14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte erfolgt in der plenum AG durch die Führungskräfte. Des Weiteren steht allen Mitarbeitenden der Betriebsrat als Möglichkeit zur Beschwerdeführung zur Verfügung. Von Seiten der Organisation werden Sicherheitsmaßnahmen, sowie der Gesundheitsschutz durch den Arbeitsssicherheits-Ausschuss organisiert und überwacht.

Die beiden Organe Betriebsrat und Arbeitssicherheitsausschuss sind für die konkreten Maßnahmen zuständig und stehen allen Mitarbeitenden offen. Aktuell existiert keine dezidierte Strategie für die Nutzung externer Standards, die nicht Teil der gesetzlichen Vorgaben sind.

Die Mitarbeitenden können sich in dezidierten Teams am Nachhaltigkeitsmanagement der Organisation beteiligen. Diese Teams stehen allen Mitarbeitenden zur Beteiligung offen. Sie berichten an Partner bzw. die Geschäftsführung.

Die Mitarbeitenden der plenum AG sind in der DACH Region (Deutschlang, Österreich und Schweiz) tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden sowohl die Deutschen Gesetze und Regelungen als auch die des Gastlandes umgesetzt.

Zum Berichtszeitraum werden keine entsprechenden Risiken für die Arbeitnehmerrechte aus unserer Arbeit oder der Geschäftstätigkeit wahrgenommen. Dies ergibt sich aus unserer Sicht aus der direkten Einbindung der oben genannten Organe, die die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte direkt überwachen können. Durch die Teilnahme der Mitarbeitenden in diesen Organen ist ein niederschwelliger Zugang für alle gewährleistet. Hierdurch können Risiken direkt erkannt und adressiert werden.

In 2023 wird eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die mit entsprechenden Zielen für die einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte korrespondiert. 


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Chancengerechtigkeit ist implizit in unseren Werten verankert. Im Berichtszeitraum existieren gleichwohl noch keine ausformulierten Ziele und konkreten Umsetzungen für die Chancengleichheit. Daher existiert noch keine Kontrolle zur Zielerreichung.
Im Rahmen der Umsetzung von Organisationsentwicklungsmaßnahmen wird eine Strategie für das Thema Chancengleichheit entwickelt, diese soll in 2023 fertig gestellt werden.

Für die Integration neuer Mitarbeiter sind zwei wesentliche Maßnahmen umgesetzt. Zum einen ist ein strukturierter Onboarding Prozess mit klaren Verantwortlichkeiten definiert und zum anderen werden neuen Mitarbeitern Mentoren zugeordnet, die diesen in der Onboardingphase, aber auch im weiteren Verlauf neben den zugeordneten Personalverantwortlichen Orientierung in der Organisation bieten.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Für die Qualifizierung der Mitarbeitenden existieren Ziele hinsichtlich der Teilnahme an Schulungen / Trainings und dem Erreichen bestimmter Qualifizierungen. Diese werden pro Level festgelegt und von der SU Personalentwicklung, zusammen mit den Personalverantwortlichen entwickelt und überwacht.

Es existiert ein Qualifizierungsprogramm für Mitarbeitende bis zum Level Manager. In diesem werden grundständige, allgemeine Qualifizierungen durchgeführt. Für diese werden die Mitarbeitenden freigestellt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit fachspezifische, individuelle Schulungen zu mit den Personalverantwortlichen zu vereinbaren. Aktuell existiert noch kein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). 
Die Themen Digitalisierung und Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels sind Schwerpunkte unserer Arbeit, somit führen wir hierzu inhouse Qualifizierungen durch.

Im Berichtszeitraum konnten 31 Schulungsevents, unter Einhaltung der Covid-2-Schutzmaßnahmen, durchgeführt werden. Dies entspricht den angestrebten Zielen der Personalentwicklung.

Die plenum AG sieht die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden als wesentlichen Teil ihres Potenzials an. Daher haben Qualifizierungen einen sehr hohen Stellenwert für die Organisation. Auf Grund der Volatilität der Märkte, die von uns betreut werden, ist die Aktualisierung der Qualifizierungsinhalte eine relevante Maßnahme, um das Risiko veralteter / nicht mehr benötigter Qualifizierungen entgegenzugehen.
Ziel unseres breiten Schulungsangebotes, welches regelmäßig aktualisiert wird, ist die Beschäftigungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeitenden sicherzustellen und diese auch langfristig sicherzustellen.



Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Zu GRI SRS-403-9:
Für den Berichtszeitraum teilen wir die folgenden Angaben mit:
a.
i.: Fehlanzeige
ii.: Fehlanzeige
iii.: Fehlanzeige
iv.: Keine Dokumentation der Arten, da Fehlanzeige bei den Unfällen
v.: Auf Grund des Modells der Vertrauensarbeitszeit erfolgt keine Erfassung der absoluten Arbeitsstunden
b.  
Bei der plenum AG sind keine nicht angestellten Mitarbeitenden beschäftigt.

