14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

VERANTWORTUNG ALS ARBEITGEBER

Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden ist für die Inhaber der BÜCHL Firmengruppe schon immer ein besonderes Anliegen. Zufriedene und engagierte Mitarbeitende sowie eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit sind wesentliche Bausteine für den Erfolg unseres Unternehmens.
Die hohe Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden sowie die oft sehr lange Beschäftigungszeit „beim Büchl“ sind Indizien für die hohe Arbeitgeberattraktivität.

Führungskultur:
Die Grundlage für eine gute und erfolgreiche Mitarbeiterführung in der gesamten Firmengruppe ist ein gemeinsames Verständnis über unsere Führungskultur und darüber, was gute Führung ausmacht. Diese haben wir in nachfolgenden Leitsätzen zusammengefasst:
  • Führen bedeutet für uns, die Mitarbeitenden für die Unternehmensziele zu motivieren, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen die Richtung aufzuzeigen, damit optimale Ergebnisse und eine nachhaltige Arbeitsqualität erzielt werden können.
  • Unsere Führungskräfte konzentrieren sich auf den Führungsauftrag, die Kontroll- und Fürsorgefunktion, reflektieren die Mitarbeitenden und deren Leistung und erkennen Erfolge an. Sie hören zu, treffen klare Entscheidungen, geben Informationen zeitnah weiter und lösen Konflikte.
  • Ihr ständiges Bestreben liegt in der Erreichung der Unternehmensziele und in der Abwehr von Schäden für das Unternehmen.
  • Unsere Führungskräfte räumen sich für die Führungsaufgaben die notwendige Zeit ein.
  • Für unsere Führungskräfte sind diese Leitlinien der Maßstab im Umgang mit ihren Mitarbeitenden.
  • Für die Mitarbeitenden sind sie Gewissheit, dass sich Führung bei BÜCHL an klaren und verbindlichen Grundsätzen orientiert – unabhängig vom jeweiligen Vorgesetzten.
Die Leitlinien zur Führungskultur wurden in einem gemeinsamen Workshop erarbeitet. In regelmäßigen Führungskräfte-Meetings werden diese Leitlinien sowie die gesamten Unternehmensgrundsätze reflektiert und weiterentwickelt.

Mitwirkung und Dialog:
In der BÜCHL Firmengruppe werden flache Hierarchien gelebt, die Inhaber, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen sind für alle Mitarbeitenden immer kurzfristig erreichbar. Besonderes Engagement wird auf Basis von Zielvereinbarungen mit den leitenden Mitarbeitenden honoriert und seit 2018 gibt es auch im gewerblichen Bereich Ziel- und Teamvereinbarungen. Zusätzliche Sonderzahlungen beinhalten ein freiwilliges Weihnachtsgeld und eine außerordentliche Corona-Prämie. Die Führungskräfte sind verpflichtet regelmäßige Teambesprechungen und jährliche Personalgespräche zu führen, um Handlungsbedarf zu erkennen, Kritikpunkte zu erfahren und Mitarbeiterideen noch stärker zu berücksichtigen.

Feste Arbeitsverträge:
BÜCHL setzt ausschließlich auf eigene, festangestellte Mitarbeitende. Es gibt nahezu keine befristeten Arbeitsverträge und Leiharbeiter werden nur sehr vereinzelt bei dringenden Bedarfssituationen eingestellt. BÜCHL zahlt immer über dem Branchen-Mindestlohn aber auch auf dem üblichen regionalen Niveau. In Ungarn muss sich die BÜCHL Hungaria mit deutlich steigenden Löhnen, Mindestlöhnen und Lohnforderungen auseinandersetzen, ausgelöst durch einen sehr robusten Arbeitsmarkt.

Einhaltung der Arbeitnehmerrechte: 
Die sich aus der Globalisierung ergebenden Herausforderungen für die Arbeitnehmerrechte sind für familiengeführte und ausschließlich regional tätige Dienstleister wie die BÜCHL Firmengruppe weniger wesentlich. Vielmehr muss sich BÜCHL in den beiden Kernregionen an den großen Arbeitgebern aus der Automobil- und Automobilzulieferindustrie, dem Maschinen- und Flugzeugbau, internationalen Handelsunternehmen aber auch an den Ingenieurbüros und Hochschulen orientieren. 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:
Das Gesetz schützt alle Mitarbeitenden der BÜCHL Firmengruppe vor Benachteiligungen aufgrund der im Gesetz genannten Benachteiligungsmerkmale. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn ein Beschäftigter aus einem dieser Gründe schlechter behandelt wird als ein anderer Beschäftigter in einer vergleichbaren Situation. Zu den Merkmalen gehören rassistische Benachteiligung aufgrund von:
  • ethnischer Herkunft, wie Sprache, Hautfarbe
  • des Geschlechts
  • der Religion
  • der Weltanschauung, wie Christentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus
  • physischer oder psychischer Beeinträchtigungen
  • des Alters; geschützt ist jedes Alter, also ältere wie jüngere Menschen
  • der sexuellen Identität, wie Heterosexualität, Homosexualität, Bisexualität
Für den Fall, dass sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von einem Kollegen oder einer Kollegin, ihrem Arbeitgeber, einem Vorgesetzten oder Dritten aus einem der genannten Gründe benachteiligt oder belästigt worden ist, können Sie sich die Mitarbeitenden an unserer Personalabteilung wenden. Hier wird das Vorbringen überprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Der Arbeitgeber wird dem Ergebnis der Prüfung entsprechend reagieren und ggf. die erforderlichen Schritte zur Verhinderung weiterer Benachteiligungen oder Belästigungen ergreifen.
Das Personalwesen ist allgemeiner Ansprechpartner für die Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe.
Die Mitarbeitenden selbst können sich anonym über identity@buechl.de bzw. identity@buechl.hu mit ihren Anliegen an das Personalwesen wenden. 

Umgang mit außergewöhnlichen Situationen:
Die Ungewissheit im Umgang mit der Pandemie erforderte höchste Vorsicht aller Mitarbeitenden. Dazu gehörte bspw. die stetige Anpassungen der internen Handlungsanweisungen mit strengen Maßnahmen. Die Maßnahmen wurden innerhalb des Führungskräftekreises in regelmäßigen Corona-Updates besprochen und angepasst. Die Maßnahmen hatten das Ziel der Eindämmung der Pandemie innerhalb des Unternehmens, der Aufrechterhaltung des Betriebs und v.a. des Schutzes der Gesundheit der Mitarbeitenden.

