14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Aspekt 1

Die Einhaltung deutscher und europäischer Gesetze sowie tariflich vereinbarter Regelungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Wir haben eine innerbetriebliche Betriebsordnung. Diese Betriebsordnung gründet auf dem Betriebsverfassungsgesetz sowie den berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.

Ein demokratisch gewählter Betriebsrat, bestehend aus 9 Personen - sowohl aus dem gewerblichen als auch kaufmännischen Bereich - vertritt die Arbeitnehmerrechte der Hesse-Mitarbeiter.
Insgesamt bietet die Tarifbindung der Chemischen Industrie für die Arbeitnehmer attraktive Sozialleistungen. Neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Mitarbeiter zusätzliche Benefits im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge, einer Pflegeversicherung, eines Demografie- sowie eines Zukunftsbeitrags.

Darüber hinaus haben wir verschiedene betriebliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen entwickelt, welche das Miteinander von Mitarbeitern und die Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern regeln. Der Arbeitsschutz, die Unfallvermeidung und der Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter haben für uns oberste Priorität.

Ziele und Maßnahmen

Aspekt 2

Einbindung Belegschaft / Betriebsrat

Uns ist die Einbindung der Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse sehr wichtig. Dazu gehört eine transparente Kommunikation der Führungskräfte mit Ihren Mitarbeitenden. Diese fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit und stärkt die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen.

Die Mitbestimmung aller hat bei uns einen hohen Stellenwert. Der demokratisch gewählte Betriebsrat ist in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsführung, um gemeinsam gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen unternehmensintern zu verhandeln. Dies geschieht bei uns in offener, vertrauensvoller Atmosphäre.

Zwei Mal im Jahr findet eine Betriebsversammlung statt, zu der alle Mitarbeitenden eingeladen werden. Neben Berichten des Betriebsrates und der Geschäftsführung wird in diesem Rahmen immer eine offenen Fragrunde angeboten und aktiv genutzt. Der direkte Kontakt zur Geschäftsführung steht jedem offen.

Über die geschaffene IT-Infrastruktur (Microsoft Teams und ein SharePoint-Intranet) besteht die Möglichkeit, Neuigkeiten aus allen Abteilungen unternehmensintern zu veröffentlichen, zu kommentieren und aktiv in den Austausch mit anderen Abteilungen und Kollegen zu gehen. Die mindestens drei Mal im Jahr erscheinende Mitarbeiter-Zeitschrift LACKSCHNACK hat ebenfalls die Aufgabe, alle Mitarbeitenden transparent zu informieren und am Unternehmensgeschehen teilhaben zu lassen.

Es gibt ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Für alle Labor- und Produktionsmitarbeiter wird Arbeitskleidung inkl. persönlicher Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Je nach Unternehmensbereich gibt es passende ergonomische Arbeitshilfen bzw. ergonomische Arbeitsplatz-Einrichtungen. 

In unserer Betriebsordnung sind alle relevanten Hinweise und Anweisungen definiert und dienen als Grundlage für die Schulung, Unterweisung und Information aller Mitarbeiter.  

Aspekt 3

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung - in der Gesellschaft, aber auch bei uns im Unternehmen. So gibt es eine größere Arbeitsgruppe zur strategischen Ausrichtung zu diesem Thema und weitere Arbeitsgruppen, die Unterthemen, wie Energie, Entwicklung neuer Produkte aus nachwachsenden bzw. nachhaltigeren Rohstoffen, etc. beleuchten und aktiv bearbeiten. Die Mitarbeiter*innen werden an vielen Stellen aktiv eingebunden in diesen Prozess.
Zudem gibt es Mitarbeiter-Befragungen und über das Betriebliche Vorschlagswesen kann jeder Mitarbeiter eigene Ideen einbringen.  

Aspekt 4

Wir als Hesse GmbH & Co. KG sind ein international agierendes Unternehmen. Es gibt unternehmenseigene Tochterunternehmen in Belgien, Frankreich und Dubai. Außerdem haben wir Joint Ventures in Indien und China.
Auch in den Standorten arbeiten wir nach deutschen Standards. Wir sorgen in jedem Fall dafür, dass alle Regeln und Gesetze des jeweiligen Landes eingehalten werden.  

