14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die geltenden deutschen Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmer*innen liegen allen Arbeitsverhältnissen zugrunde. Die Mitarbeitenden der Filmförderung sind i.d.R. unbefristet festangestellt, auf Wunsch in Teilzeit, und vertraglich an den Tarifvertrag der Länder angebunden. Flexibles Arbeiten, z.B. in Heimarbeit mit Firmenlaptop und -Handy wird angeboten.
Alle durch Förderung mit der Filmförderung verbundenen Filmschaffenden sowie Dienstleister sind im Vertragsrahmen verpflichtet, Mindestlöhne zu bezahlen und Arbeitsschutzgesetze zu achten. Eine Überprüfung durch die MOIN Filmförderung erfolgt nicht, sie obliegt den deutschen rechtsstaatlichen Kontrollinstanzen.
Eine betriebliche Interessensvertretung ist von den Mitarbeitenden bislang nicht angefragt (mglw. aufgrund der geringen Betriebsgröße). Feedbackgespräche zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsführung finden jährlich statt.
Angebote des Arbeitsmedizinischen Dienstes stehen allen Mitarbeitenden offen.
Zum 1.1.2022 trat eine Compliance Richtlinie in Kraft, um internen sowie externen Zweifelsfragen gerecht und auf Wunsch anonym zu begegnen. Die Bereitschaft der Mitarbeitenden ist durch persönliche Überzeugung gegeben. Das gesamte Unternehmen trägt die selbstverpflichtenden Werte mit.
https://www.moin-filmfoerderung.de/de/moin-compliance-regeln_code_of_conduct.php?r=255005767. Sollten Verstöße gegen die Selbstverpflichtung wie z.B. Verhalten im Geschäftsverkehr, Wahrung der Menschenwürde oder Nachhaltigkeit und Umweltschutz bemerkt werden, wird kollegial gegengesteuert.
Bei internationalen Koproduktionen werden die deutschen Vertragspartner*innen angehalten, für Beachtung der nachhaltigen Ziele auch des ausländischen Partners zu sorgen, sofern die Möglichkeit nachhaltiger Filmproduktion bereits gegeben ist. Im Vorfeld der Produktion findet eine intensive Beratung hinsichtlich der ökologischen Anforderungen statt, um die jeweiligen beteiligten Länder der Koproduzent*innen für das Thema zu sensibilisieren. Eine Überprüfung würde internationale Standards voraussetzen. Sie gilt es erst zu schaffen. Wir lassen uns Selbstverpflichtungen (z.B. auf der Website der Anbieter*innen) durch Zertifikate etc. bestätigen. Die eingegangenen Selbstverpflichtungen und Entsprechungserklärungen können von der MOIN Filmförderung allerdings wegen des Aufwands nicht befriedigend überprüft werden.
Da unser Arbeitsfeld in Deutschland und der EU liegt und Arbeitsrecht dort ordentlich geregelt ist, gehen wir nicht von spezifischen Risiken aus und beziehen diese Faktoren in die Risikoanalyse nicht mit ein.
Da dies unser erster DNK-Bericht ist und wir noch im Aufbau eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts sind existieren zu diesem Zeitpunkt noch keine quantitativ messbaren Ziele und es erfolgt entsprechend noch keine quantitative Zielprüfung. Auch haben wir die Ziele noch nicht im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse priorisiert. Dies werden wir auf Grundlage des DNK-Berichts für den nächsten Berichtszyklus erarbeiten.
Wir sind mit unseren Mitarbeiter*innen im ständigen Austausch über unsere Visionen und mögliche Maßnahmen. Da es noch kein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement innerhalb der MOIN Filmförderung gibt findet der Austausch aktuell nicht strukturell (z.B. im Rahmen eines Vorschlagswesens o.ä.) statt. Die Umsetzung wird im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzepts zu prüfen sein.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die MOIN Filmförderung bekennt sich – niedergelegt in einem internen Leitbild - zu den Werten einer vielfältigen, multikulturellen und inklusiven Gesellschaft, setzt sich für ressourcenschonendes, nachhaltiges Handeln ein und leistet in klarer, weltoffener Haltung einen Beitrag zum demokratischen Diskurs. Wir machen das ausgeglichene Verhältnis der Geschlechter sowie die Repräsentation marginalisierter Gruppen unserer Gesellschaft vor und hinter der Kamera zum Thema.
