14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Unsere Mitarbeitenden sind für uns der Schlüssel zum Erfolg. Ohne sie wären wir nicht da, wo wir heute stehen: eine der 15 größten Messegesellschaften weltweit und einer der größten Arbeitgeber in der Metropolregion Nürnberg. Ein verantwortungs- und vertrauensvoller Umgang mit ihnen ist für uns grundlegend und nicht verhandelbar. Wir sind stolz darauf, dass wir mit unseren Mitarbeitenden ohne betriebsbedingte Kündigungen durch die Pandemie gegangen sind.
Arbeitnehmerrechte sind an allen unseren Standorten fest verankert, und wir pflegen die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit unserem Betriebsrat. Ein fairer, respektvoller und partnerschaftlicher Umgang mit unseren Mitarbeitenden ist für uns unabdingbar. Der größte Teil unserer Mitarbeitenden ist in EU-Mitgliedstaaten beschäftigt. Diese Länder haben grundlegende UN-Menschenrechtsstandards und ILO-Kernarbeitsnormen gesetzlich umgesetzt. Die entsprechenden Vorgaben setzt die NürnbergMesse uneingeschränkt um. Auch außerhalb der Europäischen Union sind diese hohen Standards für uns leitgebend. Aufgrund der hohen Standards zum Schutz von Arbeitnehmern an allen unseren Standorten sehen wir keine Risiken von unserer Tätigkeit oder unseren Produkten auf Arbeitnehmerrechte ausgehen. Hinweise auf mögliche Verletzungen lagen uns zum Berichtszeitraum ebenfalls keine vor.
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz sind ein fester Bestandteil unseres Personalmanagements. Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit, ist für uns ein Mindestmaß und auch hier eine Selbstverständlichkeit. Zudem wollen wir den Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit unserer Beschäftigten kontinuierlich stärken. In 2022 wollen wir ein professionelles betriebliches Gesundheitsmanagementmit im Unternehmen etablieren. Inhaltlich beruht es auf den drei Säulen Ernährung - Bewegung - Gesundheit. Ergänzend hierzu spielt auch der medizinische Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. So wollen wir das Angebot an Schutzimpfungen (Grippeschutzimpfung 1x pro Jahr, COVID-19) und allgemeinen Sehtests (3 bis 4x pro Jahr) in Abstimmung mit Betriebsärzten erweitern.
Ebenfalls sicherstellen wollen wir weiterhin die Möglichkeit über unsere Tochtergesellschaft Lehrieder, sich in unserer Kantine gesundheitsbewusst zu ernähren: durch täglich wechselnde Gerichte und ein ausgewogenes und vielseitiges Speisenangebot. Stärken wollen wir zukünftig den Einsatz von regionalen und Bio-Produkten sowie das Angebot an vegetarischen und veganen Gerichten und gesundheitsorientierten Themenwochen.
Insgesamt sind wir bestrebt, unser Employer Branding zu stärken. Dafür werden wir eine interne Arbeitsgruppe bilden, die eine regelmäßige Anpassung und Erweiterung unserer Maßnahmen vornimmt, um unsere Unternehmensmarke und Employee Experience noch besser zu gestalten und zu stärken. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Optimierung unseres Außenauftritts auf Social-Media-Kanälen und Homepages sowie die intensivierte Kooperation mit Hochschulen.
