14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Einhaltung der Arbeitnehmerrechte
Die Rechte der Arbeitnehmer und die gesetzlichen Mitsprachemöglichkeiten haben bei Bilfinger einen hohen Stellenwert. Unternehmensführung und Arbeitnehmervertreter pflegen einen intensiven und regelmäßigen Dialog. Die Arbeitnehmervertretungen werden in personelle Entscheidungen und bei wirtschaftlichen Angelegenheiten einbezogen. Mit ihnen getroffene Kollektivvereinbarungen haben für alle Mitarbeiter im Rahmen des vereinbarten Geltungsbereichs Gültigkeit.

Die Basis der betrieblichen Interessenvertretung bilden lokale Betriebsräte. Sie vertreten die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber den Verantwortlichen der örtlichen Betriebe bzw. gegenüber den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften von Bilfinger. Themen, die alle Konzerneinheiten in Deutschland betreffen, werden im Konzernbetriebsrat erörtert. Themen, die für mehrere Länder der EU bedeutsam sind, erörtert der SE-Betriebsrat. Zu den Aufgaben des SE-Betriebsrats zählt auch die Benennung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, der nach dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft paritätisch besetzt ist.

In unserem Bilfinger Verhaltenskodex haben wir verbindliche Leitlinien für unser Handeln definiert. Er richtet sich an alle Mitarbeiter des Unternehmens, das heißt gleichermaßen an den Vorstand, an die Führungskräfte und an jeden einzelnen Arbeitnehmer. Mit Hilfe unseres Verhaltenskodex für Nachunternehmer und Lieferanten formulieren wir klare Erwartungen an Integrität, Gesetzestreue und ethisches Verhalten in unserer Lieferkette.

Bilfinger toleriert kein rechts- oder regelwidriges Verhalten. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Wahrnehmung der Arbeitnehmerrechte. Unser Bilfinger Compliance Programm, das kontinuierlich weiterentwickelt wird, zielt darauf ab, präventiv Compliance-Verstöße zu vermeiden, etwaiges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und bei entsprechender Identifizierung schnell und konsequent zu reagieren. Der Vorstand wird über Compliance-Verstöße und über Weiterentwicklungen des Compliance Programms regelmäßig informiert.

Quantitative Ziele (inkl. Zielerreichungszeitpunkt) existieren mit Blick auf die Arbeitnehmerrechte nicht. Ziel ist es vielmehr, die Wahrung der Arbeitnehmerrechte an allen Standorten der Bilfinger Gesellschaften weiterhin zu gewährleisten und gegen ein Fehlverhalten möglichst schnell und effektiv vorzugehen. Im Bereich der Arbeitssicherheit streben wir eine weitere Verbesserung der LTIF an, um unserem angestrebten Ziel der „null Unfälle“ so nah wie möglich zu kommen.

Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement
Das interne Mitarbeitermagazin „Bilfinger Update“ greift immer wieder Nachhaltigkeitsthemen im Konzern auf und sorgt so für einen kontinuierlichen Diskurs zu diesen Themen.

Internationale Einhaltung von Arbeitnehmerrechten
Bilfinger ist auch im Ausland mit Tochtergesellschaften vertreten. Dies gilt insbesondere für die Regionen Europa, Nordamerika und Naher Osten. Während in Deutschland die deutschen Standards umgesetzt werden, finden im Ausland die jeweils länderspezifischen Gesetze, Verordnungen und Standards Anwendung.

Wesentliche Risiken
Defizite in der Berücksichtigung der Arbeitnehmerbelange würden sich für Bilfinger auf die Reputation und auf die Vergabe von Aufträgen auswirken. Dies gilt insbesondere für die Themenbereiche Arbeitssicherheit sowie Arbeitnehmerrechte. Wesentliche Risiken, die sich aus unserer unternehmerischen Tätigkeit auf Arbeitnehmerbelange ergeben, sehen wir nicht.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Ziele der Chancengerechtigkeit
Wir setzen auf Mitarbeiter, die unterschiedliche Erfahrungen, Qualifikationen und Sichtweisen mitbringen und uns mit ihren individuellen Kompetenzen dabei unterstützen, sich ergebende Marktchancen erfolgreich zu nutzen. Die Wahrung von Chancengleichheit und Vielfalt ist daher ein zentrales Anliegen unserer Personalpolitik.

Unser Maßstab ist das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Allen Mitarbeitern werden bei der Einstellung, ihrer weiteren Entwicklung und ihrer Vergütung die gleichen Chancen geboten.

