14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Einen wichtigen Pfeiler unseres Erfolgs stellen unsere Mitarbeitenden dar. Diese gestalten den Unternehmenserfolg maßgeblich mit. Daher legen wir besonderen Wert auf den Schutz und das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden. Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden im Unternehmen und wird durch die digitale Arbeitszeiterfassung auf die Minute genau im Betrieb erfasst. Die Sülzle Gruppe hält alle arbeitsrechtlichen Vorschriften ein und hat Firmensitze ausschließlich in Deutschland und Frankreich. Die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben haben oberste Priorität in unserer Compliance Richtlinie sowie in unserer Compliance Organisation (siehe Kriterium 20). Um mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen, wurde ein Hinweisgeberportal eingerichtet. Alle internen sowie externen Stakeholdern steht dieser Kommunikationsweg offen.
Im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung wird einmal pro Jahr in einem strukturierten Prozess ein 360-Grad Mitarbeitergespräch durchgeführt. In diesem bewerten sich Mitarbeitende und ihre Führungskräfte wechselseitig und vereinbaren gemeinsame Ziele. Zusätzlich können Mitarbeitende ihre Anliegen und Wünsche persönlich formulieren und der Geschäftsleitung vortragen. Das Management pflegt einen intensiven Austausch mit der Belegschaft. Nach Abschluss einer Pilotphase wird die SÜLZLE Ideenschmiede gruppenweit zum dritten Quartal 2022 eingeführt. Die Ideenschmiede gibt der Belegschaft die Möglichkeit, Ideen (insbesondere im Bezug auf Nachhaltigkeit) unkompliziert einzubringen und sich somit aktiv an der Weiterentwicklung des Unternehmens zu beteiligen.
Auch befindet sich das Nachhaltigkeitsmanagement im Aufbau. Zur Bestimmung unserer wesentlichen Themen konnten alle Mitarbeitenden mittels einer Online-Umfrage mitwirken. Auch werden durch das Nachhaltigkeitsteam verschiedene Fachbereiche und unterschiedliche Generationen und somit vielseitige Blickwinkel der Belegschaft in das Nachhaltigkeitsmanagement integriert. Bis Ende 2022 werden weitere konkrete Zielsetzungen formuliert und weitere nachhaltigkeitsrelevante Maßnahmen abgeleitet.
Im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung hat sich die SÜLZLE Gruppe zum Ziel gesetzt, diverse Sportangebote an den Standorten anzubieten. Im Jahr 2022 soll erstmalig ein Yoga sowie ein Body-Workout für die Belegschaft zunächst am Standort Rosenfeld angeboten werden.
Mögliche Risiken für die Arbeitnehmerrechte sehen wir beim Einsatz von Nachunternehmern (siehe Kriterium 17).
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Für SÜLZLE zählt ausschließlich der Mitarbeitende mit seiner Qualifikation sowie seiner Persönlichkeit. Bei der Personalauswahl und Personalentwicklung werden alle Bewerbende/Mitarbeitende gleichbehandelt. Die SÜLZLE Gruppe mit ihrer Belegschaft sieht es als Verpflichtung, im Rahmen geltender Rechte und Gesetze jeglicher Art von Diskriminierung entgegenzuwirken.
Quantitative Zielsetzungen bestehen insbesondere im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zur Erfassung und Überwachung dieser Ziele wird an allen deutschen Standorten eine systemische, softwarebasierte Lösung eingesetzt. Die Ziele werden anhand folgender Kennzahlen verfolgt: Unfallhäufigkeit, Unfallschwere. SÜLZLE hat sich in 2017 zum Ziel gesetzt gruppenweit regelmäßig im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement Gesundheitstage anzubieten. Seit 2018 werden diese regelmäßig in Zusammenarbeit mit Krankenkassen mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt. Resultierend aus den Gesundheitstagen wurde als ein Schwerpunktprogramm die Umrüstung beziehungsweise Beschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen in 2021 gestartet.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt gemäß des SÜLZLE Werterads einen festen Bestandteil der SÜLZLE Gruppe dar. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden gestalten wir individuelle, passgenaue Lösungen für beide Seiten. Durch die positiven Erfahrungen mit mobilen Arbeitsplätzen während der Pandemie - insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - bleibt das Angebot bestehen.