Als wichtigen, wegweisenden Schritt wurden 2020 ausdrücklich marginalisierte Gruppen bei der Besetzung der Fördergremien berücksichtigt - ein wesentlicher Schritt zur Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
Die geschlechtergerechte Besetzung der Gremien ist seit Gründung der Filmförderung gegeben. Sie unterliegt den Hamburgischen Gesetzen zur Gleichstellung, die alle fünf Jahre einen Report zu Geschlechteranteilen im Unternehmen beinhalten. Er wird der aufsichtführenden Behörde sowie dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei Neueinstellungen achten wir besonders auf eine diversere Zusammenstellung des Teams, hier sehen wir Nachholbedarf.
Übergeordnete Themen und Überlegungen zur zukunftsfähigen Ausrichtung des Unternehmens werden in Workshops und Arbeitsgruppen erarbeitet, Beiträge aller Mitarbeitenden sind jederzeit erwünscht und gefordert. Besprechungen auf Arbeitsgruppen- und Abteilungsleitungsebene sowie im Plenum finden mehrfach pro Woche statt.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird unterstützt durch die Möglichkeit, in Absprache zeitlich und räumlich flexibel zu arbeiten, Teilzeitmöglichkeit und Heimarbeit wird angeboten. Unter Berücksichtigung der geringen Fluktuation achten wir bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter*innen besonders darauf, unser Team diverser aufzustellen, hier sehen wir Nachholbedarf. Durch eine geringe Fluktuation ist das Team noch überwiegend weiß und mittelständisch. Hier wird sich erst altersbedingt und mit dem vermehrten Zugang marginalisierter Gruppen zum Arbeitsmarkt im Bereich Kulturmanagement / Verwaltung einstellen.
Die Verantwortung zur Integration nehmen wir wahr durch bewusste Einstellung eines Auszubildenden mit Fluchtgeschichte. Unterstützung z.B. durch Sprachkurse, leisten wir über die üblichen Anforderungen der Ausbildung hinaus.
Durch interne Schulungen arbeiten wir an der Sensibilisierung für unbewusste Vorurteile und Ausgrenzung. Eine Arbeitsgruppe setzt sich für die Implementierung von Diversität im Unternehmen und in der Filmbranche ein. Öffentliche Auftritte der Geschäftsführung und die Veranstaltung von Infoveranstaltungen tragen zur Thematisierung der ungleichen Teilhabe bei.
Für die Beantragung von Projektförderung wurde mit der „Diversity-Checklist“ ein Verfahren entwickelt, um für die Abbildung der vielfältigen, multikulturellen und inklusiven Gesellschaft vor und hinter der Kamera zu sensibilisieren. Die „Diversity Checklist“ muss bei Antragstellung verbindlich bearbeiten werden. Ziel ist die zwangsläufige Befassung mit dem Thema und Verbesserung der beantragten Projekte durch Berücksichtigung aller Aspekte einer pluralistischen Gesellschaft.
Bislang ist die MOIN Filmförderung noch die einzige Förderinstitution, die mit der „Diversity Checklist“ eine konkrete, aktive Maßnahme vorgestellt hat. Wir prüfen derzeit Beispiele für Incentive-Maßnahmen aus dem Ausland auf Adaption in unserem Förderbereich.
Barrierefreiheit ist bei der Auswahl des neuen Standorts in Kiel eine zwingende Bedingung gewesen, für den bestehenden Standort Hamburg ist mit einem Fahrstuhl Verbesserung eingetreten.
Da dies unser erster DNK-Bericht ist und wir noch im Aufbau eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts sind existieren zu diesem Zeitpunkt noch keine quantitativ messbaren Ziele und es erfolgt entsprechend noch keine quantitative Zielprüfung. Auch haben wir die Ziele noch nicht im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse priorisiert. Dies werden wir auf Grundlage des DNK-Berichts für den nächsten Berichtszyklus erarbeiten.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Wie beschrieben ist das Team weitgehend homogen und überwiegend mit Hochschulabschluss qualifiziert.
Die Altersstruktur ist gemischt. Weiterbildung, Zusatzqualifikationen und Bildungsurlaub werden ausdrücklich unterstützt, um die Mitarbeiter*innen fachlich, multimedial und auch in Sachen Nachhaltigkeit immer „up to date“ zu halten. Für Weiterbildung, firmenöffentlich oder individuell, ist im Wirtschaftsplan ein Budget vorgesehen.
