14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele
Kreative Freiräume
Wir verstehen uns als Agentur für ganzheitliche Kommunikation mit Fokus auf kreative Konzeptentwicklung. Das erfordert kreative Freiräume, geschaffen durch flexible Arbeitseinteilung. Jeder Mitarbeitende kann also sich also seine Arbeitszeit so strukturieren, wie es am besten zu seinen Aufgaben und seiner erwarteten Leistungserbringung führt.
Arbeitsplätze
Die Arbeitsplätze in der nur in Deutschland unmittelbar tätigen Agentur sind modern und ergonomisch eingerichtet. Ob Mitarbeitende in der Agentur oder von zu Hause aus arbeiten, entscheiden sie selbst beziehungsweise in Abstimmung mit den jeweiligen Vorgesetzten. Wir machen diesbezüglich keine starren Vorgaben, letztendlich zählt die Qualität des Ergebnisses und die Effektivität des jeweiligen Mitarbeitenden.
Selbstverständlich beachten wir alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Arbeits- und Urlaubszeiten, Überstunden, Wochenendarbeit und weitere gesetzliche Regelungen.
Beauftragte
Wir haben intern und für Events Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte und Datenschutzbeauftragte, um die Sicherheit und den Schutz der Agentur und unserer Mitarbeitenden, Kunden und sonstigen Beteiligten zu gewährleisten. Wir haben Arbeitsschutzbeauftragte mit jeweils eigenen Aufgabengebieten und Handlungsberichten. Wir bilden Ersthelfer aus, sowohl innerhalb der Agentur als auch innerhalb unseres Promotorenpools.
Beteiligung von Mitarbeitenden
Ein Nachhaltigkeitsteam von fünf Mitarbeitenden konnte schnell zusammengestellt werden. Über die relevanten Entwicklungsschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Aufstellung wird regelmäßig u.a. im Monday Jam und im Rahmen des Board-Meetings berichtet.
Das Thema gesunde und gleichzeitig umweltbewusste Ernährung der Mitarbeitenden ist in der Agentur ein sich dauernd weiterentwickelndes Thema (vgl. Kriterium 8 Anreizsysteme), bei dem breites Mitspracherecht herrscht.
Internationale Tätigkeit
In regelmäßiger Abstimmung innerhalb des United Agencies Network, einem losen Verbund von Partneragenturen in Europa, vermitteln wir unsere Standards zu Nachhaltigkeit und anderen Themen und erhalten im Gegenzug wertvolle Impulse von unseren Partnern.
Risiken
Wir sind durch die Natur unserer Geschäftstätigkeit an Abgabetermine gebunden. Dadurch bleibt es natürlich nicht aus, dass Dinge bis zur Deadline unter Hochdruck entstehen und daraus kurzfristig Stress und auch Überstunden resultieren. Über eine vorausschauende Personalplanung versuchen wir, dies zu vermeiden. Falls es dennoch dazu kommt, können Überstunden über ein flexibles Arbeitszeitenkonto ausgeglichen werden.
Darüber hinaus sind wir im Bereich Live-Kommunikation auch viel außerhalb der Agentur, zum Beispiel in Veranstaltungslocations beziehungsweise bei Kunden vor Ort, beispielsweise für Promotions, woraus höhere Risiken für Unfälle etc. entstehen. Diese vermeiden wir durch sorgfältige und sicherheitsorientierte Planung. Sollte trotz der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen doch etwas passieren, bietet unsere umfassende betriebliche Haftpflichtversicherung ausreichend Schutz.
Ziele
Ziele wurden im Berichtsjahr wegen der Umfänglichkeit der bereits erfolgten Maßnahmen nicht formuliert, Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen in Kriterium 3 zur Etablierung eines Zielsystems.
→ UN-Nachhaltigkeitsziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele
Angemessene und geschlechterunabhängige Bezahlung
Eine angemessene und geschlechterunabhängige Bezahlung aller Mitarbeitenden sehen wir bei follow red als selbstverständliche Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit an.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wir stellen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern her, indem wir unter anderem einen Kindergartenzuschuss bezahlen und für jedes Kind unter 18 Jahre einen weiteren Tag Urlaub gewähren.
Mit aktuell 71 Prozent Frauenanteil im Unternehmen liegen wir weit über dem Durchschnitt. Uns ist wichtig, für Eltern verschiedene Konzepte zum Wiedereinstieg in der Agentur bereitzustellen, zum Beispiel einen Wiedereinstieg auf Teilzeitbasis. Auf Wünsche nach anderen oder neuen Modellen, die wir bisher nicht aktiv anbieten, gehen wir gern ein, solang es die Geschäftstätigkeit als solche zulässt.
