14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unsere soziale Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber basiert auf den Unternehmenswerten und unserem uneingeschränkten Bekenntnis zur Wahrung und Förderung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich. Die Position von Bayer zum Thema Menschenrechte ist in einer weltweit verbindlich geltenden Konzernrichtlinie niedergelegt. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte sowohl intern als auch in unserem Einflussbereich zu achten, zu fördern und transparent darüber zu berichten. Dies beinhaltet insbesondere, dass wir über Richtlinien, Prozesse und Überwachungssysteme verfügen, mit denen wir die Menschenrechte in unserem Geschäftsbetrieb durchsetzen. Im Mittelpunkt stehen darin neben den Arbeitsbedingungen im Unternehmen auch unsere Erwartungen an die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette, die wir differenzierter auch in unserem Lieferantenkodex festgeschrieben haben. Darüber hinaus verpflichten unsere LIFE-Werte und die Corporate Compliance Policy alle Beschäftigten weltweit zum respektvollen und gesetzestreuen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern und Kunden. Wir gehören zu den Gründungsmitgliedern des „UN Global Compact“ und bekennen uns zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie einer Reihe weltweit anerkannter Erklärungen für multinationale Unternehmen. Dazu gehören insbesondere die „OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen“ sowie die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wir orientieren uns außerdem an den 2011 formulierten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Um unsere Mitarbeiter noch stärker für die Bedeutung der Menschenrechte im beruflichen Alltag zu sensibilisieren, haben wir im Berichtsjahr insgesamt rund 52 % unserer Belegschaft in rund 201.000 Stunden in unterschiedlichen Trainings zu wesentlichen Inhalten unserer Menschenrechtsposition geschult.

Überdurchschnittliche Leistungen können nur in einem Umfeld erbracht werden, in dem Fairness und Respekt ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur sind. Dazu gehört, dass Bayer-weite Verhaltensstandards eingehalten werden und jeder Mitarbeiter vor Diskriminierung, Belästigung oder Vergeltung geschützt ist. Die Konzern-Richtlinie „Fairness & Respekt am Arbeitsplatz“ fasst diese Standards zusammen.

Die regelmäßige und aktuelle Information unserer Beschäftigten gehört für Bayer ebenso zu einem modernen Personal- und Talentmanagement mit wettbewerbsfähigen Strukturen und Prozessen wie auch das Einbinden der Belegschaft durch einen aktiven und zielgerichteten Dialog.

Soziale Verantwortung bedeutet für Bayer auch, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und damit ein Umfeld, in dem unsere Mitarbeiter angstfrei arbeiten und dienstlich international unterwegs sein können. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter mit Schulungen zur Vorbereitung von Dienstreisen, u. a. auch zu Verhaltensweisen in Notfällen.

Arbeitssicherheit und Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter, Kontraktoren und Lieferanten, die auf unseren Werksgeländen und unter Bayer-Aufsicht arbeiten, betrachten wir als eine unserer Kernaufgaben. Das Konzernziel bis 2020 ist die Verringerung der Arbeitsunfallquote um 35 %gegenüber Basisjahr 2012 mit einer RIR von 0,49.

Weitere Details siehe Mitarbeiter http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/mitarbeiter.html : Menschenrechte und soziale Verantwortung und unter "Hervorragende Leistungen erbringen" sowie "Mitarbeiter-Kommunikation" und  http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/sicherheit/sicherheit-und-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz.html zur Arbeitssicherheit.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Eine vielfältige Mitarbeiterstruktur ist wesentlich für die künftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens. Denn so gewinnen wir ein besseres Verständnis von sich verändernden Märkten und Konsumentengruppen, haben Zugang zu einem größeren Talent-Pool und profitieren von der steigenden Problemlösungs- und Innovationskraft, die mit einer hohen kulturellen Vielfalt (Diversity) innerhalb des Unternehmens nachweislich verbunden ist.

Vor allem ein ausgewogeneres Verhältnis verschiedener Kulturen und Geschlechter in der Management-Ebene ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches unternehmerisches Handeln. Unsere Aktivitäten in diesem Zusammenhang fassen wir in dem Programm „Leading Across Cultures and Genders“ zusammen. Im Mittelpunkt stehen spezielle Trainings für unsere Führungskräfte. Dabei setzen sie sich mit dem wirtschaftlichen Nutzen größerer Vielfalt auseinander, befassen sich gezielt mit Unterschieden von Kulturen und Geschlechtern und lernen positive Beispiele aus der Unternehmenspraxis kennen. Im Anschluss entwickeln sie eigene Aktionspläne für ihren Verantwortungsbereich.