Zu den Maßnahmen zählten u.a.:
    • Schaffung von Einzelarbeitsplätzen soweit wie möglich 
    • Ermöglichung von Home Office jederzeit
    • Feste Mitarbeiterteams (z.B. hatten die Fahrer nach Möglichkeit die gleichen Beifahrer und Hofarbeiter haben untereinander keine Schichten mehr getauscht)
    • Alle Team-Meetings wurden auf online umgestellt
    • Mehrfache Impfkampagnen mit dem Betriebsarzt
    • Ausgabe von Mund-Nasen-Schutz Bedeckungen, Desinfektionsmitteln, Corona-Schnelltest
Ziele:
Wir befinden uns aktuell mitten im Strategieprozess und entwickeln im Zuge dessen auch neue konkrete Ziele bezüglich Arbeitnehmerbelange. Strategische Ziele für diesen Bereich wurden schon erarbeitet. Sie geben die strategische Richtung vor und zeigen, was in Zukunft besonders wichtig sein wird. Die Aufgabe ist nun, diese strategischen Ziele für jede Gesellschaft zu konkretisieren.

Die relevanten strategischen Ziele sind:
Mitarbeiterorientierte und nachhaltige Personalpolitik umsetzen
Personalmarketing und Arbeitgebermarke weiterentwickeln

Risiken: 
Neben den oben genannten generellen Risiken besteht in Bezug auf Arbeitnehmerrechte das Risiko, dass in der vor- oder nachgelagerten Prozesskette unsichere oder nicht-adäquate Arbeitsbedingungen (Arbeitsbedingungen und -sicherheit, Arbeitszeiten, Mindestlöhne) auftreten können. 
Im Zusammenhang mit der Sammlung, Behandlung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen besteht generell ein Risiko bzgl. der Arbeitssicherheit und Gesundheit der tätigen Personen. Es können Unfälle oder Verletzungen passieren. Diese Risiken minimieren wir durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (Siehe hierzu unter Kriterium 17, vor allem Absatz "Fokus Arbeitsbedingungen und -sicherheit"). 


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Vielfalt und Chancengerechtigkeit

Grundsätze: 
Für BÜCHL ist Chancengerechtigkeit seit vielen Jahren gelebte Praxis, weil es uns nur so gelingt, die vielfältigen Aufgaben im operativen Bereich, in der kaufmännischen Verwaltung und in den Leitungspositionen zu erfüllen. Für uns ist eine Kultur der Chancengleichheit, des gegenseitigen Respekts und wechselseitigen Vertrauens von großer Bedeutung. Das erwarten und fordern wir auch von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten oder Dienstleistern. 

Wir behandeln alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung. Wir erwarten die Einhaltung und Förderung dieser Grundprinzipien von all unseren Geschäftspartnern, Lieferanten oder Dienstleistern.

Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und Dienstleistern einen respektvollen, ehrlichen und integren Umgang miteinander. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert. Wir dulden keine Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder sonstige persönliche Angriffe auf einzelne Personen.

Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf:
Chancengerechtigkeit bedeutet bei BÜCHL auch,  dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Elternzeit die Möglichkeit einer vorübergehenden stundenweisen Tätigkeit erhalten oder dass Mitarbeitende parallel zur Beschäftigung ein Studium oder eine Weiterbildung absolvieren können.

Im Zuge der Pandemie wurde vermehrt Home Office ermöglicht, was wir nun auch grundsätzlich so beibehalten. In (seltenen) Außnahmefällen dürfen Mitarbeitende auch ihre Kinder mit zur Arbeit nehmen. Diese Maßnahmen sind Bausteine zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Betriebszugehörigkeit und Altersdurchschnitt:
Bei BÜCHL sind zahlreiche gewerbliche, kaufmännische und leitende Mitarbeitenden seit vielen Jahren beschäftigt. Über 20% der 182 Mitarbeitenden (Land Deutschland, ohne Ungarn, Stichtag: 31.12.2021) sind seit mehr als 20 Jahren bei BÜCHL tätig. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit ist in den letzten Jahren von 7,75 auf 9,5 Jahre gestiegen. Der Altersdurschnitt im Geschäftsjahr 2021 liegt bei 42 Jahren.

Chancengerechtigkeit bei BÜCHL wird gefördert durch: 
  • Gezielte Förderung von Geringqualifizierten
  • Unterstützung bei der Beschaffung der Arbeitserlaubnis
  • Übernahme von Führerscheinkosten und Deutschkursen
  • Beschäftigung von Rentnern auf Minijobbasis
  • Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg
Gerade für ältere Arbeitssuchende, und insbesondere LKW-Fahrer, ermöglicht BÜCHL interessante Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg. Wie bewerten ein höhreres Alter durchaus positiv, da wir von der Erfahrung und der Fähigkeit, auch in stressigen Situationen Ruhe zu bewahren, profitieren.

BÜCHL gibt zum Beispiel Mitarbeitenden ohne Ausbildung oder älteren Arbeitnehmern vielfältige Möglichkeiten einer Festanstellung und qualifiziert Mitarbeitende mit Migrationshintergrund. Das Unternehmen fördert insbesondere Frauen, junge Menschen und Mütter mit Teilzeit bei der Übernahme von Führungsaufgaben. Chancengerechtigkeit heißt für uns auch, dass der Wechsel in neue und verantwortungsvollere Positionen gefördert wird. Menschen mit Beeinträchtigung werden bei uns gezielt untersützt.

Trotz zahlreicher Bemühungen der BÜCHL Personalleitung konnten leider nur wenige Schutzsuchende (Flüchtlinge) für eine Tätigkeit oder Ausbildung gewonnen werden, was auch an den andauernden Unsicherheiten bzgl. des Aufenthaltsstatus liegt.

Ziele:
Wir befinden uns aktuell mitten im Strategieprozess und überprüfen im Zuge dessen auch die Notwendigkeit neuer Ziele bezüglich Chancengerechtigkeit. Darüber hinaus führen wir oben genannte Maßnahme fort und verfolgen stets die Einhaltung unsere Grundsätze. 
Das strategische Ziele "Mitarbeiterorientierte und nachhaltige Personalpolitik umsetzen" gibt vor, dass wir grundsätzlich das Ziel verfolgen, Chancen für all unsere Mitarbeitenden zu eröffnen und sie zu unterstützen. 



