14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Wir bekennen uns uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und achten stets darauf, dass unsere Baudienstleister und Fachkräfte aus dem Handwerk verantwortungsvoll und gesetzmäßig handeln. Carestone ist ausschließlich in Deutschland tätig. Die in Deutschland geltenden Bestimmungen und Arbeitnehmerrechte werden von Carestone eingehalten.
Die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Unternehmen schätzen wir als äußerst gering ein. Dennoch sind wir uns darüber bewusst, dass die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards entlang der Wertschöpfungskette, zum Beispiel auf den Baustellen, eine Herausforderung darstellen kann. Daher verpflichten wir alle Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen.
Als Arbeitgeber sieht Carestone sich in der Verantwortung, den Mitarbeitenden einen Rahmen für die gemeinsame Zielrichtung und Identität zu geben und diesen auch vorzuleben. Ein hohes Maß an Freiraum zur individuellen Entwicklung aller Mitarbeitenden, flache Hierarchien und eine direkte Kommunikation führen bei Carestone zu gemeinschaftlichen und schnellen Lösungen. An der Ausarbeitung des ESG-Programms haben sich Mitarbeitende aus verschiedenen Fachbereichen beteiligt: Unter der Leitung des CEO bzw. CFO und fachlicher Aufsicht durch die ESG-, Risk- und Compliance-Manager sowie spezialisierter Berater wurden im zweiten Halbjahr 2021 gemeinsam wichtige ESG-Standards entwickelt. Im ersten Quartal 2022 soll während eines Nachhaltigkeitstages der gesamten Belegschaft das Thema vorgestellt und diskutiert werden. Darüber hinaus stehen allen unsere Mitarbeitenden ab dem Jahr 2022 die Möglichkeiten offen sowohl durch Feedbackgespräche mit den Vorgesetzten wie auch bei einer geplanten Mitarbeitendenbefragung Rückmeldung zu ihren Interessen und Belangen zu geben.
Im Rahmen der Analyse der für unser Unternehmen relevanten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, erfolgte eine indikative Beurteilung der Relevanz für unsere verschiedenen Stakeholder-Gruppen durch Hintergrundgespräche mit den Mitarbeitenden, die im täglichen operativen Austausch mit den jeweiligen Stakeholder-Gruppen stehen. Darauf aufbauend werden wir 2022 ein strukturiertes Stakeholder-Management einführen, um systematisch mit allen Anspruchsgruppen regelmäßig im Austausch zu sein.
Unsere aktuellen Ziele sind im Kriterium 3 dargestellt. Eine weitere Konkretisierung hinsichtlich einer kleinteiligeren Zeitplanung und notwendiger Maßnahmen soll im Jahr 2022 abgestimmt werden.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Unsere Personalpolitik verfolgt das Ziel, die Vielfalt der Mitarbeitenden mit ihren Persönlichkeiten, Visionen und Talenten zu fördern. Wir streben eine freundschaftlich kollegiale Arbeitsatmosphäre an, die von gegenseitigem Respekt und Verbindlichkeit geprägt ist. Wir haben konkrete Maßnahmen entwickelt, um die vorhandene strukturelle Benachteiligung abzubauen sowie Diskriminierungen entgegenzutreten. Beispiele sind spezifische Aus- und Fortbildungsangebote, die auch in Betriebsabwesenheit erfolgen können, oder die zeitlichen Planungen von Fortbildungen und Meetings, sodass auch Mitarbeitende mit Familienpflichten daran teilnehmen können. Ziel unserer seit dem 1. Januar 2022 geltenden Gleichstellungsrichtlinie ist die Förderung der Gleichbehandlung der Geschlechter, insbesondere bei Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg. Eine weitere Konkretisierung hinsichtlich einer kleinteiligeren Zeitplanung und notwendiger Maßnahmen soll im Jahr 2022 abgestimmt werden.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die Mitarbeitenden und ihre Weiterentwicklung sind einer unserer grundlegenden Eckpfeiler. Ihr Potenzial zu erkennen, einzusetzen und zu fördern ist eine wichtige, interne Aufgabe, deren Auswirkungen auch nach außen sichtbar werden. Die fachliche Aufstiegsqualifizierung in der Personalentwicklung unterstützt einzelne Mitarbeitende in ihrer weiteren Laufbahn und fördert deren individuellen Stärken und Talente. Ausgehend von dieser Basis richten sich die Angebote nach dem Bedarf des Einzelnen und den Unternehmenszielen von Carestone. Folgende Ziele werden dabei verfolgt:
- Sicherung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden
- Anpassung der Qualifikationen an aktuelle und zukünftige Aufgaben
- Weiterentwicklung der Potenziale der Mitarbeitenden
- Förderung der sozialen Kompetenzen
- Vermittlung von Zusatzqualifikationen (Erhöhung der Flexibilität)
- Vermittlung von Themen- und Methodensicherheit
Dementsprechend bieten wir Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz an. Bei der Bestimmung konkreter Maßnahmen identifizieren wir fachbereichsbezogene sowie -übergreifende Bedarfe. Die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme kann bedarfsabhängig als Team- oder Einzelmaßnahme erfolgen und entweder als Inhouse-Schulung oder außer Haus durchgeführt werden. Den Maßnahmen und Methoden liegt der Leitgedanke zugrunde, den beim Mitarbeitenden erkannten Bedarf so zu decken, dass ein möglichst hoher Praxisbezug besteht, eine Verbindung von Arbeit und Theorie / Lernen stattfindet und die Neigungen des Mitarbeitenden berücksichtigt werden.
Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, ein berufsbegleitendes Masterprogramm wie zum Beispiel an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht im Bereich Real Estate oder Real Estate Investment & Finance zu absolvieren. Für die Dauer des Studiums wird die individuelle durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden so reduziert, dass die Hochschulveranstaltungen besucht und die Studieninhalte bewältigt werden können. Darüber hinaus kooperieren wir als Praxispartner mit der IU Internationale Hochschule, wodurch wir auf gut ausgebildete Fachkräfte zurückgreifen können.
Eine weitere Konkretisierung unserer Ziele hinsichtlich einer kleinteiligeren Zeitplanung und notwendiger Maßnahmen soll im Jahr 2022 abgestimmt werden. Bislang konnten wir keine wesentlichen Risiken identifizieren, deren Auswirkung auf die Qualifizierung unserer Mitarbeitenden sich wahrscheinlich negativ auswirken könnte.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Bisher traten bei Carestone keine Fälle dokumentierbarer arbeitsbedingter Erkrankungen sowie keine arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen oder gar mit Todesfolge auf.
Arbeitsbedingte Verletzungen werden im sogenannten Bautagebuch dokumentiert. Im Fall von meldepflichtigen Unfällen wird Carestone noch am Unfalltag informiert. Ein von Carestone auf allen Baustellen bestellter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) legt die erforderlichen Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest. In seinen Aufgabenbereich fallen auch die Koordinierung und Überprüfung sämtlicher Maßnahmen.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Angesichts unserer Unternehmensgröße gibt es bei Carestone keine Mitarbeiterausschüsse für Gesundheit und Sicherheit. Die Verantwortung für Planungen und Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement liegt bei der Personalabteilung.
Die GU übernehmen die Bauleitung auf den Baustellen. Sämtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit auf den Baustellen sind im GU-Vertrag geregelt. Sie sind für die dortige Arbeitssicherheit verantwortlich und stellen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo). Diese erstellen eine Baustellenordnung sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsplan. Dort sind sämtliche potenzielle Gefährdungen und geeignete Abhilfemaßnahmen aufgeführt. Des Weiteren melden sie die Baustellen bei den entsprechenden Arbeitsschutzbehörden an und überprüfen durch regelmäßige Begehungen der Baustellen die Einhaltungen der Baustellenordnung.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Der Indikator konnte für das Berichtsjahr nicht erhoben werden, da die Zeit für Aus- und Weiterbildungen bisher nicht stundenweise erfasst wird. Im Berichtsjahr 2021 haben 41 Mitarbeitende an allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Diversität bei Carestone nach Geschlecht
|
Belegschaft gesamt |
Geschäftsleitung |
Geschäftsführung |
|
2020 |
2021 |
2020 |
2021 |
2020 |
2021 |
insgesamt |
78 |
93 |
6 |
7 |
4 |
4 |
Anzahl Frauen |
25 |
31 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Anzahl Männer |
53 |
62 |
6 |
7 |
4 |
4 |
Diversität bei Carestone nach Altersstufen
|
2020 |
2021 |
Belegschaft insgesamt |
78 |
93 |
% unter 30 Jahre |
22 |
25 |
% 30 – 50 Jahre |
56 |
55 |
% über 50 Jahre |
22 |
20 |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Berichtsjahr 2021 sind bei Carestone keine Diskriminierungsvorfälle bekannt geworden.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Wir bekennen uns uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und achten stets darauf, dass unsere Baudienstleister und Fachkräfte aus dem Handwerk verantwortungsvoll und gesetzmäßig handeln. Die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Unternehmen schätzen wir als äußerst gering ein. Dennoch sind wir uns dessen bewusst, dass die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards entlang der Wertschöpfungskette, zum Beispiel auf den Baustellen, eine Herausforderung darstellen kann. Daher verpflichten wir alle Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen.