Zu GRI SRS-403-10:

Für den Berichtszeitraum teilen wir die folgenden Angaben mit:
a.
i.: Fehlanzeige
ii.: Fehlanzeige
iii.: Fehlanzeige
b. 
Bei der plenum AG sind keine nicht angestellten Mitarbeitenden beschäftigt.



Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die plenum AG hat für den Berichtszeitraum keine Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind.
 
Für angestellte Mitarbeitende gelten die folgenden Aussagen:
a.: Die Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss (ASA) durchgeführt. Informationen erhalten die Mitarbeitenden über das Intranet, das für alle Mitarbeitenden zugänglich ist.

b.: Die plenum AG verfügt an den Standorten Frankfurt und München über einen Arbeitssicherheits-Ausschuss (ASA), der sich nach Vorgabe des §11 ASiG u.a. aus Vertreterinnen und Vertretern der Geschäftsführung und der Mitarbeitenden zusammengesetzt ist.
Dieser tritt 1 x pro Quartal zusammen. Er berät die Geschäftsleitung in allen Belangen der Arbeitssicherheit. Mitarbeitende können sich direkt an die Vertreterinnen und Vertreter des ASA wenden.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die plenum AG bietet allen Mitarbeitenden bestimmte Schulungen pro Level (Angestelltenkategorie). Diese werden mindestens einmal im Jahr angeboten und sollen von den Mitarbeitenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt besucht werden.
Des Weiteren können Mitarbeitende individuelle Schulungen besuchen, diese werden mit den Vorgesetzten direkt abgestimmt.
Für die Kennzahlen werden ganztägige Schulungen pauschal mit acht Zeitstunden berechnet, kurze untertätige Schulungen mit zwei Zeitstunden.

Die untenstehenden Tabellen geben die absoluten Kontaktstunden (in h) an und die Anzahl an Schulungen an. Im Berichtszeitraum hatten wir insgesamt 395 Schulungsplätze belegt und dadurch 2.416 Kontaktstunden Aus- und Weiterbildung geleistet. 

Schulungen 2021 (Kontaktstunden) Männlich Weiblich Gesamt
Consultant 180 - 180
Senior Consultants 836 542 1.378
Expert - - -
Manager 490 212 702
Verwaltung - 4 4
Senior Expert 62 - 62
Senior Manager 30 - 30
Partner 22 8 30
Managing Partner 30 - 30
Vorstand - - -
Gesamtergebnis 1.650 766 2.416


Anzahl der
Schulungsplätze 2021
Männlich Weiblich Gesamt
Consultant 33 - 33
Senior Consultants 136 88 224
Expert - - -
Manager 71 28 99
Verwaltung - 2 2
Senior Expert 13 - 13
Senior Manager 9 - 9
Partner 5 1 6
Managing Partner 9 - 9
Vorstand - - -
Gesamtergebnis 276 119 395

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a.
i. Management Board: 100 % männlich; Aufsichtsrat: 100 % männlich
ii. Management Board: 0% 30 -50 Jahre alt,100% über 50 Jahre alt; Aufsichtsrat: 0% 30 -50 Jahre alt, 100% über 50 Jahre alt
iii. Im Berichtszeitraum erfolgte keine Erhebung eines weiteren Merkmals
 
b.
i. &ii. s. Tabelle unten
 
iii. Im Berichtszeitraum erfolgte keine Erhebung eines weiteren Merkmals
 
Anmerkung: Die Zahlen der Mitarbeitenden sind inkl. RFC, die beiden RFC Geschäftsführer sind allerdings nicht zugeordnet, da aktuell nicht Teil des MBs (2x männlich 1x30-50 und 1x>50)


Level Männlich Weiblich Sonstige < 30 jahre 30 – 50 Jahre > 50 Jahre
Managing Partner 6 0 0 0 0 6
Verwaltung 1 12 0 2 7 4
Partner 9 4 0 0 6 7
Senior Manager / Senior expert   26 0 0 0 3 23
Manager / Expert 22 6 0 2 17 9
Senior Consultant 16 10 0 13 11 2
Consultant 12 1 0 11 2 0
Aushilfen  3 5 0 8 0 0

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Für den Berichtszeitraum lagen keine bekannten Diskriminierungsvorfälle vor, somit wurden auch keine Vorfälle geprüft und Abhilfepläne umgesetzt.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Aktuell existiert für das Thema Menschenrechte keine Zieldefinition bzw. keine Ziele. Daher entfallen auch Strategie und Maßnahmen. Daher existiert auch keine Überwachung der Zielerreichung.

Im Rahmen des Aufbaus des Nachhaltigkeitsmanagements wird das Thema Menschenrechte, sowohl innerhalb unserer Organisation als auch bezogen auf Zulieferer, Dienstleister und Partner, aufgenommen und bewertet.