16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Aus- und Weiterbildung

In der sehr dynamischen und von vielen gesetzlichen Vorschriften geprägten Entsorgungsbranche ist die Qualifizierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine der wesentlichen Erfolgsvoraussetzungen. Dies haben wir mit dem strategischen Ziel „Mitarbeiterorientierte und nachhaltige Personalpolitik umsetzen“ adressiert.

Weiterbildungs- und Entwicklungskonzept: 
Die Kernregionen von BÜCHL (Oberbayern und Nord-West-Ungarn) sind durch einen Arbeitsmarkt geprägt, in dem Vollbeschäftigung besteht, gewerbliche Mitarbeitende nur begrenzt verfügbar sind und stärker auf ungelernte bzw. ausländische Mitarbeitende zurückgegriffen werden muss. Wir spüren zudem den Fachkräftemangel. Es fällt es uns teilweise schwer Stellen zu besetzen. Umso wichtiger ist ein eigenes Weiterbildungs- und Entwicklungskonzept.

Wir geben bestehenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ganz gezielt die Chance, sich intern weiter zu qualifizieren und neue, verantwortungsvolle Stellen anzustreben. Durch Weiterbildungsprogramme und regelmäßige Schulungen fördern wir so individuell wie möglich die Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Mitarbeitenden. Die Qualifizierung der Mitarbeitenden ist ein Fokus unserer Personalpolitik, um Mitarbeitende zu gewinnen, dauerhaft zu binden und für verantwortungsvolle Aufgaben vorzubereiten.

Ein erfolgreiches Beispiel aus diesem Berichtsjahr ist die berufsbegleitende Weiterbildung zur Industriefachwirtin (IHK) einer unserer Mitarbeiterinnen.

Im Geschäftsjahr 2021 fanden insgesamt 82 interne und externe Weiterbildungen statt. Eine genaue Stundenanzahl wurde bisher nicht erfasst, ist aber in Vorbereitung.

Unten stehende Tabelle listet die unterschiedlichen Arten und Inhalte der durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen auf. In den internen Schulungen wurden vor allem gewerbliche Mitarbeitende qualifiziert. In externen Schulungen konnten v.a. neue sowie für verantwortungsvollere Aufgaben vorgesehene Mitarbeitende ihr Fachwissen erweitern oder die gesetzlich notwendigen Bestätigungen (DepV, EfB, AbfBeauftrV u.a.) erwerben.
Ziel der internen Schulungen ist das bestehende fachliche Wissen weiterzugeben, um die eigenen Mitarbeitenden inhaltlich breiter aufzustellen, das Know-How zu steigern und die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Mitarbeitenden werden hierzu gezielt, je nach Thema, über ihre direkten Vorgesetzten eingeladen.  

Bereich Art und Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme
Logistik Berufskraftfahrer-Ausbildung 
Ladungssicherung, Gefahrgut, ADR
Fuhrparkleiter
Elektronisches Fahrtenbuch (EFB) 
Tacograph 
GRI
Hebemaschinen- und Gabelstaplerschein
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz  Schadenprävention 
Arbeitssicherheitsunterweisung 
Erste-Hilfe (extern)
Brandschutz (extern)
UVV Prüfung (intern und extern)
Ergonomie am Arbeitsplatz
IT Datenschutz 
Anwendung
Navision
Datenvernichtung
Buchhaltung Einführung Kostenrechnung
Auffrischung Buchführung und Bilanzierung (extern)
Entsorgung Entsorgungsnachweiswesen
Bewertung von Bauschuttqualitäten
Besonderheiten einzelner AbfälleAirbags (intern und extern)
Gewerbeabfallverordnung (intern)
Abfallbeauftragter (extern)
Fachkunde nach Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfBV)
Schweißer
Luftsicherheit
Kommunikation Fahrer- und Kundenkontakt (extern)
Kommunikationsbearbeitung 
Qualitätsmanagement 
Zertifizierungen 
Interner Auditor 
Nachhaltigkeit CSR Management
Umweltschutz
Sach- und Fachkundelehrgänge (extern)

Ausbildung bei BÜCHL: 
Zur beruflichen Orientierung bietet BÜCHL zweimal jährlich einen Informationstag für Interessierte an. Ob kaufmännischer Angestellter oder gewerblicher Hofarbeiter, BÜCHL bietet an den zwei Informationstagen einen Einblick zu den Themen "Recyling" und "Hightech im Müllbetrieb".

Im letzten Berichtsjahr konnte BÜCHL, schon im dritten Jahr in Folge, Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 2021 zur "Langen Nacht der Ausbildung", eine Kooperation mit dem IRMA e.V., begrüßen. BÜCHL konnte sich hierbei als attraktiver Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb vorstellen. Dazu gehörten eine Betriebsführung und verschiedene Aktionen. In einem Job-Speed-Dating Format hatten die Teilnehmenden die Chance, eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu ergattern. 

Außerdem repräsentierten wir BÜCHL und seine Ausbildungsmöglichkeiten am Berufsinfotag an der Realschule Kösching.

In Ungarn nahm die BÜCHL Hungaria an der GreenExpo teil. Die internationale Fachausstellung ÖKOINDUSTRIA, die traditionell alle zwei Jahre vom Verband der Umweltdienstleister und -produzenten organisiert wird, präsentiert die neuesten Ergebnisse und Innovationen der ungarischen Umweltindustrie.

BÜCHL startete schon in den 80er Jahren mit einem ersten Ausbildungsberuf, heute bieten die BÜCHL Entsorgungswirtschaft GmbH und BÜCHL Verwaltungs GmbH, als Ausbildungsbetriebe der Gruppe, insgesamt fünf Ausbildungsberufe an:
  • Industriekaufleute
  • Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft m/w/d
  • Berufskraftfahrer m/w/d
  • Konstruktionsmechaniker/in
  • Fachinformatiker Systemintegration m/w/d
Risiken: 
Ein Risiko sehen wir vor allem darin, dass wir für die Zukunft notwendige Kompetenzfelder nicht adäquat besetzen können. Deshalb versuchen wir durch entsprechende Weiterbildungskonzepte die notwendigen Komptenzen auch intern aufzubauen. Hier besteht die Herausforderung darin, die dafür notwendigen Freiräume (zeitlich und geistig) bei voll laufendem operativen Betrieb zu schaffen. Neue Gesetze und Anforderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft, die Digitalisierung unserer Prozesse sowie einige unserer strategischen Nachhaltigkeitsziele erfordern eine verstärkte Qualifizierung unserer Mitarbeitenden in neuen Bereichen. Das Risiko, dass Mitarbeitende diese neuen Anforderungen in der Praxis nicht umsetzen können besteht, gilt es aber durch entsprechende Schulungsmaßnahmen zu minimieren. 
Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit in Bezug auf Qualifizierung ergeben sehen wir darüber hinaus aktuell keine. 



Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen
a) 
i. 0
ii. 0
ii. Anzahl: 28 Stück, Rate: 6,52%
iv. orthopädische Verletzungen (z.B. Prellung, Zerrung, Stauchung, Quetschung, Bruch), Schnitt- oder Stechverletzungen, sonstige Verletzungen
v. 719.043,00 Stunden

b) nicht zutreffend

Arbeitsbedingte Erkrankungen 
nicht zutreffend

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

a) Beschreibung zur Mitarbeiterbeteiligung 

Bestellungen: 

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

a. Eine durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten der BÜCHL Firmengruppe während des Berichtszeitraums aufgewendet haben kann nicht nach Geschlecht und Angestelltenkategorie ermittelt werden. Bisher wurde eine konkrete Stundenanzahl für die Weiterbildungsstunden nicht erfasst. Ausschließlich die Anzahl der Weiterbildungen. In diesem Berichtszeitraum fanden insgesamt 82 interne und externe Weiterbildungen statt. 
Die Ausbildungsstunden aller Auszubildenden der BÜCHL Firmengruppe umfassen 11.116 Stunden.

BÜCHL Hungaria erfasst ihre Fort- und Weiterbildungsstunden gemischt nach Stunden und nach Person:

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a) Führungskräfte 14 Stück
Kategorie Prozentsatz
unter 30 Jahre alt 0
30 - 50 Jahre alt 57,15
über 50 Jahre alt 42,85
weiblich 14,28
männlich  85,72

b) Angestellte 416 Stück
Kategorie Prozentsatz
unter 30 Jahre alt 13,48
30 - 50 Jahre alt 48,37
über 50 Jahre alt 38,15
weiblich 19,77
männlich  80,23

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum lagen uns keine Diskriminierungsvorfälle vor (auch nicht in den Jahren davor).
Ein internes und externes Beschwerdesystem ermöglicht die Berichterstattung über die Nichteinhaltung von Gesetzen oder bspw. Diskriminierung am Arbeitsplatz. 


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Einhaltung von Menschenrechten

Grundsätze: 
Wir achten und respektieren die international anerkannten Menschenrechte als Grundlage aller Geschäftsbeziehungen und erwarten und fordern dies auch von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten oder Dienstleistern. Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. 

Es darf keine moderne Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit eingesetzt werden, keinerlei Menschenhandel oder vergleichbare Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Jede Arbeit muss freiwillig sein. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden. In keiner Phase der Tätigkeiten darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird vom Lieferanten, Geschäftspartner und Dienstleister anerkannt. Die Entlohnung und die sonstigen Leistungen entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Normen bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftsbereiche/ Branchen und Regionen.  Die Arbeitszeiten müssen fair sein und den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Die Mitarbeitenden sollen einen Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit finden können. Es wird erwartet, dass unsere Geschäftspartner, Lieferanten oder Dienstleister in jedem Fall einen offenen, ehrlichen und konstruktiven Dialog mit ihren Beschäftigten pflegen. Die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten, inkl. Kollektiv-/ Tarifverhandlungen, ist zu respektieren.

Fokus Arbeitsbedingungen und -sicherheit: 
Zu den Menschenrechten gehören im erweiterten Sinne für BÜCHL auch die Arbeitsbedingungen der für BÜCHL tätigen Dienstleister. Bei deren Auswahl achten die BÜCHL Unternehmen vor allem auf die Einhaltung von gesetzlichen Standards in der Arbeitssicherheit, bei Arbeitszeiten und Mindestlöhnen, beim Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und der für Straßentransporte geltenden Regeln (ADR). Hier hat BÜCHL eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und damit auch der Menschenrechte. Die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten haben hohe Priorität. Der Geschäftspartner, Lieferant oder Dienstleister ist für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind fester Bestandteil der Betriebsabläufe und gehen in technischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht in die Prozessplanungen mit ein. 
Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen.

Fokus Rohstoffabnehmer: 
Wie bereits unter Kriterium 4 "Tiefe der Wertschöpfungskette" ausgeführt, sind die Abnehmer der oft international gehandelten, werthaltigen Rohstoffe als Kunden zu betrachten, so dass die klassische Lieferantenbewertung nicht greift. Obwohl BÜCHL die meisten gesammelten Abfälle und die in den Recyclinganlagen gewonnenen Rohstoffe an regionale Abnehmer oder in benachbarte EU-Länder liefert, wird BÜCHL zukünftig die nur wenigen ausländischen Empfänger für global gehandelte Rohstoffe systematisch überprüfen. Die Überprüfung beinhaltet die Einhaltung der EU-weit geltenden Vorschriften, der internationalen Standards der ILO, der Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte und der Beachtung des Verbots von Kinderarbeit. Dies ist bereits als strategisches Ziel festgelegt (s. Kriterium 3).

