14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Zielsetzungen
Help hat das Ziel, allen Beschäftigten ein guter Arbeitgeber zu sein. Im Jahr 2019 hatten wir insgesamt rund 40 Mitarbeitende in Deutschland beschäftigt. Daneben waren für uns 440 Beschäftigte weltweit in 23 Projektgebieten lokal vor Ort im Einsatz sowie 16 international Mitarbeitende.  

Zur Einhaltung der Arbeitnehmerrechte beachten wir nationale und internationale Standards. Für unsere Beschäftigten in Deutschland beachten wir die deutschen Arbeitsgesetze und Verordnungen. Für unsere Mitarbeitenden weltweit kommen die Arbeitnehmerrechte des jeweiligen Einsatzlandes zur Anwendung.
      
Für alle unsere Beschäftigten im Inland und Ausland gelten einheitliche international gültige Regeln, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und in verschiedenen Richtlinien definiert worden sind:   Als Mitglied des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) ist Help außerdem verpflichtet, die VENRO-Kodizes in ihrer jeweils gültigen Verfassung einzuhalten. Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten. 
(Quelle: VENRO Verhaltenskodex Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle, S. 3 – 4)  
Die VENRO-Kodizes sind im Internet verfügbar unter http://venro.org/ueber-venro/kodizes/.

Beteiligung der Mitarbeitenden
Unsere Mitarbeitenden in der Verwaltung in Bonn werden über verschiedene Formate am Management und der Weiterentwicklung unserer Organisation in allen Handlungsfeldern beteiligt:   Bisher wurden keine quantitativen Ziele mit Terminierungen festgelegt. Diese sollen ab 2021 im Rahmen der geplanten Nachhaltigkeitsstrategie definiert werden.

Wesentliche Risiken
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht für unsere Mitarbeitenden in Projektländern, in Form von Gewaltrisiken durch kriegerische Konflikte und Terrorismus oder Entführung. Help trifft alle notwendigen Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren, unter anderem durch vorbereitende Beratung der Mitarbeitenden durch externe Safety & Security Manager, durch regelmäßige Teilnahme an Sicherheitstrainings externer Organisationen und Schutzmaßnahmen am Einsatzort


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Help verfolgt das Ziel der Chancengleichheit für die Beschäftigten auf verschiedenen Ebenen.

Das Ziel der angemessenen Bezahlung erreichen wir durch folgende Maßnahmen:
Das Ziel des umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes erreichen wir durch folgende Maßnahmen, die auch eine kontinuierliche Umsetzung von Verbesserungen im Bereich Brandschutz, Ergonomie, Unfallquellen, Hygiene beinhalten, wie beispielsweise:   Ab 2020 ist eine Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geplant. Der außerbetriebliche Dienstleister wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärzt:in stellen. Beide sollen beraten, Begehungen durchführen und an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses teilnehmen.  

Ab März 2021 planen wir jährliche Unterweisungen über eine online-Plattform (Themen u.a. AGG, Arbeitsschutz allgemein, Arbeits- und Wegeunfälle, Erste Hilfe, Brandschutz, Auslandsreisen, Home Office, Gefahrenquellen im Büro, ergonomischer Arbeitsplatz)  

Das Ziel der Mitbestimmung erreichen wir mit Hilfe unseres Betriebsrates: Help hat seit 2019 in der Verwaltungszentrale einen Betriebsrat. Vor dem Hintergrund des starken Organisationswachstums, der Vielzahl neuer Arbeitnehmer:innen und der veränderten Zusammensetzung der Belegschaft war dies ein sinnvoller Schritt. So ist gewährleistet, dass die Beschäftigten über ihre Vertreter:innen Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungsprozesse und auf die Gestaltung der Organisation haben.  

Das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen wir durch die Maßnahmen:
Ab 2020 soll die Flexible Homeoffice Regelung (seit 2017) durch die Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten abgelöst werden. Auf freiwilliger Basis sollen bis zu drei Tage mobiles Arbeiten pro Woche möglich sein, mit Gestaltungsmöglichkeiten nach vorheriger Absprache mit der Abteilungsleitung, ad hoc auch in begründeten Fällen.