Aspekt 5

Zur Abschätzung und Vermeidung von Chancen und Risiken wird im Unternehmen ein aktives Risikomanagement in unseren Prozess- und Dokumententool ConSense betrieben. Risiken können unter anderen sein: Im Kontext der Organisation identifizieren die Führungskräfte in jedem Bereich die Chancen und Risiken. Dies wird von der obersten Leitung regelmäßig kontrolliert.

Zudem erfolgt eine systematische Bearbeitung von Gefährdungsbeurteilungen. Hier wird das Risiko- und Restrisiko der relevanten Tätigkeiten im Bereich bewertet und wenn es erforderlich ist, Maßnahmen abgeleitet.

Zur Ermittlung der Gefährdungen wird die jeweils aktuelle Vorlage der BG RCI verwendet. Diese beinhaltet die Bewertung des Risikos, die daraus notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung sowie eine Restrisikobewertung. Alle Gefährdungsbeurteilungen und Risiken werden zentral in unseren Prozess- und Dokumententool  erfasst und sind Bestandteil des Managementreviews. Über die Compliance-Managementsoftware GEORG wird die regelmäßige Überprüfung des Risikomanagements überwacht. GEORG beinhaltet zudem alle relevanten Gesetze und Verordnungen zu Themenbereich wie Arbeitssicherheit, Umweltrecht und Gesundheitsschutz. Für die Jahre 2022/23 ist geplant hier das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufzunehmen, um Soziale- und Menschenrechtsaspekte stärker zu berücksichtigen.

Hieraus werden Aufgaben an die Bereichsleiter*innen generiert, die in definierten Abständen abzuarbeiten sind. Dieses wird über ein Ampelsystem transparent überwacht.
Zusätzlich haben wir ein EHS-Team berufen, welches sich neben den Sicherheitsfachkräften aus der Geschäftsführung, den Führungskräften der relevanten Abteilungen und den Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, um sicherzustellen, dass alle Rechtsgebiete und Bereiche Berücksichtigung finden.

In regelmäßigen Abständen werden hier alle relevanten Themen besprochen und ggf. Maßnahmen geplant.

Alle Mitarbeiter*innen sind angehalten, Sicherheitsmängel, die ihnen auffallen, umgehend an die Führungsebene weiterzugeben. Das betriebliche Vorschlagswesen schließt ausdrücklich Verbesserungsvorschläge zu allen Themen mit ein.
Somit ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiter*innen konsultiert und beteiligt werden.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Aspekt 1

Die gesamte Wirtschaft steht vor vielfältigen personalpolitischen Herausforderungen. Bedingt durch die demografische Entwicklung steigt der Anteil älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig und gleichzeitig ist ein zunehmender Mangel an Auszubildenden und Fachkräften zu verzeichnen. Zudem wird sich die Arbeitswelt durch Globalisierung, Digitalisierung und Wertewandel stark verändern. Ein Großteil der Arbeitsplätze wird sich vermutlich künftig von den heutigen Berufsbildern unterscheiden.

Wir möchten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur heute, sondern auch in Zukunft sichere und gesunde Arbeitsumgebungen sowie ein durch Wertschätzung geprägtes Arbeitsumfeld bieten.

Dazu gilt es, sich zukunftsfähig aufzustellen, Talente zu gewinnen und diese langfristig an unser Unternehmen zu binden.

Engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen entscheidend zum Erfolg des Unternehmens bei. Die Förderung der Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Produktivität im Unternehmen ist eine zentrale Aufgabe.

Aspekt 2

Die Grundlage aller Maßnahmen zur Chancengleichheit ist für uns das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies ist intern im Prozess fest verankert und für alle zugänglich unter dem Titel –„Mitarbeiter/-in-Information zum Schutz vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf“.