Risiken im Überblick:

Sekundärrohstoffe und Altprodukte Interne Prozesse
Elektronik-Schrott  Elektronik-Schott unterliegt dem ElektroG wird ausschließlich an Recyclinganlagen in Deutschland geliefert, die gemäß ElektroG zertifiziert sind. Ein Export von Elektroschrott oder teilweise funktionstüchtigen Geräten in die Dritte Welt ist ausgeschlossen.
Altfahrzeuge Altfahrzeuge werden ausschließlich durch unser Holding-Unternehmen PRIOREC GmbH zum Zwecke der Demontage in Ingolstadt angenommen. PRIOREC GmbH legt die Fahrzeuge in Ingolstadt trocken und demontiert die Fahrzeuge ganzheitlich. Lediglich demontierte, noch gebrauchsfähige, zertifizierte Einzelbauteile werden am (mittlerweile internetbasierten) Ersatzteilmarkt angeboten und verkauft. Hier kann aufgrund der internetbasierten Plattformen der Handel international erfolgen. Erfahrungsgemäß ist der Vertrieb dieser Ersatzteile eher national beschränkt.
Kunststoffe Die von BÜCHL erfassten gewerblichen Kunststoffe werden in deutschen und europäischen Recyclinganlagen verarbeitet. Dabei ist die Zielsetzung die Aufbereitung zur stofflichen Wiederverwendung der Kunststoffe (Regranulateinsatz). Die Partnerunternehmen werden hinsichtlich Ihrer Zertifizierungen in regelmäßigen Abständen gem. hausinternen qualitätsmanagementbasierten Vorgaben geprüft. Mit Großauftraggebern wird auch am „closed-loop“ für Kunststoffe projektiert. Des Weiteren wird die Möglichkeit des nationalen chemischen Recyclings von Kunststoffen aufmerksam verfolgt und hinsichtlich einer möglichen Umsetzung in industriellen Maßstab beleuchtet.
Gefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle werden aus den bayerischen Standorten von BÜCHL ausschließlich in deutsche Anlagen geliefert, aus dem ungarischen Betrieb auch in Anlagen in den EU-Ländern Österreich und Slowakei. Ein Export in Länder der Dritten Welt erfolgt in keinem Fall.
Gemischte Abfälle, Bauabfälle, Verpackungen Gemischte Gewerbeabfälle, Bauabfälle oder Verpackungen werden von BÜCHL am Standort Ingolstadt in der BImSchG-genehmigten Gewerbeabfallsortieranlage im Kaskadenprinzip angenommen und weiterverarbeitet. Die behandelten Stoffe werden ausschließlich national gehandelt.

Ergebnisse 2021:
Im letzten Geschäftsjahr wurde unser Supplier Code of Conduct verabschiedet. Darin sind auch unsere Grundsätze bzgl. Menschenrechte formuliert sowie klare Erwartungen an uns selbst und unsere Geschäftsparter definiert. Des weiteren wurde ein Selbstauskunftsfragebogen für Geschäftspartner entwickelt.  

Ziele: 
Eines unserer strategischen Ziele lautet: "Nachhaltigkeitsstandards in der Beschaffung und in der gesamten Prozesskette etablieren". Die Einhaltung der Menschenrechte ist darin fester Bestandteil. Im nächsten Schritt werden wir dieses strategische Ziel, wo notwendig und sinnvoll, konkretisieren und mit Maßnahmen hinterlegen.  




Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es gibt einen Supplier CoC in dem Menschenrechte berücksichtigt werden. Dieser ist für alle Geschäftspartner einsehbar und von diesen einzuhalten. Grundsätzlich müssen sich alle Geschäftspartner unserem CoC für Geschäftspartner verpflichten. Bei Verdachtsfällen können Audits durchgeführt werden. Eine aktive Prüfung hat bisher nicht stattgefunden. Der Lieferantenkodex formuliert Mindestanforderungen für verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften an unsere Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister. Sie sollen die Anforderungen in ihren Betrieben umsetzen und ihren Beschäftigten sowie ihren eigenen Geschäftspartnern vermitteln und sich darum bemühen, Verbesserungen im Sinne der Nachhaltigkeit anzustoßen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die BÜCHL Firmengruppe ist ausschließlich in den Regionen Oberbayern und Ungarn operativ tätig. Die Kunden und Auftraggeber sind meist regionale Unternehmen. Die Anlagen- und Fahrzeuglieferanten von BÜCHL sowie die beauftragten Spezialdienstleister (IT, Logistik, Instandhaltung u.a.) sind ausschließlich in Deutschland oder den benachbarten EU-Ländern ansässig. Damit hat die Überprüfung Menschenrechte für BÜCHL in der Beschaffung eine nicht so hohe Priorität.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Im Berichtszeitraum haben wir ausschließlich mit langjährigen Lieferanten zusammengearbeitet, bei denen uns kein Verstoß gegen Menschenrechte bekannt ist. Künftig werden wir im Zuge des Supplier Code of Conducts jenen Partner, die bestimmten Kriterien (Umsatz, Vertragsdauer) unterliegen, einen Selbstauskunftsbogen bereitstellen und die Beantwortung einfordern. Mit diesem Fragebogen geben die Lieferanten selbst Auskunft zu Nachhaltigkeitskriterien und können daraufhin entsprechend bewertet werden.
Alle neuen (wie bestehende) Lieferanten müssen sich an die Standards, die im Supplier CoC beschrieben sind, halten. Dieser Supplier CoC wird allen neuen Lieferanten ausgehändigt. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wir pflegen langjährige Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern und Lieferanten. Es sind keine negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt. Die Einhaltung der Menschenrechte ist für uns Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Unser Engagement in der Region

Seit ihrer Gründung 1951 ist die BÜCHL Firmengruppe in der Region Ingolstadt tätig und die Familie Büchl ist seit drei Generationen eng mit dem Gemeinwesen verbunden. Seit 1999 ist BÜCHL außerdem an ihrem Standort in Györ in Ungarn tätig. Die Unterstützung des Gemeinwesens durch BÜCHL ist daher sehr vielfältig und umfasst die Förderung von Sport, Kultur, Bildung und sozialen Projekten sowie eine enge Kooperation mit Universitäten und Hochschulen. Das Engagement für das Gemeinwohl und Beiträge zum Gemeinwesen gehören zu den Grundprinzipien der Firmenpolitik von BÜCHL.

Spenden und Sponsoring:
Im Zuge der Nachhaltigkeitsstrategie von BÜCHL haben sich im Berichtszeitraum 2019-2021 die Aktivitäten zur Unterstützung des Gemeinwesens gegenüber den früheren Jahren verändert. Immer häufiger stehen konkrete Projekte, messbare Aktivitäten und ein breiteres Spektrum von Spenden im Mittelpunkt, die klassische Image-Werbung wird hingegen reduziert. Das Gesamtvolumen für Spenden und Sponsoring lag bei über 550.000 € im Berichtszeitraum 2019 bis 2021 und hat sich somit im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2018 nochmals erhöht.