Help verfolgt das Ziel der Vielfalt durch verschiedene Maßnahmen:   Die von uns für das Jahr 2019 gesetzten Ziele haben wir erreicht.

Quantitative Ziele mit Terminierungen sollen ab 2021 im Rahmen der geplanten Nachhaltigkeitsstrategie definiert werden.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unser Ziel ist, die Beschäftigten in ihrer persönlichen und fachlichen Entwicklung zu fördern und ihnen Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten.

Dies tun wir in unserer Verwaltung in Bonn durch diverse Maßnahmen:   2019 haben 23 Mitarbeitende an 31 Fortbildungen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Buchhaltung/Finanzen, Interne Revision/Controlling, Qualitätssicherung, Sprachkurse und projektbezogene Trainings teilgenommen.  

Wir haben das Ziel, unsere Beschäftigten mit Hilfe der Digitalisierung zu unterstützen. Dies erreichen wir durch Unser Ziel ist, dem demografischen Wandel zu begegnen, in dem wir stets für eine gut durchmischte Altersstruktur sorgen.

Die für das Geschäftsjahr 2019 gesetzten Ziele haben wir erreicht.

Wir sehen keine Risiken mit negativen Auswirkungen auf die Qualifizierung unserer Beschäftigten.

Quantitative Ziele mit Terminierungen sollen ab 2021 im Rahmen der geplanten Nachhaltigkeitsstrategie definiert werden.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
a.
Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen:
0 (in Bonn)
international: noch keine Daten erhoben
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen):
0 (in Bonn)
international: noch keine Daten erhoben.
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen:
1 (Bonn)
international: noch keine Daten erhoben.
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen:
ein leichter Arbeitsunfall (Bonn)
international: noch keine Daten erhoben.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden:
61.288 (Bonn)
international: noch keine Daten erhoben.

b. Für alle Mitarbeitende, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
Diese Daten konnten noch nicht erhoben werden.

Die Erhebungen sollen im Zuge der nächsten Berichterstattung vollständig erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen:
0 (in Bonn)
international: noch keine Daten erhoben
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen:
1 (Bonn)
international: noch keine Daten erhoben
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen:
Bonn: eine leichte Erkrankung durch Auslandsaufenthalt
international: noch keine Daten erhoben

b. Für alle Mitarbeitende, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
Diese Daten konnten noch nicht erhoben werden.

Die Erhebungen sollen im Zuge der nächsten Berichterstattung vollständig erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Zu a) Das Ziel des umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes erreichen wir durch folgende Maßnahmen, die auch eine Mitarbeiterbeteiligung und die kontinuierliche Umsetzung von Verbesserungen im Bereich Brandschutz, Ergonomie, Unfallquellen, Hygiene beinhalten, wie beispielsweise:   Zu b) Geplant ist, ab 2020 ein Managementsystem für Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz zu etablieren. Ein Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) wird eingerichtet. Die ASA Sitzungen werden viermal pro Jahr stattfinden. Im ASA sind Mitarbeitende vertreten, zudem Sicherheitsbeauftragte und Vertreter des Betriebsrats, die Geschäftsführungsvertreter sowie eine externe Arbeitsmedizinerin.  

Wir planen die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Der außerbetriebliche Dienstleister wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin stellen. Beide sollen beraten, Begehungen durchführen und an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses teilnehmen.  