Darin steht, dass Toleranz und Chancengleichheit prägender Bestandteil eines guten Arbeitsklimas sind. Im Folgenden heißt es: „Jeder Betriebsangehörige, der sich aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität benachteiligt fühlt, hat das Recht zur Beschwerde. Ein Verstoß gegen die hier niedergelegten Grundsätze der partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen.

Tarifliche, geschlechterneutrale Bezahlung und die aktive Arbeit des Betriebsrates inkl. Schwerbehindertenvertretung sind für uns zusätzlich wichtige Bausteine zum Thema Chancengleichheit.

Wir führen Analysen zur Altersstruktur und der demografischen Entwicklung in den einzelnen Unternehmensbereichen durch. Um den Bedarf an Facharbeitskräften auch in der Zukunft zu decken, bieten wir Ausbildung in verschiedenen Ausbildungsberufen an. Regelmäßig sprechen wir junge Menschen gezielt an, um sie über unsere Berufsbilder und die Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren („Girls Day“, Schulklassen, …)

Wenn es betrieblich möglich ist und vom Mitarbeiter gewünscht, ermöglichen wir individuelle Teilzeitregelungen.  

Aspekt 3

Da wir flexibel und individuell auf die einzelnen Mitarbeiter und deren Bedürfnisse eingehen möchten, haben wir keine Quotenziele für das Unternehmen oder einzelne Unternehmensbereiche definiert.

Wir definieren unseren Markenkern mit den Werten „Kompetenz, Verantwortung und Inspiration“ und als Familienunternehmen nehmen wir die Verantwortung für alle unsere Mitarbeitenden sehr ernst.  


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Sowohl als Arbeitgeber als auch als Ausbildungsbetrieb ist es für uns von zentraler Bedeutung, unsere Beschäftigten in ihrer Leistungsfähigkeit dauerhaft zu fördern. Unsere Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource. Deshalb genießt bei uns jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin unsere volle Unterstützung, um sich im Unternehmen und im Team vollständig zu integrieren und einzubringen.

Unser umfangreiches Schulungs- und Weiterbildungsprogramm findet in Präsenz oder online über unseren Hesse Campus statt. Hier bieten wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich über neue Technologien, aktuelle Office-Anwendungen, IT-Sicherheit und Gesundheitsthemen zu informieren und weiterzubilden. Auf dieser Plattform werden auch Unterweisungen und Sicherheitsschulungen angeboten und teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben.

Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeitsmodelle und Homeoffice-Optionen sehen wir als elementaren Bestandteil eines zeitgemäßen Arbeitsumfelds. Diese helfen jüngeren und älteren Mitarbeitern Arbeit und familiäre Verpflichtungen besser zu vereinbaren. Mit Themen wie Altersteilzeit oder reduzierter Wochenarbeitszeit erleichtern wir älteren Mitarbeitern den Übergang in den Ruhestand.  

Mitarbeitende, die krankheitsbedingt länger ausfallen, werden im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Unterstützungsmöglichkeiten zur langfristigen Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit angeboten, bei Bedarf auch unter Einbindung des Werksarztzentrums.

Ausbildung nimmt bei uns einen großen Stellenwert ein. Wir wollen eine erfolgreiche berufliche Entwicklung junger Menschen fördern, als auch die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens sicherstellen. In der Berufsausbildung in den unterschiedlichen Ausbildungsberufen bieten wir eine persönliche Betreuung durch Ausbildungspaten, firmeninternen Unterricht, Einblicke in die verschiedenen Unternehmensbereiche, Prüfungsvorbereitung und ein eigenes Ausbildungslabor. Zahlreiche heutige Fach- und Führungskräfte haben ihr Berufsleben mit einer Berufsausbildung bei uns gestartet und sind damit Beleg für eine erfolgreiche interne Karriereleiter.  

Ziele und Maßnahmen

Für 2022 haben wir einen weiteren Ausbau unserer Schulungsangebote geplant. Hierbei nutzen wir auch unsere seit 2021 eingerichtete Trainingsplattform LIGNAL CAMPUS.
Ein besonderer inhaltlicher Fokus der Weiterbildungen sind in 2022 Themen rund um IT-Sicherheit und Datenschutz sowie Englischtraining.