Diversität
Stetig arbeiten wir an der Verbesserung der Chancengleichheit bei follow red. Unser Leitgedanke hier ist, dass jeder, der möchte, seinen Teil beitragen darf – ganz unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter oder sonstigen Hintergründen. Jeder darf sein Können und seine Persönlichkeit in die Arbeitsprozesse und das Alltagsleben der Agentur einbringen. Wir wollen niemanden verändern, aber jeden inkludieren und unterstützen, seine betrieblichen und persönlichen Ziele zu erreichen. Daher ist es für uns auch selbstverständlich, dass Schwerbehinderung keine Barriere für eine Einstellung und erfolgreiche Mitarbeit im Unternehmen darstellt.
Ressourcenplanungstool EasyJob
Unser Ressourcenplanungstool EasyJob lässt täglich nur eine gewisse Zahl an Arbeitsstunden zu, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu überlasten und dauerhaft eine gesunde und leistungsbereite Belegschaft zu fördern.
Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das höchste Gut des Unternehmens, weswegen das Corona-Management einen hohen Stellenwert im Unternehmen einnimmt. Eine von der Agentur organisierte Impfaktion für alle Mitarbeitenden und Angehörigen sowie kostenlose Corona-Antigentests ohne Begrenzung unterstützen die niedrigen Infektionszahlen bei follow red.
Ziele
Ziele wurden im Berichtsjahr wegen der Umfänglichkeit der erfolgten Maßnahmen nicht formuliert, Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen in Kriterium 3 zur Etablierung eines Zielsystems.
→ UN-Nachhaltigkeitsziele 3: Gesundheit und Wohlergehen
→ UN-Nachhaltigkeitsziele 5: Geschlechtergleichheit
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele
Regelmäßige Abstimmungsgespräche
Wesentliche Entwicklungs- und Qualifizierungsschritte erleben unsere Mitarbeitenden tagtäglich entlang ihrer aktiven Arbeit im Unternehmen. Durch regelmäßige Abstimmungsgespräche und eine gelebte Feedback-Kultur stellen wir eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden sicher.
Mitarbeiterentwicklungsgespräche (MEGs)
Ein zentrales Element der Personalentwicklung sind unsere Mitarbeiterentwicklungsgespräche (MEGs). Sie finden jährlich am Ende des Jahres zwischen Mitarbeitenden und ihren Vorgesetzten (Unitleiter) statt und dienen der Reflexion der Leistung des Mitarbeitenden. Die Gespräche werden protokolliert und beinhalten ein ausführliches Feedback beiderseits über die Leistungen in der Vergangenheit und eine gemeinsame Vorstellung über das, was zukünftig an Zielen und Inhalten erreicht werden soll (Zielvereinbarung). Die MEGs werden vierteljährlich nachgehalten und nachjustiert und bei Bedarf an neue oder veränderte Ziele angepasst.
Im Rahmen der MEGs werden auch Fortbildungsmaßnahmen besprochen, die der Mitarbeitende im Verlauf des Jahres in Anspruch nehmen möchte.
follow red Academy
Eine langjährig etablierte Fortbildungsreihe im Haus sind unsere follow red Academies. Sie finden im Durchschnitt circa alle vier Wochen statt. Hier referiert ein fachkundiger Mitarbeitender oder externer Referent über Themen die Gestaltung, Schreiben, Veranstaltungssicherheut, UI/UX und weitere branchenrelevante Themen.
Impulse durch Fachverbands-Mitgliedschaften
Unsere Fachverbands-Mitgliedschaften bieten interessante Themenimpulse in hoher Frequenz. Für jeden Mitarbeitenden bei follow red besteht die Möglichkeit der Teilnahme an solchen Workshops oder Impulsvorträgen. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Vereinbarkeit der Fortbildung mit dem Tagesgeschäft.
„Monday Jam“
In unserem allvierzehntägigen halbstündigen Mitarbeiter-Jour-Fixe „Monday Jam“ zeigen wir regelmäßig Best Practice Cases zur Vermittlung von erfolgreichen Ideen, Konzepten und Umsetzungen als Anregung für die jeweils eigenen Aufgaben.
Risiken
All diese Maßnahmen charakterisiert eine gewisse Konstanz und Regelmäßigkeit und bieten in der Regel kein Potenzial für nennenswerte Risiken.
Ziele
Ziele wurden im Berichtsjahr wegen der Umfänglichkeit der erfolgten Maßnahmen nicht formuliert, vgl. in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen in Kriterium 3 zur Etablierung eines Zielsystems.
→ UN-Nachhaltigkeitsziele 4: Hochwertige Bildung
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
GRI SRS-403-9: 2021: Null.
