 17). Dennoch können wir Verstöße nicht zu 100% ausschließen, da wir nicht vor Ort sind. Für mehr Informationen, siehe Link

Unsere Ziele:



15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Nicht erst ab dem Einstieg bei der FRoSTA AG bieten wir unseren Mitarbeiter:innen Chancengleichheit. Der Prozess beginnt bereits bei der Rekrutierung. Der regelmäßige Report zum Entgelttransparenzgesetz belegt zudem die „Gleichheit“ in der Belegschaft. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle sowie remote work ermöglichen eine individualisierte Vereinbarung zwischen Beruf und Familie. Zukünftig wollen wir die Vielschichtigkeit unserer bunten Belegschaft zum Wohle der Mitarbeiter:innen wie auch der FRoSTA AG nutzen. Um unsere unterschiedlichen Maßnahmen zu optimieren sowie ergänzende Themenfelder zu integrieren, streben wir eine gesamtheitliche Lösung an.  

Da Geschlechtergerechtigkeit nicht ausschließlich durch Maßnahmen in der Arbeitswelt entsteht, sondern ein fundamentales gesellschaftliches Umdenken in unseren Köpfen erfordert, hat sich eine Projektgruppe mit der Einführung eines Gender-Standards befasst. Unsere Sprache drückt unser Denken aus und formt unsere Welt entscheidend mit. Daher haben wir uns entschieden, dass mit der Veröffentlichung dieses Berichts (Mitte 2021) in unserer Unternehmenskommunikation konsequent gegendert wird. So möchten wir die Gleichstellung aller Geschlechter auch in unserer Sprache zeigen und leben.  
 
Neben der Geschlechtergerechtigkeit wird ab Mitte 2021 eine  „Diversity and Inclusion Management-Gruppe" entwickelt und eingeführt, um unser Diversitäts- und Inklusionsmanagement voranzutreiben. Daher haben wir uns dazu entschieden eine unternehmensweite Projektgruppe zu initiieren, die sich dieser Themen annimmt und vorantreibt. FRoSTA ist ein internationales Unternehmen, welches kulturelle Diversität täglich lebt. 

Unsere Ziele bis 2025:


Die Fortschritte werden mit der aktuellen Etablierung eines Monitoring-Prozesses kontrolliert, damit diese Daten bei kommenden Berichterstattungen detaillierter angegeben werden können.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unser Unternehmenserfolg wird durch die Motivation, die Fähigkeiten und das Wissen unser Mitarbeiter:innen bestimmt. Um qualifizierte Mitarbeiter:innen auch langfristig an uns zu binden, priorisieren wir die attraktive Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Mit unseren Angeboten greifen wir neue technologische Entwicklungen auf, sorgen für einen intensiven Wissensaustausch und bieten unseren Mitarbeiter:innen diverse Möglichkeiten, ihre Talente und Potenziale zu entwickeln: Im Hinblick auf unsere Personalentwicklung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz: So bieten wir bspw. mittels eines Praktikums jungen und motivierten Interessierten die Möglichkeit, unterschiedliche Abteilungen kennenzulernen. Wir engagieren uns für die Rekrutierung von Auszubildenden, genauso wie für die Betreuung und Unterstützung Studierender, als auch dem Angebot von Traineeprogrammen zur Ausbildung akademischer Führungskräfte von Morgen.  
Unser erfolgreiches Auszubildendenprogramm "Next Generation Trainee Programm" haben wir fortgesetzt, um junge Talente anzuziehen und zu fördern, indem wir 4 Trainees eingestellt haben. Genauso wie die Weiterbeschäftigung früherer Auszubildender. Auch unsere Strategie für neue Talente haben wir überarbeitet: So beteiligen wir uns aktiv an der Entwicklung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Bremerhaven. Nach erfolgreicher Suche nach geeigneten Talenten, wird dieses Programm 2021 umgesetzt. 
Mit der erfolgreichen Einführung eines Lernmanagementsystems im letzten Jahr, konnten wir Mitarbeiter:innen die Möglichkeit schaffen, sich über bestehende Angebote zu informieren und diese unabhängig zu nutzen. Darüber hinaus bieten wir seit letztem Jahr unsere ersten E-Learning- und Online-Sprachkurse an. Dieses schafft Mitarbeiter:innen Entscheidungsfreiheit, wann und wo sie teilnehmen möchten. Unsere Aufgabe ist nun die kontinuierliche Erweiterung dieses Angebots. 
Darüber hinaus ist es uns besonders wichtig, eine Lernkultur für alle Mitarbeiter:innen zu schaffen, in der das Lernen gefördert und Weiterbildung als Mehrwert gesehen wird. Zu diesem Zweck haben wir uns zum Ziel gesetzt, eine Reihe von Schulungsmaßnahmen zu schaffen, die allen Mitarbeiter:innen zugänglich sind und mehr Flexibilität bei der Teilnahme bieten (räumlich und zeitlich). Wir sind uns bewusst, dass sich Einzelpersonen auf verschiedenen Ebenen der Lernreise befinden, und dass dies in Bezug auf die angebotenen Schulungsmöglichkeiten berücksichtigt werden sollte. Inhalte zum Thema Digitalisierung und neue Arbeitsmodelle sind uns besonders wichtig. Wir bieten eine Reihe von Maßnahmen an, um die Gesundheit und Leistung unserer Mitarbeiter:innen zu erhalten und zu fördern. 
 
