Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Bereich | Art und Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme |
Logistik | Berufskraftfahrer-Ausbildung Ladungssicherung, Gefahrgut, ADR Fuhrparkleiter Elektronisches Fahrtenbuch (EFB) Tacograph GRI Hebemaschinen- und Gabelstaplerschein |
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz | Schadenprävention Arbeitssicherheitsunterweisung Erste-Hilfe (extern) Brandschutz (extern) UVV Prüfung (intern und extern) Ergonomie am Arbeitsplatz |
IT | Datenschutz Anwendung Navision Datenvernichtung |
Buchhaltung | Einführung Kostenrechnung Auffrischung Buchführung und Bilanzierung (extern) |
Entsorgung | Entsorgungsnachweiswesen Bewertung von Bauschuttqualitäten Besonderheiten einzelner AbfälleAirbags (intern und extern) Gewerbeabfallverordnung (intern) Abfallbeauftragter (extern) Fachkunde nach Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfBV) Schweißer Luftsicherheit |
Kommunikation | Fahrer- und Kundenkontakt (extern) Kommunikationsbearbeitung Qualitätsmanagement Zertifizierungen Interner Auditor |
Nachhaltigkeit | CSR Management Umweltschutz Sach- und Fachkundelehrgänge (extern) |
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Kategorie | Prozentsatz |
unter 30 Jahre alt | 0 |
30 - 50 Jahre alt | 57,15 |
über 50 Jahre alt | 42,85 |
weiblich | 14,28 |
männlich | 85,72 |
Kategorie | Prozentsatz |
unter 30 Jahre alt | 13,48 |
30 - 50 Jahre alt | 48,37 |
über 50 Jahre alt | 38,15 |
weiblich | 19,77 |
männlich | 80,23 |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Sekundärrohstoffe und Altprodukte | Interne Prozesse |
Elektronik-Schrott | Elektronik-Schott unterliegt dem ElektroG wird ausschließlich an Recyclinganlagen in Deutschland geliefert, die gemäß ElektroG zertifiziert sind. Ein Export von Elektroschrott oder teilweise funktionstüchtigen Geräten in die Dritte Welt ist ausgeschlossen. |
Altfahrzeuge | Altfahrzeuge werden ausschließlich durch unser Holding-Unternehmen PRIOREC GmbH zum Zwecke der Demontage in Ingolstadt angenommen. PRIOREC GmbH legt die Fahrzeuge in Ingolstadt trocken und demontiert die Fahrzeuge ganzheitlich. Lediglich demontierte, noch gebrauchsfähige, zertifizierte Einzelbauteile werden am (mittlerweile internetbasierten) Ersatzteilmarkt angeboten und verkauft. Hier kann aufgrund der internetbasierten Plattformen der Handel international erfolgen. Erfahrungsgemäß ist der Vertrieb dieser Ersatzteile eher national beschränkt. |
Kunststoffe | Die von BÜCHL erfassten gewerblichen Kunststoffe werden in deutschen und europäischen Recyclinganlagen verarbeitet. Dabei ist die Zielsetzung die Aufbereitung zur stofflichen Wiederverwendung der Kunststoffe (Regranulateinsatz). Die Partnerunternehmen werden hinsichtlich Ihrer Zertifizierungen in regelmäßigen Abständen gem. hausinternen qualitätsmanagementbasierten Vorgaben geprüft. Mit Großauftraggebern wird auch am „closed-loop“ für Kunststoffe projektiert. Des Weiteren wird die Möglichkeit des nationalen chemischen Recyclings von Kunststoffen aufmerksam verfolgt und hinsichtlich einer möglichen Umsetzung in industriellen Maßstab beleuchtet. |
Gefährliche Abfälle | Gefährliche Abfälle werden aus den bayerischen Standorten von BÜCHL ausschließlich in deutsche Anlagen geliefert, aus dem ungarischen Betrieb auch in Anlagen in den EU-Ländern Österreich und Slowakei. Ein Export in Länder der Dritten Welt erfolgt in keinem Fall. |
Gemischte Abfälle, Bauabfälle, Verpackungen | Gemischte Gewerbeabfälle, Bauabfälle oder Verpackungen werden von BÜCHL am Standort Ingolstadt in der BImSchG-genehmigten Gewerbeabfallsortieranlage im Kaskadenprinzip angenommen und weiterverarbeitet. Die behandelten Stoffe werden ausschließlich national gehandelt. |
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Mitgliedschaften | Ziel |
VBS: Mitglied der BEW im Bayerischen Entsorgerverband. Reinhard Büchl ist Mitglied im Vorstand. |
Know-How und Erfahrungsaustausch in der Branche sowie gemeinsame Interessensvertretung branchenspezifischer Ziele. |
bvse: Mitgliedschaft der DBR |
Know-How und Erfahrungsaustausch in der Branche sowie gemeinsame Interessensvertretung branchenspezifischer Ziele. |
UmweltCluster Bayern: Die ELOGplan, DBR, BEW, inas sind Mitglieder im Umweltcluster Bayern. |
Netzwerkaufbau zu Technologieführern aus der Umwelt Branche. |
IHK München und Oberbayern: Reinhard Büchl ist seit 2014 Mitglied im Regionalgremium Ingolstadt der IHK München und Oberbayern. |
Vertretung von regionalen Interessen der ansässigen Unternehmen. |
BEM: ELOGplan ist seit 2017 Mitglied im Bundesverband eMobilität, um frühzeitig die Frage der Entsorgung und des Recyclings von Hochvolt-Batteriesystemen in den Blickpunkt zu rücken. |
Know-How und Erfahrungsaustausch in der Branche. |
irma e.V.: BEW ist ordentliches Mitglied der IRMA (Initiative Regionalmanagement Region Ingolstadt e.V.) inas GmbH ist Projektpartner der IRMA. |
Weiterentwicklung und Förderung des Standortes Ingolstadt und der Region 10. |
DUIHK: BEW und BHK sind Mitglieder der Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer. |
Gemeinsame Interessensvertretung deutscher Unternehmen in Ungarn. |
prevent Abfallallianz: inas GmbH als Mitglied |
Netzwerk zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. |
Landesverband der Abfallwirtschaft (HK) | Netzwerk und Interessensvertretung |
Verband der ungarischen Frachtern (Straßenverkehr) (HK) | Netzwerk und Interessensvertretung |
KÖVET Verband für nachhaltiges Wirtschaften | Förderung umweltbewusster Unternehmensführung |
Verband der Umweltdienstleister- und hersteller | Netzwerk und Interessensvertretung |
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.