Auch setzen wir uns aktiv für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher pflegen wir eine Vielzahl von Kooperationen mit Organisationen und Werkstätten.
Als werteorientiertes, familiengeführtes Unternehmen hat sich SÜLZLE keine weiteren Ziele zur Chancengerechtigkeit und Vielfalt definiert. Zur weiteren Sensibilisierung der Belegschaft im Themenfeld Chancengleichheit & Vielfalt wird die SÜLZLE Gruppe an der Diversity Challenge 2022/2023 teilnehmen. Dabei erhalten unsere Auszubildende die Möglichkeit, Vielfalt am Arbeitsplatz kennenzulernen und zu gestalten. Auch wollen wir in Zukunft Sprachkurse für nicht deutschsprachige Beschäftigte in den Tochtergesellschaften SATec Rosenfeld und SÜLZLE Stahlpartner Ehrenfriedersdorf anbieten. Hiermit wollen wir einen Beitrag zur Integration innerhalb und außerhalb des Unternehmens leisten.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Mit den richtigen Mitarbeitenden nachhaltige Lösungen für die Welt von Morgen zu gestalten, ist unsere erklärte Vision. Wir sehen unsere Mitarbeitenden als unsere wichtigste Ressource an und wollen als Arbeitgeber für unsere internen Kunden langfristig attraktiv sein und für Bewerber von extern ebenso. Dazu ist eine strategisch ausgerichtete Personalentwicklung zwingend erforderlich. Unser wichtigstes Instrument ist dabei das Mitarbeiterjahresgespräch, welches seit einigen Jahren zentraler Bestandteil und Voraussetzung für sämtliche Personalentwicklungsmaßnahmen bei SÜLZLE darstellt. In einem partnerschaftlich und auf Augenhöhe geführten Dialog zwischen Vorgesetztem und Mitarbeitenden werden Aufgaben- und Entwicklungsfelder thematisiert. Dabei steht der Aspekt des Stärkens von Stärken im Vordergrund.
Partner der internen Weiterbildung ist in dem Zusammenhang die SÜLZLE Akademie, die vor einigen Jahren bereits ins Leben gerufen wurde, um zentrale PE-Themen wie das Schulungswesen zu bündeln. Zusammen mit externen Partnern begleiten wir seit zwei Jahren unsere Vertriebsteams über alle Gesellschaften hinweg sehr intensiv im Rahmen von College-Programmen. Dasselbe gilt für unser Führungsteam, welches ebenfalls über ein solches College-Format über einen längeren Zeitraum unterstützt wird. Die Neu-Ausrichtung der SÜLZLE Akademie geht ab dem Jahr 2023 noch einen wesentlichen Schritt weiter. Neben der weiteren Professionalisierung und Optimierung des Teilnehmer- und Berechtigungsmanagements werden sich weitere Themen-Schwerpunkte ausbilden. Der Fokus liegt jedoch insbesondere auf der Entwicklung einer strategischen Kompetenzentwicklung, die unter Berücksichtigung der SÜLZLE Strategie 2030, alle aktuellen und künftigen PE-Bedarfe identifiziert und abbildet. Relevante Themenfelder sind insbesondere Arbeitssicherheit, Kompetenzaufbau- und erhalt in Sachen Fachexpertise, Führung, Persönlichkeitsentwicklung, Methoden und der betrieblichen Ausbildung. SÜLZLE setzt dabei seit vielen Jahren auf Eigengewächse und identifiziert und fördert diese Talente gezielt mit passgenauen Angeboten. Als zentraler Baustein in unserem Werterad spielt die „Gesundheit“ eine bedeutende Rolle im SÜLZLE-Führungsverständnis. So planen wir über verschiedene Kooperationen unseren Mitarbeitenden in den zahlreichen Standorten entsprechende Angebote zu machen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dazu zählen beispielsweise eine ergonomische Büroausstattung, professionelle Beratung bei gesundheitlichen Schwierigkeiten oder auch Fahrradleasing.