Dafür haben wir uns folgende Ziele gesetzt: 
Unser übergreifendes, langfristiges Ziel: Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl unserer Mitarbeiter:innen. Wir bieten attraktive Jobs und ermöglichen allen unseren Mitarbeiter:innen, ihr Fachwissen und ihre Kreativität einzubringen. 
Bereich Digitalisierung:  
  • Durchführung von mehr Online-Schulungen für alle Mitarbeiter:innen (im Jahr 2020: alles digital, keine Reisekosten; HR: Perspektive: mehr digitale Schulungen) 
Bereich Jobs und unser Team: 
  • Weitere Umsetzung von Nachhaltigkeit und CSR in einen Onboarding-Prozess - Sensibilisierung der Mitarbeitenden von Anfang an, wie wichtig dieses für FRoSTA ist, um ein besseres Verständnis und ein stärkeres Engagement der Mitarbeitenden zu erreichen. - Langzeit  
  • Weiterentwicklung von Gesundheitsmanagementmaßnahmen - vorbeugende Maßnahmen: Schulungen, Impfungen, gesunder Führungsstil, Verbesserung des Arbeitsumfelds usw. - 2022  
  • Entwicklung und Einführung von Diversitäts- und Inklusionsmanagement bei FRoSTA: 
  • ausgeglichenes Geschlechterverhältnis von 50:50 (inkl. Vorstand und Aufsichtsrat) 
  • Erhöhung des Anteils von Mitarbeitenden mit Behinderungen innerhalb der FRoSTA AG 
  • Integration von Einwanderern und Flüchtlingen (Praktikum, Arbeit)"- langzeit, SDG 5, 4, 1 
Um diese Ziele zu erreichen, ist es wichtig, den Mitarbeiter:innen der Zugang zu unserem Angebot zu erleichtern. Dies beinhaltet die Erstellung eines qualifizierten Angebots, aber auch die Überlegung, wie sich Mitarbeiter:innen über das bestehende Angebot informieren können. Die Ausbildung muss mit der täglichen Arbeit und dem Privatleben vereinbar sein. Jede Stellenanforderung wird immer zuerst intern angekündigt, alle Mitarbeiter:innen werden über unsere digitale Plattform Successfactors über Karrieremöglichkeiten informiert. 
Die FRoSTA Philosophie ist, dass jede/r Mitarbeiter:in die Möglichkeit hat, neue Berufserfahrungen zu entwickeln und zu sammeln. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeiter:innen an, sich auf alle offenen Stellen zu bewerben, damit sie sich auch mit neuen Jobs herausfordern können. Dies ermöglicht unseren Mitarbeiter:innen ein mehr an Flexibilität und sie sich künftigen Veränderungen in unserem Geschäft stellen können. In der Personalabteilung beobachten wir auch Trends auf dem Markt. Wir sind nah an unserem Geschäft, um Entwicklungspläne und Schulungsportfolios zu erstellen, um das Risiko zu minimieren, dass unsere Mitarbeiter:innen nicht ausreichend qualifiziert sind. 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

GRI SRS-403-9 (a + b): Arbeitsbedingte Unfälle: PL: total 2020 - 11 (male-7, female-4)  Germany: 2020: 54
GRI SRS-403-10 (a + b): Arbeitsbedingte Krankheiten: total numbers 2020: 0

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

GRI SRS-403-4: Employee participation, consultation and communication on occupational safety and health protection: numbers total 2020 - 149 (male-63, female-86); s. Kriterium 14, Aspekt 1

