14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die in Deutschland, Österreich und der Schweiz geltenden Bestimmungen und Gesetze werden selbstverständlich vollumfänglich und ohne Ausnahme an allen Standorten seit ihrer Gründung eingehalten. Es wird auf alle Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - wozu u.a. der Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Gleichbehandlung, Urlaub, Elternzeit, Pausen oder Kündigungsschutz gehören - eingehalten. Hinzu kommt ein Arbeitsmodell mit flexiblen Arbeitszeiten/Gleitzeit, Homeoffice-Option, Möglichkeiten zum Überstundenabbau sowie unbegrenzte Übertragung von Urlaubstagen ins Folgejahr. Wir tolerieren unethische, diskriminierende oder illegale Geschäftspraktiken in keinster Weise.
Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich in Betriebsversammlungen zu etwaigen Abweichungen auszusprechen. Dafür können monatlich remote stattfindende sogenannte Brainings genutzt werden. Außerdem gibt es eine Person im Unternehmen, die den Bereich Human Ressources betreut und auch außerhalb dieser Regeltermine jederzeit ansprechbar für HR-Themen ist. Personalgespräche mit Vorgesetzten finden mindestens jährlich statt. Für diese Gespräche bestehen Protokolldokumente anhand derer - unter Einhaltung der DSGVO - die Ideen und Inhalte der Mitarbeiter dokumentiert werden.
Die Leitungspositionen legen die Verfolgung der Mitarbeiterbelange der Geschäftsleitung in separaten Terminen dar.
Generell gilt das Prinzip der offenen Tür. Die Geschäftsleitung hat ein großes Interesse an zufriedenen Mitarbeitern, begrüßt jeden anwesenden Mitarbeiter täglich persönlich und ist direkter Ansprechpartner bei Bedarf.
Ziel des Unternehmens ist, optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen, um ein effizientes, gesundheitsförderndes und soziales Arbeitsumfeld anzubieten. Jeder Arbeitsplatz in den Niederlassungen (100% der Arbeitsplätze) ist mit höhenverstellbaren Tischen und Stühlen ausgestattet, um den Mitarbeitern ein ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen. Diese Ziele werden bereits verfolgt und werden stets eingehalten, um Gesundheitsbeschwerden vorzubeugen.
Ein Risiko könnte sein, dass Arbeitnehmerrechte nicht eingehalten werden, wenn Kunden übermäßig viel Arbeitsleistung abrufen und die gesetzlichen Bestimmungen stark überschritten werden. Dieses Risiko wird durch Projektleiter und Monitoring-Tools transparent. Durch die konsequente Verwendung von Projektstatusberichten steuert Braincourt diesem Risiko entgegen.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern achten wir auf fachliche, soziale und persönliche Fähigkeiten und legen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Behinderung oder Religion. Die Gleichberechtigung aller bereits im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für uns ebenfalls sehr wichtig und selbstverständlich.
Die Maßstäbe, die für eine Neuanstellung bestehen (siehe oben), werden bedingungslos auch für bestehendes Personal angewandt. Eine Maßnahme, um dies zu gewährleisten, sind die regelmäßigen Personalgespräche. Da die bereits genannten Werte unseres Erachtens die Mindestanforderung an ein wertschätzendes Arbeitsumfeld sind, wird eine 100% Beachtung dieser Werte angestrebt, welche bisher in der Firmengeschichte stets erreicht wurde.
Frauen und Männer verdienen bei gleicher Qualifikation und gleicher Leistung das gleiche Gehalt. Es gilt ein branchenübliches Festgehalt, welches um einen Bonus erweitert werden kann (ab Senior Level obligatorisch), wenn die zuvor individuell festgelegten Ziele erreicht wurden. In besonders profitablen Geschäftsjahren wird zudem ein separater Bonus in gleicher Höhe für alle Mitarbeitenden ausbezahlt.
Ziel ist es, diese Regelungen auch in Zukunft bedingungslos einzuhalten.
Mit den flexiblen Arbeitszeiten und den Homeoffice-Möglichkeiten wollen wir insbesondere jungen Eltern die Möglichkeit geben, Familie und Beruf ohne größere Hürden zu vereinbaren. Urlaub kann flexibel und kurzfristig in Anspruch genommen werden, soweit es die Projekt- und Teamsituation erlaubt.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Grundsätzlich ist die Leistungserbringung von Braincourt unabhängig von der demografischen Entwicklung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die grundsätzlich notwendigen Fähigkeiten sind in Kombination mit der Erfahrung und der Persönlichkeit des Beraters zu sehen.
Während die Persönlichkeit gegeben ist und die Erfahrung über die Berufsjahre/Projekteinsätze wächst, ist die Weiterbildung/Qualifikation über alle Ebenen hinweg eine zentrale Säule bei Braincourt.