Wie unter Kriterium 3 erklärt, ist die Einbindung unserer Mitarbeitenden für uns ein wesentliches Erfolgskriterium im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Dies geschieht über direkte Partizipationsmöglichkeiten in unserem Nachhaltigkeitsteam, aber auch über Workshops auf Bereichs- und Abteilungsebene.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Für die NürnbergMesse sind Diversität und Chancengleichheit von strategischer Bedeutung. Denn sie ist davon überzeugt, dass eine vielfältige Belegschaft sowie eine partnerschaftliche Unternehmenskultur wichtige Erfolgsfaktoren sind. Um langfristig den Anforderungen und Bedürfnissen ihrer Kunden hinsichtlich Wissen, Kenntnissen und kultureller Hintergründe gerecht zu werden, gilt es, diese auch im Unternehmen abzubilden. Diversität bedeutet für uns, die Vielfalt, Einstellungen, Stärken, Fähigkeiten, Perspektiven und Eigenschaften der Mitarbeitenden und Geschäftspartner bestmöglich zu nutzen, indem sie für Kreativität, Innovation und Geschäftserfolg gewinnbringend eingesetzt werden. Deshalb wollen wir im Jahr 2022 ein umfassendes Konzept zum Thema „Diversität“ vorlegen, das insbesondere das Bewusstsein für Kulturen, „Mindset“ und Generationen stärken soll.
In allen genannten Aspekten grundlegend ist für uns ein partnerschaftlicher Umgang, so wie er in unseren Kernwerten definiert ist. Jegliche Form der Diskriminierung lehnen wir entschieden ab, was klar in unseren Grundsätzen verankert und für alle unsere Mitarbeitenden verbindlich ist. Wir erwarten von ihnen eine vorurteilsfreie Haltung und gegenseitigen Respekt.
Die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig flexible Arbeitsmodelle sind. Auch nach ihr werden wir mobiles Arbeiten, flexible Arbeitszeiten und individuell zugeschnittene Teilzeitmodelle beibehalten, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu stärken. In diesem Sinne wollen wir auch das Beratungs- und Serviceangebot zur Unterstützung der Beschäftigten bei akutem Betreuungs- oder Pflegebedarf in der Familie fortführen.
Auch das Angebot zahlreicher Benefits in Form von finanziellen Sozialleistungen wie einen Fahrtkostenzuschuss oder Weihnachtsgeld sowie Mitarbeiterrabatte oder Arbeitgeberdarlehen werden wir aufrechterhalten. Darüber hinaus sind wir bestrebt, bis 2025 die Gehaltsbänder mit Blick auf die Verantwortungsstufen zu überarbeiten und eine neue Ausgestaltung der Prämienzahlungen vornehmen.
Zentrale Bedeutung im Rahmen unserer Diversitätspolitik kommt der gezielten Förderung von Frauen zu. Es ist deshalb das erklärte Ziel, den Anteil an weiblichen Führungskräften im Unternehmen kontinuierlich auszubauen, um Chancengleichheit im Unternehmen weiter zu stärken. Gegenwärtig liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat der NürnbergMesse GmbH bei 22 %, womit das Erreichen der von der Gesellschafterversammlung festgelegten Zielgröße von 25 % zum 31.12.2023 näher rückt.
Über wenig Umsetzungsmöglichkeiten verfügt die NürnbergMesse auf der Ebene der Geschäftsführung (gegenwärtiger Frauenanteil: 0 %), da sie aus zwei Personen besteht und Gesellschafter wie Aufsichtsrat Kontinuität in der Unternehmensleitung anstreben. Deshalb wurde die Zielgröße bis zum 31.12.2023 auf den bestehenden Anteil festgesetzt. Aber auch hier unterstützt die Gesellschafterversammlung eine umfassende Berücksichtigung von Frauen im Falle von Neubesetzungen nachhaltig.
Auf der zweiten Führungsebene der NürnbergMesse GmbH betrug der Frauenanteil zum 31.12.2021 rund 10 % (Group: 21 %). Die nachfolgende Ebene der Abteilungs-/Fachgebietsleitungen verzeichnet bereits einen Anteil von 38 %. Über alle Ebenen hinweg soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen bis 2025 von gegenwärtig 32 % auf 40 % gesteigert werden. Einen wichtigen Baustein stellt dabei das Mentoring-Programm „Jump“ zur Förderung des weiblichen Führungsnachwuchses dar. Seit dem Start des Programms im Jahr 2016 ist es gelungen, den Anteil weiblicher Führungskräfte um 66 % zu erhöhen. Dieser Erfolg ist Motivation genug, „Jump“ in den kommenden Jahren kontinuierlich fortzuführen und auszubauen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Entscheidend für unseren und ihren Zukunftserfolg ist die fortwährende Weiterbildung unserer Mitarbeitenden. So wollen wir allen unseren Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich an mindestens vier Arbeitstagen pro Jahr weiterzubilden. Eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Förderung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen (Studiengänge, fachliche Weiterbildungen etc.) geht damit Hand in Hand.