Unsere Führungskräfte werden bereits seit Jahren in einem Leadership – Programm geschult, dieses Programm findet auch in 2022 seine Fortsetzung.

Wichtig ist es uns, die Mitarbeitenden in einem Werte-Training unsere Markenwerte KOMPETENT, INSPIRATIV und VERANTWORTUNGSVOLL zu vermitteln.  

Risiken

Der fortlaufende technische Fortschritt, die zunehmende Digitalisierung und die ständig wachsende Exportquote (Internationalisierung) stellen immer wieder veränderte Anforderungen an die Profile unserer Mitarbeitenden.

Dies wiederum erfordert umfangreiche Personalentwicklungsmaßnahmen, die stets neu zu überprüfen und ggf. zu ändern sind. Auch durch einen engen Austausch mit den Mitarbeitenden (u.a. durch Mitarbeiterbefragungen) stellen wir sicher, dass wir diesen Risiken mit den passenden Maßnahmen begegnen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.





Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Hesse Lignal hat ein EHS-Team berufen, welches sich neben den Sicherheitsfachkräften aus der Geschäftsführung, den Führungskräften der relevanten Abteilungen und den Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. In regelmäßigen Abständen werden hier alle relevanten Themen besprochen. Alle Mitarbeiter*innen sind angehalten, Sicherheitsmängel, die ihnen auffallen, umgehend an die Führungsebene weiterzugeben. Das betriebliche Vorschlagswesen schließt ausdrücklich Verbesserungsvorschläge zum Thema Arbeitsschutz mit ein. Somit ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiter*innen konsultiert und beteiligt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolvierten im Jahr 2021 Weiterbildungen bei externen Dienstleistern mit einem Umfang von rund 1.687 Stunden. Davon entfielen 1.250 Stunden auf männliche Mitarbeiter und 437 Stunden auf weibliche Mitarbeiter.

Darüber hinaus werden seit Sommer 2021 zahlreiche Kurse in unserem integrierten Learn Management System für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angeboten. Dazu gehören Weiterbildungen ebenso wie Unterweisungen und Sicherheitsschulungen. Eine quantitative Auswertung ist derzeit nicht möglich.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

In 2021 gab es keine Diskriminierungsvorfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Hesse bezieht seine Rohstoffe weltweit, daher sind die Einhaltung der Menschenrechte eines der Risiken die wir in unser Risikomanagement aufgenommen haben. 

Um sicherzustellen, dass Menschenrechte weltweit geachtet werden und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung in der Lieferkette vermieden werden, ergreifen wir eine Vielzahl von Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen.

Im Rahmen von Lieferantengesprächen, Einkaufsverhandlungen und Lieferantenaudits werden Themen der Nachhaltigkeit, Menschenrechte, Kinderarbeit und Compliance besprochen. Wir arbeiten, dort wo es möglich ist, mit Lieferanten und Dienstleister die verschiedene zertifizierte Managementsysteme aufgebaut haben.

Grundlegende Sozialstandards und menschenwürdige Bedingungen müssen in unserer gesamten Leistungskette eingehalten werden. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer dies bei der Auswahl seiner Vorlieferanten und Dienstleister berücksichtigt. Dass er seine Vorlieferanten und Unterauftragnehmer, auch soweit sie nicht auf der Endverarbeitungsstufe tätig sind, vertraglich verpflichtet, die Standards des BSCI (Business Social Compliance Initiative) Verhaltenscodex (in der jeweils gültigen Fassung) zu beachten hat und uns dies bei Bedarf nachweisen kann.  

