Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.
Wir erfassen alle Arbeitsunfälle von Mitarbeitern, die Ursache für eine medizinische Behandlung sind und über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehen. Diese Zahl umfasst sowohl die Unfälle mit als auch ohne Ausfalltage und wird dargestellt in der „Recordable Incident Rate“ (RIR). Die RIR-Quote sank konzernweit im Jahr 2015 auf 0,42 Unfälle pro 200.000 Arbeitsstunden (Vorjahr: 0,43), dies entspricht weltweit 543 Arbeitsunfällen. Demnach ereignete sich im Bayer-Konzern statistisch nach etwa 476.000 geleisteten Arbeitsstunden jeweils ein berichtspflichtiger Arbeitsunfall.
Unser Konzernziel dazu lautet: Verringerung der Arbeitsunfallquote (RIR) um 35 % (bis 2020) bezogen auf das Basisjahr 2012 mit einer RIR von 0,49
Rückläufig ist auch die Quote der berichtspflichtigen Arbeitsunfälle mit Arbeitsausfalltagen (LTRIR, „Lost Time Recordable Incident Rate“). Im Jahr 2015 lag sie bei 0,21 (Vorjahr: 0,22).
Bedauerlicherweise mussten wir 2015 zwei tödliche Arbeitsunfälle von Bayer-Mitarbeitern verzeichnen. Ein Mitarbeiter kam bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Ein anderer Mitarbeiter zog sich bei einem Arbeitsunfall im Chempark Leverkusen schwere Verbrennungen zu und verstarb später im Krankenhaus. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern noch an.
Hinweis: Wir berichten die Arbeitsunfälle nicht nach Geschlecht, da diese Angaben in einzelnen Regionen anonymisiert erhoben werden müssen. Wichtig sind für uns eine Klassifizierung nach Unfallarten und eine detaillierte Analyse der Ursachen der jeweiligen Einzelunfälle.
Weitere Details siehe Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/sicherheit/sicherheit-und-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz.html .
Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.
Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.
Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht,
Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.
Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Wir berichten diesen Indikator nicht, da der Aspekt Investitionen im Rahmen der Materialitätsanalyse nicht als wesentlicher Aspekt identifiziert wurde.
Bei Unternehmenszukäufen überprüfen wir aber bei der Transaktion, ob an den Produktionsstandorten die geltenden Umwelt-und Arbeitsschutzbestimmungen sowie grundlegende Arbeitnehmerrechte eingehalten werden.http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/umweltschutz/uebersicht.html
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
Wir berichten diesen Indikator nicht, da der Aspekt Prüfung im Rahmen der Materialitätsanalyse nicht als wesentlicher Aspekt identifiziert wurde.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
Wir berichten nicht den Prozentsatz neuer Lieferanten, die bzgl. Menschenrechten überprüft wurden, da die Daten nicht vorliegen. Wir berichten die Vorgehensweise bei der Überprüfung:
Bayer überprüft die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitsstandards mittels Online-Bewertungen und Audits bei Lieferanten vor Ort. Die Auswahl der zu bewertenden Lieferanten erfolgt durch eine Kombination aus Länder- und Materialrisiko sowie strategischer Bedeutung entsprechend unserer Konzernziele.
Die Online-Bewertungen führt EcoVadis, ein etablierter Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen, für Bayer durch. Diese setzen sich aus einem vom Lieferanten auszufüllenden webbasierten, modularen Fragebogen mit begleitenden Belegdokumenten sowie einem 360-Grad-Screening zusammen. Die Bewertungskriterien umfassen die Bereiche Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte sowie faire Geschäftspraktiken und nachhaltiger Einkauf.
Für Details siehe auch Einkauf und Lieferantenmanagement:http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/einkauf-produktion-logistik-vertrieb/einkauf-und-lieferantenmanagement.html
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Die Bewertungskriterien für unsere Assessments und Audits umfassen die Bereiche Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte sowie faire Geschäftspraktiken und nachhaltiger Einkauf.Wir berichten nicht im Detail die bei der Lieferantenbewertung festgestellten negativen Auswirkungen auf Menschenrechte. Wir machen Angaben zu den Bereichen in denen Korrekturmaßnahmen festgelegt wurden.
Die mit den Lieferanten gemeinsam festgelegten Korrekturmaßnahmen betrafen im Berichtsjahr vor allem die Bereiche Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sowie faire Geschäftspraktiken und nachhaltiger Einkauf. Die Umsetzung der geforderten Verbesserungen überprüften wir im Berichtsjahr bei 324 Lieferanten durch eine Neubewertung über die EcoVadis-Plattform, bei der ca. 73 % ihre Nachhaltigkeitsleistung relevant verbesserten. 2015 war Bayer nicht veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund der Nachhaltigkeitsleistung oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden.
Für Details siehe auch Einkauf und Lieferantenmanagement: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/einkauf-produktion-logistik-vertrieb/einkauf-und-lieferantenmanagement.html
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.
Die Unternehmensleistung des Bayer-Konzerns betrug im Jahr 2015 47,8 Mrd €. Die Wertschöpfung betrug 17,5 Mrd €. Von der Wertschöpfung entfielen 11,2 Mrd € (64 %) auf die Mitarbeiter, 2,1 Mrd € (12 %) auf die Aktionäre, 0,8 Mrd € (4 %) auf Fremdkapitalgeber und 1,5 Mrd € (9 %) auf den Staat. Der verbleibende Teil wurde im Unternehmen als Rücklage thesauriert.