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Bisher haben wir diese Daten nicht erhoben, sind aber aktuell dabei einen Monitoring-Prozess einzurichten, damit diese Daten bei kommenden Berichterstattungen angegeben werden können.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

numbers - nationalities, gender, age - PL 2020 615 _all
salaried empl - 191 (M-61, F-130)  industrial workers- 424 (M-253, F-171)
nationalities:  
Poles: 563        
Ukrainians: 51     
Turkish: 1
age: under 30: 100 employees   between 30-50: 401 employees                         
over 50: 114 employees

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

keine Fälle in Poland and CEE; keine Fälle in DEU & IT


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Bei FRoSTA befolgen wir alle Regularien der ILO nationale gesetzliche Anforderungen an all unseren Standorten. Unsere oberste Regel lautet: Wir behandeln uns gegenseitig mit Respekt und ohne Diskriminierung, jede Form dieser lenhen wir ab und gehen konsequent dagegen vor. Der FRoSTA Verhaltenskodex basiert auf den Konventionen der Internationales Arbeitsorganisation (ILO) und dem amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI)Dieser Code of Conduct wird allen Lieferanten vorgelegt und ist für eine Zusammenarbeit verpflichtend. Supply Chain: Jeder Lieferant aus amfori BSCI-Risikoländern muss über ein durch unabhängige Dritte durchgeführtes Sozialaudit verfügenSeit einigen Jahren setzen wir uns verstärkt für die Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten ein. Dies ist insbesondere in den vom amfori BSCI als Risikoland klassifizierten Gebieten wichtig. Dazu zählen China, Thailand, Vietnam, Brasilien, Ecuador, Peru und Guatemala. Regelmäßige Audits, Besuche und FRoSTA Mitarbeiter:innen vor Ort geben zusätzlich Sicherheit, dass die Qualitäts- und Sozialstandards eingehalten werden. 

Wir sind weiterhin SEDEX-Mitglied, lassen uns jedoch nicht weiter auditieren, halten uns aber weiterhin an die SEDEX Anforderungen. 

Unser 201 gesetztes Ziel „100% unserer Hersteller aus amfori BSCI-Risikoländern führen ein regelmäßig aktualisiertes Sozialaudit nach einem international anerkannten Standard durch, der von FRoSTA (SMETA, amfori BSCI oder SA8000) akzeptiert wird“ wurde für Gemüse- und Fleischproduzent bereits zu 100% erreicht, für die Fisch- und Gewürzproduzenten soll dies bis Ende 2022 erreicht werden. 

Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen sehen wir bspw. im Hinblick auf lw. Betriebe unserer Lieferanten im Ausland. Wir sind bestrebt durch angemessene Entlohnung der Lieferanten zu gewährleisten, dass bspw. Kinderarbeit nicht notwendig ist, ausreichend Einkommen für die Familien zu generieren.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Bisher haben wir diese Daten nicht erhoben, sind aber aktuell dabei einen Monitoring-Prozess einzurichten, damit diese Daten bei kommenden Berichterstattungen angegeben werden können.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Bisher haben wir diese Daten nicht erhoben, sind aber aktuell dabei einen Monitoring-Prozess einzurichten, damit diese Daten bei kommenden Berichterstattungen angegeben werden können.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

  Es gibt keine spezielle Berichterstattung über diese Art von Maßnahmen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Bisher haben wir diese Daten nicht erhoben, sind aber aktuell dabei einen Monitoring-Prozess einzurichten, damit diese Daten bei kommenden Berichterstattungen angegeben werden können.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die FRoSTA AG spendet jährlich 2% der Dividende, womit vor allem lokale Organisationen unterstützt werden. Seit Jahren ist es für die FRoSTA AG ein Anliegen, an Standorten unserer Hauptproduktion die Menschen vor Ort zu unterstützen. Dabei wird eine klare Spenden Policy verfolgt; Spenden werden in der Regel nur an die Projekte gegeben, die in direkter örtlicher Nähe zu einem der Werke oder Standorte ist. So konnten über die Jahre zahlreiche tolle Projekte sowie langfristige Kooperationen entstehen.  Mitarbeiter:innen können diverse Organisationen für eine Spende vorschlagen. Der größte Teil unserer Spendengeldes für Bremerhaven ging an den Verein "Rückenwind für Leher Kind e.V.", um Kinder in sozial schwächeren Umfeldern zu unterstützen. Des Weiteren wurden viele weitere lokale Vereine oder auch Tierheime durch die Spendengeldern unterstützt. Das Werk in Polen, Bydgoszcz hat vor allem Krankhäuser vor Ort, in der Covid-19-Pandemie, unterstützt. Ein großer Teil unseres gesamten Spendengeldes geht in das weit entfernte Ecuador. Hier konnte, gemeinsam mit Plan International, ein Projekt aufgebaut werden, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sichere Einkommensquelle zu verschaffen. Zudem unterstützen wir 14 Patenkinder in Ecuador.  