Ziel

Im Kontext des kommenden Lieferkettensorgfaltspflichtengestzes werden wir uns 2022 an der BME Compliance Initiative beteiligt und wenden den Code of Conduct für den eigenen Geschäftsbereich sowie unsere Lieferanten an. Als ein weiteres qualitatives Ziel verstehen wir die für 2022 angestrebte Bewertung unserer Nachhaltigkeitsleistung durch Ecovadis. Im Bereich der operativen Ziele ist für 2022 die Verpflichtung unserer maßgeblichen Lieferanten zu unserem Code of Conduct geplant. Hierbei sollen 100% der A-Lieferanten sowie 100% der Lieferanten in Risikoländern verpflichtet werden. Das Beschaffungskonzept wurde unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit neu definiert. Wesentliche Geschäftspartner des Unternehmens werden als neue Lieferanten ab 2022 erst nach einer Überprüfung zugelassen. Im Rahmen der Überprüfung werden neben den Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsprozessen auch Themen der Ethik hinterfragt. Grundlage für eine Zusammenarbeit ist eine Anerkennung des Code of Conduct. Der Code of Conduct basiert auf den Anforderungen des UN Global Compact sowie den Kernarbeitsnormen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Daten hierüber sind bisher noch nicht erhoben worden.

Im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes  werden wir uns 2022 an der BME Compliance Initiative beteiligen. Wir werden dann den angehängten Code of Conduct für den eigenen Geschäftsbereich sowie unsere Lieferanten anwenden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Diese DNK-Erklärung befasst sich mit dem Unternehmen Hesse-Lignal GmbH & Co. KG in Hamm. Hier gewährleisten wir durch unser Compliance-Tool und unsere Managementsysteme, dass die Anforderungen bezüglich Menschenrechte eingehalten werden.
Geplant ist, dass wir uns 2022 an der BME Compliance Initiative  beteiligen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind wir in Vorbereitung uns 2022 der BME Compliance Initiative anzuschließen ( bme-compliance.de ). Wir werden den Code of Conduct für den eigenen Geschäftsbereich sowie für unsere Lieferanten anwenden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Bisher wurden diese Daten nicht erhoben.

Der erste Schritt in diese Richtung ist der Beitritt zur BME Compliance Initiative in 2022 ( bme-compliance.de  ). Wir werden den Code of Conduct für den eigenen Geschäftsbereich sowie unsere Lieferanten anwenden.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Wir gehören in Hamm zu den größten inhabergeführten Familienunternehmen und sehen es als Verpflichtung, uns auch für das Gemeinwesen einzubringen. Die Unterstützung kann finanzieller Art sein, durch Sachleistungen oder durch persönlichen Einsatz. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir Sportvereine, Kindertagesstätten, das Hospiz in Hamm, den Maximilianpark und den Tierpark in Hamm. Für unser Engagement sind wir von der Stadt Hamm mit dem Siegel Echter Hammer – Betrieb ausgezeichnet worden.
Wir beteiligen uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitern an sportlichen Aktivitäten, wie mit der Aktion dem Rad zur Arbeit oder dem Hammer Firmenlauf.
Aber auch außerhalb von Hamm sehen wir unsere Verantwortung. Überregional unterstützen wir unzählige Verbände und Institutionen. So sind wir Fördermitglied sämtlicher Tischlerverbände in Deutschland und weitere technologische Verbände und Institute. Unser Geschäftsführer ist zudem als Vizepräsident der IHK zu Dortmund aktiv.  

Engagement Hesse-Lignal


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Wir als Unternehmen Hesse GmbH & Co. KG verhalten uns politisch neutral, sind in keinem politischen Verein oder Gremium Mitglied und zahlen keine Parteispenden.

Sofern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Freizeit politisch engagieren möchten, ist ihnen dies selbstverständlich freigestellt.

Gesetzgebungsverfahren, die auf unsere Geschäftsaktivitäten Einfluss haben, verfolgen wir sehr genau. Als Unternehmen der chemischen Industrie sind wir es gewohnt, dass sich Gesetze hinsichtlich Gefahren-Kennzeichnungen, Rohstoffen, Abluft-, Transportregelungen, etc. ändern. Jede gesetzliche Änderung nehmen wir sehr ernst. Sofern interne Änderungen nötig sind, setzen wir diese fristgerecht um. Bei Gesetzen, die uns nur indirekt betreffen, aber wichtig für unsere Kunden sind, unterstützen wir diese nach unseren Möglichkeiten. Dazu gehören für uns Aufklärung, korrekte Kennzeichnung und transparente Kommunikation.