Angebote des Arbeitsmedizinischen Dienstes bestehen, und können jederzeit in Anspruch genommen werden.
Alle Mitarbeiter*innen haben Zugang zu internen Schulungen z.B. zur Softwareanwendung, Arbeitsmethodik, Nachhaltigkeit, Diversität und zu Schulungen und Informationsveranstaltungen, die für die Zielgruppe potenziell antragstellender Produzent*innen konzipiert werden. Das sind Workshopreihen zu rechtlichen Fragen, innovativen Erzählformen aber auch und ausdrücklich Besuche von Premieren geförderter Filme als Fortbildungs- und Netzwerkmaßnahme.
Die Teilnahme an freiwilligen Angeboten beruht auf Eigeninitiative. Daher werden sie von einigen Mitarbeitenden mehr, von anderen weniger genutzt.
Das Arbeitsaufkommen ist mit den Umwälzungen in der Branche und Digitalisierung aller Arbeitsabläufe hoch. Qualifizierung bedarf zusätzlicher zeitlicher und inhaltlicher Kapazitäten, die teilweise nicht vorhanden sein könnten. Daraus ergeben sich wesentliche Risiken, die nach Abschluss der Transformationsprozesse deutlich mehr Gewichtung erhalten müssen.
Ab 2022 soll das Angebot von Qualifizierungen transparenter und zugänglicher gemacht werden, um so die Möglichkeit von Qualifizierungsmaßnahmen zu erhöhen.
Da dies unser erster DNK-Bericht ist und wir noch im Aufbau eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts sind existieren zu diesem Zeitpunkt noch keine quantitativ messbaren Ziele und es erfolgt entsprechend noch keine quantitative Zielprüfung. Auch haben wir die Ziele noch nicht im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse priorisiert. Dies werden wir auf Grundlage des DNK-Berichts für den nächsten Berichtszyklus erarbeiten.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Es sind bisher keine Todesfälle oder arbeitsbedingte Unfälle bekannt. Es sind auch bisher keine Zusammenhänge zwischen sonstiger Erkrankungen und der Arbeit messbar.
Die Computerarbeitsplätze bringen die üblichen Nachteile für Augen, Rücken/Schulterbereich und Folgen von Bewegungsmangel mit sich.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Nach einer Schulung wurden die Arbeitsplätze des Teams durch den Arbeitsmedizinischen Dienst und die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Eignung geprüft und ggf. verbessert. Schreibtischstühle, Bürobeleuchtung oder Hilfsmitteln wie ergonomische Schreibunterlagen oder Computermäuse sowie höhenverstellbare Schreibtische werden nach individuellen Wünschen zur Verfügung gestellt. Auch bei der Anschaffung einer PC Brille unterstützt die MOIN Filmförderung finanziell mit einem festgelegten Betrag.
Diese Vorsorgemaßnahme wird einmal im Jahr durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der Behörde durchgeführt. Vorab werden die Mitarbeitenden befragt, welche arbeitsmedizinischen Maßnahmen gewünscht werden. Daraufhin wurden in der Vergangenheit vor allem die Augen und der Arbeitsplatz gecheckt.
Die Arbeitsplatzsituationen bei der Heimarbeit obliegt den Mitarbeitenden, die technische Ausrüstung wird gestellt.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Bedingt durch Corona wurden keine Aus- und Weiterbildungsangebote wahrgenommen.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
weibl |
männl |
u 30 |
30-50 |
ü50 |
sonst |
19 |
8 |
4 |
12 |
11 |
1x DDR |
70% |
30% |
15% |
44% |
41% |
3x PoC |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Bislang wurden keine Vorfälle angezeigt. In Zusammenhang mit der Hamburgischen Vorschrift hat die MOIN Filmförderung ein Compliance Management System entwickelt, das seit dem 1.1.2022 gilt.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Geförderte Filme können mit ihren Themen zur Diskussion über Missstände beitragen und in der Folge ihre Abschaffung unterstützen. Ihre Förderung - die aus gesellschaftlicher Verantwortung begrüßt wird - bleibt aber Gremiumsentscheidung und das Projekt muss nicht nur inhaltlich, sondern auch in der künstlerischen Umsetzung überzeugen.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Zum 01.01.2022 hat die MOIN Filmförderung ein Compliance Management System eingerichtet. Dieses schafft Orientierung und ist Leitlinie für die Entscheidungen und das Handeln der Filmförderung , ihrer Tochtergesellschaften, ihrer Geschäftspartner*innen und jedes Einzelnen. Es gilt darüber hinaus für die Organe der genannten Unternehmen, ihre Mitglieder und für sämtliche angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter*innen sowie ehrenamtlich tätigen Personen und die Mitglieder der Fördergremien. Zum Code of Conduct haben sich ferner die Antragsteller*innen und die Förderungsempfänger*innen zu bekennen.