Bezogen auf das im Mai 2015 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben wir uns folgende Ziele für die Bilfinger SE bis zum 31. Dezember 2023 gesetzt:

• Vorstand: Eine Geschlechterquote von mindestens 30 % 
• Führungskreis 1: Frauenanteil von mindestens 10 % (Stand zum 31.12.2020: 8 %)
• Führungskreis 2: Frauenanteil von mindestens 10 % (Stand zum 31.12.2020: 5 %)

Unser Ziel ist es, den Frauenanteil in Führungspositionen konzernweit kontinuierlich zu steigern.

Das Vergütungssystem von Bilfinger orientiert sich an den Anforderungen der Stelle, den individuellen Leistungen, den Bedingungen und Wettbewerbsverhältnissen des lokalen Marktes sowie an tariflichen Merkmalen. Wir achten darauf, dass bei der Vergütung keine Ungerechtigkeiten, beispielsweise aufgrund des Geschlechts oder Alters, entstehen.

Gesundheitsmanagement, Mitarbeiterentwicklung und Work-Life-Balance
Um unsere Mitarbeiter zu binden und neue qualifizierte Arbeitnehmer zu finden, arbeiten wir an der Attraktivität unserer Arbeitgebermarke. Wir schaffen ein Arbeitsumfeld, in dem sich unsere Mitarbeiter ihren Fähigkeiten entsprechend einbringen und weiterentwickeln können und die nötige Unterstützung erhalten, um sich leidenschaftlich und ergebnisorientiert einsetzen zu können. In einem solchen Umfeld entsteht unsere Unternehmenskultur, die der Komplexität, dem hohen Tempo und den weltweiten Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung trägt und zugleich Innovationen, Zusammenarbeit, Integrität und Ergebnisorientierung fördert. Dazu haben wir diverse Programme und Angebote aufgelegt. Hierzu zählen beispielsweise unser Sicherheitsprogramm „SafetyWorks, unser breites Weiterbildungsprogramm unter dem Dach der Bilfinger Academy und verschiedene Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Regelungen.

Erreichte Ziele
Zu unseren konzernweiten Zielen gehört die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unsere operativen Einheiten, die für die Umsetzung unserer HR-Standards verantwortlich sind, bieten daher flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Regelungen an. Viele von diesen gehen über gesetzlich definierte Lösungen hinaus. In unserer Konzernzentrale sowie in vielen Konzerngesellschaften haben sich Betriebsrat und Vorstand auf ein Vertrauensarbeitszeitmodell geeinigt. Die Mitarbeiter unterliegen keiner Anwesenheitskontrolle, sondern erfassen ihre Arbeitsstunden selbst.

Wir sehen einen direkten Zusammenhang zwischen den Maßnahmen, mit denen wir die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter fördern, und unserem wirtschaftlichen Erfolg. Aus diesem Grund investieren wir in die Gesundheit unserer Mitarbeiter. Das Gesundheitsmanagement von Bilfinger umfasst Betriebssport, ärztliche Check-ups und betriebsärztliche Untersuchungen, Seminare zu Stressmanagement und gesunder Lebensführung in den entsprechenden Altersgruppen sowie die Integration des Themas Gesundheit in Führungsseminare. An einigen Standorten werden Gesundheitstage mit Beratungsangeboten durchgeführt, um das Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise zu fördern.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Mitarbeiterförderung
Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeitern die für sie bestmöglichen Qualifizierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu bieten, um unser Leistungsversprechen „We create, we care, we can“ gegenüber unseren Kunden jederzeit und zu ihrer vollsten Zufriedenheit umsetzen zu können.

Um die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter zu sichern und weiter auszubauen, führen wir mit ihnen jährlich Gespräche nach einem konzernweit einheitlichen Standard. Diese Gespräche dienen dazu, sich ausführlich über die Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr auszutauschen und konstruktives Feedback zu geben sowie gemeinsam Ziele für das kommende Jahr festzulegen und Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu definieren.

Im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche werden gemeinsam mit dem Vorgesetzten individuelle Weiterentwicklungsziele definiert und in einem konzernweiten HR-Software  dokumentiert.

Qualifizierungsprogramme für Führungskräfte
Zur Qualifizierung unserer Führungskräfte haben wir spezifische Entwicklungsprogramme aufgelegt. Diese sollen die Leistungsfähigkeit und die Kompetenzen unserer Führungskräfte stärken, den Austausch untereinander und die Bindung an das Unternehmen erhöhen.

Unsere Führungskräfte durchlaufen jedes Jahr ein Talent Review. Ziel des Talent Reviews ist eine weltweite, einheitliche und nachvollziehbare Bewertung aller Führungskräfte der Führungskreise 1 bis 4 hinsichtlich Performance, Potenzial, Sicherheit und Integrität. Aus den dabei erzielten Ergebnissen werden Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung und Nachfolgeplanung abgeleitet.