Erfolgskritisch und dabei herausfordernd bleibt aufgrund des demografischen Wandels und des Wertewandels unser Recruiting. Die Entwicklung des Bewerbermarkts hin zu einem Nachfragemarkt registrieren auch wir. Die Bewerberzahlen gehen auf allen Ebenen und durch alle Berufsgruppen stark zurück. Das bedingt, dass offene Stellen sehr spät oder teilweise nicht besetzt werden können. Mittelbar droht in solchen Fällen ein Ertragsverlust. In dem Zusammenhang freut sich die SÜLZLE Gruppe darüber, dass bereits seit einigen Jahren im Zuge der konsequenten Nachfolgeplanung die fast 100 %-ige Übernahmequote bei DHBW-Studenten und Auszubildenden aufrechterhalten werden konnte. Im Berichtsjahr 2022 befinden sich über drei Lehrjahre verteilt 56 Auszubildende und DHBW-Studenten. Herausfordernd bleibt das Thema Personaleinsatz auch mit Blick auf das Kerngeschäft der Stahlpartner-Standorte. Eisenflechter aus dem Inland zu akquirieren wird zunehmend schwieriger. So pflegt SÜLZLE verstärkt strategische Partnerschaften mit Personaldienstleistern aus dem EU Arbeitgeber-Binnenmarkt.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
SÜLZLE monitort Vorfälle auf Basis der ISO 45001 nach internationalem Standard. Dadurch bedingt unterscheiden sich die Einstufungen zum Leistungsindikator.
Arbeitsbedingte Verletzungen
a. für alle Angestellten
i. keine Arbeitsunfälle mit Todesfolge (Unfallhäufigkeit UH = 0 / Mio. Arbeitsstunden)
ii. 56 meldepflichtige Unfälle (Unfallhäufigkeit UH = 40 / Mio. Ah)
iii. 32 arbeitsbedingte Verletzungen (Verbandbucheinträge VE = 23 / Mio Ah)
iv. Die wichtigsten Verletzungsarten sind stumpfe Verletzungen und Schnittverletzungen.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden: 1,67 Mio Ah
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden
i. keine Arbeitsunfälle mit Todesfolge (Unfallhäufigkeit UH = 0 / Mio. Arbeitsstunden)
ii. ein meldepflichtiger Unfall (Unfallhäufigkeit UH = 253 / Mio. Ah)
iii. keine arbeitsbedingten Verletzungen (Verbandbucheinträge VE = 0 / Mio Ah)
iv. Die wichtigsten Verletzungsarten sind stumpfe Verletzungen.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden: 0,00395 Mio Ah
Arbeitsbedingte Erkrankungen
a. für alle Angestellten
i, keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. keine dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. keine arbeitsbedingten Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden
i, keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. keine dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. keine arbeitsbedingten Erkrankungen
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
SÜLZLE setzt an allen deutschen Standorten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Softwarelösung ein. Alle Mitarbeitenden sowie AÜG-Kräfte haben auf diese entweder direkten Zugriff über PC, Laptop, Tablet oder Handy oder in den Fertigungsbereichen über eigens eingerichtete Workplaces.
SÜLZLE setzt die Software in folgenden Bereichen ein:
- Aus- und Weiterbildungen
- Unterweisungen
- Vorfallmanagement (Verbandbuch, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, etc.)
- Gefahrstoffmanagement
- Gefährdungsbeurteilung
- Mitarbeiterumfragen
Relevante Inhalte werden den Mitarbeitenden in ihren "Lesezimmern" innerhalb der Software zur Verfügung gestellt. Durch aktive Kommentarfunktionen können sich die Mitarbeitenden innerhalb der Software zu Aus- und Weiterbildungsinhalten sowie Unterweisungen direkt an die Fachbereiche wenden.