Einige Branchenverbände (z.B. regionale Tischler-Verbände) unterstützen wir als zahlendes Mitglied, gehen in den Dialog, aber greifen nicht aktiv in das Verbandsgeschehen ein. Darüber hinaus engagieren wir uns in folgenden Organisationen: Unser Engagement veröffentlichen wir auf unserer Website

Engagement Hesse-LIgnal


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Für das Berichtsjahr 2021 haben wir keine Parteien finanziell unterstützt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die jährliche Überprüfung von Korruptionsrisiken ist in unserem Risikomanagement integriert. 2022 ist Korruption als geringes Risiko bewertet worden, zudem sind keine Korruptionsvorfälle bekannt. Darüber hinaus verfügen wir über eine Anti-Korruptionspolicy.

Für uns gehört es zu unserem unternehmerischen Selbstverständnis, ein rechtssicherer und verlässlicher Partner zu sein. Zur Basis unseres wirtschaftlichen Handelns gehört es, alle geltenden Vorschriften und Gesetze einzuhalten.
Gemäß unserer Aufbauorganisation ist hier die Geschäftsführung als oberste Leitung für die rechtskonforme Delegation und Kontrolle der Aufgaben zuständig, die sich auf alle Bereiche unseres Unternehmens bezieht.

Die Delegation erfolgt über unser Compliance Tool GEORG und wird personenbezogen durchgeführt. Das heißt, dass nicht die einzelne Abteilung, sondern direkt ein Mitarbeiter, der über die Ressourcen und das Fachwissen verfügt, die Aufgaben durchführt. So ist gewährleistet, dass Mitarbeiter aller Führungsebenen berücksichtigt werden.  

Zusätzlich haben wir ein EHS-Team berufen, welches sich neben den Sicherheitsfachkräften aus der Geschäftsführung, den Führungskräften der relevanten Abteilungen und den Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. So stellen wir sicher, dass alle Rechtsgebiete und Bereiche Berücksichtigung finden. Fester Bestandteil ist die Kontrolle der Einhaltung der Rechtskonformität anhand der Auswertungen in GEORG und turnusmäßige Betriebsrundgänge. In regelmäßigen Abständen werden hier alle relevanten Themen besprochen und ggf. Maßnahmen geplant.  

GEORG beinhaltet alle für Hesse relevanten Gesetze und Verordnungen. Für die Jahre 2022/23 ist geplant, hier das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufzunehmen, um soziale- und Menschenrechtsaspekte stärker zu berücksichtigen.  

Darüber hinaus haben wir verschiedene betriebliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen entwickelt, welche das Miteinander von Mitarbeitern und die Zusammenarbeit zwischen Führungskräften, Mitarbeitern oder Dienstleistern regeln. Hierzu gehört unter anderen auch ein Leitfaden über die Vermeidung von Korruption und eine Anti-Korruption-Policy.  

Ziel für 2022 ist eine Hinweisgeberplattform für unsere Mitarbeiter in unserem Intranet anzubieten, damit jeder die Gelegenheit hat anonym Meldungen über alle Arten von „Verstößen“ zu machen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Das Korruptionsrisiko wurde in unserem Risikomanagement im Rahmen einer internen jährlichen Überprüfung als gering eingeschätzt, dies entspricht einer 100 % Überprüfung unserer Betriebsstätte.
Demzufolge haben wir zwar eine Anti-Korruptionspolicy aber eine Festlegung von Indikatoren anhand dessen wir Überprüfungen durchführen hat bisher nicht stattgefunden.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Für das Berichtsjahr 2021 hatten wir keine Korruptionsfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Ein systematischer Ansatz zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten im Sinne eines Compliance-Systems gewährleisten wir durch das digitale Compliance Managementsystem von ETICOR.

Dadurch hatten wir im Berichtsjahr 2021 keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen zu verzeichnen.