Mit der internen "BrainAcademy" wird bereits seit der Gründung eine Vielzahl von Schulungen bspw. im Bereich der Moderation und Kommunikation, des Projektmanagements sowie unterschiedlicher Softwaresysteme angeboten, welche alle Mitarbeitenden in Anspruch nehmen können. Unsere Mitarbeiter:innen selbst halten die Schulungen, initiieren neue Schulungen oder erweitern bestehende und geben somit ihr Wissen an neue Kolleginnen und Kollegen weiter.
Bei der "Skillify GmbH" (Unternehmen der Braincourt Gruppe) können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter branchenrelevante Weiterbildungen mit anschließender externer Zertifizierung besuchen. Andere Weiterbildungsmöglichkeiten und Zertifizierungen, welche nicht intern oder durch "Skillify" vermittelt werden können, können durch externe Dienstleister in Anspruch genommen werden. Die Qualifizierung und Kosten werden individuell mit dem jeweiligen Vorgesetzten besprochen und ggf. genehmigt.
Spätestens in den jährlichen stattfindenden Mitarbeitergesprächen gibt der Vorgesetzte Feedback zur individuellen Leistung im zurückliegenden Jahr und erarbeitet gemeinsam mit dem Mitarbeiter Ziele und Maßnahmen für das kommende Jahr. Dabei steht zum einen die persönliche und berufliche Weiterbildung im Vordergrund, zum anderen auch die Möglichkeit, selbst Schulungen anzubieten und durchzuführen.
Die Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unabhängig von Alter und Geschlecht zur Verfügung, solange diese relevant für die jeweils ausgeführte Stelle bzw. den Karrierepfad sind. Jedem Mitarbeitenden wird empfohlen, zwei Schulungen pro Jahr zu besuchen. Um dies als Mitarbeiter erreichen zu können, kalkuliert Braincourt mit 66% der Arbeitszeit als Projekteinsatz der Berater und entsprechend 34% der Arbeitszeit mit administrativen Tätigkeiten und Schulungen. Dieses Verhältnis ist deutlich über der Benchmark in der Dienstleistungsbranche. Die Mitarbeiter nutzen diese Chance rege und begrüßen die persönliche Entwicklung, die damit einhergeht. Dies geht unter anderem aus den Ergebnissen der Mitarbeiterumfragen hervor, die alle zwei Jahre stattfinden. Das Risiko, dass Mitarbeiter:innen aufgrund von hohen Workloads nicht an zwei Schulungen pro Jahr teilnehmen können, wird durch das Monitoring der Leitungsebene transparent. Die Maßnahmen, um dem Risiko entgegen zu steuern, leiten sich aus dem Monitoring individuell ab.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Jahr 2021 gab es keinerlei Todesfälle oder arbeitsbedingte Verletzungen jeglicher Art unter allen Angestellten und sonstigen Mitarbeitern.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden pro Mitarbeiter.
Im Jahr 2021 gab es keinerlei arbeitsbedingte Erkrankungen, Ausfälle oder Abwesenheiten jeglicher Art unter allen Angestellten oder sonstigen Mitarbeitern.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Braincourt beschäftigt ausschließlich direkte Angestellte.
Für alle Angestellten steht mit dem "BrainBook" ein Dokument zur Verfügung, welches Leitfäden, Verhaltensweisen und weitere Informationen - unter anderem auch für Arbeitssicherheit - enthält. Die Datei liegt an einem für alle Mitarbeiter zugänglichen Speicherort ab.
Die Bewertung des Managementsystems wird in der Mitarbeiterbefragung abgefragt.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die durchschnittliche Stundenanzahl der Angestellten für Aus- und Weiterbildung teilt sich wie folgt auf:
Geschlecht
77,5h weiblich |
113,6h männlich |
Angestelltenkategorie
111,5h Consultant |
46h Senior Consultant |
6h Administration |
27,6h Manager & Senior Manager |
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Das Kontrollorgan besteht aus folgenden Diversitätskategorien:
Geschlecht
0% weiblich |
100% männlich |
Altersgruppe
0% unter 30 Jahren |
28% zwischen 30-50 Jahren |
72% über 50 Jahren |
Andere Diversitäten
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Jahr 2021 gab es keinerlei Diskriminierungsfälle jeglicher Art.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Braincourt ist mit allen Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz konform zu den jeweils gelten Gesetzen. Aufgrund der ausschließlichen Beschäftigung innerhalb der DACH-Region besteht keine Gefahr von Menschenrechtsverletzungen innerhalb unseres Unternehmens. Auch zukünftig können hierbei keine Risiken festgestellt werden.
Beim Bezug von Produkten und Dienstleistungen achten wir stets auf die Wahrung von Menschenrechten, indem wir die Waren aus Deutschland oder anderen europäischen Ländern beziehen.