Sport-Sponsoring:
Traditionell unterstützt BÜCHL seit vielen Jahren die beiden großen Sportvereine in Ingolstadt mit individuellen Sponsoring-Paketen: den Fußballclub FC Ingolstadt 04 sowie den Eishockeyclub ERC Ingolstadt. Hervorzuheben ist beim ERC Ingolstadt die zusätzliche Unterstützung der Frauenmannschaft und BÜCHL übernimmt regelmäßig die Torpatenschaft zweier ERC Spieler im Rahmen der Projekte von Goals for Kids e.V. Zusätzlich unterstützt BÜCHL den Triathlon Ingolstadt und Beilngries sowie den Golf Club Ingolstadt. Außerdem werden von BÜCHL regionale Amateur Sportvereine des Breitensports wie der MTV Ingolstadt sowie Vereine in Hepberg, Lenting und Stammham unterstützt. 
In Ungarn unterstützt BÜCHL den Békéser Freizeit- und Sportspieleclub, den Kimlinger Drachen Wassersport Verein, Willisits Motorsport Verband, UP&FLY Frizbee Sportverein und die Volkstanzgruppe "Csobolyó".

Kulturelle Aktivitäten:
Seit 2016 unterstützt die Initiative „Familienunternehmen für Ingolstadt“, gegründet von Reinhard Büchl, jährlich die Eisarena am Paradeplatz. Der Zusammenschluss aus über 20 regionalen Unternehmerinnen und Unternehmern dient zum einen als Plattform für gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zum anderen dazu weitere regionale Projekte in Gemeinschaft voranzutreiben. Dazu gehört u.a. der Nachhaltigkeitsparcours Ingolstadt, der auf der Landesgartenschau Ingolstadt 2021 eröffnet wurde. (www.familienunternehmen.in)
Mit IN-City e.V. beteiligt sich BÜCHL an der Innenstadtbelebung der Ingolstädter Altstadt, fördert mit einer Mitgliedschaft im Proszenium e.V. das Altstadt-Theater Ingolstadt und setzt sich für den Erhalt des Kleintierzoos Wasserstern e.V. ein.

Soziale Aktivitäten:
Regionales und internationales soziales Engagement sind für BÜCHL eine Herzensangelegenheit. So unterstützt BÜCHL regelmäßig die UNICEF Arbeitsgruppe Ingolstadt, den Verein Goals for Kids e.V., den Lions Club Ingolstadt und den Donaukurier im Rahmen der Vorweihnacht der guten Herzen. 
Besonders hervorzuheben ist das Projekt Kinder für die Welt Burundi (Weltkirche). Ein Freund der Familie Büchl und derzeitiger Priester der Pfarrei in Hepberg hat 2017 das Projekt in seiner Heimatstadt in Burundi ins Leben gerufen. Seit Beginn unterstützt BÜCHL das Projekt regelmäßig mit größeren Geldspenden. Anhand von regelmäßigen Berichterstattungen aus erster Hand wird die Unternehmerfamilie über den Baufortschritt der Grundschule und des Gemeindezentrums vor Ort informiert. 
Bei der Ingolstädter Tafel e.V. übernimmt BÜCHL bereits seit vielen Jahren die kostenlose Gestellung von Containern sowie Entsorgung der dort anfallenden Abfälle. Zusätzlich unterstützt BÜCHL die Ingolstädter Tafel mit Geldspenden, die derzeit rund 2.300 Kunden aus Ingolstadt mit ergänzenden Lebensmitteln versorgt. Auch mit ad hoc Spenden, wie der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal, leistete BÜCHL sofortige Unterstützungsmaßnahmen.
Die Büchel Hungaria wanderte mit ihren Mitarbeitenden für den Blinden- und Sehbehindertenverein und organisierte in den vergangenen Jahren einen Angelwettbewerb und den Drachenboot-Tag in Kimling. 

Kooperationen mit regionalen Hochschulen:
BÜCHL ist seit der Gründung der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) eng mit dieser stetig wachsenden Bildungseinrichtung verbunden. Durch gemeinsame Forschungsaufträge, konkrete Projekte mit Professoren und Professorinnen und Studierenden, die Vergabe von Master- und Bachelorarbeiten sowie die Wissensvermittlung im Rahmen der Vorlesungen „Ressourcenwirtschaft“, "CSR und Nachhaltigkeitsmanagement" sowie der Ringvorlesung "Energie - Umwelt - Nachhaltigkeit". Außerdem unterstützt BÜCHL den Verein NEWEXIST e.V. 

Die ELOGplan GmbH, eine Tochtergesellschaft der BÜCHL Firmengruppe, beteiligt sich mit ihrer Expertise an dem Forschungsprojekt SAFIR zur sicheren Entsorgung von HV-Batterien im Rahmen der E-Mobilität. Zudem ist die inas GmbH, eine weitere Tochtergesellschaft von BÜCHL, wissenschaftlicher Partner im Forschungsprojekt ForCycle2 zur Steigerung der Ressourceneffizienz bei KMU und Handwerk durch ein digitales Benchmarksystem für Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungspotenziale.

Die inas GmbH unterstützt weiterhin den Jugend-Nachhaltigkeitspreis der THI in der Kategorie "Individual" mit insgesamt 1.750 Euro. 

Im Transferprojekt "Mensch in Bewegung" beteiligt sich inas, als An-Institut der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, am Technolgie- und Wissenstransfer für die Region. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Es handelt sich um circa-Angaben, da wir keine konsolidierte Aufstellug über die gesamte Gruppe ausgeben.

Umsatzerlöse (EUR) Firmengruppe ca. 70 Mio
Personalaufwand (EUR) Firmengruppe ca. 28. Mio (ungefähr 40%) 


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Unser politisches Engagement

Zu den Grundprinzipien der Firmenpolitik gehört in der BÜCHL Firmengruppe, in der hochsensiblen Umweltbranche, weder Parteien, Politiker und politische Organisationen zu unterstützen, noch durch Lobbyisten und die Anstellung von politisch aktiven Mitarbeitenden, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Die Inhaber und leitenden Angestellten in den Unternehmen der BÜCHL Firmengruppe engagieren sich hingegen stark in den Verbänden der Entsorgungsbranche, in branchenbezogenen Netzwerken, in Normungsgremien sowie in der Industrie- und Handelskammer.