SÜLZLE führt in allen deutschen Unternehmen der Gruppe - unabhängig von der Unternehmensgröße - mindestens vier ASA-Sitzungen /a durch. An größeren Niederlassungen werden zusätzlich ebenfalls vier ASA-Sitzungen /a durchgeführt. An den Sitzungen nehmen in unterschiedlicher Ausprägung neben der jeweiligen Geschäftsführung Vorgesetzte, die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und soweit vorhanden Vertreter der Mitarbeitenden teil. SÜLZLE arbeitet bundesweit mit einer Betriebsarztpraxis zusammen, die ebenfalls an den ASA-Sitzungen regelmäßig, jedoch mindestens 2x/a teilnehmen. Die Geschäftsordnung zur ASA sieht folgende Punkte vor:
- Durchsprache letztes Protokoll, offene Punkte
- aktuelle Sicherheitsprobleme (z. B. schwere Unfälle)
- Auswertung der Unfallstatistik
- Schwerpunktprogramme
- Erarbeiten von Maßnahmen der Ausbildung, Schulung und Sicherheitsmotivation
- Beratung sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
- Sonstiges
- Begehung
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Berichtszeitraum wurden lediglich die Stunden erfasst, die im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Unterweisungen an den deutschen Standorten der SÜLZLE Gruppe erbracht wurden. Für eine Aufschlüsselung nach Geschlecht oder Angestelltenkatagorie lag zum Zeitpunkt der Berichtserstellung keine geeignete Datenbasis vor.
In absoluten Zahlen wurden 9596 Stunden erbracht.
In diesen wurden u.a. folgende Befähigungen ausgebildet:
- 49 Bedienende von Flurförderzeugen
- 52 Bedienende von Portal- und Brückenkranen
- 26 Bedienende von LKW-Ladekranen
- 87 Ersthelfende
- 9 Brandschutzhelfende
Spätestens für das Jahr 2023 soll eine Erhebung der gesamten Weiterbildungsstunden erfolgen.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a.
i. w = 10,48%
m = 89,52%
ii. unter 30 Jahre = 3,81%
30-50 Jahre = 59,05%
über 50 Jahre = 37,14%
b.
i. w = 23,60%
m = 76,40%
ii. unter 30 Jahre = 20,12%
30-50 Jahre = 43,60%
über 50 Jahre = 36,28%
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Berichtsjahr hat es keine Diskriminierungsvorfälle gegeben.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Im Zuge des weiteren Ausbaus der Nachhaltigkeitsstrategie erstellt SÜLZLE aktuell eine Beschaffungsrichtlinie und wird diese mit der SÜLZLE Compliance Richtlinie gemeinsam für Lieferanten als verbindlich setzen. Die Beschaffungsrichtlinie soll bis Ende 2022 fertiggestellt und in 2023 umgesetzt werden.
SÜLZLE bewertet und analysiert Menschenrechte innerhalb der Lieferkette ausschließlich bei unmittelbaren Lieferanten. Der SÜLZLE Beschaffungsmarkt befindet sich weitgehend innerhalb der EU. Lieferanten aus Drittstaaten wurden über CSR-Risikochecks zu den jeweiligen Staaten bewertet. Einzig die Volksrepublik China sowie die Türkei wurden hier als Länder mit CSR-Risiken ermittelt. Beide Länder nehmen jedoch innerhalb der SÜLZLE Gruppe eine untergeordnete Rolle im Beschaffungsmarkt ein. Sofern möglich, verschafft sich SÜLZLE einen Einblick zum Lieferanten in Besuchen. Dieser findet z. B. bei einem Lieferanten in der Türkei regelmäßig statt. Auffälligkeiten konnten hierbei nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der Volksrepublik China ist sich SÜLZLE des Risikos bewusst, verfügt aber einerseits nicht über die Marktmacht, Änderungen herbeizuführen und unterliegt andererseits auch wirtschaftlichen Zwängen.