Mit dem Ziel, unsere Bedarfe mit Produkten und Dienstleistungen regionaler Hersteller zu decken, stellen wir sicher, dass örtlich geltende Menschenrechte eingehalten werden und die Hersteller vom gleichen Kontrollorgan kontrolliert werden wie wir. Zusätzlich halten wir mit der Regionalität die Lieferwege kurz und in Konsequenz den ökologischen Fußabdruck klein.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Investitionsvereinbarungen sind kein Bestandteil des Geschäftsmodells von Braincourt und können dementsprechend auch nicht auf Menschenrechtsaspekte hin geprüft werden.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Da Braincourt lediglich Betriebsstätten in Deutschland, Österreich und der Schweiz besitzt und zu jeder Zeit alle Gesetze und Vorschriften u.a. zu Menschenrechten einhält, gab es keinerlei gesonderte Prüfungen in den genannten Betriebsstätten.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Im Jahr 2021 wurden keinerlei Lieferanten anhand von sozialen Kriterien bewertet.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Aufgrund der Größe von Braincourt und des Geschäftsmodells (kein produzierendes Unternehmen) hat Braincourt keine Lieferketten.
Die für die Leistungserbringung benötigten Güter werden als Fertigprodukte vom Hersteller/Handel bezogen wie z.B. von Lenovo/Dell.
Aktuell werden die Güter rein nach Preis-Leistungsverhältnis bezogen, bei dem Nachhaltigkeitsaspekte nicht einfließen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Lucky Faces e.V. wurde aus Braincourt (= durch Mitarbeiter) heraus im Jahr 2012 gegründet und wird weiterhin durch Braincourt unterstützt (bspw. durch Spenden zu Weihnachten). Lucky Faces e.V. hat den Zweck, Kinder und Jugendliche in der Region Stuttgart, Deutschland und der ganzen Welt projektbezogen zu unterstützen.
Unser Bestreben ist, die Chancengleichheit unter allen Kindern und Jugendlichen zu fördern und so die Gruppengemeinschaft unter ihnen zu stärken. Mit der Teilnahme an 24-Stundenläufen, Spenden, Sponsoren, Mitgliedsbeiträgen und Erlösen aus sonstigen Veranstaltungen werden Fördergelder gewonnen, um die finanzielle Unterstützung zu gewährleisten und so bspw. neue Spielplätze zu bauen, Lernmaterial und Mobiliar bereitzustellen oder Schulprojekte zu unterstützen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Wir möchten aus Wettbewerbsgründen die geforderten Informationen des internen Rechnungswesens nicht gesondert ausweisen. Allerdings verweisen wir auf die Webseite des
Bundesanzeigers für betriebswirtschaftliche Informationen des externen Rechnungswesens.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Braincourt übt keinerlei politischen Einfluss aus, tätigt und erhält keine politischen Geld- oder Sachspenden, engagiert sich auf keine Weise politisch und ist in keinen politischen Organisationen Mitglied. Es wird kein Lobbyismus betrieben.
Als mittelständische Unternehmensberatung verfolgt Braincourt einen unparteiischen, marktorientieren Ansatz. Markteinflüsse und politische Vorgaben werden ermittelt und in unsere Leistungen integriert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Im Jahr 2021 wurden keinerlei monetäre oder jegliche weitere Art von Spenden an Parteien veranlasst.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
In der über 20-jährigen Geschäftstätigkeit hat es keinerlei Korruptionsfälle gegeben. Bußgeldverfahren und nicht monetäre Straftaten lagen und liegen keine vor.
Aufgrund unserer Größe haben wir keine eigene Compliance oder Anti-Korruptionsrichtlinien und deshalb auch keine entsprechenden Ziele definiert. Sollte ein solcher Fall auftreten, wird dieser von der Geschäftsleitung überprüft und angegangen. Die Geschäftsleitung kümmert sich direkt um Angelegenheiten dieser Art und ist unmittelbar dafür verantwortlich. Im Alltagsgeschäft orientieren sich die Geschäftsleitung sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Werten der Offenheit und Aufrichtigkeit. Bei Verdacht auf rechtswidriges Verhalten werden durch diese Werte die Vorgesetzten und in letzter Instanz die Geschäftsleitung auf etwaige Umstände aufmerksam gemacht. Durch die Erfahrung der Mitarbeiter entstand in der Vergangenheit die Sensibilität für rechtswidriges Verhalten.
Wesentliche Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und unseren Dienstleistungen ergeben und die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben, sind uns nicht bekannt, da wir und unsere Geschäftspartner unter dem Grundsatz der ehrbaren Kaufleute handeln.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Aufgrund der geringen Größe des Unternehmens und der Betriebsstätten ist eine gesonderte Prüfung auf Korruption nicht von Relevanz.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Jahr 2021 gab es keinerlei Korruptionsvorfälle zwischen Angestellten oder Geschäftspartnern.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Jahr 2021 gab es keinerlei Bußgelder oder sonstige nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich gegen die Braincourt GmbH.