https://www.moin-filmfoerderung.de/de/moin-compliance-regeln_code_of_conduct.php?r=255005767Damit verpflichten wir uns als MOIN Filmförderung selbst sowie die genannten Gruppen auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, aber auch Verträgen, selbstauferlegter Verpflichtungen sowie freiwilligen internen Kodizes und Richtlinien im Unternehmen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden.
Die Geschäftstätigkeit der MOIN Filmförderung findet fast ausschließlich im europäischen Raum statt, die Einhaltung geltender Gesetze ist nachvollziehbar, Menschenrechtsverletzungen sind bisher keine bekannt. Wir sehen hier keine Risiken und betreiben aus dem Grund keine Risikoanalyse.
Sollte die MOIN Filmförderung oder andere gegen den Code of Conduct verstoßen, ist eine Anzeige durch Dritte jederzeit möglich.
Bei der Auswahl unserer Einkäufe achten wir auf Fairtrade Produkte, um so einen Beitrag für gerechteres Leben zu leisten.
Auch inhaltlich steht die MOIN Filmförderung für eine offene und humane Gesellschaft. Immer wieder werden Filme mit sozialpolitischen Inhalten gefördert und Missständen damit zu Sichtbarkeit verholfen. Z.B. erschien in diesem Jahr der queere Dokumentarfilm „Genderation“ von Monika Treut oder auch der Film „Atomkraft forever“ von Carsten Rau, der sich u.a. mit dem Rückbau der Atomkraftwerke in Deutschland beschäftigt. Weitere Filme sind z.B. „Willkommen auf Deutsch“, „Garagenvolk“ oder „Wir alle das Dorf“.
Da dies unser erster DNK-Bericht ist und wir noch im Aufbau eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts sind existieren zu diesem Zeitpunkt noch keine quantitativ messbaren Ziele und es erfolgt entsprechend noch keine quantitative Zielprüfung. Auch haben wir die Ziele noch nicht im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse priorisiert. Dies werden wir auf Grundlage des DNK-Berichts für den nächsten Berichtszyklus erarbeiten.
Aufgrund unserer regionalen und inhaltlichen Ausrichtungen unserer Geschäftstätigkeit ergeben sich unseres Wissens nach keine negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und deren Einhaltung – eine Risikoanalyse ist jedoch bislang nicht erfolgt und wird für den nächsten Bericht zu prüfen sein.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Für die MOIN Filmförderung nicht erhoben, da die Förderung von Filmprojekten und künstlerischen Angeboten keine Prüfung der Verträge auf Menschenrechtsklauseln vorsieht.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Es hat keine Prüfung stattgefunden.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Alle neuen Lieferanten werden anhand von sozialen Kriterien bewertet – siehe auch Erläuterungen zur Wertschöpfungskette.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Die MOIN Filmförderung gibt den Lieferanten ihre Kriterien vor und überprüft anhand von Selbstauskünften und Zertifikaten vor der Auftragsvergabe. Eine weitere Überprüfung findet nicht statt.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Wie schon in Kriterium 2 beschrieben, könnten viele Filme und Serien – gerade im Nischenbereich – ohne Fördermittel nicht realisiert werden. Wir als Filmförderung stellen somit sicher, dass die Zuschauer*innen im Kino und in den eigenen vier Wänden ein breitgefächertes und diverses Angebot an Bewegtbildinhalten bekommen. Darüber hinaus werden Arthauskinos unterstützt, die dem Kinopublikum durch ihr kuratiertes Programm einen kulturellen Mehrwert bieten. Geförderte, lokale Kulturinstitutionen und -initiativen wie etwa die „Altonale“ in Hamburg oder das Event „Eine Stadt sieht einen Film“ treten mit filmbegeistertem Publikum in Kontakt und schaffen eine Plattform für den Austausch untereinander.
