14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

B.A.U.M. e.V. ist ein Verband mit Sitz in Deutschland, der auch nur in Deutschland tätig ist. Für unser Handeln sind die in Deutschland geltenden Rechte und Pflichten maßgeblich. Der geschäftsführende Vorstand trifft mit den Mitarbeiter:innen Absprachen zu individuellen Arbeitszeitmodellen, die der Lebenssituation und den Interessen z.B. an ehrenamtlichem Engagement neben der Berufstätigkeit Rechnung tragen. Die Mitarbeiter:innen arbeiten zudem in Vertrauensarbeitszeit und können durch die weitreichenden Gleitzeitregelungen ihren Arbeitsalltag auf ihre individuellen Bedürfnisse zuschneiden.

In der pandemischen Situation sind die Mitarbeiter:innen weiterhin dazu angehalten, soweit möglich im Home-Office zu arbeiten, um ihre Gesundheit sowie die des gesamten Teams zu schützen und zu einer effektiven Pandemiebekämpfung beizutragen. Bei der Belegung der Büros wird darauf geachtet, dass insbesondere in Hochphasen der Pandemie Bürozimmer mit maximal einer Person belegt werden.


Überstunden werden durch Arbeitszeitausgleich abgebaut. Ein Risiko sehen wir in der hohen intrinsischen Motivation der Mitarbeiter:innen, die zuweilen zu hoher Arbeitsbelastung und damit zeitweilig hohem Überstundenaufkommen führt. Der geschäftsführende Vorstand beobachtet diesen Risikofaktor aufmerksam. Aufgrund der geringen Größe der Organisation gibt es bislang keinen gesonderten Compliance Bereich oder Betriebsrat, an den sich die Mitarbeiter:innen mit ihren Anliegen wenden könnten. Im Zuge des Teamentwicklungsprozesses wurde die Diskussion begonnen, ob die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle einen Betriebsrat wählen möchten. Die Entscheidung über die Einführung eines Betriebsrats ist für das nächste Berichtsjahr anvisiert.

Über diese Maßnahmen hinaus hat sich B.A.U.M. e.V. in diesem Bereich keine quantifizierbaren Ziele gesetzt. Es gilt jedoch das Prinzip der kontinuierlichen qualitativen Weiterentwicklung. Im Zuge des Teamentwicklungsprozesses erfolgte die aktive Einbindung der Mitarbeiter:innen in die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und die Beteiligung am internen Nachhaltigkeitsmanagement von B.A.U.M. e.V. Auch in die Entwicklung der Ziele von B.A.U.M. e.V. insgesamt wird das Team einbezogen, damit sie vom gesamten Team mitgetragen werden. Von der hohen Arbeitsbelastung abgesehen werden im Bereich der Arbeitnehmerrechte aufgrund der umfassenden gesetzlichen Regelungen und der offenen Dialogkultur derzeit keine weiteren Risken gesehen.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Bei B.A.U.M. arbeitet ein interdisziplinäres Team, in dem Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung und Religionszugehörigkeit keine Rolle spielen. Von den Mitarbeiter:innen wird erwartet, dass sie diese Werte ebenso vertreten und im Rahmen ihrer Tätigkeit vorleben. Bei der Anstellung neuer, qualifizierter Mitarbeiter:innen wird ein Augenmerk auf Diversity gelegt - derzeit noch vorrangig im Hinblick auf eine Balance der Geschlechter innerhalb der Organisation.

Ein Entwicklungsthema ist die Chancengerechtigkeit bei der Übernahme von Verantwortung. Dies wird mit Einführung von Mitarbeiter:innengesprächen als Instrument der aktiven Personalentwicklung im Frühjahr 2022 weiter bearbeitet werden. Im Berichtszeitraum wurde ein Gehaltstableau für alle Mitarbeiter:innen und alle Hierarchie- und Erfahrungsebenen entwickelt, das ab diesem Berichtsjahr – unter dem Aspekt der Transparenz – auf der Website von B.A.U.M. e.V. veröffentlicht wird. Dadurch wird sowohl interessierten Personen als auch den Teammitgliedern selbst eine Orientierung zu Entwicklungsmöglichkeiten in unserer Struktur geboten. Alle Arbeitsverträge bis auf zwei sind unbefristet. Diese Regelung betrifft grundsätzlich auch den geschäftsführenden Vorstand, jedoch ist das Amt des Vorstands durch die 3-jährigen Wahlperioden begrenzt.