Für die Sicherung unserer Zukunftsfähigkeit ist auch ein professionelles Talent-Management entscheidend. Um die Führungskräfte von morgen besser zu erkennen und zu entwickeln, werden wir den Prozess „Mitarbeitergespräch“ überarbeiten, um eine ganzheitliche Einschätzung von Potenzial und Leistung zu ermöglichen.
Zukunft zu sichern, verlangt ebenfalls eine strategische Ausbildung und hohe Ausbildungsqualität. Deshalb wollen wir unsere Ausbildungszahlen auf hohem Niveau halten und mindestens zehn Auszubildende und fünf Studierende dualer Studiengänge jährlich einstellen. Mindestens 50 % von ihnen sollen nach erfolgreichem Abschluss übernommen werden, denn wir wollen erfolgreichen Nachwuchs an uns binden.
Von unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie den von uns angebotenen Produkten oder Dienstleistungen gehen keinerlei Risiken auf die Qualifizierung unserer Mitarbeitenden aus - im Gegenteil. Die Dynamik unserer Tätigkeit, unsere Innovationskraft und die internationale Ausrichtung unseres Unternehmens eröffnen vielfältige Möglichkeiten im Hinblick auf Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Arbeitsbedingte Verletzungen
- meldepflichtige Wegeunfälle: 1
- Arbeitsunfälle: 3
Arbeitsbedingte Erkrankungen:
- Zahl der Personen, die das betriebliche Eingliederungsmanagement in Anspruch genommen haben: 21
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein fester Bestandteil unseres Unternehmens. Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit, ist für uns ein Mindestmaß und auch eine Selbstverständlichkeit an allen Standorten. Zudem wollen wir den Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit unserer Beschäftigten kontinuierlich stärken. Bereits 2022 soll es neue Trainingsangebote zum Thema „Mindfullness“ (Achtsamkeit, Wellbeing) geben. Aber auch der medizinische Gesundheitsschutz spielt eine wichtige Rolle. So wollen wir das Angebot an Schutzimpfungen (Grippeschutzimpfung 1x pro Jahr, COVID-19) und allgemeinen Sehtests (3 bis 4x pro Jahr) in Abstimmung mit Betriebsärzten erweitern.
Der quartalsweise tagende Arbeitsschutzausschuss der NürnbergMesse organisiert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz Beteiligten, insbesondere der Sicherheitsfachkräfte, dem Betriebsrat und den Betriebsärzten untereinander. Ziel des Ausschusses ist der Schutz der Mitarbeitenden vor Gefahren. Aus der Analyse des Unfallgeschehens und der Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig Gegenmaßnahmen entwickelt, angestoßen und umgesetzt.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Weiterbildungstage pro Mitarbeitenden: 1,5
Weiterbildungskosten pro Mitarbeitenden: € 291
Wir verweisen darauf, dass die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden bedingt durch die Corona-Pandemie im Jahr 2021 stark eingeschränkt waren. Eine Aufschlüsselung der Weiterbildungstage nach Geschlecht und Angestelltenkategorie nehmen wir gegenwärtig nicht vor. Für uns geeignete Methoden zur Differenzierung der Weiterbildung im Rahmen unserer Frauenförderung evaluieren wir.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Wir verweisen für die entsprechenden Angaben auf das Kriterium 15.