Bereits im Jahr 2010 hat Bayer sich freiwillig das Konzernziel gesetzt, den Frauenanteil in den obersten fünf Vertragsstufen bis Ende 2015 konzernweit auf 30 % zu entwickeln. Bis 2020 möchten wir diesen Anteil auf 35 % steigern. Bei den ab dem 1. Januar 2016 erforderlich werdenden Wahlen zum Aufsichtsrat ist zu beachten, dass sich der Aufsichtsrat jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat verfolgt das Ziel, dass dem Vorstand der Gesellschaft mindestens eine Frau angehört. 

Zu unserem Selbstverständnis als sozial verantwortlich handelndes Unternehmen gehört auch der Einsatz für die Belange benachteiligter Menschen. 

Die Unternehmenskultur bei Bayer wird geprägt durch die Mitarbeiter. Sie bringen ganz unterschiedliche Lebensentwürfe mit, denen Bayer als moderner Arbeitgeber gerecht werden möchte. Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern in allen Ländern eine Vielzahl von Möglichkeiten, berufliche Interessen mit privaten oder familiären Belangen in Einklang zu bringen. Mitarbeiter wie Bewerber legen großen Wert darauf, ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten zu können und Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Pflege naher Angehöriger zu erhalten. Bayer bietet weltweit solche Möglichkeiten und geht dabei mit seinem Engagement in vielen Ländern weit über gesetzliche Verpflichtungen hinaus.

Die Vergütung bei Bayer kombiniert ein leistungs- und verantwortungsbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen sowie umfangreichen Zusatzleistungen. Dadurch wollen wir für unsere Mitarbeiter ein Arbeitsumfeld schaffen, das ihnen ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit bietet. 

Weitere Details siehe Mitarbeiter http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/mitarbeiter.html, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/sicherheit/sicherheit-und-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz.html sowie Unternehmensführung http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/unternehmensfuehrung.html .


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die berufliche Ausbildung spielt bei Bayer eine wichtige Rolle, um den Bedarf an Facharbeitskräften zu decken: Das Unternehmen bietet fundierte Ausbildungen in mehr als 20 verschiedenen Berufen an und bildet über den eigenen Bedarf hinausgehend aus. Allein in Deutschland haben im Jahr 2015 rund 920 Jugendliche bei uns eine Ausbildung begonnen. Außerdem ermöglichen wir jungen Menschen frühzeitig einen Einblick in die Unternehmenspraxis. Insgesamt vergab Bayer 2015 weltweit rund 2.900 anspruchsvolle Berufspraktika an Studenten.

Auch die gezielte Fortbildung ist Teil der Unternehmensphilosophie zur Personalentwicklung. Wir fördern aktiv das „lebenslange Lernen“ unserer Beschäftigten. Dies ist ein Bestandteil des Demografie-Managements. Wir wollen sämtlichen Mitarbeitern in allen Phasen ihres Berufslebens ermöglichen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten und weiter auszubauen.

Zu den konzernübergreifenden Initiativen, mit denen die Gesundheit der Beschäftigten gefördert und in Hinblick auf eine verlängerte Lebensarbeitszeit langfristig erhalten werden soll, gehört beispielsweise in Deutschland die Gesamtbetriebsvereinbarung „Lebensarbeitszeit und Demografie“ und „Gestaltung des Demografischen Wandels im Tarifbereich bei Bayer“. Die innovativen Vereinbarungen enthalten eine Belastungsreduzierung ab dem 55. Lebensjahr für Schichtmitarbeiter mit regelmäßiger Nachtarbeit bzw. 57. Lebensjahr für alle anderen in Deutschland beschäftigten Tarifmitarbeiter, einen erleichterten Wiedereinstieg für langfristig erkrankte Tarifbeschäftigte und eine umfangreiche Vorsorgeuntersuchung für alle Beschäftigten.
 
Weitere Details siehe Mitarbeiter http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/mitarbeiter.html  sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatzhttp://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/sicherheit/sicherheit-und-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz.html .

 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.