Weil die Mitarbeiter:innen hauptsächlich sitzend tätig sind, wurde bereits 2013 eine gesundheitsfördernde Maßnahme eingeführt: die "bewegte Pause", die alle 2 Wochen dienstags stattfindet. Sie zielt darauf ab, die durch die Büroarbeit stark beanspruchten Muskelgruppen zu trainieren, zu dehnen und aufzulockern, um Verletzungen vorzubeugen. Seit Beginn der Corona-Lage findet die bewegte Pause mit allen Mitarbeiter:innen, die mitmachen wollen, online statt. Die aufgezeichneten Trainingseinheiten à 20 Minuten können flexibel wiederholt werden und werden von den Mitarbeiter:innen einzeln oder auch gemeinsam genutzt. Auf den Zeitraum von 3 Monaten bezogen (= für ca. 7 Termine) haben im Durchschnitt 8 Mitarbeiter:innen an dem Liveevent teilgenommen. Die Mediathek wurde in dem Zeitraum durchschnittlich 22 Mal genutzt. Im Büro werden bei entsprechender Indikation höhenverstellbare Tische eingesetzt. Es wird erwogen, diese Tische bei Neuanschaffungen allen Mitarbeiter:innen anzubieten, um präventiv für eine Entlastung der Wirbelsäule und verbesserte Ergonomie zu sorgen.

B.A.U.M. e.V. übernimmt im Berichtsjahr die Betreuungskosten für eine Mitarbeiterin mit Kindern für Kita und Horte. Bei einem Mitarbeiter fielen pandemiebedingt keine Kosten für die Kita-Betreuung an. Um auch Menschen mit Behinderung eine Tätigkeit bei B.A.U.M. zu ermöglichen, sind alle Wege zu den Büro- und Sanitäranlagen barrierefrei gestaltet.

Auch bei der Besetzung der Gremien spielt Geschlechtergerechtigkeit eine wichtige Rolle. Das Kuratorium Wissenschaft war in der Berufungsperiode von 2018-2020 zu 23 Prozent mit Frauen besetzt, der Beirat Unternehmen zu 18 Prozent. Nach der Neuberufung des Kuratoriums für die Periode 2021–2024 wurde Parität erreicht; der Beirat Unternehmen besteht nun zu einem Drittel aus Frauen – entsprechend der Regelung im Führungspositionengesetz (FüPoG).


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Damit die Belegschaft von B.A.U.M. e.V. für die technologische sowie inhaltliche Veränderung der Arbeitsfelder gewappnet ist, werden in unregelmäßigen Abständen Inhouse-Fortbildungen insbesondere zur Nutzung der noch neuen digitalen Infrastruktur für die Teamarbeit angeboten. Die Mitarbeiter:innen werden angeregt, darüber hinaus geeignete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder anderweitige Qualifizierungsmaßnahmen zu identifizieren, die zur individuellen Weiterentwicklung beitragen. Im Berichtszeitraum wurde dieses Angebot jedoch nur zaghaft angenommen. Der geschäftsführende Vorstand sieht eine stärkere Nutzung dieses Angebotes als einen qualitativen Indikator zu diesem Kriterium. Derzeit ist noch offen, ob auch hier quantifizierbare Ziele festgelegt werden sollen.