Die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrates ist hier einsehbar: https://www.nuernbergmesse.de/de/unternehmen/nuernbergmesse-group/aufsichtsrat. Der Frauenanteil dort liegt gegenwärtig bei 22 %, womit das Erreichen der von uns definierten Zielgröße von 25 % zum 31.12.2023 näher rückt.
Auf der zweiten Führungsebene der NürnbergMesse GmbH betrug der Frauenanteil zum 31.12.2021 rund 10 %. Die nachfolgende Ebene der Abteilungs-/Fachgebietsleitungen verzeichnet bereits einen Anteil von 38 %. Über alle Ebenen hinweg soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen bis 2025 von gegenwärtig 32 % auf 40 % gesteigert werden. Eine weitere Differenzierung der Angestellten pro Angestelltenkategorie nach Diversitätskategorien nehmen wir noch nicht vor.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Berichtsjahr 2021 ebenso wie in den Vorjahren gab es keine gemeldeten Fälle von Diskriminierung.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die NürnbergMesse bekennt sich uneingeschränkt zur Achtung der Menschenrechte. Hierbei beziehen wir uns auf die Prinzipien des UN Global Compact, aber auch den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Bedingt durch unsere Geschäftstätigkeit sehen wir keine unmittelbaren Risiken von Menschenrechtsverletzungen in unserer Wertschöpfungskette. Bisher lagen uns keine Fälle von Menschenrechtsverletzungen in jedweder Form vor. Deshalb stellt dieser Aspekt kein wesentliches Thema unserer Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Allerdings wollen wir potenzielle Risiken für die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen unserer Beschaffung reduzieren; auch wenn aufgrund unseres Geschäftsmodells und unseres Tätigkeitsbereiches hier keine erheblichen Risiken zu erwarten sind, da wir nahezu keine Vorleistungen aus dem produzierenden Gewerbe beziehen.
Um dennoch mögliche verbleibende Risiken zu adressieren, werden wir entsprechende Kriterien zum Bestandteil unserer Lieferantenauswahl und -bewertung machen. So werden wir im Jahr 2022 einen standardisierten Prozess zur Geschäftspartnerprüfung im Hinblick auf soziale Kriterien etablieren. Darauf aufbauend werden wir unsere erste Sanktionslistenprüfung von Geschäftspartnern durchführen. Die Zahl dieser Prüfungen wollen wir bis 2025 auf 30% erhöhen. Auch werden wir ab 2022 neue Lieferanten anhand sozialer Kriterien bewerten bzw. auf soziale Auswirkungen ihrer Tätigkeit überprüfen. Im ersten Jahr haben wir das Ziel, 10 % unserer neuen Lieferanten zu prüfen, um Erfahrungswerte zu sammeln. Diese Zahl wollen wir schrittweise bis auf 90 % im Jahr 2025 steigern.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die NürnbergMesse führte 2021 keine Investitionen durch, die unter Menschenrechtsaspekten zu prüfen gewesen wären.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Überprüfung des Geschäftsstandortes in Nürnberg wurde 2021 ohne registrierte Fälle von Menschenrechtsverletzungen durchgeführt. Für ausländische Standorte ist eine solche Überprüfung zukünftig geplant.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Im Berichtsjahr 2021 fand noch keine Überprüfung neuer Lieferanten im Hinblick auf soziale Kriterien statt. Wie wir runter Leistungsindikator 17 berichtet haben, ist die Sicherstellung von werte- und normbasiertem Handeln bei unseren Partnern und Lieferanten das erklärte Ziel der NürnbergMesse. So werden wir voraussichtlich im Jahr 2022 unseren neuen Lieferantenkodex in das Beschaffungssystem der NürnbergMesse einbinden, um die Standards und Praktiken rechtsverbindlich zu verankern, deren Einhaltung wir von unseren Vertragspartnern erwarten.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Damit es uns gelingt die von unseren Partnern erwarteten hohen sozialen, ökologische und Governance-Standards in unserer Lieferkette zu gewährleisten, werden wir die internen Prozesse zur Prüfung unserer Geschäftspartner erweitern und unter anderem risikobasierte Sanktionslistenprüfungen durchführen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die NürnbergMesse ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Metropolregion Nürnberg. Wir sehen es als unsere Aufgabe, zu ihrer sozio-ökonomischen Entwicklung einen Beitrag zu leisten. Mit über 500 Mitarbeitenden sind wir einer der größten und beliebtesten Arbeitgeber der Region. Aber auch an unseren ausländischen Standorten in China, Nordamerika, Brasilien, Indien, Italien, Österreich und Griechenland verstehen wir uns als guter „Corporate Citizen“, der zur gesellschaftlichen Wohlfahrt beiträgt.