Potenzielle Risiken sieht SÜLZLE im Bereich Nachunternehmen im Bauhauptgewerbe sowie in Werkverträgen in den Biegebetrieben. Daher hat sich SÜLZLE in der Vergangenheit das Ziel gesetzt mit einem professionellen Nachunternehmermanagement diesen Risiken vorzubeugen. Der Prozess ist im Unternehmen erfolgreich implementiert. SÜLZLE bewertet und wählt Lieferanten in diesem Bereich prozessgesteuert aus und dokumentiert relevante Unterlagen in entsprechenden Datenbanken. Aufgrund der Einstufung als potenziell risikobehafteter Bereich werden diese Lieferanten ständig auf Vorliegen der relevanten Nachweise überwacht. Auffälligkeiten werden eingestuft und je nach Auswirkung sanktioniert. Dies kann bis zur Sperrung des Lieferanten führen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Investitionsvereinbarungen im Sinne des Leistungsindikator bestehen in der SÜLZLE Gruppe nicht.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Sämtliche Betriebsstätten der SÜLZLE Gruppe befinden sich in Deutschland und Frankreich. Aufgrund der Einstufung als Low Risk Countries auf Basis BSCI Risikoklassifizierung sieht SÜLZLE keinen weiteren Handlungsbedarf.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Der Beschaffungsmarkt von SÜLZLE umfasst bis auf wenige Ausnahmen Lieferanten, die aus Ländern innerhalb der EU stammen. Aufgrund der hohen EU-Standards sieht SÜLZLE für sich hier keinen weiteren Handlungsbedarf. Daher wurde für diesen Leistungsindikator keine eigene Kennzahl bzw. Kenngröße gebildet.
Eine Ausnahme hiervon sieht SÜLZLE bei Dienstleistern, die branchenüblich im Bauhauptgewerbe und in den Biegebetrieben als Nachunternehmer eingesetzt werden. Für diese Lieferanten bestehen Qualifizierungs- und Überwachungsprozesse, die mit Hilfe von Excel-basierten Datenbanken automatisiert einem Monitoring unterliegen. Somit erfolgte in diesem Bereich eine Überprüfung aller Lieferanten.
Aufgrund langfristiger Partnerschaften in beiden Sektoren spielen in diesen neue Lieferanten - auch mit Sicht auf den Gesamtbeschaffungsmarkt - eine untergeordnete Rolle. Insgesamt betrifft dies weniger als fünf Prozent aller neuer Lieferanten.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
a. Im Berichtszeitraum wurden ca. 30 Lieferanten auf soziale Aspekte untersucht.
b. Im Berichtszeitraum wurden bei keinem Lieferanten erhebliche tatsächlich und potenziell negative soziale Auswirkungen ermittelt.
c. Im Berichtszeitraum konnten in der Lieferkette keine tatsächlich und potentiell negativen sozialen Auswirkungen festgestellt werden.
d. und e. Aufgrund fehlender Notwendigkeiten aus a) - c) erfolgten keine weiteren Aktivitäten.
Bereich Bauhauptgewerbe
Branchenüblich werden im Bereich Baunebengewerbe Nachunternehmer tlw. auch aus Drittländern eingesetzt. Hier orientiert sich SÜLZLE eng an den Vorgaben der für die Präqualifizierung Bau erforderlichen Nachweise. Die Umsetzung wird über entsprechende Prozesse zur Lieferantenauswahl, -freigabe und -bewertung dokumentiert.
Zu diesem Zwecke werden Nachweise in einer zentralen Datenbank erfasst und überwacht. Im Falle von Auffälligkeiten werden Nachunternehmen proaktiv kontaktiert. Sofern eingeleitete Maßnahmen nicht wirksam werden, kann dies je nach potentiellem Risiko bis zur Sperrung von Nachunternehmern führen.
Bereich Biegebetriebe
Branchenüblich werden im Bereich Biegebetriebe Nachunternehmer eingesetzt. Bei SÜLZLE stammen diese ausschließlich aus EU-Mitgliedsstaaten. Zur Einhaltung insbesondere von sozialen Aspekten besteht ein einheitliches, umfassendes Werksvertragswesen. In den Werksverträgen spielt die Einhaltung sozialer Standards eine wesentliche Rolle. Nachweise werden in einer Datenbank systematisch erfasst und überwacht. Über regelmäßige Begehungen (pro relevantem Standort mind. vier/a) wird insbesondere der Arbeitsschutz systematisch überwacht.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Sülzle Gruppe unterstützt eine Vielzahl von Projekten, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Im Folgenden werden einige Beispiele dargelegt. Ausführliche Informationen finden sich auf der Website der
Sülzle Gruppe wieder.