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Umsatz 2019: 523 mEur
Umsatz 2020: 552 mEur


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

FRoSTA setzt sich für maximale Transparenz bei allen Verbraucher:innen ein. Daher führte es schon im Jahr 2003 das unternehmenseigene Reinheitsgebot ein und fordert in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zusatzstoff Museum in einer Petition "Ehrlich isst besser" mehr Transparenz und Ehrlichkeit bei der Deklaration von Lebensmitteln ein. Darüber hinaus unterstützt FRoSTA alle politischen Anliegen, die sich für eine klarere und ehrliche Kommunikation von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, für die Wahrung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit einsetzt. Folgende Gesetzgebungsverfahren waren und sind von FRoSTA von Bedeutung: Zuckerreduktionsstrategie des BMEL, Petition CO2-Fußabdruck Berechnung, Zusatzstoff Petition, Lieferkettengesetz.  

FRoSTA unterstützt ausdrücklich das Lieferkettengesetz der deutschen Bundesregierung und hat sich daher der Initiative Lieferkettengesetz angeschlossen. Des Weiteren setzt sie sich für die  verpflichtenden  CO2e-Kennzeichnung, die es Konsument:innen ermöglichen soll, in Zukunft klimafreundlichere Kaufentscheidungen zu treffen, mit einer Petition im Bundestag ein.  

Folgende Kriterien sind für FRoSTA von Relevanz, wenn sich die FRoSTA AG sich auch politisch dafür stark macht: Maximale Transparenz für Verbraucher:innen im Lebensmittelrecht, zusatzstoffreie Lebensmittel, ehrliche Nachhaltigkeitsinitiativen, zum Schutz der  Umwelt (insbesondere Biodiversität, CO2 -Labeling, nachhaltige Verpackungen, Wahrung von Menschenrechten, Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit und Diversität)  

Seit Ende Februar 2021 haben wir uns zu den UN Women Empowerment Principles verplfichtet und tragen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang unserer Lieferkette, indem wir das Business Statement der  Initiative Lieferkettengesetz des Business & Human Rights Ressources Centers unterstützen, um Schwächen des beschlossenen Gesetzes zu adressieren.  

FRoSTA macht keinerlei Parteispenden & es besteht keine Mitgliedschaft in politisch aktiven Organisationen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

FRoSTA macht keinerlei Parteispenden. 


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Compliance Kernteam hat gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung einen sogenannten Verhaltenskodex entwickelt auf deutscher, englischer, italienischer und polnischer Sprache. , in dem für alle Mitarbeitenden verbindliche Regeln festgelegt sind. Jeder Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex wird nicht toleriert und hat entsprechende Konsequenzen. Darüber hinaus hat FRoSTA 15 Werte etabliert, die gleichwohl von allen Mitarbeitenden gelebt werden. Missstände, insbesondere gegen geltendes Recht und gegen unseren internen Verhaltenskodex können über eine eigens dafür eingerichtete E-Mail Adresse und über eine Telefonnummer angezeigt werden. Spätestens im Oktober 2021 werden wir zudem ein anonymes digitales Meldesystem etablieren, wo interne, aber auch externe Personen Verstöße jeglicher Art melden können. Darüber hinaus haben wir das Compliance Management System in der Richtlinie GP-001 genau und detailliert beschrieben. Nach Durchführung eines Risk-Assessments haben wir festgestellt, dass unsere größten Risiken im Bereich Bestechung, Korruption und Datenschutz liegen. Genau diese Themen sind darüber hinaus in den speziellen Richtlinien noch einmal beschrieben, GP-003 (Bestechung), GP-009 (Korruption) and GP-027 (Datenschutz). Jegliche Verstöße gegen diese Regeln werden entsprechend sanktioniert.     In unserer Richtlinie „Compliance Management System“ ist festgelegt, was FRoSTA unter Compliance versteht, warum es so wichtig für uns ist und welche Konsequenzen ein Compliance-Verstoß hat. Der Vorstand von FRoSTA hat ein Compliance-Kernteam bestimmt, welches aus allen relevanten Abteilungen besteht. Das Team kümmert sich um die Erstellung der Risikoanalyse, geht gezielt gegen Compliance-Verstöße vor, entwickelt das System laufend weiter und plant weitere Schulungen im diesem Bereich. Es handelt sich bei allen diesen Punkten um einen laufenden Prozess, der ständig weiter entwickelt wird. Auf aktuelle Gesetzesänderungen auf Länder und EU-Ebene reagiert FRoSTA zielgerichtet. So hat FRoSTA für alle Standorte jeweils Datenschutzbeauftragte benannt. Diese Datenschutzbeauftragten schulen die Mitarbeitenden je nach Tätigkeitsfeld mit jeweils speziellen Datenschutzsensibilisierungsschulungen, die mindestens einmal im Jahr stattfinden. Auf Basis eines einmal pro Monat aktualisierten Rechtskatasters prüft FRoSTA Aktualisierungen im Umwelt-, Energie-, Anlagen-, Lebensmittel- und Arbeitssicherheitsrechts. Die entsprechenden Fachabteilungen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zuständig, wo wiederum auch die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden. So kümmert sich z. B. die Abteilung Operations um das Thema Anlagenrecht.