Eine der Kernaufgaben der Filmförderung ist es, Werbung für die Förderregion zu machen, so dass möglichst viele Filme, Serien und innovative Formate hier entstehen. Durch Produktionsfirmen, die bei uns drehen, wird die Wirtschaft in der Region gestärkt (es arbeiten sehr viele Menschen am Set und hinter den Kulissen). Außerdem wird das Image des Standorts sowohl national als auch international gestärkt – was wiederum auch anderen Branchen wie etwa dem Tourismus zugutekommt.
Mit der Einführung der Initiative „Grüner Drehpass“ 2011 hat die MOIN Filmförderung einen wesentlichen Impuls für die Branche gesetzt und in Pionierarbeit das Thema Ökologie und Nachhaltigkeit in das Bewusstsein der Filmbranche gebracht. Durch regelmäßige Workshopangebote zum Thema „Green Filming“ hat über die Jahre eine Sensibilisierung für das Thema stattgefunden. Durch Einladungen zu diversen Veranstaltungen konnte diese Leuchtturm-Initiative bundesweit für Aufmerksamkeit sorgen und hat andere regionale und internationale Filmförderungen zu eigenen Initiativen inspiriert.
Mit der Teilnahme an diversen Initiativen zum Thema Nachhaltigkeit in der Film- und Medienproduktion betonen wir unsere Haltung, dass die Branche eine große Verantwortung trägt und regionale Filmförderungen im Besonderen, weil öffentliche Gelder verteilt werden. Aus einer Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der öffentlichen Sender, Privatsender, Produktionsunternehmen, Institutionen, Dienstleistern und Verbänden haben wir aktiv an der Gestaltung von nachhaltigen Kriterien mitgewirkt und für die Verfassung von Mindeststandards in der Film- und Medienbranche gesorgt. Auch die großen Filmförderungsanstalten BKM und FFA haben die Signale erkannt und das Thema mit auf die Agenda gesetzt. Mit der Initiative „100 grüne Produktionen“ werden seit letztem Jahr Produktionen wissenschaftlich begleitet, um belastbare Daten für die Auswertung zu erhalten. Das Thema nachhaltige und ökologische Produktion gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Branche und erfährt durch die wachsende Zahl an Initiativen eine immer größer werdende Aufmerksamkeit. Zu Hilfe kommt uns die kontinuierliche Arbeit an diesem Thema von fast 10 Jahren, die die Glaubwürdigkeit und die Verlässlichkeit unterstreicht.
Im Filmnachwuchsbereich arbeiten wir mit Hamburger Hochschulen zusammen, fördern Abschlussarbeiten und bieten gezielt Netzwerkveranstaltungen an. Kostenlose Veranstaltungen wie „Filmberufe im Gespräch“ sind sehr niedrigschwellig und richten sich an Schüler*innen und Umlerner*innen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert ist nicht zu bemessen. Der Wert liegt im kulturellen und sozialpolitischen Beitrag. Durch die Förderung sind Filmvorhaben umsetzbar, Lebensgrundlage der beteiligten Filmschaffenden.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die MOIN Filmförderung ist Mitglied von Fachverbänden und Netzwerken der Filmbranche (EFA, DFA, Cine Regio).
Für den Bereich Compliance wurde ein eigener Arbeitsbereich eingerichtet, um zukünftig alle Parameter in den Prozessen der Filmförderung zu begleiten und für Transparenz und Nachhaltigkeit zu sorgen.
Die Filmförderung beteiligt sich an Konsultationen zu den Novellierungen des Filmfördergesetzes, ist Teil der Entwicklung der nachhaltigen Mindeststandards, die sich die Gesamtheit der Filmbranche gibt. Sie bringt sich zu Fragen der Nachhaltigkeit und Diversität ein sowie zu den Terms of Trade in der Filmproduktion und Auswertung.
Die MOIN Filmförderung ist Mitglied in der Arbeitsgruppe „Green Shooting“ der MFG Filmförderung und hat in einer Subgroup die Mindeststandards mit entwickelt, umso eine einheitliche Basis für ökologische Produktionstätigkeit zu schaffen. Diese Mindeststandards werden fast von der gesamten Film- und Medienbranche in Deutschland unterstützt und sollen als Selbstverpflichtung am 01.01.2022 in Kraft treten. Für nachweislich nachhaltige und ökologische Produktionen kann das Label “Green Motion” erworben werden. Ausgestellt wird dieses Label von den Sendern, VoD`s oder den regionalen Filmförderung. Weitere Informationen findet man unter:
https://www.oekologische-mindeststandards-greenmotion.de/Auf Anfrage werden für die aufsichtführende Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg sowie für die Kulturabteilung des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holsteins Konzepte, Vorlagen oder Beurteilungen zur Situation der Film- und Medienbranche verfasst.