Hauptsponsor der TSG Balingen Abteilung FußballSeit 2009 unterstützt SÜLZLE als Hauptsponsor der TSG Balingen Abteilung Fußball sowohl die sportliche als auch die allgemeine Weiterentwicklung des Vereins. Die vergangenen 10 Jahre können dabei sicher als Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte gesehen werden, die ihren Höhepunkt im Aufstieg in die vierthöchste deutsche Spielklasse 2018 fand. Die Basis dieses Erfolges liegt zu einem großen Teil in den lokalen Wurzeln, die die TSG seit jeher pflegt: In einer starken und hochwertigen Jugendarbeit werden junge, talentierte Spieler aus der Region sowohl fußballerisch als auch in ihrer persönlichen Entwicklung ausgebildet und an die aktiven Mannschaften herangeführt. Manch ein Weg führte hier sogar bereits über die TSG Balingen in das Oberhaus des deutschen Fußballs.
Genau dieses Konzept liegt auch SÜLZLE am Herzen. Als Hauptsponsor ist es uns besonders wichtig, die gesamten Strukturen innerhalb des Vereines zu fördern. Daher setzen wir den Fokus unserer Unterstützung nicht ausschließlich auf die ersten Mannschaft, sondern auch über alle Jugendmannschaften – von den Bambini bis zur U19. Auf diese Weise möchten wir einen wichtigen Beitrag zum Breitensportbereich der TSG leisten, der fließend in den Leistungssport übergeht, dennoch aber jedem die Chance bietet, sich sportlich und persönlich in den Verein einzubringen und das Vereinsleben aktiv mitzugestalten. Als Hauptsponsor sehen wir uns als Teil dieses Vereinslebens und dessen Gestaltung: So riefen wir in Kooperation beispielsweise den SÜLZLE Cup ins Leben, der als Fußballturnier für Firmen- und Behördenmannschaften seitdem stets im Rahmen des TSG Erlebnistages ausgetragen wird.
Spenden an die Menschen der FlutkatastropheInsgesamt wurden 75.000 € gemeinsam durch das Unternehmen und die Mitarbeitenden gesammelt. SÜLZLE hat sich zum Ziel gesetzt diese Spenden nicht in materielle Hilfe sondern im soziokulturellen Bereich einzusetzen. In diesem Sinne werden Maßnahmen wie zum Beispiel die Kooperation mit der Caritas Hagen für konkrete Bewegungs- und Kunstprojekte für Kinder in den Hochwassergebieten unterstützt.
Spenden zum 140-jährigen Firmenjubiläums Anlässlich des Jubiläumsjahrs spendete die Sülzle Gruppe insgesamt 140.000 € zur Förderung nachhaltiger und sozialer Projekte, Vereine und Organisationen. Der Gesamtbetrag wurde über einen Zeitraum von mehreren Monaten in eine Vielzahl von Projekten aufgeteilt. Ziel des Engagements ist die Unterstützung von Menschen, die sich für Gesundheit, Jugend, Integration, Sport, Kultur, Umwelt oder Soziales in den Regionen rund um alle SÜLZLE Standorte einsetzen. Das alles passiert aus der Überzeugung heraus, dass man gemeinsam viel erreichen kann: Mehr Chancengleichheit, mehr Bildung und eine bessere Umwelt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Aus Wettbewerbsgründen können zu den oben genannten Punkten keine Angaben gemacht werden.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Ein aktuell relevantes Gesetzgebungsverfahren stellt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dar. Hier wurden keine Eingaben gemacht. Auch die geplante Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der Europäischen Union (CSRD-Berichtspflicht) ist für uns wesentlich. Zur CSRD-Berichtspflicht wurden ebenfalls keine Eingaben im Berichtszeitraum unternommen.