Wir erfassen alle Arbeitsunfälle von Mitarbeitern, die Ursache für eine medizinische Behandlung sind und über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehen. Diese Zahl umfasst sowohl die Unfälle mit als auch ohne Ausfalltage und wird dargestellt in der „Recordable Incident Rate“ (RIR). Die RIR-Quote sank konzernweit im Jahr 2015 auf 0,42 Unfälle pro 200.000 Arbeitsstunden (Vorjahr: 0,43), dies entspricht weltweit 543 Arbeitsunfällen. Demnach ereignete sich im Bayer-Konzern statistisch nach etwa 476.000 geleisteten Arbeitsstunden jeweils ein berichtspflichtiger Arbeitsunfall.
Unser Konzernziel dazu lautet: Verringerung der Arbeitsunfallquote (RIR) um 35 % (bis 2020) bezogen auf das Basisjahr 2012 mit einer RIR von 0,49 
 
Rückläufig ist auch die Quote der berichtspflichtigen Arbeitsunfälle mit Arbeitsausfalltagen (LTRIR, „Lost Time Recordable Incident Rate“). Im Jahr 2015 lag sie bei 0,21 (Vorjahr: 0,22).

Bedauerlicherweise mussten wir 2015 zwei tödliche Arbeitsunfälle von Bayer-Mitarbeitern verzeichnen. Ein Mitarbeiter kam bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Ein anderer Mitarbeiter zog sich bei einem Arbeitsunfall im Chempark Leverkusen schwere Verbrennungen zu und verstarb später im Krankenhaus. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern noch an.

Hinweis: Wir berichten die Arbeitsunfälle nicht nach Geschlecht, da diese Angaben in einzelnen Regionen anonymisiert erhoben werden müssen. Wichtig sind für uns eine Klassifizierung nach Unfallarten und eine detaillierte Analyse der Ursachen der jeweiligen Einzelunfälle.

Weitere Details siehe Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/sicherheit/sicherheit-und-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz.html .

 

Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.

Arbeitssicherheit und Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter, Kontraktoren und Lieferanten, die auf unseren Werksgeländen und unter Bayer-Aufsicht arbeiten, betrachten wir als eine unserer Kernaufgaben. Dies beinhaltet die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Erkennung von Gefährdungspotenzialen und deren Beurteilung, ein umfassendes Risikomanagement sowie die Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfelds.

Unsere Arbeitnehmervertreter sind in das Betriebliche Gesundheitsmanagement eingebunden und arbeiten aktiv an seiner Weiterentwicklung mit. Beim „Bayer Europa Forum“, einem gemeinsamen Gremium von Vertretern der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmer, haben beide Parteien die „Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in der EU“ unterzeichnet. Laut Deklaration umfasst die BGF alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Zu den konzernübergreifenden Initiativen, mit denen die Gesundheit der Beschäftigten gefördert und in Hinblick auf eine verlängerte Lebensarbeitszeit langfristig erhalten werden soll, gehört beispielsweise in Deutschland die Gesamtbetriebsvereinbarung „Lebensarbeitszeit und Demografie“ und „Gestaltung des Demografischen Wandels im Tarifbereich bei Bayer“.

Weitere Details siehe Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/sicherheit/sicherheit-und-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz.html
 

 

Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.

Die Aus- und Weiterbildungsstunden nach Mitarbeiterkategorie und Geschlecht betrugen im Jahr 2015:

Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.

Wir berichten die Mitarbeiter nach Altersgruppen 2015:

Alter in Jahren

<20: 0,1 %

20-29: 15,3 %

30-39: 30,0 %

40-49: 27,7 %

50-59: 23,0 %

>60: 3,9 %

Bereits im Jahr 2010 hat Bayer sich freiwillig das Konzernziel gesetzt, den Frauenanteil in den obersten fünf Vertragsstufen bis Ende 2015 konzernweit auf 30 % zu entwickeln. Innerhalb von nur fünf Jahren haben wir den Frauenanteil in diesem Führungssegment von damals 21 auf heute rund 28 % gesteigert. Bis 2020 möchten wir diesen Anteil auf 35 % steigern.

Auch im Konzernführungskreis – dies ist die erste Ebene unterhalb des Vorstands – hat sich das Verhältnis von 93 % Männern und 7 % Frauen Ende 2010 hin zu 87 % und 13 % Ende 2015 verbessert. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit 20 %.

Insgesamt sind im Bayer-Konzern Menschen aus rund 150 Nationen beschäftigt. Von den Angehörigen des Konzernführungskreises, in dem aktuell 33 Nationalitäten vertreten sind, stammen rund 67 % aus dem Land, in dem sie tätig sind. Gemäß unserem Konzernziel wollen wir den
Anteil von Führungskräften, die von außerhalb der EU, der USA oder Kanadas kommen, auf 25 % erhöhen (2015: 21%)

Zu unserem Selbstverständnis als sozial verantwortlich handelndes Unternehmen gehört auch der Einsatz für die Belange benachteiligter Menschen. So beschäftigten wir in 29 Ländern insgesamt ca. 2.500 Menschen mit Behinderung, davon sind 35 % Frauen und 65 % Männer, was ungefähr 2 % unserer Gesamtbelegschaft entspricht. Die meisten Schwerbehinderten sind in den Konzerngesellschaften in Deutschland angestellt, wo die Schwerbehindertenquote im Berichtsjahr 4,9 % betrug.