2018 wurden in erfolgskritischen Bereichen funktionsspezifische Qualifizierungsprogramme durchgeführt. Diese umfassen neben den Talent-Programmen insbesondere Projektmanagement-Zertifizierungen nach dem international anerkannten PMI-Standard und das Trainingsprogramm zum Bilfinger Maintenance Konzept, welches uns die hohe Qualität in der Ausbildung unserer Mitarbeiter in den Maintenance-Bereichen sichert. So ist es unser Ziel, konzernweit die Fähigkeiten und Talente unserer Mitarbeiter professionell zu begleiten und das im Unternehmen vorhandene Wissen stetig weiterzuentwickeln.

Weiterbildungsmaßnahmen
Die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter ist für uns ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Unsere Marktposition als Industriedienstleister können wir nur halten und ausbauen, indem wir unsere Mitarbeiter regelmäßig weiterbilden, sie kontinuierlich qualifizieren und entwickeln. Wir bieten ihnen daher diverse Möglichkeiten der Weiterbildung und -entwicklung. Unsere internen Weiterbildungsangebote haben wir unter dem virtuellen Dach der Bilfinger Academy gebündelt. Hier finden sich alle freiwilligen und obligatorischen internen Weiterbildungsmaßnahmen zur Entwicklung fachlicher wie auch persönlicher Kompetenzen. 2020 gehörten zu den wichtigsten Themenfeldern beispielsweise Qualifizierungsmodule zu  IT-Anwendungen, Projektmanagement oder Kommunikation und Selbstmanagement. Alle Weiterbildungsangebote unserer Bilfinger Academy werden kontinuierlich evaluiert. Das regelmäßig eingeholte Feedback der Teilnehmer und die Einbindung der operativen Einheiten führen zur laufenden Optimierung und Anpassung aller Angebote durch die verantwortlichen HR- und Fachbereiche. Neben unseren internen Weiterbildungsangeboten können unsere Mitarbeiter auch an externen Weiterbildungsmaßnahmen und -programmen teilnehmen. Außerdem bieten wir bestimmten Personengruppen (zum Beispiel Studienabsolventen, besonders qualifizierten Mitarbeitern, Führungskräften) spezielle Programme und Entwicklungsangebote. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Aufbau einer möglichst breiten Basis jüngerer Talente, denen wir beispielsweise duale Studiengänge, ein globales Trainee-Programm sowie weiterführende Talententwicklungsprogramme in allen regionalen operativen Einheiten bieten. Unsere Führungskräfte durchlaufen ein jährliches Talent-Review, auf dessen Basis Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung und Nachfolgeplanung abgeleitet werden.
Im Jahr 2020 wurden ingesamt 15.958 Mitarbeiter zu Compliance-Fragen geschult, siehe Geschäftsbericht.  

Risiken
Negative Auswirkungen auf die Qualifizierung, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen oder aus unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben könnten, sehen wir nicht. Aufgrund der immer höheren Komplexität unserer Produkte und Dienstleistungen sehen wir sogar ein dadurch steigenden Bedarf an kontinuierlicher Qualifizierung - sowohl auf Kundenseite als auch bei Bilfinger.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Geschäftsjahr 2020 reduzierte sich die Kennzahl LTIF (Lost Time Injury Frequency –Accidents per 1,000,000 working hours performed) im Vergleich zum Vorjahr von 0,25 um 36 Prozent auf 0,16. Als Schlüsselfaktor für diese Entwicklung sehen wir die direkte Beteiligung der Führungskräfte bei der Sensibilisierung für die Bedeutung der Arbeitssicherheit. Die von Bilfinger verwendete LTIF Kennzahl umfasst Unfälle mit mindestens einem Ausfalltag von Mitarbeitern und Leiharbeitnehmern.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Unternehmensführung und Arbeitnehmervertreter pflegen einen intensiven und regelmäßigen Dialog. Die Arbeitnehmervertretungen werden in personelle Entscheidungen und bei wirtschaftlichen Angelegenheiten einbezogen. Dies betrifft auch Gesundheits- und Sicherheitsthemen im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetzgebungen.

Formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind in den Ländern, in denen Bilfinger Standorte unterhält, gesetzlich vorgeschrieben und definiert. Bilfinger setzt diese Vorschriften in allen seinen Tochtergesellschaften entsprechend ihrer geforderten Ausgestaltung um.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Aufgrund unserer dezentralen Struktur werden die Kennzahlen zur in- und externen Weiterbildung unserer Mitarbeiter und Führungskräfte lediglich in den operativen Einheiten und in unterschiedlicher Informationstiefe erfasst. Unser Ziel ist es, nach dem vollständigen globalen Rollout unserer einheitlichen HR-Software („HRcules“) zentrale Kennzahlen zur internen Weiterbildung unserer Mitarbeiter und Führungskräfte bereitzustellen.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Unser Projekt HRcules startete im April 2017 mit der Aufgabe, eine unternehmensweite und integrierte Prozess- und Systemlandschaft im Bereich Human Resources aufzubauen. In diesem Rahmen wurde im Jahr 2020 die Systemeinführung und der Rollout der Software SAP SuccessFactors planmäßig finalisiert. Für 2021 ist der weitere Rollout verschiedener Metric Packs des Workforce Analytics-Moduls angedacht, um die systembasierte Auswertung von HR-Leistungskennzahlen zu ermöglichen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Unser Code of Conduct umfasst auch das Thema „Anti-Diskriminierung“. Wird einem Mitarbeiter ein Fehlverhalten nachgewiesen, entscheidet das von der Zentralbereichsleitung Human Resources geleitete Disciplinary Committee über einzuleitende Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen. Diese reichen von der informellen Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung einschließlich negativer finanzieller Konsequenzen.

Bilfinger berichtet die Anzahl der Anfragen an das Compliance Help-Desk, wobei im Jahr 2020 unter anderem 12 Verdachtsfälle zu den Themen Mobbing, Diskriminierung, Belästigung, Interessenkonflikte, Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung, Geldwäsche, Schwarzarbeit und Personalangelegenheiten, die durch das Alligation-Management-Office (AMO) geprüft wurden, eingegangen sind.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte
Wir achten die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und bekennen uns zur UN-Initiative Global Compact. Wir wollen überall dort, wo wir tätig sind, für die Achtung der Menschenrechte uneingeschränkt eintreten. Dies gilt mit Blick auf
• unsere eigenen Mitarbeiter
• die Mitarbeiter unserer direkten und indirekten Lieferanten sowie der unserer Geschäftspartner
• unsere Kunden und
• weitere betroffene Stakeholder.

Grundlage unserer Aktivitäten zur Einhaltung der Menschenrechte ist unser Verhaltenskodex. Dieser stellt auch unsere Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte dar. Der Verhaltenskodex wurde von der Unternehmensleitung verabschiedet und ist über unsere Internetseite sowohl in Deutsch als auch in Englisch öffentlich verfügbar. Zur internen konzernweiten Verwendung liegen 18 Sprachfassungen vor. Der Verhaltenskodex definiert Grundsätze integren Handelns sowohl gegenüber anderen Mitarbeitern als auch gegenüber externen Personen und Organisationen und richtet sich konzernweit an alle unsere Führungskräfte und Mitarbeiter – unabhängig davon, wo sie arbeiten und welche Tätigkeit sie ausüben. Zur Entgegennahme von Verdachtsfällen im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex, einschließlich der darin enthaltenen Grundsätze zur Einhaltung von Menschenrechten, dient – neben der direkten Meldung an die Compliance-Organisation – ein unternehmenseigenes Hinweisgebersystem: Unsere Mitarbeiter wie auch außenstehende Personen und Stellen können auf vertraulicher Basis – auf Wunsch auch anonym – Hinweise auf etwaiges Fehlverhalten im Umfeld unserer unternehmerischen Aktivitäten melden. Das Hinweisgebersystem ist über unsere Internetseite zugänglich und steht in 26 Sprachversionen zur Verfügung. Darüber hinaus können Hinweise per Mail, Telefon oder direkter Ansprache erfolgen. Die Verfügbarkeit des Hinweisgebersystems wird über einen externen Dienstleister gewährleistet. Unser Anspruch ist es, Verdachtsfälle vertraulich, objektiv und unabhängig aufzuarbeiten. Bei bestätigten Verstößen werden Disziplinar- und Korrekturmaßnahmen eingeleitet, die von der informellen Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung reichen. Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex tolerieren wir nicht.

Wir haben im Berichtsjahr den ganz überwiegenden Teil unseres Umsatzes in Regionen erwirtschaftet, in denen Arbeitnehmerrechte gesetzlich festgeschrieben sind: Über 80 Prozent unseres Umsatzes entfielen auf die EU sowie Großbritannien, die Schweiz und Norwegen. Hier waren zum Jahresende rund 80 Prozent unserer Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Erbringung unserer Leistungen sind wir auf Zulieferer und Nachunternehmer angewiesen. An sie formulieren wir in unserem – über unsere Internetseite öffentlich zugänglichen – Verhaltenskodex für Lieferanten die klare Erwartung, die Menschenrechte einzuhalten. Unsere Richtlinien geben vor, dass dieser Verhaltenskodex grundsätzlich Bestandteil unserer Lieferantenverträge ist. Über diesen Verhaltenskodex fordern wir unsere Lieferanten außerdem dazu auf, die international akzeptierten Prinzipien und Standards zur Einhaltung der Menschenrechte auch von ihren Lieferanten und Subunternehmern einzufordern. Sobald die Anforderungen des Lieferkettengesetzes konkret sind, werden wir unsere Methodik und Zielsetzungen entsprechend anpassen.

