14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Freiwald Kommunikation ist ein Einzelunternehmen. Daher ist das Thema Arbeitnehmerrechte intern nicht relevant. Es kann jedoch vorkommen, dass Arbeitnehmerrechte bei Kunden verletzt werden. Im Zuge der Beratung im Nachhaltigkeitsprozess wird das thematisiert und sensibilisiert, auch in Bezug auf Arbeitnehmerrechte bei Zulieferern und Subunternehmen.   


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Inhaber Stefan Freiwald arbeitet seit dem Jahr 2018 aus dem Homeoffice heraus, damit er mehr Zeit mit seiner Familie verbringen und flexibler auf deren Bedürfnisse reagieren kann. Ansonsten ist dieses Kriterium nicht relevant für ein Einzelunternehmen.   Freiwald Kommunikation berät Unternehmen im Zuge des Nachhaltigkeitsprozesses zur Chancengerechtigkeit und den anderen in diesem Kriterium abgefragten Punkten.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Stefan Freiwald sieht in der ständigen Weiterbildung einen Stabilitätsfaktor für sein Unternehmen. Er nutzt dies auch zur Erweiterung des Portfolios und damit zur Minimierung von Marktrisiken. Als solches ist seine Qualifizierung zum Nachhaltigkeitsmanager an der Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld im Jahr 2021 ein gutes Beispiel (vgl. Kriterium 10). Auch in Zukunft ist die stetige Weiterbildung zum Thema Nachhaltigkeit Ziel des Unternehmens, um die Aufnahme in den DNK-Beraterpool im Jahr 2023,spätestens 2024 zu erreichen. Risiken bestehen insofern nur soweit, als dass es zu kurfristigen Einnahmeausfällen aufgrund eigener Weiterbildung kommen kann. Diese werden jedoch durch den mittelfristigen Einsatz des neuen Wissens mehr als wettgemacht.

Außerdem führt Freiwald Kommunikation Schulungen für seine Kunden zu den Themen Nachhaltigkeitsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation durch. Hierdurch trägt das Unternehmen zur Qualifizierung von Mitarbeitern in anderen Firmen und Organisationen bei (SDG 4: Hochwertige Bildung). Konkrete Zahlen, wie viele Menschen bisher von Freiwald Kommunikation fortgebildet wurden, liegen nicht vor, sollen aber vom Jahr 2022 an dokumentiert werden.       


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Für ein Einzelunternehmen sind diese Angaben nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Für ein Einzelunternehmen sind diese Angaben nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Zuge des Weiterbildungsstudiums Nachhaltigkeitsmanagement an der Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld kam Stefan Freiwald auf 172 Stunden Weiterbildung. Im Jahr 2020 waren es 20 Stunden (Weiterbildung zu Instagram-Storys). 

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Für ein Einzelunternehmen sind diese Angaben nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Für ein Einzelunternehmen sind diese Angaben nicht relevant.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Bei der Anschaffung von Materialien und Elektronikgeräten achtet Freiwald Kommunikation nach Möglichkeit auf ökologisch und sozial gerecht hergestellte Produkte, was beispielsweise durch bestimmte Labels garantiert wird. Gleichwohl ist der Einfluss als Einzelunternehmen in diesem Punkt eher gering und damit wenig relevant. Beim Kunden ist das Thema Menschenrechte ein wesentlicher Inhalt der Nachhaltigkeitsberatung, besonders mit Fokus auf die Lieferketten der jeweiligen Unternehmen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

  Es gab keine Investitionsvereinbarungen, die zu prüfen wären.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Es wurde keine Prüfung an der einzigen Betriebsstätte in Vechta durchgeführt, Verletzungen sind nicht zu erkennen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

  Beim Kauf von Büromaterial und elektronischen Geräten achtet Freiwald Kommunikation auf die Umweltleistung und soziale Standards, soweit diese ausgewiesen wurden. Eine Dokumentation gibt es aus Gründen der Relation zwischen Aufwand und Nutzen nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Daten zu Lieferanten werden aus o.g. Gründen nicht erhoben, daher können auch die negativen sozialen Auswirkungen nicht benannt werden.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Freiwald Kommunikation leistet einen Beitrag zum Gemeinwesen in Vechta. So erstellt das Unternehmen seit Sommer 2021 ehrenamtlich ein Jubiläumsmagazin zum 75-jährigen Bestehen des Sportvereins VfL Oythe. Außerdem engagiert sich Inhaber Stefan Freiwald in diesem Sportverein als ehrenamtlicher Jugendtrainer.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Dieser Indikator wird aus wettbewerbsrelevanten Gründen nicht aufgeführt.



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Freiwald Kommunikation setzt sich für sinnvolle Maßnahmen in der Kommune ein, die die Nachhaltigkeit fördern. So hat Inhaber Stefan Freiwald an einem Ideenwettbewerb für die Zukunft der Innenstadt Vechta teilgenommen und dort für eine nachhaltige Entwicklung seiner Heimatstadt geworben (SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden).  

Eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei gibt es nicht und wird auch nicht angestrebt. Im Gegenteil: Sie ist mit dem Selbstverständnis als Büro für Journalismus nicht vereinbar. Parteispenden hat es aus diesem Grund ebenfalls nicht gegeben.  

Inhaber Stefan Freiwald ist Mitglied im Deutschen Journalistenverband (DJV) und unterstützt dessen Bemühen um die Verteidigung und Durchsetzung der Pressefreiheit in Deutschland und weltweit.    


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

  Aus oben genannten Gründen gab es auch im Jahr 2021 keine Parteispenden. 


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Freiwald Kommunikation verpflichtet sich dem Kommunikationskodex des Deutschen Rates für Public Relations und den ethischen Grundsätzen von Transparenz, Fairness, Integrität, Wahrhaftigkeit und Professionalität. Ein Risiko in dieser Hinsicht liegt nur dann vor, wenn sich von Freiwald Kommunikation beratene Unternehmen nicht an diese Grundsätze halten möchten. 

Ein nicht konformes Verhalten von Kunden hätte den Abbruch der Geschäftsbeziehungen durch Freiwald Kommunikation zur Folge. Dieses Risiko wiegt für Freiwald Kommunikation weit weniger schwer als die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit möglichen negativen Folgen für den geschäftlichen Ruf als nachhaltig agierendes Unternehmen.   

Im Einzelunternehmen ist für die Einhaltung der Standards der Inhaber verantwortlich. Eine Auditierung findet nicht statt.  



Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Es gab keine Prüfung, weil für ein Einzelunternehmen das Thema nicht relevant ist. Ein Korruptionsrisiko besteht lediglich durch nicht konformes Verhalten von Kunden.
 

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Keine Vorfälle

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es gab im Jahr 2021 weder Sanktionen noch Bußgelder.