Im Jahr 2019 hat die NürnbergMesse 176 Veranstaltungen in Nürnberg und weltweit durchgeführt, an denen über 35.000 Aussteller und über 1,4 Mio. Besucher teilgenommen haben – die meisten davon in Nürnberg. Die dadurch entstehenden Verbundeffekte für die regionale Wirtschaft sind enorm, insbesondere für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, für Transportdienstleister, kulturelle Einrichtungen und den weiteren Einzelhandel. So generierten die NürnbergMesse und ihre Veranstaltungen laut den Berechnungen des ifo Instituts in den Jahren vor der Corona-Pandemie deutschlandweit jährlich Kaufkrafteffekte von rund 1,93 Mrd. EUR und ein Steueraufkommen von über 365 Mio. EUR und sicherten rund 15.600 Arbeitsplätze. Ziel ist es, nach der Pandemie an diese Dimension der regionalökonomischen Effekte anzuknüpfen.
Ein Schwerpunkt unserer Regionalförderung liegt in der Kooperation mit Hochschulen. Zusammen mit Universitäten wie zum Beispiel der FAU Erlangen-Nürnberg oder der Otto-Friedrich-Universität Bamberg führen wir zahlreiche Projekte im Bereich der Nachhaltigkeit durch und schaffen dadurch eine Win-Win-Situation. Wir profitieren dabei von wissenschaftlichem Know-how, während unsere Partner neue Konzepte in der Praxis verproben und Studierende vermitteltes Wissen praktisch anwenden können. Auch mit der Campus M University pflegen wir eine enge Kooperation mit dem Ziel, das Messewesen noch besser zu erforschen.
Auch im Rahmen unseres gesellschaftlichen Engagements wählen wir einen partnerschaftlichen Ansatz. Bereits seit 2015 kooperieren wir mit AFB Social & Green und spenden ausgemusterte Hardware an die gemeinnützige GmbH, die einer der größten Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung ist.
Zudem unterstützen wir die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Mitarbeitenden. Insbesondere die direkte Nachbarschaft an unserem Standort in Nürnberg-Langwasser bietet zahlreiche wertvolle CSR-Ansätze. In Abstimmung mit dem benachbarten Bürgerverein Langwasser wurde deshalb vereinbart, dass die NürnbergMesse gezielt vor Ort Aktionen, Projekte und Arbeitskreise unterstützt, indem sie ihre Mitarbeitenden auf diese bestehenden Angebote hinweist. Als Anerkennung wird das Engagement mit einem Tag Sonderurlaub pro Jahr gefördert. Neben Projekten in Kooperation mit dem Bürgerverein Langwasser werden auch regelmäßige, ehrenamtliche Tätigkeiten der Beschäftigten belohnt, die sie bereits jetzt oder künftig in ihrer Freizeit in sozialen, karitativen oder religiösen Vereinen oder Organisationen ausüben.