Die GU übernehmen die Bauleitung auf den Baustellen. Sie sind für die dortige Arbeitssicherheit verantwortlich und stellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Auch verpflichten sie sich sowie die von ihnen eingesetzten dritten Unternehmen zur Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes.
Eine weitere Konkretisierung hinsichtlich einer kleinteiligeren Zeitplanung und notwendiger Maßnahmen soll im Jahr 2022 abgestimmt werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Das wirtschaftliche Handeln von Carestone erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Gesonderte Klauseln oder Prüfungen in Investitionsvereinbarungen und -verträgen bestehen aufgrund der hohen rechtlichen Standards in Deutschland bisher nicht.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Eine gesonderte Prüfung der Menschenrechte an den Geschäftsstandorten der Carestone in Frankfurt und Hannover besteht nicht, da wir das Risiko auf Menschenrechtsverletzungen aufgrund der hohen rechtlichen Standards in Deutschland als äußerst gering einschätzen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Der Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden, wird bisher noch nicht systematisch erfasst.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Es sind keine Verstöße gegen gesetzliche oder unternehmensinterne soziale Vorgaben bekannt.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Wir fördern Projekte, Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen, die Kulturveranstaltungen organisieren oder sich für andere künstlerische oder kulturelle Initiativen einsetzen. Zukunft und Nachhaltigkeit sind für uns besonders wichtig. Daher unterstützen wir Projekte und Vereine, die sich für den Schutz der Umwelt und der Tiere einsetzen, ebenso wie Bildungseinrichtungen. Insbesondere werden gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Projekte unterstützt, die benachteiligten Menschen helfen und / oder sich für Kinder und Jugendliche einsetzen.
Aus dem Sponsoringbudget werden Projekte in Abhängigkeit vom Projektumfang mit einem individuell festzulegenden Budget unterstützt. Daneben fördern wir auch andere Aktivitäten, unter anderem von Sportvereinen oder Bildungseinrichtungen, durch Sach- und Dienstleistungen wie beispielsweise Give-aways, Trikots oder Unterrichtseinheiten.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser DNK-Erklärung lag noch kein finaler Jahresabschluss für das Berichtsjahr 2021 vor. Über wirtschaftliche Kennzahlen informiert Carestone im jährlichen Geschäftsbericht, der ausschließlich über den Bundesanzeiger zur Verfügung steht.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Carestone ist Mitglied im ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.) und im DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.). Die Vereine sind konfessionell, partei- und verbandspolitisch neutral. Neben anderen Aufgaben findet hier auch eine Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen aus der Bau- und Immobilienwirtschaft gegenüber der Politik statt
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Carestone ist als Unternehmen weder Mitglied in politischen Vereinigungen noch übt es über Spenden oder andere Tätigkeiten politischen Einfluss auf Parteien oder aktuelle Gesetzgebungsverfahren aus.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Wir haben uns einer verantwortungsvollen Geschäftsführung und der Compliance, also der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Regelungen, verschrieben.
2021 hat die Geschäftsführung einen Compliance-Beauftragten ernannt. Er ist in dieser Funktion allein der Geschäftsführung unterstellt und nur ihr gegenüber weisungsgebunden. Er ist Ansprechpartner für die Mitarbeitenden und die Geschäftsführung zu allen Fragen rund um das Compliance-Managementsystem (CMS) und somit insbesondere für die Beratung und Schulungsaufgaben im Bereich Compliance zuständig.
