14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Durch Denken Vorne Consult ist vorwiegend in Deutschland tätig und es werden alle in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten.

Die Berater stehen durch monatliche Team-Meetings sowie Ad-Hoc Abstimmungen und Sparrings in Kontakt sowie finden mindestens einmal monatlich strukturierte Abstimmungsgespräche zwischen jedem Berater und dem Geschäftsführer statt. Unsere komplette Mannschaft ist in den Nachhaltigkeits-Managementprozess integriert.

Neben den beschriebenen Sparrings und Workshops wurden die SDGs

4) Hochwertige Bildung,
12) Nachhaltige/r Konsum und Produktion sowie
07) Bezahlbare und saubere Energie,

wie im Kriterium "Zielsetzung" beschrieben, erarbeitet und den Mitarbeitern kommuniziert.

Im Rahmen unserer Risikoanalyse (zuletzt am 14.01.2022) haben wir festgestellt, dass uns wesentliche Risiken bisher nicht bekannt sind, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus den Geschäftsbeziehungen und Dienstleistungen in Bezug auf negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte ergeben. Darüber hinaus werden derzeit keine weiteren Zielsetzungen im Bereich der Arbeitnehmerrechte geplant. 


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Durch Denken Vorne Consult hält alle gesetzlichen Vorgaben ein. Alle Berater werden gleichbehandelt, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, Behinderung, Religion, Herkunft und sexueller Orientierung. Diskriminierung wird in keiner Weise geduldet und es liegen keine uns bekannten Fälle diesbezüglich vor. Allen Bereichen wird bei uns gleichermaßen und erfolgreich Rechnung getragen.  Unsere Zielsetzung ist daher, unsere Vorgehensweise beizubehalten. 

Wir legen großen Wert auf eine gute und mitarbeiterfreundliche Atmosphäre, die Chancengerechtigkeit im Arbeitsalltag fördert. Daneben orientieren wir uns unseren unter den Leistungsindikatoren 5-7 genannten Leitwerten. Unsere Divise ist ein wertschätzendes, respektvolles, tolerantes und faires Miteinander. Bei der Wahl unserer Mitarbeiter wird darauf geachtet, dass diesen Werten Rechnung getragen wird. 
 
Darüber hinaus bieten wir folgende betrieblichen Leistungen:
Da sich unsere Mitarbeiter aufgrund unserer Betriebsgröße hinsichtlich der Themen Chancengerechtigkeit, Vielfalt und angemessener Bezahlung jederzeit und offen mit der Geschäftsleitung austauschen können, sind unsere Mitarbeitergespräche ausschlaggebend als Zeitpunkte der Zielerreichungsmessung. Unsere Zielsetzungen in diesem Themenkomplex wurden regelmäßig und vollumfänglich erreicht. Daher haben wurde bisher keine Notwendigkeit eines Soll-Ist-Vergleich gesehen. Darüber hinaus sind uns wesentliche Risiken für den Bereich Chancengerechtigkeit, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und aus Dienstleistungen ergeben, nicht bekannt. 


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Wir selbst bieten Fortbildungsangebote an, die das gesamte Berater-Team nutzen kann. Darüber hinaus hat jeder Berater die Möglichkeit, nach Absprache an Weiterbildungsangeboten teilzunehmen, die entweder das eigene Fachgebiet betreffen oder der Kompetenzerweiterung dienen.
So wird zum einen gewährleistet, dass alle Berater einen aktuellen Wissensstand in ihrem Fachgebiet haben und zum anderen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln.
 
Ein wesentliches Risiko hinsichtlich der Qualifizierung unserer Mitarbeiter sind eine möglicherweise zu hohe Auftragslast, die es herausfordernd machen kann, Qualifizierungszeiten und -Intervalle regelmäßig einzuplanen und auch umzusetzen. Aufgrund der Größe und des Geschäftsmodell unseres Unternehmens ist die Dimension der Auftragslast bedingt steuerbar. Fördermaßnahmen in Hinblick auf die demografische Entwicklung sind aufgrund der aktuellen Altersstruktur unserer Beratung nicht erforderlich. 

Zu unseren Leitmotiven gehören die Zufriedenheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter. Die damit einhergehenden Ziele im Hinblick auf Qualifizierung werden in unserem Unternehmen im monatlichen Gespräch zwischen Geschäftsführung und dem Mitarbeiter ständig reflektiert sowie Weiterbildungswünsche und Maßnahmen einmal jährlich (Termin jeweils Mitte Januar) geplant. Inhaltlich wurden die Ziele in Kriterium 3 "Ziele" aufgeführt. 

Auf die Offenlegung von Punkteskalen wird dabei, ebenso wie auf genauere Details zu genutzten Weiterbildungsangeboten, verzichtet, da dies wettbewerbsrelevant ist. 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtszeitraum gab es keinerlei Berufsunfälle, Todesfälle oder berufsbedingte Krankheitsfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Aufgrund der Betriebsgröße ist eine Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz derzeit nicht erforderlich.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Da unsere Berater nicht angewiesen sind, ihre zur externen Weiterbildung genutzten Zeiten zu dokumentieren, wird auch eine Erfassung letzterer nicht als notwendig angesehen. 