Im Rahmen der Metropolregion Nürnberg engagiert sich die NürnbergMesse in diversen Projekten, um die Region in ihrer Wahrnehmung zu stärken und für potenzielle Arbeitnehmende attraktiv zu machen. Auch als Fördermitglied des neu geschaffenen Fonds für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V. will die NürnbergMesse künftig aktiv Projekte in der Region unterstützen, die zur Reduktion des CO2-Ausstoßes oder zur Förderung der Biodiversität beitragen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Für die entsprechenden wirtschaftlichen Kennzahlen verweisen wir auf unseren Lagebericht aus dem Jahr 2021. Die durch die NürnbergMesse und ihre Veranstaltungen deutschlandweit jährlich generierten Kaufkrafteffekte beliefen sich als Durchschnitt der Jahre 2018/2019 nach Berechnungen des ifo Instituts auf rund 1,93 Mrd. EUR. Zum besseren Verständnis wählen wir hier bewusst die Jahre 2018/ 2019, um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Verwerfungen zu bereinigen.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die NürnbergMesse als Unternehmen in öffentlicher Hand tätigt keinerlei Parteispenden oder ähnliche Formen der Einflussnahme. Dies ist in unseren Konzernrichtlinien festgeschrieben.
Unsere Interessen als Messegesellschaft werden auf nationaler Ebene vor allem durch den übergeordneten Verband AUMA (Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.) sowie auf internationaler Ebene durch den Weltmesseverband UFI und den europäischen Verband großer Messezentren EMECA vertreten. Diese Verbände sind unsere wichtigsten Interessenvertretungen u.a. in der weltweiten Politik.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die NürnbergMesse tätigt weder im In- noch im Ausland Parteispenden oder Sachzuwendungen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die konsequente Einhaltung geltenden Rechtes und wertegeleitetes Handeln sind ein Fundament unserer unternehmerischen Aktivität an allen unseren Standorten. Diskriminierendes Handeln egal in welcher Form hat in unserem Unternehmen, das von Offenheit und Internationalität geprägt ist, keinen Platz. Wir verfügen über eine Konzernrichtlinie, die auf den Prinzipien des Ehrbaren Kaufmanns und des United Nations Global Compact basiert. Um Integrität und Compliance sicherzustellen, prüfen wir sie fortlaufend auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit hin.
Die Verantwortung für die Themen Integrität und Compliance liegen bei unserem Chief Compliance Officer, der sich dazu in regelmäßigen Abständen mit unserer Geschäftsführung austauscht. Da viele der Themen unmittelbar unsere Mitarbeitenden betreffen, findet zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem Bereichsleitenden für Corporate Affairs (Corporate Communications, HR, Legal) statt.
Um Integrität und Compliance, insbesondere im Hinblick auf Korruption, sicherzustellen, prüfen wir die Compliance-Systeme unserer Tochtergesellschaften seit 2020 auf deren Angemessenheit hin. Im Jahr 2020 wurden dabei die Systeme von 2 Tochtergesellschaften überprüft und keine Defizite festgestellt. Dies gilt auch für das Jahr 2021. Bis 2025 werden wir die Überprüfung der Angemessenheit auf alle 9 Tochtergesellschaften ausdehnen. Zudem prüfen wir nicht nur die Angemessenheit, sondern auch die Wirksamkeit der Systeme. Auch hier wollen wir bis 2025 alle Tochtergesellschaften entsprechend prüfen.
Um Korruption über unsere Unternehmensgrenzen hinaus auch in unserer Wertschöpfungskette zu bekämpfen, binden wir ab 2022 Antikorruptionsklauseln in Verträge und AGBs ein. Insbesondere durch Neuabschlüsse werden wir so die Zahl der Vertragsbeziehungen auf Basis entsprechender Klauseln kontinuierlich steigern. Unser Ziel für das Jahr 2022 ist, dass 10 % aller unserer Verträge entsprechende Klauseln beinhalten. Bis 2025 wollen wir diese Zahl auf 80 % ausdehnen.
Gleichsam überarbeiten wir auch unseren Code of Conduct in regelmäßigen Abständen, denn auch hier ist es aufgrund der großen Dynamik und der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen notwendig, unseren Mitarbeitenden einen zeitgemäßen Leitfaden an die Hand geben zu können.