GRI SRS-403-10: 2021: Null.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Vgl. die Ausführungen zur Verantwortungsübernahme durch alle Mitarbeitenden (Kriterium 5) sowie Kriterium 15.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildungen ist im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung in der Agentur nicht aussagekräftig. Daher wird der Wert nicht ermittelt.
Die Bedeutung der Qualifizierung wird in Kriterium 16 hervorgehoben.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a) Aufgrunddessen, dass wir keinen designierten Kontrollorgane führen, sondern die Kontrolle jedem einzelnen Mitarbeitenden übertragen, können wir hier nicht berichten.
b)
i) 71% Frauenanteil, 29% Männeranteil
ii) unter 30 Jahre alt: 45%; 30-50 Jahre alt: 48%; über 50 Jahre alt: 7%
iii) Null.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
2021: Null
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Einhaltung von Menschenrechten
Unsere Arbeit birgt keine unmittelbaren Risiken oder negative Auswirkungen auf die Wahrung der Menschenrechte (vgl. auch unter „Allgemeine Informationen“ das Geschäftsmodell unserer nur in Deutschland tätigen Agentur).
Für die Kundenprojekte gilt das allerdings nicht. Wir betreuen produzierende Unternehmen und Marken und können deren Geschäftsentscheidungen weder kontrollieren, noch diese für sie treffen.
Strategien und Maßnahmen
Selbstverständlich schauen wir aber auf deren Aussagen hinsichtlich Compliance – indem wir beispielsweise fragen und hinterfragen, deren Corporate Veröffentlichungen lesen und mehr. Gleiches gilt für wesentliche Lieferanten, die wir im Hinblick auf die Erwartungen unserer Kunden in Richtung Nachhaltigkeit zu fordern und zu fördern haben.
Wir versuchen mit bestem Wissen und Gewissen, die Haltung in puncto Nachhaltigkeit unserer Geschäftspartner und Lieferanten zu berücksichtigen, die uns bei internen Abläufen unterstützen.
(Erreichte) Ziele
Das Kriterium ist – unabhängig von der grundsätzlichen Bedeutung – nicht unmittelbar wesentlich für die Geschäftstätigkeit der Agentur, Daher wurden und werden keine Ziele formuliert (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen in Kriterium 3 zur Etablierung eines Zielsystems).
Ansatzpunkte sehen wir im Handlungsfeld Ernährung. So setzen wir beispielsweise im Bereich Lebensmittel auf Fairtrade-Produkte. Hier zu nennen ist z. B. unser Kaffee, den wir bewusst teurer, dafür aber in Bio- und Fairtrade-Qualität einkaufen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Null, vgl. Kriterium 17.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Null, vgl. Kriterium 17.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Null im Hinblick auf Menschenrechte, vgl. zudem Kriterium 17.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Negative soziale Auswirkungen sind in der Lieferkette nicht bekannt, vgl. zudem Kriterium 17.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Strategien und Maßnahmen
Die Region Stuttgart ist geprägt von reichhaltiger Kultur, einer hohen wirtschaftlichen Stärke und einem hohen Maß an Bildung und sozialer Sicherheit. Im internationalen Vergleich ist das ein Privileg. Daher haben wir stets den Anspruch, bei Mitarbeiterevents, gemeinsamen Initiativen und Agentur-Sonderprojekten so zu planen, dass wir dabei auch Unterstützung generieren. Diese soll Menschen (oder Tieren) zu Gute kommen, die es vielleicht nicht leicht haben oder Hilfe benötigen. Ob vom Management initiiert oder durch Mitarbeitende: Vielfach denken wir gerade bei gemeinsamen Agenturinitiativen an Ideen, die helfen – sei es durch Geld, Hilfsgüter oder in Form von Arbeitseinsatz.
Beispiele hierfür sind das Bauen eines Zauns für das lokale Tierheim, Teilnahme an der Aktion ,,Weihnachten im Schuhkarton‘‘, diverse Aktivitäten an Universitäten zur Fortbildung von Studierenden, Weihnachtsfeiern oder andere Aktionen mit Geflüchteten, Teilnahme am Projekt ,,Future for Kids‘‘, Mitwirkung bei der Essensausgabe für Obdachlose in der Vesperkirche, aber auch das private Engagement einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise das Engagement in der Flüchtlingshilfe.
Beide Gesellschafter sind in unterschiedlichen Einrichtungen politisch und gesellschaftlich ehrenamtlich tätig. Dies gilt auch für viele unserer Mitarbeitenden und wenn wir können, fördern wir dies. Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Vereinswesen oder anderweitig sozial und ehrenamtlich engagieren, werden von uns bevorzugt ausgewählt oder angesprochen.