Mittels Qualifizierungsmaßnahmen soll das Risiko gebannt werden, den Anschluss an den digitalen Wandel zu verlieren, und die Chance genutzt werden, die Teamarbeit digital gestützt effektiv und effizient zu organisieren. Für einen Verein, der sich inhaltlich hauptsächlich mit Nachhaltigkeitsthemen beschäftigt, ist außerdem die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen unerlässlich, und sie stellt eine indirekte Form der fachlichen Qualifizierung dar. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen werden mitunter Handlungs- und Aktionsbedarfe bei der inhaltlichen Ausrichtung künftiger Aktivitäten von B.A.U.M. e.V. identifiziert, und der aktuelle gesellschaftliche und politische Diskurs in einem sich dauerhaft wandelnden Feld auf der Agenda von B.A.U.M. gehalten.

Darüber hinaus werden derzeit keine Risiken für die Arbeit von B.A.U.M. gesehen. Wir sehen uns gut gewappnet, auf Umschwünge und neue Trends zu reagieren. Durch die fachliche Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen im Netzwerk werden wir außerdem immer wieder auf Veränderungsprozesse aufmerksam, die wir sowohl in unserer Projektarbeit als auch in der Arbeit des Teams aufgreifen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator EFFAS S03-01
Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen). Link

Im Jahr 2021 waren 11 Mitarbeiter und 10 Mitarbeiterinnen bei B.A.U.M. e.V. beschäftigt.

Die Alterstruktur der Mitarbeiter:innen lässt sich wie folgt darstellen:

Gesamtzahl 21

bis 30   (m/w/d):  1 / 1 / 0
31 – 50 (m/w/d):  4 / 7 / 0
51 – 65 (m/w/d):  5 / 1 / 0
über 65 (m/w/d):  0 / 2 / 0


Eine Erfassung der Mitarbeiter:innen nach Vollzeitäquivalenten findet derzeit nicht statt und ist auch nicht geplant. Einige Mitarbeiter:innen sind in individuellen Teilzeitmodellen tätig.

Leistungsindikator EFFAS S10-01
Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link

Der Anteil der Mitarbeiterinnen an der Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug in 2021 rund 48%.

Leistungsindikator EFFAS S10-02
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link

1/3 im geschäftsführenden Vorstand.

Leistungsindikator EFFAS S02-02
Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link

Im Jahr 2021 wurden keine Ausgaben für individuelle Weiterbildungsprogramme getätigt. Über interne Workshops und Veranstaltungsreihen wurde den Mitabeiter:innen jedoch neues Wissen vermittelt. Es existieren hierzu keine genauen Angaben zu den Ausgaben.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Da B.A.U.M. e.V. in Deutschland tätig ist und durch seine Tätigkeit nur selten materielle Ressourcen in Anspruch nimmt, die über Ländergrenzen hinaus beschafft werden müssen, ist nach unserem Ermessen das Thema Menschenrechte für unsere Tätigkeit von der deutschen Gesetzgebung bereits ausreichend abgedeckt. Wir achten bei der Beschaffung von Catering, Büroartikeln und beim Druck von Broschüren auf zertifizierte Produkte, die das Risiko für Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit innerhalb der Wertschöpfungskette minimieren.

Als ein problematisches Produkt wurde im Berichtsjahr die Award Skulptur für die Preisträger:innen des B.A.U.M. | Umwelt-  und Nachhaltigkeitspreises identifiziert. Sie stammte aus für uns aus nicht hinreichend transparenten Quellen aus Simbabwe. Da es uns trotz mehrfachem Bemühen um Transparenz über die Herstellungsbedingungen nicht gelungen ist Menschenrechtsverletzungen auszuschließen wurde beschlossen, den Bezug der Award Skulpturen einzustellen und den vorhandenen Bestand aufzubrauchen. Bei nächster Gelegenheit soll ein neuer Preis entworfen und beschafft werden.

Außerdem spielt das Thema Menschenrechte oftmals in der thematischen Arbeit – beispielsweise zur Beschaffung, zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder zum Schutz von Wäldern – eine große Rolle. Insofern unterstützt das Thema die Profilierung von B.A.U.M. e.V. Wir bemühen uns, Akteure mit weit verzweigten Lieferketten dafür zu sensibilisieren, sich des Themas bewusst zu werden und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Einflussbereich wahrzunehmen.