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Aufgrund der Größe unserer Beratung sind außer unserer Geschäftsführung keine Kontrollorgane vorhanden. Im Jahresdurchschnitt 2020 bis 2021 waren 5 feste und 5 freie Mitarbeiter bei uns beschäftigt. 








Dadurch, dass wir im Herbst 2022 eine weitere Kollegin in unserem Team begrüßen, wird der Prozentsatz unserer weiblichen Mitarbeiter zum Jahresende einen positiven Schub bekommen. 

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum lagen keinerlei Diskriminierungsvorfälle in unserer Firma und bei unseren Stakeholdern vor. 


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte, ist für uns als Beratung mittelständischer Unternehmen selbstverständlich. Es werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und darüber hinaus keine direkten Lieferanten oder Partner für Produkte und Dienstleitungen außerhalb Deutschlands beauftragt, mit Ausnahme zweier Kooperationspartnerschaften in der Schweiz. Wir gehen daher davon aus, dass sie den gesetzlich geltenden Vorgaben gemäß agieren. 

Als Dienstleistungsunternehmen ist unsere Abhängigkeit in Lieferketten sehr gering bis nicht vorhanden. Die Zielsetzung für unser Unternehmen ist hierbei, dass sollte ein Mitarbeiter oder Partnerunternehmen Menschenrechtsverletzungen anzeigen oder selbst begehen und wir davon Kenntnis erlangen, unsere Gesellschaft entschlossen mit Abhilfe- bzw. Präventionsmaßnahmen reagiert. Diese können die Beendigung einer Geschäftsbeziehung bzw. Aufhebung von Verträgen beinhalten. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Investitionsvereinbarungen, sowohl im Inland als auch im Ausland, in dem gegenseitige Rechte und Pflichten festgehalten werden, wurden von der Gesellschaft bisher nicht getätigt. 

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Unsere Geschäftsstätte in Hilden wird von uns explizit auf die Einhaltung von Menschenrechten überprüft. Unsere Geschäftstätigkeit erfolgt außschließlich aus Deutschland und unserem Standort heraus. Es war daher bisher nicht erforderlich, ein Country-Risk-Mapping oder ähnliche Herangehensweisen in unsere Risikoanalyse mit aufzunehmen. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Im Berichtszeitraum sind keine neuen Lieferanten und Partner hinzugekommen. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Dieser Leistungsindikator ist bei uns nicht relevant, da wir nicht über eine Lieferkette verfügen. Es sind uns darüber hinaus keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen bei unseren Partnern bekannt.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als Unternehmen mit Sitz in Hilden engagieren wir uns in verschiedenen Projekten. 

Unter der Aktion „Durch Müllsammeln Vorne“ säubern wir einmal pro Jahr gemeinsam das Neandertal. Diese Aktion haben wir zuletzt im Frühjahr 2021 durchgeführt.

Jedes Jahr kurz vor Weihnachten unterstützen wir zudem ein Projekt zur Förderung sozial- oder körperlich benachteiligter Menschen mittels einer Spende. Die Wahl des Projektes überlassen wir hierbei unseren Kunden mehrheitlich, indem diese über unseren Newsletter und über unsere Homepage abstimmen können.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Dieser Indikator wird von DDVC nicht berichtet, da er wettbewerbsrelevant ist.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

DDVC übt keinerlei politischen Einfluss aus. Weder tätigt die Gesellschaft politische Spenden, noch durch direktes politisches Engagement. 

Für das Unternehmen relevante aktuelle Gesetzgebungsverfahren sind uns nicht bekannt. Daher werden dahingehend auch keine Eingaben vorgenommen.
 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Durch Denken Vorne Consult tätigt keinerlei politische Spenden.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Alle Mitarbeiter der DDVC verpflichten sich mit ihrem Arbeitsvertrag allen rechtlich relevanten Vorgaben hinsichtlich Transparenz, Fairness und Integrität gegenüber der Gesellschaft, ihren Mitarbeitern sowie den Kunden und Partnern.

Zusätzlich beinhaltet der Arbeitsvertrag eine Antikorruptionsklausel, nach der jeder Mitarbeiter Zuwendungen jedweder Art, die ihm/ihr mit dem Ziel unlauterer Beeinflussung angeboten werden, zurückzuweisen und die Geschäftsführung zu informieren hat. 

Unsere Risikoanalyse hat ergeben, dass sich aus der Geschäftstätigkeit heraus keine resultierenden Risiken ergeben, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben könnten. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Rechtskonformität innerhalb unseres Unternehmens und dafür zuständig, dass der Unternehmensbetrieb nach den geltenden Gesetzen erfolgt. 

Darüber hinaus haben wir uns aufgrund unserer Unternehmensgröße im betreffend Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse noch nicht breiter aufgestellt. Aufgrunddessen werden derzeit keine Ziele in dem Bereich verfolgt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

DDVC ist ausschließlich in Deutschland am Standort Hilden tätig. Eine Überprüfung hinsichtlich Korruptionsrisiken war daher bisher nicht erforderlich.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Bisher sind bei DDVC keine Korruptionsfälle bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

DDVC musste im derzeitigen Berichtszeitraum keinerlei Bußgelder oder nicht monetäre Strafen wegen der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften leisten.