Um Einsichten über die Branchenstruktur zu vermitteln hält die Filmförderung als Verwaltungseinheit von Hamburg und Schleswig-Holstein mit den fachpolitischen Sprechern der Parteien für Kultur und Medien Kontakt.
Spenden werden nicht gezahlt.
Die Filmförderung verfolgt den von den Gesellschaftern festgelegten Geschäftszweck zur Stärkung der regionalen Film- und Medienbranche.
Die MOIN Filmförderung ist in keiner aktiven politischen Organisation Mitglied.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die MOIN Filmförderung hat keine Parteispenden – weder monetär noch in Sachzuwendungen – geleistet.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Filmförderung und ihre Tochtergesellschaften als gemeinsame Gesellschaft der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein untersteht der Kontrolle der Behörde für Kultur und Medien und unterliegt damit dem Gesetzesrahmen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie dem EU Beihilferecht.
Die Kontrollorgane sowie die Geschäftsführung entsprechen dem Hamburg Corporate Governance Kodex sowie dem Corporate Governance Kodex Schleswig-Holstein.
Im Rahmen eines Compliance-Management-Systems, dass ab 2022 installiert ist, wurde ein Code of Conduct (AT) [
https://www.moin-filmfoerderung.de/de/moin-compliance-regeln_code_of_conduct.php?r=255005767] entwickelt, der das Verhalten aller Mitarbeitenden der MOIN Filmförderung sowie alle ihre Partner, Lieferanten etc. auf geltendes Recht sowie demokratische Grundwerte verpflichtet.
Dreimal pro Jahr wird ihrem Aufsichtsrat umfassend Rechenschaft abgelegt, die Risikobewertung jährlich aktualisiert sowie der Jahresabschluss von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Derzeit bereitet das Unternehmen eine Compliance Richtlinie vor, um einen Handlungsrahmen abzubilden und Zweifelsfragen über ein anonymes Hinweisgebersystem gerecht zu begegnen. Ansprechpartnerin ist eine Compliancebeauftragte aus der Mitarbeiterschaft des Unternehmens.
Die Implementierung eines zu veröffentlichenden Code of Conduct sowie eines internen Compliance Handbuchs wird durch Schulungen begleitet. Die Einhaltung muss von den Mitarbeiter*innen schriftlich bestätigt werden.
Es hat bislang keine gesetzeswidrigen Vorgänge gegeben und gesetzeswidriges Verhalten wird ggf. strafrechtlich verfolgt. Entscheidungskriterien für eine Förderung sind unter anderen die inhaltliche Qualität des jeweiligen Projektes sowie ein umfassender
Hamburg- bzw. Schleswig-Holstein-Bezug. Dazu gehören
Hamburg und Schleswig-Holstein als Drehorte und die Nutzung der hier angesiedelten Fachkräfte und filmtechnischen Betriebe. Die Mitglieder*innen der vier unabhängigen Gremien sind verpflichtet, Befangenheit frühzeitig anzuzeigen, und Interessenskonflikte zu benennen. An der Förderentscheidung entsprechender Projektanträge wirken sie dann nicht mit.
Risiken bezüglich Korruption und Bestechung, die sich aus der Geschäftstätigkeit der MOIN Filmförderung ergeben könnten, sind in den Complianceregeln erfasst und führen ggf. zur Anzeige.
Da dies unser erster DNK-Bericht ist und wir noch im Aufbau eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts sind existieren zu diesem Zeitpunkt noch keine quantitativ messbaren Ziele und es erfolgt entsprechend noch keine quantitative Zielprüfung. Auch haben wir die Ziele noch nicht im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse priorisiert. Dies werden wir auf Grundlage des DNK-Berichts für den nächsten Berichtszyklus erarbeiten.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Da hier keine Risiken bestehen – siehe Aspekt 6 – finden auch keine Prüfungen statt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es gab bei der MOIN Filmförderung keine Korruptionsvorfälle.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Die MOIN Filmförderung als Tochtergesellschaft der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein wird auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Es wurden der MOIN Filmförderung im Berichtsjahr keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen auferlegt.
Die Einhaltung durch Förderempfänger*innen wird vertraglich gefordert.