Die SÜLZLE Gruppe unterstützt in Einzelfällen ausgewählte Personen, Organisationen und Verbände. Im Jahr 2021 erhielt der CDU Kreisverband Zollernalb eine Zuwendung in Höhe von 1.000 €. Leistungen erfolgen dabei ausschließlich unter Berücksichtigung der Compliance Richtlinie.
Die Unternehmensgruppe ist Mitglied in folgenden Verbänden, Initiativen & Siftungen:
- Bundesverband deutscher Stahlhandel (BDS)
- Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
- Deutschland baut!
- Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH (EDE/ ESH)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Institut für Stahlbetonbewehrung (ISB)
- Allianz für Entwicklung und Klima
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Im Jahr 2021 wurde der CDU Kreisverband Zollernalb mit 1.000 € unterstützt. Spenden an Parteien erfolgen ausschließlich unter Berrücksichtigung der Compliance Richtlinie.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten ist für die SÜLZLE Gruppe selbstverständlich. Die Geschäftsleitung zeichnet sich hierfür verantwortlich. SÜLZLE hat sich in 2020 entschieden eine Compliance Richtlinie zu erstellen. Diese hat zum Ziel, die Einhaltung von geltendem Recht sowie den internen Vorgaben (SÜLZLE Werterad, SÜLZLE Drei-Gewinner-Prinzip) zu gewährleisten. Zur Überwachung der Einhaltung wurde weiterhin entschieden eine Compliance Organisation aufzubauen. In 2021 wurden die Grundlagen erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt in 2022.
Mit der Compliance Richtlinie sollen Compliance-Risiken intern sowie extern weitgehend ausgeschlossen werden. Mit der Umsetzung soll Rechtskonformität bei allen Rechtsgeschäften sowie darüber hinaus ethisch korrektes Verhalten und der Umgang mit gesellschaftlicher Verantwortung dargelegt werden. Die Richtlinie gilt verpflichtend für alle Töchtergesellschaften der SÜLZLE Gruppe. Eine schuldhafte Verletzung der Compliance-Richtlinie stellt eine schwerwiegende Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Bei Beschäftigten kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen.
Mit Hilfe des Beschwerde- und Hinweismanagements schafft SÜLZLE Möglichkeiten, compliancerelevante Sachverhalte frühzeitig erfassen zu können. Als Mitglied der Geschäftsleitung zeichnet sich die Compliance-Beauftragte für die Überwachung der Einhaltung verantwortlich.
Mitarbeitende haben die Möglichkeit sich bei Hinweisen oder Beschwerden an ihre unmittelbaren und mittelbaren Führungskräfte zu wenden. Darüber hinaus kann die Compliance Beauftragte in der SÜLZLE Gruppe direkt kontaktiert werden. Auch stellt das Unternehmen ein Hinweisgeberportal für alle Stakeholder zur Verfügung. Das Portal arbeitet vollständig anonym und gewährt somit allen Anspruchsgruppen die Möglichkeit anonym Hinweise abzugeben. Die Klärung erfolgt mit dem Ziel, Ursachen zu ermitteln und anhand dieser geeignete Verbesserungsprogramme und -maßnahmen einzuleiten. Nach Möglichkeit erfolgt die Klärung zunächst intern. Soweit die interne Klärung ergebnislos verlaufen sollte, kann eine externe Klärung unter Hinzuziehen eines Rechtsbeistands herbeigeführt werden.
Führungskräfte und Beschäftigte werden über die Software Secova zum Thema Compliance und Compliance Struktur im Unternehmen geschult. Im Jahr 2021 gab es keine relevante oder kritische Verstöße innerhalb der SÜLZLE Gruppe. Es wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert, die sich negativ auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung auswirken.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Es erfolgt keine Prüfung auf Korruptionsrisiken der Betriebsstätten. Sämtliche Betriebsstätten der SÜLZLE Gruppe befinden sich in Deutschland und Frankreich. Aufgrund der Einstufung als Low Risk Countries auf Basis BSCI Risikoklassifizierung sieht SÜLZLE keinen weiteren Handlungsbedarf.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Jahr 2021 gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Berichtszeitraum wurden keine erheblichen Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich erhoben.