Mit unserem Verhaltenskodex für Lieferanten formulieren wir klare Erwartungen an Integrität, Gesetzestreue und ethisches Verhalten, die den Prinzipien der Global-Compact-Initiative entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Bekämpfung von Korruption, verbotenen Absprachen, illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie die Achtung grundlegender Rechte von Mitarbeitern und der Umwelt. Darüber hinaus fordern wir unsere Lieferanten auf, die entsprechenden Prinzipien auch bei ihren Lieferanten einzufordern. Über etwaige Compliance-Verstöße wird der Vorstand regelmäßig informiert (siehe Kriterium 19).

Wir verfolgen ein konzernweites Lieferantenmanagement HANDLE Procurement Suppliers, für dessen Definition, Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Überwachung der Zentralbereich Corporate Procurement verantwortlich ist. Dieses ist in unseren Beschaffungsrichtlinien und Standard Operating Procedures (SOP) im Detail beschrieben und für alle unsere Tochtergesellschaften verbindlich. Zu den Zielen dieser konzernweiten Regelung zählt es, die Einhaltung der ComplianceRegeln – einschließlich der Einhaltung der Menschenrechte – zu gewährleisten. Zusätzlich zur standardisierten Bewertung im Rahmen unseres Lieferantenmanagements prüfen wir unsere Geschäftspartner in einem risikobasierten, IT-gestützten Prozess auf ihre Integrität, zu der auch die Einhaltung der Menschenrechte zählt (siehe hierzu auch Kapitel E.2.2 Bekämpfung von Bestechung und Korruption). Außerdem haben wir eine unabhängige Agentur damit beauftragt, bei ausgewählten Lieferanten eine Selbstauskunft einzuholen, unter anderem zur Achtung der Menschenrechte. Die Auswahl dieser Lieferanten erfolgt auf der Basis eines risikobasierten Ansatzes. 2020 hat Bilfinger die Agentur mit rund 100 Selbsteinschätzungen von Lieferanten beauftragt.

Zusätzlich zur standardisierten Bewertung im Rahmen des Lieferantenmanagements ist bei Bilfinger seit Ende 2012 ein IT-gestütztes Due-Diligence-Tool im Einsatz, mit dem wir Geschäftspartner, die eine definierte Wertgrenze überschreiten, sowie alle Vertriebsmittler auf ihre Integrität prüfen. Das Tool wurde 2017 erneuert und die Kriterien nachgeschärft. Der Einkauf hat neben den neuen Lieferanten auch die Bestandslieferanten geprüft.

2017 haben wir ein Konzept erarbeitet, mit dem wir die Einhaltung der Anforderungen an unsere Lieferanten mit Hilfe einer externen Agentur beurteilen können. Hierzu führt eine unabhängige Agentur mit ausgewählten Lieferanten eine Selbstauskunft durch und legt den Fokus insbesondere auf folgende Nachhaltigkeitsthemen: Firmenmanagement, Unternehmensethik, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, Umwelt und Umgebung sowie Lieferanten- bzw. Lieferkettenmanagement. Die anschließende Testphase ist erfolgreich verlaufen. 2018 wurde mit einer auf diese Dienstleistung spezialisierten Agentur ein Vertrag abgeschlossen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde diese Agentur bereits mit der Beurteilung – basierend auf Sustainability Self Assessment Questionnaires von 100 Lieferanten – beauftragt. Die Auswahl dieser Lieferanten folgte dabei im Wesentlichen einem risikobasierten Ansatz, der speziell hierfür entwickelt wurde. 

Mit unserem konzernweiten Lieferantenmanagementsystem und dem IT-gestützten Due-Diligence-Tool ist es uns gelungen, die Transparenz über unsere Lieferanten und deren Verhalten deutlich zu erhöhen. Die Zusammenarbeit mit Lieferanten, die den definierten Anforderungen nicht entsprachen, wurde beendet.