Wir berichten nicht zu Minderheiten, da diese Angaben in einigen Ländern aus Gründen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht erfasst werden dürfen.

 Weitere Details siehe Mitarbeiter http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/mitarbeiter.html und Unternehmensführung http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/unternehmensfuehrung.html .

 

Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.

Wir berichten nicht über die Anzahl der Diskriminierungsvorfälle. Wir berichten über die Gesamtzahl der bei der Compliance-Hotline registrierten Meldungen. Wir erfassen intern den genauen Beschwerdegrund, verfolgen die Bearbeitung dieser Meldungen und ergreifen entsprechende Maßnahmen gemäß unserer Konzernregelung. Weitergehende Angaben dazu unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.

 


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für Bayer ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und zugleich wichtiger Hebel zur Risikominimierung. Bei der Auswahl sowohl neuer als auch etablierter Lieferanten gelten daher neben wirtschaftlichen auch ethische und Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG)-Standards. Diese sind im Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten definiert, der auf den Prinzipien des UN Global Compact sowie unserer Menschenrechtsposition fußt. Er bildet die Basis der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und ist mittlerweile in 14 Sprachen online verfügbar. Der Kodex ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. Zudem sind seit 2015 in neuen und erneuerten relevanten Lieferverträgen spezielle Klauseln enthalten, die den Lieferanten zur Einhaltung der im Kodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen auffordern und Bayer zur Überprüfung dieser berechtigt.

Bayer überprüft die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitsstandards mittels Online-Bewertungen und Audits bei Lieferanten vor Ort. Die Auswahl der zu bewertenden Lieferanten erfolgt durch eine Kombination aus Länder- und Materialrisiko sowie strategischer Bedeutung entsprechend unserer Konzernziele.

Eine wesentliche Herausforderung für das nachhaltige Lieferantenmanagement im Konzern ist es, Kinderarbeit in der Saatgutlieferkette unseres Teilkonzerns CropScience zu verhindern. Seit vielen Jahren engagiert sich CropScience in Indien, Bangladesch und den Philippinen mit seinem „Child Care Program“ systematisch gegen Kinderarbeit in der Saatgut-Lieferkette. Unsere Haltung zum Thema Menschenrechte ist unmissverständlich und beinhaltet unter anderem ein striktes Verbot von Kinderarbeit. Wir verpflichten daher auch unsere Lieferanten entlang unserer Lieferkette, konsequent auf Kinderarbeit zu verzichten.Seit vielen Jahren engagiert sich CropScience in Indien,
Bangladesch und den Philippinen mit seinem „Child Care Program“ systematisch gegen Kinderarbeit in der Saatgut-Lieferkette. Die Felder z. B. in der Baumwoll-, Reis- und Gemüse-Saatgutproduktion werden während der Anbausaison ohne Vorankündigung von speziellen Bayer-Teams besucht, um das Alter der angetroffenen Arbeitskräfte festzustellen.Einmal jährlich führt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (vormals Ernst & Young), Indien, im Auftrag von Bayer unangekündigte Besuche auf Farmen durch, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt
werden. Lieferanten, die sich nachweislich an unser Kinderarbeitsverbot halten, erhalten von Bayer einen Bonus und Schulungen zur landwirtschaftlichen Effizienzsteigerung. Im Falle eines Verstoßes erfolgen abgestufte Sanktionsmaßnahmen, die von einer schriftlichen Verwarnung bis zur Vertragskündigung im Wiederholungsfall reichen.

Bayer kontrolliert zudem bei Lieferanten, die Mineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold verarbeiten, ob diese aus sogenannten Konfliktregionen stammen. Wir wollen damit ausschließen, dass sie über Lieferketten in unsere Produkte gelangen können. Um unsere Anforderungen zu verstärken, wurde das Thema Konfliktmineralien auch in unseren Verhaltenskodex für Lieferanten aufgenommen.