Unsere Compliance-Überwachung erfolgt sowohl durch prozessintegrierte als auch durch prozessunabhängige Kontrollen. Zu den prozessintegrierten Kontrollen zählen insbesondere die möglichst durchgängige Einrichtung des Vier-Augen-Prinzips sowie ein angemessenes und wirksames Zugangs- und Berechtigungskonzept. Zu den prozessunabhängigen Kontrollen zählen jährliche Compliance-Audits, verschiedene Wege zur Meldung von Compliance-Verstößen, externe Compliance- Prüfungen sowie Schulungsveranstaltungen.
Compliance-Management-System Unser Compliance-Managementsystem (CMS) soll im ersten Quartal 2022 eingeführt werden. Nachdem zahlreiche Maßnahmen und Kontrollen bereits vor diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, wurde damit eine ausdrücklich als Compliance-Organisation bezeichnete Struktur geschaffen und unter dem Begriff „Compliance“ zusammengefasst.
Die Aufbau- und Ablauforganisation des CMS wird einmal jährlich vom Compliance-Beauftragten überprüft und bei Bedarf angepasst. Die durchgeführten Überprüfungen werden anhand des vom Compliance-Beauftragten zu erstellenden Jahresberichts dokumentiert. Die Geschäftsführung kontrolliert das jeweils vom Compliance-Beauftragten dokumentierte Prüfungsergebnis. Darüber hinaus werden die Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit des CMS von einem externen Dienstleister überprüft.
Compliance-Schulungen Ab 2022 sollen jährlich Compliance-Schulungen für Mitarbeitende durchgeführt werden, wahlweise durch den Compliance-Beauftragten oder externe Sachverständige. Auf Basis der Risikoanalyse werden relevante Teilnehmende identifiziert und gemeinsam mit der Personalabteilung die Schulungsinhalte festgelegt.
Der Compliance-Beauftragte stellt sicher, dass die so identifizierten Mitarbeitenden an den Schulungen teilnehmen, und dokumentiert Inhalte und Teilnahmen. Neue Mitarbeitende werden gleich mit ihrem Eintritt ins Unternehmen in das CMS eingeführt. In sensiblen Bereichen werden zudem zeitnah themenrelevante Schulungsmaßnahmen für neue Mitarbeitende durchgeführt.
Antikorruptionsrichtlinie
Mit unserer Antikurrptionsrichtline verfolgen wir das Ziel, einheitliche Regeln im Hinblick auf den Erhalt oder das Gewähren von Geschenken, Einladungen und Events sowie bei Spenden und Sponsoring festzulegen, um Verstöße gegen Antikorruptionsvorschriften zu vermeiden. Die Richtlinie beschreibt anhand sehr konkreter Anwendungssituationen, welche Fälle hiervon betroffen sind.
Hinweisgebersystem Den Mitarbeitenden soll ab Februar 2022 ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung stehen, um etwaige Compliance-Verstöße – gegebenenfalls auch anonym – melden zu können. Die Meldungen werden von einer unabhängigen dritten Partei, auf Wunsch des Hinweisgebers auch anonymisiert, gesammelt und zur Weiterverfolgung an die Compliance-Abteilung gemeldet. Die Compliance-Abteilung entscheidet darüber, ob und wie Prüfungshandlungen umgesetzt werden, und informiert darüber die Geschäftsleitung. Soweit erforderlich, zieht sie für die Aufklärung des Sachverhalts weitere Mitarbeitende oder sachverständige Dritte hinzu. Sämtliche Meldungen bzw. Fälle sowie die Prüfungshandlungen werden dokumentiert und nach Ende der Untersuchung mit einem standardisierten Vermerk abgeschlossen; über die erledigten Fälle wird die Geschäftsführung in der nächstfolgenden Compliance-Berichterstattung informiert.
Unsere Standorte in Frankfurt und Hannover unterliegen einer fortlaufenden Prüfung in Bezug auf Compliance-Risiken. Das zentrale Ergebniss des Risk Assessments 2021 sind im Leistungsindikator GRI SRS-205-1 wiedergegeben.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Im Rahmen des Risk Assessments für die beiden Standorte Frankfurt und Hannover im Jahr 2021 wurden insbesondere die Bereiche Anti-Korruption und Geldwäschebekämpfung als für die Carestone Group relevanten Compliance-Risiken identifiziert.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Berichtszeitraum wurden keine Korruptionsfälle identifiziert.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Für das Berichtsjahr 2021 wurden keine Bußgelder gegen Carestone wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.