Gefragte Experten:
Die BÜCHL Firmengruppe hat sich in vielen Bereichen der Recyclingwirtschaft durch fachliche Expertise in vielen Jahrzehnten einen Namen gemacht. Beginnend mit Pilotprojekten zur Getrenntsammlung von Abfällen in Ingolstadt in den 80er und 90er Jahren, über die Reduzierung der Müllflut Anfang der 90er Jahre, den Export von Entsorgungs-Know-How in Drittländer oder die Einführung neuer Gütekriterien, Regeln und Zertifikate. BÜCHL stand und steht als aktives Mitglied in den Verbänden (siehe Tabelle) immer wieder als Gesprächspartner den Fachministerien der Bayerischen Staatsregierung und den Kommunen zur Verfügung.

Regional aktiv:
Die Familie Büchl engagiert sich vor allem in der Heimatregion Ingolstadt und den umliegenden Landkreisen auf allen gesellschaftlichen Ebenen (Wissenschaft, Kultur, Sport, Bildung), näheres ist hierzu in Kriterium 18 beschrieben. In Ungarn ist BÜCHL seit vielen Jahren vertreten in der Deutsch- Ungarischen Industrie- und Handelskammer.

Umweltgesetze fördern:
Die Weiterentwicklung rechtlicher Standards für die Entsorgungsbranche, für den Betrieb von Recyclinganlagen und die Zertifizierung von Recyclingprodukten ist ein zentrales Anliegen und wird von BÜCHL unterstützt. BÜCHL gehört zu den allerersten Entsorgungsunternehmen in Bayern, die sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren konnten, die das QM-System DIN ISO 9001 eingeführt haben und die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Für die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten der BÜCHL Firmengruppe sind insbesondere weitere Gesetze zur Produktverantwortung im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von hoher Bedeutung aber auch der europäische Rechtsrahmen für die Entsorgung von Kunststoffen. Relevant sind auch die nationalen und regionalen Regelungen zur Entsorgung von Böden und Bauabfällen bzw. von gemischten Gewerbeabfällen.
Als Spezialist für das Recycling vieler Abfallstoffe spielen Neuerungen in der Verpackungs-, Batterie- und Altfahrzeug-Verordnung, aber auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) eine wichtige Rolle.

Mitgliedschaften Ziel
VBS:
Mitglied der BEW im Bayerischen Entsorgerverband.
Reinhard Büchl ist Mitglied im Vorstand. 
Know-How und Erfahrungsaustausch in der Branche sowie gemeinsame Interessensvertretung branchenspezifischer Ziele. 
bvse:
Mitgliedschaft der DBR 
Know-How und Erfahrungsaustausch in der Branche sowie gemeinsame Interessensvertretung branchenspezifischer Ziele. 
UmweltCluster Bayern:
Die ELOGplan, DBR, BEW, inas sind Mitglieder im
Umweltcluster Bayern.
Netzwerkaufbau zu Technologieführern aus der Umwelt Branche.
IHK München und Oberbayern:
Reinhard Büchl ist seit 2014 Mitglied im Regionalgremium Ingolstadt der IHK München und Oberbayern.
Vertretung von regionalen Interessen der ansässigen Unternehmen. 
BEM:
ELOGplan ist seit 2017 Mitglied im Bundesverband eMobilität, um frühzeitig die
Frage der Entsorgung und des Recyclings von Hochvolt-Batteriesystemen in den Blickpunkt zu rücken.
Know-How und Erfahrungsaustausch in der Branche. 
irma e.V.:
BEW ist ordentliches Mitglied der IRMA (Initiative Regionalmanagement Region Ingolstadt e.V.) inas GmbH ist Projektpartner der IRMA. 
Weiterentwicklung und Förderung des Standortes Ingolstadt und der Region 10.
DUIHK: 
BEW und BHK sind Mitglieder der Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer.
Gemeinsame Interessensvertretung deutscher Unternehmen in Ungarn. 
prevent Abfallallianz:
inas GmbH als Mitglied
Netzwerk zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Landesverband der Abfallwirtschaft (HK) Netzwerk und Interessensvertretung
Verband der ungarischen Frachtern (Straßenverkehr) (HK) Netzwerk und Interessensvertretung
KÖVET Verband für nachhaltiges Wirtschaften Förderung umweltbewusster Unternehmensführung
Verband der Umweltdienstleister- und hersteller Netzwerk und Interessensvertretung


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Büchl Firmengruppe tätigt keine Parteispenden. 


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Unser Compliancemanagement

Grundsätze:
Die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Sozial- und Umweltstandards sowie aller freiwilligen, unternehmensinternen und selbst gesetzter Standards und Richtlinien ist in jedem Unternehmen der BÜCHL Firmengruppe selbstverständlich. Dies zu gewährleisten ist das Ziel unseres Compliancemanagements. Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten oder Dienstleistern die konsequente Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen sowie Sozial- und Umweltstandards.
Die BÜCHL Firmengruppe hat mit ihren Unternehmensgrundsätzen den Arbeitsrahmen für alle Mitarbeitenden der Gruppe definiert. Die Einhaltung der Gesetze und die Vermeidung von Gesetzesverstößen ist dabei die erste grundsätzliche Verhaltensanforderung (Punkt 3.1. unserer Unternehmensgrundsätze, diese finden Sie hier zum Download). Die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern wird durch den Supplier Code of Conduct geregelt. Weitere Informationen zur Verankerung von Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette sind unter Kriterium 4 aufgeführt. 

Wir stehen für einen fairen Wettbewerb und freie Marktentwicklung. Demnach ist es unseren Mitarbeitenden untersagt, sich wettbewerbsrelevante Informationen durch Industriespionage, Bestechung oder Diebstahl anzueignen. Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ist elementarer Baustein unseres unternehmerischen Handelns. In gleichem Maße fordern wir von jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin, Gesetze, moralische und ethische Standards sowie interne Regeln einzuhalten. 
Die Verhaltensgrundsätze sind verbindliche Maßgabe für das Handeln aller Mitarbeitenden der BÜCHL Firmengruppe.
  • Rechtmäßiges Verhalten
  • Das Befolgen der Gesetze und des Rechtssystems des jeweiligen Landes, in dem wir tätig sind, ist bei BÜCHL Grundprinzip.
  • Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat die gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien zu beachten. Gesetzesverstöße sind unter allen Umständen zu vermeiden.
  • Die Konsequenzen im Falle eines Verstoßes – unabhängig von gesetzlichen Sanktionen – sind direkte disziplinarische Maßnahmen.
Die Entsorgungsbranche ist von sehr vielen fachspezifischen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Satzungen sowohl auf EU- und Bundes-Ebene als auch auf kommunaler und Landesebene betroffen. Daher ist eines der wichtigsten Grundprinzipien der BÜCHL Firmengruppe, diese rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, die Einhaltung zu kontrollieren, die Mitarbeitenden regelmäßig und bei gesetzlichen Veränderungen zu qualifizieren und eng mit den verschiedenen Fachbehörden zusammenzuarbeiten.