Für Details siehe Einkauf und Lieferantenmanagement: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/einkauf-produktion-logistik-vertrieb/einkauf-und-lieferantenmanagement.html

 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Wir berichten diesen Indikator nicht, da der Aspekt Investitionen im Rahmen der Materialitätsanalyse nicht als wesentlicher Aspekt identifiziert wurde.
Bei Unternehmenszukäufen überprüfen wir aber bei der Transaktion, ob an den Produktionsstandorten die geltenden Umwelt-und Arbeitsschutzbestimmungen sowie grundlegende Arbeitnehmerrechte eingehalten werden.http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/umweltschutz/uebersicht.html

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Wir berichten diesen Indikator nicht, da der Aspekt Prüfung im Rahmen der Materialitätsanalyse nicht als wesentlicher Aspekt identifiziert wurde.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Wir berichten nicht den Prozentsatz neuer Lieferanten, die bzgl. Menschenrechten überprüft wurden, da die Daten nicht vorliegen. Wir berichten die Vorgehensweise bei der Überprüfung:

Bayer überprüft die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitsstandards mittels Online-Bewertungen und Audits bei Lieferanten vor Ort. Die Auswahl der zu bewertenden Lieferanten erfolgt durch eine Kombination aus Länder- und Materialrisiko sowie strategischer Bedeutung entsprechend unserer Konzernziele.

Die Online-Bewertungen führt EcoVadis, ein etablierter Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen, für Bayer durch. Diese setzen sich aus einem vom Lieferanten auszufüllenden webbasierten, modularen Fragebogen mit begleitenden Belegdokumenten sowie einem 360-Grad-Screening zusammen. Die Bewertungskriterien umfassen die Bereiche Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte sowie faire Geschäftspraktiken und nachhaltiger Einkauf.

Für Details siehe auch Einkauf und Lieferantenmanagement:http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/einkauf-produktion-logistik-vertrieb/einkauf-und-lieferantenmanagement.html

 

 

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Die Bewertungskriterien für unsere Assessments und Audits umfassen die Bereiche Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte sowie faire Geschäftspraktiken und nachhaltiger Einkauf.Wir berichten nicht im Detail die bei der Lieferantenbewertung festgestellten negativen Auswirkungen auf Menschenrechte. Wir machen Angaben zu den Bereichen in denen Korrekturmaßnahmen festgelegt wurden.

Die mit den Lieferanten gemeinsam festgelegten Korrekturmaßnahmen betrafen im Berichtsjahr vor allem die Bereiche Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sowie faire Geschäftspraktiken und nachhaltiger Einkauf. Die Umsetzung der geforderten Verbesserungen überprüften wir im Berichtsjahr bei 324 Lieferanten durch eine Neubewertung über die EcoVadis-Plattform, bei der ca. 73 % ihre Nachhaltigkeitsleistung relevant verbesserten. 2015 war Bayer nicht veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund der Nachhaltigkeitsleistung oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden.

Für Details siehe auch Einkauf und Lieferantenmanagement: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/einkauf-produktion-logistik-vertrieb/einkauf-und-lieferantenmanagement.html

 



18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Im Jahr 2015 investierten wir weltweit insgesamt 51 Mio € (Vorjahr: 49 Mio €) in gemeinnützige Aktivitäten. Dadurch wollen wir zur Verbesserung der Lebensqualität an unseren Unternehmensstandorten und zur Lösung gesellschaftlicher Aufgaben beitragen.

Im Mittelpunkt der Förderstrategie von Bayer stehen Menschen, die in den Natur- und Lebenswissenschaften sowie in den zentralen Lebensbereichen Gesundheit, Bildung und soziale Grundbedürfnisse neue Wege der Problemlösung gehen, mit dem Ziel, die Lebensverhältnisse dauerhaft zu verbessern. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Schwerpunkt: die Sport- und Kulturarbeit. Wir verstehen uns mit unseren Förderprogrammen als Investor, Impulsgeber und Partner für Initiativen und Projekte, die Modellcharakter haben, nachhaltig wirken und dadurch das Potenzial für systemische Veränderungen haben.

Bayer befürwortet ausdrücklich auch den umfassenden Ansatz der im September 2015 durch die UN beschlossenen neuen Entwicklungsziele für die Zeit bis 2030, die sogenannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs). Wir unterstützen in unserem Kerngeschäft insbesondere die Ziele gegen den Hunger und für eine gute Gesundheitsversorgung in der Welt. Auch die weiteren SDG decken sich mit unseren internen Anforderungen an eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit.

Um die Akzeptanz und Wertschätzung für unser Geschäft langfristig sicherzustellen, wollen wir die Interessen unserer Stakeholder noch enger mit unserer Geschäftsstrategie verknüpfen. Es ist wichtig, bereits zu Beginn eines neuen Projekts auf gesellschaftliche und politische Akteure zuzugehen und frühzeitig um Unterstützung zu werben, Risiken und Chancen zu erkennen und die offene Diskussion zu suchen. Wir haben dazu einen Leitfaden für Stakeholder-Engagement bei strategischen Entscheidungsprozessen wie z. B. Investitionsprojekten und neuen Produkteinführungen entwickelt.