Es werden alle Mitarbeiter:innen auf den Verhaltenskodex über das Tool SAP SuccessFactors geschult und auch auf den Inhalt per Quiz getestet. Des Weiteren werden die sensiblen Bereiche, wie Einkauf, Marketing und Vertrieb auf unsere Kartellrechts- sowie Antikorruptionspolitik geschult. Darüber hinaus finden sogenannte Jahresgespräche mit allen Bereichsleitungen statt, um neue Risiken zu definieren und Lösungsansätze zu vermitteln. Des Weiteren haben wir ein "Whistleblowing-System" integriert, bei dem alle Mitarbeiter:innen die Möglichkeit haben, einen Verstoße gegen bestehendes Recht und interne Regeln anzeigen zu können. Dabei wird jedem Hinweis nachgegangen bzw. auch auf Wunsch, anonym behandelt. Darüber hinaus gibt es für die sensiblen Bereiche, wie Einkauf und Verkauf alle zwei Jahre Präsenzschulungen. Ebenso wird der Vorstand und das Top-Management alle zwei Jahre durch Präsenzschulung auf Compliance-Themen sensibilisiert.

In erster Linie ist der Vorstand nach außen dafür verantwortlich, dass sich alle Mitarbeiter:innen an die bestehenden Gesetze und internen Regeln halten. Dabei gilt das Prinzip "Tone from the Top", d. h. der Vorstand und das Management halten sich selbst an die Regeln und geben auch an, dass sie keinerlei Verstöße tolerieren und diese auch entsprechend sanktionieren.

Aktuell sind wir bei FRoSTA dabei, eine Compliance Organisation aufzubauen und das Thema Compliance tief in die Organisation zu tragen. Bisher existieren noch keine internen Ziele in diesem Bereich, sind aber aktuell dabei einen Prozess einzurichten, damit diese Daten bei kommenden Berichterstattungen angegeben werden können. Des Weiteren erwarten wir von unseren Lieferanten die Einhaltung von ethischen und sozialen Standards, die auf den Konventionen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den Business Social Compliance Initiativen (BSCI) beruhen.Durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten aus der ganzen Welt, besteht im Bereich Einkauf ein erhöhtes Risiko im Hinblick auf Bestechung, da das Thema Compliance in anderen Teilen der Welt teilweise anders interpretiert ist. Darüber hinaus arbeiten Mitarbeiter:innen aus einigen Verkaufsbereichen in sogenannten Berufsverbänden mit anderen Wettbewerbern zusammen. Auch auf Messen treffen sich einige Kolleg:innen mit Mitbewerber:innen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ein erhöhtes Risiko im Hinblick auf Korruption.

Alle FRoSTA Niederlassungen sind auf Korruptionsrisiken geprüft worden. Es gibt keine uns bekannten Korruptionsfälle bei der FRoSTA AG.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Alle FRoSTA Niederlassungen sind auf Korruptionsrisiken geprüft worden.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

a) Es gibt keine uns bekannten Korruptionsfälle bei der FRoSTA AG. 
b) keine Entlassungen/Abmahnungen aufgrund von Korruption
c) keine Verstöße
d k. öffentl. rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften bekannt.