Auf Grund der Nutzung von Standardprodukten in den Lieferketten der plenum AG, können Anbieter und Lieferanten gewechselt werden. Daher ist ein Wechsel des Lieferanten, beispielweise durch Verletzung der Arbeitnehmerrechte, weniger kritisch für plenum. Kritischer sind allgemeine Risiken in den Lieferketten der Dienstleister und Lieferanten, wie Menschenrechtsverletzungen bei der Rohstoffgewinnung. Dieses Risiko kann in der Zukunft nur durch Compliance-Erklärungen der Lieferanten reduziert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Auf Grund unserer, in der DACH-Region fokussierten, Arbeit wurden im Berichtszeitraum keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Für den Berichtszeitraum wurde keine strukturierte Prüfung durchgeführt, die außerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt. In 2023 wird eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, in dieser wird auch festgelegt, ob und wenn ja, wie eine strukturierte Prüfung hinsichlich der Menschenrechtsaspekte erfolgt. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Für den Berichtzeitraum erfolgte keine strukturierte Prüfung der Lieferanten auf soziale Kriterien. Auch hierfür wird in der Nachhaltigkeitsstrategie in 2023 festgelegt, ob und wenn ja, wie eine Bewertung der Lieferanten erfolgt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Für den Berichtszeitraum erfolgte keine strukturierte Prüfung der Lieferkette auf soziale Auswirkungen. Hier ist ebenfalls auf die zu erstellende Nachhaltigkeitsstrategie in 2023 zu verweisen. Diese wird festlegen, ob und wenn ja, wie eine Überprüfung zu erfolgen hat.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Aktuell existiert hierfür keine übergeordnete Governance, diese wird mit dem Aufbau des Nachhaltigkeitsmanagements geschaffen.

Die plenum AG unterstützt soziale Projekte, wie "Aktion Mensch" oder Kinderhospiz Bärenherz in Wiesbaden sowie das Atelier Goldstein, eine inklusive Kunsteinrichtung für Menschen/Künstler mit Beeinträchtigungen der Lebenshilfe Frankfurt. 
Wir engagieren uns  regional und Übernehmen Verantwortung im Sinne der Corporate Social Responsibility. Wir planen für die Zukunft 'Social Days' durchzuführen, bei denen sich unsere Mitarbeitenden in sozialen Projekten engagieren können.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert kann dem aktuellen Geschäftsbericht (S. 9ff.; S. 26ff.) der plenum AG entnommen werden.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die plenum AG nimmt die Gesetzgebungsverfahren zur CSR besonders wahr. Des Weiteren beobachten wir die aktuellen Gesetzgebungsverfahren in den Industrien unserer Kunden.

Die plenum AG übt keinen direkten politischen Einfluss aus. Als Mitglied eines Berufsverbandes nehmen wir an politischen Diskursen Teil.

Im Rahmen des Aufbaus des Nachhaltigkeitsmanagements wird das Thema der politischen Teilhabe aufgenommen und bewertet.

Die plenum AG ist Mitglied des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. Darüber hinaus sind wir nicht im Rahmen von Parteien oder anderen politischen Organisation tätig oder führen entsprechende Zuwendungen durch.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die plenum AG führt keine Spenden an politische Parteien durch.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Es existieren interne Governance Richtlinien wie ein Corporate Governance Codex, Unternehmens- und Führungswerte. Diese werden den Mitarbeitenden im Rahmen der Einführung und kontinuierlich durch Schulungen vermittelt.

Die Umsetzung der Strategie, sowie der Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse obliegt dem Management Board bzw. Den damit beauftragten Support Units für ihre spezifischen Gebiete.

Im Rahmen des Aufbaus des Nachhaltigkeitsmanagements wurde eine neue Support Unit gegründet. Diese SU Compliance soll alle Aspekte der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien zentral koordinieren und operativ umsetzen. Diese SU berichtet direkt an das Management Board.

Die Mitarbeitenden, inklusive der Führungskräfte werden im Rahmen von Schulungen und durch ihre Arbeit an den Themen hierfür sensibilisiert. 

Bisher wurden keine spezifischen Ziele hierzu definiert, daher konnte keine Zielerreichung überprüft werden.

Für den Berichtszeitraum wurde keine strukturierte Risikoprüfung durchgeführt. Mit Einführung der Nachhaltigkeitsstrategie in 2023 wird ein entsprechendes Risikomanagement für Nachhaltigkeitsrisiken entwickelt, welches unter anderem Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten beinhalten wird.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Es existiert eine Antikorruptionsrichtlinie für die plenum Betriebsstätten in Deutschland und in der Schweiz. Diese ist für alle Mitarbeitenden der plenum AG verpflichtend. In Deutschland existieren zwei Betriebsstätten, eine in Frankfurt und eine in München. Es wurden 100% der Betriebsstätten hinsichtlich der Korrputionsrisiken geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Für den Berichtszeitraum sind keine Korruptionsvorfälle aufgetreten.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Die plenum AG war im Berichtszeitraum nicht zur Zahlung von Bußgeldern oder zu nicht-monetären Sanktionen verpflichtet.