Bayer schafft auf vielseitige Weise nachhaltigen Wert für seine Interessengruppen entlang aller Stufen der Wertschöpfungskette. Hierbei steht die Wertschöpfung durch innovative Produkte und
Lösungen in unseren Kerngeschäftsfeldern im Mittelpunkt. Des Weiteren führen wir Produktionsstandorte in aller Welt, investieren in Forschung und Entwicklung, arbeiten mit internationalen sowie lokalen Lieferanten und leisten einen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Entwicklung in unseren Zielmärkten. Als Arbeitgeber sorgen wir außerdem für Arbeitsplätze in Industrie- wie in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie für Kaufkraft durch Löhne und Gehälter und stützen die öffentliche Infrastruktur durch die Zahlung von Steuern und Abgaben.

Weitere Details siehe Nachhaltigkeitsmanagement und -steuerung http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/nachhaltigkeitsmanagement-und-steuerung.html sowie Gesellschaftliches Engagement http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/gesellschaftliches-engagement.html und Wertschöpfung http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/bayer-auf-einen-blick/wertschoepfung.html
 
 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.

Die Unternehmensleistung des Bayer-Konzerns betrug im Jahr 2015 47,8 Mrd €. Die Wertschöpfung betrug 17,5 Mrd €. Von der Wertschöpfung entfielen 11,2 Mrd € (64 %) auf die Mitarbeiter, 2,1 Mrd € (12 %) auf die Aktionäre, 0,8 Mrd € (4 %) auf Fremdkapitalgeber und 1,5 Mrd € (9 %) auf den Staat. Der verbleibende Teil wurde im Unternehmen als Rücklage thesauriert.

Unser Personalaufwand belief sich im Berichtsjahr für das fortzuführende Geschäft auf 11.203 Mio € (Vorjahr: 9.693 Mio €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Währungseffekte, den Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl sowie eine erhöhte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zurückzuführen. 

Im Jahr 2015 investierten wir weltweit insgesamt 51 Mio € (Vorjahr: 49 Mio €) in gemeinnützige Aktivitäten. Dadurch wollen wir zur Verbesserung der Lebensqualität an unseren Unternehmensstandorten und zur Lösung gesellschaftlicher Aufgaben beitragen.
 
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2015 von 1.227 Mio € (Vorjahr: 1.071 Mio €) wich um 119 Mio € (Vorjahr: 58 Mio €) von dem erwarteten Steueraufwand von 1.346 Mio € (Vorjahr: 1.129 Mio €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag 2015 bei 25,7 % (Vorjahr: 25,6 %). Der effektive Steuersatz betrug 23,4 % (Vorjahr: 24,3 %).

Weitere Details siehe Wertschöpfung http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/bayer-auf-einen-blick/wertschoepfung.html,  Mitarbeiter http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/mitarbeiter.html , Gesellschaftliches Engagement  http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/gesellschaftliches-engagement.htmlund Steuern http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/konzernabschluss/anhang-bayer-konzern/erlaeuterungen-zur-gewinn-und-verlustrechnung/steuern.html
 



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Mit dem „Verhaltenskodex für verantwortungsvolles Lobbying“ hat Bayer klare verbindliche Regeln für das Engagement im politischen Raum geschaffen und setzt auf Transparenz in der Zusammenarbeit mit Repräsentanten politischer Institutionen. Innerhalb des Konzerns ist das „Public and Governmental Affairs Committee“ für die strategische Planung der politischen Arbeit von Bayer verantwortlich. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung der politischen Positionen des Unternehmens, aber auch die Positionierung des Bayer-Vorstands zu wichtigen politischen Fragestellungen. Der Fokus der politischen Interessenvertretung von Bayer lag auch im Jahr 2015 auf der gesellschaftlichen Akzeptanz von Technologien und Produkten, der Einbringung von Vorschlägen zur Schaffung nachhaltiger Gesundheitssysteme, dem Abbau von Innovationshürden, der Chemikalien- sowie Energiepolitik, der Handelspolitik und dem Klimaschutz. Bayer setzt sich für den Schutz geistigen Eigentums ein, um weiterhin innovative Produkte entwickeln zu können. Darüber hinaus unterbreitet Bayer Vorschläge in Bezug auf den regulatorischen Rahmen für Pflanzenschutzmittel und Saatgut. Mehr zu unseren politischen Grundsätzen erfahren Sie im Internet http://www.bayer.de/de/politisches-engagement.aspx
Unsere Verbindungsbüros in Berlin, Brüssel, Washington, Moskau, Brasilia und Peking sind für unser Unternehmen wichtige Kontaktstellen zur Politik. Bayer beteiligt sich pro-aktiv an vorhandenen Transparenzinitiativen. Wir veröffentlichen Angaben zu Kosten, Mitarbeiterzahl und sonstige im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Daten, z. B. in den Transparenzregistern der Europäischen Institutionen oder des US-Kongresses. Dabei geht Bayer weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinaus. So veröffentlichen wir beispielsweise auch Daten für Länder, wie z. B. Deutschland, in denen keinerlei gesetzliche Anforderung für eine solche Veröffentlichung besteht. Im Jahr 2015 beliefen sich die Kosten der Verbindungsbüros, die jeweils Personal-, Sach- und Projektkosten beinhalten, auf rund: 1,2 Mio € in Berlin, Deutschland, 2 Mio € in Brüssel, Belgien, 6,9 Mio € in Washington, USA, 0,14 Mio € in Moskau, Russland, 1,1 Mio € in Brasilia, Brasilien und 1 Mio € in Peking, China.
Gemäß unserer Konzernregelung haben wir uns verpflichtet, keine direkten Spenden an politische
Parteien, Politiker oder Kandidaten für ein politisches Amt zu leisten. Einige Verbände, deren Mitglied wir sind, spenden allerdings unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen in eigener Verantwortung.