Unser Personalaufwand belief sich im Berichtsjahr für das fortzuführende Geschäft auf 11.203 Mio € (Vorjahr: 9.693 Mio €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Währungseffekte, den Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl sowie eine erhöhte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zurückzuführen.
Im Jahr 2015 investierten wir weltweit insgesamt 51 Mio € (Vorjahr: 49 Mio €) in gemeinnützige Aktivitäten. Dadurch wollen wir zur Verbesserung der Lebensqualität an unseren Unternehmensstandorten und zur Lösung gesellschaftlicher Aufgaben beitragen.
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2015 von 1.227 Mio € (Vorjahr: 1.071 Mio €) wich um 119 Mio € (Vorjahr: 58 Mio €) von dem erwarteten Steueraufwand von 1.346 Mio € (Vorjahr: 1.129 Mio €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag 2015 bei 25,7 % (Vorjahr: 25,6 %). Der effektive Steuersatz betrug 23,4 % (Vorjahr: 24,3 %).
Weitere Details siehe Wertschöpfung http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/bayer-auf-einen-blick/wertschoepfung.html, Mitarbeiter http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/mitarbeiter.html , Gesellschaftliches Engagement http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/gesellschaftliches-engagement.htmlund Steuern http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/konzernabschluss/anhang-bayer-konzern/erlaeuterungen-zur-gewinn-und-verlustrechnung/steuern.html
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
Gemäß unserer Konzernregelung haben wir uns verpflichtet, keine direkten Spenden an politische Parteien, Politiker oder Kandidaten für ein politisches Amt zu leisten. Einige Verbände, deren Mitglied wir sind, spenden allerdings unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen in eigener Verantwortung.
Das „Bayer Corporation Political Action Committee“ (BayPac) wird in den USA von einigen Mitarbeitern genutzt, um Kandidaten für parlamentarische Ämter durch private Spenden zu unterstützen. „Political Action Committees“ sind in den USA staatlich reglementierte und rechtlich selbstständige Mitarbeitergruppen. In den USA ist es Unternehmen gesetzlich untersagt, politische Kandidaten mit Spenden direkt zu unterstützen. Diese Spenden sind daher keine Unternehmensspenden. Die „BayPac“-Beiträge werden regelmäßig an die US-Wahlaufsichtsbehörde Federal Election Commission gemeldet und sind auf deren Website abrufbar.
Weitere Details siehe Nachhaltigkeitsmanagement und -steuerung unter Stakeholderdialog: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/nachhaltigkeitsmanagement-und-steuerung.html.
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.
Die Einhaltung der Corporate Compliance Policy ist ein Bestandteil aller Prüfungen der Bayer Konzernrevision. Die Prüfungsplanung folgt einem funktions- und risikoorientierten Ansatz, der auch einen Korruptionswahrnehmungsindex berücksichtigt. In den größten Gesellschaften, deren Anteil rund 90 % am Konzernumsatz beträgt, ist die Präsenz in einem Drei-Jahres-Zyklus vorgesehen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 214 Prüfungen durchgeführt. Davon entfallen 38 auf präventive und anlassbezogene Compliance-Audits. Der Leiter der Konzernrevision nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats teil und stellt diesem mindestens einmal jährlich eine Übersicht über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse vor.
Wir berichten den Anteil nicht in Bezug auf Geschäftseinheiten, sondern in Bezug auf Umsatz. In erster Instanz ist im Bereich Compliance / Anti-Korruption eine geschäftsbereichs- und teilkonzernübergreifende Gesamtabdeckung wichtig. Risikobehaftete Bereiche werden häufiger geprüft als andere.
Weitere Details siehe Compliance: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/compliance.html
Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.
Wir berichten nicht über die Anzahl etwaiger Korruptionsfälle. Wir berichten über die Gesamtzahl der bei der Compliance-Hotline registrierten Meldungen. Wir erfassen intern den genauen Beschwerdegrund verfolgen die Bearbeitung dieser Meldungen und ergreifen entsprechende Maßnahmen gemäß unserer Konzernregelung. Weitergehende Angaben dazu unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.
Compliance-Verstöße können bei einer weltweit eingerichteten, zentralen Compliance-Hotline – auch anonym – gemeldet werden. 2015 wurde diese Hotline auf einen neuen internationalen Dienstleister mit zusätzlichen Serviceangeboten umgestellt. Bei dieser Compliance-Hotline, die auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist, wurden im Berichtsjahr insgesamt 185 Meldungen (davon 121 anonym) durch die Compliance-Organisation registriert. 10 Meldungen kamen aus Deutschland und 175 aus anderen Teilen der Welt. Als alternative Ansprechpartner für Compliance-Verdachtsfälle dienen – neben der zentralen Compliance-Hotline – die jeweiligen Compliance Officer in den Landesorganisationen und die Konzernrevision.
Alle Compliance-Verdachtsfälle werden konzernweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und gemäß den Regeln der Bayer-Direktive „Bearbeitung von Compliance-Vorfällen“ bearbeitet.
Weitere Details siehe Compliance: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/compliance.html
Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Als international tätiges Unternehmen mit einem heterogenen Portfolio ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können.
Die von uns beschriebenen Rechtsverfahren http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/konzernabschluss/anhang-bayer-konzern/erlaeuterungen-zur-bilanz/rechtliche-risiken.html stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar und sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.