Wir treffen über die Einhaltung geltenden Rechts hinaus keine weiteren Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen mit unseren Geschäftspartner:innen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Diese sind auch nicht geplant, da wir geltendes Recht für unseren Wirkungsbereich als ausreichend betrachten und, falls nötig, intern über zusätzliche Maßnahmen entscheiden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Risiken in der operativen Tätigkeit, die einen Bezug zu Menschenrechtsverletzungen aufweisen könnten, werden aufgrund der geringen Wesentlichkeit und dem Bezug von nachhaltigen Büromaterialien bei einem Dienstleister mit weitreichenden Kriterien im eigenen Beschaffungsmanagement nicht gesehen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link

0%


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

B.A.U.M. e.V. engagiert sich in seinem Kerngeschäft dafür, dass das Thema Nachhaltigkeit breite Anwendung findet und in der Mitte der Gesellschaft bekannt wird. So wurde 1993 der B.A.U.M. | Umwelt- und Nachhaltigkeitspreis ins Leben gerufen, um vorbildliches Engagement von Akteurinnen und Akteuren für Nachhaltigkeit wertzuschätzen.

Mit dem Preis zeichnet B.A.U.M. ganz bewusst engagierte Einzelpersonen und nicht Organisationen aus, um vor allem die Arbeit der "Macherinnen und Macher" in Unternehmen und Institutionen, die Arbeit derer, die das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement verantworten und operativ umsetzen, anzuerkennen. Seit 2004 wird auch ein Internationaler B.A.U.M.-Sonderpreis an bekannte Persönlichkeiten vergeben, die sich auf besondere Weise für den internationalen Natur- und Umweltschutz oder auch im sozialen Bereich engagieren. Im Berichtsjahr wurden ausgezeichnet:

- Internationaler Sonderpreis: Boris Herrmann (Offshore-Segler, Team Malizia)
- Großunternehmen: Stefanie Schönherr (Nachhaltigkeitsmanagerin im Produktmanagement, dm-drogerie markt GmbH + Co. KG)
- Kleine und mittelständische Unternehmen: Ina Budde (Gründerin und Geschäftsführerin, circular.fashion UG (haftungsbeschränkt))
- Kleine und mittelständische Unternehmen: Ulrich Prediger (Gründer und Geschäftsführer, JobRad-Gruppe)
- Wissenschaft: Dr. Friederike Otto (stv. Direktorin, Environmental Change Institute der Universität Oxford)
- Digitalisierung: Altan Günsoy (Gründer und CEO, Global Climate GmbH)

Die B.A.U.M.-Vorsitzende Yvonne Zwick engagierte sich neben Ihrer Tätigkeit bei B.A.U.M. ehrenamtlich als Mitglied des Nominierungsausschusses beim Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). Eine Förderung von privatem Engagement der Mitarbeiter:innen ist jedoch bisher nicht Bestandteil der Arbeit von B.A.U.M. Teammitglieder, die am Klimastreik am 24.09.2021 sowie am zentralen Klimastreik am 22.10.2021 in Berlin teilnehmen wollten, wurden dafür freigestellt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Für B.A.U.M. e.V. als Organisation für nachhaltiges Wirtschaften sind alle Gesetzgebungsverfahren, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen, von Bedeutung. B.A.U.M. e.V. vertritt die Interessen seiner über 700 Mitglieder und betreibt punktuell zu aktuell wichtigen Themen Lobbyarbeit für stimulierende Rahmen- und bessere Wettbewerbsbedingungen im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens. Diese Interessen fließen in Form von Stellungnahmen, Positionspapieren zu Gesetzgebungs- und Konsultationsverfahren sowie durch Mitarbeit in den Gremien der Bundesregierung in politische Prozesse ein.