Über unsere Geschäftsaktivitäten hinaus ist Bayer aktives Mitglied in zahlreichen nationalen, europäischen und internationalen Verbänden und ihren Gremien oder hält Führungspositionen, wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI; ab 2015 Vizepräsidentschaft), dem Verband der Chemischen Industrie (VCI; Präsidentschaft), dem Deutschen Aktieninstitut (DAI; Präsidentschaft), dem European Chemical Industry Council (CEFIC; Vorstandsmitgliedschaft), BusinessEurope oder dem International Council of Chemical Associations (ICCA). Bayer führt zudem derzeit econsense, das Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft.

Die Bayer-Teilkonzerne sind zusätzlich in ihren jeweiligen Fachverbänden engagiert. HealthCare beispielsweise gehört dem Vorstand des europäischen (EFPIA) sowie des amerikanischen Pharmaverbands (PhRMA) an, CropScience dem Vorstand des internationalen Pflanzenschutzverbandes CropLife International, den regionalen Verbänden (CropLife Amerika, Lateinamerika, Afrika & Mittlerer Osten) sowie dem europäischen Verband, European Crop Protection Association (ECPA), und der Vorstandsvorsitzende von Covestro ist Präsident des europäischen Kunststoff-Herstellerverbands PlasticsEurope.

Weitere Details siehe Nachhaltigkeitsmanagement und -steuerung - Stakeholder-Dialog http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/nachhaltigkeitsmanagement-und-steuerung.html.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

Gemäß unserer Konzernregelung haben wir uns verpflichtet, keine direkten Spenden an politische Parteien, Politiker oder Kandidaten für ein politisches Amt zu leisten. Einige Verbände, deren Mitglied wir sind, spenden allerdings unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen in eigener Verantwortung.

Das „Bayer Corporation Political Action Committee“ (BayPac) wird in den USA von einigen Mitarbeitern genutzt, um Kandidaten für parlamentarische Ämter durch private Spenden zu unterstützen. „Political Action Committees“ sind in den USA staatlich reglementierte und rechtlich selbstständige Mitarbeitergruppen. In den USA ist es Unternehmen gesetzlich untersagt, politische Kandidaten mit Spenden direkt zu unterstützen. Diese Spenden sind daher keine Unternehmensspenden. Die „BayPac“-Beiträge werden regelmäßig an die US-Wahlaufsichtsbehörde Federal Election Commission gemeldet und sind auf deren Website abrufbar. 

Weitere Details siehe Nachhaltigkeitsmanagement und -steuerung unter Stakeholderdialog: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/nachhaltigkeitsmanagement-und-steuerung.html.

 

 



20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Der Bayer-Konzern führt seine Geschäfte verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist.

Unter Compliance verstehen wir rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln unserer Mitarbeiter im geschäftlichen Alltag, denn jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen des Unternehmens. Verstöße gegen einschlägige Gesetze, relevante Kodizes sowie interne Regelungen werden nicht geduldet. Compliance ist essenziell für unseren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.