Ab März 2021 planen wir jährliche Unterweisungen über eine online-Plattform, zu Themen wie Arbeitsschutz allgemein, Arbeits- und Wegeunfälle, Erste Hilfe, Brandschutz, Auslandsreisen, Home Office, Gefahrenquellen im Büro oder ergonomischer Arbeitsplatz.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

2019: 19,6 Stunden im Durchschnitt für die Beschäftigten in Bonn
international: noch keine Daten erhoben

Weitere Daten lagen noch nicht vor. Weitere Erhebungen und Aufschlüsselungen sollen im Zuge der nächsten Berichterstattung erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht:

Kontrollorgane der Zentrale in Bonn:
Vorstand: zehn Personen, davon vier Frauen (40 %) und sechs Männer (60%)
Besonderes Aufsichtsorgan: drei Personen, davon eine Frau (33 %) und zwei Männer (66 %)

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht. 57,5 % (23 Frauen), 42,5 % (17 Männer)
ii. Altersgruppe:
unter 30 Jahre alt: 17,5 % (7 Personen)
30-50 Jahre alt: 52,5 % (21 Personen)
über 50 Jahre alt: 30 % (12 Personen)

Weitere Daten lagen noch nicht vor. Weitere Erhebungen sollen im Zuge der nächsten Berichterstattung erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es wurden keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet, weder in Deutschland noch international.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Help hat das Ziel, bei allen Aktivitäten der Organisation die Menschenrechte zu achten. Dies erreichen wir über die inhaltliche Ausrichtung unserer Hilfsprojekte, die immer auch die Einhaltung von Menschenrechten thematisieren und diese stärken. Mit unserem System aus externen und internen Verhaltensnormen wollen wir ethisches Verhalten gewährleisten, wozu auch die Einhaltung der Menschenrechte zählt.  

Ziele und Prinzipien der nachhaltigen Beschaffung
Help beeinflusst mittels seiner Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen direkt oder indirekt auch die sozialen Bedingungen der an der Wertschöpfung beteiligten Menschen.  

Unsere Beschaffungspolitik haben wir detailliert in unserem „Procurement Manual“ definiert. Bei unseren Beschaffungsentscheidungen wollen wir stets auch die Menschen- und Arbeitsrechte wahren, gemäß den Internationalen Menschenrechten, den Internationalen Arbeitsstandards (ILO) und gemäß den nationalen Gesetzen des Projektlandes. Damit meinen wir insbesondere:   Unsere Beschaffungsverträge mit Lieferanten und Dienstleistern und unsere Ausschreibungen enthalten Menschenrechtsklauseln. Alle Geschäftspartner werden zudem auch über einen Code of Conduct zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet. Zudem werden die Mitarbeitenden des Beschaffungswesens über einen Mitarbeitenden Code of Conduct zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.  

Für unsere weltweiten Projekte gilt das Prinzip, dass die lokale Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen nach Möglichkeit Vorrang hat. Damit wollen wir erreichen, dass die Wertschöpfung in der Projektregion verbleibt, den Menschen vor Ort zukommt und ihre Lebensbedingungen verbessert.  

Das Ziel, bei allen Aktivitäten der Organisation die Menschenrechte zu achten, sehen wir als erreicht an.

Wir sehen keine wesentlichen Risiken, die sich aus unserer Tätigkeit als Hilfswerk ergeben und negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Circa 90 % unserer Beschaffungsverträge mit Lieferanten und Dienstleistern und unserer Ausschreibungen enthalten Menschenrechtsklauseln. Circa 90 % der Geschäftspartner werden zudem auch über einen Code of Conduct zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Unsere Betriebsstätten im Inland und Ausland werden nicht mittels externer Audits auf die Einhaltung der Menschenrechte geprüft. Unsere Mitarbeitende prüfen stichprobenartig bei ihren Besuchen vor Ort die Einhaltung der internen und externen Standards und Verhaltensnormen, auch zur Einhaltung der Menschenrechte. Bei 100% aller Betriebsstätten (Büros in den Projektländern), die besucht wurden, fand die stichprobenartige Prüfung statt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Neue Lieferanten werden durch unsere Beschaffungsverträge mit den dort enthaltenen Menschenrechtsklauseln auf die Einhaltung von sozialen Kriterien verpflichtet. Wir prüfen zudem, ob Geschäftspartner sich über unseren Code of Conduct auf die Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet haben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