Wesentliche Risiken
Die potenziell höchsten Risiken mit Blick auf die Achtung der Menschenrechte sehen wir aufgrund unseres Geschäftsmodells in unserer Lieferkette. Die Maßnahmen in Bezug auf unsere Lieferanten sind im vorherigen Abschnitt „Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte“ beschrieben.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Wir haben eine unabhängige Agentur damit beauftragt, bei ausgewählten Lieferanten eine Selbstauskunft einzuholen, unter anderem zur Achtung der Menschenrechte. Die Auswahl dieser Lieferanten erfolgt auf der Basis eines risikobasierten Ansatzes. 2020 hat Bilfinger die Agentur mit rund 100 Selbsteinschätzungen von Lieferanten beauftragt.
Neben der standardisierten Bewertung im Rahmen unseres Lieferantenmanagements prüfen wir Geschäftspartner, die eine definierte Wertgrenze überschreiten, sowie alle Vertriebsmittler mit Hilfe eines IT-gestützten Due-Diligence-Tools auf ihre Integrität, zu der auch die Achtung der Menschenrechte zählt (siehe hierzu Geschäftsbericht 2020 der Bilfinger SE). 

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Grundlage unserer Aktivitäten zur Einhaltung der Menschenrechte ist unser Verhaltenskodex. Dieser stellt auch unsere Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte dar. Der Verhaltenskodex wurde von der Unternehmensleitung verabschiedet und ist über unsere Internetseite sowohl in Deutsch als auch in Englisch öffentlich verfügbar. Zur internen konzernweiten Verwendung liegen 18 Sprachfassungen vor. Der Verhaltenskodex definiert Grundsätze integren Handelns sowohl gegenüber anderen Mitarbeitern als auch gegenüber externen Personen und Organisationen und richtet sich konzernweit an alle unsere Führungskräfte und Mitarbeiter – unabhängig davon, wo sie arbeiten und welche Tätigkeit sie ausüben. Zur Entgegennahme von Verdachtsfällen im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex, einschließlich der darin enthaltenen Grundsätze zur Einhaltung von Menschenrechten, dient – neben der direkten Meldung an die Compliance-Organisation – ein unternehmenseigenes Hinweisgebersystem: Unsere Mitarbeiter wie auch außenstehende Personen und Stellen können auf vertraulicher Basis – auf Wunsch auch anonym – Hinweise auf etwaiges Fehlverhalten im Umfeld unserer unternehmerischen Aktivitäten melden. Das Hinweisgebersystem ist über unsere Internetseite zugänglich und steht in 26 Sprachversionen zur Verfügung. Darüber hinaus können Hinweise per Mail, Telefon oder direkter Ansprache erfolgen. Die Verfügbarkeit des Hinweisgebersystems wird über einen externen Dienstleister gewährleistet. Unser Anspruch ist es, Verdachtsfälle vertraulich, objektiv und unabhängig aufzuarbeiten. Bei bestätigten Verstößen werden Disziplinar- und Korrekturmaßnahmen eingeleitet, die von der informellen Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung reichen. Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex tolerieren wir nicht.

Bei der Erbringung unserer Leistungen sind wir auf Zulieferer und Nachunternehmer angewiesen. An sie formulieren wir über unseren – über unsere Website öffentlich zugänglichen – Verhaltenskodex für Lieferanten die klare Erwartung, die Menschenrechte einzuhalten. Unsere Richtlinien geben vor, dass dieser grundsätzlicher Bestandteil unserer Lieferantenverträge ist. Über diesen Verhaltenskodex fordern wir unsere Lieferanten außerdem dazu auf, die international akzeptierten Prinzipien und Standards zur Einhaltung der Menschenrechte auch von ihren Lieferanten und Subunternehmern einzufordern.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Alle neuen Lieferanten werden wie auch andere Geschäftspartner standardmäßig mithilfe des Third Party Due-Diligence-Tool geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Keine Angabe. Über diese Kennzahl wird nicht berichtet, da sie laut unserer Wesentlichkeitsanalyse weder für die Stakeholder noch für den Unternehmenserfolg von entsprechender Relevanz ist.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen sich gegenseitig. Als Unternehmen profitieren wir von guten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen: einem starken Bildungssystem, stabilen politischen Prozessen, einer lebenswerten Umwelt und sozialem Gleichgewicht. Aus diesen Gründen sehen wir es als wesentlich an, Beiträge zur Herstellung bzw. zum Erhalt guter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu leisten.
 
Unsere Spenden- und Sponsoring-Strategie haben wir verbindlich festgeschrieben. Wir nehmen Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten ausschließlich in den Bereichen Bildung, Gesellschaft, Soziales, Umwelt und Sport vor. Untersagt sind Spenden und Sponsoring-Aktivitäten, die sich an politische Organisationen oder Parteien jeder Art, an Einzelpersonen oder an kommerzielle oder gewinnorientierte Organisationen richten. Finanzielle Beträge, die im Rahmen von Spenden oder Sponsoring-Aktivitäten gewährt werden, dürfen weder auf private Konten eingezahlt noch in bar übergeben werden.