Unser Code of Conduct macht zu folgenden Themen verbindliche Vorgaben für unsere Mitarbeitenden: Geschenke, Bewirtungen und Einladungen mit dem Fokus auf Korruptionsprävention und Dokumentationspflichten, Reiserichtlinien und Spesenabrechnungen, Beschaffungs- und Einkaufsrichtlinien mit Fokus auf Vergabeprozesse, Wertgrenzen und Rechnungsprüfung. Mögliche Verstöße werden von unserem Chief Compliance Officer untersucht und bei Bestätigung von Verdachtsfällen entsprechend geahndet.
Um Mitarbeitende entsprechend zu sensibilisieren, ihnen notwendiges Wissen zu vermitteln und Handlungsorientierung zu geben, stellen wir für unsere Mitarbeitenden ausgewählte Schulungen zur Verfügung und und planen als Ergänzung eLearning-Angebote. Denn es ist uns wichtig, dass Werte und Normen keine „Papiertiger“ bleiben, sondern aktiv im betrieblichen Alltag gelebt werden. Zudem machen wir das Thema Werte- und Compliance-Management durch eine umfassende Kommunikation im Intranet greifbar.
Doch auch über unsere Unternehmensgrenzen hinaus sind wir bestrebt, werte- und normbasiertes Handeln zu fördern und durchzusetzen. So werden wir voraussichtlich im Jahr 2022 unseren Lieferantenkodex in unser Beschaffungssystem einbinden, um die Einhaltung von Gesetzen und Standards umfassend zu berücksichtigen. Wir sind bestrebt, hohe soziale, ökologische und Governance-Standards auch in unserer Lieferkette zu etablieren. Gleichzeitig werden wir die Prozesse zur Prüfung unserer Geschäftspartner erweitern und risikobasierte Sanktionslistenprüfungen durchführen.
Große Bedeutung im Zuge des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens kommt dem Datenschutz und der IT-Sicherheit zu. Die fortschreitende Digitalisierung in allen Unternehmensbereichen als Treiber von Innovation macht deren konsequente und umfassende Gewährleistung zu einem wichtigen Baustein unternehmerischer Verantwortung.
Dieser „Corporate Digital Responsibility“ kommen wir nach, indem wir ein angemessenes und rechtskonformes Datenschutzniveau im Sinne der EU-DS-GVO in unserer Organisation etabliert haben, das wir kontinuierlich überprüfen und erweitern. Auch die regelmäßige Schulung von Mitarbeitenden spielt hier eine tragende Rolle, um sicherzustellen, dass die Vorgaben in den betroffenen Unternehmensbereichen entsprechend angewendet werden.
Was die IT-Sicherheit betrifft, gewährleisten wir einen reibungslosen, sicheren und gesetzeskonformen Einsatz der IT Systeme unter konsequenter Beachtung und Einhaltung der drei übergeordneten Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Dazu werden wir im Jahr 2022 eine neue und umfassende IT-Sicherheitsrichtlinie für das gesamte Unternehmen ausarbeiten und implementieren.
Insgesamt verstehen wir unser Werte- und Compliance-Management als integralen Bestandteil unseres Risikomanagements, das uns hilft, wirtschaftliche, rechtliche und Reputationsrisiken zu reduzieren und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und zum Erfolg unseres Unternehmens leistet.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Im Jahr 2021 wurden zwei Anti-Korruptionsprüfungen bei der Muttergesellschaft durchgeführt. Die Tochtergesellschaften wurden diesbezüglich bislang nicht geprüft. Im Rahmen der bei diesen Prüfungen durchgeführten Due Diligence wurden keine Korruptionsrisiken festgestellt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden keine öffentlichen rechtlichen Verfahren gegen die NürnbergMesse in Zusammenhang mit Korruptionsvorfällen eingeleitet.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Der NürnbergMesse wurden im Jahr 2021 keine Bußgelder oder nicht-monetären Sanktionen auferlegt.