a. Rund 90 % der Bestandslieferanten werden durch unsere Beschaffungsverträge mit den dort enthaltenen Menschenrechtsklauseln auf die Einhaltung von sozialen Kriterien verpflichtet. Wir prüfen zudem, ob alle Geschäftspartner sich über unseren Code of Conduct auf die Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet haben.
b.  Negative soziale Auswirkungen sind uns zu keinem Lieferanten bekannt. Ein derartiger Prüfprozess wird noch nicht durchgeführt.
c.  Negative soziale Auswirkungen in unserer Lieferkette sind uns nicht bekannt. Ein derartiger Prüfprozess wird noch nicht durchgeführt.
d. Punktuell werden Dienstleister in Deutschland hinsichtlich der sozialen Auswirkungen überprüft. Aufgrund von bekannt gewordenen negativen Auswirkungen hinsichtlich der Wahrung von Arbeitnehmerrechten wurde ein Unternehmen diesbezüglich angesprochen und aufgefordert, Verbesserungsmaßnahmen einzuführen.  
e. Mit keinem Lieferanten wurde die Geschäftsbeziehung beendet.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Help unterstützt Unternehmen, Privatpersonen, Schulen und andere Organisationen dabei, sich für das Gemeinwohl zu engagieren.  

Unternehmen
Als Mitglied des Deutschen Global Compact Netzwerks (DGCN) findet Help gemeinsam mit Unternehmen geeignete Ansätze für ihr soziales und ökologisches Engagement. Das Angebot für Unternehmen umfasst:   Seit 2015 nimmt Help am Global Compact der Vereinten Nationen teil, einer strategischen Initiative für Unternehmen, die sich verpflichten, ihre Geschäftstätigkeiten und Strategien an zehn universell anerkannten Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auszurichten. Dies beinhaltet konkret:   Privatpersonen
Help bietet Privatpersonen eine Plattform für eine eigene Spendenaktion bei Anlässen wie einem Geburtstag, Jubiläum oder Sportevent. Die Spenden kommen dann einem der Help Projekte zugute. Der Spendende kann selbst eine Aktionsseite erstellen, die Spendenaktion dort beschreiben und sie anschließend über soziale Medien mit anderen teilen.  

Schulen
Schulen werden bei der Suche nach einem geeigneten Help-Hilfsprojekt unterstützt. Kostenlos werden Informationen zum Projekt und Aktionsmaterialen, wie Projektpräsentationen, Poster, Flyer, Spendenboxen usw. zur Verfügung gestellt. Nach Eingang der gesammelten Spenden erhält die Schule ein Dankschreiben und eine Sammelurkunde.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Help hat 2019 Projekte mit einem Volumen von insgesamt 26,7 Mio. Euro durchgeführt und damit das Volumen um 586 Tsd. Euro gegenüber dem Vorjahr gesteigert.

Mit 2,58 Mio. Euro wurden insgesamt 32,7 % mehr Spenden als im Vorjahr eingenommen.
92 % der Spenden flossen in Projekte.  

Help führte Projekte in 23 Ländern durch und hat damit insgesamt rund 4,2 Millionen Menschen erreicht. Das Sektorportfolio weltweit umfasste Sofort- und Nothilfe, Existenzsicherung, Ernährungssicherung, Bildung, Wasser, Sanitärversorgung, Hygiene (WASH), Gesundheit, Wiederaufbau und Katastrophenvorsorge.  

Die im Jahr 2019 durchgeführten Hilfsprojekte sind für jedes Land mit Zielen, Kurzbeschreibungen, Ausgabenhöhe, Anzahl der Begünstigten sowie Zuwendungsgebern/Kooperationspartnern aufgelistet. (Quelle: Jahresbericht 2019, Seiten 34 – 39).  

Die investierten Eigenmittel beliefen sich auf 4,7 Mio. Euro, was einem Plus von 753 Tsd. Euro gegenüber 2018 entspricht, die Fremdmittel waren mit 167 Tsd. Euro leicht rückläufig und betrugen 22,0 Mio. Euro.  

Die Gesamterträge inklusive Rücklagenveränderung belaufen sich auf 30,7 Mio. Euro und überstiegen um 11,5 Prozent (3,16 Mio. Euro) das Vorjahresniveau.  

Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 1,72 Mio. Euro erzielt, der im Wesentlichen auf den Anstieg der Spenden (frei und zweckgebunden), die Zunahme der Zuschüsse der Geber zu den Administrationskosten sowie den Abbau der Spendenmittelrücklage zurückzuführen ist.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Für Help sind aktuelle Gesetzgebungsverfahren relevant, wie die Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechtes, ein neues Transparenzregister für NGOs oder Neuregelungen zu Spendenquittungen.  

Über den Dachverband VENRO wird politisch Einfluss ausgeübt, um die gemeinsamen Interessen des gemeinnützigen Sektors gegenüber der Politik zu vertreten. Die Kriterien von VENRO oder des Deutschen Spendenrates werden von allen Mitgliedern gemeinsam festgelegt und danach entschieden, wofür sich politisch engagiert wird.  

Help ist kein Mitglied in politisch aktiven Organisationen. Parteispenden werden nicht getätigt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

2019: Es wurden keine Parteispenden oder Sachzuwendungen getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Handeln nach ethischen Grundsätzen und die Einhaltung aller Gesetze und Richtlinien ist fest verankerter Bestandteil der Compliancekultur von Help. Die Grundlage hierfür hat Help durch die Verfassung eines umfangreichen Verhaltenskodex geschaffen, in welchem das gemeinsame Verständnis für Werte und Compliance festgehalten wurde.  

Darüber hinaus gelten separate Richtlinien zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung. Help wird mit finanziellen Mitteln von einer Vielzahl von Gebern und Spendern betraut. Damit ist die große Verantwortung verbunden, Korruption zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Mittel korrekt und transparent für Geber, Spendende, Partner und Begünstigte ausgegeben werden.  

Die Help-Richtlinie zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung folgt den Grundsätzen und Standards, wie sie der VENRO Verhaltenskodex für Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle erfordert. Help hat eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Korruption jeglicher Art oder unter jedweden Umständen, gleich ob sie von Mitarbeitenden, Freiwilligen, Auftragnehmern oder Partnern begangen wird.  

Die Grundsätze, Regeln und Verfahren dieser Richtlinie zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung gelten für
Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinie werden sanktioniert, durch Disziplinarmaßnahmen (Abmahnungen oder Entlassungen), Schadenersatz oder rechtliche Konsequenzen.  

Auch für Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinie gibt es geregelte Verfahren, bestehend aus Richtlinien zum internen und externen Beschwerdemanagement. Auf diesem Wege sollen Mitarbeitende und Außenstehende Hinweise über mögliches Fehlverhalten von Help-Angehörigen melden. Diese Hinweise können je nach Art und Umfang an den jeweiligen Landesdirektor, an die Help Zentrale in Bonn oder die Ombudsperson gerichtet werden. Alle Hinweise, die die Bereiche „Betrug und Korruption“, „Sexuelle Belästigung“ sowie sonstiges strafrechtlich relevantes Verhalten betreffen, werden an die Stabsstelle Compliance gemeldet. Diese leitet in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Interne Revision alle internen Untersuchungen.  

Eine weitere Vorgehensweise zur Meldung eines Korruptionsfalls oder Korruptionsverdachts ist in der Help-Whistleblowing-Richtlinie beschrieben.  

Kontrollsysteme: Die Ermittlungen bei einem Korruptionsverdacht oder -vorfall sollen aufzeigen, wo ein Mangel an Aufsicht und/oder eine Störung oder Abwesenheit von Kontrolle aufgetreten ist. Erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollsysteme werden in einem Untersuchungsbericht dokumentiert und sind unverzüglich umzusetzen. Weiterverfolgung und Nachkontrollen werden im Rahmen der internen Revision und des Qualitätssicherungsprozesses stattfinden.          

Verantwortung für Compliance
Management und Führungspersonal in der Help-Zentrale und in den Länderprogrammen sind verantwortlich für eine Kultur, in der Korruption inakzeptabel ist. Sie müssen die Einhaltung der Antikorruptionsrichtlinien sicherstellen.  