Im Jahre 2021 wurden folgende Stellungnahmen und Kommentare abgegeben: 

Kommunen als Akteure nachhaltiger Entwicklung (baumev.de), 01.02.2021
Weiterentwicklung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum (baumev.de), 09.04.2021
Nachhaltigkeitsberichterstattung: wichtige Schritte auf EU-Ebene (baumev.de), 21.04.2021
Rolle öffentlicher Unternehmen für Nachhaltigkeit stärken (baumev.de) zum Deutschen Public Corporate Governance Musterkodex, 10.05.2021
Anpassung des Klimaschutzgesetzes (baumev.de), 11.05.2021
Bundesregierung verpasst Riesen-Chance zu kohärenter Politikgestaltung (baumev.de), 28.05.2021
"Die große Nachhaltigkeits-Illusion" - und was das mit B.A.U.M. zu tun hat (baumev.de), 25.08.2021
Mit smarter Co-Regulierung eine zukunftsfähige, sozial-ökologische Marktwirtschaft schaffen (baumev.de), 17.09.2021
Auf Initiative des BUND: "Ressourcenschutz muss umfassend im Koalitionsvertrag verankert werden" 10.11.2021

Außerdem unterstützte B.A.U.M. e.V. im Kontext der Bundestagswahl eine Reihe von Initiativen anderer Verbände:

Die Bundestagswahl zur Klimawahl machen (baumev.de) 
Wirtschaft wählt Klimaschutz (baumev.de).  

Während der Koalitionsverhandlungen von SPD, DIE GRÜNEN und FDP wurden adressiert:

die Forderung der Verankerung der Biodiversität auf Initiative des WWF, ein weiterer Appell zum Ressourcenschutz in Kooperation mit dem BUND sowie Dringender Unternehmensappell zum Abbau klimaschädlicher Subventionen (baumev.de), eine Initiative des Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft und BNW.

B.A.U.M. e.V. ist seit dem Berichtsjahr wieder in der Lobby-Liste des Deutschen Bundestags eingetragen, beteiligt sich an relevanten Gremien der Bundesregierung wie der Dialoggruppe Nachhaltigkeit des Bundeskanzleramts, am Aktionsbündnis Klimaschutz des BMU und der Stakeholderrunde im BMWi sowie thematisch passenden Verbändeanhörungen. Im Berichtsjahr waren besonders das in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von der Bundesregierung novellierte Klimaschutzgesetz und Impulse im Kontext von Bundestagswahl und Regierungsbildung von hoher Relevanz für die politische Vertretungsarbeit von B.A.U.M. e.V.

Politisches Engagement findet auch durch direkten Kontakt in die Politik statt. Im Kontext der Verleihung des B.A.U.M. I Umwelt- und Nachhaltigkeitspreises im Monat der Bundestagswahl fand ein politisches Frühstück statt, bei dem die Preisträgerinnen und Preisträger von 2021 mit zwei Bundestagsabgeordneten und einer Spitzenkandidatin über Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften diskutierten.

B.A.U.M. e.V. leistet keine Spenden an Parteien, Politikerinnen oder Politiker. Der Verband ist der Neutralität verpflichtet. Einnahmen von B.A.U.M. e.V. dürfen nur für Maßnahmen eingesetzt werden, die unmittelbar den gemeinnützigen, satzungsgemäßen Aufgaben dienen.

B.A.U.M. e.V. engagiert sich des Weiteren in einem breiten Spektrum an Netzwerken und fördert hier die Sichtbarkeit nachhaltigen Wirtschaftens und Unternehmertums. Im Berichtsjahr kann als besondere Kooperation die Partnerschaft mit dem Green and Sustainable Finance Cluster Germany e.V. zum Sustainable Finance Gipfel hervorgehoben werden. Eine Übersicht über die formalen Mitgliedschaften finden Sie hier.

Einzelne Mitglieder des Vorstandes sind Jurymitglieder und -vorsitzende zu diversen Preisen und Wettbewerben. Des Weiteren nehmen sie verschiedene Funktionen in Beiräten von Unternehmen, Vereinen oder anderen Verbänden wahr, die sich den Themen der Nachhaltigkeit verschrieben haben und gegebenenfalls einen Einfluss auf politische Prozesse haben könnten. Eine Aufstellung der aktuellen Jury- und Beiratsfunktionen finden Sie auf der Website unter Mitwirkung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator EFFAS G01-01
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link

0 %


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Verantwortung für Compliance und Anti-Korruption liegt beim geschäftsführenden Vorstand. B.A.U.M. e.V. handelt anhand des im B.A.U.M.-Kodex verankerten Grundsatzes der Transparenz. Im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft berichten wir jährlich und allgemein einsehbar im Rechenschaftsbericht über unsere Einnahmen und die Mittelverwendung.