Wesentliche Risiken
Corporate-Citizenship-Aktivitäten können die Reputation einer Organisation sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Außerdem gehen mit Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten Korruptionsrisiken einher. Mit unserer Konzernrichtlinie „Spenden für gemeinnützige Zwecke und Sponsoring“ haben wir umfassende Maßnahmen getroffen, um mögliche Risiken, die aus unserem gesellschaftlichen Engagement für uns und andere entstehen können, zu minimieren.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Entstehung der Wertschöpfung
Umsatzerlöse (3.463 Mio. Euro) + Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (8 Mio. Euro) + Sonstige betriebliche Erträge (60 Mio. Euro) – Abschreibungen (124 Mio. Euro) – Materialaufwand (1.138 Mio. Euro) – Sonstige Kosten der Wertschöpfung (283 Mio. Euro) = Wertschöpfung (1.986 Mio. Euro)

Verteilung der Wertschöpfung
An Mitarbeiter: 1.852 Mio. Euro (93%)
An Staat: 7 Mio. Euro (0%)
An Darlehensgeber: 25 Mio. Euro (1%)
An andere Gesellschafter: 2 Mio. Euro (0%)
An Aktionäre (Dividende): 5 Mio. Euro (0%)
Veränderung im Eigenkapital: 95 Mio. Euro (5%)


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Aktuelle relevante Gesetzgebungsverfahren
Bilfinger erbringt seine Leistungen in sehr unterschiedlichen Branchen. Hierzu gehören insbesondere Chemie & Petrochemie, Energie & Versorgung, Öl & Gas, Pharma & Biopharma, Metallurgie sowie Zement. Von Relevanz sind daher alle Gesetzgebungsverfahren, die in den Kernregionen von Bilfinger (Europa, Nordamerika und Naher Osten) Einfluss auf diese Branchen sowie allgemein auf Umweltstandards in der Industrie haben. Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren haben wir 2020 nicht vorgenommen. 

Politische Einflussnahme, Parteispenden und Kriterien des politischen Engagements
Bilfinger nimmt keine Spenden oder sonstigen finanziellen Zuwendungen an politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker vor. Wir sind in keiner politisch aktiven Organisation Mitglied und nehmen auch sonst keinen politischen Einfluss.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Bilfinger nimmt keine Spenden oder sonstigen finanziellen Zuwendungen an politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker vor.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten (Compliance)
Unter Compliance verstehen wir die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, internen Richtlinien, international anerkannten Verhaltensstandards und freiwilligen Selbstverpflichtungen in allen unseren Geschäftstätigkeiten. Wir sehen regelkonformes Verhalten als zentrale Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung an. Integrität und Compliance sind für Bilfinger daher integrale Bestandteile von Strategie und Unternehmenskultur.

Das von Corporate Compliance entwickelte Compliance-Programm zielt darauf ab, Compliance-Verstöße zu vermeiden, etwaiges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und bei entsprechender Identifizierung schnell und konsequent darauf zu reagieren. Das entsprechende Compliance-Programm deckt dabei alle für Bilfinger relevanten Geschäftsbereiche und -prozesse ab.

Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist – neben Anti-Kartell und Datenschutz – ein zentraler Bestandteil unseres Compliance-Systems. Daher ist der Zentralbereich Corporate Compliance für die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei Bilfinger verantwortlich. Der Zentralbereich Corporate Compliance wird vom Chief Compliance Officer geleitet; er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden und hat eine zusätzliche Berichtslinie an den Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss.

Das Bilfinger Compliance-System verfolgt das Ziel, Compliance-Verstöße durch Präventionsmaßnahmen zu vermeiden, etwaiges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, bei bestätigten Verstößen schnell zu reagieren und Fehlverhalten konsequent zu ahnden. Das entsprechende Compliance-Programm deckt dabei alle Geschäftsbereiche ab.

Unser Compliance-Programm findet seinen Ausdruck unter anderem in unserem Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiter weltweit verpflichtend ist. Über diesen untersagen wir unseren Mitarbeitern auch Bestechung und Korruption. Sie dürfen Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern weder direkt noch indirekt Geld oder sonstige wirtschaftliche Vorteile versprechen oder gewähren, um deren Entscheidungen zu beeinflussen oder unangemessene Vorteile zu erzielen. Dieser Grundsatz gilt auch im umgekehrten Fall: Niemand, der im Auftrag von oder für Bilfinger handelt, darf sich durch Annahme unlauterer wirtschaftlicher Vorteile von Geschäftspartnern korrumpieren lassen. Auch kleinere Zahlungen zur Sicherstellung oder Beschleunigung einer routinemäßigen Amtshandlung („Beschleunigungszahlungen“) sehen wir als Bestechung an. Diese sind unseren Mitarbeitern damit untersagt.