Das Führungspersonal ist dazu verpflichtet sicherzustellen, dass alle Mitarbeitende unter ihrer Aufsicht eine Kopie der Richtlinie in einer Sprache, die sie verstehen können, erhalten. Der Empfang der Richtlinie ist durch Unterschrift zu bestätigen.  

Das Führungspersonal ist ebenso dafür verantwortlich, die Mitarbeitenden über den Whistleblowing-Mechanismus (siehe S.7: "Meldung von Vorfällen / Mitteilungspflicht") zu informieren und die Mitarbeitenden dazu zu ermutigen, Korruptionsverdachtsfälle zu melden.  

Führungskräfte und Beschäftigte werden für das Thema Korruptionsbekämpfung auf verschiedene Weise sensibilisiert. Die Grundsätze, Regeln und Verfahren dieser Richtlinie zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung sind fester Bestandteil von Arbeitsverträgen, Beraterverträgen und Partnerverträgen. Um allen Mitarbeitenden den verpflichtenden Charakter zu verdeutlichen, werden der Verhaltenskodex und alle anderen Kodizes von den Mitarbeitenden unterschrieben. Mit der Unterschrift erkennt der Mitarbeitende an, dass eine Missachtung der Bestimmungen des Kodex vertragliche Konsequenzen und die Kündigung zur Folge haben kann.

Compliance relevante Aspekte werden in Jour Fixe Veranstaltungen immer wieder besprochen. Wenn Richtlinien wie das Procurement Manual überarbeitet werden, erhalten die betroffenen Beschäftigten dazu Schulungen, auch zu den Aspekten der Korruptionsvermeidung.  

Die für 2019 gesetzten Ziele zur Vermeidung von Korruption wurden erreicht. Es gab keine Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinie bzw. gegen den Code of Conduct von Help

Zu den potenziellen Hauptgebieten mit Korruptionsrisiken gehören unter anderem:   Alle Help-Büros – Bonner Zentrale und Programm- und Projektbüros vor Ort – sollen zukünftig eine Analyse der Korruptionsrisiken in ihren Einsatzgebieten und spezifischen Kontexten durchführen, um besonders korruptionsanfällige Tätigkeitsbereiche zu identifizieren. Auf Grundlage der Ergebnisse der Risikobewertung sollen zukünftig angemessene Risikominderungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, inklusive Verfahren und angemessene Kontrollmechanismen zur Reduzierung von potenziellen oder festgestellten Risiken. Diese müssen im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Effizienz überwacht und regelmäßig analysiert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Für unser Help Büro in Bonn und für die weltweiten Büros wurden 2019 noch keine Prüfungen auf Korruptionsrisiken durchgeführt. Zurzeit werden abteilungsweise die Prozesse erfasst und dokumentiert. Parallel dazu erfolgt eine Risikoidentifikation und -bewertung mit dem Ziel ein gesamtorganisatorisches Risikomanagementsystem zu etablieren.  

Für Help als weltweit tätiger Hilfsorganisation ist die Prüfung der Hilfsprojekte von hoher Relevanz. Diese Projekte werden auditiert, auch hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Die Projektaudits werden entweder durch die Geber beauftragt oder durch Help selbst.  

Für den Bereich Einkauf wird seit 2018 im Programmbereich eine Plausibilitätsprüfung für Beschaffungsvolumina ab 50.000 Euro durchgeführt, die auch die Prüfung auf Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien umfasst.

b. Wir haben keine erheblichen Korruptionsrisiken ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

a. Es gab keine bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Es gab keine Abmahnungen oder Entlassungen wegen Korruption.
c. Es gab keine Vorfälle in der Verwaltungszentrale.
d. Es gab kein öffentlich-rechtliches Verfahren gegen die Organisation oder deren Angestellte.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

a. Es wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen gegen Help verhängt. Es gab keine Fälle von Streitbeilegungsverfahren.
b. Wir haben keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und Vorschriften ermittelt.