→ UN-Nachhaltigkeitsziel 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Dieser Wert wird aus Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsgründen an dieser Stelle nicht berichtet.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Gesetzgebungsverfahren
Als Agentur mit über 60 überwiegend jungen Mitarbeitenden und namhaften Kunden, die von uns ein verantwortungsbewusstes Handeln erwarten, beachten wir eine Vielzahl an Schnittstellen und Berührungspunkten mit dem Gesetzgeber. Beispielsweise müssen Arbeitsrecht, Zivilrecht und weitere spezifische gesetzliche Vorgaben beachtet werden, wenn es darum geht, Veranstaltungen sicher und gesetzeskonform zu organisieren und zu veranstalten. Hierbei bedarf es viel Erfahrung für die sichere Navigation unseres Unternehmens.
Mitgliedschaften in Branchenverbänden
Wertvolle Impulse erreichen uns täglich durch die Fachverbände GWA und DPRG, in denen wir Mitglied sind. Sie setzen sich auch politisch im erweiterten Sinne für unsere Branche ein z. B. bei Themen wie Gestaltungs- und Ideenschutz (Copyright), Datenschutz (DSGVO), Veranstaltungssicherheit und Arbeitsrecht. Wir wirken aktiv in unseren Fachverbänden mit, indem wir bei Fragen Input geben und unsere Erfahrung teilen.
Initiative Alarmstufe Rot
Während des ersten pandemiebedingten Lockdowns entstand aus unserem Netzwerk der Veranstaltungsszene die Initiative Alarmstufe Rot. Eventagenturen, Konzertbetreiber, Veranstaltungsstätten und viele weitere Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft solidarisierten sich bei der Forderung von Hilfen für eine in besonderer Weise betroffene Branche. Wir haben bei der Initiative Alarmstufe Rot aktiv mitgewirkt, indem wir uns an den Gremiensitzungen beteiligten und den Initiatoren mit Rat und Erfahrung zur Seite standen. Anlässlich einer großen Kundgebung in Berlin waren wir mit Mitarbeitenden von follow red persönlich vor Ort.
Wir sind prinzipiell offen für ein politisches Engagement, solange wir es als sinnvoll und nützlich dem Gemeinwesen gegenüber erachten. Allerdings distanzieren wir uns klar von Anfragen von beispielsweise rechtsextremistisch ausgerichteter Parteien und vergleichbar diskriminierenden oder extremen Einrichtungen. Dafür trägt unser festgeschriebener Einlastungsprozess Sorge.
follow red ist als Agentur nicht Mitglied oder anderweitig aktiv in einer politischen Organisation.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
follow red als Agentur spendet nicht an politische Parteien oder Organisationen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele
Gesetzestreues Verhalten
Seit Gründung der Agentur vor über 35 Jahren ist es Chefsache, auf Recht und Gesetz zu achten. Gesetzestreues Verhalten ist tief in unserer DNA verankert und bildet sich in all unseren Prozessen ab. Nicht zuletzt über unsere Leitlinien, aber auch generell in der täglichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden vermitteln wir allen Mitarbeitenden, dass langfristiger Unternehmenserfolg auf Grundlage eines wertebasierten Verhaltens aufbauen kann.
Selbstverständlich richten auch unsere Kunden regelmäßig die Erwartung an uns, uns juristisch korrekt zu verhalten und uns mit deren Compliance-Richtlinien einverstanden zu erklären. Zusätzlich fordern Stakeholder wie unsere Banken dies ein.
Eine Compliance-Richtlinie im engeren Sinne existiert nicht.
Überprüfung
Über die turnusmäßigen Jahresabschlussarbeiten unseres Wirtschaftsprüfers ist das Arbeiten nach Recht und Gesetz sichergestellt.
Verantwortung
Compliance liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung und im Board, also der zweiten Führungsebene. Hier werden auch Kundengewinnungs- und bindungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten besprochen und verabschiedet. Bei der Umsetzung solcher Maßnahmen achten wir auf korrekte Belegführung der anfallenden Ausgaben, Versteuerung, Dokumentierung usw.
Bei Maßnahmen der Live-Kommunikation, z. B. Corporate Events, beraten wir unsere Kunden, wie sie gesetzeskonform einladen und bewirten können.
Durch diesen regelmäßigen Austausch erfolgt eine fortwährende Sensibilisierung der gesamten Führungsebene.
Risiken
D
a wir wie oben beschrieben die Gesetze und Compliance-Richtlinien beachten, bestehen keine wesentlichen Risiken diesbezüglich in unserer Geschäftstätigkeit.
Ziele
Ziele im Bereich gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten wurden im Berichtsjahr nicht formuliert. Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen in Kriterium 3 zur Etablierung eines Zielsystems.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
2021: Null.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
2021: Null.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
2021: Null.