Der Konzernvorstand bekennt sich uneingeschränkt zu Compliance, ebenso wie zum Verzicht auf jegliches den Grundsätzen entgegenstehendes Geschäft. Diese für Bayer geltenden Compliance-Grundsätze haben wir in unserer Corporate Compliance Policy verankert. Darin enthalten sind die Verpflichtungen zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts, zur Integrität im Geschäftsverkehr und gegen jede Form der Korruption, zum Prinzip der Nachhaltigkeit und Produktverantwortung, zur Einhaltung des Außenhandels- und Insiderrechts, zur Trennung der beruflichen von den privaten Interessen, zur ordnungsgemäßen Aktenführung und transparenten Finanzberichterstattung sowie zu fairen und respektvollen Arbeitsbedingungen und gegen jede Form der Diskriminierung.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Regelungen zu befolgen und Verletzungen der Policy unverzüglich zu melden.

Wir haben entsprechend unserem Konzernziel http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/grundlagen-des-konzerns/bayer-auf-einen-blick/ziele-und-leistungskennzahlen.html bis Ende 2015 in der Holding, allen drei Teilkonzernen und den Landesorganisationen umfassende vorsorgliche Risikobeurteilungen durchgeführt. Regelmäßige Selbst-Monitorings der operativen Geschäftsfelder mittels geeigneter Prüf- und Kontrollverfahren ergänzen das Projekt. ICM-Fokusthemen sind u. a. Kartellrecht, Antikorruption, Exportkontrolle, Interessenkonflikte, Insiderhandel, Antidiskriminierung und Datenschutz. 

Durch konzernweite bedarfs- und zielgruppenorientierte Trainingsmaßnahmen und umfangreiche Kommunikationsaktivitäten unterstützen wir unsere Mitarbeiter dabei, ihr Bewusstsein für Compliance und die damit verbundenen Risiken zu stärken und weiterzuentwickeln. 

Weitere Details siehe Compliance. http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/compliance.html.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.

Die Einhaltung der Corporate Compliance Policy ist ein Bestandteil aller Prüfungen der Bayer Konzernrevision. Die Prüfungsplanung folgt einem funktions- und risikoorientierten Ansatz, der auch einen Korruptionswahrnehmungsindex berücksichtigt. In den größten Gesellschaften, deren Anteil rund 90 % am Konzernumsatz beträgt, ist die Präsenz in einem Drei-Jahres-Zyklus vorgesehen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 214 Prüfungen durchgeführt. Davon entfallen 38 auf präventive und anlassbezogene Compliance-Audits. Der Leiter der Konzernrevision nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats teil und stellt diesem mindestens einmal jährlich eine Übersicht über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse vor.

Wir berichten den Anteil nicht in Bezug auf Geschäftseinheiten, sondern in Bezug auf Umsatz. In erster Instanz ist im Bereich Compliance / Anti-Korruption eine geschäftsbereichs- und teilkonzernübergreifende Gesamtabdeckung wichtig. Risikobehaftete Bereiche werden häufiger geprüft als andere.

Weitere Details siehe Compliance: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/compliance.html

 

Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.

Wir berichten nicht über die Anzahl etwaiger Korruptionsfälle. Wir berichten über die Gesamtzahl der bei der Compliance-Hotline registrierten Meldungen. Wir erfassen intern den genauen Beschwerdegrund verfolgen die Bearbeitung dieser Meldungen und ergreifen entsprechende Maßnahmen gemäß unserer Konzernregelung. Weitergehende Angaben dazu unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.
 
Compliance-Verstöße können bei einer weltweit eingerichteten, zentralen Compliance-Hotline – auch anonym – gemeldet werden. 2015 wurde diese Hotline auf einen neuen internationalen Dienstleister mit zusätzlichen Serviceangeboten umgestellt. Bei dieser Compliance-Hotline, die auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist, wurden im Berichtsjahr insgesamt 185 Meldungen (davon 121 anonym) durch die Compliance-Organisation registriert. 10 Meldungen kamen aus Deutschland und 175 aus anderen Teilen der Welt. Als alternative Ansprechpartner für Compliance-Verdachtsfälle dienen – neben der zentralen Compliance-Hotline – die jeweiligen Compliance Officer in den Landesorganisationen und die Konzernrevision.

Alle Compliance-Verdachtsfälle werden konzernweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und gemäß den Regeln der Bayer-Direktive „Bearbeitung von Compliance-Vorfällen“ bearbeitet.

Weitere Details siehe Compliance: http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/lagebericht-ergaenzungen/corporate-governance-bericht/compliance.html

 

Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Als international tätiges Unternehmen mit einem heterogenen Portfolio ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können.

Die von uns beschriebenen Rechtsverfahren http://www.geschaeftsbericht2015.bayer.de/konzernabschluss/anhang-bayer-konzern/erlaeuterungen-zur-bilanz/rechtliche-risiken.html stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar und sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.