Besondere Vorschriften:
Neben dem abfallwirtschaftlichen Rechtsrahmen müssen auch spezielle Vorschriften in anderen Fachgebieten berücksichtigt werden. Hierzu gehören steuerliche Vorschriften aufgrund werthaltiger und nicht werthaltiger Abfälle, Regelungen für länder-übergreifende Abfalltransporte, sowie besonders hohe und auf die Recyclingbranche zugeschnittene Brandschutzvorschriften.

Antikorruption:
Es bestehen in den Unternehmensgrundsätzen von BÜCHL klare Regeln für die Verhinderung von korruptiven Verhaltens, die allen Mitarbeitenden bei Firmeneintritt vermittelt werden. Das Thema Korruptionsbekämpfung ist konkret festgelegt (Punkt 3.2. in den Unternehmensgrundsätzen).
  • Wir verhandeln Aufträge auf faire Weise über Qualität, Innovation und Preis unserer Dienstleistungen. Unzulässige Vorteile werden von uns nicht geboten.
  • Kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin darf in Verbindung mit geschäftlichen Tätigkeiten – direkt oder indirekt – ungerechtfertigte Vorteile (wie bspw. Geldzahlungen, Geschenke oder andere Leistungen) anbieten, versprechen, gewähren.
  • Kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin darf seine / ihre betriebliche Stellung dazu benutzen, persönliche Vorteile zu verlangen, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen.
Wir, die BÜCHL Firmengruppe, mit allen dazugehörigen Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften, akzeptieren wiederum die jeweiligen unternehmensspezifischen Regeln, Richtlinien oder Standards unserer Geschäftspartner, Lieferanten oder Dienstleister und versuchen unser bestes, diese auch bei uns umzusetzen, genauso wie wir die Umsetzung unseres Supplier Code of Conduct erwarten. Der Lieferantenkodex ist Bestandteil unseres Complianceprogramms sowie unserer Strategie zur Verankerung von Nachhaltigkeit entlang unserer Prozess- und Lieferkette. 

Wir möchten gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern, Lieferanten oder Dienstleistern eine Compliance- und Verantwortungskultur entlang der Wertschöpfungskette aufbauen und festigen, die die Grundlage unseres Handelns ist. 

Verantwortung und Umsetzung: 
Die oberste Verantwortung zur Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften unterliegt den Geschäftsführenden der einzelnen Gesellschaften der BÜCHL Firmengruppe. 
Das Ansehen, das wir uns gegenüber unseren Kunden, Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit mit hohem Einsatz und Leistungswillen erarbeitet haben, kann schon durch die Missachtung eines einzelnen Mitarbeiters erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher ist jeder Mitarbeiter gefordert, nach den Unternehmensgrundsätzen zu handeln. Jeder einzelne BÜCHL-Mitarbeiter hat Vorbildfunktion.
Wir setzen die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten voraus. Durch Informationen, Schulungen, Sensibilisierungs-, Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen wird Regelverstößen vorgebeugt. Verdachtsfälle, Regelverstöße oder Zuwiderhandlungen können jederzeit anonym per E-Mail (identity@buechl.de bzw. identity@buechl.hu) oder Whistleblowing-Hotline (Deutschland: +49 841 9646 28 bzw. Ungarn: +36 20 559 7001) gemeldet werden. 
Sowohl Mitarbeitende, Geschäftspartner, Lieferanten oder Dienstleister als auch sonstige externe Parteien, haben so jederzeit die Möglichkeit zur Meldung und Aufdeckung eventueller Verstöße gegen unsere Nachhaltigkeitsanforderungen und Compliancerichtlinien. Jeder Meldung wird nachgegangen und entsprechend geprüft, inwieweit weitere Maßnahmen durchzuführen sind. 
Mit unserem Institut für angewandte Nachhaltigkeit haben wir ein eigenes Nachhaltigkeitsinstitut gegründet, das unseren Geschäftspartnern, Lieferanten oder Dienstleistern bei der Umsetzung helfen kann.

Risiken: 
Es besteht weltweit das bekannte Risiko, dass nur teilweise aufbereitete Sekundärrohstoffe oder gebrauchte Produkte zur Weiterverwendung in Länder geliefert werden, die über nicht geeignete Recyclingtechnologien oder lasche Umweltgesetze verfügen und in denen Rohstoffe aus Abfällen zu inakzeptablen ökologischen Bedingungen sowie unter Nichteinhaltung der Menschenrechte oder auch durch Kinderarbeit gewonnen werden.

Ziele und Zielerreichung: 
Im Zeitraum 2019 bis 2021 wurde kein Verstoß gemeldet. Im Geschäftsjahr 2021 haben wir einen Supplier Code of Conduct entwickelt und ausgerollt. Dieser wurde zudem durch einen Fragebogen ergänzt. 
Unser generelles Ziel ist es, rechtsicheres, faires und integres Wirtschaften über die gesamte Prozesskette hinweg sicherzustellen. Dieses Ziel konnten wir im letzten Geschäftsjahr wieder erreichen. 
Generelles Ziel ist es, die in den Unternehmensgrundsätzen, im Supplier Code of Conduct wie in allen anderen Unternehmensrichtlinien fomulierten Standards und Vorgaben einzuhalten. 
Wir prüfen die Notwendigkeit einer Definition weiterer konkreter Ziele. 




Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

In diesem Berichtszeitraum wurde die BÜCHL Firmengruppe an allen ihren Standorten auf Korruptionsrisiken geprüft. Der Umgang mit Korruptionsrisiken ist im CoC festgehalten. Es wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken festgestellt. Die Verantwortung zur Überpüfung obliegt den Geschäftsführenden.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum kam es zu keinen Verstößen hinsichtlich der formulierten Zielsetzungen des Code of Conduct.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtszeitraum wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich verhängt.