Mit der Übernahme des Vorsitzes sah sich die Vorsitzende Yvonne Zwick verantwortlich für Compliance. Das lag nahe, da ohnehin im Zuge der Einarbeitung eine Beurteilung der Verfahren in der Akquise von Spenden und Sponsoring vorgenommen wurde und auch noch weiter vorgenommen wird. Es wurden Kriterien für finanzielle Partnerschaften entwickelt, die verhindern sollen, dass dem Verband Reputationsrisiken aus der Zusammenarbeit mit etwaigen (Finanzierungs-)Partnern entstehen.

Dieses Sponsoringkonzept wurde für den konkreten Fall des Sustainable Finance Gipfels entwickelt und mit dem Gesamtvorstand abgestimmt. Es folgt den Prinzipien, dass die Partnerschaftsstruktur plural gestaltet wird, keine Exklusivität für einzelne Branchenvertreter zugesagt wird und eine Klassifikation nach Gold, Silber, Bronze bei klar umrissenem Angebot erfolgt. Akquiseziele definieren für jedes Projekt Kriterien für eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Umsetzung und Wirkung.

Zur Partnerschaft mit B.A.U.M. eingeladen wird, wer a) einen sichtbaren, glaubwürdigen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften leistet, b) B.A.U.M.-Mitglied ist oder c) das Engagement im Falle der Nicht-Mitgliedschaft mittels Berichterstattung nach einem anerkannten Standard belegt. Durch diese Festlegungen ist B.A.U.M. e.V. dem Ziel, auch in der Finanzierung Compliance-Aspekte zu integrieren, einen Schritt nähergekommen. In den kommenden Jahren werden die Anforderungen weiterentwickelt. Quantitative Ziele sind bis auf weiteres nicht vorgesehen.

Die im Frühjahr 2020 angesichts der sich rapide ausbreitenden Corona-Pandemie befürchteten negativen finanziellen Auswirkungen auch auf den B.A.U.M. e.V. sind glücklicherweise nicht eingetreten. Das Jahr 2020 hat sich entgegen den Erwartungen hinsichtlich der Corona-Pandemie unerwartet stabil gezeigt. Aus diesem Grund hat der B.A.U.M.-Vorstand im Februar 2021 beschlossen, das vorsorglich beantragte und lediglich für den Monat April 2020 erhaltene Kurzarbeitergeld vollständig zurückzuzahlen. Dies wurde der Agentur für Arbeit schriftlich mit Brief vom 3.2.2021 mitgeteilt. Die finanzwirksame Rückzahlung erfolgte im April 2021

Das Thema Datenschutz ist intern beim stellvertretenden Vorsitzenden Martin Oldeland angesiedelt. Für die juristische Beratung arbeitet B.A.U.M. e.V. mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen, der bei Bedarf den Mitarbeiter:innen zur Verfügung steht.

Darüber hinaus werden keine besonderen Risiken hinsichtlich der Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und der Bekämpfung von Korruption gesehen, da unsere Tätigkeit innerhalb Deutschlands stattfindet, wo die Rechtslage eindeutig ist. Viele der länderübergreifenden Projekte, an denen B.A.U.M. e.V. beteiligt ist, unterliegen externen Kontrollen der Mittelgeber, so dass eine Zweckentfremdung von Geldern ausgeschlossen werden kann. Es gab im Berichtsjahr keine Vorfälle, die mit Compliance-Verfahren oder Sanktionen bestraft werden mussten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link

Keine.

Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link

Dieser Indikator ist aufgrund unseres Wirkungsbereiches, der auf Deutschland beschränkt ist, für unseren Verband nicht wesentlich.