In unserem Verhaltenskodex beschreiben wir außerdem Konstellationen, die im Geschäftsleben häufig mit einem Korruptionsrisiko verbunden sind. Dazu gehören Spenden, Sponsoring-Aktivitäten, Geschenke, Bewirtung und Unterhaltung, der Umgang mit Amtsträgern sowie eine korrekte Buchführung. Unsere Konzernrichtlinie zu Spenden und Sponsoring untersagt allen Konzerngesellschaften, an politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker zu spenden.

Führungskräften kommt bei der Umsetzung unseres Verhaltenskodex und der Compliance-Richtlinien eine besondere Rolle zu: Sie müssen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. In der Jahresbeurteilung unserer Führungskräfte ist daher eine individuelle Integritätsbeurteilung enthalten, die in den jährlichen Dialog zur Karriereentwicklung eingeht. Darüber hinaus beinhaltet die variable Vergütung für Führungskräfte der Führungskreise 1 und 2 einen individuellen Integritätsfaktor. Dieser Faktor wird jährlich ermittelt und berücksichtigt, inwiefern eine Führungskraft die Themen Integrität und Compliance in ihrem täglichen Handeln umsetzt und diese in ihrem Umfeld aktiv unterstützt und vorantreibt.

Das Compliance Review Board (CRB) steuert und überwacht die Ausgestaltung und Implementierung unseres Compliance-Programms und dient dazu, Compliance als Führungsaufgabe in allen Geschäftsbereichen zu verankern. Es setzt sich aus dem Gesamtvorstand sowie ausgewählten Zentralbereichsleitern zusammen und tagt einmal im Quartal unter der Leitung des Chief Compliance Officers. Unterstützt wird das CRB von den Divisional Compliance Review Boards, die die Umsetzung des Compliance-Programms in den Divisionen steuern und überwachen.

Unsere Tochtergesellschaften werden durch Compliance Manager betreut. Darüber hinaus übernimmt jede Divisionsleitung, jede Geschäftsführung und jeder Fachbereichsleiter von Bilfinger Verantwortung für das interne Kontrollsystem (IKS) in ihrem bzw. seinem jeweiligen Verantwortungsbereich.

Unser internationales Netzwerk von Compliance-Botschaftern (Compliance Representatives) soll sicherstellen, dass Mitarbeiter in den Geschäftseinheiten einen lokalen Compliance-Ansprechpartner haben. Die Compliance Representatives sind speziell geschulte Mitarbeiter, die zusätzlich zu ihrer Hauptfunktion im Unternehmen ihre Kollegen bei Compliance- und Integritätsfragen unterstützen und so die Präsenz und Visibilität des Themas Compliance an ihrem Standort stärken. Die Compliance Representatives tauschen sich regelmäßig mit Corporate Compliance aus und bringen Erfahrungen und Herausforderungen der einzelnen Standorte zur Weiterentwicklung des Compliance-Programms ein.

Wesentliche Risiken
Compliancegerechtes Verhalten hat für uns zentrale Bedeutung. Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien, international anerkannte Verhaltensstandards oder freiwillige Selbstverpflichtungen können nicht nur zu einer erheblichen Beeinträchtigung unserer Reputation führen, sondern unter anderem auch hohe Bußgelder nach sich ziehen. Diesen Risiken begegnen wir mit unserem umfassenden Compliance-System und den hier dargestellten Maßnahmen. Negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen oder aus unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben könnten, sehen wir nicht.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Keine Angabe. Über diese Kennzahl wird nicht berichtet, da sie laut unserer Wesentlichkeitsanalyse weder für die Stakeholder noch für den Unternehmenserfolg von entsprechender Relevanz ist.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Bilfinger veröffentlicht die Zahlen insgesamt für Compliance Verstöße, die unter anderem Korruptionsvorfälle beinhalten könnten.

Hinweise auf Compliance-Verstöße: 80
davon Hinweise auf Korruption und Bestechung: 1 
Eingeleitete Untersuchungen: 24
Disziplinarmaßnahmen: 4

Die Anzahl der bestätigten Korruptionsvorfälle veröffentlichen wir nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Keine Angabe. Über diese Kennzahl wird nicht berichtet, da sie laut unserer Wesentlichkeitsanalyse weder für die Stakeholder noch für den Unternehmenserfolg von entsprechender Relevanz ist.